Risikobewertung Notfall- und Gefahrensituation

Neues Seminar: Technischer Risikomanager

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Der Technische Risikomanager unternimmt eine Risikobewertung für Notfall- und Gefahrensituationen.Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet erstmalig das Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 an. Die dreitägige Schulung richtet sich an leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie an Sachverständige und Fachplaner.

Technische Risikomanager nehmen eine Risikobewertung für Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnisse in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um z. B. die Schule auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Risikomanagement-Akte. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827. (er)

Weitere Informationen

Schlagworte

  • Technischer Risikomanager, Risikobewertung, Gefahrensituation, Bedrohungslage
  • Schule, Öffentliche Einrichtung
  • DIN VDE V 0827, ISO 31000, ONR 49000

Betriebssicherheitsverordnung

Fachartikel von Holger Kück

Die neue BetrSichV ist in Kraft

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist seit dem 01.06.2015 in Kraft. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Gefährdungsbeurteilung

Jetzt umfasst die Gefährdungsbeurteilung nicht nur die Gefährdungen bei der Verwendung des Arbeitsmittels durch das Arbeitsmittel selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände. Dabei sind vor allem folgende Kernpunkte zu berücksichtigen:

  • die Gebrauchstauglichkeit inkl. der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung
  • die sicherheitsrelevanten und ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe
  • die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
  • vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdungen bei Maßnahmen zu deren Beseitigung Gefährdungsbeurteilung auch für alle überwachungsbedürftigen Anlagen, also auch für Anlagen, bei denen ausschließlich Dritte gefährdet sind.

Außerdem soll mit der Gefährdungsbeurteilung bereits vor dem Beschaffungsprozess – also schon in der Planung – begonnen werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss fachkundig, zum Beispiel durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt durchgeführt werden, wenn der Unternehmer nicht selber fachkundig ist.

Praktische Konsequenz: Die Gefährdungsbeurteilung ist nun viel umfassender definiert, als bisher. Sie beginnt jetzt schon bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln für das Unternehmen. Achtung, das Vorhandensein eines CE-Zeichens reicht nicht mehr aus, denn der Hersteller des Arbeitsmittels kann nicht die Bedingungen im Betrieb kennen, die aber nun zu berücksichtigen sind. Denken Sie außerdem daran, dass bei der Verwendung von Arbeitsmitteln altersbedingt unterschiedliche Belastungen auftreten können. Das muss berücksichtigt werden, zum Beispiel durch die Bereitstellung altersvariabler Arbeitsmittel.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen zukünftig noch mehr und früher in den Planungs- und Beschaffungsprozess für Arbeitsmittel eingebunden werden.

Instandhaltung

Der Unternehmer muss Instandhaltungsmaßnahmen treffen, die sicherstellen dass Arbeitsmittel während ihrer gesamten Verwendungsdauer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und sich in einem sicheren Zustand befinden.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen, die die Ergreifung notwendiger Schutzmaßnahmen durch fachkundige, beauftragte und unterwiesene Beschäftigten oder in gleicher Weise geeigneten Auftragnehmern sicherstellt.

Es muss eine verantwortliche Person für die Durchführung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden. Werden bei Instandhaltungsmaßnahmen die für den Normalbetrieb getroffenen technischen Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder müssen solche Arbeiten unter Gefährdung durch Energie durchgeführt werden, so ist die Sicherheit der Beschäftigten durch andere geeignete Maßnahmen sicher zu stellen.

Praktische Konsequenz: Vor jeder Instandhaltungsmaßnahme benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung. Ohne die geht es nicht mehr. Eine unverzügliche Instandhaltung unter Leitung einer verantwortlichen Person ist Pflicht.

Betriebsstörungen

Unsichere Betriebszustände sind unzulässig und zu vermeiden. Das gilt besonders bei An- und Abfahr- sowie Erprobungsvorgängen. Geht das nicht, müssen Sie Maßnahmen zu deren Beherrschung zu treffen.

Beschäftigte und Dritte müssen bei einem Unfall oder Notfall unverzüglich gerettet und ärztlich versorgt werden können. Dazu sind geeignete Zugänge zu schaffen und ggf. Befestigungsmöglichkeiten für Rettungseinrichtungen vorzusehen. Sind spezielle Informationen über Maßnahmen bei Notfällen erforderlich, müssen diese auch Rettungsdiensten zur Verfügung stehen.

Müssen Sie bei Rüst-, Einrichtungs- und Erprobungsarbeiten oder ähnlichen Vorgängen, beispielsweise bei der Fehlersuche, die technischen Schutzmaßnahmen für den Normalbetrieb ganz oder teilweise außer Betrieb nehmen, oder müssen solche Arbeiten unter Gefährdung durch Energie durchgeführt werden, so müssen Sie die Sicherheit der Beschäftigten durch andere geeignete Maßnahme gewährleisten. Besonders sind dabei Gefahrenbereiche mit Zutrittsverbot abzugrenzen. Ist ein Aufenthalt im Gefahrenbereich erforderlich, müssen Sie die Sicherheit der Beschäftigten durch weitere Maßnahmen gewährleisten.

Praktische Konsequenz: Sie müssen mittels Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen für Betriebsstörungen und besondere Betriebszustände festlegen und umsetzen. Der Dokumentationsaufwand wird höher werden.

Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

Arbeiten dürfen nur durch betriebsfremde Personen (Fremdfirmen) ausgeführt werden, wenn diese über die nötige Fachkunde verfügen. Fremdfirmen müssen vom Unternehmer vorher über Gefährdungen durch Arbeitsmittel und über besondere Verhaltensregeln im Betrieb informiert werden. Auf der anderen Seite müssen die Auftragnehmer über Gefährdungen, die durch ihre Arbeiten entstehen, den Auftraggeber und andere beteiligte Firmen informieren. Diese gegenseitige Informationspflicht gilt auch, wenn mehrere Unternehmen in einem Betrieb arbeiten. In diesem Fall müssen sie sich auch gegenseitig über auftretende Gefährdungen informieren.

Bei der Gefährdungsbeurteilung und der Abstimmung von Schutzmaßnahmen müssen alle betroffenen Arbeitgeber zusammenarbeiten. Tritt eine zusätzliche Gefährdung für Beschäftigte anderer Arbeitgeber auf, ist für die Abstimmung der Schutzmaßnahmen eine, hinsichtlich der zu treffenden Schutzmaßnahmen weisungsbefugte, Person zu bestellen. Die Bestellung einer solchen Person entbindet die einzelnen Arbeitgeber aber nicht von ihren Pflichten.

Praktische Konsequenz: Der gegenseitigen Abstimmung und Dokumentation wird eine höhere Bedeutung zukommen, als oftmals bisher gelebt. Betriebsordnungen für Fremdfirmen werden zunehmend zum Alltag werden.

Neuregelung zu Aufzugsanlagen

Im Fahrkorb muss bis spätestens bis zum 31.12.20202 ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem montiert sein, welches ständig eine Notrufzentrale erreichen kann.

Zu jeder Aufzugsanlage muss bis zum 31.05.2016 ein Notfallplan erstellt werden, der mindestens folgende Angaben enthält:

  • Standort der Anlage
  • Verantwortlicher Arbeitgeber
  • Personen, die Zugang zu der Anlage haben
  • Personen, die eine Befreiung eingeschlossener Personen vornehmen können
  • Kontaktdaten von Personen, die Erste Hilfe leisten können
  • Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage

Instandhaltungsarbeiten müssen anhand der Art und Intensität der Nutzung der Anlage festgelegt werden.

Mit dem Ziel der Sicherheit der Anlage bis zur nächsten Prüfung müssen diese durchgeführt werden. Dabei sind auch alle externen Sicherheitseinrichtungen zu betrachten. Prüfungen erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und zwar

  • vor erstmaliger Inbetriebnahme
  • regelmäßig Wiederkehrend, längstens alle 2 Jahre (Hauptprüfung)
  • in der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen als Zwischenprüfung

dabei ist in der Aufzugskabine eine Prüfplakette anzubringen, aus der sich das Datum der nächsten Prüfung (Monat/Jahr) und die prüfende ZÜS ergeben.

Der Autor
Holger Kück ist Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von KUECK Industries Ltd.

www.dgwz.de/gesetze/betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV) regelt im Sinne des Arbeitschutzes die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie an den Schutz anderer Personen („Dritter“) im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.

Grundbausteine sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, der Stand der Technik als wesentlicher Sicherheitsmaßstab sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht bereits anderweitig geregelt sind.

Die Betriebssicherheitsverordnung ist die deutsche Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG. Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung wurde neu gefasst und ist am 7. Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die neue Verordnung trägt den geänderten Langtitel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“. Der Kurztitel „Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV“ wurde beibehalten.

Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.

Inhaltsübersicht

BetrSichV (PDF)Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1  (Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)

Abschnitt 1 – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§  1    Anwendungsbereich und Zielsetzung
§  2    Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
§  3    Gefährdungsbeurteilung
§  4    Grundpflichten des Arbeitgebers
§  5    Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
§  6    Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§  7    Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§  8    Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
§  9    Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 10    Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
§ 11    Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
§ 12    Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
§ 13    Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
§ 14    Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3 – Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 15    Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
§ 16    Wiederkehrende Prüfung
§ 17    Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
§ 18    Erlaubnispflicht

Abschnitt 4 – Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 19    Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
§ 20    Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
§ 21    Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5 – Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
§ 22    Ordnungswidrigkeiten
§ 23    Straftaten
§ 24    Übergangsvorschriften

Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2)
Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16)
Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4)
Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Weiterführende Informationen

Schlagworte

Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsschutz, Verordnung, Gesetz, Schutzkonzept

Technischer Risikomanager

Risikobewertung Notfall- und GefahrensituationÜbersicht zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Zertifizierte Technische Risikomanager | Ausbildung | Prüfung | Weitere Informationen

Der Technische Risikomanager ist durch die DIN VDE V 0827 vorgeschrieben. Er nimmt eine Risikobewertung für Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnissen in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um z. B. eine Schule oder Öffentliche Einrichtung auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Ausbildung

Für die Aufgabe des Technischen Risikomanagers sind insbesondere leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie Sachverständige und Fachplaner geeignet. Die Ausbildung zum Technischen Risikomanager umfasst eine dreitägige Schulung mit schriftlicher Prüfung. In dem Seminar müssen umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen DIN VDE V 0827, DIN ISO 31000 und DIN EN 31010 und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Dokumentation und der Risikomanagement-Akte vermittelt werden.

Prüfung zum Technischen Risikomanager

Die Sachkunde zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 muss durch eine schriftliche Prüfung nachgewiesen werden. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 (DGWZ 1013:2015-07) geregelt.

Die wesentlichen Punkte der Prüfungsordnung sind:

  • Die Prüfung zum Technische Risikomanager bezieht sich auf die DIN VDE V 0827 – Teil 1, ISO 31000 und DIN EN 31010
  • Die Prüfung besteht aus 20 bis 25 Multiple-Choice-Fragen und dauert eine Stunde
  • Die Prüfung gilt als Bestanden bei einem Erreichen von mindestens 70 % der Gesamtpunktzahl
  • Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden
  • Die Sachkunde zum Technischen Risikomanager ist befristet auf fünf Jahre

Weitere Informationen

Schlagworte

Bedrohungslage, Gefahrensituation, Riskobewertung, Risikomanagement, Norm, DIN VDE V 0827, ISO 31000, DIN EN 31010, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Technischer Risikomanager

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 erstellt Risikobewertung

Seminar: Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Technischer Risikomanager bildet Verantwortliche Personen aus, damit sie die Risikobewertung in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen vornehmen und Maßnahmen daraus ableiten können.

Seminareinladung

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 Seminar Technischer Risikomanager – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert drei Tage.
1. Tag: 10:00-17:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:30 Uhr | 3. Tag 9:00-15:00 Uhr (inkl. Prüfung)

  • 11.-13. März 2025 – Düsseldorf – freie Plätze

Teilnahmegebühr

1.600,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Nur der zertifizierte Technische Risikomanager darf eine Risikobewertung nach DIN VDE V 0827 vornehmen. Die Risikobewertung ist für jede Schule und Öffentliche Einrichtung notwendig, wenn ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus der Risikobewertung ergibt sich der Schutzgrad und der Risikomanager kann ein geeignetes NGRS auswählen und die Anforderungen dafür festlegen.

