Tipps für Architekten, Ingenieure und Planer für ihre Honorarabrechnung und juristische Empfehlungen für die Vertragsgestaltung nach der neuen Honorarordnung HOAI 2013 und die Änderungen zur HOAI 2009.
Seminareinladung und Programm (PDF)
Termine
1-Tages-Seminar von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
- 10. Dezember 2013 – München, Design Offices Arnulfpark
- 11. Dezember 2013 – Mannheim, SAP-Arena
Teilnahmegebühr
420,- € zzgl. 19% MwSt.
inkl. 1-Tages-Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.
Anmeldung
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99 oder klicken Sie zur Online-Anmeldung auf einen der oben genannten Termine.
Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.
Beschreibung
Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die HOAI 2013, ist am 17. Juli 2013 in Kraft getreten und löst die bisherige HOAI 2009 ab. Sämtliche Verträge der Architekten und Ingenieure unterliegen seitdem zwingend dem neuen Preisrecht. Dennoch ist die Durchsetzung und Sicherung der Honorare für Architekten und Planer gegenüber ihren Auftraggebern weiterhin die zentrale Fragestellung. Bei der Vertragsgestaltung müssen nun die vollständig überarbeiteten Leistungsbilder der neuen HOAI, insbesondere für Gebäude, Innenräume, Technische Ausrüstung, Ingenieurbauleistung und Tragwerksplanung berücksichtigt werden. Auch der Allgemeine Teil wurde grundlegend überarbeitet. Dadurch ergeben sich erhebliche Änderungen für die Vertragsgestaltung und die Honorarberechnung von Planungsleistungen.
Nutzen
Architekten, Ingenieure und Planer erhalten professionelle Empfehlungen für die Durchsetzung und Sicherung ihrer Honorare mit der neuen HOAI 2013. Das Seminar ist eine anerkannte Fortbildung von vielen Architekten- und Ingenieurkammern mit bis zu 8 Fortbildungspunkten. Die Teilnehmer erhalten Tipps für die konkrete Vertragsgestaltung und Honorarberechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und können diese gleich in die Praxis umsetzen. Hierbei wird ein Schwerpunkt auf die geänderte Honorarabrechnung gelegt und der rechtssichere Umgang mit dem Honorarrecht geschult. Weiterhin geht das Seminar praxisorientiert auf die geänderten Leistungsbilder und die wesentlichen Aspekte des Baurechts und des Haftungsrechts in diesem Zusammenhang ein.
Anerkannte Fortbildung der Architektenkammern
Dieses Seminar wird von folgenden Architektenkammern als Fortbildung anerkannt:
- Baden-Württemberg
Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg mit einem Umfang von 7 Unterrichtsstunden in allen Fachrichtungen anerkannt. - Brandenburg
Die Brandenburgische Architektenkammer erkennt das Seminar als Fortbildungsveranstaltung an. - Bremen
Die Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen vergibt für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte. - Hamburg
Die Hamburgische Architektenkammer vergibt für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte. - Hessen
Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen können für die Teilnahme 7 Fortbildungspunkte erhalten. - Mecklenburg-Vorpommern
Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern erkannt das Seminar als Fortbildung mit 5,5 Fortbildungsstunden an. - Niedersachsen
Die Architektenkammer Niedersachsen hat keine kontrollierte Fortbildungspflicht. Deshalb werden für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte vergeben. Mit dem Seminar kann jedoch der Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung für die Eintragung in die Architektenliste erbracht werden. - Rheinland-Pfalz
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz verfügt nicht über ein Punktesystem zur Anerkennung von Fortbildungen. Mit der Teilnahmebestätigung des Seminars können jedoch Absolventen, die sich in die Kammer eintragen lassen möchten, die Fortbildung nachweisen.
- Sachsen
Das Seminar wurde von der Architektenkammer Sachsen in die „Liste der anerkannten Fortbildungsveranstaltungen“ eingetragen. - Schleswig-Holstein
Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erkennt die Veranstaltung mit der Register-Nr. FB132250022513 an.
Anerkannte Fortbildung der Ingenieurkammern
Aufgrund einer gemeinsamen Beschlussfassung aller Ingenieurkammern werden Fortbildungsveranstaltungen, die von einer Ingenieurkammer eines Bundeslandes anerkannt sind, auch von den Ingenieurkammern anderer Bundesländer anerkannt.
