Brandschutztüren und Feststellanlagen

Die DGWZ zertifiziert ab sofort Befähigte Personen für Brandschutztüren und -tore sowie Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677 und nimmt sie in das öffentliche DGWZ-Verzeichnis auf. Voraussetzung sind eine erfolgreiche Schulung und ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit. Befähigte Personen für Brandschutztüren benötigen eine themenrelevante Berufsausbildung, mindestens drei Jahre Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im Brandschutz. Fachkräfte für Feststellanlagen benötigen einen elektro- oder mechaniknahen Abschluss, drei Jahre Berufserfahrung im Objektbereich oder eine Gesellen-/Facharbeitertätigkeit nach DIN 14675. Die Zertifizierung kostet 180 Euro zzgl. MwSt.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

DGWZ führt Fachkräfteverzeichnis für Wärmepumpen nach VDI 4645 ein

Die DGWZ zertifiziert ab sofort Fachkräfte für Wärmepumpen. Zertifizierte Planer und/oder Errichter werden in das öffentliche DGWZ-Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 aufgenommen. Voraussetzung ist eine Schulung zur sachkundigen Person für Wärmepumpen, eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung gemäß VDI 4645, der Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation sowie einschlägige Praxiserfahrungen und eine ordentliche Geschäftstätigkeit. Basis der Zertifizierung ist die Zertifizierungsordnung und Gebührenordnung für Wärmepumpen der DGWZ nach VDI 4645. Die Zertifizierung kostet 180 Euro zzgl. 19 % MwSt.

Autorin:  Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

Autor: Christoph Härtl, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-18
vom 21. Mai 2025

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
DIN 18232-101, Zertifizierung, Fachkompetenz, DIN 18232-10, Normen, Rauch- und Wärmefreihaltung, RWA, DIN EN 16763

Tweet-Vorschlag
Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen. www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung: Norm-Entwurf-DIN-18232-101-Rauch-und-Waermefreihaltung-Fachkompetenz.pdf

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Bild: DIN-18232-101-RWA-Norm-Entwurf-Presse.jpg
Bildquelle: Hirsch GmbH
Bildunterschrift: Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/rwa

DGWZ führt neues Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645 ein

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-17
vom 14. Mai 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zertifiziert ab sofort Fachkräfte für Wärmepumpen. Die zertifizierten Fachkräfte werden als Planer, Errichter oder als Planer und Errichter in das öffentliche DGWZ-Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 aufgenommen. Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine Schulung zur sachkundigen Person für Wärmepumpen, eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung gemäß VDI 4645, der Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation sowie einschlägige Praxiserfahrungen und eine ordentliche Geschäftstätigkeit.

Für die Aufnahme in das Verzeichnis muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Basis der Zertifizierung ist die Zertifizierungsordnung und Gebührenordnung für Wärmepumpen der DGWZ nach VDI 4645. Die Zertifizierung kostet 180 Euro zzgl. 19 % MwSt. Das Verzeichnis der zertifizierten Fachkräfte und die Antragsunterlagen zur Zertifizierung können auf der Website www.dgwz.de/fachkraefte-waermepumpen abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Wärmepumpen, Verzeichnis, Fachkraft, VDI 4645, Antrag, Zertifizierung

Tweet-Vorschlag
DGWZ führt neues Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645 ein. www.dgwz.de/zertifizierung-fachkraft-waermepumpen-vdi-4645-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/zertifizierung-fachkraft-waermepumpen-vdi-4645-pm

Pressemitteilung: Zertifizierung-Fachkraft-Waermepumpen-VDI-4645.pdf

DGWZ führt neues Fachkräfteverzeichnis für Wärmepumpen ein
Bild: Zertifizierung-Fachkraft-Waermepumpen-VDI-4645-Presse.jpg
Bildquelle: BWP
Bildunterschrift: DGWZ führt neues Fachkräfteverzeichnis für Wärmepumpen ein.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/fachkraefte-waermepumpen

Zertifizierung Fachplaner für Rufanlagen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat im Juli 2022 die ersten Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1:2016-06 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“ zertifiziert.

Zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 kann sich zertifizieren lassen, wer als Fachkraft geschult ist, zusätzlich über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie abgeschlossene Projekte für Rufanlagen nachweisen kann. Eine Schulung allein reicht zur Qualifikation zum Fachplaner nicht aus.

