Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Übersicht zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Einführung |Gewerke | Normen und VorschriftenHersteller | Verbände | Publikationen | Messen |Weitere Informationen

Einführung

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) leiten den Rauch im Brandfall aus dem Gebäude, damit Flucht- und Rettungswege möglichst rauchfrei bleiben und für die Evakuierung und Rettung genutzt werden können. Der Rauch kann entweder durch Wand- oder Deckenöffnungen (natürliche Anlagen) oder durch Ventilatoren (maschinelle Anlagen) ins Freie abgeleitet werden.

Da Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dem vorbeugenden Brandschutz dienen, werden für Projektierung, Montage, Betrieb und Instandhaltung hohe Anforderungen an die ausführenden Unternehmen und Fachkräfte gestellt, und es gelten eine Reihe von Normen, Richtlinien und Vorschriften.

Gewerke

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme
  • Pneumatische Rauch- und Wärmeabzugssysteme
  • Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)
  • Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
  • Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)
  • Rauch-Differenzdruckanlagen / Rauchdruckanlagen (RDA)
  • Rauchabzug
  • Wärmeabzug (WA)
  • Aufzugsschachtentrauchung
  • Garagenentrauchung

Normen und Vorschriften

Hersteller

Verbände

Publikationen

 

 

 

Messen

Weiterführende Informationen

Stichwörter
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, NRA, NRWG, Treppenhausentrauchung, Rauchabzug, Treppenraum, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN 18232-2, VdS 2098, DIN 31051, Befähigte Person, Fachkraft, Sachkundige Person, Sachkundenachweis, Hersteller, Unternehmen, Firmen

Rauchmelderpflicht in den Bundesländern

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Rauchmelderpflicht

Rauchwarnmelder in Wohnungen und Wohnhäusern sind inzwischen in 13 von 16 Bundesländern vorgeschrieben. Nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es keine Pflicht, Rauchmelder zu installieren. In Mietwohnungen ist in der Regel der Vermieter für den Einbau zuständig. Nur in Mecklenburg-Vorpommern muss der Mieter den Einbau selbst vornehmen. Die Kosten für die jährlich vorgeschriebene Wartung können auf die Mieter umgelegt werden.

Baden-Württemberg, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandBaden-Württemberg

  • § 15 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO-BW), 10. Juli 2013
  • Ab 1. Januar 2015 müssen Neu-, Um- und Bestandsbauten ausgerüstet werden

Bayern, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandBayern

  • § 46 Bayerische Bauordnung (BayBO), 1. Januar 2013
  • Ab 1. Januar 2018 verpflichtend für Neu- und Bestandsbauten

Berlin, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandBerlin

Keine Rauchmelderpflicht

Brandenburg, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandBrandenburg

  • Derzeit keine Rauchmelderpflicht in Brandenburg
  • Ende 2012 wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine Rauchmelderpflicht für Neubauten ab 1. Januar 2014 plant
  • Ab 1. Januar 2021 müssen Bestandsbauten nachgerüstet werden

Bremen, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandBremen

  • § 48 Absatz 4 Bremische Bauordnung (LBauOHB), 1. Mai 2010
  • Ab 1. Januar 2016 verpflichtend in Neu- und Bestandsbauten

Hamburg, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandHamburg

  • § 45 Absatz 6 Hamburgische Bauordnung (HBauO), 1. April 2006
  • Seit 1. Dezember 2011 verpflichtend für Neu- und Umbauten von Wohnungen

Hessen, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandHessen

  • § 13 Absatz 5 Hessische Bauordnung (HBO), 24. Juni 2005
  • Ab 1. Januar 2015 verpflichtend in Neu- Um- und Bestandsbauten

Mecklenburg-Vorpommern, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandMecklenburg-Vorpommern

  • § 48 Absatz 4 Mecklenburg-Vorpommersche Landesbauordnung (LBauO), 1. September 2006
  • Ab 18. April 2016 verpflichtend für Neu- und Umbauten von Wohnungen

Niedersachsen, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandNiedersachsen

  • § 44 Absatz 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), 1. November 2012
  • Ab 1. Januar 2016 Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten

Nordrhein-Westfalen, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandNordrhein-Westfalen

  • § 49 Absatz 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), 1. April 2013
  • Ab 1. Januar 2017 verpflichtend in Neu- und Bestandsbauten (Wohnungen und Wohnhäuser)

Rheinland-Pfalz, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandRheinland-Pfalz

  • § 44 Absatz 8 Landesbauordnung des Landes Rheinland-Pfalz (LBauO RP),22. Dezember 2003
  • Seit 12. Juli 2012 verpflichtend für Neu-, Um- und Bestandsbauten von Wohnungen

Saarland, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandSaarland

  • § 46 Absatz 4 Landesbauordnung Saarland (LBauO), 18. Februar 2004
  • Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten von Wohnungen

Sachsen, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandSachsen

Keine Rauchmelderpflicht

Sachsen-Anhalt, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandSachsen-Anhalt

  • § 47 Absatz 4 Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA), 17. Dezember 2009
  • Ab 1. Januar 2016 Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten

Schleswig-Holstein, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandSchleswig-Holstein

  • § 49 Absatz 4 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (BauO S-H), 1. April 2005
  • Seit 1. Januar 2010 verpflichtend in Neu- und Bestandsbauten

Thüringen, Fahne, Flagge, Wappen, Logo, BundeslandThüringen

  • § 46 Absatz 4 Landesbauordnung Thüringen (ThürBO), 29. Februar 2008
  • Rauchmelderpflicht in Neubauten sowie genehmigungspflichtigen Umbauten

Weiterführende Informationen

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Stichworte

  • Rauchmelderpflicht, Rauchwarnmelderpflicht, Brandmelderpflicht
  • Landesbauordnung, LBO, Anbringung

Rauchmelderpflicht

Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601

Seminar Flucht- und Rettungspläne und Brandschutzordnung

Seminar Flucht- und Rettungspläne und Brandschutzordnung sachkundig erstellen

Seminareinladung | Nächste Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Abschluss | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weiterführende Informationen

Das Seminar Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne vermittelt die Rechtsgrundlagen, Sicherheitskennzeichen, Symbole und Verantwortlichkeiten für die fachkundige Planerstellung und Überprüfung.

Seminareinladung

Flucht- und Rettungspläne sachkundig nach DIN ISO 23601 erstellen Online-Seminar Flucht- und Rettungspläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Flucht- und Rettungspläne sachkundig nach DIN ISO 23601 erstellen Seminar Flucht- und Rettungspläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 19. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27. Februar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 03. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12. Juni 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 17. Dezember 2024 – Frankfurt – keine Anmeldung mehr möglich
  • 08. Januar 2025 – München – freie Plätze
    Super 8 Munich City North | Am Nordring 4 | 80807 München
  • 28. Januar 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 12. Februar 2025 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 25. Februar 2025 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover
  • 11. März 2025 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein
  • 25. März 2025 – Dortmund – freie Plätze
    Courtyard by Marriott Dortmund | Emil-Figge Straße 41 | 44227 Dortmund
  • 08. April 2025 – Nürnberg – freie Plätze
    Hotel Cristal | Willibaldstraße 5-7 | 90491 Nürnberg
  • 07. Mai 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 20. Mai 2025 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart
  • 03. Juni 2025 – Dresden – freie Plätze
    Taste Hotel Dresden | Mobschatzer Straße 29 | 01157 Dresden
  • 24. Juni 2025 – Frankfurt – freie Plätze
    Achat Hotel Frankfurt Maintal | Westendstraße 77 | 63477 Maintal

Am nächsten Tag kann zusätzlich das Seminar Feuerwehrpläne besucht werden.

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar mit Prüfung, Unterlagen, Sachkundenachweis, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Seminarbeschreibung

Flucht- und Rettungspläne müssen in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gut sichtbar aufgehängt sein. Sie dienen der schnellen Evakuierung im Notfall. Auf einem Geschoss-Grundriss sind Flucht- und Rettungswege und Feuerlöscheinrichtungen eingezeichnet. Bauherren und Betreiber sind im Rahmen des Brandschutzes gesetzlich zur Sicherheitskennzeichnung von Gebäuden verpflichtet und müssen für eine ordnungsgemäße Erstellung der Pläne nach DIN ISO 23601 sorgen und sie aktuell halten.

Nutzen

Das Seminar Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne vermittelt die normgerechte Sachkunde zur richtigen Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096. Sie lernen, was bei der Neuerstellung und Aktualisierung zu beachten ist, wie die Pläne aufgebaut sein müssen, welche Symbole verwendet werden dürfen, wie Flucht- und Rettungswege zu kennzeichnen sind und wer für was verantwortlich ist.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Flucht- und Rettungspläne erstellen nach DIN ISO 23601“ und „Fachkraft für Feuerwehrpläne nach DIN 14095“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sachkundig erstellen wird von folgenden Kammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Das Seminar Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sachkundig erstellen wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit VDSI-Fortbildungspunkten im Arbeitsschutz und VDSI-Fortbildungspunkten im Brandschutz anerkannt.

 

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten zum Nachweis der von der Norm geforderten Sachkunde einen Sachkundenachweis mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Architektur-, Ingenieur- und Zeichenbüros, Brandschutzplaner, Errichter, Facility Manager, Betreiber und Behörden,
  • Verantwortliche Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte,
  • Bauzeichner, Technische Zeichner und Technische Systemplaner, Mitarbeiter von Bauabteilungen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Die Grundlagen des Technischen Zeichnens und die Anwendung der entsprechenden (CAD-)Software sind nicht Bestandteil des Seminars.

Flucht- und Rettungspläne dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung in dem Bereich Brandschutz, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Einführung in Flucht- und Rettungspläne
  • Brandschutzordnungen: Aufbau und Anforderungen
  • Rechtsgrundlagen: Arbeitsstättenrecht, Baurecht: Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
  • Normen
  • DIN 4844-1, 4844-2, 4844-3: Allgemeine Anforderungen, Maße, Erkennungsweiten, Darstellung von Sicherheitszeichen
  • DIN ISO 23601: Sicherheitskennzeichnung Fluchtwegpläne
  • Symbole in Flucht- und Rettungsplänen: Maßstab, Größe, Schrifthöhen, Linienbreiten
  • DIN 14096: Aufbau Brandschutzordnung
  • Fallbeispiele: Rettungswege, Rettungs- und Brandschutzzeichen, Verhaltensregeln, Anbringung
  • Fachprüfung mit Sachkundenachweis

Referenten

  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz (ASUB-Berheide).
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Robin Schoen ist Sicherheits-, Brandschutz- und Umweltingenieur und besitzt sein eigenes Ingenieurbüro.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandschutzsachverständiger bei der Johann Wolfgang von Goethe Universität Frankfurt.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99 oder melden Sie sich über das Online-Formular zu einem der folgenden Termine an:

Flucht- und Rettungspläne sachkundig nach DIN ISO 23601 erstellen Online-Seminar Flucht- und Rettungspläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Flucht- und Rettungspläne sachkundig nach DIN ISO 23601 erstellen Seminar Flucht- und Rettungspläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Am nächsten Tag kann zusätzlich das Seminar „Feuerwehrpläne“ besucht werden.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Atmosphäre beim Seminar war locker, die Erklärungen waren gut und der Referent hat Beispiele aus dem wahren Leben gegeben.“
    Lisa Schlichting, Stadt Flensburg
  • „Die Inhalte waren lehrreich, hilfreich und praxisbezogen. Die offenen Fragen wurden detalliert beantwortet.“
    Selim Gündüz, BE+P OstIngenierugesellslchaft für das Bauwesen mbH, Hannover
  • „Das Seminar war sehr hilfreich, um mit der Thematik umzugehen. Es hat mir gefallen, dass der Referent zur Mitarbeit annimiert hat.“
    Gudrun Liermann, Schlueter + Thomsen Brandschutz GmbH & Co. KG, Neumünster
  • „Ich finde das Seminar war eine sehr interessante und informative Schulung. Ich konnte schon bekanntes Wissen festigen und mir vor allem weiteres Wissen aneignen. Es wurde immer schnell und informativ auf Fragen eingegangen und die ruhige und besonnene Sprechweise des Referenten hat mir besonders gefallen. Insgesamt sehr gut.“
    Steffen Habermann, Ritter Starkstromtechnik Berlin GmbH & Co.KG
  • „Aus dem Seminar konnte ich neue Informationen zu den Rechtsgrundlagen und zum Erstellen der Pläne mitnehemen und habe mehr Hintergrundwissen erlangen.“
    Marc Hagebölling, Hagebölling-Brandschutzplanungs- und beratungsgesellschaft mbh, Coesfeld
  • „Sehr gute Einführung in die Erstellung von Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen. Die Veranstaltung war sehr übersichtlich.“
    Daniel Absenger, Markt Kaufering
  • „Das Seminar enthielt sehr viele detaillierte Informationen, die sehr hilfreich waren. Ich habe dadurch mehr Sicherheit beim Erstellen von Brandschutzplänen erhalten.“
    Thomas Nau, Konstruktionsbüro Nau, Rösrath
  • „Die Veranstaltung hat mir insgesamt sehr gut gefallen. Der Umstand, dass die Schulung nur Online möglich war, wurde gut umgesetzt. Der Referent ist sehr detailliert auf alle relevanten Punkte eingegangen und hat diese verständlich erläutert.“
    Jan Mark , INTEGRIS Sachverständigengesellschaft mbH, Mannheim

Weiterführende Informationen

Stichworte
Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung, Brandschutz, Fluchtplan, Rettungsplan, Fluchtwegplan, Brandschutzzeichen, Rettungsweg, Geschossgrundriss, Feuerlöscheinrichtungen, Sicherheitskennzeichnung, DIN ISO 23601, DIN 14096, Sachkunde, Befähigte Person, Fachkraft, Seminar, 2024, 2025

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DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm)

DIN EN 14604 Rauchwarnmelder (Norm)

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DIN EN 14604 Rauchwarnmelder (Gerätenorm)

Die europäische Norm DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ ist eine Produktnorm bzw. Gerätenorm und legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Rauchwarnmelder sind für die Verwendung in Wohnungen und Wohnhäusern vorgesehen und müssen nach DIN EN 14604 zertifiziert sein. In der Anwendungsnorm DIN 14676 für Rauchwarnmelder ist die Zertifizierung nach DIN EN 14604 vorgeschrieben und Einbau, Betrieb und Instandhaltung geregelt.

DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm)DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Beuth)

Inhalt (PDF)

Vorwort
1     Anwendungsbereich
2     Normative Verweisungen
3     Begriffe
4     Allgemeine Anforderungen
4.1     Übereinstimmung
4.2     Individuelle Warnanzeige (wahlweise)
4.3     Netz-Betriebsanzeige
4.4     Anschluss externer Nebeneinrichtungen
4.5     Kalibriereinrichtung
4.6     Vom Benutzer auswechselbare Teile
4.7     Hauptenergieversorgung
4.8     Zusatzstromversorgung
4.9     Anforderungen an die elektrische Sicherheit
4.10     Einrichtung zur Durchführung regelmäßiger Prüfungen
4.11     Anschlussklemmen für externe Leitungen
4.12     Signale des Rauchwarnmelders
4.13     Batterieausbauanzeige
4.14     Batterieanschlüsse
4.15     Batteriekapazität
4.16     Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern
4.17     Zusätzliche Anforderungen an die Ausführung von softwaregesteuerten Rauchwarnmeldern
4.18     Vernetzungsfähige Rauchwarnmelder
4.19     Kennzeichnung und technische Dokumentation
5     Prüfungen
5.1     Allgemeines
5.2     Wiederholbarkeit
5.3     Richtungsabhängigkeit
5.4     Ausgangsansprechempfindlichkeit
5.5     Luftbewegung
5.6     Blendprüfung
5.7     Trockene Wärme
5.8     Kälte (in Betrieb)
5.9     Feuchte Wärme (in Betrieb)
5.10     Schwefeldioxid (SO2)-Korrosion
5.11     Schlag
5.12     Schwingen (in Betrieb)
5.13     Schwingen (Dauerprüfung)
5.14     Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Störfestigkeitsprüfungen (in Betrieb)
5.15     Brandansprechempfindlichkeit
5.16     Batteriestörungsmeldung
5.17     Schallemission
5.18     Dauerhaftigkeit des Signalgebers
5.19     Vernetzungsfähige Rauchwarnmelder
5.20     Alarmstummschalteinrichtung (wahlweise)
5.21     Schwankungen der Versorgungsspannung
5.22     Polaritätsumkehr
5.23     Zusatzstromversorgung
5.24     Elektrische Sicherheit — Beurteilung und Prüfung eines ausreichenden Personenschutzes gegen gefährliche Ströme durch den menschlichen Körper (Elektroschock), sehr hohe Temperaturen und Ausbruch und Ausbreitung von Bränden
Anhang A (normativ)  Rauchkanal zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang B (normativ)  Prüfaerosol zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang C (normativ)  Rauchmessgeräte
C.1     Durchlichtmessgerät
C.2     Messionisationskammer (MIC)
Anhang D (normativ)  Vorrichtung für die Blendprüfung
Anhang E (informativ) Vorrichtung für die Schlagprüfung
Anhang F (normativ)  Brandraum
Anhang G (normativ)  Pyrolyseschwelbrand (Holz) (TF2)
G.1     Brennstoff
G.2     Heizplatte
G.3     Anordnung
G.4     Aufheizgeschwindigkeit
G.5     Prüfende
G.6     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang H (normativ)  Glimmschwelbrand (Baumwolle) (TF3)
H.1     Brennstoff
H.2     Anordnung
H.3     Zündung
H.4     Prüfende
H.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang I (normativ) Offener Kunststoffbrand (Polyurethan) (TF4)
I.1     Brennstoff
I.2     Anordnung
I.3     Entzündung
I.4     Prüfende
I.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang J (normativ) Offener Flüssigkeitsbrand (n-Heptan) (TF5)
J.1     Brennstoff
J.2     Anordnung
J.3     Entzündung
J.4     Prüfende
J.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang K (informativ)  Informationen zur Ausführung des Rauchkanals
Anhang L (normativ)  Rauchwarnmelder, die für den Einbau in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen geeignet sind
L.1     Prüfung der Temperaturwechselbeständigkeit
Anhang M (informativ) Information zur Ausführung der Messionisationskammer
Anhang ZA (informativ)  Abschnitte, die Bestimmungen der EU-Bauproduktenrichtlinie
(89/106/EWG) ansprechen
ZA.1 Anwendungsbereich und betroffene Abschnitte
ZA.2 Verfahren für die Bescheinigung der Konformität von Rauchwarnmeldern nach dieser
Norm
ZA.3 CE-Kennzeichnung, Beschriftung und begleitende Dokumentation
ZA.4 EG-Konformitätszertifikat und Konformitätserklärung
Literaturhinweise

E DIN EN 14604:2012-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm, Entwurf)E DIN EN 14604:2012-02 Rauchwarnmelder (Norm-Entwurf) (Beuth)

Inhalt (PDF)

1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Anforderungen
5 Prüfungen
6 Konformitätsbewertung
Anhang A (normativ) Rauchkanal zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang B (normativ) Prüfaerosol zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang C (normativ) Rauchmessgeräte
Anhang D (normativ) Vorrichtung für die Blendprüfung
Anhang E (informativ) Vorrichtung für die Schlagprüfung
Anhang F (normativ) Brandraum
Anhang G (normativ) Pyrolyseschwelbrand (Holz) (TF2)
Anhang H (normativ) Glimmschwelbrand (Baumwolle) (TF3)
Anhang I (normativ) Offener Kunststoffbrand (Polyurethan) (TF4)
Anhang J (normativ) Offener Flüssigkeitsbrand (n-Heptan) (TF5)
Anhang K (informativ) Informationen zur Ausführung des Rauchkanals
Anhang L (normativ) Rauchwarnmelder, die für den Einbau in bewohnbare Freizeitfahrzeuge geeignet sind — Prüfung der Temperaturwechselbeständigkeit
Anhang M (informativ) Information zur Ausführung der Messionisationskammer
Anhang N (normativ) Prüfanordnung der Funkverbindung
Anhang O (normativ) Berechnung der erwarteten Batterielebensdauer
Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie)
Literaturhinweise

Stichworte

  • Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Brandmelder, Heimrauchmelder
  • Norm, Gerätenorm, Produktnorm
  • Funkrauchmelder

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DIN EN 14604 Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Norm

Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Rauchwarnmelder – Übersicht und Informationen

Übersicht Rauchwarnmelder

Rauchmelder / Rauchwarnmelder / Heimrauchmelder / Brandmelder

Rauchwarnmelder (auch: Heimrauchmelder) dienen dem Personenschutz im Brandfall. Sie erkennen einen Brand im frühen Stadium und lösen Alarm aus, damit sich Personen rechtzeitig in Sicherheit bringen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung eingeleitet werden können. Rauchwarnmelder sind für die Verwendung in Wohnungen und Wohnhäusern vorgesehen und sind in den meisten Bundesländern durch die Landesbauordnungen vorgeschrieben. Rauchwarnmelder haben im Unterschied zu Rauchmeldern eine eingebaute Sirene und Batterien und können damit selbständig alarmieren.

Rauchmelder hingegeben sind an eine Brandmeldeanlage (BMA) angeschlossen und lösen darüber definierte Notfallmaßnahmen aus. In Sonderbauvorschriften sind Brandmeldeanlagen mit einer Aufschaltung auf die Feuerwehr meistens für besonders gefährdete Gebäude vorgeschrieben (Flughäfen, Bahnhöfe, Universitäten, Schulen, Firmengebäude, Fabrikhallen, Altenwohnheime, Krankenhäuser).

Für Rauchwarnmelder sind die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien in der europäischen Produktnorm bzw. Gerätenorm DIN EN 14604 festgelegt. In der Anwendungsnorm DIN 14676 ist die Zertifizierung der Geräte nach DIN EN 14604 vorgeschrieben und der Einbau, Betrieb und die Instandhaltung geregelt.

Normen

Richtlinien

Hersteller und Anbieter

Weitere Informationen

 Stichworte

  • Rauchmelder, Rauchwarnmelder, Brandmelder, Heimrauchmelder
  • Geprüfte Fachkraft, Kompetenznachweis, Zertifizierung
  • Planung, Projektierung, Installation, Montage, Instandhaltung, Wartung, Prüfung
  • DIN 14676, DIN EN 14694, VdS 3515
  • Rauchmelder retten Leben

Rauchwarnmelder

DIN 14676 Rauchwarnmelder - Einbau, Betrieb, Instandhaltung (Titel der Norm)

DIN 14676 Rauchwarnmelder – Einbau, Betrieb, Instandhaltung (Anwendungsnorm)

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DIN 14676 Rauchwarnmelder - Einbau, Betrieb, Instandhaltung (Titel der Norm)DIN 14676:2012-09 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung

Die Anwendungsnorm DIN 14676 vom September 2012 regelt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern im privaten Einsatz in Wohnungen und Wohnhäusern. Sie richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und am Bau beteiligte Personen, insbesondere Sachverständige, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Architekten, Errichter, Dienstleistungserbringer der Immobilienwirtschaft, Bauherren, Eigentümer und Bewohner.

Inhalt  (PDF)

Vorwort
Einleitung
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Planung und Einbau
4.1 Allgemeines
4.2 Anforderungen an die Überwachung
4.2.1 Grundanforderungen
4.2.2 Überwachungsbereiche
4.2.3 Gemeinschaftlich genutzte Bereiche in Mehrfamilienhäusern
4.3 Projektierung und Einbau
4.3.1 Rauchwarnmelder in Räumen
4.3.2 Rauchwarnmelder in Fluren
4.3.3 Rauchwarnmelder in zuggefährdeter Umgebung
4.3.4 Befestigung von Rauchwarnmeldern an der Decke
4.3.5 Montage von Rauchwarnmeldern bei besonderen Einbaubedingungen
4.4 Weiterleitung von Warnungen innerhalb einer Nutzungseinheit
4.4.1 Vernetzung von Rauchwarnmeldern
4.4.2 Weiterleitung an eine Empfangs- und Auswerteeinheit
4.5 Inbetriebnahme
5 Betrieb
5.1 Allgemeines
5.2 Täuschungsalarme
5.2.1 Ursachen
5.2.2 Vermeidung
6 Instandhaltung
6.1 Allgemeines
6.2 Inspektion und Wartung
6.3 Funktionsprüfung der Warnsignale
6.4 Austausch von Batterien, Akkumulatoren und Rauchwarnmeldern
6.4.1 Austausch von Batterien
6.4.2 Austausch von Akkumulatoren
6.5 Austausch des Rauchwarnmelders
7 Nachweis der Fachkompetenz für Dienstleistungserbringer
Anhang A (informativ) Planungsbeispiele
Anhang B (informativ) Kompetenznachweis
Anhang C (informativ) Informationen und Empfehlungen zur Anwendung von vernetzungsfähigen Rauchwarnmeldern
Anhang D (informativ) Informationen und Empfehlungen für Bewohner – Verhalten im Brandfall
Literaturhinweise

Weitere Informationen

  • Beuth-Verlag

DIN 14676:2012-09 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung, Norm, Rauchmelder

Fachkraft für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675

Sprachalarmanlagen sind Teil einer Lautsprecheranlage und dienen im Notfall der schnellen Evakuierung von Personen aus Gebäuden durch sprachliche Anweisungen. Die Anlagen dürfen nur von Fachkräften geplant, gebaut und betrieben werden. Das ist in der Norm DIN 14675:2012-04 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ geregelt. Die Norm gilt gleichermaßen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA).

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit plant firmen- und produktneutrale Seminare für Fachkräfte von Sprachalarmanlagen mit einer abschließenden Zertifizierung nach DIN 14675 von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.

Sprachalarmanlagen sind Teil einer Elektroakustischen Anlage (ELA). Eine ELA wird auch als elektrische Lautsprecheranlage oder Beschallungsanlage bezeichnet. Die Sprachalarmierung kann von einer Brandmeldeanlage ausgelöst werden.

Weiterführende Informationen zu Sprachalarmanlagen (SAA) nach DIN 14675

Sprachalarmanlagen und Sprachalarmierung

DIN 14675:2012-04 Brandmeldeanlagen (BMA) - Aufbau und Betrieb (Titel, Norm) und Sprachalarmanlagen (SAA)Übersicht zu Sprachalarmanlagen

Sie erhalten auf dieser Seite neutrale Fachinformationen der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit für den Aufbau und Betrieb von Sprachalarmanlagen nach DIN 14675. Die Informationen werden von Fachleuten von Herstellern, Errichtern, Ingenieurbüros, Betreibern, Facility Managern, Verbänden und Instituten erarbeitet und in Form von Publikationen und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Wir setzen uns für faire Wettbewerbsbedingungen, Qualität und Fortbildung ein.

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Stichworte

Sprachalarm, Sprachalarmierung, Sprachalarmanlagen, SAA, DIN 14675-1, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2, DIN VDE 0833-4, DIN EN 54-3

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme

Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Übersicht zu Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Bei einer Not- und Sicherheitsbeleuchtung handelt es sich um ein zweites Beleuchtungssystem mit einer eigenen Sicherheitsstromversorgung. Sie lässt sich unterteilen in Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung soll sicherstellen, dass alle Bereiche in einem Gebäude im Ernstfall gefahrlos verlassen werden können. Ein wichtiger Bestandteil einer Sicherheitsbeleuchtung ist die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), die entweder dezentral über einzelne Batterien in den Leuchten oder über ein zentrales zweites Stromversorgungssystem gestützt wird.

Damit Menschen im Notfall schnell und sicher den Weg nach draußen finden, ist eine Not- oder Sicherheitsbeleuchtungsanlage für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten, Beherbungsbetriebe und Flucht- und Rettungswege vorgeschrieben. Für die Funktionsfähigkeit der Anlagen sind die Betreiber verantwortlich.

Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften zu Not- und Sicherheitsbeleuchtung

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Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

  • Notleuchten, Sicherheitsleuchten
  • Sicherheitsleitsystem, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungsweg, Notausgang