Nutzen

Das Seminar Technischer Risikomanager bildet Verantwortliche Personen zum Technischen Risikomanager aus und bereitet sie auf die Risikobewertung für Öffentliche Einrichtungen und die Konsequenzen daraus vor. Der Technische Risikomanager kann die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems fällen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das in den Vorschriften geforderte Zertifikat mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Brandschutzpläne wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz, 2 VDSI-Punkten im Brandschutz, 1 VDSI-Punkt im Managementsystem und 2 VDSI-Punkte im Gesundheitsschutz anerkannt.

 

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Amtsleiter von Bau- und Schulämtern, Verantwortliche Fachkräfte für die Sicherheit von Öffentlichen Einrichtungen,
  • Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitssachverständige und Fachplaner.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann nach DIN VDE V 0927-1 aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden. Eine zertifizierte Ausbildung zum Technischen Risikomanager muss für die Ausübung der Tätigkeiten vorliegen.

Inhalte

  • Grundlagen Technisches Risikomanagement
  • DIN VDE V 0827 – Einführung und Übersicht
  • Die neue DIN ISO 31000:2018-10 – Einführung und Übersicht
  • Dokumentationsaufaben
  • Aufzeichnung der organisatorischen Vorgaben zur Krisenreaktion (IST)
  • Risikoidentifizierung
  • Risikoanalyse
  • Risikobewertung nach DIN EN 31010
  • Risikobewältigung: Wie wird mit dem Risiko umgegangen?
  • Risikoüberwachung
  • Risikokommunikation
  • Dokumentation, Risikomanagement-Akte: Aufstellung, Pflege
  • Praktische Übungen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Michael Schenkelberg (Schneider Intercom) ist Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) und Referent zur Schulsicherheit.
  • Kathrin Weber ist Risikomanagerin nach ISO 31000, Geschäftsführerin der IRM Interim-Risiko-Management GmbH, Referentin an der EBS Universität für Recht und Wirtschaft in Oestrich-Winkel und Prüferin der Handelskammer Hamburg.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 Seminar Technischer Risikomanager – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung ist sehr informativ und auf das Thema abgestimmt. Besonders hat mir der Einblick in eine Risikomanagerakte und der Prozess einer Bewertung gefallen.“
    Christoph Burger, Elektro Landwehr GmbH, Bergisch-Gladbach
  • „Das Seminar war sehr informativ. Die Gruppenarbeiten haben mir besonders gefallen.“
    Karl-Heinrich Müller, Amt 69 Gebäudewirtschaft Mainz
  • „Das Seminar hat mir einen guten Enblick in NGRS Systeme und deren technischen und rechtlichen Voraussetzungen gebracht. Besonders haben mir die Seminarunterlagen, die wir erhalten haben, gefallen (1:1 Kopie der Vorträge). Zudem fand eine gute Klimatisierung des Raumes statt.“
    Jens Moerler, Jacobs University Bremen gGmbH, Bremen
  • „Das Seminar ist sehr empfehlenswert. Alle Fragen wurden beantwortet und es gab tolle Fallbeispiele zur Veranschaulichung.“
    Lukas Dlugosch, Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Köln
  • „Sehr gute Darstellung des Inhalts, einschließlich der zu beachtenden Bedingungen für die Definition des richtigen technischen Systems. Besonders haben mir die Praxisübungen gefallen.“
    Michael Herre, IQ-House GmbH, Landshut
  • „Sensibilisierung für Risikomanagement und tiefere Einblicke in die Notwendigkeit. Besonders gefallen haben die Gruppenzusammensetzung und praxixnahe Veranschaulichung.“
    Thomas Probst, Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Nürnberg
  • „Seminarbereiche wurden umfangreich erklärt. Umfassendes Wissen über die DIN 0827, Schulnote 1. Besonders gefallen haben die Diskussionsereignisse innerhalb der Gruppe“
    Henry Smit, Gebäudemanagement Emden
  • „Sehr interessante und tiefe Einblicke in den Aufgabenumfang des Technischen Risikomanagers. Die Darstellung im Zusammenhang mit realexistierenden Projekten.“
    Rainer Knepper, Privates Institut für Kommunikationstechnik GmbH, Wesel

Weitere Informationen

Stichworte
Seminar, Schulung, Lehrgang, Technischer Risikomanager, DIN VDE V 0827, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, DIN ISO 31000, DIN EN 31010, Risikobewertung, Risikoanalyse, Risikoakte, 2025, 2024

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Seminar Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Seminar Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sachkundig erstellen

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Feuerwehrpläne vermittelt die rechtlichen Grundlagen, Symbole und Verantwortlichkeiten für die normgerechte Planerstellung und Überprüfung.

Seminareinladung

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sachkundig erstellen Online-Seminar Feuerwehrpläne –  Programm und Anmeldung (PDF)

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sachkundig erstellen Seminar Feuerwehrpläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Seminar dauert einen Tag von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 11. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28. Februar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 04. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 13. Juni 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 25. September 2024 – Mannheim – keine Anmeldungen mehr möglich
  • 09. Oktober 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 24. Oktober 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Arvena Park Hotel | Görlitzer Straße 51 | 90473 Nürnberg
  • 06. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 20. November 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 05. Dezember 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Galerie Hotel Leipziger Hof | Hedwigstraße 1-3 | 04315 Leipzig
  • 18. Dezember 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Achat Hotel Frankfurt Maintal | Westendstraße 77 | 63477 Frankfurt-Maintal
  • 09. Januar 2025 – München – freie Plätze
  • 29. Januar 2025 – Köln – freie Plätze
  • 13. Februar 2025 – Berlin – freie Plätze
  • 26. Februar 2025 – Hannover – freie Plätze
  • 12. März 2025 – Mannheim – freie Plätze
  • 26. März 2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 09. April 2025 – Nürnberg – freie Plätze
  • 08. Mai 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 21. Mai 2025 – Stuttgart – freie Plätze
  • 04. Juni 2025 – Dresden – freie Plätze
  • 25. Juni 2025 – Frankfurt – freie Plätze

Am Vortag kann zusätzlich das Seminar Flucht- und Rettungspläne besucht werden.

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar mit Prüfung, Unterlagen, Sachkundenachweis, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Seminarbeschreibung

Feuerwehrpläne werden auch als Brandschutzpläne bezeichnet und dienen den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung in einem Gebäude. Sie müssen vom Bauherren, Eigentümer oder Betreiber der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden. Die Anforderungen an Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 geregelt.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur richtigen Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, was bei der Planerstellung zu beachten ist und welche Informationen und Symbole in den Plänen enthalten sein müssen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Verantwortlichkeiten und der Abstimmung zwischen Betreiber, Planersteller, Feuerwehr und Behörde. Das Seminar schließt mit einer Fachprüfung ab.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Flucht- und Rettungspläne erstellen nach DIN ISO 23601“ und „Fachkraft für Feuerwehrpläne nach DIN 14095“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar Feuerwehrpläne wird von folgenden Kammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Das 2-tägige Seminar Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 3 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sachkundig erstellen 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Architektur-, Ingenieur- und Zeichenbüros, Brandschutzplaner, Errichter, Facility Manager, Betreiber und Behörden,
  • Verantwortliche Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte,
  • Bauzeichner, Technische Zeichner und Technische Systemplaner, Mitarbeiter von Bauabteilungen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Die Grundlagen des Technischen Zeichnens und die Anwendung der entsprechenden (CAD-)Software sind nicht Bestandteil des Seminars.

Feuerwehrpläne dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung in dem Bereich Brandschutz, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Brandschutzziele und rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben und Abgrenzung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrlaufkarten
  • Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Erstellung und Aktualisierung der Pläne
  • Übersicht und Anforderungen der DIN 14095
  • Aufbau und Inhalt von Feuerwehrplänen
  • Symbole nach DIN ISO 7010, DIN 4844-2 und ASR A1.3
  • Kennzeichnung von Gefahrstoffen
  • Beispiele aus der Praxis
  • Abschlussprüfung

Referenten

  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz (ASUB-Berheide).
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Robin Schoen ist Sicherheits-, Brandschutz- und Umweltingenieur und besitzt sein eigenes Ingenieurbüro.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandschutzsachverständiger bei der Johann Wolfgang von Goethe Universität Frankfurt.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99 oder melden Sie sich über das Online-Formular zu einem der folgenden Termine an:

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sachkundig erstellen Online-Seminar: Feuerwehrpläne –  Programm und Anmeldung (PDF)

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sachkundig erstellen Seminar: Feuerwehrpläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Am Vortag kann zusätzlich das Seminar Flucht- und Rettungspläne besucht werden.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Atmosphäre beim Seminar war locker, die Erklärungen waren gut und der Referent hat Beispiele aus dem wahren Leben gegeben.“
    Lisa Schlichting, Stadt Flensburg
  • „Die Inhalte waren lehrreich, hilfreich und praxisbezogen. Die offenen Fragen wurden detalliert beantwortet.“
    Selim Gündüz, BE+P OstIngenierugesellslchaft für das Bauwesen mbH, Hannover
  • „Das Seminar war sehr hilfreich, um mit der Thematik umzugehen. Es hat mir gefallen, dass der Referent zur Mitarbeit annimiert hat.“
    Gudrun Liermann, Schlueter + Thomsen Brandschutz GmbH & Co. KG, Neumünster
  • „Ich finde das Seminar war eine sehr interessante und informative Schulung. Ich konnte schon bekanntes Wissen festigen und mir vor allem weiteres Wissen aneignen. Es wurde immer schnell und informativ auf Fragen eingegangen und die ruhige und besonnene Sprechweise des Referenten hat mir besonders gefallen. Insgesamt sehr gut.“
    Steffen Habermann, Ritter Starkstromtechnik Berlin GmbH & Co.KG
  • „Aus dem Seminar konnte ich neue Informationen zu den Rechtsgrundlagen und zum Erstellen der Pläne mitnehemen und habe mehr Hintergrundwissen erlangen.“
    Marc Hagebölling, Hagebölling-Brandschutzplanungs- und beratungsgesellschaft mbh, Coesfeld
  • „Sehr gute Einführung in die Erstellung von Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen. Die Veranstaltung war sehr übersichtlich.“
    Daniel Absenger, Markt Kaufering
  • „Das Seminar enthielt sehr viele detaillierte Informationen, die sehr hilfreich waren. Ich habe dadurch mehr Sicherheit beim Erstellen von Brandschutzplänen erhalten.“
    Thomas Nau, Konstruktionsbüro Nau, Rösrath
  • „Die Veranstaltung hat mir insgesamt sehr gut gefallen. Der Umstand, dass die Schulung nur Online möglich war, wurde gut umgesetzt. Der Referent ist sehr detailliert auf alle relevanten Punkte eingegangen und hat diese verständlich erläutert.“
    Jan Mark , INTEGRIS Sachverständigengesellschaft mbH, Mannheim

Weitere Informationen

Stichworte
Feuerwehrpläne, Brandschutzpläne, DIN 14095, erstellen, aktualisieren, prüfen, zeichnen, Sachkunde, Symbole, Seminar, Schulung, Lehrgang, Fortbildung, Weiterbildung, 2024, 2025

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Sicherheitsstromversorgung für Krankenhäuser

Seminar: Notstromversorgung in Kliniken

Sicherheitsstromversorgung für KrankenhäuserDie Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit führt das zweitägige Seminar „Sicherheitsstromversorgung in medizinischen Einrichtungen“ in 2014 in verschiedenen Städten wie Mülheim an der Ruhr, Hildesheim, Mannheim und Erfurt durch. Die Notstromversorgung in Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeheimen dient dem Schutz der Patienten, Mitarbeiter und Besucher. Bei Stromausfall gewährleistet eine unterbrechungsfreie Stromversorgung weiterhin den Betrieb von elektrischen Anlagen und hilft beim Fortführen und Beenden von kritischen Tätigkeiten und dem Verlassen von Gebäuden. Batteriegestützte zentrale Stromversorgungsanlagen sorgen bei Stromausfall für die unterbrechungsfreie Stromversorgung. Der Betreiber ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen durch geschultes Personal und hat nicht zuletzt ein starkes Interesse an einem wirtschaftlichen Betrieb.

