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Neue DIN EN IEC 31010 zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit. Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden

Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode

Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen

Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000

Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit

Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung

Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele

Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings

Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung

Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Autor: Prof. Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-09
vom 6. März 2025

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit.

Neuerungen der DIN EN IEC 31010
Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich. Professor Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management, hat gegenüber der DGWZ Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden
Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode
Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen
Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000
Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit
Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung
Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele
Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings
Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung
Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Fazit
„Durch die neue DIN EN IEC 31010 wird die Risikobeurteilung strukturierter, moderner und praxisnaher“ erklärt Prof. Dr. Udo Weis. Denn „insbesondere durch die Integration neuer Technologien, Klimafaktoren und verbesserter Prozessabläufe bietet die Norm eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen, Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen bei einer vorausschauenden Risikobeurteilung.“

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen. www.dgwz.de/neue-din-en-iec-31010

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Pressemitteilung: DIN-EN-IEC-31010-VDE-0050-1-Risikomanagement.pdf

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

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Bildunterschrift: Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen.

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Neue Regelungen zum Umgang mit Asbest

Am 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten, die den Umgang mit Asbest in bestehenden Gebäuden neu regelt. Kernstück der neuen Verordnung ist ein risikobasierter Ansatz, das so genannte Ampelmodell. Dieses teilt Tätigkeiten mit Asbest in drei Risikobereiche ein: grünes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 10.000 Fasern/m³), gelbes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 100.000 Fasern/m³) und rotes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung über 100.000 Fasern/m³). Je nach Einstufung sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die neue Gefahrstoffverordnung 2024 erlaubt nun bestimmte Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien mit geringer und mittlerer Gefährdung unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Tätigkeiten mit hoher Gefährdung bleiben Fachbetrieben vorbehalten. Gebäude, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, gelten als potenziell asbestbelastet, wodurch eine Informationspflicht für Auftraggeber eingeführt wurde. Unternehmen müssen das Baujahr bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und bei Unsicherheiten eine Erkundung veranlassen. Neue Anforderungen an die Sachkunde betreffen neben Aufsichtspersonen nun auch Beschäftigte, die Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien ausführen, für die eine Übergangsfrist von drei Jahren gilt. Außerdem wurden neue Verbote eingeführt, darunter das Überdecken von Asbestzement-Wänden, -Decken und -Böden sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestflächen. Die Meldepflicht für Arbeiten mit Asbest an die Arbeitsschutzbehörde bleibt bestehen.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verabschiedet, um den Übergang zu einer ressourcenschonenden und klimafreundlichen Wirtschaft zu beschleunigen. Ziel ist es, Abfälle zu minimieren, Recyclingquoten zu erhöhen und Wertstoffe effizient in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.

Ein zentrales Element der Strategie ist die Förderung nachhaltiger Produktionsprozesse. Unternehmen sollen verstärkt auf recyclingfähige Materialien setzen und Verbraucher sollen über optimierte Rücknahmesysteme und Informationskampagnen sensibilisiert werden.

Um Wertstoffe effizienter zurückzugewinnen, setzt die Strategie zudem auf innovative Technologien und digitale Lösungsansätze. Die Kreislaufwirtschaft soll langfristig neben dem Umwelt- und Klimaschutz die deutsche Wirtschaft stärken, indem sie Kosten senkt und die Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringert.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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ifo-Geschäftsklimaindex gesunken

ifo-Geschäftsklimaindex gesunken

Unternehmen in Deutschland erwarten 2025 keinen Aufschwung. Der ifo-Geschäftsklimaindex ist auch im Dezember gesunken. Der Index sank auf 84,7 Punkte. Im Vormonat lag er bei 85,6 Punkten. Trotz dieser Entwicklung hat sich die aktuelle Stimmung im Bauhauptgewerbe leicht gebessert. Unternehmen beurteilen ihre aktuelle Lage etwas besser, blicken jedoch pessimistisch in die Zukunft. Ferner erwartet laut einer Konjunkturumfrage des ifo-Instituts nur jedes achte Unternehmen (12,6 %) im kommenden Jahr einen Aufschwung. Eine Mehrheit (56,1 %) geht hingegen davon aus, dass die Lage unverändert bleibt. Und fast ein Drittel (31,6 %) rechnet mit einer Verschlechterung der Situation.  

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Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-22

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die MBO bringt Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die geänderte MBO bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren. Die MBO dient als Vorlage und muss nun durch Änderungen der Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in geltendes Recht umgesetzt werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Im Juli 2024 trat die neue Musterbauordnung (MBO) mit gelockerten Abstandsregeln für Solaranlagen in Kraft. www.dgwz.de/neue-musterbauordnung-2024

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
https://www.dgwz.de/neue-musterbauordnung-2024

Pressemitteilung:PM-2024-22-Neue-Musterbauordnung-2024.pdf (PDF)

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Bild 1:
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Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen von November 2023 in Kraft

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Bild 2:
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Neue-Musterbauordnung-2024-Titel-Presse.pdf (PDF)
Bildquelle: IS-Argebau
Bildunterschrift: Titel der neuen Musterbauordnung (MBO) vom Juli 2024.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/musterbauordnung

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-21
vom 13. November 2024

Im November 2024 ist der 50. Planerbrief der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Mit der Jubiläumsausgabe informiert der Planerbrief kontinuierlich seit 2015 firmen- und produktneutral zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Mit einer stetig wachsenden Auflage geht der Planerbrief in seinem zehnten Erscheinungsjahr an über 18.000 Abonnenten sowie an alle Teilnehmer der DGWZ-Seminare.

