Planerbrief 06 - Januar-Februar 2016

Pressemitteilung Nr. 2016-01

Ein Jahr Planerbrief

Der Planerbrief wird im Januar 2016 ein Jahr alt. Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der aktuelle Planerbrief 06 kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

In jeder Ausgabe werden fünf aktuelle Themen vorgestellt. Die Ausgabe Januar-Februar 2016 behandelt die Digitalisierung der Baubranche durch Building Information Modeling (BIM), die neue Norm für Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2015, die staatliche KfW-Förderung für Einbruchschutz, Schutzziele für Rauchabzug durch die neue Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) und die häufigsten Geschäftsrisiken für Unternehmen.

Im Editorial kommt Maria Hasselman, Brandmanagerin der Messe Frankfurt, zu Wort. Anlässlich der Messe Light + Building 2016 für Licht und Gebäudetechnik erläutert Hasselman den Trend zur digitalen Vernetzung im Gebäudemanagement.

Der nächste Planerbrief 07 erscheint am 1. März 2016.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde im Februar 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon    06172 98185-30
Telefax    06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, planen, errichten, betreiben

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Ein Jahr Planerbrief! Regelmäßige Informationen über Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung. #TGA www.planerbrief.de

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    Planerbrief 06 - Januar-Februar 2016
    Bildquelle:
    DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief informiert seit einem Jahr alle zwei Monate über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Weiterführende Informationen

www.planerbrief.de

Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, planen, errichten, betreiben

Messerundgänge auf der Light + Building

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet auf der Light + Building vom 13. bis 17. März 2016 in Frankfurt am Main wieder täglich fachlich geführte Messerundgänge für Planer, Architekten, Betreiber und leitende Mitarbeiter aus der Gebäudetechniker an. Die Rundgänge sind kostenlos. Darin eingeschlossen sind eine Eintrittskarte für den Tagesbesuch, der exklusive Besuch der Messe-Lounge und ein Messehandbuch mit den Höhepunkten und Ansprechpartnern. Im Anschluss an die Messe erhalten die Teilnehmer die Informationen der besuchten Aussteller per Post zugeschickt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über die Website der DGWZ.

Wie in den Vorjahren besuchen die Rundgänge in zwei Stunden acht Aussteller und zeigen einen kompakten Überblick über die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik. Auf den Ständen der Aussteller präsentieren die zuständigen Ansprechpartner Produktneuheiten, Innovationen, Technologien und Designs, die unter planerischen und technischen Gesichtspunkten besonders interessant sind.

Weiterführende Informationen

Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL)

Mehr Klarheit für Planer, Errichter und Genehmigungsbehörden beim Thema Brandschutz verspricht die neue Fassung der Muster-Industriebaurichtlinie 2014. Wenn es um die Umsetzung von Schutzzielen in Industriegebäuden geht, soll das überarbeitete Regelwerk eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen und entsprechende Mindestanforderungen festlegen.

Die „MIndBauRL 2014“ beschäftigt sich intensiv mit der Rauchableitung. Wesentlich ausführlicher als in der Vergangenheit. Zum Beispiel gibt es nun konkrete Aussagen zu Zuluft-Öffnungen und Auslösegruppen.

Zu den vielen neuen Anforderungen gehört unter anderem, dass bei Räumen größer 1.600 Quadratmeter natürliche Rauchabzugsgeräte nach DIN EN 12102-2 zu verwenden sind. Darüber hinaus ist eine automatische Auslösung gefordert. Je angefangener 400 Quadratmeter Grundfläche eines Raumes sind zudem mindestens 1,5 Quadratmeter aerodynamische Rauchabzugsfläche zu berücksichtigen.

Wenn neben dem Mindestschutzziel der Bauordnung z.B. noch der Sachschutz hinzukommt oder Abweichungen von den quantitativen Anforderungen des Baurechts vorliegen, sind zur Bemessung der RWA die allgemein anerkannten Regeln der Technik wie die DIN 18232-2 anzuwenden. An anderer Stelle vermissen jedoch viele Experten dezidierte Angaben. So würde der elementaren Bedeutung der Rauchschichtung für den Einsatz der Feuerwehr sowie zur Rettung von Opfern zu wenig Bedeutung beigemessen.

