E-Rechnungen sind ab 2025 Pflicht

E-Rechnungen sind ab 2025 Pflicht

Seit dem 1. Januar 2025 ist gemäß Wachstumschancengesetz der Empfang von E-Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland Pflicht. Word-, Excel- und PDF-Rechnungen sollen der Vergangenheit angehören. Unternehmen müssen jetzt elektronische Rechnungen gemäß DIN EN 16931-1 empfangen können.

Bis Ende 2026 ist der Verzicht mit Zustimmung des Empfängers möglich, für kleine Unternehmen mit bis zu 800.000 Euro Jahresumsatz sogar bis Ende 2027. Die gute Nachricht: Mit entsprechender Software sind Unternehmen darauf vorbereitet E-Rechnungen automatisch zu versenden und zu empfangen. Die E-Rechnung ist eine Chance, Prozesse zu optimieren und das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

Autor: Christian Steiger, Geschäftsführer, Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH

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E-Rechnung für öffentliche Aufträge bald Pflicht

E-Rechnung für öffentliche Aufträge bald Pflicht

Ab 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge des Bundes verpflichtend. Ab diesem Stichtag müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. 2021 folgen die Bundesländer und weitere öffentliche Auftraggeber.

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie z. B. als PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Für die Ausstellung von E-Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich kann jeder andere Standard (z. B. ZUGFeRD ab Version 2.1.1 im Profil XRechnung) verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entspricht.

Die Datev will ab September ein „Zusatzmodul Rechnungsschreibung“ anbieten. Darüber können Unternehmen E-Rechnungen per Knopfdruck gesetzeskonform im richtigen Rechnungsformat erstellen und übermitteln. Das Modul erfüllt automatisch die Vorgaben für elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung und unterstützt die Rechnungserstellung im Format ZUGFeRD 2.1 und XRechnung.

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