Der Planerbrief informiert die Branche der Haustechnik zu aktuellen Themen rund um technische Normen, rechtliche Vorschriften, Innovationen, Veranstaltungen und Publikationen sowie zu Schwerpunkten wie Brandschutz, Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, IT-Sicherheit und der betrieblichen Führung.

Mit seinem Konzept ist der Planerbrief als Fachpublikation einzigartig. Der Newsletter ist kostenlos, unabhängig und werbefrei und wird alle zwei Monate als PDF-Datei per E-Mail, über die Website und als Printausgabe in Präsenzseminaren veröffentlicht. Die Autoren sind anerkannte Experten, Mitarbeiter in Institutionen und Unternehmen, Referenten, ehrenamtlich in Gremien engagiert oder selbst Unternehmer. Themen und Autoren werden ausschließlich nach fachlichen Kriterien ausgewählt.

Der nächste Planerbrief Nr. 51 erscheint am 1. Januar 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Sidney Grunenberg
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50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen. www.planerbrief.de

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/jubilaeum-planerbrief-50

Pressemitteilung: PM-2024-21-Jubiläum-50-Ausgabe-Planerbrief.pdf (PDF)

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Bild 1: Planerbrief-50-Jubilaeum-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Jubiläum: Zum 1. November 2024 ist die 50. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 50 - November-Dezember 2024

Bild 2: Planerbrief-50-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 50. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Neue Musterbauordnung erschienen (MBO)

Neue Musterbauordnung erschienen

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Die Musterbauordnung bringt wichtige Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die Musterbauordnung 2023 bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren.

Autor: Aimée Dietrich, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Förderprogramme des Bauministeriums im Gebäudebereich

Förderprogramme des Bauministeriums im Gebäudebereich

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat zum 1. Oktober 2024 ein Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ins Leben gerufen. Für den energieeffizienten Neubau und Erstkauf von Nichtwohngebäuden gibt es einen Förderkredit bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben von der KfW-Bank. Der Kredit hat eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren und eine bis zu 10-jährige Zinsbindung und kann von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und anderen Investoren beantragt werden.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-20

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Oktober 2024 das neue Verfahren zur Zertifizierung von Technischen Risikomanagern nach DIN VDE V 0827-1 vorgestellt.

Bisher wurden alle geschulten Technischen Risikomanager nach erfolgreich bestandener schriftlicher Prüfung in das öffentliche Verzeichnis der DGWZ aufgenommen. Mit der neuen Zertifizierungsordnung muss nun ein Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Technischen Risikomanager gestellt werden. Die DGWZ prüft die Erfüllung der Voraussetzungen und nimmt anschließend die Eintragung in das Verzeichnis vor. Die Eintragung muss nach fünf Jahren erneut beantragt werden. Durch das neue Aufnahmeverfahren wird sichergestellt, dass die gelisteten Personen aktiv als Technische Risikomanager tätig sind und der Eintrag im Verzeichnis aktuell gehalten wird.

Das DGWZ-Verzeichnis umfasst Name, Firma und Kontaktdaten der Technischen Risikomanager. Diese haben ihre Sachkunde mit erfolgreich bestandener Prüfung und eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachgewiesen. Die gelisteten Personen können eine Risikobewertung für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen vornehmen, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) nach DIN VDE V 0827-1 eingesetzt werden soll.

Die Aufgaben des Technischen Risikomanagers sind in der DIN VDE V 0827-1 beschrieben. Auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr nimmt der Technische Risikomanager eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Die Ergebnisse werden in der Risikomanagementakte dokumentiert. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten für ein NGRS ab.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

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DGWZ stellt im Oktober 2024 neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827-1 vor. www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung: PM-2024-20-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager.pdf

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor
Bild: Neue-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager-DIN-VDE-V-0827-Presse.jpg
Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ stellt die neue Zertifizierung für Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 vor.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/personal/technischer-risikomanager-din-vde-v-0827

Schlagwortarchiv für: 2024

DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2 Photovoltaik PV -Systeme

DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2
Photovoltaik(PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung – Teil 2: Netzgekoppelte Systeme – Instandhaltung von PV-Systemen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Teil 2 von IEC 62446 enthält Anforderungen und Empfehlungen für die Wartung von PV-Systemen, einschließlich wiederkehrender Inspektionen, sicherheits- und leistungsbezogener vorbeugender Wartung, fehlerbehebender Wartung und Fehlersuche. Netzgekoppelte PV-Systeme gelten im Allgemeinen als sehr wartungsarme Energieerzeugungsmittel. Das trifft im Vergleich mit herkömmlichen Energieerzeugungsquellen, die Brennstoff und/oder drehende Maschinen nutzen, zwar zu, PV-Systeme erfordern jedoch ein gewisses Maß an vorbeugender und fehlerbehebender Wartung, um bei Lebensdauern von 20 und mehr Jahren die erwartete Leistung erbringen zu können. Der für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit erforderliche oder empfohlene Wartungsaufwand kann in Abhängigkeit von den Prioritäten des Eigentümers beziehungsweise den Vertragsverpflichtungen für die Energieproduktion erheblich variieren. Die Befolgung bestimmter Mindestwartungsanforderungen ist auch für die Ziele des Konformitätsbewertungssystems IECRE wesentlich, das zur Steuerung der Lizenzierung und Zertifizierung von PV-Systemen und -Anlagen von der Entwurfs- bis zur Betriebsphase vorgesehen ist.

Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 62446-2:2021-08; VDE 0126-23-2:2021-08 ist im August 2021 in Kraft getreten.

Inhalt

DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2 Photovoltaiksysteme – Inhaltsverzeichnis (bald als PDF verfügbar)

Europäisches Vorwort
Inhalt
Anhang ZA (normativ) Normative Verweisungen auf internationale Publikationen mit ihren entsprechenden europäischen Publikationen
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe
Anforderungen an die Systemdokumentation
Allgemeines
Betriebs- und Instandhaltungsangaben
Leistungsmaßstäbe
Dokumentation von Aufzeichnungen.

Überprüfung
Prüfverfahren – Kategorie 1
Prüfverfahren – Kategorie 2
Prüfverfahren – Zusätzliche Prüfungen.
Prüfberichte
Wartungsprotokolle
Allgemeines
Überprüfungsintervalle und auslösende Ereignisse
Weitere Aspekte zur Bestimmung spezifischer Überprüfungsintervalle

Überprüfungsaufgaben
Allgemeines
Allgemeine Standortsichtprüfung
Alle Systeme
Dachsysteme
Freiflächensysteme
Komponenteninspektion und sicherheitsrelevante Wartung
Wechselrichter- und Elektroverteiler
Generatoranschlusskästen, Lasttrennschalter und Trennschalter.
PV-Steckverbinder
Verkabelung
Befestigungssystem
Elektroinstallationsrohre und Kabelwannen
Wetterstation
Leistungsrelevante Wartung
Allgemeines
Kabelverbindungswiderstand
Bewertung der Schattenverhältnisse
Modulstrang- oder Kabelstrangprüfung
Vegetationspflege
Verschmutzung und Arrayreinigung

Fehlersuche und fehlerbehebende Wartung
Allgemeines
Abschaltung von Betriebsmitteln als Reaktion auf gefährliche Ausfälle
Fehlersuche bei nicht gefährlichen Ausfällen
Fehlersuche bei durch Ereignisse ausgelösten Problemen
Diagnose leistungsrelevanter Probleme

Zusätzliche Verfahren
Allgemeines
Sicherheitsverfahren
Allgemeines
Sichere Bedienung von Lasttrennschaltern
Trennverfahren
Notabschaltung
Abschaltung, wenn kein Notfall vorliegt
Inspektions- und vorbeugende Wartungsverfahren
Spezifische Verfahren des Wechselrichterherstellers
Spezifische Verfahren des Nachführeinrichtungsherstellers
Spezifische Verfahren für das Datenerfassungssystem
Elektrische Prüfverfahren
Erdschlussprüfungen
Sicherungsprüfungen
Bypass-Dioden-Prüfungen
Diagnosevenanten
Validierung von Datenerfassungssystemen (DAS)
Wechselrichterdiagnose

Anhang E (normativ) Sicherheitsaspekte
Qualifizierte Personen
Allgemeine Sicherheitsaspekte
Persönliche Schutzausrüstung
Trennverfahren
Wartungssicherung (Lockout/Tagout)
PV-spezifische Schilder und Kennzeichnungen

Anhang F (informativ) Beispielplan für die vorbeugende Wartung
Allgemeines
Beispielsystembeschreibung
Anhang G (informativ) PV-System-Betrieb

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Stichworte
DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2, Betreiber, PV- Systeme, EEG, Eigenverbrauch, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Energieerzeugungsquellen, Netz, Photovoltaikanlagen, PV-Anlagen, Solaranlage, Solarstrom, Strom, Volleinspeisung, Normen, Richtlinien

DIN EN ISO 25745-2 – Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 2: Energieberechnung und Klassifizierung von Aufzügen

DIN EN ISO 25745-2
Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 2: Energieberechnung und Klassifizierung von Aufzügen

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Übersicht

Dieser Teil von ISO 25745 legt Folgendes fest: a) ein Verfahren zur Schätzung des Energieverbrauchs auf der Grundlage von gemessenen Werten, Berechnung oder Simulation; auf jährlicher Basis bei Treibscheiben-, Hydraulik- und Trommel-/Kettenaufzügen und auf Basis einer Einzelanlage; b) Systeme zur Klassifizierung von neuen, bestehenden und modernisierten Seil-, Hydraulik- und Trommel-/Kettenaufzügen auf Basis einer Einzelanlage. Dieser Teil von ISO 25745 gilt für Personen- und Lastenaufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit über 0,15 m/s und behandelt nur die Energieeffizienz während der Betriebsphase innerhalb des Lebenszyklus von Aufzügen. Für andere Aufzugsarten (zum Beispiel Kleingüteraufzüge, Plattformaufzüge) kann dieser Teil von ISO 25745 als zweckdienlich herangezogen werden. Dieser Teil von ISO 25745 behandelt keine Energieaspekte, welche die Messungen, Berechnungen und Simulationen beeinflussen, wie zum Beispiel die folgenden: a) Beleuchtung des Schachts; b) Einrichtungen für die Heizung und Kühlung im Fahrkorb; c) Beleuchtung des Triebwerksraums; d) Heizung, Lüftung und Klimatisierung des Triebwerksraums; e) nicht-aufzugsrelevante Anzeigesysteme, Videoüberwachungskameras und so weiter; f) nicht-aufzugsrelevante Überwachungssysteme (zum Beispiel Gebäudemanagementsysteme und so weiter); g) Auswirkungen einer Gruppensteuerung auf den Energieverbrauch; h) Umgebungsbedingungen; i) Energieverbrauch über Steckdosen. Dieses Dokument (EN ISO 25745-2:2015+A1:2023) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 178 „Lifts, escalators and moving walks“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 10 „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Gegenüber DIN EN ISO 25745:2015-10 wurden zur Berücksichtigung von Aufzügen mit Expresszone folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich, Anmerkung 2 gestrichen; b) Abschnitt 3.2, Definition ersetzt; c) Abschnitt 5.2.2 „Durchschnittliche Fahrstrecke“, vollständig ersetzt; d) Anhang C, neue Symbole aufgenommen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA „Aufzüge“ im Fachbereich „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Aufzügen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Die aktuell gültige Norm DIN EN ISO 25745-2:2024-05 ist im Mai 2024 in Kraft getreten und ersetzt DIN EN ISO 25745-2:2015-10.

Inhalt

DIN EN ISO 25745-2 – Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 2 – Inhaltsverzeichnis

Inhalt
Nationales Vorwort

Änderungen
Frühere Ausgaben

Europäisches Vorwort
Anerkennungsnotiz
Anerkennungsnotiz
Vorwort der Änderung
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

Durchschnittlicher Zyklus
Expresszone
Lastfaktor
kurzer Zyklus
Fahrt(en)

Datenerfassungs- und Analyse-Werkzeuge
Berechnung des Energieverbrauchs Verfahren

Berechnung des Energieverbrauchs für das Fahren je TagNutzung und Anzahl der Startvorgänge je Tag
Durchschnittliche Fahrstrecke
Durchschnittlicher Energieverbrauch je Meter Fahrt
Energieverbrauch beim Starten/Anhalten
Energieverbrauch für eine Fahrt im durchschnittlichen Zyklus mit leerem Fahrkorb
Täglicher Energieverbrauch für das Fahren
Berechnung des täglichen Energieverbrauchs im Stehen (Bereitschaft/Stillstand) Fahrzeit je Tag
Bereitschafts-/Stillstandszeit je Tag
Zeitanteile der Bereitschafts-/Stillstands-Modi
Täglicher Energieverbrauch beim Stehen (Bereitschaft/Stillstand)
Gesamter täglicher Energieverbrauch
Gesamter jährlicher Energieverbrauch
Verfahren zur Bestimmung des täglichen Energieverbrauchs von Energie speichernden Systemen

Klassifizierung der Energieeffizienz eines Aufzugs

Begründung
Leistungsstufe für das Fahren
Leistungsstufen bei Bereitschaft/Stillstand
Klassifizierung der Energieeffizienz des Aufzugs

Spezifischer Energieverbrauch für eine Fahrt im Referenzzyklus
Bericht
Spezifische Nutzungskategorien (informativ)
Beispielberechnung (informativ)

Aufzugs-Parameter
Daten, die durch Messung, Simulation oder Berechnung ermittelt wurden
Daten aus Tabellen
Berechnung
Aufzug entspricht Klasse B

Formelzeichen (informativ)
Literaturhinweise
Literaturhinweise (informativ)

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Stichworte
2024, DIN EN ISO 25475-2, Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, TRBS 3121, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit

DIN VDE 0100-712 VDE 0100-712 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

DIN VDE 0100-712; VDE 0100-712
Errichten von NiederspannungsanlagenTeil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art

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Übersicht

Diese Norm gilt für die Errichtung eines PV-Stromversorgungssystems, das eine elektrische Anlage insgesamt oder teilweise versorgt und elektrische Energie in ein öffentliches Stromverteilungsnetz oder in eine Verbraucheranlage (nicht-öffentliches Stromverteilungsnetz) einspeist.
Die elektrische Anlage eines PV-Systems beginnt an einem PV-Modul oder einer Kombination von PV-Modulen, die mit den vom Hersteller vorgesehenen Anschlusskabeln und -leitungen miteinander verbunden sind, und endet am Netzanschlusspunkt des öffentliches Stromverteilungsnetzes oder der Verbraucheranlage.
Die Anforderungen dieser Norm gelten somit für PV-Systeme zur Einspeisung in:
– eine elektrische Anlage, die nicht an ein öffentliches Stromverteilungsnetz angeschlossen ist,
– eine elektrische Anlage, parallel mit dem öffentlichen Stromverteilungsnetz,
– eine elektrische Anlage, alternativ zum öffentlichen Stromverteilungsnetz,
– geeignete Kombinationen der zuvor genannten Aufzählungen.
Gegenüber DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2006-06 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Anwendungsbereich wurde an den Stand der Technik angepasst und präzisiert den Umfang der Normanforderungen;
b) Begriffe wurden weitestgehend mit denen der relevanten Produktnormen harmonisiert;
c) Struktur wurde den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), insbesondere DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) angepasst;
d) Festlegungen zum Überspannungs- und Blitzschutz sind hinzugefügt worden;
e) Auf der DC-Seite sind nur noch die Schutzmaßnahmen „Schutz durch Doppelte oder verstärkte Isolierung“ und „Schutz durch Kleinspannung mittels (SELV oder PELV)“ erlaubt;
f) Anbringen eines Hinweisschildes, um auf das Vorhandensein einer PV-Anlage hinzuweisen, ist zwingend vorgeschrieben.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0100-712 VDE 0100-712:2016-10 ist im Oktober 2016 in Kraft getreten und ersetzt DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2006-06.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN VDE 0100-712 VDE 0100-712 Photovoltaikanlagen – Inhaltsverzeichnis

Europäisches Vorwort
Einleitung
712 Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme
712.1 Anwendungsbereich
712.2 Normative Verweisungen
712.3 Begriffe
712.4 Schutzmaßnahmen
712.41 Schutz gegen elektrischen Schlag
712.410 Einleitung
712.412 Schutzmaßnahme: Doppelte oder verstärkte Isolierung
712.414 Schutzmaßnahme: Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV
712.420 Schutz gegen thermische Einflüsse
712.421 Schutz gegen Brände, verursacht durch elektrische Betriebsmittel
712.430 Schutz bei Überstrom
712.431 Anforderungen entsprechend der Art der Stromkreise
712.432 Art der Schutzeinrichtungen
712.433 Schutz bei Überlastströmen
712.434 Schutz bei Kurzschlussströmen
712.44 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen
712.443 Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
712.5 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
721.51 Allgemeine Bestimmungen
712.511 Übereinstimmung mit Normen
712.512 Betriebsbedingungen und äußere Einflüsse
712.513 Zugänglichkeit
712.514 Kennzeichen
712.520 Kabel- und Leitungssysteme
712.521 Arten von Kabel- und Leitungssystemen
712.523 Strombelastbarkeit
712.526 Elektrische Verbindungen
712.530 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalt-, Steuer und Überwachungsgeräte
712.531 Einrichtungen für den Fehlerschutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
712.532 Einrichtungen für den Brandschutz
712.533 Einrichtungen zum Schutz bei Überstrom
712.534 Einrichtungen zum Schutz bei Überspannungen
712.537 Trennen und Schalten
712.540 Erdungsanlagen und Schutzleiter
DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10
712.542 Erdungsanlagen
712.6 Prüfungen
Anhang A
Anhang B
Anhang C
(SPDs) für verschiedene Fälle
Anhang ZB (normativ) Besondere nationale Bedingungen
Literaturhinweise
Nationaler Anhang NA
Nationaler Anhang NB
Bild 712.514.101 – Hinweisschild für das Vorhandensein einer PV-Anlage auf einem Gebäude
Bild 712.A.1 – Einzeln oder parallel angeschlossenes PV-Generatorfeld mit Mehrfach-Strängen
Bild 712.C.1 – Anordnung der Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) in einer PV-Anlage
Tabellen
Tabelle 712.537 – Bemessungsstrom der automatischen Trenneinrichtung im
Funktionspotentialausgleichsleiter
Tabelle 712.102 – Berechnung der kritischen Länge L
Tabelle 712.534 – Bemessungsstoßspannung U wenn keine Information vorliegt

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Stichworte
DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712), PV-Anlagen, Photovoltaiksysteme, Niederspannungsanlagen, Stromversorgung, Normen, Richtlinien

DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1 Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung

DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1
Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung

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Übersicht

Diese Internationale Norm bietet Anleitung zur Auswahl und Anwendung von Verfahren zur Beurteilung von Risiken in einem weiten Spektrum von Situationen. Die Verfahren werden zur Unterstützung der Entscheidungsfindung angewandt, wenn Unsicherheiten vorliegen, um Informationen zu bestimmten Risiken zu erhalten. Sie werden auch im Rahmen des Risikomanagementprozesses angewandt. Dieses Dokument liefert eine Zusammenfassung einer Palette von Verfahren, mit Hinweisen auf andere Dokumente, in denen die Verfahren detaillierter beschrieben sind. Diese Verfahren werden angewandt: – wenn weitere Kenntnis zu bestehenden Risiken oder einem bestimmten Risiko erforderlich ist; – im Rahmen einer Entscheidung, bei der eine Reihe von jeweils mit einem Risiko behafteten Optionen verglichen oder optimiert werden muss; – im Rahmen eines Risikomanagementprozesses, der zu einer Maßnahme zur Handhabung eines Risikos führt. Gegenüber DIN EN 31010 (VDE 0050-1):2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) es werden mehr Einzelheiten zum Prozess der Planung, Umsetzung, Verifizierung und Validierung der Anwendung der Verfahren angegeben; b) die Anzahl der Verfahren wurde erhöht und ihr Anwendungsbereich wurde erweitert; c) die in ISO 31000 (einem normativen Dokument) behandelten Konzepte werden in dieser Norm nicht weiter wiederholt. Die in diesem Dokument beschriebenen Verfahren sind für jede Art von Risikobeurteilung geeignet.

Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 31010:2024-12; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“  ist im Dezember 2024 in Kraft getreten.

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Normen für Technisches Risikomanagement Bestellformular Normen für Risikomanagement

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Stichworte
DIN EN IEC 31010, VDE 0050-1, Risikomanagement, Risikobeurteilung, ISO 31000, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Cybersecurity, Norm, 2024

DIN EN 17966 Kohlendioxid-Löschanlagen

DIN EN 17966
Brandschutzeinrichtungen – Kohlenstoffdioxid-Löschanlagen für den Einsatz in Gebäuden – Planung und Einbau

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Übersicht

Die Norm legt Anforderungen fest und enthält Empfehlungen für die Auslegung, Installation, Prüfung, Instandhaltung und Sicherheit von ortsfesten CO2-Brandbekämpfungsanlagen in Gebäuden, Produktionsanlagen oder anderen Bauwerken. Es ist nicht anwendbar für Löschanlagen auf Schiffen, in Flugzeugen, auf Fahrzeugen oder auf mobilen Feuerlöschgeräten oder für unterirdische Anlagen im Bergbau und gilt ebenfalls nicht für Kohlenstoffdioxid-Vorinertisierungsanlagen.

Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 031-03-04 AA „Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln und deren Bauteile – SpA zu CEN/TC 191/WG 6“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW).

Die aktuell gültige Norm DIN EN 17966:2024-12 ist im Dezember 2024 in Kraft getreten.

Inhalt

DIN EN 17966 – Brandschutzeinrichtungen – Inhaltsverzeichnis (in Kürze verfügbar)

Inhalt

Europäisches Vorwort
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

zugelassen
zuständige Stelle
Umschaltung Automatik/Handbetrieb
Abstand
tiefsitzender Brand
Auslegungskonzentration
individuell geplante Anlage
Löschkonzentration
Füllfaktor
Auslegungsmenge
Volumen des zu schützenden Bereichs
Hochdrucklagerung
Haltezeit
Inspektion
Zeit des Flüssigkeitsaustrags
Absperrvorrichtung
Einrichtungsschutzanlage
Niederdrucklagerung
Instandhaltung
maximaler Betriebsdruck
minimaler Betriebsdruck
Begriffe zu mit Personen besetzten und nicht begehbaren Bereichen
üblicherweise mit Personen besetzter Bereich
üblicherweise unbesetzter Bereich
nicht begehbarer Bereich
vorgeplante Anlage
Durchflusszeit der Dampfphase vor der Flüssigphase
Sicherheitsfaktor
Bereichsventil
Oberflächenbrand
Raumschutzanlage
Betriebsdruck

Anwendung und Anwendungsgrenzen

Allgemeines
Anwendungen für Kohlenstoffdioxidanlagen
Anwendungsgrenzen für Kohlenstoffdioxidanlagen
Temperaturgrenzen

Sicherheit

Gefährdung von Personen
Sicherheitsvorkehrungen

Üblicherweise besetzte und üblicherweise unbesetzte Bereiche
Warnhinweise für begehbare Bereiche
Warnhinweise für nicht begehbare Bereiche
Gefährdungen durch Elektrizität
Örtlicher Potenzialausgleich
Elektrostatische Entladung

Auslegung der Anlage

Allgemeines
Einleitung
Spezifikationen
Dokumentation
Kohlenstoffdioxidversorgung
Qualität
Menge
Behälteranordnung
Allgemeine Anforderungen
Bedingungen für die Lagerung von Druckbehältern
Anordnung von Hochdruckbehältern
Lagerbehälter
Allgemeines
Kennzeichnung
Hochdruckbehälter
Niederdruckbehälter
Betriebstemperaturen
Löschmittelverteilung
Allgemeines
Rohrleitungen
Formstücke
Rohr- und Ventilhalterungen
Ventile
Düsen
Auswahl und Anordnung der Düsen
Düsen in Deckenplatten
Kennzeichnung
Umfasste Räume (Raumschutz)
Tragfestigkeit
Verlust durch Öffnungen
Lüftungsanlagen
Branderkennungs-, Auslöse- und Steuereinrichtungen
Allgemeines
Abschaltung der Anlage und Geräte
Automatische Erkennung
Betätigungseinrichtungen
Allgemeines
Automatische Auslösung
Manuelle Auslösung
Steuerungsauslösung
Steuereinrichtungen
Elektrische Steuereinrichtung
Elektrische Bedienteile
Pneumatische Steuereinrichtung
Auslöseanlagen mit mechanischen Leitungen
Akustische Alarme und optische Anzeigen

Berechnungen von Kohlenstoffdioxiddurchfluss und -konzentration
Allgemeines
Berechnungen des Anlagendurchflusses
Allgemeines
Reibungsverluste
Druckabfall
Ventile und Formstücke
Berechnungen für den installierten Zustand
Spezifische Anforderungen
Anforderungen an die Kohlenstoffdioxidkonzentration
Flammenlöschung
Inertisierung
Einsatzmenge für den Raumschutz
Allgemeines
Auslegungsmenge
K-Faktor
Allgemeines
Auswirkung von nicht abschaltbaren Lüftungsanlagen
Auswirkung von Öffnungen (siehe 7.4.2)
Auswirkung der Temperatur des umfassten Raums
Gleichzeitige Flutung von miteinander verbundenen Volumen
Auslegung von Einrichtungsschutzanlagen
Allgemeines
Anforderungen an Kohlenstoffdioxid
Flächenbezogenes Bemessungsverfahren
Allgemeines
Düsenaustrittsraten
Fläche je Düse
Lage und Anzahl der Düsen
Volumenbezogenes Bemessungsverfahren
Allgemeines
Angenommener umfasster Raum
Anlagenaustrittsrate
Lage und Anzahl der Düsen
Schutzdauer — Raumschutzanlagen
Leistungsdaten der Anlage
Flutungszeit
Halteflutung

Inbetriebnahme und Abnahme

Allgemeines
Prüfungen
Allgemeines
Überprüfung des umfassten Raums
Überprüfung der mechanischen Bauteile
Überprüfung der Raumdichtigkeit
Überprüfung der elektrischen Bauteile
Vorprüfungen zur Funktionsfähigkeit
Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlage
Fernüberwachung der Funktionsstellung (falls zutreffend)
Primäre Energieversorgung des Bedienfelds
Abschluss der Funktionsprüfungen
Übergabeprotokoll und Dokumentation

Inspektion, Instandhaltung, Prüfung und Schulung

Allgemeines
Inspektion
Allgemeines
Behälter
Schläuche
Umfasste Räume
Instandhaltung
Allgemeines
Inspektionsprogramm für den Betreiber
Wartungsprogramm
Schulung

Dokumentation (normativ)

Allgemeines
Dokumentation
Spezifische Einzelheiten
Vorgeplante Anlagen
Individuell geplante Anlagen
Übergabeprotokoll und Dokumentation

Bestimmung der Rohrnennweiten und Öffnungsgrößen von Kohlenstoffdioxidanlagen (normativ)

Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Anlage (informativ)

Allgemeine Angaben zu Kohlenstoffdioxid (informativ)

Allgemeines
Freier Ausfluss
Gefährdung von Personen
Berechnungsbeispiele (informativ)

Volumenbezogenes Bemessungsverfahren — Beispiel 1
Gefährdung
Tatsächliche Maße
Angenommenes Volumen
Umschlossener Umfang, in Prozent
Austrittsrate bei 71 % Umschließung
Austrittsrate
Anforderung an Kohlenstoffdioxid

Volumenbezogenes Bemessungsverfahren — Beispiel 2

Gefährdung
Tatsächliche Maße
Angenommenes Volumen
Umschlossener Umfang, in Prozent
Austrittsrate bei 0 % Umschließung
Austrittsrate
Anforderung an Kohlenstoffdioxid

Flächenbezogenes Bemessungsverfahren

Gefährdung
Oberflächenmaße
Düsenanordnung
Durchführung
Gesamtdurchflussrate
Anforderung an Kohlenstoffdioxid

Raumschutzanlage

Lagerraum
Tatsächliche Maße
Angenommenes Volumen
Zusätzliches Volumen für Entlüftung
Abziehbares Volumen
Gesamtfläche aller Seiten
Gesamtfläche aller Öffnungen
Fläche
Auslegungsmenge des Kohlenstoffdioxids

Literaturhinweise

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Stichworte
2024, DIN EN 17966, Brandschutz, Kohlenstoffdioxid- Löschanlagen,  Normen, Richtlinien

Messen 2024

Messen 2024
Gebäudetechnik – Elektrotechnik – Sicherheitstechnik

Aktuelle Messen

  • 20.-24. Februar 2024
    didacta, Köln (www.didacta-koeln.de)
    Bildungsmesse
  • 03.-08. März 2024
    Light+Building, Frankfurt (www.light-building.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Licht und Gebäudetechnik
  • 19.-22. März 2024
    Fensterbau Frontale, Nürnberg (www.frontale.de)
    Internationale Fachmesse für Fenster, Tür und Fassade
  • 19.-22. März 2024
    SHK, Essen (www.shkessen.de)
    Fachmesse für Sanitär, Heizung, Klima und digitales Gebäudemanagement
  • 19.-22. März 2024
    Prolight + Sound, Frankfurt am Main (www.pls.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Veranstaltungs- und Kommunikationstechnik, AV-Produktion und Entertainment
  • 26.-27. Juni 2024
    FeuerTrutz, Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 17.-20. September 2024
    Security, Essen (www.security-messe.de)
    Fachmesse für Sicherheit und Brandschutz
  • 18.-19. September 2024
    Krankenhaus Technologie, Gelsenkirchen (www.fachmesse-krankenhaus-technologie.de)
    Fachmesse für Technologien und Services rund um das Krankenhaus
  • 25.-26. September 2024
    Braunschweiger Brandschutz-Tage (www.brandschutztage.info)
    Fachtagung und Ausstellung für Brandschutz.
  • 08.-10. Oktober 2024
    Chillventa, Nürnberg (www.chillventa.de)
    Internationale Fachmesse Kälte, Klima, Lüftung, Wärmepumpen
  • 05.-07. November 2024
    belektro, Berlin (www.belektro.de)
    Fachmesse für Elektrotechnik, Elektronik und Licht
  • 11.-14. November 2024
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 21.-23. November 2024
    GET Nord, Hamburg (www.get-nord.de)
    Fachmesse Elektro, Sanitär, Heizung, Klima
  • 04.-05. Dezember 2024
    VdS-BrandSchutzTage, Köln (www.bst.vds.de)
    Fachtagung & Brandschutz-Messe

Weitere Informationen

Stichworte
Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2024

VDI 2700 Blatt 3.1:2023-03 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

VDI 2700 Blatt 3.1
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

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Übersicht

Ladungssicherung auf Transportfahrzeugen ist notwendig, um Leben und Gesundheit von Mensch und Tier und das Ladegut vor Beschädigungen zu schützen. Diese Richtlinie beschreibt die Auswahl, die Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Grundsätzlich gelten die einschlägigen Richtlinien und Normen zur Ladungssicherung, um die Ladung gefahrlos und sicher transportieren zu können. Die Gefährdungen, die bei bestimmungsgemäßen Anwendungen von Zurrmitteln entstehen können, sind der DIN EN 12195 ff. zu entnehmen. Ebenfalls werden im Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 Betriebsanleitungen zur Benutzung und Pflege von Zurrmitteln normativ aufgeführt.