Alle Seminar-Termine und weitere Informationen sind auf der Website www.dgwz.de/ssv erhältlich.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Verordnung über Arbeitsstätten (Volltext bei Juris)

Inhalt

§ 1 Ziel, Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
§ 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
§ 5 Nichtraucherschutz
§ 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
§ 7 Ausschuss für Arbeitsstätten
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1

Weiterführende Informationen

Stichworte

  • Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstätte, Verordnung, Gesetz, ArbStättV

Arbeitsstättenverordnung

Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601

Seminar Flucht- und Rettungspläne und Brandschutzordnung

Seminar Flucht- und Rettungspläne und Brandschutzordnung sachkundig erstellen

Seminareinladung | Nächste Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Abschluss | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weiterführende Informationen

Das Seminar Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne vermittelt die Rechtsgrundlagen, Sicherheitskennzeichen, Symbole und Verantwortlichkeiten für die fachkundige Planerstellung und Überprüfung.

Seminareinladung

Flucht- und Rettungspläne sachkundig nach DIN ISO 23601 erstellen Online-Seminar Flucht- und Rettungspläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Flucht- und Rettungspläne sachkundig nach DIN ISO 23601 erstellen Seminar Flucht- und Rettungspläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 10. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 14. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27. Februar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 03. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12. Juni 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24. September 2024 – Mannheim – keine Anmeldungen mehr möglich
  • 08. Oktober 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 23. Oktober 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Arvena Park Hotel | Görlitzer Straße 51 | 90473 Nürnberg
  • 05. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 19. November 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 04. Dezember 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Galerie Hotel Leipziger Hof | Hedwigstraße 1-3 | 04315 Leipzig
  • 17. Dezember 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Achat Hotel Frankfurt Maintal | Westendstraße 77 | 63477 Frankfurt-Maintal
  • 08. Januar 2025 – München – freie Plätze
  • 28. Januar 2025 – Köln – freie Plätze
  • 12. Februar 2025 – Berlin – freie Plätze
  • 25. Februar 2025 – Hannover – freie Plätze
  • 11. März 2025 – Mannheim – freie Plätze
  • 25. März 2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 08. April 2025 – Nürnberg – freie Plätze
  • 07. Mai 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 20. Mai 2025 – Stuttgart – freie Plätze
  • 03. Juni 2025 – Dresden – freie Plätze
  • 24. Juni 2025 – Frankfurt – freie Plätze

Am nächsten Tag kann zusätzlich das Seminar Feuerwehrpläne besucht werden.

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar mit Prüfung, Unterlagen, Sachkundenachweis, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Seminarbeschreibung

Flucht- und Rettungspläne müssen in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gut sichtbar aufgehängt sein. Sie dienen der schnellen Evakuierung im Notfall. Auf einem Geschoss-Grundriss sind Flucht- und Rettungswege und Feuerlöscheinrichtungen eingezeichnet. Bauherren und Betreiber sind im Rahmen des Brandschutzes gesetzlich zur Sicherheitskennzeichnung von Gebäuden verpflichtet und müssen für eine ordnungsgemäße Erstellung der Pläne nach DIN ISO 23601 sorgen und sie aktuell halten.

Nutzen

Das Seminar Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne vermittelt die normgerechte Sachkunde zur richtigen Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096. Sie lernen, was bei der Neuerstellung und Aktualisierung zu beachten ist, wie die Pläne aufgebaut sein müssen, welche Symbole verwendet werden dürfen, wie Flucht- und Rettungswege zu kennzeichnen sind und wer für was verantwortlich ist.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Flucht- und Rettungspläne erstellen nach DIN ISO 23601“ und „Fachkraft für Feuerwehrpläne nach DIN 14095“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sachkundig erstellen wird von folgenden Kammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Das Seminar Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sachkundig erstellen wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit VDSI-Fortbildungspunkten im Arbeitsschutz und VDSI-Fortbildungspunkten im Brandschutz anerkannt.

 

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten zum Nachweis der von der Norm geforderten Sachkunde einen Sachkundenachweis mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Architektur-, Ingenieur- und Zeichenbüros, Brandschutzplaner, Errichter, Facility Manager, Betreiber und Behörden,
  • Verantwortliche Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte,
  • Bauzeichner, Technische Zeichner und Technische Systemplaner, Mitarbeiter von Bauabteilungen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Die Grundlagen des Technischen Zeichnens und die Anwendung der entsprechenden (CAD-)Software sind nicht Bestandteil des Seminars.

Flucht- und Rettungspläne dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung in dem Bereich Brandschutz, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Einführung in Flucht- und Rettungspläne
  • Brandschutzordnungen: Aufbau und Anforderungen
  • Rechtsgrundlagen: Arbeitsstättenrecht, Baurecht: Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
  • Normen
  • DIN 4844-1, 4844-2, 4844-3: Allgemeine Anforderungen, Maße, Erkennungsweiten, Darstellung von Sicherheitszeichen
  • DIN ISO 23601: Sicherheitskennzeichnung Fluchtwegpläne
  • Symbole in Flucht- und Rettungsplänen: Maßstab, Größe, Schrifthöhen, Linienbreiten
  • DIN 14096: Aufbau Brandschutzordnung
  • Fallbeispiele: Rettungswege, Rettungs- und Brandschutzzeichen, Verhaltensregeln, Anbringung
  • Fachprüfung mit Sachkundenachweis

Referenten

  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz (ASUB-Berheide).
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Robin Schoen ist Sicherheits-, Brandschutz- und Umweltingenieur und besitzt sein eigenes Ingenieurbüro.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandschutzsachverständiger bei der Johann Wolfgang von Goethe Universität Frankfurt.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99 oder melden Sie sich über das Online-Formular zu einem der folgenden Termine an:

Flucht- und Rettungspläne sachkundig nach DIN ISO 23601 erstellen Online-Seminar Flucht- und Rettungspläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Flucht- und Rettungspläne sachkundig nach DIN ISO 23601 erstellen Seminar Flucht- und Rettungspläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Am nächsten Tag kann zusätzlich das Seminar „Feuerwehrpläne“ besucht werden.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Atmosphäre beim Seminar war locker, die Erklärungen waren gut und der Referent hat Beispiele aus dem wahren Leben gegeben.“
    Lisa Schlichting, Stadt Flensburg
  • „Die Inhalte waren lehrreich, hilfreich und praxisbezogen. Die offenen Fragen wurden detalliert beantwortet.“
    Selim Gündüz, BE+P OstIngenierugesellslchaft für das Bauwesen mbH, Hannover
  • „Das Seminar war sehr hilfreich, um mit der Thematik umzugehen. Es hat mir gefallen, dass der Referent zur Mitarbeit annimiert hat.“
    Gudrun Liermann, Schlueter + Thomsen Brandschutz GmbH & Co. KG, Neumünster
  • „Ich finde das Seminar war eine sehr interessante und informative Schulung. Ich konnte schon bekanntes Wissen festigen und mir vor allem weiteres Wissen aneignen. Es wurde immer schnell und informativ auf Fragen eingegangen und die ruhige und besonnene Sprechweise des Referenten hat mir besonders gefallen. Insgesamt sehr gut.“
    Steffen Habermann, Ritter Starkstromtechnik Berlin GmbH & Co.KG
  • „Aus dem Seminar konnte ich neue Informationen zu den Rechtsgrundlagen und zum Erstellen der Pläne mitnehemen und habe mehr Hintergrundwissen erlangen.“
    Marc Hagebölling, Hagebölling-Brandschutzplanungs- und beratungsgesellschaft mbh, Coesfeld
  • „Sehr gute Einführung in die Erstellung von Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen. Die Veranstaltung war sehr übersichtlich.“
    Daniel Absenger, Markt Kaufering
  • „Das Seminar enthielt sehr viele detaillierte Informationen, die sehr hilfreich waren. Ich habe dadurch mehr Sicherheit beim Erstellen von Brandschutzplänen erhalten.“
    Thomas Nau, Konstruktionsbüro Nau, Rösrath
  • „Die Veranstaltung hat mir insgesamt sehr gut gefallen. Der Umstand, dass die Schulung nur Online möglich war, wurde gut umgesetzt. Der Referent ist sehr detailliert auf alle relevanten Punkte eingegangen und hat diese verständlich erläutert.“
    Jan Mark , INTEGRIS Sachverständigengesellschaft mbH, Mannheim

Weiterführende Informationen

Stichworte
Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung, Brandschutz, Fluchtplan, Rettungsplan, Fluchtwegplan, Brandschutzzeichen, Rettungsweg, Geschossgrundriss, Feuerlöscheinrichtungen, Sicherheitskennzeichnung, DIN ISO 23601, DIN 14096, Sachkunde, Befähigte Person, Fachkraft, Seminar, 2024, 2025

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