Neue TRBS 3121 für Betrieb von Aufzügen

Seit Oktober 2018 regelt die neue Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 die Pflichten des Arbeitgebers für den Betrieb von Aufzügen.

Weitere Informationen:

Die zweite Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen hat am 29. November 2018 in Heidelberg erfolgreich stattgefunden.

Erfolgreiche zweite Tagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Heidelberg

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-14 vom 10. Dezember 2018

Zur zweiten Tagung der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen trafen sich am 29. November 2018 in Heidelberg mehr als 70 Vertreter aus Städten, Landkreisen und Kommunen sowie Interventions- und Präventionskräfte, Fachplaner und Hersteller. Sicherheitskonzepte zum Schutz von Menschen und Gebäuden vor Gewalt, Brand und Einbruch waren Inhalt der Tagung, die unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg, Prof. Dr. Eckart Würzner, stand.

Nach dem Grußwort von Dirk Siegmann, Vertreter der Stadt Heidelberg, stellte Professor Ernst-Peter Döbbeling von der Hochschule Furtwangen die Bedeutung eines Krisenmanagements für die Kommunen dar. Dabei betonte er die öffentliche Wahrnehmung und die Kommunikation zwischen Eltern, Schülern und der Schule.

Im Anschluss berichtete Gerhard Semler von der Stadt Ulm über die Amokprävention und den Umgang mit Falschalarmen an städtischen Schulen. Im Fokus standen der von der Stadt Ulm eingerichtete Expertenkreis und dessen Maßnahmen. Leo Keidel, erster Polizeihauptkommissar des Polizeipräsidiums Aalen, erläuterte die Krisenreaktion und stellte das neue Einheitliche Orientierungssystem (EOS) vor, welches den Einsatzkräften im Notfall eine schnelle Ortung ermöglicht. Schwerpunkt am Nachmittag war das Notfall- und Gefahren- Reaktions-Systems (NGRS). Tobias Töpfer vom Ingenieurbüro Build:ing pro GmbH referierte über die Inhalte der DIN VDE V 0827-1 und das Krisenmanagement der Stadt Waiblingen und die dortige praktische Umsetzung von NGRS. Frank Jesse, Experte für Sicherungstechnik beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg, beleuchtete die Aufschaltung eines NGRS zur Polizei gemäß ÜEA- Richtlinie.

Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich in der begleitenden Fachausstellung über neue Praxislösungen für ein ganzheitliches Sicherheitskonzept zu informieren. Präsentiert wurden NGRS, Kommunikationssysteme, Gefahrenmeldeanlagen sowie Systeme zur Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Evakuierung und Fluchtwegsteuerung von den Ausstellern Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Gehrke Sales GmbH, Inotec Sicherheitstechnik GmbH, Scanvest GmbH, Schneider Intercom GmbH und Telecom Behnke GmbH.

Die Fachtagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ wird vierteljährlich bundesweit durchgeführt. Die erste Veranstaltung fand am 13. September 2018 in Hannover statt. Die nächste Veranstaltung findet am 28. März 2019 in Duisburg statt. Weitere Informationen zur Tagung sowie Teilnehmer- und Ausstellerstimmen gibt es auf der Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de.

Ansprechpartnerin

Frau Friederike Stork
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag

Teilnehmer begeistert über Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen am 29.11.2018 in Heidelberg. #dgsib www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

Download

www.dgwz.de/tagung-sicherheit-in-bildungseinrichtungen-2018-heidelberg-abschlussbericht

Weiterführende Informationen

www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab 25. Mai 2018

Checkliste Datenschutzgrundverordnung (DGVO)

Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Bis dahin sollten in Unternehmen folgende Maßnahmen umgesetzt sein:

  1. Nach außen hin nicht angreifbar machen (Abmahnungen) und öffentlich sichtbare Texte anpassen.
  2. Website: Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweis, verschlüsselte Formulare und Datenschutz-Hinweise.
  3. Fachkundigen Datenschutzbeauftragten benennen (ab 10 Mitarbeiter).
  4. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen: Tabelle mit einer Auflistung, welche personenbezogenen Daten von Kunden, Mitarbeitern, etc. wann, wie und warum erhoben werden.
  5. Datenprozesse definieren, Zugriffe auf die Daten beschränken, alle Maßnahmen dokumentieren.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Stichworte
Datenschutzgrundverordnung, DGVO, Richtlinie, Datenschutz, Datenschutzerklärung

Cyber Security Konferenz in Essen

Seminar Brandschutztüren und -tore – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Brandschutztüren und -tore – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Abschluss | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die Sachkunde, um regelmäßige Überprüfungen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen von Brandschutztüren und -toren selbständig durchzuführen und bildet Verantwortliche Personen zur befähigten Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und -toren aus.

Seminareinladung

Online-Seminar Brandschutztüren und -tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutztüren und -Tore Seminar Brandschutztüren und -tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Seminar dauert einen Tag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Am Folgetag kann zusätzlich das Seminar Feststellanlagen gebucht werden.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 19. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 13. Februar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20. März 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 26. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 17. September 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 01. Oktober 2024 – Mannheim – keine Anmeldung mehr möglich
  • 15. Oktober 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Novina Hotel Südwestpark | Südwestpark 5 | 90449 Nürnberg
  • 29. Oktober 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 12. November 2024 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 26. November 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 10. Dezember 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 08. Januar 2025 – München – freie Plätze
  • 21. Januar 2025 – Frankfurt – freie Plätze
  • 04. Februar 2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 18. Februar 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 04. März 2025 – Dresden – freie Plätze
  • 18. März 2025 – Mannheim – freie Plätze
  • 01. April 2025 – Nürnberg – freie Plätze
  • 06. Mai 2025 – Köln – freie Plätze
  • 20. Mai 2025 – Berlin – freie Plätze
  • 03. Juni 2025 – Hannover – freie Plätze
  • 24. Juni 2025 – Stuttgart – freie Plätze

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und -toren“,
bzw. inkl. Online-Seminar, Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis/Teilnahmebescheinigung.

Beschreibung

Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Brand- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instandgehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Sachkunde zur Überprüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren und -toren und informiert über Aufgaben, Rechte und Pflichten gemäß aktueller BetrSichV und TRBS 1203 . Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis, Brandschutztüren und -tore zu beurteilen, die regelmäßigen Überprüfungen durchzuführen sowie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen zu veranlassen und zu dokumentieren. Weiterhin werden typische Mängel und Fehlerermittlung bei Brandschutztüren und -toren besprochen. Am folgenden Tag kann zusätzlich das Seminar Feststellanlagen gebucht werden.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung den geforderten Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und -toren“.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Instandhaltungsleiter, Fachmonteure, Servicetechniker, Verantwortliche Personen,
  • Arbeitssicherheits-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte,
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung ist eine Fachausbildung für Gebäudetechnische Anlagen im Brandschutz oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.

Inhalte

  • Begriffsbestimmungen
  • Normen und Rechtsgrundlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten gemäß aktueller BetrSichV und TRBS 1203
  • Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
  • Bestandteile, Bauformen, Funktionsweise
  • Typische Mängel und Fehlerermittlung bei Brandschutztüren und -toren
  • Anforderungen gemäß Bauordnung
  • Fluchttüren, Drehflügeltüren, Schiebetüren
  • Pflichten des Betreibers
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer Brandschutzbeauftragter und ist Referent im Bereich Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger und langjähriger Referent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Jürgen Walter (Hekatron) ist Leiter Seminare Rauchschaltanlagen und Rauchwarnmelder und langjähriger Dozent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Brandschutztüren und -tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutztüren und -Tore Seminar Brandschutztüren und -tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Schöne Präsenzveranstaltung mit gutem Referenten. Man hat einige tiefere Einblicke in die Thematik erhalten und ist für die Zukunft gerüstet.“
    Marcus Laufenberg, Stadt Troisdorf
  • „Das Seminar war sehr informativ und sachlich. Der Referent hat die Themen ausfürhlich erläutert.“
    Peter Klütsch, Gemeinde Niederzier, Niederzier
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen, weil ich mein bisheriges Wissen gut auffrischen konnte. Der Dozent war sehr fachkompetent.“
    Christoph Baujan, Flammtec Brandschutztechnik e.K., Bornheim
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant gestaltet und ich habe viel Neues gelernt. Der Dozent hat den Inhalt sehr gut vermittelt.“
    Svenja Thomas, Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH, Pulheim-Brauweiler
  • „Mithilfe des Seminars kann ich in meinem Betrieb jetzt vieles nach vorne bringen. Die offenen Gesprächen im Seminar haben mir besonders gut gefallen.“
    Martin Heidenreich, Omni-Pac GmbH, Elsfleth
  • „Es war eine lockere und informative Vernstaltung, die das brachte was ich mir vorgestellt habe.“
    Ralf Treuling, ISM GmbH, Eschweiler
  • „Durch das Seminar habe ich Erkenntnisse über Fehler gewonnen, die im Betrieb während der letzten Jahre begangen wurden.“
    Mario Kündgen, Fenster Schmitt GmbH & Co. KG, Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • „Das einbringen von persönlichen Erfahrungen des Referenten hat mir besonders gut gefallen.“
    Marc Bonten, Holfter GmbH, Stolberg

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Befähigte Person, DIN EN 14637, TRGS 1203, Instandhaltung, Prüfung, Wartung, Betriebssicherheitsverordnung, Sachkundenachweis, Kompetenznachweis, Seminar, 2025, 2024

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Neues Datenschutzrecht als Chance nutzen

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Unternehmen bleibt somit noch sechs Monate Zeit, um sich auf die Anforderungen der neuen Datenschutzrichtlinie vorzubereiten. Die damit verbundene Unternehmensanalyse kann Chancen und Wettbewerbsvorteile bieten.

Eine der wesentlichen Änderungen der EU-DSGVO gegenüber des bisher gültigen Bundesdatenschutzgesetzes ist die signifikante Anhebung der Bußgelder für den Fall eines Verstoßes. Grobe Verstöße werden dann mit bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet. Hiervon sind auch KMU nicht ausgenommen. Auch sie müssen die erweiterten Schutz-, Informations-, Auskunfts- und Löschrechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten respektieren und ihre Dokumentationspflichten erfüllen. Eine strukturierte Erfassung aller datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen ist dabei unabdingbar. Auf Basis dieser Analyse lassen sich Prozessoptimierungen erarbeiten und Potenziale zur Nutzung der Daten für Big-Data-Analysen und Smart Services identifizieren. So kann die EU-DSGVO zum Anlass genommen werden, um ein Unternehmen in Richtung Digitalisierung weiterzuentwickeln.

Autor: Nicolas Fähnrich, Identitätsmanagement, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO

Weitere Informationen

 

Perimeterschutz

Perimetersicherung durch RFID-Zaundetektion

Batteriebetriebene RFID-Beschleunigungssensoren können Bewegungen an Zäunen detektieren und ermöglichen die kabellose, schnelle und somit kostengünstige Installation eines Systems zur Geländesicherung. Hierzu werden die einzelnen Sensoren in regelmäßigen Abständen am Zaun befestigt und kommunizieren über ein sicheres Funkprotokoll mit einer Zentrale in bis zu 80 Metern Entfernung.

Herzstück des Systems ist die Software, die Bewegungssignale auswertet und durch den Vergleich mit den Nachbarsensoren interpretiert,  ob es sich um harmlose Schwingungen durch Wind oder den Versuch eines Zaundurchbruchs handelt und entsprechend Alarm schlägt.

  • Novatec Sicherheit und Logistik GmbH
Mitarbeiter sorgen für IT-Sicherheit in Unternehmen

Informationssicherheit

Übersicht zu Informationssicherheit

Einführung | Cyber-Security | Normen und Vorschriften | Weitere Informationen

Einführung

Die Aufrüstung in sichere Informationstechnik in Unternehmen gewinnt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an Relevanz, da diese einem erhöhten Risiko durch Cyber-Angriffen ausgesetzt sind. KMU’s verfügen oft nicht über ein eigenes IT-Team und haben nur begrenzt Erfahrung und Kenntnis über IT-Sicherheit. Die Sicherheit kann schon mit einfachen organsiatorischen Mitteln erheblich verbessert werden:

  • IT-Sicherheit als Unternehmensphilosophie
  • Erarbeitung einer Sicherheitsleitlinie
  • Regelmäßige Mitarbeiter-Schulungen und Geheimhaltungspflicht
  • Erstellung eines Notfallplans
  • E-Mail-Richtlinien
  • Verhaltenscodex für Soziale Medien
  • Umgang mit Passwörtern
  • Nutzung mobiler Endgeräte
  • Nutzung von externen Speichermedien (USB-Sticks, SD-Karten, HDD-Festplatten) und Cloud-Diensten
  • Sicherung von Geschäftsräumen und Unterlagen
  • Regelmäßige Software-Updates
  • Regelmäßige Datensicherungen

Cyber-Security für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Viele Unternehmen des deutschen Mittelstandes haben sich eine Position als Weltmarktführer erarbeitet – und werden damit zum lohnenden Ziel für Spione und Hacker. Moderne Produktionsanlagen haben heute meist eine Verbindung zum Internet, zum Beispiel für Fernwartung oder Prozessoptimierung. Das macht sie angreifbar. Aber auch auf organisatorischer Ebene gibt es Sicherheitslücken, etwa wenn Mitarbeiter auf Freigaben, Verzeichnisse und Dateien zugreifen können, die sie für ihre Arbeit gar nicht benötigen.

Wenn Daten gestohlen oder Produktionsanlagen sabotiert werden, könnte ein Angriff einen hohen Kostenaufwand für die Unternehmen bedeuten. Mangelnde Cyber-Security kostet rund 1,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Die Richtlinie VdS 10000 „Informationssicherheitsmanagementsystem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ bietet Hilfe zum Selbstschutz für ein vollständiges, pragmatisches Informationssicherheits-Managementsystem. Die aktuell gültige Richtlinie VdS 10000 ist im Dezember 2018 in Kraft getreten und ersetzt die Richtlinie VdS 3473 vom Juli 2015.

Normen und Vorschriften

Für die Informationssicherheit in Unternehmen gelten eine Reihe von Normen und Vorschriften:

Weiterführende Informationen

Mitarbeiter sorgen für IT-Sicherheit in Unternehmen

Die größten Geschäftsrisiken für Unternehmen

Cyberangriffe gehören auch 2016 zu den meistgefürchteten Risiken in deutschen Unternehmen. Dem aktuellen „Risk Barometer“ der Allianz zur Folge bereiten den Unternehmen vor allem Datendiebstähle sowie gezielte Datenmanipulationen Kopfschmerzen. Dabei kommt die größte Gefahr oft gar nicht aus den Tiefen des Internets, sondern sitzt nebenan im Bürostuhl: Egal, ob aus Fahrlässigkeit oder durch absichtlichen Datenmissbrauch – es sind immer wieder eigene Mitarbeiter, die den Verlust sensibler Daten verursachen. Für Entscheider ist es daher von größter Wichtigkeit, IT-Prozesse kritisch zu hinterfragen und Kollegen zu sensibilisieren. Beispielsweise durch regelmäßige interne Schulungen.

Autor: Kathrin Weber, Interim Risiko Management

Die zehn größten Geschäftsrisiken

  1. Betriebs- und Lieferkettenunterbrechungen (46 %)
  2. Naturkatastrophen (30 %)
  3. Feuer, Explosion (27 %)
  4. Rechtliche Veränderungen (18 %)
  5. Cyberkriminalität, IT-Ausfälle, Spionage, Datenmissbrauch (17 %)
  6. Reputationsrisiken (16 %)
  7. Marktstagnation oder -Rückgang (15 %)
  8. Verschärfter Wettbewerb (13 %)
  9. Poitische/soziale Unruhen, Krieg (11 %)
  10. Diebstahl, Betrug und Korruption (9 %)

Quelle: Allianz Global Corporate & Specialty

Weitere Informationen

Geschäftsrisiken, Cyberangriffe, Datenklau, Datendiebstahl, Datenmanipulation

Neue Betriebssicherheitsverordnung

Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) seit 1. Juni 2015 in Kraft

Einige wichtige Änderungen für Unternehmer und Arbeitgeber:

Die notwendige Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur das Arbeitsmittel selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände. Sie muss bereits vor dem Beschaffungsprozess begonnen und fachkundig durchgeführt werden, z.  B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen, die die Ergreifung notwendiger Schutzmaßnahmen durch fachkundige Beschäftigte sicherstellt.

Fremdfirmen müssen vom Unternehmer vorher über Gefährdungen durch Arbeitsmittel und über besondere Verhaltensregeln im Betrieb informiert werden.Umgekehrt müssen Auftragnehmer über Gefährdungen, die durch ihre Arbeiten entstehen, den Auftraggeber und andere beteiligte Firmen informieren.

In Aufzügen muss bis spätestens 31.12.2020 ein wirksames, mit einer Notrufzentrale verbundenes Zweiwege-Kommunikationssystem montiert sein. Zu jeder Aufzugsanlage muss ein Notfallplan erstellt werden. Prüfungen erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). (hk)

Autor: Holger Kück (hk), Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von KUECK Industries Ltd.

Weitere Informationen