Volltext (PDF)

Muster-Industriebaurichtlinie, MIndBauRL

Einbruchschutz und Einbruchmeldetechnik

Übersicht zu Einbruchschutz und Einbruchmeldetechnik

Einführung | Einbruchmeldetechnik/Einbruchmeldeanlagen | Normen und Vorschriften | Weitere Informationen

Einführung

Alle 4 Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Ein effektiver Einbruchschutz ist heute mehr denn je von großer Bedeutung. Schwachstellen sind oft ungesicherte Fenster und Türen, die ein Einbrecher in weniger als 30 Sekunden überwinden kann. Wirksamer Einbruchschutz ist eine Kombination aus mechanischer und elektronischer Sicherheitstechnik und richtigem Verhalten. Von Fenstersicherungen über Alarmanlagen bis hin zu guter Nachbarschaft.

Einbruchmeldetechnik/Einbruchmeldeanlagen

Einbruchmeldetechnik ist entscheidend für den Schutz vor unerlaubtem Zutritt. Sie kombiniert bauliche Schutzmaßnahmen mit technischen Einrichtungen. Diese Systeme umfassen eine Vielzahl von baulichen und technischen Schutzeinrichtungen, die darauf abzielen, Einbrüche zu verhindern oder im Falle eines Einbruchs sofort Alarm zu schlagen.

Bauliche Schutzeinrichtungen beziehen sich auf physische Barrieren, die den Zugang zu einem Gebäude erschweren oder verhindern. Dazu gehören verstärkte Türen und Fenster, robuste Schlösser sowie Sicherheitsglas. Diese Maßnahmen setzen dem potenziellen Einbrecher Hürden entgegen und erhöhen die Widerstandsfähigkeit des Gebäudes gegenüber gewaltsamen Eindringversuchen.

Technische Schutzeinrichtungen nutzen fortschrittliche Technologien, um unerlaubtes Eindringen zu erkennen und sofortige Alarme auszulösen. Hierzu gehören Bewegungsmelder, Glasbruchdetektoren, Magnetkontakte an Türen und Fenstern sowie Videokameras. Einbruchmeldetechnik spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz von Gebäuden vor unerlaubtem Zugriff. Diese Systeme umfassen eine Vielzahl von baulichen und technischen Schutzeinrichtungen, die darauf abzielen, Einbrüche zu verhindern oder im Falle eines Einbruchs sofort Alarm zu schlagen. Die Kombination von baulichen und technischen Schutzeinrichtungen in Einbruchmeldeanlagen schafft eine ganzheitliche Sicherheitslösung.

Normen und Vorschriften

Weitere Informationen

Stichwörter

Einbruchschutz, Einbruchmeldetechnik, Einbruchmeldeanlage, EMA

BIM - Building Information Modeling

Building Information Modeling

Übersicht zu Building Information Modeling (BIM)

Einführung |BIM-Portal des Bundes | Normen und Vorschriften | Publikationen | HerstellerWeitere Informationen

Einführung

Building Information Modeling (BIM) beschreibt eine Methode der optimierten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden mit Hilfe von Software. Dabei werden alle relevanten Gebäudedaten digital erfasst, kombiniert und vernetzt. Das Gebäude ist als virtuelles Gebäudemodell auch geometrisch visualisiert (Computermodell). Building Information Modeling findet Anwendung sowohl im Bauwesen zur Bauplanung und Bauausführung (Architektur, Ingenieurwesen, Haustechnik) als auch im Facilitymanagement.

