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DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge

DGUV Vorschrift 68
Flurförderzeuge

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Hinweis: DGUV Vorschrift ist die aktuelle Bezeichnung für Unfallverhütungsvorschriften nach §15 SGB VII.

Durchführungsanweisungen geben vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. Durchführungsanweisungen enthalten darüber hinaus weitere Erläuterungen zu DGUV Vorschriften.
Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser Stellen zugrundeliegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.

Die aktuell gültige Vorschrift DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ ist in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen erschienen und ersetzt die frühere Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D27.

Inhalt

DGUV Vorschrift 68 – Inhaltsverzeichnis

I. Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

II. Begriffsbestimmungen

§ 2 Begriffsbestimmungen

III. Beschaffenheit

§ 3 Beschaffenheit

IV. Betrieb
A . Gemeinsame Bestimmungen

§ 4 Allgemeines
§ 5 Betriebsanweisung
§ 6 Bestimmungsgemäße Verwendung
§ 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen
§ 8 Standsicherheit
§ 9 Mängel
§ 10 Instandsetzungsarbeiten
§ 11 Beladung
§ 12 Fahren
§ 13 Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten
§ 14 Befördern von Flurförderzeugen in Aufzügen
§ 15 Verlassen des Flurförderzeuges
§ 16 Verhalten während des Betriebes
§ 17 Be- und Entladen von Fahrzeugen und Wechselaufbauten
§ 18 Flüssiggasantrieb
§ 19 Einsatz im Freien
§ 20 Einsatz in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen
§ 21 Abgase

B. Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugen besonderer Bauart

§ 22 Flurförderzeuge mit hebbarem Fahrer- oder Bedienplatz§ 23 Flurförderzeuge mit Anbaugeräten
§ 23 Flurförderzeuge mit Anbaugeräten
§ 24 Flurförderzeuge zum Verfahren von Anhängern

C. Besondere Bestimmungen für die Mitnahme von Versicherten

§ 25 Mitnahme von Versicherten

D. Besondere Bestimmungen für den Einsatz von Flurförderzeugen mit Arbeitsbühnen

§ 26 Einsatz von Flurförderzeugen mit Arbeitsbühnen

E. Besondere Bestimmungen für den Transport hängender Lasten

§ 27 Transport hängender Lasten

F. Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugenin Schmalgängen

§ 28 Zugangssicherung an Schmalgängen
§ 29 Fluchtwege, Notausgänge
§ 30 Quergänge
§ 31 Abstandshaltung
§ 32 Kennzeichnung von Zugangsverboten
§ 33 Aufenthalt von Fußgängern
§ 34 Nebenarbeiten
§ 35 Arbeiten mit Regal- und Kommissionierstaplern
§ 36 Durchgangsverkehr

V. Prüfung

§ 37 Wiederkehrende Prüfungen
§ 38 Prüfumfang
§ 39 Prüfnachweis

VI. Ordnungswidrigkeiten

§ 40 Ordnungswidrigkeiten

VII. Inkrafttreten

§ 41 Inkrafttreten

Anhang 1

Auszug aus der DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“ § 29 Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor

Anhang 2

Auszug aus der DGUV Vorschrift 73 „Schienenbahnen“ § 27 Zusatzbestimmungen für das Bewegen von Schienenfahrzeugen ohne Einsatz von Triebfahrzeugen

Anhang 3

Quellenverzeichnis

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Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

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Stichworte

DGUV Vorschrift 68, BGV D27, Flurförderzeuge , Gabelstapler Regeln, Staplerschein Anforderungen, UVV Prüfung Gabelstapler,  Betreiberpflichten, Vorschrift

Bleileitungen im Trinkwasser: Was sich ab Januar 2026 ändert

Bleileitungen im Trinkwasser: Was sich ab Januar 2026 ändert

Ab dem 12. Januar 2026 gilt ein striktes Verbot für Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen. Alle Leitungen und bleihaltigen Teilstücke müssen bis zu diesem Stichtag entfernt oder dauerhaft stillgelegt werden. Für Planer, Hausverwaltungen, Installateure und Betreiber bedeutet das eine sofortige Bestandsaufnahme, die Kennzeichnung betroffener Stränge sowie die Planung von Austausch- oder Stilllegungsmaßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik.

Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

  • Verwendung von zertifizierten, bleifreien Werkstoffen
  • Lückenlose Dokumentation aller Arbeitsschritte
  • Sicherstellung von Abstimmung mit Gesundheitsamt und Wasserversorger
  • Fristverlängerungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Die novellierte Trinkwasserverordnung, die bereits im Juni 2023 in Kraft getreten ist, setzt damit einen weiteren Meilenstein für den Gesundheitsschutz. Eigentümer und Vermieter tragen hierbei die volle Verantwortung. Bei etwaigen Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Es gibt bereits Fälle, bei denen verschiedene Schadensersatzansprüche durchgesetzt wurden. Auch Verkäufer einer Wohnimmobilie müssen eine klare Dokumentation von Bleileitungen offenlegen. Ein Verschweigen kann laut Landgericht Lübeck zu einem erheblichen Schadensersatz führen.

Empfehlung:
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln: Neben der Austauschpflicht besteht ab 2026 auch eine erhöhte Informationspflicht gegenüber Nutzern und Mietern. Eine Trinkwasseranalyse schafft Klarheit, besonders in älteren Gebäuden oder bei unklarer Installationshistorie. Die Analyse geschieht hierbei nicht aus Alarmismus, sondern dient vor allem als rechtssichere Vorsorge. Akkreditierte Labore bieten Interessierten Trinkwasseranalysen gemäß Trinkwasserverordnung an und unterstützen auch bei der Prüfung und Umsetzung.

Autor: Andre Heilmann, Head of Sales Clean Water Testing, Eurofins

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DIN 4040-100 – Abscheideranlagen für Fette – Teil 100: Anwendungsbestimmungen für Abscheideranlagen

DIN 4040-100
Abscheideranlagen für Fette – Teil 100: Anwendungsbestimmungen für Abscheideranlagen

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Übersicht

Im Zuge der Erarbeitung von EN 1825-1 und EN 1825-2 konnten nicht alle Festlegungen für Abscheideranlagen für Fette in allen CEN-Mitgliedsländern vereinheitlicht werden. Diese nicht in die Europäischen Normen aufgenommenen Anforderungen bleiben auf der Grundlage entsprechender bau-, satzungs- und wasserrechtlicher Bestimmungen bis auf weiteres gültig. Die für Deutschland erforderlichen Angaben wurden nun in der vorliegenden nationalen Ergänzungsnorm DIN 4040-100 beschrieben. Daraus ergibt sich, dass DIN EN 1825-1, DIN EN 1825-2 und DIN 4040-100 gemeinsam angewendet werden müssen, um das bisherige Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Die Norm legt für die Anwendung von Abscheideranlagen für Fette zusätzliche Bestimmungen für die folgenden Aspekte fest: chemische Beständigkeit von Werkstoffen und Wasserdichtheit von Beton, Baugrundsätze mit Blick auf Schachtaufbauten und Abdeckungen bei erdeingebauten und frei aufgestellten Abscheideranlagen innerhalb von Gebäuden, Zugänglichkeit, Zu- und Ablaufanschlüsse, Schlammfänge, Probenahmeschächte und -einrichtungen, werkmäßig und nachträglich hergestellte Kabeldurchführungen (einschließlich Austausch oder Änderung von Kabeln), Maße und Grenzabmaße, Beschichtungen/Auskleidungen und elektrische Einrichtungen, aber auch zu Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit, Brandschutz, Prüfungen der Wasserdichtheit des Betons und selbsttätiger Verschlusseinrichtungen sowie zur Kennzeichnung und Produktinformation. Die Bemessung umfasst zusätzliche Angaben zu Schlammfangvolumen, Fahrzeugwaschanlagen, Regenwasserabfluss und Flächenermittlung bei Schlagregen. Einen breiten Raum nehmen Aspekte der Planung, Einbau und Anschluss an die Entwässerungsanlage (Einbaustelle, Rohrverbindungen, Freiaufstellung von Abscheidern, paralleler Einbau von Abscheidern vor Ort, separate Auffangbehälter für Leichtflüssigkeiten, Schutz gegen Rückstau, Abscheider in überflutungsgefährdeten Bereichen) und Betrieb, Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion der Abscheideranlage (einschließlich Betriebstagebuch und Entnahme von Abwasserproben) ein. Wegen ihrer funktionalen Bedeutung der Dichtheit von Abscheideranlagen wird ihrer Prüfung ein eigener Anhang gewidmet, in dem Anforderungen an die Regelfallprüfung und Prüfgeräte, Vorbereitung, Durchführung sowie zur Prüfung bei Vorliegen besonderer Bedingungen festgelegt werden. Viele Rückfragen aus der Fachöffentlichkeit veranlassten den Ausschuss zur Aufnahme eines informativen Anhanges für Einsatzgebiete von Abscheideranlagen für Fette.
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-05-05 AA „Abscheider“ des DIN-Normenausschusses Wasserwesen (NAW) erarbeitet.

Die aktuell gültige Norm DIN 4040-100:2016-12 ist im Dezember 2016 in Kraft getreten und ersetzt DIN 4040-100:2004-12.

 

 

 

Inhalt

DIN 4040-100 Abscheideranlagen für Fette – Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Änderungen
Frühere Ausgaben

Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe
Abscheideranlage für Fette
Probenahmeschacht
Probenahmeeinrichtung
Behälterbereich
Schachtbereich

Werkstoffe
Chemische Beständigkeit
Wasserdichtheit des Betons

Baugrundsätze
Schachtaufbauten und Abdeckungen

Aufsatzstücke und deren Verbindungen bei erdeingebauten Abscheideranlagen
Abdeckungen von frei aufgestellten Abscheideranlagen innerhalb von Gebäuden

Zugänglichkeit

Ziele
Anforderungen

Zu- und Ablaufanschlüsse
Schlammfänge

Anforderungen
Einbau

Probenahmeschächte und Probenahmeeinrichtungen
Bestimmung der Nenngröße
Anforderungen an Kabeldurchführungen

Allgemeines
Werkmäßig hergestellte Kabeldurchführungen
Nachträglich hergestellte Kabeldurchführungen
Austausch oder Änderung von Kabeln
Maße und Grenzabmaße
Beschichtung/Auskleidung

Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
Wasserdichtheit des Betons
Produktinformation und Kennzeichnung
Planung, Einbau und Anschluss an die Entwässerungsanlage
Allgemeines
Anwendungsbegrenzung für Abscheideranlagen bis einschließlich NS 1
Rohrverbindungen
Paralleler Einbau von Fettabscheidern vor Ort
Schutz gegen Rückstau
Abscheideranlagen in überflutungsgefährdeten Bereichen
Durchlüftung
Elektrische Einrichtungen

Betrieb
Allgemeines
Betriebsbedingungen
Eigenkontrolle
Wartung
Entnahme und Entleerung
Betriebstagebuch
Generalinspektion

Allgemeines
Umfang der Generalinspektion
Prüfbericht zur Generalinspektion
Mängelbeseitigung nach der Generalinspektion
Hinweise zur Entnahme von Abwasserproben

Prüfung der Dichtheit von Abscheideranlagen (normativ)
Allgemeines
Grundlagen
Anforderungen an die Dichtheit (Regelfall)
Prüfgeräte
Vorbereitung
Durchführung
Allgemeines
Bestimmung der jeweiligen Prüfdauer
Vorgehensweise

Allgemeines
Prüfung des Behälterbereichs
Prüfung des Schachtbereichs
Prüfergebnis
Prüfung im Einzelfall bei Vorliegen besonderer Bedingungen

Einsatzbedingungen von Abscheideranlagen (informativ)
Allgemeines
Sonderfälle
Spül- und Reinigungsmittel
Gewerbliches Geschirrspülen [4]

Literaturhinweise

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Stichworte
DIN 4040-100, Fettabscheider, Anforderungen, Begriffe, Inhalt, Norm, Prüfung, Verfahren, Vorgaben, Beispiele, Doku

Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

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Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (PDF)

DIN EN 12101-1 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen

Die Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Rauchschürzen fest, die im Brandfall der Steuerung und Begrenzung von Rauch dienen. Sie definiert verschiedene Typen von Rauchschürzen und beschreibt deren Einsatz zur Unterteilung von Rauchabschnitten oder zur gezielten Führung von Rauch in großen Gebäuden wie Hallen, Flughäfen oder Einkaufszentren. Die Norm enthält Vorgaben zur Temperaturbeständigkeit, mechanischen Festigkeit und Dauerfunktion der Systeme sowie zu deren Klassifizierung und Kennzeichnung. Ziel ist es, durch den gezielten Einsatz von Rauchschürzen die Rauchausbreitung zu kontrollieren, um Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei zu halten und die Wirksamkeit von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu unterstützen.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-1 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen

DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

Die Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) fest. Diese dienen im Brandfall der Ableitung von Rauch und Wärme durch natürliche Auftriebskräfte. Sie regelt die konstruktiven und funktionalen Anforderungen an Dach- und Fassadenöffnungen, wie beispielsweise Klappen, Lichtkuppeln oder Lamellenfenster, die sich im Brandfall automatisch öffnen müssen. Die Norm definiert unter anderem die aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche, Temperaturbeständigkeit, Funktionssicherheit, Dauerhaftigkeit sowie das Verhalten bei Wind- und Schneelasten. Ebenso enthält sie Vorgaben zur werkseigenen Produktionskontrolle, Prüfmethoden und Kennzeichnung der Geräte. Das Ziel der Norm besteht darin, durch zuverlässig funktionierende NRWG die Rauchausbreitung zu begrenzen, die Sicht in Flucht- und Rettungswegen zu gewährleisten und die Brandbekämpfung zu unterstützen.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

