Zertifizierung
Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834
Antrag | Nachweise | Gebühren | Weitere Informationen
Ein Fachplaner für Rufanlagen kann gemäß Norm DIN VDE 0834-1 vom Juni 2016 geschultes Fachwissen vorweisen, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen zu planen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Die Planung einer Rufanlage darf nur von einem Fachplaner durchgeführt werden.
Zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 kann sich durch die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zertifizieren lassen, wer als Fachkraft für Rufanlagen geschult ist, zusätzlich über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie abgeschlossene Projekte für Rufanlagen nachweisen kann. Die DGWZ überprüft eine Person und ihre zugehörige Firma und bescheinigt mit dem Zertifikat die Erfüllung der Voraussetzungen als Fachplaner für Rufanlagen.
Antrag
Bitte stellen Sie den Antrag gemäß Zertifizierungsordnung schriftlich und schicken uns das ausgefüllte Antragsformular (PDF) und die erforderlichen Nachweise postalisch oder digital zu.
Zertifizierungsordnung zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834
Gebührenordnung zur Zertifizierung von Fachkräften
Antrag Zertifizierung zum Fachplaner
Referenzbescheinigung
Musterzertifikat
Über das Telefon 06172 98185-85 oder E-Mail zertifizierung@dgwz.de beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.
Nachweise
Dem Antrag müssen folgende Nachweise beigefügt sein
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Schulung zur Fachkraft für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1
- Auffrischungsschulung nicht älter als fünf Jahre zum Tag der Antragstellung mit den wesentlichen Inhalten der DIN VDE 0834-1. Die Dauer der Auffrischungsschulung muss mindestens drei Stunden umfassen.
- Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Hintergrund erforderlich nach DQR-/EQRNiveau 4 und höher
oder
- Abschluss einer Facharbeiter- oder Handwerksausbildung nach DQR-/EQR-Niveau 4 und höher und mindestens drei Jahre zeitnahe berufliche Tätigkeit mit Produkten im Anwendungsbereich der DIN VDE 0834 und Ausbildung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DIN VDE 1000-10
- Abgeschlossene und abgenommene Planungen durch den Antragsteller von drei einrichtungsübergreifenden Projekten für Rufanlagen oder mindestens gleichwertige Gewerke
(Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Gefahrenwarnanlagen) in den letzten drei Jahren zum Tag der Antragstellung. Der Nachweis ist per Referenzbescheinigung zu erbringen.
Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag nur beigefügt sein, wenn der Fachplaner die Planungsleistungen für Dritte anbietet und in die öffentliche DGWZ-Liste der „Fachplaner für Rufanlagen“ aufgenommen werden möchte. Die Unterlagen sind nicht notwendig, wenn der Fachplaner nur für den eigenen Arbeitgeber tätig ist:
- Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten
- Polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als drei Monate bei Antragstellung
- Handelsregistereintrag oder Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer oder Handwerkskarte
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
- Website des Unternehmens
- Anschrift des Unternehmens
Gebühren
Die Gebühren für die Zertifizierung sind in unserer Gebührenordnung festgelegt.
350 Euro zzgl. 19 % MwSt., für die Prüfung Ihrer Unterlagen und für das DGWZ-Zertifikat.