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Neue DIN EN IEC 31010 zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit. Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden

Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode

Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen

Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000

Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit

Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung

Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele

Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings

Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung

Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Autor: Prof. Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-09
vom 6. März 2025

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit.

Neuerungen der DIN EN IEC 31010
Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich. Professor Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management, hat gegenüber der DGWZ Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden
Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode
Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen
Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000
Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit
Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung
Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele
Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings
Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung
Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Fazit
„Durch die neue DIN EN IEC 31010 wird die Risikobeurteilung strukturierter, moderner und praxisnaher“ erklärt Prof. Dr. Udo Weis. Denn „insbesondere durch die Integration neuer Technologien, Klimafaktoren und verbesserter Prozessabläufe bietet die Norm eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen, Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen bei einer vorausschauenden Risikobeurteilung.“

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen. www.dgwz.de/neue-din-en-iec-31010

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Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

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Neue Regelungen zum Umgang mit Asbest

Am 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten, die den Umgang mit Asbest in bestehenden Gebäuden neu regelt. Kernstück der neuen Verordnung ist ein risikobasierter Ansatz, das so genannte Ampelmodell. Dieses teilt Tätigkeiten mit Asbest in drei Risikobereiche ein: grünes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 10.000 Fasern/m³), gelbes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 100.000 Fasern/m³) und rotes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung über 100.000 Fasern/m³). Je nach Einstufung sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die neue Gefahrstoffverordnung 2024 erlaubt nun bestimmte Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien mit geringer und mittlerer Gefährdung unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Tätigkeiten mit hoher Gefährdung bleiben Fachbetrieben vorbehalten. Gebäude, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, gelten als potenziell asbestbelastet, wodurch eine Informationspflicht für Auftraggeber eingeführt wurde. Unternehmen müssen das Baujahr bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und bei Unsicherheiten eine Erkundung veranlassen. Neue Anforderungen an die Sachkunde betreffen neben Aufsichtspersonen nun auch Beschäftigte, die Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien ausführen, für die eine Übergangsfrist von drei Jahren gilt. Außerdem wurden neue Verbote eingeführt, darunter das Überdecken von Asbestzement-Wänden, -Decken und -Böden sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestflächen. Die Meldepflicht für Arbeiten mit Asbest an die Arbeitsschutzbehörde bleibt bestehen.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verabschiedet, um den Übergang zu einer ressourcenschonenden und klimafreundlichen Wirtschaft zu beschleunigen. Ziel ist es, Abfälle zu minimieren, Recyclingquoten zu erhöhen und Wertstoffe effizient in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.

Ein zentrales Element der Strategie ist die Förderung nachhaltiger Produktionsprozesse. Unternehmen sollen verstärkt auf recyclingfähige Materialien setzen und Verbraucher sollen über optimierte Rücknahmesysteme und Informationskampagnen sensibilisiert werden.

Um Wertstoffe effizienter zurückzugewinnen, setzt die Strategie zudem auf innovative Technologien und digitale Lösungsansätze. Die Kreislaufwirtschaft soll langfristig neben dem Umwelt- und Klimaschutz die deutsche Wirtschaft stärken, indem sie Kosten senkt und die Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringert.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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ifo-Geschäftsklimaindex gesunken

ifo-Geschäftsklimaindex gesunken

Unternehmen in Deutschland erwarten 2025 keinen Aufschwung. Der ifo-Geschäftsklimaindex ist auch im Dezember gesunken. Der Index sank auf 84,7 Punkte. Im Vormonat lag er bei 85,6 Punkten. Trotz dieser Entwicklung hat sich die aktuelle Stimmung im Bauhauptgewerbe leicht gebessert. Unternehmen beurteilen ihre aktuelle Lage etwas besser, blicken jedoch pessimistisch in die Zukunft. Ferner erwartet laut einer Konjunkturumfrage des ifo-Instituts nur jedes achte Unternehmen (12,6 %) im kommenden Jahr einen Aufschwung. Eine Mehrheit (56,1 %) geht hingegen davon aus, dass die Lage unverändert bleibt. Und fast ein Drittel (31,6 %) rechnet mit einer Verschlechterung der Situation.  

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Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-22

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die MBO bringt Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die geänderte MBO bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren. Die MBO dient als Vorlage und muss nun durch Änderungen der Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in geltendes Recht umgesetzt werden.

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Im Juli 2024 trat die neue Musterbauordnung (MBO) mit gelockerten Abstandsregeln für Solaranlagen in Kraft. www.dgwz.de/neue-musterbauordnung-2024

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
https://www.dgwz.de/neue-musterbauordnung-2024

Pressemitteilung:PM-2024-22-Neue-Musterbauordnung-2024.pdf (PDF)

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Bild 1:
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Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen von November 2023 in Kraft

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Bild 2:
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Bildquelle: IS-Argebau
Bildunterschrift: Titel der neuen Musterbauordnung (MBO) vom Juli 2024.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/musterbauordnung

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-21
vom 13. November 2024

Im November 2024 ist der 50. Planerbrief der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Mit der Jubiläumsausgabe informiert der Planerbrief kontinuierlich seit 2015 firmen- und produktneutral zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Mit einer stetig wachsenden Auflage geht der Planerbrief in seinem zehnten Erscheinungsjahr an über 18.000 Abonnenten sowie an alle Teilnehmer der DGWZ-Seminare.

Der Planerbrief informiert die Branche der Haustechnik zu aktuellen Themen rund um technische Normen, rechtliche Vorschriften, Innovationen, Veranstaltungen und Publikationen sowie zu Schwerpunkten wie Brandschutz, Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, IT-Sicherheit und der betrieblichen Führung.

Mit seinem Konzept ist der Planerbrief als Fachpublikation einzigartig. Der Newsletter ist kostenlos, unabhängig und werbefrei und wird alle zwei Monate als PDF-Datei per E-Mail, über die Website und als Printausgabe in Präsenzseminaren veröffentlicht. Die Autoren sind anerkannte Experten, Mitarbeiter in Institutionen und Unternehmen, Referenten, ehrenamtlich in Gremien engagiert oder selbst Unternehmer. Themen und Autoren werden ausschließlich nach fachlichen Kriterien ausgewählt.

Der nächste Planerbrief Nr. 51 erscheint am 1. Januar 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen. www.planerbrief.de

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/jubilaeum-planerbrief-50

Pressemitteilung: PM-2024-21-Jubiläum-50-Ausgabe-Planerbrief.pdf (PDF)

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Bild 1: Planerbrief-50-Jubilaeum-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Jubiläum: Zum 1. November 2024 ist die 50. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 50 - November-Dezember 2024

Bild 2: Planerbrief-50-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 50. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Neue Musterbauordnung erschienen (MBO)

Neue Musterbauordnung erschienen

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Die Musterbauordnung bringt wichtige Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die Musterbauordnung 2023 bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren.

Autor: Aimée Dietrich, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Förderprogramme des Bauministeriums im Gebäudebereich

Förderprogramme des Bauministeriums im Gebäudebereich

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat zum 1. Oktober 2024 ein Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ins Leben gerufen. Für den energieeffizienten Neubau und Erstkauf von Nichtwohngebäuden gibt es einen Förderkredit bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben von der KfW-Bank. Der Kredit hat eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren und eine bis zu 10-jährige Zinsbindung und kann von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und anderen Investoren beantragt werden.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-20

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Oktober 2024 das neue Verfahren zur Zertifizierung von Technischen Risikomanagern nach DIN VDE V 0827-1 vorgestellt.

Bisher wurden alle geschulten Technischen Risikomanager nach erfolgreich bestandener schriftlicher Prüfung in das öffentliche Verzeichnis der DGWZ aufgenommen. Mit der neuen Zertifizierungsordnung muss nun ein Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Technischen Risikomanager gestellt werden. Die DGWZ prüft die Erfüllung der Voraussetzungen und nimmt anschließend die Eintragung in das Verzeichnis vor. Die Eintragung muss nach fünf Jahren erneut beantragt werden. Durch das neue Aufnahmeverfahren wird sichergestellt, dass die gelisteten Personen aktiv als Technische Risikomanager tätig sind und der Eintrag im Verzeichnis aktuell gehalten wird.

Das DGWZ-Verzeichnis umfasst Name, Firma und Kontaktdaten der Technischen Risikomanager. Diese haben ihre Sachkunde mit erfolgreich bestandener Prüfung und eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachgewiesen. Die gelisteten Personen können eine Risikobewertung für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen vornehmen, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) nach DIN VDE V 0827-1 eingesetzt werden soll.

Die Aufgaben des Technischen Risikomanagers sind in der DIN VDE V 0827-1 beschrieben. Auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr nimmt der Technische Risikomanager eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Die Ergebnisse werden in der Risikomanagementakte dokumentiert. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten für ein NGRS ab.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
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DGWZ stellt im Oktober 2024 neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827-1 vor. www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung: PM-2024-20-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager.pdf

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor
Bild: Neue-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager-DIN-VDE-V-0827-Presse.jpg
Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ stellt die neue Zertifizierung für Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 vor.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/personal/technischer-risikomanager-din-vde-v-0827

Schlagwortarchiv für: 2024

DIN VDE 0100-712 VDE 0100-712 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

DIN VDE 0100-712; VDE 0100-712
Errichten von NiederspannungsanlagenTeil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art

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Übersicht

Diese Norm gilt für die Errichtung eines PV-Stromversorgungssystems, das eine elektrische Anlage insgesamt oder teilweise versorgt und elektrische Energie in ein öffentliches Stromverteilungsnetz oder in eine Verbraucheranlage (nicht-öffentliches Stromverteilungsnetz) einspeist.
Die elektrische Anlage eines PV-Systems beginnt an einem PV-Modul oder einer Kombination von PV-Modulen, die mit den vom Hersteller vorgesehenen Anschlusskabeln und -leitungen miteinander verbunden sind, und endet am Netzanschlusspunkt des öffentliches Stromverteilungsnetzes oder der Verbraucheranlage.
Die Anforderungen dieser Norm gelten somit für PV-Systeme zur Einspeisung in:
– eine elektrische Anlage, die nicht an ein öffentliches Stromverteilungsnetz angeschlossen ist,
– eine elektrische Anlage, parallel mit dem öffentlichen Stromverteilungsnetz,
– eine elektrische Anlage, alternativ zum öffentlichen Stromverteilungsnetz,
– geeignete Kombinationen der zuvor genannten Aufzählungen.
Gegenüber DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2006-06 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Anwendungsbereich wurde an den Stand der Technik angepasst und präzisiert den Umfang der Normanforderungen;
b) Begriffe wurden weitestgehend mit denen der relevanten Produktnormen harmonisiert;
c) Struktur wurde den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), insbesondere DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) angepasst;
d) Festlegungen zum Überspannungs- und Blitzschutz sind hinzugefügt worden;
e) Auf der DC-Seite sind nur noch die Schutzmaßnahmen „Schutz durch Doppelte oder verstärkte Isolierung“ und „Schutz durch Kleinspannung mittels (SELV oder PELV)“ erlaubt;
f) Anbringen eines Hinweisschildes, um auf das Vorhandensein einer PV-Anlage hinzuweisen, ist zwingend vorgeschrieben.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0100-712 VDE 0100-712:2016-10 ist im Oktober 2016 in Kraft getreten und ersetzt DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2006-06.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN VDE 0100-712 VDE 0100-712 Photovoltaikanlagen – Inhaltsverzeichnis

