Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD)

Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD)

Die aktualisierte Fassung der DIN VDE 0100-420:2019-10 gibt vor, welche Maßnahmen zum Schutz vor den thermischen Auswirkungen von Fehlerlichtbögen zu ergreifen sind, um Brände zu verhindern. Denn überall dort, wo es in Stromkreisen zu Fehlern kommt, die Lichtbögen erzeugen, besteht Brandgefahr. Der Einsatz möglicher Schutzmaßnahmen ist speziell in Abschnitt 421.7 geregelt. Dabei werden Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (Arc Fault Detection Devices = AFDD) als eine anlagentechnische Maßnahme beschrieben, die geeignet ist, die thermischen Risiken abzudecken. Das gilt nicht nur für die feste elektrische Installation, sondern auch für die an den Stromkreis angeschlossenen elektrischen Geräte.

Um potenzielle Gefahren zu erkennen, ist in der Planungsphase eine Risiko- und Sicherheitsbewertung durchzuführen und das Ergebnis zu dokumentieren. Zur Hilfestellung liegen verschiedene Leitfäden vor. Eine Bewertung und Dokumentation ist für sämtliche Räume mit Schlafgelegenheit, für feuergefährdete Betriebsstätten, für Räume aus brennbaren Bauteilen sowie für Orte mit unersetzbaren Werten wie Museen durchzuführen. Für die Einhaltung der Norm ist der Anlagenerrichter verantwortlich. Sieht er sich für eine vollumfängliche Risiko- und Sicherheitsbewertung nicht in der Lage, ist ein Planer oder Sachverständiger hinzuzuziehen.

Die Bewertung kann normgerecht stark abgekürzt werden, wenn AFDDs in den genannten Bereichen eingeplant und dokumentiert werden. AFDDs überwachen die Sinuswelle von Strom und Spannung. Werden ab einem Stromwert von 2,5 Ampere charakteristische Strom- und Spannungsverläufe detektiert, die einen gewissen Energieinhalt mit Brandrisiko überschreiten und auf einen Fehlerlichtbogen hinweisen, schaltet der AFDD den Stromkreis ab.

Wichtig: Die Norm ist bei Neuanlagen und bei der Erweiterung oder Änderung von Bestandsanlagen anzuwenden. Altanlagen hingegen müssen nicht zwingend angepasst werden. Für Anlagen, die sich zum Zeitpunkt der Norm-Veröffentlichung in Planung oder im Bau befinden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2021.

Autor: Stefan Fritzenwanker, Marktmanager Zweckbau, Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

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