
Normen und Vorschriften für Leitern, Tritte, Fahrgerüste
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- DIN EN 131-1 Leitern – Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße
- DIN EN 131-2 Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
- DIN 4567-1 Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch – Teil 1: Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium
- DIN EN 14183 Tritte
- DIN EN 1004-1 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen
- DGUV Information 208-016 die Verwendung von Leitern und Tritten
Übersicht Normen und Vorschriften für Leitern, Tritte, Fahrgerüste (PDF)
DIN EN 131-1 Leitern – Teil 1: Benennung, Bauarten, Funktionsmaße
Die Norm legt die Benennungen, Bauarten und Funktionsmaße für tragbare Leitern fest. Sie definiert verschiedene Leitertypen wie Anlege-, Mehrzweck- oder Stehleitern und beschreibt deren geometrische Anforderungen zur Sicherstellung einer einheitlichen Bauweise. Die Norm enthält Vorgaben zu Mindest- und Maximalmaßen, wie beispielsweise Sprossenabständen und den seit der letzten Überarbeitung zwingend erforderlichen Standverbreiterungen für Anlegeleitern ab einer Länge von 3 Metern.
Weitere Informationen: DIN EN 131-1 Leitern – Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße
DIN EN 131-2 Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
Diese Norm spezifiziert die allgemeinen Anforderungen, Prüfverfahren und die Kennzeichnung von Leitern. Sie definiert die technischen Leistungsmerkmale hinsichtlich Materialstärke, Verwindungssteifigkeit und Rutschhemmung, wobei strikt zwischen dem Einsatz im beruflichen und privaten Umfeld unterschieden wird. Die Norm beschreibt detaillierte Belastungstests, wie die Festigkeitsprüfung der Holme, die Dauerhaltbarkeitsprüfung von Gelenken sowie die Prüfung der Fußkappen auf Abnutzung.
Weitere Informationen: DIN EN 131-2 Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
DIN 4567-1 Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch – Teil 1: Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium
Die Norm legt ergänzende Anforderungen und Prüfverfahren für Leitern aus Holz fest, die vorrangig im gewerblichen Bereich zum Einsatz kommen. Sie definiert spezifische Qualitätsmerkmale für den Werkstoff Holz, wie die zulässige Restfeuchte, die Astfreiheit und die Maserung, und beschreibt die konstruktive Ausführung der Verbindungen zwischen Stufen und Holmen. Die Norm enthält Vorgaben zur Belastbarkeit und Stabilität, die speziell auf die natürlichen Materialeigenschaften von Holz abgestimmt sind, um eine gleichbleibende Sicherheit über die gesamte Lebensdauer zu gewährleisten.
Weitere Informationen: DIN 4567-1 Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch – Teil 1: Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium
DIN EN 14183 Tritte
Diese Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Tritte fest, die eine maximale Standhöhe von 1000 mm nicht überschreiten. Sie definiert verschiedene Bauarten wie Klapptritte, Treppentritte oder Rolltritte und beschreibt deren Einsatz als kompakte Aufstiegshilfen für leichte Arbeiten in Haushalt und Gewerbe. Die Norm enthält Vorgaben zur Mindestgröße der Trittflächen, zur Tragfähigkeit von mindestens 150 kg sowie zur Kippstabilität unter exzentrischer Belastung.
Weitere Informationen: DIN EN 14183 Tritte
DIN EN 1004-1 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen
Die Norm legt Anforderungen an Werkstoffe, Bauteile und die Sicherheit von fahrbaren Arbeitsbühnen (Rollgerüsten) fest. Sie definiert die konstruktiven Merkmale für Gerüste bis zu einer Höhe von 12 m in geschlossenen Räumen und 8 m im Freien. Die Norm enthält strenge Vorgaben zur Standsicherheit, zur Beschaffenheit der Arbeitsplattformen und zum Seitenschutz, wobei insbesondere die Methode des gesicherten Auf- und Abbaus durch vorlaufende Geländer beschrieben wird.
Weitere Informationen: DIN EN 1004-1 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen
DGUV Information 208-016 die Verwendung von Leitern und Tritten
Diese Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung dient als umfassende Handlungsanleitung für den sicheren Einsatz von Leitern und Tritten im betrieblichen Umfeld. Sie definiert die Verantwortlichkeiten des Unternehmers bei der Beschaffung sowie die Pflichten der Beschäftigten hinsichtlich der sachgerechten Nutzung und Lagerung. Die Richtlinie beschreibt praxisnahe Kriterien für die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durch eine befähigte Person und gibt Hilfestellungen zur Erstellung notwendiger Gefährdungsbeurteilungen.
Weitere Informationen: DGUV Information 208-016 die Verwendung von Leitern und Tritten
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Weitere Informationen
- Seminar: Leitern, Tritte, Fahrgerüste
- Übersicht: Leitern, Tritte, Fahrgerüste
- Herstellerverzeichnis Leitern, Tritte, Fahrgerüste
- Einsatz von Leitern (BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- Fahrbare Gerüste, Kleingerüste und Arbeitsbühnen (BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
-
Fahrgerüste standsicher aufbauen und nutzen (Industrie.de)
- Allgemeine Sicherheitsbestimmungen für Aufbau & Gebrauch von Fahrgerüsten (Mein Rollgerüst)
- Tragbare Leitern und Tritte (Technische Universität Berlin)
- Fahrgerüst (VBG gesetzliche Unfallversicherung)