Europäisches Vorwort
Einleitung
712 Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme
712.1 Anwendungsbereich
712.2 Normative Verweisungen
712.3 Begriffe
712.4 Schutzmaßnahmen
712.41 Schutz gegen elektrischen Schlag
712.410 Einleitung
712.412 Schutzmaßnahme: Doppelte oder verstärkte Isolierung
712.414 Schutzmaßnahme: Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV
712.420 Schutz gegen thermische Einflüsse
712.421 Schutz gegen Brände, verursacht durch elektrische Betriebsmittel
712.430 Schutz bei Überstrom
712.431 Anforderungen entsprechend der Art der Stromkreise
712.432 Art der Schutzeinrichtungen
712.433 Schutz bei Überlastströmen
712.434 Schutz bei Kurzschlussströmen
712.44 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen
712.443 Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
712.5 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
721.51 Allgemeine Bestimmungen
712.511 Übereinstimmung mit Normen
712.512 Betriebsbedingungen und äußere Einflüsse
712.513 Zugänglichkeit
712.514 Kennzeichen
712.520 Kabel- und Leitungssysteme
712.521 Arten von Kabel- und Leitungssystemen
712.523 Strombelastbarkeit
712.526 Elektrische Verbindungen
712.530 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalt-, Steuer und Überwachungsgeräte
712.531 Einrichtungen für den Fehlerschutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
712.532 Einrichtungen für den Brandschutz
712.533 Einrichtungen zum Schutz bei Überstrom
712.534 Einrichtungen zum Schutz bei Überspannungen
712.537 Trennen und Schalten
712.540 Erdungsanlagen und Schutzleiter
DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10
712.542 Erdungsanlagen
712.6 Prüfungen
Anhang A
Anhang B
Anhang C
(SPDs) für verschiedene Fälle
Anhang ZB (normativ) Besondere nationale Bedingungen
Literaturhinweise
Nationaler Anhang NA
Nationaler Anhang NB
Bild 712.514.101 – Hinweisschild für das Vorhandensein einer PV-Anlage auf einem Gebäude
Bild 712.A.1 – Einzeln oder parallel angeschlossenes PV-Generatorfeld mit Mehrfach-Strängen
Bild 712.C.1 – Anordnung der Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) in einer PV-Anlage
Tabellen
Tabelle 712.537 – Bemessungsstrom der automatischen Trenneinrichtung im
Funktionspotentialausgleichsleiter
Tabelle 712.102 – Berechnung der kritischen Länge L
Tabelle 712.534 – Bemessungsstoßspannung U wenn keine Information vorliegt

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Stichworte
DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712), PV-Anlagen, Photovoltaiksysteme, Niederspannungsanlagen, Stromversorgung, Normen, Richtlinien

DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1 Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung

DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1
Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung

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Übersicht

Diese Internationale Norm bietet Anleitung zur Auswahl und Anwendung von Verfahren zur Beurteilung von Risiken in einem weiten Spektrum von Situationen. Die Verfahren werden zur Unterstützung der Entscheidungsfindung angewandt, wenn Unsicherheiten vorliegen, um Informationen zu bestimmten Risiken zu erhalten. Sie werden auch im Rahmen des Risikomanagementprozesses angewandt. Dieses Dokument liefert eine Zusammenfassung einer Palette von Verfahren, mit Hinweisen auf andere Dokumente, in denen die Verfahren detaillierter beschrieben sind. Diese Verfahren werden angewandt: – wenn weitere Kenntnis zu bestehenden Risiken oder einem bestimmten Risiko erforderlich ist; – im Rahmen einer Entscheidung, bei der eine Reihe von jeweils mit einem Risiko behafteten Optionen verglichen oder optimiert werden muss; – im Rahmen eines Risikomanagementprozesses, der zu einer Maßnahme zur Handhabung eines Risikos führt. Gegenüber DIN EN 31010 (VDE 0050-1):2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) es werden mehr Einzelheiten zum Prozess der Planung, Umsetzung, Verifizierung und Validierung der Anwendung der Verfahren angegeben; b) die Anzahl der Verfahren wurde erhöht und ihr Anwendungsbereich wurde erweitert; c) die in ISO 31000 (einem normativen Dokument) behandelten Konzepte werden in dieser Norm nicht weiter wiederholt. Die in diesem Dokument beschriebenen Verfahren sind für jede Art von Risikobeurteilung geeignet.

Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 31010:2024-12; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“  ist im Dezember 2024 in Kraft getreten.