Das BIM-Portal des Bundes

Die Bundesregierung bietet ein BIM-Portal, das einen digitalen Datenaustausch für alle an einem Bauprojekt beteiligten ermöglicht. Die BIM-Methode sorgt dafür, dass Planungsprozesse digitalisiert werden, indem alle für die Planung relevanten Gebäudeinformationen einheitlich in einem Modell gesammelt werden. Das Portal bietet hierfür interaktive und webbasierte Werkzeuge, Datenbibliotheken sowie herstellerneutrale Informationen über einzelne Bauteile, wodurch Planungsarbeiten beschleunigt und kostengünstiger realisiert werden können.

Normen und Vorschriften

Publikationen

Hersteller

BIM-Verfahren werden von allen namhaften CAD-Herstellern angeboten:

Weitere Informationen

Stichworte

Building Information Modeling, BIM, Digitaler Zwilling, Digital Twin, Bauplanung, Bauwesen, Computermodell, digital, Software

Sicherheit und Komfort für Aufzüge

Moderner Aufzug nach DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50Beim Bau von Aufzugsanlagen müssen zukünftig höhere Anforderungen beachtet werden. Die Sicherheitsstandards für Personen- und Lastenaufzüge werden durch die neuen Normen DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 erhöht und der Komfort für die Nutzer gesteigert.

Die Normenreihe DIN EN 81 beschreibt „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“. Anfang 2015 sind zwei neue Normen der Reihe in Kraft getreten und werden nach der Übergangsfrist zum 1. September 2017 verbindlich. Die DIN EN 81-20:2014-11 „Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge“ definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt vor, welche Bedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die DIN EN 81-50:2015-02 „Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten“ legt fest, wie Auslegungen und Prüfungen von Komponenten durchzuführen sind. Die neuen Normen ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

Bei Aufzugsanlagen muss nun mehr Platz durch größere Schutzräume in Schachtkopf und Schachtgrube eingeplant werden, möglichst ohne Schachtabmessungen zu vergrößern. In der Kabine ist eine hellere Beleuchtung gefordert und Aufzugstüren haben größere Kräfte als bisher auszuhalten. Bei Glastüren soll die Gefahr verringert werden, dass Kinderhände eingeklemmt werden. Alle Aufzüge müssen mit Lichtgittern an den Türen ausgestattet werden und eine gute Haltegenauigkeit erreichen. (gs) www.dgwz.de/din-en-81

Autor: Dr. Gerhard Schiffner (gs), Head of Codes & Safety, ThyssenKrupp Elevator AG

Weitere Informationen

Digital vernetzt auf der Light + Building 2016

Motto der Light + Building 2016: Digital - individuell - vernetzt. Messe FrankfurtDie Light + Building, Weltleitmesse für Licht- und Gebäudetechnik, findet das nächste Mal vom 13. bis 18. März 2016 in Frankfurt statt.

Rund 2.500 Aussteller präsentieren ihre Neuheiten für Licht, Elektrotechnik sowie Haus- und Gebäudeautomation. Dieses integrierte Angebot macht die Light + Building zur Weltleitmesse mit einem in Tiefe und Breite einzigartigem Produktspektrum. Die Ansprüche an Sicherheit, Energieeffizienz und Komfort steigen. Um sie zu erfüllen, muss die Gebäudetechnik verschiedenste Gewerke bündeln. „Digital – individuell – vernetzt“ heißt deshalb das Leitthema 2016. Täglich geführte Messerundgänge für technische Planer werden von der DGWZ angeboten.

Autor: Messe Frankfurt GmbH (mf)

Weitere Informationen

Normen und Richtlinien für Aufzüge

Normen und Richtlinien für Aufzüge

Einführung | Normen und Vorschriften | Normen kaufen | Weitere Informationen | Stichwörter

Einführung

Die Normen und Richtlinien, die beim Betrieb sowie der Wartung und Instandhaltung von Aufzügen zu beachten sind, werden regelmäßig vom Gesetzgeber überarbeitet und teils neu erstellt. Die aktuell gültige Normenreihe ist die DIN EN 81-20/50.

Die Normenreihe DIN EN 81-20/50 beschreibt „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“. Die DIN EN 81-20:2018-03 „Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge“ definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt vor, welche Bedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die DIN EN 81-50:2018-03 „Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten“ legt fest, wie Auslegungen und Prüfungen von Komponenten durchzuführen sind. Die neuen Normen ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

Normen und Vorschriften

Normenreihe DIN EN 81-20/50

  • DIN EN 13015 – Regeln für Instandhaltungsanweisungen
  • DIN EN 81-1/2 – Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
  • DIN EN 81-2/2 – Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
  • DIN EN 81-20 – Personen- und Lastenaufzüge
  • DIN EN 81-50 – Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten
  • DIN EN 81-28 – Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge
  • DIN EN 81-58 – Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren
  • DIN EN 81-70 – Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
  • DIN EN 81-71 – Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung
  • DIN EN 81-72 – Feuerwehraufzüge
  • DIN EN 81-80 – Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge

Europäische Richtlinien

  • RL 2014/33/EU – Richtlinie des europäischen Parlamentes und Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  • RL 2006/42/EG – Richtlinie des europäischen Parlamentes und Rates über Maschinen

VDI – Vorschriften

  • VDI 2566 – Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum
  • VDI 3810 – Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Aufzüge
  • VDI 4707 – Aufzüge – Energieeffizienz
  • VDI/VDMA 4705 – Aufzüge Notrufmanagement

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

  • TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung
  • TRBS 1121 – Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen
  • TRBS 1201 – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen
  • TRBS 2111 – Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2181 – Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenauf-nahmemitteln
  • TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen

Weitere Gesetze

Normen kaufen

Weitere Informationen

Stichwörter

DIN EN 81-20/50, Aufzüge, Normen, Normenreihe, Vorschriften, Technische Regeln

Seminar: Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung

Seminar Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Sicherheitsstromversorgung, Notstromversorgung, ErsatzstromversorgungDas Seminar vermittelt die wirtschaftliche Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE-Normen und Arbeitsstättenregeln.

Seminareinladung

Seminar: Programm und Anmeldung (PDF)

Nächster Termin

Das Intensiv-Seminar dauert 3 Tage. Die Tage können auch einzeln gebucht werden.

  • 10.-12. Dezember 2019 – Düsseldorf – noch Plätze frei
    IntercityHotel | Graf-Adolf-Straße 81-87 | 40210 Düsseldorf

1. Tag – 10:00-16:30 Uhr – Sicherheitsstromversorgung
2. Tag – 10:00-16:30 Uhr – Rechtsgrundlagen und Normen
3. Tag – 09:00-16:00 Uhr – Sicherheitsbeleuchtung

Teilnahmegebühr

3 Tage – 890 € zzgl. 19% MwSt.
2 Tage – 630 € zzgl. 19% MwSt.
1 Tag   – 480 € zzgl. 19% MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Beschreibung

Die Sicherheitsstromversorgung gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb der Sicherheitsbeleuchtung und sie ist für medizinische Einrichtungen vorgeschrieben, damit bei Stromausfall lebenserhaltende Einrichtungen weiter betrieben werden können.

Die Sicherheitsbeleuchtung hilft Menschen, im Notfall schnell den Weg aus dem Gebäude zu finden. Sie ist für Flucht- und Rettungswege von Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten vorgeschrieben.

Der Betreiber ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen und hat ein Interesse an einem wirtschaftlichen Betrieb.

Nutzen

Die Teilnehmer lernen in dem Intensiv-Seminar an drei Tagen die die Sachkunde für die Planung, Errichtung, funktionsfähigen Betrieb und Instandhaltung der Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Seminar Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 3 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 3 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Technische Leiter, Techniker, Elektrofachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Fachplaner, Ingenieure,
  • Krankenhäuser, Errichter, Bauämter und Sachverständige,
  • Mitarbeiter, die Sicherheitsstromversorgungen und Sicherheitsbeleuchtungen planen, errichten, betreiben, prüfen und baurechtlich bearbeiten.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Ein Grundverständnis von Technik und dem Umgang mit Normen ist von Vorteil.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Vorschrift 3 und 4 nur von Elektrofachkräften geprüft werden. Voraussetzungen für die Befähigten Personen sind die aktuellen Fachkenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen (Sachkunde), eine abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung, eine mindestens einjährige Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der durchzuführenden Prüfungen.

Inhalte

Sicherheitsstromversorgung (1. Tag)

  • Batteriegestützte Stromversorgungssysteme (BSV AC, BSV DC)
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
  • Einzelbatterie, Gruppenbatterieanlagen (LPS), Zentralbatterieanlagen (CPS)
  • Stromerzeugungsaggregate

Rechtsgrundlagen (2. Tag)

  • Grundlagen des Risikomanagements
  • Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV
  • Rechtliche und Normative Grundlagen
  • LBO, BauPrüfVO, SBauVO, EltBauVO, Brandschutznachweis
  • Betriebssicherheit: BetrSichV, TRBS, UVV, ArbStättV, ASR
  • DIN VDE 0100-560, 0100-710, 0558-507

Sicherheitsbeleuchtung (3. Tag)

  • Sicherheits- / Not- / Ersatzbeleuchtung
  • Schaltungsarten der Sicherheitsbeleuchtung
  • Leitungsanlagenrichtlinie LAR, Funktionserhalt
  • Sicherheitsleitsysteme für Flucht- und Rettungswege: Rettungszeichen, Sicherheitsleuchten, Notleuchte

Referenten

Die Referenten des Seminars sind Fachleute für Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung mit praktischen Erfahrungen als Hersteller, Planer, Errichter oder Betreiber.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99 oder melden Sie sich über das Online-Formular zu folgendem Termin an:

  • 10.-12. Dezember 2019 – Düsseldorf – noch Plätze frei
    IntercityHotel | Graf-Adolf-Straße 81-87 | 40210 Düsseldorf

Die Tage können auch einzeln gebucht werden.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Sehr informativ, viele Praxisbeispiele. Anwendung und Umgang mit Normen, Richtlinien und Vorschriften. Besonders gefallen haben mir die Fallanwendungen und Beispiele.“
    Thomas Kullmann, Klebs+Hartmann GmbH + Co. KG , Ludwigshafen
  • „Viele wissenswerte Themen, die im Berufsleben behilflich sein werden. Die Inhalte und Themen waren sehr spannend! Alles wurde erfolgreich übermittelt, so dass keine Fragen mehr offen blieben.“
    Güner Ögut, Apleona HSG FM BS GmbH, Frankfurt am Main
  • „Es war sehr aufschlussreich! Gut waren der Mix zwischen Theorie und Praxis sowie die hohe Fachkompetenz des Dozenten.“
    Jochen Bochtler, Sana TGmed GmbH, Ulm
  • „Vertiefung der Grundkenntnisse, besseres Verständnis von Schutzzielen, gute Planungshilfen. Teilnehmerzahl war optimal. Der Dozent war super, gerne wieder.“
    Gerd Woellhaf, Klett Ingenieur GmbH, Fellbach
  • „Verständnis in Normen und richtlinien in theoretischer und praktischer Form. Viele projektbezogene Vergleiche für besseres Verständnis.“
    Michael Nawrath, Metzger Elektrotechnik GmbH, Freiberg
  • „Ich werde zukünftig viele Ideen aus dem Skript verwenden können. Die Themen wurden gut mitgeteilt.“
    Sylvia Sixt, Ingenieurgesellschaft Hetzel mbH & Co. KG, Schwäbisch Gmünd
  • „Neue Erkenntnisse und Vermittlung von Vorschriften. Super gute Veranstaltung. Praxisorientierte Beispiele. Sehr guter Dozent.“
    Ralf Becker, Entsorgungs & Baubetrieb Stadt Worms
  • „Sehr informativ! Das Seminar gewährt mir einen ersten Einblick in die rechtlichen und technischen Grundlagen. Das doch recht trockene Thema Rechtsgrundlagen wurde sehr gut aufbereitet.“
    Jens Gönne, Engie Deutschland GmbH, Hamburg
  • „Sehr interessante Veranstaltung, gut und verständliches Vortragen von Fachwissen, wobei Fragen zu jedem Zeitpunkt möglich waren und gut beantwortet wurden!“
    Björn Stengel, Anna-Katharinenstift Karthaus, Dülmen
  • „Sehr lebendige Veranstaltung mit bleibendem Erinnerungs- und Wissenswert – sehr gut!“
    Carsten Bey, Leibniz Universität Hannover