Die aktuell gültige Norm VDI 2700 Blatt 3.1:2023-03 ist im März 2023 in Kraft getreten und ersetzt VDI 2700 Blatt 3.1:2006-10.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneVDI 2700 Blatt 3.1 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Allgemeine Hinweise, Auswahl

4 Übersicht

5 Gebrauch, Anwendung und Handhabung des Zurrmittels

6 Verwendung von Anschlagmitteln als Zurrmittel

7 Kontrolle, Prüfung, Reparatur und, Instandhaltung

8 Dokumentation

9 Ablegekriterien

Schrifttum

Norm bestellen

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  • VDI 2700 Blatt 3.1 bestellen
  • Normenbestellung BrandschutzpläneNormen zu Anschlag- und Lastaufnahmemitteln bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, VDI 2700, VDI 2700 Blatt 3.1, Normen, 2023

DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Regel 109-017
Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Übersicht | Inhalt | Regel herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese DGUV Regel erläutert Gefährdungen und mögliche Schutzmaßnahmen zum sicheren Betrieb von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie liefert Unternehmern und Unternehmerinnen einen kompakten Überblick bezüglich seiner organisatorischen Pflichten bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und der Auswahl und Qualifizierung von Beschäftigten. Darüber hinaus erhalten Praktiker und Praktikerinnen Hinweise zur sicheren Verwendung und Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.
Die Regel ist im Dezember 2020 in Kraft getreten.

Inhalt

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb  – Inhaltsverzeichnis

Regel herunterladen

Die Regel kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV 109-017, Hebezeugbetrieb, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, Normen, Richtlinien, Regeln, Vorschriften, 2024

DGUV Information 209-013 „Anschläger“

DGUV Information 209-013
Anschläger

Übersicht | Inhalt | Richtlinie herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Im Transportbereich ist trotz hohen Mechanisierungsgrades noch ein erheblicher Anteil Handarbeit zu leisten, vornehmlich beim Transport von Lasten durch Hebezeuge. Krane helfen schwere Lasten leichter zu bewegen. Sie entlasten von schwerer körperlicher Arbeit, verlangen aber dafür mehr Kopfarbeit.

In Bearbeitungsbetrieben werden zunehmend flurgesteuerte und funkferngesteuerte Krane eingesetzt, sodass der Anschläger gleichzeitig den Kran bedient. Er ist allein für beide Funktionen verantwortlich. Die Gefahr liegt darin, dass Produktions- und Reparaturpersonal sowohl den Kran bedient als auch anschlägt und damit eine völlig ungewohnte Tätigkeit ausübt. Die Leichtigkeit, mit der der Kran oder das Hebezeug die Last anhebt, täuscht über die Gefahrensituation hinweg.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDGUV Information 209-013 – Anschläger – Inhaltsverzeichnis

Richtlinie herunterladen

Die Richtlinie kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

DGUV Information 209-013 - Anschläger (PDF)DGUV Information 209-013 herunterladen (PDF)

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV 209-013, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, Normen, Richtlinien, Vorschriften, 2024

DIN EN 12195-1 -Teil 1 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit

DIN EN 12195-1
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von
Sicherheitskräften

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Gegenüber DIN EN 12195-1:2011 06 und DIN EN 12195-1 Berichtigung 1:2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Nationales Vorwort vollständig ersetzt; b) Bild 8 in Unterabschnitt 5.5.3.1 ersetzt, um die europäische Berichtigung EN 12195-1:2010/AC:2014 umzusetzen. Gegenüber DIN EN 12195-1:2004 04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels; b) Überarbeitung der Einleitung; c) Ergänzung der normativen Verweisungen; d) Ergänzung von Begriffen in Abschnitt 3 um Verzurren, Blockieren, Sichern, Aussteifen, instabile Ladung, Transportmittel, Verriegelung; e) Löschen des Beiwertes k; f) Änderung des Kippbeiwertes; g) Sicherheitsbeiwert fs = 1,1 und fs = 1,25 und Umrechnungsfaktor für Reibung f = 0,75 eingeführt; h) Überarbeitung aller Tabellen; i) Überarbeitung der Formeln; j) Nummerierung der Formeln korrigiert; k) Überarbeitung sowie Ergänzung der Bilder; l) neuer Abschnitt 7 zur Prüfung der Ladungssicherung; m) Änderung von Anhang B zu Reibbeiwerten μ in einen normativen Anhang und Überarbeitung der Reibbeiwerte; n) Aufnahme von Prüfverfahren zur Bestimmung der Reibung μ (Anhang B) und zur Verifizierung der Ladungssicherungsmaßnahmen (neuer informativer Anhang D); o) Löschen der statischen und dynamischen Reibbeiwerte und Aufnahme von Reibbeiwerten μ nach Anhang B; p) Anhang D Ladungssicherungsprotokoll wird Anhang C; q) neuer informativer Anhang E Dokumentation der praktischen Prüfungen; r) Aufnahme von Literaturhinweisen.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 12195-1:2021-01 ist im Januar 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 12195-1 Berichtigung 1:2014-06 , DIN EN 12195-1:2011-06.

 

Inhalt

Nationales Vorwort

Europäisches Vorwort

Einleitung

Anwendungsbereich

Normative Verweisungen

Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen

Beschleunigungsbeiwerte

Berechnungsverfahren

Parameter

Prüfung der Ladungssicherung

Bedienungsanleitung

Beispiele für die Berechnung von Zurrkräften (informativ)

Reibung (normativ)

Ladungssicherungsprotokoll (informativ)

Praktische Prüfungen zur Bestimmung der Wirksamkeit von Ladungssicherungsmaßnahmen (normativ)

Dokumentation der praktischen Prüfungen (informativ)

Literaturhinweise

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Weitere Informationen

Stichworte

DIN EN 12195-1, Sicherheit, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Normen, Richtlinien