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Stichworte
DIN EN IEC 31010, VDE 0050-1, Risikomanagement, Risikobeurteilung, ISO 31000, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Cybersecurity, Norm, 2024

DIN EN 17966 Kohlendioxid-Löschanlagen

DIN EN 17966
Brandschutzeinrichtungen – Kohlenstoffdioxid-Löschanlagen für den Einsatz in Gebäuden – Planung und Einbau

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Übersicht

Diese Norm legt die Tätigkeiten in Zusammenhang mit Kühlsystemen nach ISO 5149-1, ISO 5149-2, ISO 5149-3 und ISO 5149-4 und anderen äquivalenten Normen wie EN 3781, EN 3782-4, EN 3783-5, EN 3784-6 und die dazugehörigen Sachkundeprofile fest. Sie legt darüber hinaus die Sachkundekriterien für Personen, die diese Tätigkeiten ausführen, fest. Tätigkeiten in Bezug auf Elektrizität sind ausgenommen. Da von einem Kältemittelkreislauf angenommen wird, dass er keine elektrischen und elektronischen Systeme einschließt, sind Tätigkeiten in diesem Bereich kein Bestandteil der Norm. Bezüglich der Sachkunde zu elektrischen und elektronischen Systemen können nationale Vorschriften oder entsprechende nationale oder internationale Normen in Bezug genommen werden. Dieses Dokument ist nicht für Personen anwendbar, die Arbeiten an Kältesätzen nach ISO 5149-1 oder EN 3781 von der Vorplanung des Produkts bis zur kompletten Fertigstellung des Produkts verrichten, sofern der Ablauf von einer Organisation oder Einzelperson überwacht wird und die angewendeten Verfahren von dieser überprüft werden, die für das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (zum Beispiel Energieeffizienz) verantwortlich ist. Die Norm stellt kein Schulungsprogramm dar.

Die DIN EN ISO 22712 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 86 „Refrigeration and air-conditioning“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 182 „Kälteanlagen, sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“ erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 044-00-01-06 AK „Sachkunde von Personal“ im DIN-Normenausschuss Kältetechnik (FNKä).

Die aktuell gültige Norm DIN EN ISO 22712:2024-01 ist im Januar 2024 in Kraft getreten und ersetzt DIN EN 13313:2011-02.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN EN ISO 22712 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Inhaltsverzeichnis

Inhalt Seite

Europäisches Vorwort

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Allgemeines
4.2 Grade der Sachkunde
4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Bewertungsverfahren
4.2.3 Kriterien für die Bewertung der Sachkunde

Anhang A (normativ) Kriterien für die Bewertung von Sachkunde

A.1 Allgemeines
A.2 Bereiche der Beurteilung

Anhang B (informativ) Leitlinien für die Anwendung dieser Norm

B.1 Ziel der Leitlinien
B.2 Hintergrund und Erläuterung
B.2.1 Allgemeines
B.2.2 Verweisung auf ISO/IEC 17024B.2.3 Erläuterung von Anhang A

Anhang C (informativ) Beispiel für die Anwendung von Beurteilungsschemata für HFC-Kältemittel im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 [10]

C.1 Allgemeines
C.2 Beispiel der Umwandlung dieses Dokuments in Bezug auf die Verordnung (EU)
Nr. 517/2014

Anhang D (informativ) R 717 (NH3)

D.1 Allgemeines

Anhang E (informativ) R 744 (CO2)

E.1 Allgemeines

Anhang F (informativ) Entflammbare Kältemittel

F.1 Allgemeines

Literaturhinweise

Tabellen

Tabelle A.1 — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle A.2 — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle A.3 — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle A.4 — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle A.5 — Flüssigkeiten
Tabelle A.6 — Kommunikation
Tabelle C.1 — Umwandlungstabelle dieses Dokuments und Verordnung über F-Gase
Tabelle D.1 — R 717 — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle D.2 — R 717 — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle D.3 — R 717 — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle D.4 — R 717 — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle D.5 — R 717 — Flüssigkeiten
Tabelle D.6 — R 717 — Kommunikation
Tabelle E.1 — R 744 — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle E.2 — R 744 — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle E.3 — R 744 — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle E.4 — R 744 — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle E.5 — R 744 — Flüssigkeiten
Tabelle E.6 — R 744 — Kommunikation
Tabelle F.1 — Entflammbares Kältemittel — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle F.2 — Entflammbares Kältemittel — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle F.3 — Entflammbares Kältemittel — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle F.4 — Entflammbares Kältemittel — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle F.5 — Entflammbares Kältemittel — Flüssigkeiten
Tabelle F.6 — Entflammbares Kältemittel — Kommunikation