DIN EN 12101-3 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauchabzugsgeräte

Die Norm legt Produkteigenschaften für kraftbetriebene Rauch- und Wärmeabzugsgeräte fest, die als Teil maschineller Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Bauwerken eingesetzt werden. Sie enthält Prüf- und Bewertungsverfahren sowie Konformitätskriterien für die Prüfergebnisse. Die Norm gilt für Ventilatoren und Impuls-/Strahlventilatoren zum Rauch- und Wärmeabzug. Zuständig für die deutsche Fassung ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).

Weitere Informationen: DIN EN 12101-3 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauchabzugsgeräte

DIN EN 12101-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Entrauchungsleitungen

Die Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Entrauchungskanalstücke fest, die als Bestandteil von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) oder Differenzdrucksystemen in Gebäuden eingesetzt werden. Sie definiert die Leistungseigenschaften, die Konformitätsbewertung, sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Installation und Wartung. Die Norm berücksichtigt auch die Eignung der Produkte zur Druckbelüftung bei Verwendung mit Gaslöschanlagen. Entrauchungsleitungen dienen der gezielten Ableitung von Rauch, giftigen Gasen und Wärme aus einem oder mehreren Brandabschnitten und können auch zur Aufrechterhaltung rauchfreier Bereiche durch Überdruck verwendet werden. Verweise auf die Normen EN 1366-8, EN 1366-9 (Feuerwiderstandsprüfungen) und EN 13501-4 (Klassifizierung) sind integraler Bestandteil. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Entrauchungsleitungen

DIN EN 12101-8 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 8: Entrauchungsklappen

Die DIN EN 12101-8 legt Anforderungen und Prüfverfahren für Entrauchungsklappen fest, die als Teil von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) oder Differenzdrucksystemen in Gebäuden eingesetzt werden. Sie regelt die Leistungseigenschaften, die Konformitätsbewertung sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Installation und Wartung. Die Norm gilt für Klappen und zugehörige Bauteile wie Stellantriebe und berücksichtigt auch deren Einsatz zur Druckbelüftung, etwa bei Gaslöschanlagen. Entrauchungsklappen verhindern die Ausbreitung von Rauch, Wärme und giftigen Gasen und ermöglichen die gezielte Entrauchung einzelner oder mehrerer Brandabschnitte sowie die Steuerung von Überdrucksystemen. Verweise auf EN 1366-10 (Brandprüfungen) und EN 13501-4 (Feuerwiderstandsklassen) sind Bestandteil der Norm. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-8 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 8: Entrauchungsklappen

DIN EN 12101-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Energieversorgung

Die Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für primäre und sekundäre elektrische sowie pneumatische Energieversorgungseinrichtungen fest, die in Rauch- und Wärmefreihaltungsanlagen (RWA) in Gebäuden eingesetzt werden. Sie dient zudem der Konformitätsbewertung dieser Versorgungseinrichtungen hinsichtlich ihrer Eignung und Zuverlässigkeit im Brandfall. Zuständig für die Erarbeitung der Norm ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Energieversorgung

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Die Norm regelt die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) in Räumen mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb gemäß DIN 18232-1. Sie gilt für eingeschossige Gebäude sowie das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude. Zusätzlich gibt sie Hinweise zur NRA-Planung mit Ableitung über Außenwände. Die Norm enthält Tabellen und Rechenverfahren zur Dimensionierung raucharmer Schichten in Abhängigkeit vom jeweiligen Schutzziel. Sie setzt voraus, dass Rauchabschnittsflächen maximal 1.600 m² betragen oder entsprechend unterteilt werden. Zuständig ist der DIN-Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im NABau.

