Energieeffiziente Gebäude senken Energiepreise

Energieeffiziente Gebäude senken Energiepreise

Der Krieg im Osten unseres Kontinents wird auf absehbare Zeit auch hierzulande massive Auswirkungen haben. Neben der akuten Frage, wie es um die Energieversorgung im kommenden Winter stehen wird, geht es vor allem um die strategische Perspektive: Wie kann der Energiehunger des Gebäudesektors nachhaltig reduziert werden? Hier muss der Bestand in den Fokus gerückt, die Effizienz massiv gesteigert werden. Denn: Die aktuelle Gasverknappung und die daraus resultierenden massiven Preissteigerungen sind keine Eintagsfliege, sondern werden uns noch auf Jahre hinaus beschäftigen.

Nur eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs wird dazu führen, dass Mieter und Hauseigentümer nicht über Gebühr belastet werden. Eine solche Reduktion erfordert zunächst einmal eine energieeffiziente Gebäudehülle, die den Rahmen dafür liefert, dass moderne Heizsysteme, wie etwa Wärmepumpen, kostenoptimal laufen können. Gebäudehülle und Gebäudetechnik müssen gemeinsam gedacht, geplant und umgesetzt werden. Wenn dann der noch notwendige Strom CO2-neutral produziert wird, ist nicht nur dem Geldbeutel geholfen, sondern auch dem Klima. Und die einseitige Energieimportabhängigkeit Deutschlands von Russland (und anderen) wäre ein Konstrukt der Vergangenheit. Eine schöne Vorstellung und ein weiter Weg – aber einer, der es wert ist, gegangen zu werden.

Autor: Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer, Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG)

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Weiterbildung zum Energiemanager

Weiterbildung zum Energiemanager

Energieeffizienz und das Einsparen von Energie werden zunehmend zu zentralen Faktoren, um die Kosten für Gebäude zu senken. Die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) ist bereits seit 2013 zwingende Voraussetzung für Energie- und Stromsteuerermäßigungen. Die politischen Rahmenbedingungen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die CO2-Bepreisung machen Energieeinsparungen unumgänglich. Daher greifen Wirtschaft und Industrie mehr denn je auf die Beratung durch Fachleute für Energiemanagement zurück. Energiemanagement-Beauftragte und Energiemanager helfen bei der Einführung eines EnMS, identifizieren Energieeinsparpotentiale und bereiten eine Zertifizierung vor.

Autorin: Ingrid Fregnan, Studienkoordination, Fernstudieninstitut der Berliner Hochschule für Technik (BHT)

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Übersicht zu Energieberatung

Übersicht zu Energieberatung

EinführungEnergiemanagementsystem (EnMS) | Energiemanagement-Beauftragter | EnsimiMaV | Normen und Vorschriften | Publikationen | InstitutionenWeitere Informationen

Einführung

Energieeinsparungen gewinnen zunehmend an Relevanz. Aufgrund der Verschärfung der Klimaschutzvorgaben durch die Regierung mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 müssen Unternehmen und Gebäudebetreiber Energien effizienter nutzen. Für eine langfristige und effiziente Energienutzung eines Gebäudes sorgen sogenannte Energiemanagement-Beauftragte. Die Energieberatung richtet sich dabei nach dem Energiemanagementsystem (EnMS), das seit 2013 als Voraussetzung für Energie- und Steuerermäßigungen gilt. Ebenso bestimmen politische Rahmenbedingungen sowie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die CO²-Bepreisung die Art und Weise der Energieeinsparungen.

Energiemanagementsystem (EnMS)

Ein Energiemanagementsystem (EnMS) wird von Unternehmen genutzt, um den Energieverbrauch zu senken sowie die Energieeffizienz systematisch zu erhöhen. Das System veranschaulicht den gesamten Energieverbrauch des Unternehmens, sodass ohne Weiteres Bereiche bestimmt werden können, in denen eine Einschränkung des Energieverbrauchs möglich ist. Die richtige Etablierung und Erhaltung des EnMS sind in der Norm DIN EN ISO 50001 geregelt. Für große Unternehmen sind sogenannte Energieaudits, eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation, Pflicht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von der Pflicht ausgenommen. Für die Pflege eines EnMS sind Energiemanagement-Beauftragte verantwortlich.

Energiemanagement-Beauftragter

Ein Großteil der Unternehmen in der anlagenintensiven Industrie haben bereits einen Energiemanagment-Beauftragten. Zu seinen Aufgaben gehören folgende:

  • Auditierung nach ISO 50001
  • Energiecontrolling mittels Energiemanagementsoftware
  • Betreuung und Weiterentwicklung des EnMS
  • Leitung von Instandhaltungs- und Modernisierungsprojekten (HLS)
  • Zentraler Ansprechpartner zum EnMS für die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter intern

Ein Energiemanagement-Beauftragter sollte über folgende Kompetenzen verfügen:

  • Weitreichende Kenntnisse im Bereich Energie (z.B. durch Ausbildung in der Energietechnik oder ein naturwissenschaftliches Studium)
  • Eine Personalzertifizierung zum Beauftragten nach ISO 50001
  • EDV-Kenntnisse

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnsimiMaV)

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und gilt für die nächsten zwei Jahre. Eigentümer von Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugungen durch Erdgas genutzt werden, sind durch die Verordnung dazu verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen. Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden sowie Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation sind von der Verpflichtung zur Heizungsprüfung ausgenommen.

Normen und Vorschriften

Für die Energieberatung gelten folgende Normen und Vorschriften:

Publikationen

Institutionen

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Suchbegriffe

Energieberatung, Energieeinsparung, Energiemanagementsystem, EnMS, Energiemanagement, Energiemanagement-Beauftragter, Gebäudeenergiegesetz, GEG, ISO 50001, ISO 50003, ISO 14001, EnsimiMaV, Energieversorgung

Photovoltaik-Anlagen - PV

Übersicht zu Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)

Übersicht zu Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)

Einführung | Hauptkomponenten PV-AnlagenSolardachziegelVorschriften | Publikationen und Studien | Hersteller  | Institutionen | Weitere Informationen

Einführung

Unter Photovoltaik (dt. Fotovoltaik) wird die direkte Umwandlung von Lichtenergie aus dem Sonnenlicht in elektrische Energie verstanden. Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sind häufig auf dem Dach eines Gebäudes oder auf Freiflächen angebracht, wo sie das Sonnenlicht auffangen können. Die Solarmodule wandeln die Sonnenergie in elektrische Energie um, die als Strom genutzt werden kann. Dieser wird an den Wechselrichter weitergeleitet, welcher sich häufig im Keller des Gebäudes befindet und den Strom an den Stromspeicher sowie die Verbraucher des Gebäudes verteilt. Der durch die PV-Anlagen gewonnene elektrische Strom kann dem öffentlichen Versorgungsnetz zugeführt, zwischengespeichert oder selbst genutzt werden. Auf diese Weise können PV-Anlagen als nachhaltiger Stromerzeuger den Einsatz konventioneller Kraftwerke ersetzen.

Aufgrund ihrer Lage sind PV-Anlagen einer Vielzahl von externen Gefahren ausgesetzt. Mit der Installation am Dach oder an der Fassade eines Gebäudes müssen montierte PV-Anlagen gleichzeitig die Schutzfunktionen des Daches bzw. der Fassade übernehmen und das Gebäude vor z.B. Regen schützen. Ebenso können von PV-Anlagen Gefahren ausgehen, wenn beispielsweise Fehler in der Planung und Ausführung gemacht wurden. Daher ist ein normgerechter Umgang, Aufbau und Brandschutz bei PV-Anlagen stets zu gewährleisten.