Nach erfolgreicher Zertifizierung wird das Zertifikat „Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834“ verliehen und der Fachplaner wird in die öffentliche DGWZ-Liste aufgenommen. Zertifizierungsordnung und die Liste der zertifizierten Fachplaner können unter www.dgwz.de/fachplaner-rufanlagen abgerufen werden.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Stichworte
Übersicht, Überblick, Informationen

Zertifizierung Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Zertifizierung
Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Verzeichnis der Fachplaner | Zertifizierungsordnung | Antrag | Nachweise | Gebühren | Weitere Informationen

Ein Fachplaner für Rufanlagen kann gemäß Norm DIN VDE 0834-1 vom Juni 2016 geschultes Fachwissen vorweisen, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen zu planen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Die Planung einer Rufanlage darf nur von einem Fachplaner durchgeführt werden.

Zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 kann sich durch die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zertifizieren lassen, wer als Fachkraft für Rufanlagen geschult ist, zusätzlich über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie abgeschlossene Projekte für Rufanlagen nachweisen kann. Die DGWZ überprüft eine Person und ihre zugehörige Firma und bescheinigt mit dem Zertifikat die Erfüllung der Voraussetzungen als Fachplaner für Rufanlagen.

Verzeichnis der zertifizierten Fachplaner für Rufanlagen

Verzeichnis der zertifizierten Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Zertifizierungsordnung zum Fachplaner für Rufanlagen

Seminar BetreiberverantwortungZertifizierungsordnung zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Seminar BetreiberverantwortungGebührenordnung zur Zertifizierung von Fachkräften

Antrag zur Zertifizierung als Fachplaner für Rufanlagen

Bitte stellen Sie den Antrag gemäß Zertifizierungsordnung schriftlich und schicken das ausgefüllte Antragsformular (PDF) und die erforderlichen Nachweise postalisch oder digital an die DGWZ.

Seminar BetreiberverantwortungAntrag Zertifizierung zum Fachplaner

Seminar BetreiberverantwortungReferenzbescheinigung

Seminar BetreiberverantwortungMusterzertifikat

Nachweise

Dem Antrag müssen folgende Nachweise beigefügt sein

  • Kopie des gültigen Personalausweises
  • Schulung zur Fachkraft für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1
  • Auffrischungsschulung nicht älter als fünf Jahre zum Tag der Antragstellung mit den wesentlichen Inhalten der DIN VDE 0834-1. Die Dauer der Auffrischungsschulung muss mindestens drei Stunden umfassen.
  • Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Hintergrund erforderlich nach DQR-/EQRNiveau 4 und höher
    oder
  • Abschluss einer Facharbeiter- oder Handwerksausbildung nach DQR-/EQR-Niveau 4 und höher und mindestens drei Jahre zeitnahe berufliche Tätigkeit mit Produkten im Anwendungsbereich der DIN VDE 0834 und Ausbildung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DIN VDE 1000-10
  • Abgeschlossene und abgenommene Planungen durch den Antragsteller von drei einrichtungsübergreifenden Projekten für Rufanlagen oder mindestens gleichwertige Gewerke
    (Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Gefahrenwarnanlagen) in den letzten drei Jahren zum Tag der Antragstellung. Der Nachweis ist per Referenzbescheinigung zu erbringen.
    Firmenverzeichnis Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag nur beigefügt sein, wenn der Fachplaner die Planungsleistungen für Dritte anbietet und in das öffentliche Verzeichnis „Fachplaner für Rufanlagen“ eingetragen werden möchte. Die Unterlagen sind nicht notwendig, wenn der Fachplaner nur für den eigenen Arbeitgeber tätig ist:

  • Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten
  • Polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als drei Monate bei Antragstellung
  • Handelsregistereintrag oder Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer oder Handwerkskarte
  • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
  • Website des Unternehmens
  • Anschrift des Unternehmens

Gebühren

Die Gebühren für die Zertifizierung sind in unserer Gebührenordnung festgelegt.

350 Euro zzgl. 19 % MwSt., für die Prüfung der Unterlagen, Ausstellung des Zertifikats und Eintragung in das Verzeichnis.

Weitere Informationen

Zertifizierung

Zertifizierungen

Die DGWZ bietet Zertifizierungen zu den Themen Rufanlagen, Technische Risikomanager, Wärmepumpen, Brandschutztüren und Feststellanlagen an. Die DGWZ überprüft eine Person und ihre zugehörige Firma. Voraussetzung ist ein vollständiger und unterzeichneter Antrag sowie die Vorlage der entsprechenden Nachweise. Nach erfolgreicher Zertifizierung wird die Person in das entsprechende Verzeichnis auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Stichworte
Zertifizierung, Zertifikat, Zertifizierungsstelle, Qualifikation, Prüfung, Urkunde, Anerkennung