Weitere Informationen: DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

DIN 18232-5 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Bemessung und Einbau

Die Norm gilt für maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) in großflächigen Räumen mit einer Raumhöhe von mindestens 3 Metern. Sie enthält Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung raucharmer Schichten, um unterschiedliche Schutzziele zu erfüllen. Die Norm beschreibt Anforderungen, Bemessung und Einbauregeln für MRA. Prüfanforderungen an Ventilatoren sind in DIN EN 12101-3 geregelt, weitere technische Komponenten wie Energieversorgung, Steuerung und Leitungssysteme sind in anderen Teilen der DIN EN 12101-Reihe und der Vornorm DIN V 18232-6 festgelegt. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN 18232-5 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Bemessung und Einbau

DIN 18232-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)

Die Norm behandelt die Bewertung und den Einbau von Wärmeabzugsflächen aus schmelzbaren Stoffen, die sich unter thermischer Einwirkung selbstständig öffnen. Solche Wärmeabzüge werden bevorzugt in Dachflächen, aber auch in Außenwänden eingesetzt. Die Norm beschreibt Verfahren zur Bewertung dieser Abdeckungen hinsichtlich ihrer Eignung als Wärmeabzüge im Sinne von DIN 18232-4. Nicht anwendbar ist sie auf Abdeckungen aus nichtthermoplastischen Materialien wie Glas, da deren Verhalten unter Hitzeeinwirkung derzeit nicht reproduzierbar ist. Zuständig ist der DIN-Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im NABau.

Weitere Informationen: DIN 18232-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)

DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung,
Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

Die Norm legt verbindliche Anforderungen an Dienstleister fest, die Tätigkeiten im Bereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung übernehmen – darunter Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung. Für jede Projektphase müssen Dienstleister ihre Fachkenntnisse, Kompetenzen und Qualifikationen schriftlich nachweisen unabhängig davon, ob die Leistungen vor Ort oder per Fernzugriff erfolgen. Die Norm schafft so Verbindlichkeit, Transparenz und einheitliche Qualitätsstandards, insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen, und trägt zur Erhöhung der Sicherheit im Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung bei.

Weitere Informationen: DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

VdS-Richtlinie 2221 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen

Die VdS-Richtlinie behandelt die Planung und den Einbau von Entrauchungsanlagen in Treppenräumen. Ziel der Richtlinie ist es, die Rettungswege über Treppenräume im Brandfall rauchfrei zu halten und damit eine sichere Evakuierung sowie den Zugang für Einsatzkräfte zu gewährleisten. Sie legt Anforderungen an die technische Ausführung, die Anordnung der Komponenten, die Steuerung, Energieversorgung und Wartung solcher Anlagen fest.

Weitere Informationen: VdS-Richtlinie 2221 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen

VdS-Richtlinie 2594 Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme – Anforderungen und Prüfmethoden

Die VdS-Richtlinie legt Anforderungen und Prüfmethoden für elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme (RWS) fest, die in natürlich wirkenden Rauchabzugsanlagen (NRA) im Wand- und Dachbereich eingesetzt werden. Für Wand-NRA ist eine Winderkennungseinrichtung erforderlich, die den Vorgaben der VdS-Richtlinie 3530 entspricht, um eine funktionssichere Steuerung im Brandfall zu gewährleisten.

Weitere Informationen: VdS-Richtlinie 2594 Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme – Anforderungen und Prüfmethoden

DIN EN IEC 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Die Norm regelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster im Hausgebrauch und vergleichbaren Anwendungen. Sie gilt für Geräte mit einer Bemessungsspannung von maximal 250 V bei Einphasenbetrieb und 480 V bei anderen Geräten. Die Norm behandelt Gefährdungen, die durch den Betrieb dieser Antriebe entstehen können, darunter elektrische, mechanische, thermische, Brand- und Strahlungsgefahren. Sie berücksichtigt auch praxisnahe, ungewöhnliche Situationen sowie die Auswirkungen elektromagnetischer Phänomene auf die Betriebssicherheit. Ausgenommen sind Antriebe für bestimmte Anwendungen, wie z. B. Senkrechtbewegung von Garagentoren (EN 60335-2-95), Rollläden, Markisen und Jalousien (EN 60335-2-97), Feuerschutztüren, Bahnschranken, Fahrzeug- und Aufzugtüren sowie natürliche Rauchabzugsgeräte, die nicht als Fenster verwendet werden (EN 12101-2).

Weitere Informationen: DIN EN IEC 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Maschinenenrichtlinie – Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG

Die Richtlinie legt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen und unvollständige Maschinen fest, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht werden.

Weitere Informationen: Maschinenenrichtlinie – Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG

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Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen

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Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen (PDF)

DIN EN 62446-1;VDE 0126-23-1:2019-04 Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung Teil 1: Netzgekoppelte Systeme – Dokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und Prüfanforderungen

Die Vorschrift beschreibt Anforderungen an die Dokumentation und Prüfung von netzgekoppelten Photovoltaik(PV)-Systemen. Da solche Systeme auf eine jahrzehntelange Lebensdauer ausgelegt sind, ist eine vollständige und strukturierte Dokumentation bereits ab der Installation entscheidend für deren sicheren und zuverlässigen Betrieb sowie für spätere Arbeiten am System. Die Norm richtet sich an Systementwickler und Installateure und bietet ihnen eine Anleitung, wie eine geeignete Dokumentation für den Kunden erstellt werden kann. Zudem legt sie fest, welche Prüfungen bei der Inbetriebnahme durchzuführen sind und welche Prüfkriterien dabei gelten. Diese Angaben dienen auch als Grundlage für spätere wiederkehrende Prüfungen, Wartungen oder Änderungen am System. Je nach Art, Größe und Komplexität des PV-Systems unterscheidet die Norm zwischen verschiedenen Prüfverfahren, um eine angemessene Bewertung sicherzustellen. Diese Norm findet ausschließlich auf netzgekoppelte PV-Anlagen Anwendung und schließt Systeme mit Energiespeichern wie Batterien sowie hybride Systeme ausdrücklich aus.

Weitere Informationen: DIN EN 62446-1;VDE 0126-23-1 Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung Teil 1

DIN EN 62305-3;VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2014-02 Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen – Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme

Die zunehmende Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen erfordert höhere Sicherheitsanforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Blitzschutz, der durch die Installation nicht beeinträchtigt werden darf. Das Beiblatt liefert ergänzende Informationen zum sicheren Blitzschutz bei Gebäuden mit PV-Stromversorgungssystemen. Es wurde von Fachleuten aus den Bereichen Blitzschutz und Photovoltaik gemeinsam erarbeitet und legt besonderen Wert auf die korrekte Auswahl und Integration des Blitzschutzsystems. Behandelt werden Maßnahmen zum Schutz von PV-Anlagen vor direkten Blitzeinschlägen und atmosphärisch bedingten Überspannungen. Wenn ein Blitz- oder Überspannungsschutz vorgeschrieben ist oder freiwillig installiert werden soll, beschreibt das Beiblatt konkrete Anforderungen, um die Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der PV-Systeme dauerhaft zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DIN EN 62305-3;VDE 0185-305-3 Beiblatt 5: Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

VDI 2883 Blatt 1:2020-01 Instandhaltung von PV-Anlagen (Fotovoltaikanlagen) – Grundlagen

Die Richtlinie stellt erstmals einen umfassenden Leitfaden für die Betriebsphase netzgekoppelter PV-Anlagen bereit. Sie richtet sich vor allem an Betreiber und Betriebsführer gewerblicher Anlagen und unterstützt sie dabei, den sicheren, wirtschaftlichen und langfristig zuverlässigen Betrieb ihrer Systeme zu gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen konkrete Anforderungen und Empfehlungen zu Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Dokumentation sowie Ersatzteilhaltung. Die Richtlinie betrachtet dabei nicht nur den PV-Generator selbst, sondern sämtliche Anlagenteile bis zum Netzanschlusspunkt über deren gesamte Betriebsdauer hinweg. Ziel ist es, durch eine gezielte Instandhaltungsstrategie sowohl die Anlagensicherheit als auch die Funktionstüchtigkeit und Wirtschaftlichkeit dauerhaft sicherzustellen. Besonders hilfreich ist die Richtlinie durch ihre praxisorientierten Hinweise zu Wartungsintervallen und Prüfprotokollen. Sie enthält Beispiele für Ereignis- und Prüfberichte und unterstützt so eine strukturierte und nachvollziehbare Durchführung aller Instandhaltungsmaßnahmen. Zwar liegt der Fokus auf großen, gewerblich betriebenen Anlagen mit Nennleistungen im kW- bis MW-Bereich, die Empfehlungen können aber sinngemäß auch auf kleinere PV-Systeme übertragen werden unter Berücksichtigung individueller Anpassungen.

Weitere Informationen: VDI 2883 Blatt 1: Instandhaltung von PV-Anlagen (Fotovoltaikanlagen) – Grundlagen

DIN VDE 0100-712;VDE 0100-712:2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

