Förderung für corona-gerechte stationäre RLT-Anlagen erweitert

Förderung für corona-gerechte stationäre RLT-Anlagen erweitert

Zum 11. Juni 2021 wurde die Bundesförderung für corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) um den Neueinbau einer RLT-Anlage in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren erweitert. Dazu zählen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen im Sinne von § 33 Nr. 1 und Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes sowie staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen öffentlicher oder freier Träger.

Gefördert werden Planung und Montage stationärer Neuanlagen im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und einem Umluftanteil bis zu 50 Prozent.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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