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Stichworte
2024, DIN EN ISO 22172, Befähigte Person, Instandhaltung, Kälteanlagen, Kältetechnik, Kühlsysteme, Prüfung, Sachkunde, Schulung, Normen, Richtlinien, Personal

Messen 2024

Messen 2024
Gebäudetechnik – Elektrotechnik – Sicherheitstechnik

Aktuelle Messen

  • 20.-24. Februar 2024
    didacta, Köln (www.didacta-koeln.de)
    Bildungsmesse
  • 03.-08. März 2024
    Light+Building, Frankfurt (www.light-building.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Licht und Gebäudetechnik
  • 19.-22. März 2024
    Fensterbau Frontale, Nürnberg (www.frontale.de)
    Internationale Fachmesse für Fenster, Tür und Fassade
  • 19.-22. März 2024
    SHK, Essen (www.shkessen.de)
    Fachmesse für Sanitär, Heizung, Klima und digitales Gebäudemanagement
  • 19.-22. März 2024
    Prolight + Sound, Frankfurt am Main (www.pls.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Veranstaltungs- und Kommunikationstechnik, AV-Produktion und Entertainment
  • 26.-27. Juni 2024
    FeuerTrutz, Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 17.-20. September 2024
    Security, Essen (www.security-messe.de)
    Fachmesse für Sicherheit und Brandschutz
  • 18.-19. September 2024
    Krankenhaus Technologie, Gelsenkirchen (www.fachmesse-krankenhaus-technologie.de)
    Fachmesse für Technologien und Services rund um das Krankenhaus
  • 25.-26. September 2024
    Braunschweiger Brandschutz-Tage (www.brandschutztage.info)
    Fachtagung und Ausstellung für Brandschutz.
  • 08.-10. Oktober 2024
    Chillventa, Nürnberg (www.chillventa.de)
    Internationale Fachmesse Kälte, Klima, Lüftung, Wärmepumpen
  • 05.-07. November 2024
    belektro, Berlin (www.belektro.de)
    Fachmesse für Elektrotechnik, Elektronik und Licht
  • 11.-14. November 2024
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 21.-23. November 2024
    GET Nord, Hamburg (www.get-nord.de)
    Fachmesse Elektro, Sanitär, Heizung, Klima
  • 04.-05. Dezember 2024
    VdS-BrandSchutzTage, Köln (www.bst.vds.de)
    Fachtagung & Brandschutz-Messe

Weitere Informationen

Stichworte
Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2024

VDI 2700 Blatt 3.1:2023-03 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

VDI 2700 Blatt 3.1
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

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Übersicht

Ladungssicherung auf Transportfahrzeugen ist notwendig, um Leben und Gesundheit von Mensch und Tier und das Ladegut vor Beschädigungen zu schützen. Diese Richtlinie beschreibt die Auswahl, die Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Grundsätzlich gelten die einschlägigen Richtlinien und Normen zur Ladungssicherung, um die Ladung gefahrlos und sicher transportieren zu können. Die Gefährdungen, die bei bestimmungsgemäßen Anwendungen von Zurrmitteln entstehen können, sind der DIN EN 12195 ff. zu entnehmen. Ebenfalls werden im Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 Betriebsanleitungen zur Benutzung und Pflege von Zurrmitteln normativ aufgeführt.

Die aktuell gültige Norm VDI 2700 Blatt 3.1:2023-03 ist im März 2023 in Kraft getreten und ersetzt VDI 2700 Blatt 3.1:2006-10.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneVDI 2700 Blatt 3.1 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Allgemeine Hinweise, Auswahl

4 Übersicht

5 Gebrauch, Anwendung und Handhabung des Zurrmittels

6 Verwendung von Anschlagmitteln als Zurrmittel

7 Kontrolle, Prüfung, Reparatur und, Instandhaltung

8 Dokumentation

9 Ablegekriterien

Schrifttum

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  • VDI 2700 Blatt 3.1 bestellen
  • Normenbestellung BrandschutzpläneNormen zu Anschlag- und Lastaufnahmemitteln bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, VDI 2700, VDI 2700 Blatt 3.1, Normen, 2023

DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Regel 109-017
Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

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Übersicht

Diese DGUV Regel erläutert Gefährdungen und mögliche Schutzmaßnahmen zum sicheren Betrieb von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie liefert Unternehmern und Unternehmerinnen einen kompakten Überblick bezüglich seiner organisatorischen Pflichten bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und der Auswahl und Qualifizierung von Beschäftigten. Darüber hinaus erhalten Praktiker und Praktikerinnen Hinweise zur sicheren Verwendung und Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.
Die Regel ist im Dezember 2020 in Kraft getreten.

Inhalt

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb  – Inhaltsverzeichnis

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Die Regel kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV 109-017, Hebezeugbetrieb, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, Normen, Richtlinien, Regeln, Vorschriften, 2024

DGUV Information 209-013 „Anschläger“

DGUV Information 209-013
Anschläger

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Übersicht

Im Transportbereich ist trotz hohen Mechanisierungsgrades noch ein erheblicher Anteil Handarbeit zu leisten, vornehmlich beim Transport von Lasten durch Hebezeuge. Krane helfen schwere Lasten leichter zu bewegen. Sie entlasten von schwerer körperlicher Arbeit, verlangen aber dafür mehr Kopfarbeit.

In Bearbeitungsbetrieben werden zunehmend flurgesteuerte und funkferngesteuerte Krane eingesetzt, sodass der Anschläger gleichzeitig den Kran bedient. Er ist allein für beide Funktionen verantwortlich. Die Gefahr liegt darin, dass Produktions- und Reparaturpersonal sowohl den Kran bedient als auch anschlägt und damit eine völlig ungewohnte Tätigkeit ausübt. Die Leichtigkeit, mit der der Kran oder das Hebezeug die Last anhebt, täuscht über die Gefahrensituation hinweg.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDGUV Information 209-013 – Anschläger – Inhaltsverzeichnis

Richtlinie herunterladen

Die Richtlinie kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

DGUV Information 209-013 - Anschläger (PDF)DGUV Information 209-013 herunterladen (PDF)

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV 209-013, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, Normen, Richtlinien, Vorschriften, 2024

DIN EN 12195-1 -Teil 1 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit

DIN EN 12195-1
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von
Sicherheitskräften

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Übersicht

Gegenüber DIN EN 12195-1:2011 06 und DIN EN 12195-1 Berichtigung 1:2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Nationales Vorwort vollständig ersetzt; b) Bild 8 in Unterabschnitt 5.5.3.1 ersetzt, um die europäische Berichtigung EN 12195-1:2010/AC:2014 umzusetzen. Gegenüber DIN EN 12195-1:2004 04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels; b) Überarbeitung der Einleitung; c) Ergänzung der normativen Verweisungen; d) Ergänzung von Begriffen in Abschnitt 3 um Verzurren, Blockieren, Sichern, Aussteifen, instabile Ladung, Transportmittel, Verriegelung; e) Löschen des Beiwertes k; f) Änderung des Kippbeiwertes; g) Sicherheitsbeiwert fs = 1,1 und fs = 1,25 und Umrechnungsfaktor für Reibung f = 0,75 eingeführt; h) Überarbeitung aller Tabellen; i) Überarbeitung der Formeln; j) Nummerierung der Formeln korrigiert; k) Überarbeitung sowie Ergänzung der Bilder; l) neuer Abschnitt 7 zur Prüfung der Ladungssicherung; m) Änderung von Anhang B zu Reibbeiwerten μ in einen normativen Anhang und Überarbeitung der Reibbeiwerte; n) Aufnahme von Prüfverfahren zur Bestimmung der Reibung μ (Anhang B) und zur Verifizierung der Ladungssicherungsmaßnahmen (neuer informativer Anhang D); o) Löschen der statischen und dynamischen Reibbeiwerte und Aufnahme von Reibbeiwerten μ nach Anhang B; p) Anhang D Ladungssicherungsprotokoll wird Anhang C; q) neuer informativer Anhang E Dokumentation der praktischen Prüfungen; r) Aufnahme von Literaturhinweisen.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 12195-1:2021-01 ist im Januar 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 12195-1 Berichtigung 1:2014-06 , DIN EN 12195-1:2011-06.

