Belüftung und Entrauchung im Aufzugsschacht

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt eine immer dichtere Gebäudehülle vor, um den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig zu senken. In diesem Zusammenhang werden Planer und Architekten immer wieder vor die Anforderung gestellt, die technisch notwendigen Öffnungen so auszuführen, dass die EnEV eingehalten wird.

Gerade beim Aufzugsschacht und der gesetzlich vorgeschriebenen Öffnung zur Entrauchung und Belüftung gibt es noch immer verschiedene Herangehensweisen die leider nicht immer mit den gültigen Normen und Richtlinien vereinbar sind. Zum Beispiel wird teilweise beim Blower Door Test die Öffnung vom Aufzugsschacht temporär abgedichtet und nach dem Test wieder geöffnet oder die Öffnung vom Aufzugsschacht ins Freie wird komplett weggelassen. Beim Weglassen der Öffnung wird hier leider vergessen, dass der Schacht nicht nur entraucht, sondern auch belüftet werden muss. Durch die fehlende Öffnung im Schachtkopf findet keine ausreichende Lüftung der Kabine im Störungsfall des Aufzuges statt. Dies hat zur Folge, dass die CO2-Konzentration in der Kabine schon innerhalb der ersten zehn Minuten gesundheitsgefährdende Ausmaße erreichen kann.

Durch den Einsatz moderner Systeme zur kontrollierten Entrauchung und Belüftung von Aufzugsschächten können die Sorgen der Architekten und Planer einfach gelöst werden. Systeme zur Aufzugsschachtentrauchung sind so konzipiert, dass die Öffnung mit einem Lamellenfenster oder einer Jalousieklappe temporär verschlossen wird und somit der unkontrollierte Verlust von Heiz- und Klimaenergie entscheidend reduziert wird.

Die Systeme sind so ausgelegt, dass mittels Rauchdetektoren, Temperatursensoren oder der direkten Kommunikation mit der Aufzugssteuerung der Bedarf zum Öffnen des Fensters individuell ermittelt wird. Besonders zu beachten ist, dass neben der Entrauchung ein Öffnen des Fensters im Störungsfall des Aufzuges sichergestellt ist. Nur so erfolgt ein Luftaustausch in der Kabine und die Personen werden geschützt.

Der Einsatz von herkömmlichen Lichtkuppeln ist nicht möglich, denn auch bei Regen muss das Fenster geöffnet werden können ohne das Wasser in den Schacht dringt. (lw) www.dgwz.de/aufzugsschachtentrauchung

Autor: Lars Walter (lw), Geschäftsführer, B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH

Weiterführende Informationen

Aufzugsschachtentrauchung, Entrauchung, Lüftung, Belüftung, Energieeinsparverordnung, EnEV, Aufzug, Energieverbrauch

Aufzugsschachtentrauchung

Übersicht zu Aufzugsschachtentrauchung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV), welche 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt wurde, schreibt eine immer dichtere Gebäudehülle vor, um den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig zu senken. In diesem Zusammenhang werden Planer und Architekten immer wieder vor die Anforderung gestellt, die technisch notwendigen Öffnungen so auszuführen, dass das GEG eingehalten wird.

Gerade beim Aufzugsschacht und der gesetzlich vorgeschriebenen Öffnung zur Entrauchung und Belüftung gibt es noch immer verschiedene Herangehensweisen, die nicht immer mit den gültigen Normen und Richtlinien vereinbar sind. Zum Beispiel wird teilweise beim Blower-Door-Test die Öffnung vom Aufzugsschacht temporär abgedichtet und nach dem Test wieder geöffnet oder die Öffnung vom Aufzugsschacht ins Freie wird komplett weggelassen. Beim Weglassen der Öffnung wird hier vergessen, dass der Schacht nicht nur entraucht, sondern auch belüftet werden muss. Durch die fehlende Öffnung im Schachtkopf findet keine ausreichende Lüftung der Kabine im Störungsfall des Aufzuges statt. Dies hat zur Folge, dass die CO2-Konzentration in der Kabine schon innerhalb der ersten zehn Minuten gesundheitsgefährdende Ausmaße erreichen kann.

Durch den Einsatz moderner Systeme zur kontrollierten Entrauchung und Belüftung von Aufzugsschächten können die Sorgen der Architekten und Planer einfach gelöst werden. Systeme zur Aufzugsschachtentrauchung sind so konzipiert, dass die Öffnung mit einem Lamellenfenster oder einer Jalousieklappe temporär verschlossen wird und somit der unkontrollierte Verlust von Heiz- und Klimaenergie entscheidend reduziert wird.

Die Systeme sind so ausgelegt, dass mittels Rauchdetektoren, Temperatursensoren oder der direkten Kommunikation mit der Aufzugssteuerung der Bedarf zum Öffnen des Fensters individuell ermittelt wird. Besonders zu beachten ist, dass neben der Entrauchung ein Öffnen des Fensters im Störungsfall des Aufzuges sichergestellt ist. Nur so erfolgt ein Luftaustausch in der Kabine und die Personen werden geschützt.

Der Einsatz von herkömmlichen Lichtkuppeln ist nicht möglich, denn auch bei Regen muss das Fenster geöffnet werden können ohne das Wasser in den Schacht dringt.

Normen und Vorschriften

Für Aufzugsschatentrauchung gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Aufzugsschachtentrauchung, Entrauchung, Lüftung, Belüftung, Gebäudeenergiegesetz, GEG, Aufzug, Energieverbrauch, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Neue Lüftungsanlagen-Richtlinie

Der im Arbeitskreis Technische Bauaufsicht erarbeitete neue Entwurf der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) wurde durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 11. Dezember 2015 geändert. Die M-LüAR soll eine einheitliche Basis für die Richtlinien der einzelnen Bundesländer schaffen. Sie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach §41 Musterbauordnung (MBO) gestellt werden. Sie wird kontinuierlich von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz aktualisiert, in der alle Bundesländer vertreten sind.

Modifiziert wurden vor allem die Abschnitte 4 und 7: „Anforderungen an den Feuerwiderstand von Luftleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen“ sowie „Lüftungsanlagen für besondere Nutzung“. Der Abschnitt 4.2 enthält zum Beispiel zusätzliche Anforderungen an Brandschutzklappen. Geändert wurden die Vorgaben für die Feuerwiderstandsfähigkeit von Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen sowie die Richtlinien für Lüftungsleitungen mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr und chemischer Kontamination. Abschnitt 7 bringt neue Festlegungen für die Be- und Entlüftung von Wohnungen sowie abgeschlossenen Nutzungseinheiten bis 200 m². (mb) www.dgwz.de/lueftungsanlagen

Autor: Michael Buschmann (mb), Leiter Brandschutz- und Entrauchungssysteme, Trox GmbH

Weiterführende Informationen

Lüftungsanlage, Muster, Richtlinie, Lüftungsanlagenrichtlinie, M-LüAR

Lüftungsanlagen

Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR)

Eine Lüftungsanlage in Wohngebäuden, Büros und Betriebsräumen führt frische Außenluft zu (Zuluftanlage) und leitet verbrauchte Abluft ab (Abluftanlage).

Neue Lüftungsanlagen-Richtlinie

Der im Arbeitskreis Technische Bauaufsicht erarbeitete neue Entwurf der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) wurde durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 11. Dezember 2015 geändert. Die M-LüAR soll eine einheitliche Basis für die Richtlinien der einzelnen Bundesländer schaffen. Sie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach §41 Musterbauordnung (MBO) gestellt werden. Sie wird kontinuierlich von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz aktualisiert, in der alle Bundesländer vertreten sind.

Modifiziert wurden vor allem die Abschnitte 4 und 7: „Anforderungen an den Feuerwiderstand von Luftleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen“ sowie „Lüftungsanlagen für besondere Nutzung“. Der Abschnitt 4.2 enthält zum Beispiel zusätzliche Anforderungen an Brandschutzklappen. Geändert wurden die Vorgaben für die Feuerwiderstandsfähigkeit von Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen sowie die Richtlinien für Lüftungsleitungen mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr und chemischer Kontamination. Abschnitt 7 bringt neue Festlegungen für die Be- und Entlüftung von Wohnungen sowie abgeschlossenen Nutzungseinheiten bis 200 m².

Weiterführende Informationen

Lüftungsanlage, Muster, Richtlinie, Lüftungsanlagenrichtlinie, M-LüAR

Dynamische Fluchtwegsteuerung

Statische Rettungszeichenleuchten zeigen im Brandfall den Weg – aber nicht immer den richtigen. Nur intelligente Leitsysteme können sich der Gefährdungslage dynamisch anpassen.

Traditionelle Fluchtwegbeschilderungen haben vielfach Nachteile. Ihre statische Anzeige weist stets denselben Fluchtweg, auch wenn dieser schon voller Rauch ist. Sicherer ist ein dynamisches Fluchtweg-Leitsystem. Es kommuniziert mit der Brandmeldeanlage und erkennt automatisch, wenn der Standard-Fluchtweg bereits unpassierbar ist. Dann zeigt es eine alternative Fluchtrichtung an.