Hauptkomponenten von Photovoltaik-Anlagen:

  • PV-Generator
  • Generatoranschlusskasten
  • Verkabelung auf der Gleichstromseite
  • Lasttrennschalter
  • Wechselrichter
  • Verkabelung auf der Wechselstromseite
  • Unterverteilung Wechselrichter
  • Einspeisezähler und/oder Zähler für den Eigenverbrauch
  • Speicher elektrischer Energie (optional)

Solardachziegel

Solardachziegel sind Dachziegel, welche die gleichen Funktionen wie eine Solar- bzw. Photovoltaikanlage aufbringen. Sie absorbieren die Sonnenstrahlen und wandeln sie in elektrische Energie um. Anders als konventionelle Solarzellen, die auf die bestehende Dachhaut angebracht werden, kommen sie wie herkömmliche Ziegel zum Einsatz. Sie bestehen aus:

  • Keramik,
  • Kunstoff
  • oder Schiefer

und werden an die Dachlattung angebracht. Neben ihrer Funktion als Stromerzeuger dienen sie der Deckung des Daches.

Die bekanntesten Hersteller der Solardachziegel sind

  • Tesla,
  • Autarq,
  • Solteq
  • und Eternit.

Vorteile der Solardachziegel sind, dass sie handlich, optisch unaufällig und kostensparend sind.

Vorschriften

Für Photovoltaik-Anlagen gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen und Studien

Hersteller

Institutionen

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Stichworte

Photovoltaik, Fotovoltaik, PV, Photovoltaik-Anlagen, Solarzellen, Solarmodule, Solaranlage, Solarstrom, Erneuerbare Energien, Energiewende, Brandschutz

Wärmepumpen in Bestandsgebäuden

Wärmepumpen in Bestandsgebäuden

Die Situation rund um die Wärmepumpen hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert. So mussten vor 15 Jahren die Menschen noch davon überzeugt werden, dass die Technik überhaupt funktioniert. Heute bestätigen Studien, Szenarien und Prognosen, dass die Wärmepumpe eine wichtige, ja sogar entscheidende Rolle für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors übernehmen wird. So sollen bis 2030 in Deutschland bis zu sechs Millionen Wärmepumpen installiert werden.

Derzeit werden die Wärmepumpen vor allem in Neubauten installiert. Allerdings sind in Deutschland rund 75 Prozent der Wohn- und Gewerbeimmobilien älter als 40 Jahre. In vielen europäischen Ländern ist die Situation vergleichbar. Die Zahl verdeutlicht, wie wichtig die richtige energetische Strategie für Bestandsgebäude ist. Wo immer möglich, sollte zuerst der Heizenergiebedarf reduziert werden. Aus technischer Sicht gibt es kaum Gründe, Wärmepumpen in Bestandsgebäuden nicht heute schon einzusetzen. Sicherlich ist die Herausforderung, eine passende technische Lösung zu finden und diese erfolgreich zu implementieren, in einigen Fällen größer als in anderen. Aber grundsätzlich gilt: Wärmepumpen arbeiten erfolgreich nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand.

Die zukünftige technologische Entwicklung sollte in Richtung einer breiteren Produktpalette für Bestandsgebäude gehen. Dabei sind besonders standardisierte Gesamtlösungen wichtig, die sich möglichst schnell und im Idealfall kostengünstig installieren lassen. Weitere Entwicklungsziele sind noch höhere Effizienzen, leisere Geräte sowie der Umstieg auf klimafreundliche Kältemittel wie zum Beispiel Propan. Vor allem aber eine weitere Kostenreduktion spielt hier eine entscheidende Rolle. Die Investitionskosten von Wärmepumpenanlagen sind derzeit leider oft noch ein Ausschlusskriterium für diese Technologie. Auch sollten Wärmepumpen einfacher zu installieren sein. Die gezielte Nutzung von Werkzeugen und Methoden der Digitalisierung beziehungsweise der künstlichen Intelligenz kann einen großen Beitrag leisten. Zudem müssen für die stärkere Verbreitung von Wärmepumpen zukünftig mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen. 

Autor: Dr. Marek Miara, Business Developer Heat Pumps, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE

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EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft

EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft

Bereits im April hat der Bundestag dem vorgezogenen Aus der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Entlastung der Haushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen zugestimmt. Damit reduzieren sich die Stromrechnungen für Verbraucher und Unternehmen zum 1. Juli 2022 um die zuletzt gültigen 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom wird ab dem Stichtag aus dem Bundeshaushalt und dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) gezahlt. Energiekonzerne werden verpflichtet, die Entlastung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.

Die EEG-Umlage wurde in Deutschland seit rund 20 Jahren zur Finanzierung von Ökostrom-Anlagen, das heißt die Umstellung auf Erneuerbare Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse verwendet. Neben Steuern, Produktionskosten und den Netzentgelten war die Umlage fester Bestandteil der Stromrechnung. Mit der Umlage wurde die Differenz zwischen den garantierten Vergütungen für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien und den an der Strombörse erzielten Erlösen ausgeglichen. Die EEG-Umlage wurde bisher jährlich von der Bundesregierung so festgelegt, dass mit ihr der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert werden konnte.

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Lastganganalyse

Lastganganalyse: Energieverbrauch einfach analysieren

Im Zuge von derzeitiger Energieknappheit wird das Wissen um mögliche Energieeinsparpotenziale zunehmend wichtiger. Hierbei kann eine sogenannte „Lastganganalyse“ von Nutzen sein. Als „Lastgang“ wird die Aufzeichnung der abgenommenen elektrischen Leistung eines Gebäudes über einen definierten Zeitraum bezeichnet. Dieser misst und speichert die durchschnittliche Leistung in 15-Minuten-Intervallen. Der so ermittelte Lastgang hilft bei Energieoptimierung und dem Senken von Energiekosten.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue Studie Heizen ohne Öl und Gas bis 2035

Neue Studie „Heizen ohne Öl und Gas bis 2035“

In Deutschland könnten Gebäude ab 2035 vollständig durch erneuerbare Energien mit Wärme versorgt werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Wuppertal Instituts, die im Auftrag von Greenpeace erstellt wurde.

Die Studie stellt dafür ein Sofortprogramm vor, mit dem ein beschleunigter Umstieg auf erneuerbare Energien in dem Sektor machbar wäre. Unter anderem zählt dazu ein Ausstiegsgesetz, mit dem der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 und der Betrieb bestehender Anlagen schrittweise bis 2035 verboten werden müsste. Als notwendige Ergänzung dazu schlägt die Studie ein Förderprogramm für zwölf Millionen Wärmepumpen und 70 Millionen Quadratmeter Solarthermie-Anlagen vor.

Zum Gelingen der beschleunigten Wärmewende müsste auch der Energiebedarf der bestehenden Gebäude sinken. Das Sofortprogramm sieht deshalb in Abhängigkeit des Effizienzstandards eine schrittweise Pflicht zur Sanierung ineffizienter Gebäude vor, sodass bis 2040 alle Gebäude die Effizienzklasse B erreichen sollten. Unterstützt wird dies mit einer Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die zur Sanierung von jährlich mindestens drei Prozent der Gebäude führen würde. Darüber hinaus müssten Nah- und Fernwärmenetze stark ausgebaut und bis 2035 auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Neue Studie Heizen ohne Öl und Gas bis 2035

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Neues Format: DGWZ startet 90-Minuten-Online-Seminare

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-04 vom 22. März 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erweitert ihr Programm um 90-Minuten-Online-Seminare. Ab Mai 2022 finden die ersten Veranstaltungen zu elf verschiedenen Themen aus den Bereichen Elektrotechnik, Brandschutz, Strom- und Energieversorgung sowie Gefährdungsbeurteilung statt. Die Seminare richten sich unter anderem an Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter, Technische Leiter, Betreiber sowie verantwortliche Fachkräfte des Elektrohandwerks, der Arbeitssicherheit, des Brandschutzes und der Gastronomie.

Digitale Lernformate haben an Bedeutung gewonnen. „Berufstätige, die nicht für ein oder zwei Tage im Betrieb fehlen möchten, wissen mittlerweile die Vorteile von Online-Seminaren zu schätzen“, so Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Gerade kompakte Online-Seminare lassen sich gut in den Arbeitsalltag integrieren und ermöglichen eine effiziente Weiterbildung zu einzelnen Fragestellungen. Jede Seminareinheit beinhaltet neben dem Vortrag eines Fachexperten die Möglichkeit zur direkten Diskussion mit dem Referenten per Chat oder Video.

Themen und Starttermine der 90-Minuten-Online-Seminare in der Übersicht

04. Mai 2022 Umsetzung einer Aufbauorganisation in der Elektrotechnik in der Praxis
05. Mai 2022 Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
09. Mai 2022 Flächen für die Feuerwehr nach DIN 14090 – Bauliche Anforderungen
13. Mai 2022 Piktogramme für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010
16. Mai 2022 Brandschutzordnung nach DIN 14096 richtig erstellen
17. Mai 2022 Brandschutzbeauftragte in der Verantwortung
20. Mai 2022 Aufbau einer sicheren Stromversorgung in Gebäuden
24. Mai 2022 Der richtige Umgang mit Kraftstoffen für die Notstromversorgung
31. Mai 2022 Lebensmittelhygiene-Schulung nach LMHV und Folgebelehrung nach IfSG
08. Juni 2022 Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Räumen
30. Juni 2022 Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der benötigten Anzahl an Brandschutzhelfern

Die Teilnahmegebühr für das 90-Minuten-Online-Seminar beträgt 49 EUR zzgl. MwSt. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Eine Teilnahme steht grundsätzlich jedem Interessenten offen. Mit der Anmeldung über das Onlineformular auf der DGWZ-Website erhält jeder Teilnehmer einen Einladungs-Link mit seinen persönlichen Zugangsdaten zum Online-Seminar. Weitere Informationen und neue Themen und Termine können unter www.dgwz.de/90-minuten-online-seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues Format: DGWZ startet 90-Minuten-Online-Seminare zu TGA-Themen. www.dgwz.de/neue-90-minuten-online-seminare

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Bildquelle: fizkes – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die neuen 90-Minuten-Online-Seminare der DGWZ vermitteln kompaktes TGA-Wissen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/90-minuten-online-seminare

Prüfung von E-Ladestationen und E-Ladekabeln

Prüfung von E-Ladestationen und Ladekabeln

Der Betreiber von Ladestationen hat dafür zu sorgen, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden. Laut Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Ladesäulen und Wallboxen für E-Fahrzeuge ortsfeste elektrische Anlagen und Ladekabel ortsveränderliche Betriebsmittel. Durch Prüfen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen kann dies sichergestellt werden. Die Fristen sind durch eine Gefährdungsbeurteilung so zu ermitteln, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. Hierzu empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201.

Sollten keine Prüffristen vorgegeben sein, muss die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Regulierungsbehörde kann den Betrieb einer Ladesäule untersagen, wenn die technische Sicherheit des Betriebes nicht gegeben ist. Die Prüfung beinhaltet Besichtigung, Messungen und Erprobung. Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

Zur Prüfung greifen verschiedene Normen wie die DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 für die Erstprüfung der elektrischen Anlage, die DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 für die wiederkehrende Prüfung und die VDE 0702 für die wiederkehrende Prüfung der Ladekabel.

Autor: Sebastian Onnenberg, Gesellschafter und Geschäftsführer, PRO-EL GmbH

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