Brandschutzschalter (AFDD) - Fehlerlichtbögen als Brandursache

Fehlerlichtbögen als Brandursache

Rund 200.000 Brände gibt es jährlich in Deutschland, wovon rund 33 % der Brandursachen auf Fehler in der Elektroversorgung zurückzuführen sind. Hauptursache solcher Brände sind Störlichtbögen, welche von vorhandenen Schutzeinrichtungen, wie Sicherungen und Fehlerstromschutzschaltern, nicht erfasst werden. Diese technische Lücke schließt der Brandschutzschalter (Arc Fault Detection Device = AFDD).

In den USA sind Brandschutzschalter seit vielen Jahren vorgeschrieben. Mit der Veröffentlichung der Errichtungsbestimmung IEC 60364-4-42 bzw. des HD 60364-4-42 wurde die Dringlichkeit erkannt und die Installation von Brandschutzschaltern empfohlen. Diese Empfehlung wird in der EU sukzessive in nationale Bestimmungen überführt.

So sind in Deutschland seit Februar 2016 AFDD‘s per Norm für bestimmte Gebäude gefordert. Mit der Veröffentlichung der nationalen Norm DIN VDE 0100-420:2016-02 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Schutz gegen thermische Auswirkungen“ wird die Installation des Brandschutzschalters für Endstromkreise für bestimmte Gebäude definiert. Die Norm ist nach Ablauf der Einspruchsfrist seit 19. Dezember 2017 „aktiv“ und gilt nun für Neuanlagen und Anlagen die verändert werden.

Die in der Norm definierten Liegenschaften sind Gebäude u.a. mit Schlaf- und Aufenthaltsräumen (Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheime), öffentliche Gebäude mit unersetzbaren Gütern (Museen, Bahnhöfe, Flughäfen) und Gebäude mit gelagerten oder gefertigt aus leicht brennbaren Gütern (holzverarbeitende Betriebe, Druckereien, Textilfabriken, Holzwohnhäuser).

Bei der Einhaltung der Norm kann der Anspruch geltend gemacht werden, den aktuellen Stand der Technik erfüllt zu haben. Generell sollte der Einsatz von AFDD’s über die aufgeführten Anwendungsbereiche hinaus überdacht werden. Speziell Gebäude-Betreiber sollten ihre Kunden über die neue Norm informieren und dahingehend beraten, ob gefährdete Bereiche abgesichert werden sollten. Auf diese Weise können AFDD’s eine sinnvolle Ergänzung des technischen Brandschutzes darstellen und Menschenleben sowie Güter nachhaltig schützen.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona HSG GmbH

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Megatrend Urbanisierung - Stadt im Abendlicht

Megatrends: Wohnen und Arbeiten 2020

Megatrends sind Lawinen in Zeitlupe. Sie verändern nicht nur einzelne Segmente oder Bereiche des sozialen Lebens oder der Wirtschaft. Sie formen ganze Gesellschaften um. Wohnen und Arbeiten wird in Zukunft maßgeblich von vier Megatrends geprägt: 1. Urbanisierung, 2. Globalisierung, 3. Digitalisierung und 4. Individualisierung.

Die Individualisierung führt dazu, dass Wohnen, Arbeiten und Konsum, Kinder- und Altenbetreuung am Wohn- und Arbeitsort, Privat- und Geschäftsleben künftig stärker ineinander greifen. Hierauf müssen bauliche Strukturen flexibel reagieren. Bei weiterhin hohen Herstellungs-, Bewirtschaftungs- und Modernisierungskosten müssen Gebäude zunehmend multifunktional und „nutzungsneutral“ gestaltet werden. Durch die zunehmende Digitalisierung des Alltags werden Steuerungs- und Kommunikationstechnologien verstärkt Einzug in Gebäude halten. Der Bedarf nach einer nachhaltigen Bauweise prägt die Architektur, Immobilienwirtschaft sowie den Haus- und Städtebau in den kommenden Jahrzehnten. Bauliche Auflagen an ressourcenschonende, energieeffiziente Gebäude werden steigen, weil Gebäude zukünftig nach ihrer Ökobilanz bewertet werden.

Autor: Eduard Posch, Kommunikation, Zukunftsinstitut Österreich GmbH

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Projektmanagement für große Baustellen

Bei der Realisierung von komplexen und großen Projekten mit besonderen Anforderungen, wie sie etwa beim Bau von Flughäfen, Bahnhöfen und Konzerthallen anzutreffen sind, muss rechtzeitig geprüft werden, ob neben der klassischen Projektsteuerung in Stabsfunktion und der Projektleitung in Linienfunktion weitere Leistungen projektspezifisch zu ergänzen sind. Spektakuläre Fehlsteuerungen bei solchen Projekten in jüngster Zeit haben verdeutlicht, dass wichtige Felder des Projektmanagements nicht rechtzeitig in Angriff genommen worden sind.

Die Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement im Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) hat hierzu im Dezember 2017 das AHO-Heft Nr. 19 „Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft“ herausgegeben. Beschrieben werden zwölf weitere Leistungen, die das Bauprojektmanagement teilweise erheblich erweitern, unter anderem im Hinblick auf die Haftungs- und Risikoübernahme des Auftragnehmers. Jeder Projektsteuerer und Investor sollte bei Projektbeginn prüfen, inwiefern ein Teil dieser Leistungen ergänzend erbracht werden muss. Dies ist sehr bedeutsam in der frühen Phase der Projekte, da fehlerhafte, verspätete oder gar nicht erbrachte Leistungen zu irreversiblen Projektstörungen führen, die nicht ohne Schaden kompensiert werden können.

Ergänzende Leistungsbilder für das Management komplexer Großprojekte

  1. Projektentwicklung Neubau/Bestand (Baulandentwicklung)
  2. Projektsteuerung von städtebaulichen Leistungen
  3. Stakeholdermanagement
  4. Multiprojektmanagement
  5. Risikomanagement
  6. Projektcontrolling für Anteilseigner, Investoren und deren Aufsichtsgremien
  7. Value Engineering
  8. Inbetriebnahmemanagement
  9. Technisches Inbetriebnahmemanagement in Anlehnung an VDI 6039
  10. Projektmanagement bei Infrastrukturvorhaben
  11. Nutzerprojektmanagement
  12. Leistungen der Mieterkoordination bei Handelsimmobilien

Autor: Prof. Dr.-Ing. Norbert Preuß, Geschäftsführender Vorstand, DVP Deutscher Verband der Projektmanager in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V., Leiter der AHO-Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement

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Geführte Messerundgänge zur Light + Building 2018

Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusmmenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-01 vom 9. Januar 2018

Vom 18. bis 23. März 2018 bietet die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) auf der Light + Building in Frankfurt am Main täglich fachlich moderierte Messerundgänge für Planer, Architekten, Betreiber und leitende Mitarbeiter aus der Gebäudetechnik an. Die Rundgänge geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik und führen auf die Stände von acht Ausstellern. Hier präsentieren Fach- und Führungskräfte Produktneuheiten, Innovationen, Technologien und Designs, die unter planerischen und technischen Gesichtspunkten besonders interessant sind.

Die Rundgänge sind kostenlos. Darin enthalten sind eine Eintrittskarte für den Tagesbesuch, der exklusive Besuch der Messe-Lounge und ein Planerhandbuch mit den Höhepunkten und Ansprechpartnern der Aussteller. Im Anschluss an die Messe erhalten die Teilnehmer die Informationen der besuchten Aussteller zugeschickt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/light-building.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-33
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Light + Building, 2018, Messe, Frankfurt, Rundgang, Messerundgang, Planer

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Täglich geführte Messerundgänge für Planer auf der Light + Building 2018. #LB18 www.dgwz.de/light-building

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  • Bildquelle: DGWZ
  • Bildunterschrift: Zur Light + Building 2018 veranstaltet die DGWZ täglich geführte Messerundgänge für Planer.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/light-building

Polizei: Aufschaltung von NGRS-Alarm möglich

Egal, ob Behörden, Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen: wenn es um die Alarmübertragung durch Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS) geht, wünschen sich viele Sicherheitsverantwortliche eine direkte Alarmübertragung zur Polizei. Die nun von der polizeilichen Expertengruppe ÜEA überarbeitete „Bundeseinheitliche Richtlinie für ÜMA/EMA bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren“ – kurz ÜEA-Richtlinie – schafft diese Möglichkeit.

Zum einen regelt die Richtlinie erstmals unter welchen Bedingungen ein NGRS an die Polizei angeschlossen werden kann und legt die Anforderungen der Normenreihe DIN VDE V 0827 als „Regel der Technik“ zu Grunde. Zur Erinnerung: diese Normenreihe beschreibt die Anforderungen an technische Systeme, die in Notfällen Alarme auslösen können, sowie das technische Risikomanagement im Allgemeinen.

Durch die Überarbeitung der ÜEA-Richtlinie sind nun sowohl Alarm- als auch Sprachübertragungen zur Polizei möglich. Größte technische Herausforderung ist dabei das geforderte Übertragungsprotokoll VdS 2465, das bereits bei Überfall- und Einbruchmeldeanlagen angewendet wird. Zumal die Mühe lohnt: Einmal umgesetzt, verbessern direkte Verbindungen zur Polizei sowohl die Alarmvorprüfung als auch die Interventionsplanung signifikant. Neuanlagen sollten deshalb stets unter Berücksichtigung der überarbeiteten Richtlinien installiert werden.

Autor: Bernd Rompel, Technischer Oberamtsrat (TOAR), Polizeiakademie Hessen

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Müssen Sie zahlen?

Die Hoffnung vieler Unternehmer, zukünftig Kammerbeiträge sparen zu können, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2017 gedämpft. Sie müssen Mitglied der IHK sein und Beiträge zahlen. Das sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Für bundesweite Aufmerksamkeit hatten die „Kammerrebellen“ aus Hamburg gesorgt, die sich zusammen mit dem bffk gegen die Zwangsmitgliedschaft stellen. Sie hatten überraschend die Mehrheit in der Vertreterversammlung bekommen. Im Januar ist ein Hearing geplant.

Autor: Prof. Dr. Winfried Kluth, Vorsitzender des Instituts für Kammerrecht und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Qualität für Dienstleistungen

Die neue Norm DIN EN 16763 stellt erstmals europaweit einheitliche Anforderungen an Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen. Qualitätsbewusste Planer und Errichter können sich mit einer Zertifizierung besser im Wettbewerb positionieren. Betreiber werden bei der Auswahl fachkompetenter Dienstleister unterstützt.

Die seit 1. April 2017 gültige DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erfasst nahezu alle sicherheitstechnischen Systeme mit Ausnahme von Personen-Hilferufanlagen nach DIN EN 50134 und Alarmempfangszentralen nach DIN EN 50518. Die Norm gilt für Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung. Auch per Fernzugriff erbrachte Dienstleistungen fallen darunter.

Die DIN EN 16763 beschreibt die allgemeinen Qualifikationen für Dienstleistungsunternehmen und deren Beschäftigte. So müssen beispielsweise bestimmte Prozesse zur Sicherung der Dienstleistungsqualität vorhanden sein und das Unternehmen hat Beschäftigte mit bestimmten Qualifikationsstufen zu benennen, die sich an den Stufen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) orientieren. Darüber hinaus macht die neue Norm Angaben zur notwendigen Dokumentation.

Die DIN EN 16763 stellt allgemeine Anforderungen und gilt deswegen immer in Verbindung mit anderen Normen, Gesetzen und Regelungen sowie Anwendungsregeln der Fachbereiche. Diese müssen allerdings noch nach und nach an die neue Dienstleistungsnorm angepasst werden, wie beispielsweise die DIN 14675, die künftig in zwei Teilen erscheinen wird.

Die Norm ist ein erster Schritt in Richtung eines einheitlichen europäischen Dienstleistungsmarktes für Sicherheitsanlagen. Verbindliche Kriterien für die Zertifizierung von Dienstleistungsunternehmen fehlen noch, sollen aber in einem zweiten Schritt unter Beteiligung von Verbänden und Zertifizierungsstellen erarbeitet werden. Zahlreiche Zertifizierer haben angekündigt, ihre Richtlinien zu überarbeiten und eine Zertifizierung von Dienstleistungsunternehmen nach DIN EN 16763 anzubieten.

Autor: Christian Kühn, Geschäftsführer, Schlentzek & Kühn GmbH

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Neues Datenschutzrecht als Chance nutzen

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Unternehmen bleibt somit noch sechs Monate Zeit, um sich auf die Anforderungen der neuen Datenschutzrichtlinie vorzubereiten. Die damit verbundene Unternehmensanalyse kann Chancen und Wettbewerbsvorteile bieten.

Eine der wesentlichen Änderungen der EU-DSGVO gegenüber des bisher gültigen Bundesdatenschutzgesetzes ist die signifikante Anhebung der Bußgelder für den Fall eines Verstoßes. Grobe Verstöße werden dann mit bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet. Hiervon sind auch KMU nicht ausgenommen. Auch sie müssen die erweiterten Schutz-, Informations-, Auskunfts- und Löschrechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten respektieren und ihre Dokumentationspflichten erfüllen. Eine strukturierte Erfassung aller datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen ist dabei unabdingbar. Auf Basis dieser Analyse lassen sich Prozessoptimierungen erarbeiten und Potenziale zur Nutzung der Daten für Big-Data-Analysen und Smart Services identifizieren. So kann die EU-DSGVO zum Anlass genommen werden, um ein Unternehmen in Richtung Digitalisierung weiterzuentwickeln.

Autor: Nicolas Fähnrich, Identitätsmanagement, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO

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Neue DIN VDE 0833-2

Im Oktober 2017 neu erschienen ist die deutsche Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2:2017-10 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“. Sie gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen (BMA). Die ohne Übergangsfrist gültige Norm wurde umfassend überarbeitet und ergänzt und ist für Planer, Errichter und Betreiber von BMA unmittelbar relevant.

Die neue DIN VDE 0833-2 wurde an die technische Entwicklung angepasst, wobei zahlreiche Praxiserfahrungen eingeflossen sind. Aufgenommen sind jetzt Brandmelder mit Kohlenmonoxidsensoren auch in Mehrfachsensormeldern sowie optische Signalgeber zur Personenalarmierung nach DIN EN 54-23. Neu gefasst wurden die Anforderungen an Funkübertragungswege, wobei jetzt Funkbänder ab einem bestimmten Frequenzabstand als getrennte Übertragungswege betrachtet werden dürfen. Eingeschränkt wurden die Übertragungsmöglichkeiten von BMA an Sprachalarmanlagen.

Zahlreiche Praxiserfahrungen sind in die Anforderungen der DIN VDE 0833-2 zur Projektierung von BMA geflossen. Die Regelungen zur Behandlung von Unterzügen, Deckenunterteilungen, Dach- und Deckenformen sowie von linienförmigen Wärmemeldern und Flammenmeldern wurden präzisiert. Für mehr Sicherheit in Pflegeeinrichtungen sorgen die Anforderungen zur Internalarmierung im Anhang H der Norm.

Autor: Carsten Meißner, Senior Consultant Building Technologies, Siemens AG

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Neues Merkblatt „Kraftbetätigte Fenster“

Die in 2016 unter der Maschinenrichtlinie veröffentlichte EN 60335-2-103 spezifiziert besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster. Sie stellt Marktbeteiligte damit vor neue Herausforderungen. Der Fachverband EuroWindoor hat zusammen mit VFF und ZVEI das Merkblatt KB0.1 „Kraftbetätigte Fenster“ aktualisiert und neu aufgelegt. Die bewährte Gefährdungsanalyse zur Einstufung in eine von 4 Sicherheitsklassen mit entsprechenden Schutzmaßnahmen wurde den neuen Anforderungen angepasst. Damit steht den Marktbeteiligten europaweit eine einheitliche Grundlage für die Risikoanalyse kraftbetätigter Fenster zur Verfügung.

Autor: Michael Fröhlcke, Business Development Manager, Aumüller Aumatic GmbH

Das Merkblatt kann kostenlos auf Englisch heruntergeladen oder auf Deutsch gegen eine Gebühr von 19 Euro bestellt werden.

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