Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) Titel, Novelle, Änderungen zur Fassung 2009 vom 16.10.2013

Neue Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt am 1. Mai 2014 in Kraft

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Titel, Novelle, Änderungen zur Fassung 2009 vom 16.10.2013Energieeinsparverordnung (EnEV) – Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden – tritt am 1. Mai 2014 in Kraft. Das wurde mit der Veröffentlichung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt amtlich.

Die Energieeinsparverordnung regelt die energetischen Anforderungen für Neubauten. Insbesondere verschärfen sich ab 2014 die Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten, der Energieausweis gewinnt eine stärkere Bedeutung und Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen von Hausbesitzern bis 2015 ausgetauscht werden.

Weitere Informationen und die vollständige Fassung der EnEV 2014 finden Sie unter

www.dgwz.de/enev