Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

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Einführung

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und treten nach der Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAuA) in Kraft. Derzeit gibt es 18 Technische Regeln für Arbeitsstätten. Die Technischen Regeln konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Die ASR werden von den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder kontrolliert. Diese Kontrollen werden unangemeldet durchgeführt und können bei Nichteinhaltung der Vorschriften für den Arbeitgeber verbindliche Anordnungen oder in besonders schwerwiegenden Fällen sogar die Stilllegung der Anlagen und Maschinen zur Folge haben.

Die ASR A2.2 gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie für Maßnahmen zur Erkennung und Bekämpfung von Entstehungsbränden und zur Alarmierung.

Inhalt

1 Zielstellung

2 Anwendungsbereich

3 Begriffsbestimmungen

4 Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln

5 Ausstattung von Arbeitsstätten

6 Betrieb

7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

Anhang 1 Standardschema zur Festlegung der notwendigen Feuerlöscheinrichtungen

Anhang 2 Beispiele für die Ermittlung der Grundausstattung

Anhang 3 Beispiele für die Abweichung von der Grundausstattung

Regeln und Gesetze

Weitere Informationen

Stichwörter

Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Technische Regel für Arbeitsstätten, Brandschutz, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer