Neue Musterbauordnung erschienen (MBO)

Neue Musterbauordnung (MBO)

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Die Musterbauordnung bringt wichtige Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die Musterbauordnung 2023 bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren.

 

Autor: Aimée Dietrich, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Endlich ökologisch wirksam heizen!

Um im Gebäudebereich energetische Verbesserungen zu erreichen, müssen politisch ambitionierte Maßnahmen und mutige ordnungsrechtliche Entscheidungen getroffen werden. Mit Gebäude und Verkehr rutschen genau jene Sektoren in die roten Klimazahlen, die bislang nicht vom EU-Emissionshandel erfasst waren. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt die richtigen Weichen.

Im Kern sieht das GEG Verpflichtungen zum Austausch klimaschädlicher Heizungen für öffentliche Gebäudeeigentümer vor. Wie sind die Auswirkungen auf die Planungspraxis? Individuelle Planungen einer Heizanlage – unabhängig, ob im Neubau oder im Bestand – sind im besten Fall mit kommunalen Wärmekonzepten verbunden. Wenn die Gemeinde zum Beispiel ein mit Wasserstoff betriebenes Netz plant, dürfen Gasheizungen weiter genutzt oder neu eingebaut werden. Wenn ohne kommunale Wärmekonzepte geplant wird, gilt für alle Energieträger: 65 Prozent müssen aus erneuerbaren Energien stammen. Doch was ist, wenn sich der Einbau einer Heizung nicht rechnet? Die Austauschpflicht entfällt, wenn die dazu nötigen Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Immobilie stehen. Niemand muss eine Schrottimmobilie zwangssanieren.

Das Prinzip Ursache und Wirkung ist keine abstrakte physikalische Regel, sondern beeinflusst unsere Lebensrealität. Es muss bei all unserem Tun um ökologische Wirksamkeit gehen.

Autorin: Andrea Gebhard, Präsidentin, Bundesarchitektenkammer (BAK)

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Reifegradmodell für Rechenzentren

Reifegradmodell für Rechenzentren

In der Normenreihe DIN EN 50600 ist im Dezember 2023 die deutsche Übersetzung der zweiten Ausgabe des Normenteils DIN CLC/TS 50600-5-1 VDE V 0801-600-5-1 „Informationstechnik – Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren. Teil 5-1: Reifegradmodell für Energiemanagement und Umweltverträglichkeit“ erschienen. Dieses Dokument definiert ein Reifegradmodell für die Umweltauswirkungen der in einem Rechenzentrum untergebrachten Einrichtungen, Infrastrukturen und Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) und führt zu diesem Zweck fünf aufeinander aufbauende Reifegrade ein, inklusive Best Practices, die von Experten aus ganz Europa vorgeschlagen und abgestimmt wurden.

In der Anwendung ermöglicht die neue Technische Spezifikation Betreibern von Rechenzentren einerseits einen Weg zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu entwickeln. Andererseits unterstützt es Planer darin, für neue Rechenzentren den Bauherren gute Empfehlungen für ein energieeffizientes und nachhaltiges Design zu geben.

Autor: Dr. Ludger Ackermann, Senior Data Center Consultant, Data Center Excellence GmbH

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Förderung Ladestationen

Förderung Ladestationen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das neue Förderprogramm „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ aufgelegt. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte (PKW und LKW) mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Die Förderung richtet sich insbesondere an Handwerks- und Gewerbebetriebe und Flottenanwender. Es steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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PV-Anlagen technisch sicher betreiben

Photovoltaik-Anlagen technisch sicher betreiben

Betreiber öffentlicher und gewerblicher Gebäude sind verantwortlich, Photovoltaik-Anlagen (PV) technisch sicher zu betreiben. Die Grundlage ist eine ordentliche Erstprüfung. Das verpflichtet Errichter, die erforderlichen Messungen auf der Gleichspannungs- und Wechselspannungsseite durchzuführen und diese rechtssicher zu dokumentieren. Übersichts- und Schaltpläne sowie Netzanmeldeprotokolle sind ebenfalls beizufügen. Die PV-Anlage darf keine anderen technischen Anlagen in ihrer Sicherheit und Funktion beeinträchtigen.

