Neuer Norm-Entwurf zu Rufanlagen erschienen

Neuer Norm-Entwurf zu „Rufanlagen“ erschienen

Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen. Die Einspruchsfrist endet am 21. Juli 2025. Der Entwurf wurde grundlegend überarbeitet, behält aber den Charakter der bisherigen Norm.

Der Abschnitt „Planen und Errichten“ wurde in zwei Abschnitte aufgeteilt. Der Abschnitt „Planen“ enthält nun „Mindestanforderungen an die Dokumentation der Planung“, z.B. ein Strangschema. Im Abschnitt „Errichten“ wurden als wesentliche Änderung die Übertragungswege der Rufanlagen neu geregelt. Innerhalb der Rufanlage dürfen nur noch systemeigene, überwachte und geschützte Übertragungswege verwendet werden. Systemfremde Übertragungswege sind nur zur Anschaltung externer Systeme z.B. zur Administration oder Dokumentation möglich.

Ferner umfasst der Norm-Entwurf den neuen Abschnitt „Besondere Anwendungen“, der spezifische Regelungen für barrierefreie WCs und Justizvollzugsanstalten enthält. Neu ist außerdem der aus vier Teilen bestehende Anhang, der erstmals standardisierte Vorlagen für zentrale Dokumentations- und Nachweispflichten enthält. Verbessert und ergänzt wurden die Bilder zur Struktur der Anlage und zur elektrischen Sicherheit. Erstmals definiert ist nun das reservieren und merken der Rufe.

Autor: Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer der EFE GmbH und Mitglied des Normenausschusses

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