Der Zeichenwechsel kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, etwa mit einzelnen hinterleuchteten Kammern, die entsprechend geschaltet werden, oder in Form einer LED-Matrix. Hierbei werden verschiedene Richtungen oder ein Sperrsymbol angezeigt. Eine mögliche Blinkfunktion steigert die Aufmerksamkeit flüchtender Personen. Ergänzend zu hoch montierten Rettungszeichen kann bei vermehrter Gefährdung ein bodennahes Sicherheitsleitsystem erforderlich sein. Eine erhöhte Gefährdung kann zum Beispiel in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen oder bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität vorliegen. Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die jeweils günstigste Fluchtrichtung anzeigt [ASR A2.3 Pkt. 7(2)]. (uh) www.dgwz.de/fluchtwegsteuerung

Autor: Ulrich Höfer (uh), Projektmanager Dynamic Escape Routing (D.E.R.), Inotec Sicherheitstechnik GmbH

Weiterführende Informationen

Dynamische Fluchtwegsteuerung, Dynamische Fluchtweglenkung, Fluchtwegleitsystem, Rettungswegbeleuchtung, Fluchtwegplanung, Sicherheitsleitsystem

Dynamische Fluchtwegsteuerung

Was ist eine dynamische Fluchtwegsteuerung?

Intelleigente Fluchtweg-Leitsysteme passen sich der Gefährdungslage dynamisch an und zeigen im Brandfall den richtigen Fluchtweg. Sie kommunizieren mit der Brandmeldeanlage und erkennen automatisch, wenn der Standard-Fluchtweg bereits unpassierbar ist. Dann zeigen sie eine alternative Fluchtrichtung an. Der Zeichenwechsel kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, etwa mit einzelnen hinterleuchteten Kammern, die entsprechend geschaltet werden, oder in Form einer LED-Matrix. Hierbei werden verschiedene Richtungen oder ein Sperrsymbol angezeigt. Eine mögliche Blinkfunktion steigert die Aufmerksamkeit flüchtender Personen. Ergänzend zu hoch montierten Rettungszeichen kann bei vermehrter Gefährdung ein bodennahes Sicherheitsleitsystem erforderlich sein. Eine erhöhte Gefährdung kann zum Beispiel in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen oder bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität vorliegen. Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die jeweils günstigste Fluchtrichtung anzeigt.

Normen, Vorschriften, Richtlinien

Hersteller

Weiterführende Informationen

Dynamische Fluchtwegsteuerung, Dynamische Fluchtweglenkung, Fluchtwegleitsystem, Rettungswegbeleuchtung, Fluchtwegplanung, Sicherheitsleitsystem

Neue Vergabeordnung

Seit April 2016 ist die neue VOB/A in Kraft. Umfassende Modifikationen gibt es vor allem im Bereich der europaweiten Vergaben. Planer, die öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen unterstützen, werden sich an die neue Rechtslage anpassen müssen.

Für die Vergaben ist besonders die Umstellung auf elektronische Kommunikation, aber auch die klarere Fassung von Eignungs- und Zuschlagskriterien relevant. Interessante Neuerungen finden sich ferner bei den niedrigeren Anforderungen an die Verfahrenswahl als auch bei der Rückkehr des Selbstausführungsgebots: Bei kritischen Leistungen kann vorgegeben werden, dass diese nicht an Nachunternehmen weiter vergeben werden. (af) www.dgwz.de/vob

Autor: Dr. Alexander Fandrey (af), Rechtsanwalt, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Weiterführende Informationen

Vergabeordnung, Vergaberecht, VOB, Vergabe, Bauleistungen

Fachbeirat Entrauchung und Lüftung - Sitzung zur Gründung am 21. April 2016

Fachbeirat Entrauchung und Lüftung gegründet

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat am 21. April 2016 in Bad Homburg den Fachbeirat Entrauchung und Lüftung gegründet. Der Fachbeirat ist eine unabhängige Plattform von Sachverständigen für Brandschutz, Entrauchung, Lüftung und Fassade. Die Mitglieder wollen neutrale Fachinformationen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und die natürliche, ventilatorische und maschinelle Lüftung erstellen und damit zu aktuellen Fragestellungen, Normen, Richtlinien und Vorschriften fachlich Stellung beziehen. Die Ergebnisse sollen sich an Fachplaner, Errichter und Betreiber richten und in Publikationen und Veranstaltungen veröffentlicht werden.

Auf der Gründungssitzung wurden drei erste Projekte gestartet. Erstens die Konzipierung von Seminaren für die Sachkunde von RWA-Fachkräften. Zweitens die Erarbeitung der Rechte und Pflichten für Betreiber von Rauchabzugsanlagen. Und drittens die Erstellung von technischen und wirtschaftlichen Lösungsansätzen für die Aufzugsschachtentrauchung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den aktuellen Vorschriften und der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Gründungsmitglieder des Beirats sind Michael Fröhlcke (Aumüller Aumatic GmbH), Siegfried Gruber (Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik GmbH), Christian Kühn (Schlentzek & Kühn GmbH), Kerstin Reichau (Hautau GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Marcus Schnabel (K + G Pneumatik GmbH), Jürgen Schulin (JET Tageslicht & RWA GmbH) und Jens Westphal (B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH).

Die nächste Sitzung des Fachbeirats Entrauchung und Lüftung findet am 1. Juni 2016 in Bad Homburg statt. Zu dieser Sitzung sollen weitere Sachverständige berufen und Projekte u.a. zu Rauchdruckanlagen und Feuerschutzvorhängen initiiert werden. www.dgwz.de/entrauchung

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung Nr. 2016-03

Fachbeirat Entrauchung und Lüftung gegründet

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat am 21. April 2016 in Bad Homburg den Fachbeirat Entrauchung und Lüftung gegründet. Der Fachbeirat ist eine unabhängige Plattform von Sachverständigen für Brandschutz, Entrauchung, Lüftung und Fassade. Die Mitglieder wollen neutrale Fachinformationen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und die natürliche, ventilatorische und maschinelle Lüftung erstellen und damit zu aktuellen Fragestellungen, Normen, Richtlinien und Vorschriften fachlich Stellung beziehen. Die Ergebnisse sollen sich an Fachplaner, Errichter und Betreiber richten und in Publikationen und Veranstaltungen veröffentlicht werden.

Auf der Gründungssitzung wurden drei erste Projekte gestartet. Erstens die Konzipierung von Seminaren für die Sachkunde von RWA-Fachkräften. Zweitens die Erarbeitung der Rechte und Pflichten für Betreiber von Rauchabzugsanlagen. Und drittens die Erstellung von technischen und wirtschaftlichen Lösungsansätzen für die Aufzugsschachtentrauchung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den aktuellen Vorschriften und der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Gründungsmitglieder des Beirats sind Michael Fröhlcke (Aumüller Aumatic GmbH), Siegfried Gruber (Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik GmbH), Christian Kühn (Schlentzek & Kühn GmbH), Kerstin Reichau (Hautau GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Marcus Schnabel (K + G Pneumatik GmbH), Jürgen Schulin (JET Tageslicht & RWA GmbH) und Jens Westphal (B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH).

Die nächste Sitzung des Fachbeirats Entrauchung und Lüftung findet am 1. Juni 2016 in Bad Homburg statt. Zu dieser Sitzung sollen weitere Sachverständige berufen und Projekte u.a. zu Rauchdruckanlagen und Feuerschutzvorhängen initiiert werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und führt bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften durch. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon    06172 98185-30
Telefax    06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Beirat, Fachbeirat, Entrauchung, Lüftung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, RWA, Rauchabzug, Brandschutz, Gründung

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Neuer Fachbereit Entrauchung und Lüftung gegründet. #Entrauchung #Lüftung #Rauchabzug www.dgwz.de/entrauchung

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    Fachbeirat Entrauchung und Lüftung - Gründung
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    Fachbeirat Entrauchung und Lüftung - Gründung
    Bildquelle 1 und 2: DGWZ
    Bildunterschrift 1 und 2: Gründungsmitglieder des Fachbeirats Entrauchung und Lüftung am 21. April 2016 (v.l.n.r.): Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Marcus Schnabel (K + G Pneumatik GmbH), Jürgen Schulin (JET Tageslicht & RWA GmbH), Kerstin Reichau (Hautau GmbH), Christian Kühn (Schlentzek & Kühn GmbH), Michael Fröhlcke (Aumüller Aumatic GmbH), Jens Westphal (B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH) und Siegfried Gruber (Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik GmbH).

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/entrauchung

Fachbeirat, Beirat, Entrauchung, Lüftung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, RWA, Rauchabzug, Brandschutz, Gründung, Sitzung, Mitglieder

Light + Building 2000 – 2022 – Archiv

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Logo Light + Building 2018 Messe Frankfurt

Light + Building – Weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik

Light + Building 2000 – 2022
Archiv, Historie, Geschichte – Zahlen, Daten, Fakten

2022

  • Dauer: 6 Tage (13. – 18. März 2022)

2020

Die Light + Building 2020 hat wegen der Corona-Pandemie nicht stattgefunden.