Im Brandschutz müssen Betreiber neben der Wirksamkeit der äußeren Blitzschutzanlage des Gebäudes erforderliche Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandwände und Brandabschnitte, sowie Maßnahmen zur Evakuierung und Brandbekämpfung des Gebäudes erforderlichenfalls überprüfen. Die PV-Anlage ist eventuell auf Gefahrenmeldeanlagen aufzuschalten. Weitere Anforderungen können vom Sachversicherer vertraglich vorgegeben werden. Betreiber sollten daher vor Übernahme einer PV-Anlage bereits ab der Planungsphase sachkundige Experten hinzuziehen und auf einer ordentlichen Abnahme durch einen Sachverständigen bestehen.

Autor: Marc Fengel, Ingenieur- und Sachverständigenbüro UG, VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

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IT-Kühlung mit Propan

IT-Kühlung mit Propan

Dass sich Umweltschutz und Energieeffizienz nicht ausschließen, zeigt sich am Beispiel eines kürzlich in Betrieb genommenen Rechenzentrums eines Kommunalversorgers in Österreich. Installiert wurde eine Kälteerzeugung mit neun wassergekühlten Kältemaschinen mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290). Propan leistet aufgrund seines niedrigen Global Warming Potential (GWP) einen aktiven Beitrag zur Reduzierung klimaschädlicher Gase. Durch die Kombination der Kälteerzeugung mit großflächig ausgelegter freier Kühlung wird CO2 eingespart sowie die Rentabilität für das Unternehmen erhöht. Der modulare Anlagenbau mit maximaler Vorfertigungstiefe verkürzte zudem die Bauzeit.

Autor: Alexander Streit, Geschäftsführer, Streit-TGA GmbH & Co. KG

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Whitepaper zu Green Buildings

Whitepaper zu Green Buildings

Das Whitepaper „Green Buildings – Der kompakte Leitfaden für ein nachhaltiges Bau- und Instandhaltungsgewerbe“, herausgegeben vom Unternehmen KONE, informiert über die Planung und Umsetzung nachhaltiger technischer Gebäudelösungen. Ziel von Green Buildings ist es, die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu minimieren.

Der Leitfaden ist unter Mitwirken von zwei Experten der nachhaltigen Gebäudetechnik entstanden. Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer erläutert Anforderungen an Green Buildings sowie bewährte und für die Zukunft relevante Verfahren und Technologien der Bau- und Anlagentechnik. Zudem zeigt er auf, wie der für nachhaltiges Bauen angewandte Ansatz des Life-Cycle-Engineering optimal umgesetzt werden kann. Prof. Dr.-Ing. Jörn Krimmling gewährt einen Einblick in die Rolle und Entwicklung von nachhaltigem Facility Management und informiert über den Einfluss der Digitalisierung auf den Bereich der Instandhaltung.

Das Whitepaper Green Buildings ist kostenlos und kann über die Website des Unternehmens heruntergeladen werden.

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Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zum August 2023 die aktualisierte Richtlinie VDI-EE 5950 Blatt 2 „Elektromobilität – Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge – Empfehlungen für Bestands- und Neubauten“ veröffentlicht. Die Expertenempfehlung liefert Hinweise zur brandsicheren Gestaltung von Garagen sowie offenen Parkflächen ohne Gebäude, mit einem besonderen Fokus auf Pkw. Die Empfehlungen gelten für Neubauten; für Bauwerke im Bestand werden Hinweise zur Anpassung gegeben.

Die aktualisierte Richtlinie bietet eine klare und umfassende Anleitung zur Minimierung von Brandschutzrisiken in Zusammenhang mit Elektromobilitätseinrichtungen. Sie enthält Empfehlungen für bauliche Maßnahmen, technische Ausrüstung und organisatorische Maßnahmen, um potenzielle Gefahren zu minimieren.

Zu den wichtigsten Punkten, die in der neuen Richtlinie behandelt werden, gehören:

  1. Trennung von Ladestationen und parkenden Fahrzeugen, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern.
  2. Empfehlungen zur Auswahl von feuerhemmenden Materialien für den Bau von Ladeinfrastruktur.
  3. Anforderungen an Löschsysteme und Brandfrüherkennungseinrichtungen.
  4. Maßnahmen zur Schulung des Personals und der Nutzer in Bezug auf den sicheren Umgang mit Elektrofahrzeugen und Ladeeinrichtungen.

Die VDI-Expertenempfehlung ist als Basis für Entscheidungen von Genehmigungsbehörden und Brandschutzdienststellen gemäß den landesrechtlichen Vorschriften nutzbar. Gleiches gilt für das Parken und Laden von E-Scootern, E-Bikes und E-Lastenrädern, etc. Sie gilt für private, betriebliche wie auch für öffentliche Park- und Lademöglichkeiten. Die Expertenempfehlung richtet sich an planende und ausführende Unternehmen, Parkflächenbetreibende, Immobilienverwaltende, Feuerwehren, Städte und Gemeinden sowie allgemein Bauherrinnen und Bauherren. Die VDI-EE 5950 Blatt 2 ist für 65 Euro inklusive MwSt. über den Beuth-Verlag beziehbar.

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Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Der Deutsche Verband für Facility Management gefma hat die Technische Regel GEFMA 190:2023-06 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inklusive ESG)“ überarbeitet. Änderungen ergeben sich für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen (inklusive Gebäudetechnik und Außenanlagen) in Deutschland vor allem in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG).

Damit gibt die Richtlinie GEFMA 190 klare Hinweise für einen zukunftssicheren Betrieb und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von Facility-Management-(FM)-Leistungen. Die Grundlage für die ESG-Aspekte bildet die Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“, in der unter anderem die wichtigen Weichenstellungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (künftige Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung) dargestellt werden.

Die Betreiberverantwortung wird in der aktualisierten GEFMA 190 auf den Betrieb aller Arten von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bezogen, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Produktions- und Lagergebäude, Energieanlagen und deren Gebäude, Verkaufsstätten, Versammlungs- und Sportstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime, Hotels und Gaststätten, Schulen und Hochschulen, Flughäfen und Bahnhöfe, Messebauten usw. Auch auf Wohngebäude kann der Begriff des Betreibens angewandt werden, wenngleich hier nur einzelne Aspekte zutreffen (zum Beispiel Betrieb von Aufzugsanlagen, Feuerungsanlagen, Großgaragen innerhalb von Wohnanlagen). Selbst bei leerstehenden Gebäuden sind noch eine Reihe von Pflichten zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Sinne dieser Richtlinie zu beachten. GEFMA 190 kann für 231,12 EUR inkl. MwSt. über den Beuth-Verlag bezogen werden.

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Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Einführung | Weitere Informationen

Einführung

Am 1. Juni 2023 wurde eine aktulaisierte Version der VDMA-Richtlinie 15324 mit dem Titel „Behandlung und Verarbeitung von Notrufen in Aufzügen, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ veröffentlicht. Diese Aktualisierung tritt an die Stelle der bisher gültigen Version, die im November 2019 veröffentlicht wurde.

Das aktualisierte Einheitsblatt, das vom Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) herausgegeben wurde und dem Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen angehört, richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister. Hierzu gehören auch Interventionsdienste und Wartungsunternehmen. Zusätzlich zu den Anforderungen der VDMA-Richtlinie gibt es spezifische Vorschriften aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Bezug auf Zweiwege-Kommunikationssysteme für Aufzüge. Diese Vorschriften werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ näher erläutert. Diese Vorschriften sind verbindlich für alle Aufzüge, die der Überwachungspflicht unterliegen und Personen befördern, wie es in der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments festgelegt ist.

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Stichworte

Aufzugsnotruf, Aufzug, Notrufe, VDMA 15324:2023-06, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Zwei-Wege-Kommunikationssystem, Aufzugsanlagen, TRBS 3121, 2014/33/EU, Personenbeförderung, Richtlinie, Technische Regel, VDMAEinheitsblatt