 

Inhalt

Nationales Vorwort

Europäisches Vorwort

Einleitung

Anwendungsbereich

Normative Verweisungen

Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen

Beschleunigungsbeiwerte

Berechnungsverfahren

Parameter

Prüfung der Ladungssicherung

Bedienungsanleitung

Beispiele für die Berechnung von Zurrkräften (informativ)

Reibung (normativ)

Ladungssicherungsprotokoll (informativ)

Praktische Prüfungen zur Bestimmung der Wirksamkeit von Ladungssicherungsmaßnahmen (normativ)

Dokumentation der praktischen Prüfungen (informativ)

Literaturhinweise

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Stichworte

DIN EN 12195-1, Sicherheit, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Normen, Richtlinien

VDI-MT 4068 Blatt 2:2024-10 – Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

VDI-MT 4068 Blatt 2
Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Die aktuell gültige Norm VDI-MT 4068 Blatt ist im Oktober 2024 in Kraft getreten und ersetzt VDI 4068 Blatt 2:2010-04.

Inhalt

VDI 4068 Blatt 2:2024-10 - Zur Prüfung befähigte Personen - Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel - Inhaltsverzeichnis VDI 4068 Blatt 2:2024-10 – Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel – Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Einleitung

Anwendungsbereich

Normative Verweise

Begriffe

Abkürzungen

Qualifikationsmerkmale der zur Prüfung befähigten Personen

Inhalte und Qualifikationen

Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person

Anforderungen an die Ausbildung

Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Fachkunde

Qualifikationsnachweis der zur Prüfung befähigten Person

Anhang A

Anhang B

Anhang C

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Stichworte
Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, VDI-MT 4068 Blatt 2, Normen, 2024

VDI 6022 Blatt 3 Raumlufttechnik – Raumluftqualität – Beurteilung der Raumluftqualität

VDI 6022 Blatt 3:
Raumlufttechnik – Raumluftqualität – Beurteilung der Raumluftqualität

Übersicht | InhaltRichtlinie bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Richtlinie ist ein Leitfaden zur Beurteilung der Raumluftqualität. Sie ist insbesondere bei Neubauten, bei Nutzungsänderungen oder Renovierungen oder bei Beschwerden der Nutzer anzuwenden. In der Richtlinie werden drei Beurteilungsstufen mit gestaffeltem Messaufwand unterschieden.

Die Richtlinie ist im Juli 2011 in Kraft getreten.

Inhalt

VDI 6022 Blatt 3 – Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Begriffe

4 Formelzeichen und Abkürzungen

5 Grundlagen

6 Leitfäden für Untersuchungen

7 Beurteilungswerte der Luft aus Sicht
der Hygiene

8 Messtechnik

Anhang A

Muster für Prüf- und Dokumentations-
protokolle nach VDI 6022 Blatt 3

A1 Prüf- und Dokumentationsprotokoll
zum Nachweis der erreichten
Raumluftqualität

A2 Prüf- und Dokumentationsprotokoll
für den Neubau

A3 Prüf- und Dokumentationsprotokoll nach
Nutzungsänderung, Umbau oder Renovierung

A4 Prüf- und Dokumentationsprotokoll bei vorliegender
Reklamation bzw. Beschwerden

Anhang B

Leitfäden

Schrifttum

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Stichworte
Hygiene, RLT-Anlagen, Raumlufttechnische Anlagen, Raumlufttechnik, Raumluftqualität, VDI- MT 6022 Blatt 2, Klimaanlage, Raumlufthygiene, Hygienekontrolle, Hygieneinspektion, Normen, Vorschriften, Richtlinien, Gesetze, 2024