Dieses Seminar wird von folgenden Ingenieurkammern als Fortbildung anerkannt:
- Bayern
Bayerische Ingenieurkammer-Bau erkennt 7 Zeiteinheiten für den Fachbereich Projekt- und Objektmanagement an. - Brandenburg
Die Brandenburgische Ingenieurkammer erkennt das Seminar mit 8 Punkten an. - Niedersachsen
Die Ingenieurkammer Niedersachsen führt keine Anerkennungen von Fortbildungsveranstaltungen durch. - Schleswig-Holstein
Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erkennt die Veranstaltung mit der Register-Nr. FB132250022513 an.
Teilnahmevoraussetzungen
Es gibt keine Teilnahmevoraussetzungen. Grundkenntnisse oder erste Erfahrungen mit der HOAI und dem Preisrecht erleichtern jedoch das Verständnis.
Abschluss
Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Die Anerkennung der Fortbildungspunkte durch die jeweilige Architekten- und Ingenieurkammer kann angefragt werden.
Teilnehmer
Das Seminar richtet sich an:
- Architekten, Ingenieure und Planer aller Fächer,
- Bauingenieure, Elektroplaner, Fachplaner, Gebäudeplaner, Haustechniker, Statiker,
- Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Freiraumplaner und Umweltplaner.
Inhalte
- Aufbau und Struktur der neuen HOAI 2013
- Wesentliche Inhalte im Überblick
- Die wichtigsten Änderungen zur HOAI 2009
- Der Architekten- und Ingenieurvertrag
- Gestaltung, Abrechnung, Abwicklung
- Verbindliches Preisrecht versus Vertragsfreiheit
- Handlungsspielräume in der Vertragsgestaltung und der Honorarberechnung
- Praktische Tipps und juristische Empfehlungen für die Durchsetzung und Sicherung der Honorare
- Das Bauhandwerkersicherungsgesetz, § 648a BGB
- Rechtliche Grundlagen
- Baurecht, Vertragsrecht, Preisrecht, Haftungsrecht
- Aktuelle Rechtsprechung
- Beispielfälle und Konsequenzen
- Die überarbeiteten Leistungsbilder
- Grundleistungen, besondere Leistungen, Beratungsleistungen
- Neue Leistungsbilder für Gebäude, raumbildender Ausbau, Technische Ausrüstung, Ingenieurbauleistung und Tragwerksplanung
- Honorarvereinbarung
- Übersicht über die Honorarbestandteile
- Honorarsätze, Pauschalhonorar, Zeithonorar
- Änderungen bei der Einordnung der Honorarzonen
- Erhöhung der Honorartafeln
- Honorarerhöhung bei Planungsänderungen
- Honorare für Beratungsleistungen
- Bauen im Bestand, Umbauzuschlag, Instandhaltungszuschlag, Berücksichtigung der mitverarbeiteten Bausubstanz
Dozent
Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek (Kanzlei Scholtissek : Krause-Allenstein für Architekten- und Baurecht, Hamburg), Lehrbeauftragter an der HafenCity Universität Hamburg (HCU), Dozent u.a. beim Bund Deutscher Architekten (BDA), Großbanken und Softwarehersteller und Autor des HOAI 2009-Kommentars im C.H. Beck Verlag und der mehrteiligen Kommentierung zur HOAI 2013 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.).
Weiterführende Informationen
- Volltext HOAI 2013: Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) Vom 10. Juli 2013
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi): Informationen zur HOAI
- Beuth-Verlag: Informationen zur HOAI
- HOAI
- Stellungnahme num BMWi-Referentenentwurf der neuen HOAI von Hecker Werner Himmelreich Rechtsanwälte
- Informationen zur HOAI von Klaus Heinlein, Matthias Hilka, Marcus Hilka
- Architektenkammer Baden-Württemberg
- Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Stichworte
- HOAI 2013, HOAI 2009
- Honorarordnung für Architekten und Planer
- Ingenieure, Bauherren
- Referentenentwurf, Novelle, Neuerungen, Änderungen
- Vertragsrecht, Baurecht, Preisrecht
Veranstaltungstyp HOAI 2013
Seminar, Kurs, Training, Lehrgang, Schulung, Weiterbildung, Fortbildung