Weitere Informationen

Stichworte

Sicherheitsstromversorgung, Stromversorgungssysteme, Notstrom, Notstromversorgung, Unterbrechungsfreie Stromversorgung, USV, Krankenhausstromversorgung, Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme (BSV) für Sicherheitszwecke zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche, Krankenhaus, Klinik, Medizinische Einrichtung, Medizinisch genutzter Bereich, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsystem, DIN EN 60172, DIN EN 1838, ASR A3.4/3, Seminar, Kurs, Training, Lehrgang, Schulung, Weiterbildung, Fortbildung

Seminar: Verträge für Bauleistungen optimal einsetzen

Baurecht Vertrag Bauleistung Bauvertrag VOB HOAIDas Seminar macht Architekten, Planer, Errichter und Bauherren mit den grundlegenden Vertragsarten für Bauleistungen vertraut und versetzt sie in die Lage, die einzelnen Vertragsarten optimal zu nutzen und typische Fehler zu vermeiden.

Seminar: Programm und Anmeldung (PDF)

Termin

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

  • 5. November 2015 – Frankfurt am Main – freie Plätze

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19 % MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Teilnahmebescheinigung, Getränke und Mittagessen.

Beschreibung

Wer Bauleistungen erbringt oder einfordert, sollte die unterschiedlichen Vertragstypen sicher beherrschen. In der kaufmännischen oder technischen Ausbildung lernt man aber nur wenig über das deutsche Vertragsrecht.

Nutzen

Dieses Seminar hilft Ihnen, Verträge für Bauleistungen richtig abzuschließen und zu beurteilen und typische Fehler zu vermeiden. Anhand zahlreicher Musterbeispiele werden Sie in die Lage versetzt, Verträge richtig einzuordnen und Vor- und Nachteile sicher zu bestimmen. Die Seminarunterlagen mit Checklisten sind eine wertvolle Hilfe für die tägliche Praxis im Baurecht.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Zeiten und Lehrinhalte.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an:

  • Fachplaner, Architekten, Errichter, Gebäudebetreiber, Behörden
  • Mitarbeiter aus den Planungsabteilungen von Unternehmen

Inhalte

  • Wie Sie mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern die richtigen Verträge für Bauleistungen abschließen
  • Kaufvertrag, Werkvertrag, Einführung VOB, Werklieferungsvertrag
  • Unterschiede und Einsatzmöglichkeiten der Verträge
  • Vor- und Nachteile der einzelnen Verträge
  • Vertragliche Haupt- und Nebenpflichten
  • Leistungsstörungen im Vertragsgeschäft
  • Konsequenzen von Pflichtverletzungen
  • Rechtsschutz
  • Formulierungen richtig nutzen
  • Praktische Übungen

Dozent

Dr. Josef Christian Wirth (Kanzlei Helms/Renner/Wirth, Hannover) ist Rechtsanwalt und Notar.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

  • 5. November 2015 – Frankfurt am Main – freie Plätze

Stichworte

  • Bauleistungen, Bauvertrag, Baurecht, Vertragsrecht, Kaufvertrag, Werkvertrag, Vergabeordnung, VOB, Auftrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Werklieferungsvertrag
  • Lehrgang, Seminar, Schulung, Kurs, Training, Fortbildung, Weiterbildung

Seminar, Schulung: Vertragsrecht für Bauleistungen in der Praxis