DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-15 vom 24. November 2021

Zum 1. Dezember 2021 wird die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ veröffentlicht. Damit wird der Entwurf vom Juli 2019 ersetzt. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Zudem dokumentiert die neue Norm DIN VDE V 0827-3 einen technischen Risikomanagementprozess nach DIN VDE V 0827-1 als Voraussetzung zur Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung eines NGRS und folgt dessen zeitlichen Projektablauf in unterschiedlichen Phasen:

  • Phase 1: Objektbezogener Kontext, Risikobeurteilung, Risikobehandlung,
  • Phase 2: Auswahl des Umfangs eines NGRS bis zur Bestimmung des technischen Restrisikos,
  • Phase 3: Planung und Errichtung des NGRS,
  • Phase 4: Betrieb und Instandhaltung des NGRS.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

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Bildunterschrift: DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
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DIN VDE V 0827-3

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Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 3: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele

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Übersicht

Die aktuell gültige Norm DIN VDE V 0827-3:2021-12 ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN VDE V 0827-3:2019-07 vom Juli 2019.

Dieses Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1). Es beschreibt die Struktur, den Aufbau, die Inhalte und den Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Es beschreibt auch Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1). Ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) dient dem Schutz von Menschen. Es wirkt als Krisenmeldesystem und anschließend als Krisenbewältigungssystem mit der Zielsetzung, Personenschäden zu vermeiden oder zu begrenzen. Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der nachfolgenden Verordnungen, um das darin definierte Schutzziel (körperliche Unversehrtheit) zu erreichen. Daher ist es erforderlich, eine Gefährdungsbeurteilung (zum Beispiel Prävention vor Gewalttaten) für Arbeitnehmer und alle im Objekt befindlichen Personen durchzuführen. Grundsätzlich sind die Vorgaben durch das Arbeitsschutzgesetz bei der Erstellung eines Sicherungskonzeptes und im Rahmen des technischen Risikomanagementprozesses anzuwenden. Die Norm gehört mit DIN VDE V 0827-1:2016-07 und DIN VDE V 0827-2:2016-07 zur Normreihe der DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS).

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Stichworte

DIN VDE V 0827-3, Sicherheit, Krisenprävention, Gefahrenmanagement, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, Risikomanagementakte, Anwendungsbeispiele, Arbeitsschutzgesetz, Norm, Vorschrift, Gesetz

Energiewende mit Bioenergie?

In 2019 hatte Bioenergie – bezogen auf die Sektoren Wärme, Strom und Mobilität – einen Anteil von über 50 Prozent an erneuerbaren Energien. Biomasse wird auf Grund seiner Vielseitigkeit im künftigen Energiesystem verschiedene Funktionen übernehmen. Doch was heißt dies konkret für die Energiewirtschaft?

Biogas kann die fluktuierenden Erzeuger Wind und Sonne flexibel ausgleichen und stellt zusätzlich mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) die Grundlast in Wärmenetzen. Holz wiederum stellt den größten Anteil an erneuerbarer Wärme, ist aber auch für die Industrie als Träger von Prozessenergie wichtig.

Zudem hat sich seit 2021 einiges geändert. So läuft etwa bei alten Bioenergieanlagen sukzessive die Refinanzierung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Diese Entwicklungen haben Auswirkungen auf die nachhaltige Bereitstellung von Biomasse, die nur noch im Reststoffbereich, nicht aber im Waldholzbereich oder im Biogasbereich ausgebaut werden kann.

So hat zum Beispiel die Klimaschutzstadt Kiel für die Kielregion ein Projekt aufgesetzt, um im Diskurs mit NGOs, Unternehmen und Biomasseanbietern zu erarbeiten, wieviel Biomasse aus der Region in Modellprojekten eingesetzt werden kann. Zum anderen betrachtet das Projekt „Transbio“ die Möglichkeiten von Bioenergieanlagen außerhalb der Refinanzierung des EEG. Diese Initiativen gilt es zu beobachten. Ergebnisse sollten in aktuelle Planungen einfließen.

Autor: Bernhard Wern, Arbeitsfeldleiter Stoffströme, Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme (IZES gGmbH) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)

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Perimeter Protection 2022

Perimeter Protection 2022

Vom 17. bis 19. Januar 2023 findet die Perimeter Protection, die Fachmesse für Freigeländeschutz, im Messezentrum Nürnberg statt.

Sicherheitsbeauftragte für Nah- und Fernverkehr, Flughäfen, Fußballstadien, Industrie, Kraftwerke, Polizei und Militär sowie Architekten und Planer für Gebäudetechnik können sich über neue Entwicklungen rund um Perimeterschutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit informieren. Ein Vortragsprogramm ergänzt den Messebesuch und gibt Lösungen und Diskussionsstoff zum Schutz von Liegenschaften vor Vandalismus, Diebstahl oder Industriespionage.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Perimeter Protection 2022

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Modernisierung in der Nationalbibliothek

Nationalbibliothek senkt Energiekosten

Schaltschränke, Heizungsanlagen oder Raumautomation: Etwa 90 Prozent aller Nichtwohngebäude verfügen heute bereits über Automationssysteme. Häufig sind diese Anlagen allerdings veraltet oder in Teilen nicht mehr funktionsfähig. Allein die regelmäßige Wartung und Kontrolle der Systeme kann schnell zu ersten Energieeinsparungen führen. Durch diese Maßnahmen lässt sich mit wenig Aufwand und ohne direkte Modernisierung der Automationsanlagen der Gebäudebetrieb bereits deutlich wirtschaftlicher gestalten.

Häufige Ursachen für fehlerhafte Funktionen sind beispielsweise veraltete mechanische oder elektrische Komponenten oder defekte Sensoren, die falsche Messwerte liefern. Wenn Sensoren zum Beispiel eine falsche Feuchtigkeit im Gebäude messen, kann das zu deutlich erhöhten Energiekosten und langfristig zu massiven Gebäudeschäden führen. Regelmäßige Wartung bewahrt die Gebäudesubstanz und vermeidet teure Sanierungskosten – das bestätigt auch Dietmar Hinsberger, der für die Nationalbibliothek Frankfurt seit vielen Jahren die Gebäudeleittechnik verantwortet.

„Eine Wartung der Leittechnik erhöht die Verfügbarkeit von überwachten Anlagen auf über 95 Prozent. Die Wartung und Kalibrierung der gesamten Sensorik führt zu einem sicheren Betrieb. In der Nationalbibliothek konnte der Stromverbrauch durch viele Modernisierungsmaßnahmen um circa 40 Prozent im Laufe der Zeit seit dem Einzug 1996 verringert werden, obwohl die Kältetechnik vervierfacht wurde und sich die Anzahl der Datenpunkte sogar verzehnfacht hat.“

Funktionsfähige Gebäudeautomationsanlagen unterstützen mit Blick auf die Energieeffizienz auch dabei, Klimaziele zu erreichen. Dazu ein Beispiel, das den Effekt aufzeigt: Gemäß DIN V 18599-11 beziehungsweise DIN EN 15232 spart ein vollautomatisiertes Bürogebäude (Automationsklasse A) gegenüber einem geringer automatisierten Referenzgebäude (Automationsklasse C) ganze 30 Prozent Wärmeenergie und 13 Prozent Strom. Es lohnt sich also, die Funktionsfähigkeit von Gebäudeautomation durchgängig zu gewährleisten und Schritt für Schritt zu modernisieren.

Autor: Christian Wolff, Digital Marketing Specialist, Bosch Energy and Building Solutions

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Sicherheit schaffen durch OV-Anlagen

Digitalfunk in Gebäuden

Die Freifeldversorgung des Digitalfunks BOS, dem Funknetz, in dem Feuerwehren und andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) kommunizieren, versorgt viele Gebäude automatisch mit. Manche Bauwerke sind jedoch so beschaffen, dass sie nicht von Funkwellen durchdrungen werden.

In solchen Gebäuden sind Objektversorgungsanlagen (OV-Anlagen) erforderlich. Die Errichtung und der Betrieb der Anlagen liegt in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer oder -betreiber. Schon vor dem Beginn der Errichtung einer OV-Anlage muss daher der Kontakt zur Autorisierten Stelle für den Digitalfunk des jeweiligen Bundeslandes hergestellt werden, um das Verfahren zur Genehmigung einer OV-Anlage und der benötigten Frequenzen einzuleiten.

Ob Neubauten mit der Technik ausgestattet werden müssen, wird auf Grundlage des Landesbaurechts und in Abstimmung mit der zuständigen BOS entschieden. Für die Umrüstung von analogen Bestandsanlagen gibt es in den Ländern unterschiedliche Rahmenbedingungen. Verantwortliche sollten sich auch bei Bestandsgebäuden darüber informieren, ob eine Umrüstung dieser sicherheitsrelevanten Technik ratsam ist.

Autorin: Linda Haazipolo, Sachbearbeiterin im Stabsbereich 1 – Kommunikation, Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)

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Gebäudesanierung: Erhöhte Förderung

Gebäudesanierung: Erhöhte Förderung

Um den Zielen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) näher zu kommen, hat die Bundesregierung die Fördergelder zur energetischen Gebäudesanierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgestockt. Zudem wurden zwei Förderprogramme im Bereich der Elektromobilität aufgelegt.

Die finanziellen Mittel für die Anfang 2021 gestartete BEG wurden im September vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf insgesamt 11,5 Mrd. Euro aufgestockt. Die Fördermittel gelten für Anträge, die bis zum Jahresende eingereicht werden. Weitere Fördermittel werden für die energetische Sanierung und den klimagerechten Neubau sozialer Wohnungen ab 2022 zur Verfügung gestellt.

Zum Ausbau der E-Mobilität startete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Ausschreibung für das Deutschlandnetz. Dessen Ziel ist es, mit der Errichtung von rund 1.000 Schnellladestandorten mit jeweils mehreren Ladepunkten eine flächendeckende Grundversorgung im Mittel- und Langstreckenverkehr sicherzustellen. Der Aufbau der Schnellladeinfrastruktur wird mit rund 2 Mrd. Euro gefördert. Darüber hinaus wird bis 2024 die Anschaffung speziell von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und die Installation der dazugehörigen Ladeinfrastruktur mit insgesamt 6,6 Mrd. Euro gefördert.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Legionellen im Kaltwasser

Trinkwasserhygiene: Legionellen im Kaltwasser

Insbesondere in hygienisch sensiblen Gesundheitseinrichtungen sowie Gebäuden mit hohen Wärmelasten ist die aktive Kühlung von kaltem Trinkwasser (Potable Water Cold: PWC) als praxisrelevante Ergänzung im Rahmen der a.a.R.d.T. eine wirksame Maßnahme zur Absicherung der Trinkwassergüte.

In rund 12 Prozent aller Kaltwasserproben wurden im Rahmen einer Dissertation von 2004 Legionellen nachgewiesen. Auch wurde festgestellt, dass die Kaltwasser-Temperaturen mit der Größe des Systems ansteigen. Kaltwasser-Installationen können vor allem durch Fremderwärmung ein ernsthaftes Hygienerisiko darstellen. Die Grenze von 25 °C (empfohlen: 20 °C) ist damit einer der grundsätzlich einzuhaltenden Parameter.

Legionellen im Kaltwasser

Autor: Dr. Christian Schauer, Direktor des Kompetenzzentrums Wasser, Corporate Technology Viega

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Neue Norm für Sicherheitszeichen

Neue Norm für Sicherheitszeichen

Die DIN 4844 Teil 2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ wird im November veröffentlicht.

Die Norm legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden. Sie gilt für Arbeitsstätten, öffentliche Bereiche und zur Anwendung auf Produkten, sofern die Kennzeichnung der Sicherheit von Personen dient. Das Dokument gilt nicht für die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach der Gefahrstoffverordnung und zur Regelung des öffentlichen Verkehrs.

Dieses Dokument gilt in Verbindung mit der DIN EN ISO 7010:2020-07 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ (ISO 7010:2019). Zusätzlich zu den international und europäisch harmonisierten Sicherheitszeichen der DIN EN ISO 7010 enthält dieses Dokument nationale Sicherheitszeichen, die nicht beziehungsweise noch nicht international genormt sind. So gelten insgesamt zehn Sicherheitszeichen ausschließlich für Deutschland:

  • Zutritt für Unbefugte verboten
  • Notausstieg
  • Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
  • Warnung vor Fräswelle
  • Hinter den Schwenkarm treten verboten
  • Warnung vor Kippgefahr beim Walzen
  • Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage am Gleis
  • Nicht abdecken
  • Keine Nadeln einstechen
  • Nicht falten oder zusammenschieben.

Gegenüber der DIN 4844-2:2012-12 und der DIN 4844-2/A1:2015-09 wurden alle Sicherheitszeichen gestrichen, die bereits in DIN EN ISO 7010 enthalten sind. Diese Norm ersetzt die DIN 4844-2/A1:2015-09 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“; Änderung A1 sowie die DIN 4844-2:2012-12 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“.

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Neues ZVEI-Faktenblatt zu Kabeln und Leitungen

Neues ZVEI-Faktenblatt zu Kabeln und Leitungen

Ein neues Faktenblatt „Kabel und Leitungen unter der Bauproduktenverordnung: Kabel und Leitungen außerhalb des Anwendungsbereichs der BauPVO“ des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) erläutert, wie mit Kabeln und Leitungen zu verfahren ist, die nicht in den Anwendungsbereich der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Kabel und Leitungen fallen nur dann in den Anwendungsbereich der BauPVO, wenn sie dauerhaft in Bauwerken installiert werden und eine Auswirkung auf den Brandschutz des Bauwerks haben. Zudem müssen sie von einer harmonisierten Norm erfasst werden, die unter der Bauproduktenverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) gelistet ist.

Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen seit Juli 2017 unter die europäische Bauproduktenverordnung. Sie werden entsprechend ihrem Brandverhalten in einheitliche europäische Brandklassen eingeordnet. Die bis jetzt geltenden Brandklassen für Kabel und Leitungen (A1, A2, B1, B2, B3) werden durch sieben neue Klassen gemäß EN 50575 ersetzt. Die neuen Brandklassen prüfen auf Energiegehalt, Flammenausbreitung, Raucherzeugung, Säuregehalt, Wärmefreisetzung und Tropfenbildung. Sie gehen von „Aca“ (nicht brennbar) bis „Eca“ (normal entflammbar).

Die Anforderungen an Kabel und Leitungen sind in der harmonisierten Norm hEN 50575:2014 „Starkstromkabel und -Leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten“ festgelegt.

Der Hersteller ist unter anderem verpflichtet, die Leistungserklärung zu erstellen, eine technische Dokumentation als Grundlage hierzu zu erstellen, die CE-Kennzeichnung anzubringen, sicherzustellen, dass seine Produkte ein Kennzeichen zu ihrer Identifizierung tragen, seinen Namen und Postanschrift auf dem Bauprodukt beziehungsweise der Verpackung anzugeben sowie eine Leistungserklärung und technische Dokumentation zehn Jahre aufzubewahren.

Händler müssen vor der Bereitstellung auf dem Markt unter anderem sicherstellen, dass das Produkt mit der CE-Kennzeichnung (Etikett) versehen ist, die Leistungserklärung in der geforderten Sprache zur Verfügung gestellt ist, das Produkt ein Kennzeichen (Etikett) zur Identifizierung trägt und der Herstellername und Postanschrift auf dem Bauprodukt beziehungsweise der Verpackung angegeben sind. Für bereits vor dem Stichtag bezogene Lagerware des Handels, gelten diese neuen Pflichten nicht.

Das Faktenblatt kann als PDF auf der Webseite des ZVEI kostenfrei heruntergeladen werden.

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