VdS 2226
Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung oder Behandlung von Personen – Richtlinien für den Brandschutz

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Übersicht

Die Richtlinien gelten für Planung, Bau, Umbau und Betrieb von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Fach-, Reha-, und Kurkliniken sowie Sanatorien. Ihr Geltungsbereich umfasst sinngemäß auch Tages- und Polikliniken, Ambulatorien sowie ähnliche Einrichtungen, soweit die Zweckbestimmung es erfordert. Die Richtlinien wenden sich an Betreiber, Planer, und Errichter solcher Einrichtungen. Basierend auf den heutigen Erkenntnissen im Brandschutz, enthalten sie Empfehlungen aus der Sicht der Feuerversicherer zu den notwendigen Brandschutzanforderungen und -maßnahmen, die dazu dienen, die Brandgefahren und deren Auswirkungen zu verringern. Gesetzliche oder behördlich angeordnete Schadenverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen bleiben von diesen Richtlinien unberührt. Die Richtlinien können nicht die Besonderheiten aller oben genannten Einrichtungen berücksichtigen. Gegebenenfalls sind andere und weitergehende, den Brandgefahren angemesseneVorkehrungen zu treffen, z.B. für Operations- und intensivmedizinische Einrichtungen sowie in psychiatrischen und geschlossenen Anstalten.

Die aktuell gültige Richtlinie VdS VdS 2226:2008-01 ist im Januar 2008 in Kraft getreten.

 

Inhalt

Inhalt
1 Vorbemerkungen
2 Geltungsbereich
3 Risikomerkmale
4 Ganzheitliches Brandschutzkonzept
5 Maßnahmen des Baulichen Brandschutzes
5.1 Brandabschnitte
5.2 Rettungswege
5.3 Öffnungen in Brandwänden
5.4 Besondere Räume und Bereiche
5.5 Dämmstoffe
6 Brandschutz für besondere Anlagen
6.1 Elektrische Anlagen
6.2 Sicherheitsstromversorgung
6.3 Lüftungsanlagen
6.4 Transportanlagen
6.5 Aufzugsanlagen
7 Besonders gefährdete Räume und Bereiche
7.1 Operations- und besondere Pflegebereiche
7.2 Röntgen- und nuklearmedizinische Einrichtungen
7.3 Medizinische Großgeräte
7.4 Laborräume
7.5 Räume für elektronische Einrichtungen
7.6 Küchenbereiche
7.7 Wäschereibereiche
7.8 Abfallsammelräume
7.9 Bereiche mit brennbaren Flüssigkeiten und Gasen
7.10 Heizung
8 Maßnahmen des anlagentechnischen Brandschutzes und Sicherheitstechnische Einrichtungen
8.1 Brandmeldeanlage
8.2 Interne Alarmierungseinrichtungen
8.3 Entrauchung
8.4 Feuerlöscheinrichtungen
8.5 Automatische Feuerlöschanlagen
8.6 Blitz- und Überspannungsschutz
9 Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes
9.1 Brandschutzbeauftragter
9.2 Brandschutzordnung
9.3 Brandschutzpläne/Feuerwehrplan
9.4 Flucht- und Rettungspläne
9.5 Räumung/Evakuierung
9.6 Brandschutzunterweisung
9.7 Zufahrt und Flächen für die Feuerwehr
9.8 Ausstattung
9.9 Raumnutzung
9.10 Feuergefährdete Bereiche
9.11 Abfallbehälter
9.12 Tabakreste
9.13 Abfalllagerung
9.14 Ortsveränderliche Koch- und Wärmegeräte
9.15 Feuergefährliche Arbeiten
9.16 Rettungswege
9.17 Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
9.18 Schotts
9.19 Hauptschalter und Absperrventile
9.20 Ordnungsgemäßer Betrieb
9.21 Mängelbeseitigung
9.22 Sicherung besonderer Bereiche
10 Maßnahmen nach einem möglichen Schadenfall
11 Anhang
11.1 Brandschutzbuch (Muster mit Checkliste)
11.2 Muster eines Alarmplans
11.3 Muster einer Brandschutzordnung (DIN 14096 Teil 2)
12 Literatur/Quellen
12.1 Allgemeine Literatur
12.2 Gesetze und Verordnungen, behördliche Richtlinien und Empfehlungen
12.3 Technische Regeln
12.4 Normen
12.5 GDV-, VdS- und vfdb-Publikationen

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Stichworte

VdS 2226, Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Rufanlage, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, Krankenhaus, Pflegeheim, Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb