Löschanlagen und Trinkwasserhygiene

Löschanlagen und Trinkwasserhygiene

Wandhydranten und Sprinkleranlagen betreiben

Automatische Sprinkleranlagen sind selbsttätige, Wandhydranten sind nicht selbsttätige, stationäre (ortsfeste) Löschanlagen. Beide Feuerlöschanlagen sind ständig betriebsbereite technische Anlagen und dienen der frühzeitigen und wirkungsvollen Bekämpfung von Bränden. Die Notwendigkeit der Errichtung dieser Anlagen basiert auf Forderungen im Brandschutzkonzept, des Gesetzgebers und der Sachversicherer. Sind diese Anlagen errichtet, steht der Betreiber unabhängig von der Notwendigkeit der Errichtung in der Pflicht, diese Anlagen so zu betreiben, dass diese im Ernstfall bestimmungsgerecht funktionieren und der sichere Betrieb gewährleistet ist.

Bei der Planung der Anlagen müssen bei den geforderten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen die individuellen Schutzziele (Personen-, Sachwert- und Umweltschutz) und die anlagentechnischen Schutzziele (Verhinderung der Brandausbreitung) berücksichtigt werden. Nach der Errichtung der Anlagen sind die notwendigen Betreiberkontrollen durchzuführen. Alle Vorgänge und Ereignisse müssen im Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen, z.B. nach VdS 2212, festgehalten werden. Besonders Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen für Löschwassereinrichtungen sind nach DIN 14462 zu dokumentieren und die gesetzlichen Prüffristen einzuhalten. Um diese gestellten Aufgaben sachgerecht durchführen zu können, ist der Betreiber verpflichtet, befähigte Personen nach TRBS 1203 auszubilden.

Ein besonders sensibler Bereich bei Planung, Errichtung und Betrieb von Feuerlöschanlagen ist der Übergang zur Trinkwasserinstallation und die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene. Nach den Technischen Regeln des DVGW für Trinkwasser-Installationen gemäß DIN 1988-600 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) darf das Trinkwasser im vorgeschalteten Netz nicht beeinträchtigt werden. Für Feuerlöschanlagen, in denen Trinkwasser stagniert und die direkt mit der Trinkwasserinstallation verbunden sind, besteht wegen des erhöhten hygienischen Risikos kein Bestandsschutz, wenn Grenzwerte der TrinkwV nicht eingehalten werden. In solchen Fällen ist sofortiges Handeln notwendig.

Autor: Detlef Mertens, Brandschutzbeauftragter, Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Löschanlagen an der Trinkwasserversorgung

Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Für die Umsetzung gilt u.a. die DIN 1988-600. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Die erforderliche Trennung kann durch einen offenen Vorratsbehälter mit freiem Auslauf erreicht werden (mittelbarer Anschluss). Dabei ist ein Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zuflussregelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel einzuhalten. Diese Art von Anschluss eignet sich für alle Wasserlöschanlagen, zum Beispiel Sprinkler-, Sprühwasser- oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen. Wichtig: Der freie Auslauf darf nicht überflutet werden.

Die Alternative ist eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 (unmittelbarer Anschluss): Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall mit dem Trinkwassernetz. Unzulässig sind in diesem Fall: Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr, Verwendung von Schaummitteln, Frost- oder Korrosionsschutzmitteln im Löschwasser.

Löschwasserversorgung und Trinkwasserhygiene

Der bvfa hat ein Merkblatt für Wasserhygiene herausgegeben. Für bestehende Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die an das Trinkwassernetz angeschlossen sind, gelten die DIN 1988, DIN 14462 und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Normen und Richtlinien

Weiterführende Informationen

Stichworte
Trinkwasserhygiene, Löschwasserversorgung, Feuerlöschanlagen, Brandschutzanlagen, Trinkwassernetz, Trinkwasser, Löschwasser, DIN 1988, DIN 14462, DIN 15565, Trinkwasserverordnung, Löschanlagen, Wasserlöschanlagen

Aufzugsanlagen

Übersicht zu Aufzugsanlagen

Einführung | Beauftragte Person | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Hersteller, Importeure, Händler und Montagebetriebe von Personen- und Lastenaufzügen müssen regelmäßig für die ordnungsmäßige Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen sorgen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber einige Normen und Richtlinien überarbeitet und neu eingeführt. Die neuesten Richtlinien betreffen unter anderem Aufzugsschachtentrauchung, Aufzugsnotrufsysteme sowie vorausschauende Wartung. Die Technische Richtlinie für Betriebssicherheit TRBS 3121 regelt zudem, welche Pflichten Arbeitgeber haben, um Aufzüge betreiben zu dürfen. Befähigte Personen (früher: Aufzugswart) müssen sich regelmäßig fortbilden.

Maßgeblich für die ,,Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“ ist die Normenreihe DIN EN 81-20/50. Zudem regelt die Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV) sowie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Weiteres. Auch die Technischen Richtlinien für Betriebssicherheit (TRBS) und VDI-Richtlinien sorgen für den sicheren Betrieb von Aufzusganlagen.

Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber mit der Neuordnung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) festgelegt, dass bis 2020 alle Aufzüge mit einem Fernnotrufssystem ausgestattet sein müssen. Technisch veraltete Systeme müssen zudem erneuert werden. Welche technischen Anforderungen die Notrufsysteme haben müssen, legt die Europanorm DIN EN 81-28 fest

Beauftragte Person

Gemäß TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ müssen Betreiber von Aufzugsanlagen sicherstellen, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden können. Auch bei regelmäßiger Wartung können Aufzüge ausfallen und der Fahrkorb stecken bleiben. Der Betreiber muss eine qualifizierte Person beauftragen, welche die Aufzugsanlagen überwacht, regelmäßige Kontrollen durchführt und Personen im Falle einer Einklemmung befreit. Beauftragte Personen, früher Aufzugswärter, sind speziell geschult. Sie müssen zusätzlich zum theoretischen Sachkundenachweis eine praktische anlagenbezogene Einweisung durch ein Aufzugsunternehmen am zu betreuenden Aufzug nachweisen, bevor sie eingesetzt werden können. Nach einer erfolgreichen Personenbefreiung darf die Aufzugsanlage erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung behoben wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.

Normen und Vorschriften

Für Aufzugsanlagen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Anbieter und Hersteller

Herstellerverzeichnis

Weitere Informationen

Stichwörter

Aufzug, Fahrstuhl Aufzusganlagen, Aufzugsnotruf, DIN EN 81-20/50, Aufzugswart, befähigte Person, Betriebssicherheitsverordnung, Produktsicherheitsgesetz, Wartung, Instandhaltung

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) - Seminar, Webinar, Sachkunde, Wartung, Instandhaltung, Prüfung

Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Sachkunde

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Sachkunde Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) vermittelt herstellerneutral die Sachkunde für Planung und Errichtung von RWA und bildet Betreiber und Dienstleister zur befähigten Person für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung aus.

Seminareinladung

Online-Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - SachkundeOnline-Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Sachkunde Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert zwei Tage:
1. Tag: 9:00-17:00 Uhr | 2. Tag: 9:00-17:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 18.-19. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 04.-05. Dezember 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16.-17. Februar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 05.-06. Mai 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 02.-03. September 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Coellner Hof | Hansaring 100 | 50670 Köln
  • 09.-10. September 2025 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 07.-08. Oktober 2025 – Hannover – freie Plätze
    Werkhof Hannover | Schaufelder Straße 11 | 30167 Hannover
  • 25.-26. November 2025 – München – freie Plätze
    Super 8 Munich City North | Am Nordring 4 | 80807 München
  • 20.-21. Januar 2026 – Frankfurt – freie Plätze
  • 17.-18. März 2026 – Berlin – freie Plätze
  • 21.-22. April 2026 – Hamburg – freie Plätze

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, schriftliche Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Flucht- und Rettungswege rauchfrei bleiben. Sie dürfen nur von Fachkräften geplant und errichtet werden und müssen jährlich durch eine Befähigte Person auf ihre Funktion überprüft und regelmäßig gewartet und instand gehalten werden. Voraussetzung für alle Tätigkeiten an RWA sind rechtliche und technische Grundkenntnisse gemäß Bauordnungen und DIN 18232.

Nutzen

In dem Seminar Sachkunde Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) wird in zwei Tagen die hersteller- und produktneutrale Sachkunde für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vermittelt und zur Befähigten Person für die Prüfung, Wartung, Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ausgebildet. Sie lernen die aktuellen Rechtsvorschriften und technischen Normen, die elektromotorische und pneumatische Gerätekunde sowie den sicheren Umgang für Instandhaltungsarbeiten. Mit einer schriftlichen Prüfung weisen Sie die erworbene Sachkunde nach und erhalten das entsprechende Zertifikat.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Sachkunde Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Verantwortliche und technische Mitarbeiter, die RWA planen, errichten und instand halten,
  • Betriebsingenieure, Elektrofachkräfte, Gebäudetechniker, Haustechniker,
  • Errichter für Sicherheitssysteme, Gebäude-Betreiber, Öffentliche Einrichtungen, Sachverständige,
  • Dienstleister, Facility Manager und Haustechniker.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Rauch- und Wärmeabzugsanalgen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Für Arbeiten an elektrischen Bauteilen müssen die Anforderungen an eine Elektrofachkraft erfüllt sein. Als Elektrofachkraft gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen (mindestens 3 Jahre) sowie Kenntnis der geltenden Normen und Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Inhalte

Gerätekunde: Elektromotorische Anlagen

  • Elektrische und mechanische Grundlagen, Messtechnik, Spannungsarten
  • Aufbau von elektromotorischen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Funktionsprinzip, Modulare, Bus, Kompaktzentralen, Externe Ansteuerungen, Schnittstellen
  • Antriebe: Funktionsprinzip, Kette, Spindel, Scheren
  • RWA-Auslöseelemente und Bedienelemente

Gerätekunde: Pneumatische Anlagen

  • Druckluftgrundlagen
  • Aufbau von pneumatischen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Zylinder, Notauslösekästen, Thermoauslösegeräte
  • Externe Ansteuerungen (Schnittstellen)
  • Pneumatische Geräte

Grundlagen, Normen und Vorschriften

  • Grundlagen der Entrauchung
  • Normen: DIN 18232-2, DIN EN 12101/-2/-9/-10, DIN 31051
  • Vorschriften: Bauordnung (LBO/MBO), Sonderbauverordnung, Industriebaurichtlinie, Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR)
  • Schutzziele
  • Bemessung, NRWG
  • Wind- und Schneelasten
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Kraftbetätigte Fenster
  • Montage-Abnahme

Instandhaltung Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

  • Prüfung, Wartung, Instandhaltung
  • Strukturierte Fehleranalyse
  • Rechte und Pflichten von Sachkundigen Personen

Schriftliche Sachkundeprüfung

Referenten

Die Referenten dieses Seminars sind leitende Angestellte der führenden Fachunternehmen der Branche, langjährig erfahrene Experten für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Mitarbeiter in den Fachverbänden und Normungsgremien.

  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Marcus Schnabel ist leitender Vertriebsmitarbeiter bei der K + G Tectronic GmbH und Referent für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Rainer Schulze ist staatlich geprüfter Techniker, Leiter Strategisches Produktmanagement bei der Hautau GmbH und Referent für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandschutzbeauftragter der Goethe-Universität Frankfurt und langjähriger Referent für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) per E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99:

Online-Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Sachkunde Online Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Sachkunde Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar hat mir tieferes Wissen in der Welt der RWA-Anlagen gebracht. Der Dozent war sehr nett und die technische Umsetzung war gut.“
    Marc Böhle, Böhle Elektrotechnik, Stuttgart
  • „Hilfreiche Schulung, viele Informationen, toll und angenehm erklärt. Man spart sich die Autofahrt, zeitlich und kostenmäßig, im Gegensatz dazu, wenn die Schulung in Präsenz stattgefunden hätte. Die Vermittlung des Referenten war sehr angenehm und ruhig. Auch die Technik selbst hat super funktioniert und ist einfach zu bedienen. Das Online-Angebot ist super, so ist man der Schulung nahe und trotzdem im Büro.“
    Susanne Scheuerer, Sachverständigenbüro Kurz, Kohlberg
  • „Gefallen hat mir die Umsetzung des Referenten, welcher die Themen deutlich und verständlich ermittelt hat. Besonders gefallen hat mir, dass der Referent so genau auf unsere Fragen eingegangen ist und alles genauestens erklärt hat. Des weiteren wurde die zeitliche Organisation gut gemanagt. „
    Timo Seidl, EEAtec GmbH, Weiden
  • „Die Schulung gibt mir Sicherheit beim weiteren Umgang mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Besonders gefallen hat mir die praxisorientierte Umsetzung.“
    Thomas Zimmermann, Walden Sicherheitstechnik GbR, Wittstock
  • „Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über das Thema. Der Vortrag insgesamt, die Beantwortung der Fragen und die Art und Weise der Abwicklung hat mir besonders gut gefallen. Der Vorteil von Webinaren zeigt sich deutlich.“
    Martin Stang, c2b CompetenceToBuild UG, Hannover
  • „Es gab viele praktische Hinweise, die man im Berufsleben umsetzen kann. Besonders gefallen hat mir die Vermittlung von praxisnahen Themen.“
    Uwe Brümmel, IKET GmbH, München
  • „Das Seminar war sehr gut, geplante Themen waren super gewählt. Ich denke, dass mehr als 90% sehr zufrieden waren. Vielen Dank für ein tolles Seminar! Besonders gefallen hat die Vermittlung der Themen und das Erläutern der gesamten Schulung.
    Markus Franke, Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG)
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant. Der Referent hat sehr professionell vorgetragen.“
    Florian Krätzschmar, IKET GmbH, München

Weitere Informationen

Stichworte

Seminar, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Entrauchung, Rauchabzug, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, NRA, NRWG, Treppenhausentrauchung, Treppenräume, Planung, Errichtung, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN 18232-2, VdS 2098, DIN 31051, Befähigte Person, Fachkraft, Sachkundige Person, Sachkunde, 2025, 2026

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Brandschutz in Flüchtlingsunterkünften

Flüchtlingsunterkunft

Brandschutz in Flüchtlingsunterkünften

Brandschutz in FlüchtlingsunterkünftenBrandschutzexperten weisen auf die erhöhte Brandgefahr bei der Nutzungsänderung von Gebäuden hin und geben Empfehlungen für deren Ausstattung.

In vielen Flüchtlingsunterkünften zwingt der hohe Andrang zur Improvisation. Dabei sollte der Brandschutz aber nicht außer Acht gelassen werden. So fordert der Deutsche Feuerwehrverband für Asylbewerber-Wohnheime eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675, Schutzkategorie 3, und Rauchmelder in allen Beherbergungsräumen. Hallenunterbringung erfordert eine Notbeleuchtung, Unterkünfte in Wohngebäuden brauchen eine Brandschutztür Klasse T30RS für das Treppenhaus im Untergeschoss. Jedoch: Brandschutz ist Ländersache und auch die Bausubstanz ist ein entscheidender Faktor. (ip)

Autor: Ines Pettigrew (ip), Director Marketing & Business Development, Tyco Fire & Security Holding Germany GmbH

Weiterführende Informationen

Stichworte

Flüchtlingsunterkunft, Flüchtlingsheim, Notunterkunft, Asylbewerberunterkunft, Asylbewerberheim, Wohnheim, Asylantenheim, Beherbergung, Beherbungsstätte, Beherbergungsbetrieb, Wohncontainer, Brandschutz, Unterbringung, Flüchtlinge, Asylbewerber

Bauvertrag (Baurecht)

Bauvertrag wird gesetzlich neu geregelt

Bauvertrag wird gesetzlich neu geregeltBauherren, Architekten, Planer, Errichter und Hersteller müssen in 2016 die geplanten Änderungen des Bauvertrags- und Mängelhaftungsrechts umsetzen. Ein neues Gesetz dazu soll im Sommer verabschiedet werden und Ende 2016 in Kraft treten. Alle Baubeteiligten sollten sich nach Verabschiedung unverzüglich mit den umfangreichen Neuerungen vertraut machen.

Der Gesetzentwurf nimmt erstmals den Begriff des Bauvertrags und die Pflichten von Architekten und Ingenieuren in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf. Eingeführt werden unter anderem ein Anordnungsrecht des Bauherrn und das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Neu geregelt werden die fiktive Abnahme und Teilabnahmen für Architekten und Ingenieure. Bauunternehmen sollen bei mangelhaftem Baumaterial nicht mehr auf den Aus- und Einbaukosten sitzen bleiben.

Weiterführende Informationen

Stichwörter

Bauvertrag, Baurecht, Bauherr, Architekt, Planer, Gesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, Bauvertragsrecht, Vergütung, Mängelhaftung, Baubeschreibung, Neuregelung, Bauantrag, Baugenehmigung, Bauvorhaben, Bauordnung, Bauplanung, Novelle, Bauvertragsrecht

Verzeichnis der Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

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Verzeichnis der Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Diese Liste nennt die Ansprechpartner mit Kontaktdaten der Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827, die ihre Sachkunde mit erfolgreich bestandener Prüfung nachgewiesen haben. Diese Risikomanager können eine Risikobewertung für Öffentliche Einrichtungen und Schulen vornehmen, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) eingesetzt werden soll. Sie können die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS treffen.

Weiterführende Informationen

Stichworte
Technischer Risikomanager, Risikomanagement, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikoakte, Notfall- und Gefahren-Situation, DIN VDE V 0827, ISO 31000, DIN EN 31010, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, Adressliste, Firmenverzeichnis, Adressverzeichnis, Adressen, Verzeichnis

Pressemitteilung Nr. 2016-02

DGWZ führt Planer über die Light + Building

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet auf der Light + Building vom 13. bis 17. März 2016 in Frankfurt am Main täglich fachlich moderierte Messerundgänge für Planer, Architekten, Betreiber und leitende Mitarbeiter aus der Gebäudetechnik an. Die Rundgänge geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik. Auf den Ständen von acht Ausstellern präsentieren Fach- und Führungskräfte Produktneuheiten, Innovationen, Technologien und Designs, die unter planerischen und technischen Gesichtspunkten besonders interessant sind.

Die Rundgänge sind kostenlos. Darin enthalten sind eine Eintrittskarte für den Tagesbesuch, der exklusive Besuch der Messe-Lounge und ein Messehandbuch mit den Höhepunkten und Ansprechpartnern der Aussteller. Im Anschluss an die Messe erhalten die Teilnehmer die Informationen der besuchten Aussteller zugeschickt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/light-building.

1.028 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Light + Building, 2016, Messe, Frankfurt, Rundgang, Messerundgang, Planer

Tweet-Vorschlag

Täglich geführte Messerundgänge für Planer auf der Light + Building 2016. #LB16 www.dgwz.de/light-building

Download

www.dgwz.de/presse/pm-2016-02-light-building-messerundgang

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/light-building

Light + Building, 2016, Messe, Frankfurt, Rundgang, Messerundgang, Planer

Planerbrief 06 - Januar-Februar 2016

Pressemitteilung Nr. 2016-01

Ein Jahr Planerbrief

Der Planerbrief wird im Januar 2016 ein Jahr alt. Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der aktuelle Planerbrief 06 kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

In jeder Ausgabe werden fünf aktuelle Themen vorgestellt. Die Ausgabe Januar-Februar 2016 behandelt die Digitalisierung der Baubranche durch Building Information Modeling (BIM), die neue Norm für Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2015, die staatliche KfW-Förderung für Einbruchschutz, Schutzziele für Rauchabzug durch die neue Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) und die häufigsten Geschäftsrisiken für Unternehmen.

Im Editorial kommt Maria Hasselman, Brandmanagerin der Messe Frankfurt, zu Wort. Anlässlich der Messe Light + Building 2016 für Licht und Gebäudetechnik erläutert Hasselman den Trend zur digitalen Vernetzung im Gebäudemanagement.

Der nächste Planerbrief 07 erscheint am 1. März 2016.

1.121 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde im Februar 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon    06172 98185-30
Telefax    06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, planen, errichten, betreiben

Tweet-Vorschlag

Ein Jahr Planerbrief! Regelmäßige Informationen über Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung. #TGA www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/presse/pm-2016-01-ein-jahr-planerbrief

  • Pressemitteilung Nr. 2016-01 (PDF, TXT)
  • Bild: Titel Planerbrief 06 (EPS, JPG)
    Planerbrief 06 - Januar-Februar 2016
    Bildquelle:
    DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief informiert seit einem Jahr alle zwei Monate über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Weiterführende Informationen

www.planerbrief.de

Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, planen, errichten, betreiben

Messerundgänge auf der Light + Building

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet auf der Light + Building vom 13. bis 17. März 2016 in Frankfurt am Main wieder täglich fachlich geführte Messerundgänge für Planer, Architekten, Betreiber und leitende Mitarbeiter aus der Gebäudetechniker an. Die Rundgänge sind kostenlos. Darin eingeschlossen sind eine Eintrittskarte für den Tagesbesuch, der exklusive Besuch der Messe-Lounge und ein Messehandbuch mit den Höhepunkten und Ansprechpartnern. Im Anschluss an die Messe erhalten die Teilnehmer die Informationen der besuchten Aussteller per Post zugeschickt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über die Website der DGWZ.

Wie in den Vorjahren besuchen die Rundgänge in zwei Stunden acht Aussteller und zeigen einen kompakten Überblick über die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik. Auf den Ständen der Aussteller präsentieren die zuständigen Ansprechpartner Produktneuheiten, Innovationen, Technologien und Designs, die unter planerischen und technischen Gesichtspunkten besonders interessant sind.

Weiterführende Informationen

Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) – Übersicht

Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL)
Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau

Mehr Klarheit für Planer, Errichter und Genehmigungsbehörden beim Thema Brandschutz verspricht die neue Fassung der Muster-Industriebaurichtlinie 2014. Wenn es um die Umsetzung von Schutzzielen in Industriegebäuden geht, soll das überarbeitete Regelwerk eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen und entsprechende Mindestanforderungen festlegen.

Die „MIndBauRL 2014“ beschäftigt sich intensiv mit der Rauchableitung. Wesentlich ausführlicher als in der Vergangenheit. Zum Beispiel gibt es nun konkrete Aussagen zu Zuluft-Öffnungen und Auslösegruppen.

Zu den vielen neuen Anforderungen gehört unter anderem, dass bei Räumen größer 1.600 Quadratmeter natürliche Rauchabzugsgeräte nach DIN EN 12102-2 zu verwenden sind. Darüber hinaus ist eine automatische Auslösung gefordert. Je angefangener 400 Quadratmeter Grundfläche eines Raumes sind zudem mindestens 1,5 Quadratmeter aerodynamische Rauchabzugsfläche zu berücksichtigen.

Wenn neben dem Mindestschutzziel der Bauordnung z.B. noch der Sachschutz hinzukommt oder Abweichungen von den quantitativen Anforderungen des Baurechts vorliegen, sind zur Bemessung der RWA die allgemein anerkannten Regeln der Technik wie die DIN 18232-2 anzuwenden. An anderer Stelle vermissen jedoch viele Experten dezidierte Angaben. So würde der elementaren Bedeutung der Rauchschichtung für den Einsatz der Feuerwehr sowie zur Rettung von Opfern zu wenig Bedeutung beigemessen.

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Weitere Informationen

Stichworte
Muster-Industriebau-Richtlinie, MIndBauRL