Raumlufthygiene im Krankenhaus

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) reduzieren die Keimbelastung der Raumluft auf ein Minimum. Zudem müssen Staub, Narkosegase und Geruchsstoffe eingedämmt werden. Die Raumluftzustände (Temperatur, Feuchte und Raumdruck) müssen strikt eingehalten und der notwendige Luftaustausch sichergestellt werden. Die Anforderungen für Planung, Bau und Abnahme raumlufttechnischer Anlagen in Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten OP-Einrichtungen, Dialysezentren und Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte regelt die DIN 1946-4:2018-06 „Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens“. Um die Umsetzung der Anforderungen des Arbeitsschutzes sicherzustellen, müssen Betreiber der Einrichtung bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von RLT-Anlagen einen Krankenhaushygieniker, einen Hygieneingenieur und einen Sicherheitsingenieur beteiligen.

Abhängig von den Anforderungen an die Keimarmut unterteilt die Norm medizinisch genutzte Räume in die Raumklassen I (Ia/Ib) und II. So benötigt ein OP-Raum mit Instrumententisch (Raumklasse Ia) eine RLT-Anlage mit Luftführungssystemen turbulenzarmer Verdrängungsströmung (TAV). Diese sorgt für die dynamische Abschirmung des sogenannten Schutzbereiches. Luftführungssysteme mit Verdünnungsströmung werden in der Raumklasse Ib (z.B. Intensivpflegestationen) eingesetzt.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen: