Risiken im Arbeitsschutz erkennen nach DIN ISO 31000

Die neue DIN ISO 31000 – Risiken erfolgreich managen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-01 vom 9. Januar 2019

Zum 1. Oktober 2018 ist die DIN ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ erschienen. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Gegenüber der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat Professor Dr. Udo Weis, Vorsitzender des nationalen DIN Normenausschusses „Grundlagen des Risikomanagements“ und Institutsleiter der Steinbeis+Akademie STI IBRM, Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.

Budgets einzuhalten, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen oder die Beschäftigten für neue Aufgaben zu qualifizieren sind Ziele, die für den Unternehmer und seine Mitarbeiter zum Tagesgeschäft gehören. Um derartige Ziele zu erreichen, müssen Entscheidungen getroffen und kommuniziert werden. Die Identifikation und Bewertung von Risiken ist Grundlage guter Entscheidungen und damit Voraussetzung zur Erreichung der gesetzten Ziele. In der neuen DIN ISO 31000 wird ein Vorgehen beschrieben, das mit definierten und standardisierten Schritten die tägliche Arbeit erleichtert und eine transparente Entscheidungsfindung ermöglicht.

Disziplinübergreifender Ansatz

Im Rahmen der Überarbeitung vieler Management-Normen, insbesondere der Normen zum Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement, jedoch auch weiterer Normen wurde ein risikobasierter Ansatz eingeführt. Somit müssen alle Managementsysteme diesem Gebot der Risikoorientierung folgen. „Bisher verfolgen die Fachleute der einzelnen Disziplinen (z.B. Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Qualität) eigenständig diskutierte und in eigenständigen Systemen gemanagte Prozesse. Während die verschiedenen Managementsysteme in der Organisation nur geeignet sind, die jeweiligen Teilaspekte zu verbessern, gelingt durch einen integralen Ansatz basierend auf einem Risikomanagementprozess nach DIN ISO 31000 die Optimierung der Organisation als Ganzes“, erläutert Professor Weis.

Anwendung der Norm

Die neue Norm kann für jede Art von Risiko angewendet werden – seien die Auswirkungen positiv oder negativ. Somit ist der Standard auch dort anzuwenden, wo ausschließlich positive oder ausschließlich negative Auswirkungen auftreten. Das Risikomanagement ist auf den internen und externen Kontext ausgerichtet. Dies erfordert eine Anpassung an alle relevanten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie an die allgemein anerkannten Grundsätze von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Die Auswahl der am besten geeigneten Risiko-Behandlungsoption beinhaltet grundsätzlich die Abwägung der Kosten und des Implementierungsaufwands gegen die zu erwartenden Vorteile. Wenn allerdings einige Risiken keine Risikobehandlung aus rein ökonomischen Gründen rechtfertigen, ist dennoch eine Risikobehandlung zu erwägen, insbesondere wenn damit Rechtspflichten oder die Sicherheit, die Gesundheit oder der Umweltschutz betroffen sind. Des Weiteren sind unabhängig von der Höhe der Kosten Risiken zu betrachten, deren Auswirkungen hoch und somit von besonderer Bedeutung sind. Der Umgang mit Risiken wird eine zentrale Aufgabe des gesamten Unternehmens, was ein solides Engagement des Top Managements verlangt.

Risikomanagementprozess

Den Ausgangspunkt für die Umsetzung des Risikomanagements nach DIN ISO 31000 stellt der Risikomanagementrahmen dar, der auf strategischer Ebene entwickelt wird und die organisatorischen und sachlichen Grenzen berücksichtigt. Wie lassen sich Risiken identifizieren, analysieren und bewerten? Im Rahmen der Risikobeurteilung werden diese Fragen beantwortet. Im ersten Schritt, der Risikoidentifikation, werden potenzielle Risiken aufgelistet: Was kann passieren, wo können Risiken auftreten? In der anschließenden Risikoanalyse wird die „Natur des Risikos“ betrachtet: Wie wirken sich die Risiken aus, wer kann davon betroffen sein? Im dritten Schritt, der Risikobewertung, werden Prioritäten gesetzt und die Entscheidungen vorbereitet. In Anbetracht aller Umstände können Entscheidungsträger die beste Lösung finden – transparent und nachvollziehbar. Dies ist wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz von Entscheidungen und daraus folgender Maßnahmen.

Fazit

Das Risikomanagement ist ein verbindendes Glied und Bestandteil aller Managementsysteme. Deshalb hat der Umgang mit Risiken eine zentrale Bedeutung in allen Unternehmensprozessen. Somit müssen alle Managementsysteme diesem Gebot der Risikoorientierung folgen. Zur Umsetzung dient als Werkzeug die DIN ISO 31000 mit den darin dargestellten Prinzipien und dem standardisierten Risikomanagementprozess. Nach Professor Weis wird Risikomanagement keine Entscheidungen abnehmen, aber dabei unterstützen, Entscheidungen schnell und sicher zu treffen. Die DIN ISO 31000 wird somit als unterstützende und verbindende Norm disziplinübergreifend anwendbar sein und die verfügbaren Techniken zur Risikobeurteilung werden dabei das tägliche Werkzeug für alle Akteure im Unternehmen darstellen.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Löchte
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Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Schlagworte

Risiko, Risikomanagement, DIN ISO 31000, Norm, Managementsysteme, Risikobeurteilung, Risikoidentifikation, Risikobewertung

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Weiterführende Informationen

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DIN 14675 Brandmeldeanlagen

DIN 14675 Brandmeldeanlagen

DIN 14675-1:2018-04 Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb

DIN 14675-2:2018-04 Brandmeldeanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma

Titel Vornorm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart HomeIm September 2018 haben die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) getragene Normungsorganisation Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zusammen mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) die Vornorm DIN VDE V 0826-1 veröffentlicht. Die Norm für Gefahrenwarnanlagen (GWA) aus 2013 wurde überarbeitet und um die Sicherheitstechnik im Smart Home erweitert. Sie legt einheitliche Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung in Häusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die Vornorm dient zugleich als Grundlage für die finanzielle Förderung von Sicherheitstechnik im Einbruchschutz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Anwendungsbeginn
Anwendungsbeginn der DIN VDE V 08261:2018-09 ist 1. September 2018.

Übergangsfrist
Für DIN VDE V 0826-1:2013-09 besteht eine Übergangsfrist bis 2019-09-30.

Inhalt

Inhalt Vornorm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart Home Inhalt als PDF-Datei – DIN VDE V 0826-1:2018-09

Vorwort – Seite 8
1 Anwendungsbereich – Seite 10
2 Normative Verweisungen – Seite 10
3 Begriffe und Abkürzungen – Seite 12
3.1 Begriffe – Seite 12
3.2 Abkürzungen – Seite 18
4 Grundlegende Anforderungen – Seite 19
4.1 Allgemeines – Seite 19
4.2 Kommunikations- und Informationssicherheit – Seite 20
4.3 Anforderungen an die Hardware-Komponenten – Seite 20
4.4 Anforderungen an die Softwarequalität/-aktualität – Seite 20
4.5 Anlagenaufbau und Zuständigkeiten – Seite 21
4.5.1 Allgemeines – Seite 21
4.5.2 Gefahrenwarnanlage (GWA) als geschlossenes System – Seite 21
4.5.3 Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home-Komponenten –
Typ A (GWA/SHA-A) – Seite 22
4.5.4 Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home-Komponenten –
Typ B (GWA/SHA-B) – Seite 23
4.5.5 Smart Home-System mit Sicherheitsanwendungen und Gefahrenwarnanlagenfunktionen
(SiSHA) – Seite 23
4.6 Schutzniveau – Seite 24
4.7 Offline-Modus – Seite 25
4.8 Anlagen-/Systemarchitektur – Seite 25
4.9 Fernzugriff mittels Smart Device-Applikation – Seite 25
4.9.1 Allgemeines – Seite 25
4.9.2 Zugangsebenen – Seite 25
4.9.3 Anforderungen an den Client – Seite 25
4.9.4 Anforderungen an den Master – Seite 27
5 Planung und Einbau – Seite 30
5.1 Anforderung an die Fachfirma – Seite 30
5.2 Auswahl und Zusammenwirken der Anlageteile – Seite 30
5.3 Einbindungen nicht sicherheitsrelevanter Geräte – Seite 30
5.4 Befestigung der Anlageteile – Seite 31
5.5 Ausgabe, Anzeige und Alarmierung – Seite 31
5.5.1 Ausgabe – Seite 31
5.5.2 Anzeigen – Seite 32
5.5.3 Alarmierung – Seite 33
5.5.4 Alarmvorprüfung – Seite 34
5.6 Energieversorgung – Seite 34
5.7 Übertragungswege – Seite 35
5.8 Bildung von Meldergruppen – Seite 36
5.9 EM-Funktion – Seite 36
5.9.1 Allgemeines – Seite 36
5.9.2 Anordnung der Geräte – Seite 36
5.9.3 Übertragungswege – Seite 36
5.9.4 Scharf- und Unscharfschaltung – Seite 36
5.9.5 Melder – Seite 37
5.9.6 Hinweise zur Montage – Seite 37
5.10 BM-Funktion – Seite 38
5.10.1 Allgemeines – Seite 38
5.10.2 Anforderungen an die Überwachung – 38
5.10.3 Projektierung und Einbau von Rauch(warn)meldern – Seite 39
5.10.4 Alarmierung bei Brandalarm – Seite 39
5.11 HT-Funktion – Seite 39
5.11.1 Allgemeines – Seite 39
5.11.2 Anordnung von Wassermeldern – Seite 40
5.11.3 Anordnung von Gasmeldern für brennbare Gase – Seite 40
5.11.4 Anordnung von Gasmeldern für Kohlenmonoxid – Seite 41
5.12 HK-Funktion – Seite 41
5.12.1 Allgemeines – Seite 41
5.12.2 Anforderung an die Überwachung – Seite 41
5.12.3 Anbringungsort – Seite 41
6 Inbetriebnahme/Übergabe – Seite 42
6.1 Dokumentation – Seite 42
6.2 Inbetriebnahme – Seite 43
6.3 Übergabe – Seite 43
7 Betrieb – Seite 43
7.1 Verantwortlichkeiten – Seite 43
7.1.1 Pflichten des Betreibers – Seite 43
7.1.2 Pflichten des Instandhalters – Seite 44
7.2 Jährliche Sichtprüfungen – Seite 44
7.3 EM-Funktion – Seite 44
7.3.1 Funktionsfähigkeit – Seite 44
7.3.2 Vermeidung von Falschalarmen – Seite 44
7.3.3 Jährliche Sichtprüfung für die EM-Funktion – Seite 45
7.4 BM-Funktion – Seite 45
7.4.1 Funktionsfähigkeit – Seite 45
7.4.2 Täuschungsalarme – Seite 45
7.4.3 Jährliche Sichtprüfung für die BM-Funktion – Seite 45
7.5 HT-Funktion – Seite 46
7.5.1 Wassermelder – Seite 46
7.5.2 Gasmelder – Seite 46
7.5.3 Jährliche Sichtprüfung für die HT-Funktion – Seite 46
7.6 HK-Funktion – Seite 46
7.6.1 Funktionsfähigkeit – Seite 46
7.6.2 Verhalten bei versehentlich ausgelösten Alarmen – Seite 46
7.6.3 Jährliche Sichtprüfung für die HK-Funktion – Seite 46
8 Instandhaltung – Seite 47
8.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 47
8.1.1 Allgemeines – Seite 47
8.1.2 Funktionsprüfung – Seite 47
8.1.3 Instandsetzung/Reparaturen – Seite 47
8.1.4 Batterie- und Akkumulatorwechsel – Seite 47
8.2 Funktionsprüfung der EM-Funktion – Seite 47
8.3 Funktionsprüfung der BM-Funktion – Seite 48
8.4 Funktionsprüfung der HT-Funktion – Seite 48
8.5 Funktionsprüfung der HK-Funktion – Seite 48
9 Allgemeine Geräte- und Systemanforderungen – Seite 48
9.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 48
9.2 Schutz gegen Umwelteinflüsse – Seite 48
9.2.1 Allgemeines – Seite 48
9.2.2 Anwendungsgrenzen – Seite 49
9.3 Funktionssicherheit – Seite 49
9.3.1 Technische Daten – Seite 49
9.3.2 Montage- und Installationsanleitung – Seite 50
9.3.3 Bedienungsanleitung – Seite 50
9.3.4 Zuverlässigkeit – Seite 50
9.3.5 Zugang zu Baugruppen und Bauelementen – Seite 50
9.3.6 Anschluss- und Einstellelemente – Seite 50
9.4 Bedienungssicherheit – Seite 50
9.4.1 Bedienung – Seite 50
9.4.2 Beschriftung – Seite 50
9.4.3 Schutzart – Seite 50
9.4.4 Zugriffsschutz – Seite 50
9.4.5 Fehlertoleranz – Seite 50
9.4.6 Parametrierung der Anlage – Seite 51
9.5 Anzeigen – Seite 51
9.6 Meldungen – Seite 51
9.6.1 Erkennung von Meldungen – Seite 51
9.6.2 Ausgabe von Meldungen – Seite 51
9.6.3 Meldungsverlust – Seite 51
9.6.4 Prüffunktionen (Test) – Seite 51
9.6.5 Abschaltfunktionen – Seite 51
9.7 Sabotage – Seite 51
9.8 Aufbau – Seite 52
9.8.1 Stabilität – Seite 52
9.8.2 Ortsfeste Montage – Seite 52
9.8.3 Potenzialfreiheit, Isolationswiderstand – Seite 52
9.8.4 Geschirmte Leitungsführung – Seite 52
9.8.5 Zugentlastung – Seite 52
9.9 Nutzerschnittstellen und Anwendungen – Seite 52
9.9.1 Allgemeines – Seite 52
9.9.2 Zugangsebenen und Zugangssicherung – Seite 52
9.9.3 Cloudbasierte Lösungen – Seite 53
9.9.4 Datenschutz – Seite 53
9.9.5 Benutzer-Anwendung (App) – Seite 53
9.9.6 Sicherheit der Anwendung – Seite 54
9.10 Optionen – Seite 54
10 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur EM-Funktion – Seite 54
10.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 54
10.2 Funktionssicherheit – Seite 55
10.3 Bedienfunktionen – Seite 55
10.4 Melder – Seite 55
10.5 Verarbeitung von Meldungen – Seite 55
10.5.1 Allgemeines – Seite 55
10.5.2 Reaktionszeit, Verlust von Meldungen – Seite 55
10.6 Energieversorgung – Seite 55
11 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur BM-Funktion – Seite 56
12 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur HT-Funktion – Seite 56
12.1 Allgemeines – Seite 56
12.2 Schnittstellen – Seite 56
13 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur HK-Funktion – Seite 56
14 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur Meldungsweiterleitung – Seite 56
14.1 Signalgeber für Internalarm – Seite 56
14.1.1 Allgemeines – Seite 56
14.1.2 Lautstärke – Seite 56
14.1.3 Alarmsignaltöne – Seite 56
14.1.4 Laufzeitbegrenzung – Seite 57
14.2 Signalgeber für Internwarnung – Seite 57
14.2.1 Allgemeines – Seite 57
14.2.2 Lautstärke – Seite 57
14.2.3 Warnsignaltöne – Seite 57
14.3 Fernalarmierung – Seite 57
14.3.1 Übertragungsverfahren – Seite 57
14.3.2 Art der Meldungen – Seite 57
14.3.3 Eindeutigkeit der Meldungen – Seite 57
15 Zusätzliche Anforderungen an Smart Device-Applikationen – Seite 58
15.1 Allgemeines – Seite 58
15.2 Anforderungen – Seite 58
15.2.1 Basisschutzmaßnahmen – Seite 58
15.2.2 Maßnahmen gegen Brute-Force-Angriffe – Seite 59
15.2.3 Allgemeines – Seite 60
15.2.4 Maßnahmen gegen Keylogger – Seite 60
15.2.5 Maßnahmen gegen Vertraulichkeitsverlust auf dem Smart Device – Seite 60
15.2.6 Maßnahmen gegen Root-Exploits – Seite 61
15.2.7 Support – Seite 61
16 Zusätzliche Systemanforderungen – Seite 61
16.1 Unterlagen – Seite 61
16.2 Technische Anforderungen – Seite 62
16.2.1 Funktionelles Zusammenwirken der Anlageteile – Seite 62
16.2.2 Optionen – Seite 62
Anhang A (normativ) Anlagenbeschreibung GWA – Seite 63
Anhang B (informativ) Überwachungskonzepte – Seite 66
B.1 Planungsbeispiele für die EM-Funktion – Seite 66
B.1.1 Beispiele für Außenhautüberwachung – Seite 66
B.1.2 Beispiel für Fallenüberwachung – Seite 67
B.1.3 Beispiel für Schwerpunktüberwachung – Seite 67
B.2 Planungsbeispiele für die BM-Funktion für Wohnungen und Einfamilienhäuser – Seite 68
B.3 Planungsbeispiele für die HT-Funktion – Seite 69
B.3.1 Beispiel für hohes Gefährdungspotenzial – Seite 69
B.3.2 Beispiel für niedriges Gefährdungspotenzial – Seite 69
Anhang C (informativ) Symbole – Seite 70
Anhang D (informativ) Notfall-Maßnahmen – Seite 71
D.1 Notfall-Maßnahmen bei Brandalarm – Seite 71
D.2 Notfall-Maßnahmen bei Gasalarm von brennbaren Gasen – Seite 71
D.3 Notfall-Maßnahmen bei Gasalarm von Kohlenmonoxid – Seite 71
Anhang E (informativ) Hinweise zu Smart Home-Anwendungen – Seite 72
E.1 Allgemeines – Seite 72
E.2 Grundlagen für ein sicheres Heimnetzwerk schaffen – Seite 72
Anhang F (informativ) Hinweise zu Netzwerken – Seite 73
F.1 Netzwerke sicher konfigurieren und erhalten – Seite 73
F.2 Topologische Planung in der Hausvernetzung – Seite 73
Literaturhinweise – Seite 74

Bilder
Bild 1 – GWA als geschlossenes System – Seite 22
Bild 2 – GWA mit Anbindung von Smart Home-Komponenten – Typ A (GWA/SHA-A) – Seite 22
Bild 3 – GWA mit Anbindung von Smart Home-Komponenten – Typ A (GWA/SHA-B) – Seite 23
Bild 4 – Smart Home-System mit Sicherheitsanwendungen und Gefahrenwarnanlagenfunktionen
(SiSHA) – Seite 24
Bild 5 – Verbindungsmanagement der Applikation – Seite 28

Tabellen
Tabelle 1 – Zuordnung Mindest-Schutzniveau zur jeweiligen Funktion – Seite 24
Tabelle 2 – Bedienschritte, die Hinweistexte erfordern – Seite 26
Tabelle 3 – Meldungsereignis EM-Funktion – Seite 31
Tabelle 4 – Meldungsereignis BM-Funktion – Seite 31
Tabelle 5 – Meldungsereignis HT-Funktion – Seite 31
Tabelle 6 – Störungsereignisse – Seite 32
Tabelle 7 – Abschaltfunktionen – Seite 32
Tabelle 8 – Alarmierung – Seite 33
Tabelle 9 – Energieversorgung – Seite 35
Tabelle 10 – Art der Umweltprüfung – Beeinflussung – Seite 49
Tabelle 11 – Art der Umweltprüfung – Beeinträchtigung – Seite 49

Weitere Informationen

Die DIN 14675 wurde überarbeitet und ist im April 2018 neu in zwei Teilen erschienen. Die Aufteilung folgt einem Beschluss des deutschen Rats zur Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Gemäß europäischer Dienstleistungsnorm DIN EN 16763:2017-04 sollen Anwendungsnormen jeweils in zwei Teile aufgeteilt werden. In die Überarbeitung der Normenreihe flossen darüber hinaus zahlreiche Erfahrungen aus der praktischen Anwendung ein.

Die neue DIN 14675-1 beschreibt den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, während die DIN 14675-2 Anforderungen an Fachfirmen definiert. Fester Bestandteil der beiden Normenteile ist das Phasenmodell vom Brandmelde- und Alarmierungskonzept bis hin zur Instandhaltung von BMA, in das die Phasen der DIN EN 16763 übernommen wurden.

Im Teil 1 der Normenreihe wurden unter anderem Begriffsdefinitionen angepasst und ergänzt. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an das Brandmelde- und Alarmierungskonzept konkretisiert sowie Anpassungen bzgl. des Aufstellorts der Brandmelderzentrale vorgenommen. Auch dem Thema Betreiberverantwortung schenkt die DIN 14675-1 mehr Bedeutung als bisher. Zur Erleichterung der Dokumentation von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wurden die Muster der jeweiligen Anlagenbeschreibung im Anhang der Norm aktualisiert. Ein neuer informativer Anhang enthält Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB). Hierdurch ergibt sich nun die Chance, die bundesweit über 500 TAB zu vereinfachen und auf die DIN 14675 zu referenzieren.

Die Vorgaben bzgl. der Zertifizierung von Fachfirmen wurden aus dem bisherigen Anhang L der DIN 14675:2012-04 in den Teil 2 der Normenreihe überführt und konkretisiert. Unter anderem wurden den Mindestqualifikationen für die verantwortliche Person die jeweiligen Qualifikationsstufen nach dem europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) zugeordnet. Der Kompetenznachweis für Fachfirmen nach DIN 14675-2 wird durch eine akkreditierte Prüfstelle ausgestellt und muss regelmäßig überprüft werden. Zum Erhalt der Zertifizierung sind u.a. regelmäßige Auffrischungsschulungen bezogen auf normative Änderungen erforderlich.

Autor: Bastian Nagel, Spezialist für Normen und Richtlinien, Hekatron Vertriebs GmbH

Weitere Informationen

Digitale Zukunftskommune Heidelberg

Durch die intelligente Nutzung von neuen digitalen Möglichkeiten ergeben sich große Chancen für Heidelberg und die Stadtverwaltung. In 2018 wurde die Stadt Heidelberg beim Landeswettbewerb „Digitale Zukunftskommune“ als Modellkommune für neue digitale Serviceangebote ausgezeichnet.

Ziel ist es, durch den Einsatz innovativer Technologien und intelligenter Lösungen die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen, indem durch die Digitalisierung ein Plus an Bürgerservice und Transparenz geboten wird sowie die Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen vorangetrieben werden. Gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft arbeitet die Stadt an der Entwicklung und Einführung der Multiplattform „MAsH“. Das Modellvorhaben sieht Verbesserungen für die Bürger, in der Verwaltung, bei der digitalen Bildung sowie im Bereich Mobilität und Umwelt vor. Diese Plattform dient als Modellprojekt und soll zukünftig auf andere Kommunen in Baden-Württemberg übertragbar sein. Um den eingeschlagenen Weg erfolgreich weitergehen zu können, werden künftig alle Aufgaben in der Stadtverwaltung rund um das Thema Digitale Stadt in einem neuen Amt für Digitalisierung und Informationsverarbeitung gebündelt.

Autor: Manfred Leutz, Abteilungsleiter Informationsverarbeitung, Personal- und Organisationsamt, Stadt Heidelberg

Weitere Informationen:

FeuerTrutz 2019

Die FeuerTrutz, internationaler Fachkongress und Messe für den vorbeugenden baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, findet am 20. und 21. Februar 2019 zum neunten Mal in der Messe Nürnberg statt. Fachplaner, Architekten, Sachverständige, Bauingenieure, Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzdienststellen sowie Brandschutzbeauftragte können sich über Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und Brandeindämmung informieren, Vorträge besuchen und fachlich austauschen.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag

Die neue DIN VDE 0100-410:2018-10 enthält die wichtigsten Anforderungen für den Schutz gegen elektrischen Schlag, inklusive Basisschutz und Fehlerschutz von Personen und Nutztieren.

Wesentliche Änderungen: Die Anforderungen bezüglich des Schutzpotentialausgleichs für Metallteile in Gebäuden wurden eindeutiger beschrieben und auf weitere erforderliche Verbindungen zur Haupterdungsschiene in DIN VDE 0100-540 verwiesen. Schutzeinrichtungen für die automatische Abschaltung müssen im Fehlerfall Trenneigenschaften haben. Die Abschaltzeiten nach 411.3.2.2 müssen für Endstromkreise mit einem Nennstrom nicht größer als 63 A mit einer oder mehreren Steckdosen und 32 A, die ausschließlich fest angeschlossene elektrische Verbrauchsmittel versorgen, angewendet werden. Zudem wurde die maximale Abschaltzeit für Gleichspannung 120 V < U0 ≤ 230 V von 5 auf 1 Sekunde reduziert. Die bisher beschriebenen Sonderfälle werden nun in Anhang D behandelt. Es muss ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich vorgesehen werden, und es sind nur Leistungshalbleiter-Umrichtersysteme und -betriebsmittel zu verwenden, deren Hersteller angemessene Methoden für die Erst- und Wiederholungsprüfung angeben. Die Anforderungen für Steckdosen wurden auf Bemessungsströme bis einschließlich 32 A erweitert sowie um eine neue Anmerkung zu Ausnahmen für Steckdosen im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergänzt. Mit dem neuen Abschnitt 411.3.4 wird gefordert, dass Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA zu schützen sind. Dies gilt nicht für Gewerbegebäude. Anforderungen in 411.6.3 bei Auftreten des ersten Fehlers in IT-Systemen wurden grundlegend überarbeitet. Es werden unterschiedliche Überwachungs- und Schutzeinrichtungen gefordert. Die Anforderungen an Kabel- und Leitungsanlagen zur Verwendung in Installationen mit der Schutzmaßnahme „doppelte oder verstärkte Isolierung“ wurden in mehreren Punkten neu gefasst. 411.4.1 schreibt in allen neuen Gebäuden Fundamenterder nach DIN 18014 vor. Das gilt auch nach DIN VDE 0100-540 unabhängig vom Netzsystem.

Autor: Prof. Dr. Ismail Kasikci (ik), Hochschule Biberach, Institut für Gebäude- und Energiesysteme

Weitere Informationen:

Einzelbatterieleuchten mit DALI-Überwachung

Der Einsatz von Einzelbatterieleuchten bei der Sicherheitsbeleuchtung nimmt in Deutschland zu. Die Vorteile liegen auf der Hand, denn sie sind in der Anschaffung preiswerter als eine Zentralbatterieanlage, einfach zu planen und zu installieren. Der Nachteil ist die fehlende zentrale Überwachung und Protokollierung, was durch den Einsatz einer zentralen Überwachungseinheit kompensiert werden kann.

Zu diesem Zweck bietet sich eine Sicherheitsbeleuchtung mit standardisierter digitalisierter DALI-Schnittstelle an. Als eigenständiges, überwachtes System ist eine mit DALI-Technik ausgestattete Sicherheitsbeleuchtung in der Lage, den Lampen- und Batteriestatus zu überwachen und Auskunft über Funktion, Ladezustände und Betriebsstunden im Normal- oder Notbetrieb zu geben. Als Alternative zur Überwachung über einen Touchscreen ist durch die Verwendung eines DALI-Gateways auch das Einbinden der DALI-Leuchten an KNX- und BMS-Systeme möglich. Bei der DALI-Technologie, gemäß EN- und IEC-Standards, werden Fehler zentral gemeldet und damit Wartungszeiten und Kosten reduziert. Mit der DALI-BUS-Verdrahtung ist eine vereinfachte Installation gegeben.

Autor: Markus Tschorn, Product Specialist, ABB Kaufel GmbH

Weitere Informationen:

Die drei Säulen des Risikomanagements nach DIN ISO 31000

Neue DIN ISO 31000 Risikomanagement

Zum 1. Oktober 2018 ist die DIN ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ erschienen. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Mit der neuen Norm steht nun auch deutschen Unternehmen eine der weltweit erfolgreichsten Normen zur direkten Anwendung zur Verfügung.

Risikomanagement ist ein wesentliches Element einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung (Deutscher Corporate Governance Codex). Die Pflicht, ein angemessenes Risikomanagement zu implementieren, findet sich in zahlreichen Gesetzen. Ohne Risikomanagement läuft die Unternehmensführung Gefahr, in eine Haftung für Organisationsverschulden zu geraten. Die neue Norm hilft, ein angemessenes Risikomanagement in drei Schritten zu implementieren: Grundsätze, Rahmenwerk und Prozess. Der Anspruch der Norm ist die Schaffung und Bewahrung von Werten. Dabei geht sie nicht nur von der negativen Bedeutung des Risikobegriffs aus, sondern umschließt auch die positiven Abweichungen von dem Erwarteten. Zentrales Thema der Norm ist die Integration von Risikomanagement in alle Prozesse und Aktivitäten der anwendenden Organisation, weg von der Silomentalität vieler Unternehmen und weg vom bloßen nachträglichen Risiko-Reporting, das zumeist als ungeliebte, die Prozesse störende Zusatzaufgabe verstanden wird. Das Risiko kann damit auch neue Chancen bieten.

Für die Norm verantwortlich ist der NA 175‑00‑04 AA im DIN. Der Normenausschuss erarbeitet auch die Folgenormen (Companion Standards). Neue Mitarbeiter aus der Wissenschaft sind willkommen.

Autor: Dr. Frank Herdmann, stellvertretender Obmann des NA 175 00 04 AA im DIN

DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse (NAOrg)

NA 175-00-04 AA Grundlagen des Risikomanagements

Bei der neuen DIN ISO 31000:2018-10 „Risikomanagement – Leitlinien“ handelt es sich um die übernommene gemeinsam mit den Normungsgremien in Österreich und der Schweiz gefertigte Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Verantwortlich für die Übernahme der Norm ist der Arbeitsausschuss NA 175‑00‑04 AA beim DIN, der auch die Arbeit an der Neufassung der Internationalen Norm bei ISO begleitet hat. Im NA‑175‑00‑04 AA wird derzeit an sogenannten Companion-Standards gearbeitet. Neue Mitarbeiter aus der Wirtschaft sind dort jederzeit willkommen. Interessenten können sicher gerne direkt an DIN wenden:

Veröffentlichungen von NA 175-00-04 AA

  • DIN ISO 31000:2018-10 Risikomanagement – Leitlinien (ISO 31000:2018)
  • ISO 31000:2018-02 Risikomanagement – Leitlinien
  • ISO/TR 31004:2013-10 Risikomanagement – Leitfaden zur Implemetierung der ISO 31000

Projekte von NA 175-00-04 AA

  • ISO/NP 31050 Leitlinien zum Umgang mit aufkommenden Risiken zur Erhöhung der Resilienz
  • NP IWA 31 Using ISO 31000 guidance on risk management in management systems
  • ISO/AWI 31030 Risikomanagement – Umgehen mit Reiserisiken – Leitfaden für Organisationen
  • ISO/CD 31022 Leitfaden zur Implementierung eines Unternehmensrechtsrisikomanagements
Neue Norm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart Home

Neue DIN VDE V 0826-1 Smart Home

Logo DFK Deutsches Forum KriminalPräventionIm September 2018 haben die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) getragene Normungsorganisation Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zusammen mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) die Vornorm DIN VDE V 0826-1 veröffentlicht. Die Norm für Gefahrenwarnanlagen (GWA) aus 2013 wurde überarbeitet und um die Sicherheitstechnik im Smart Home erweitert. Sie legt einheitliche Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung in Häusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die Vornorm dient zugleich als Grundlage für die finanzielle Förderung von Sicherheitstechnik im Einbruchschutz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Autorin: Sabrina Mohr, Sachbearbeiterin für Einbruchschutz und Smart Home, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)

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BAU-Messe München 2019

Zur BAU-Messe vom 14. bis 19. Januar 2019 treffen sich in München die Baubranche, Architekten und Ingenieure zur Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme.

Weitere Informationen

Die zweite Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen hat am 29. November 2018 in Heidelberg erfolgreich stattgefunden.

Erfolgreiche zweite Tagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Heidelberg

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-14 vom 10. Dezember 2018

Zur zweiten Tagung der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen trafen sich am 29. November 2018 in Heidelberg mehr als 70 Vertreter aus Städten, Landkreisen und Kommunen sowie Interventions- und Präventionskräfte, Fachplaner und Hersteller. Sicherheitskonzepte zum Schutz von Menschen und Gebäuden vor Gewalt, Brand und Einbruch waren Inhalt der Tagung, die unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg, Prof. Dr. Eckart Würzner, stand.

Nach dem Grußwort von Dirk Siegmann, Vertreter der Stadt Heidelberg, stellte Professor Ernst-Peter Döbbeling von der Hochschule Furtwangen die Bedeutung eines Krisenmanagements für die Kommunen dar. Dabei betonte er die öffentliche Wahrnehmung und die Kommunikation zwischen Eltern, Schülern und der Schule.

Im Anschluss berichtete Gerhard Semler von der Stadt Ulm über die Amokprävention und den Umgang mit Falschalarmen an städtischen Schulen. Im Fokus standen der von der Stadt Ulm eingerichtete Expertenkreis und dessen Maßnahmen. Leo Keidel, erster Polizeihauptkommissar des Polizeipräsidiums Aalen, erläuterte die Krisenreaktion und stellte das neue Einheitliche Orientierungssystem (EOS) vor, welches den Einsatzkräften im Notfall eine schnelle Ortung ermöglicht. Schwerpunkt am Nachmittag war das Notfall- und Gefahren- Reaktions-Systems (NGRS). Tobias Töpfer vom Ingenieurbüro Build:ing pro GmbH referierte über die Inhalte der DIN VDE V 0827-1 und das Krisenmanagement der Stadt Waiblingen und die dortige praktische Umsetzung von NGRS. Frank Jesse, Experte für Sicherungstechnik beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg, beleuchtete die Aufschaltung eines NGRS zur Polizei gemäß ÜEA- Richtlinie.

Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich in der begleitenden Fachausstellung über neue Praxislösungen für ein ganzheitliches Sicherheitskonzept zu informieren. Präsentiert wurden NGRS, Kommunikationssysteme, Gefahrenmeldeanlagen sowie Systeme zur Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Evakuierung und Fluchtwegsteuerung von den Ausstellern Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Gehrke Sales GmbH, Inotec Sicherheitstechnik GmbH, Scanvest GmbH, Schneider Intercom GmbH und Telecom Behnke GmbH.

Die Fachtagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ wird vierteljährlich bundesweit durchgeführt. Die erste Veranstaltung fand am 13. September 2018 in Hannover statt. Die nächste Veranstaltung findet am 28. März 2019 in Duisburg statt. Weitere Informationen zur Tagung sowie Teilnehmer- und Ausstellerstimmen gibt es auf der Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de.

Ansprechpartnerin

Frau Friederike Stork
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Teilnehmer begeistert über Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen am 29.11.2018 in Heidelberg. #dgsib www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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Weiterführende Informationen

www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de