Die Norm regelt die Errichtung von Photovoltaik(PV)-Stromversorgungssystemen, die entweder ganz oder teilweise eine elektrische Anlage mit Strom versorgen und elektrische Energie in ein öffentliches oder nicht-öffentliches Stromverteilungsnetz einspeisen. Sie umfasst alle elektrischen Komponenten vom PV-Modul oder der Modulgruppe, einschließlich der werkseitig vorgesehenen Anschlussleitungen, bis hin zum Netzanschlusspunkt – sei es im öffentlichen Netz oder innerhalb einer Verbraucheranlage. Die Norm gilt für verschiedene Betriebsarten: für PV-Systeme, die in autarke Netze einspeisen, für solche, die parallel zum öffentlichen Netz betrieben werden, alternativ zum öffentlichen Netz arbeiten oder in Kombination dieser Varianten. Im Vergleich zur früheren Fassung wurde der Anwendungsbereich der Norm an den aktuellen Stand der Technik angepasst und inhaltlich präzisiert. Die verwendeten Begriffe wurden stärker mit bestehenden Produktnormen harmonisiert. Auch die Struktur der Norm orientiert sich jetzt enger an anderen Teilen der DIN VDE 0100-Reihe, insbesondere an der DIN VDE 0100-410, die Schutzmaßnahmen behandelt. Ergänzt wurden außerdem spezifische Anforderungen an den Überspannungs- und Blitzschutz. Auf der Gleichstromseite (DC) sind nun ausschließlich zwei Schutzmaßnahmen zulässig: der Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung sowie der Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV. Darüber hinaus ist es verpflichtend, ein deutlich sichtbares Hinweisschild anzubringen, das auf das Vorhandensein einer PV-Anlage hinweist.

Weitere Informationen: DIN VDE 0100-712;VDE 0100-712: Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712

Normenreihe DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

Die Normenreihe ist für die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen relevant. Sie gelten ausschließlich für die Errichtung von elektrischen Anlagen bis einschließlich 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung.

Weitere Informationen: Normenreihe DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

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Stichworte

DIN EN 62305-3, DIN EN 62446-1, DIN VDE 0100, DIN VDE 0100-712, VDE 0100-712, VDE 0126-23-1, VDE 0185-305-3, VDI 2883 Blatt 1, Vorschriften, Normen, Photovoltaikanlage

 

Normen und Vorschriften für Anschlagmittel

Anschlagmittel – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Anschlagmittel

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Anschlagmittel spielen eine entscheidende Rolle in der Lastenhandhabung und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Normen und Vorschriften definieren die Anforderungen an deren Herstellung, Prüfung und Verwendung, um die Sicherheit im täglichen Einsatz zu gewährleisten.

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VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.

Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Weitere Informationen: VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

Die VDI 2700 Blatt 3.1 legt Anforderungen an die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen fest und beschreibt die Auswahl, Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Ziel ist es, Leben, Gesundheit und das Ladegut vor Schäden zu schützen. Grundlage für eine sichere Ladungssicherung sind die einschlägigen Richtlinien und Normen. Mögliche Gefährdungen bei der Anwendung von Zurrmitteln sind in der DIN EN 12195 ff. beschrieben, während Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 normativ Betriebsanleitungen zur Nutzung und Pflege enthält.

Weitere Informationen: VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.

Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.

Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.

Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen: DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Information 209-013 Anschläger

Die DGUV Information 209-013 vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln für Anschläger, die für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten mit Kranen und Hebezeugen verantwortlich sind. Sie beschreibt die richtige Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen und Hebebändern, gibt Hinweise zur Arbeitsplatzvorbereitung und erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, etwa durch Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen. Zudem werden Lastmerkmale, Tragfähigkeiten sowie die Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer behandelt, um einen sicheren Transportablauf zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Information 209-013 Anschläger

Normen bestellen

Normen zu Anschlagmitteln bestellen

Weitere Informationen

Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

Lastaufnahmemittel – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

Normen bestellen | Weitere Informationen

Lastaufnahmemittel sind wesentliche Hilfsmittel bei der Handhabung von Lasten und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Vorschriften und Normen stellen klare Anforderungen an ihre Konstruktion, Prüfung und deren sachgemäße Verwendung, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel (PDF)

VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.

Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Weitere Informationen: VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

Die VDI 2700 Blatt 3.1 legt Anforderungen an die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen fest und beschreibt die Auswahl, Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Ziel ist es, Leben, Gesundheit und das Ladegut vor Schäden zu schützen. Grundlage für eine sichere Ladungssicherung sind die einschlägigen Richtlinien und Normen. Mögliche Gefährdungen bei der Anwendung von Zurrmitteln sind in der DIN EN 12195 ff. beschrieben, während Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 normativ Betriebsanleitungen zur Nutzung und Pflege enthält.

Weitere Informationen: VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.

Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.

Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.

Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen: DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Information 209-013 Anschläger

Die DGUV Information 209-013 vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln für Anschläger, die für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten mit Kranen und Hebezeugen verantwortlich sind. Sie beschreibt die richtige Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen und Hebebändern, gibt Hinweise zur Arbeitsplatzvorbereitung und erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, etwa durch Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen. Zudem werden Lastmerkmale, Tragfähigkeiten sowie die Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer behandelt, um einen sicheren Transportablauf zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Information 209-013 Anschläger

Normen bestellen

Normen zu Lastaufnahmemitteln bestellen

Weitere Informationen

DGUV – Vorschrift – 1 Prävention

DGUV – Vorschrift – 1
Prävention

Übersicht | Inhalt | Vorschrift herunterladen| Weitere Informationen

Übersicht

In der DGUV Vorschrift 1 wird klargestellt, dass die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, gelten. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Darüber hinaus haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sich in der DGUV Vorschrift 1 erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Regelung weist fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer der Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für den jeweiligen Betrieb individuell bestimmen kann.
Die DGUV Vorschrift 1 ist bei allen Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Zeitgleich wurde die DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht.

Inhalt

VDI 4068 Blatt 2:2024-10 - Zur Prüfung befähigte Personen - Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel - Inhaltsverzeichnis DGUV – Information – 1 Prävention – Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Vorschriften

Pflichten des Unternehmers

Pflichten der Versicherten

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Ordnungswidrigkeiten

Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften

Inkrafttreten

Anlage 1

Anlage 2

Vorschrift herunterladen

Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

DGUV Information 209-013 - Anschläger (PDF)DGUV Vorschrift 1 herunterladen (PDF)

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV  Vorschrift 1, Sicherheit, Gesundheitsschutz, Risikobewertung, Präventionsmaßnahmen, Prävention, Unterweisung, Betriebsanweisungen, Ergonomie, Notfallmanagement, Dokumentation, Mitarbeiterbeteiligung, DGUV, Vorschriften, Regeln, Normen

Übersichtsseite Lastaufnahmemittel

Übersicht zu Lastaufnahmemitteln

Übersicht zu Lastaufnahmemitteln

EinführungVorschriften | Hersteller | Publikationen| Weitere Informationen

Einführung

Lastaufnahmemittel sind Hilfsmittel zum sicheren Heben, Transportieren und Positionieren von Lasten. Sie stellen die Verbindung zwischen einem Hebezeug und der Last her und sorgen dafür, dass die Last stabil und kontrolliert bewegt wird. Da Lastaufnahmemittel durch den ständigen Einsatz hohen Belastungen ausgesetzt sind, müssen sie regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung wird von einer „Befähigten Person“ durchgeführt, die speziell dafür ausgebildet ist, die Eignung und Sicherheit von Lastaufnahmemitteln zu beurteilen.

Zu den am häufigsten verwendeten Lastaufnahmemitteln gehören:

  • Lasttraversen: Balken, die die Last gleichmäßig verteilen und mehrsträngige Hebevorgänge ermöglichen.
  • Greifer: Mechanische Vorrichtungen, die Lasten wie Platten oder Rohre sicher greifen.
  • Magnetheber: Magnetische Systeme, die ferromagnetische Lasten heben, ohne dass zusätzliche Anschlagmittel erforderlich sind.
  • Vakuumheber: Geräte, die mithilfe von Unterdruck glatte Oberflächen wie Glas oder Metallplatten sicher anheben.
  • Klemmen: Mechanische Haltevorrichtungen, die Lasten an ihren Seiten fassen und stabil halten.

Vorschriften

Hersteller

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Lastaufnahmemittel, befähigte Person, Sicherheitsanforderungen, Betreiben, Errichten, Instandhaltung, Inspektion, Prüfung

DGUV Information 209-013 „Anschläger“

DGUV Information 209-013
Anschläger

Übersicht | Richtlinie herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Im Transportbereich ist trotz hohen Mechanisierungsgrades noch ein erheblicher Anteil Handarbeit zu leisten, vornehmlich beim Transport von Lasten durch Hebezeuge. Krane helfen schwere Lasten leichter zu bewegen. Sie entlasten von schwerer körperlicher Arbeit, verlangen aber dafür mehr Kopfarbeit.

In Bearbeitungsbetrieben werden zunehmend flurgesteuerte und funkferngesteuerte Krane eingesetzt, sodass der Anschläger gleichzeitig den Kran bedient. Er ist allein für beide Funktionen verantwortlich. Die Gefahr liegt darin, dass Produktions- und Reparaturpersonal sowohl den Kran bedient als auch anschlägt und damit eine völlig ungewohnte Tätigkeit ausübt. Die Leichtigkeit, mit der der Kran oder das Hebezeug die Last anhebt, täuscht über die Gefahrensituation hinweg.

Richtlinie herunterladen

Die Regel kann unter folgendem Link als PDF heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV 209-013, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, Normen, Richtlinien, Vorschriften, 2024