  • Dauer: 6 Tage
  • Ursprünglicher Termin: 8. – 13. März 2020
  • Ersatztermin: 27. September – 2. Oktober 2020

2018

>> Schlussbericht zur Light + Building 2018

  • Besucher: 220.000
  • Aussteller: 2.714
  • Fläche: 249.100 m²
  • Dauer: 6 Tage (18. – 23. März 2018)
  • Leitthema: „Vernetzt – Sicher – Komfortabel

2016

>> Schlussbericht zur Light + Building 2016

  • Besucher: 216.000
  • Aussteller: 2.589
  • Fläche: 248.500 m²
  • Dauer: 6 Tage (13.-18. März 2016)
  • Leitthema: „Where modern spaces come to life: digital – individuell – vernetzt“

2014

>> Schlussbericht zur Light + Building 2014

  • Besucher: 211.500
  • Aussteller: 2.458
  • Fläche: 245.000 m²
  • Dauer: 6 Tage (30. März – 4. April 2014)
  • Leitthema: „Explore Technology for Life – die beste Energie ist die, die nicht verbraucht wird“

Rückschau zur Light + Building 2014

Messehandbuch für Planer - Light+Building 2014Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) ist Partner der Messe Frankfurt und hat zur Light + Building täglich fachlich geführte Messerundgänge für Architekten, Ingenieure, Fachplaner und Mitarbeiter von Planungsabteilungen angeboten. 67 mal wurden die Aussteller in insgesamt elf Rundgängen von 218 Planern besucht.

Alle Teilnehmer der Planerrundgänge haben das Messehandbuch für Planer erhalten. In dem Handbuch werden 21 Hersteller zur Licht- und Gebäudetechnik vorgestellt. Zu jedem Unternehmen sind die Ansprechpartner für Planer genannt und das Unternehmensprofil, das Leistungsportfolio und die aktuellen Produkthöhepunkte zur Light+Building enthalten. Das Handbuch dient als Nachschlagewerk für Planer.

Die Resonanz auf die Planerrundgänge und das Messehandbuch war bei Ausstellern und Teilnehmern durchweg positiv. „Als Besucher wird man von einer Messe dieser Größe erschlagen. Die Rundgänge haben in zwei Stunden einen schnellen Überblick über die wichtigsten Innovationen vermittelt und für einen direkten Zugang zu den richtigen Ansprechpartnern bei den Ausstellern gesorgt. Mit dem Messehandbuch konnte man die Messe zusätzlich auf eigene Faust erkunden“, äußerte sich Bernhard Löffler, Geschäftsführer von RS Ingenieure Gesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH aus München, zufrieden über seinen Messebesuch. Die Aussteller waren ebenfalls über den guten Zuspruch erfreut und auf den Besuch der Planergruppen sehr gut vorbereitet.

2012

  • Besucher: 195.582
  • Aussteller: 2.352
  • Fläche: 235.000 m²
  • Dauer: 6 Tage (15. – 20. April 2012)
  • Leitthema: „Energie-Effizienz

2010

  • Besucher: 183.111
  • Aussteller: 2.154
  • Fläche: 247.100 m²
  • 6 Tage (11. – 16. April 2010)
  • Leitthema: „Energieeffizienz

2008

  • Besucher: 165.000
  • Aussteller: 2.173
  • Fläche: 226.000 m²
  • Dauer: 6 Tage (6. – 11. April 2008)
  • Leitthema: „Energieeffizienz

2006

  • Besucher: 134.489
  • Aussteller: 2.098
  • Fläche: 226.000 m²
  • Dauer: 5 Tage (23. – 27. April 2006)

2004

  • Besucher: 116.000
  • Aussteller: 2.000
  • Fläche: 110.000
  • Dauer: 5 Tage (18. – 22. April 2004)

2002

  • Besucher: 118.500
  • Aussteller: 2.215
  • Fläche: 121.388 m2
  • Dauer: 5 Tage (14. – 18. April 2002)

2000

  • Besucher: 100.000
  • Aussteller: 1.810
  • Fläche: 100.000 m²
  • Dauer: 5 Tage (19. – 23. März 2000)
Stichworte
Light + Building, Messe, Frankfurt, Archiv, Historie, Geschichte, Daten, Fakten