Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore - Befähigte Person zur Prüfung

Übersicht zu kraftbetätigten Fenstern, Türen, Tore

Übersicht zu Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

EinführungNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Bei Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren handelt es sich um bewegliche Raumabschlüsse, deren Flügel durch den Antrieb eines Motors bewegt werden können. Der Antrieb von kraftbetätigten Einrichtungen ermöglicht es, Fenster, Türen und Tore bedarfsgerecht zu steuern und auch schwere und große Flügel zu öffnen und zu schließen. Aufgrund ihres erhöhten Bedienkomforts kommen Kraftbetätigte Fenster, Türen und Toren an vielen verschiedenen Orten zum Einsatz, wie beispielsweise im Gesundheitssektor, in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in öffentlichen Gebäuden. Dort gewährleisten Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore einen effizienten und sicheren Betrieb und tragen zusätzlich zur Barrierefreiheit bei.

Es gibt unterschiedliche Bauarten von Kraftbetätigten Türen und Toren:

  • Drehflügeltür
  • Pendeltor
  • Falttor
  • Schiebetor
  • Hub-/Senktor
  • Sektionaltor (Deckengliedertor)
  • Rolltor
  • Kipptor
  • Faltkipptor
  • Schranke

Normen und Vorschriften

Für Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
kraftbetätigte Türen, Tore, Fenster, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Fensterflügel, Kippfenster, Klappfenster, Drehfenster, Fensterantriebe, Prüfung, Wiederholungsprüfung, Überprüfung, ASR A 1.7, ASR A 1.6, Arbeitsstättenregeln, Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, DIN EN 12635, DIN EN 16005, DIN EN 12453, DIN EN 13241, DIN EN 12604, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, DGUV Information, 208-022, 208-026, 208-014, 308-006

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren - Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

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Übersicht

Die Norm DIN EN 14637 “Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung” legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien fest, mit deren Hilfe die Vereinbarkeit von Komponenten und deren Leistung beurteilt werden können, wenn diese Komponenten miteinander verbunden werden, um eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage zu bilden. Sie legt auch Anforderungen an die Integrität einer derartigen Feststellanlage fest, wenn diese an eine Brandmeldeanlage oder andere Systeme angeschlossen ist, einschließlich des Signalaustauschs und der technischen Daten für die Schnittstellen.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 33 „Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden“ (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) Arbeitsgruppe 4 „Schlösser und Baubeschläge (Federführung: BSI, Vereinigtes Königreich) unter deutscher Mitarbeit erarbeitet.

Die aktuell gültige Norm ist im Januar 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN V 18269:2006-07.

 

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren - Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

Inhalt

Nationales Vorwort

Änderungen

Frühere Ausgaben

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe und Abkürzungen

4 Klassifizierung
4.1 Kodierungssystem
4.2 Anwendungsklasse (erste Stelle)
4.3 Dauerfunktion (zweite Stelle)
4.4 Türtyp (dritte Stelle)
4.5 Eignung für die Anwendung an Feuer-/Rauchschutztüren (vierte Stelle)
4.6 Sicherheit (fünfte Stelle)
4.7 Korrosionsbeständigkeit (sechste Stelle)
4.8 Beispiel für die Klassifizierung

5 Anforderungen an und Prüfverfahren für Komponenten einer Feststellanlage
5.1 Allgemeines
5.2 Brandmelder
5.3 Energieversorgungseinrichtung
5.4 Auslösevorrichtungen
5.5 Feststellvorrichtungen
5.6 Hilfseinrichtungen

6 Anforderungen an die Feststellanlage
6.1 Ausführung und Leistung
6.2 Produktinformation
6.3 Anforderungen, die nicht durch Abschnitt 5 abgedeckt sind
6.4 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
6.5 Zusätzliche Konstruktionsanforderungen an den Anschluss von Komponenten an Brandmeldeanlagen
6.6 Elektrische Sicherheit
6.7 Dauerfunktion
6.8 Umweltverhalten
6.9 Schwankungen der Versorgungsspannung

7 Prüfungen der Anlagen
7.1 Allgemeines
7.2 Prüfeinrichtung
7.3 Theoretische Analyse
7.4 Prüfverfahren

8 Kennzeichnung
8.1 Komponenten
8.2 Feststellanlage

Anhang A Empfehlungen für Planung und Ausführung einer Feststellanlage (informativ)

Anhang B Empfehlungen für Installation und Befestigung der Feststellanlage (informativ)

Anhang C Empfehlungen für die Abnahmeprüfung der Feststellanlage (informativ)

Anhang D Formular für Abnahmeprotokoll (informativ)

Anhang E Empfehlungen für Gebrauch und Wartung der Feststellanlage (informativ)

Anhang F Konformitätsbewertung (informativ)

Anhang G Bericht zur Typprüfung und Liste der zugelassenen Komponenten (informativ)

Anhang H Beispiel der Methodik für die theoretische Analyse (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

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Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN 146771-2, Feststellanlage,Rauchschutzabschluss, Feuerschutzabschluss

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen - Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

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Übersicht

Die Norm DIN 14677-2 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft “ legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen durchführen, fest. Für die Norm ist der Nationale Arbeitsausschuss NA 031-02-06 AA “Planung, Instandhaltung, Montage – SpA zu CEN/TC 72/WG 11” im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN 14677-2:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-1 die DIN 14677:2001-03.

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen - Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

Inhalt

Vorwort

Änderungen

Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Kompetenznachweis für Fachkräfte von Feststellanlagen

5 Anforderungen an den Kompetenznachweis
5.1 Mindestqualifikationen und Prüfungsinhalte für die Fachkraft
5.2 Voraussetzungen an Stellen oder Personen, welche die Prüfungen durchführen
5.3 Voraussetzungen an die Durchführung und Auswertung der Prüfung

Literaturhinweise (informativ)

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Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN 14677-2, Feststellanlage,Rauchschutzabschluss, Feuerschutzabschluss

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

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Übersicht

Die Norm DIN 14677-1 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen“ legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen (im Folgenden “Abschlüsse” genannt) in Gebäuden fest. Diese Norm gilt nicht für die Instandhaltung der Abschlüsse selbst. Diese Norm gilt nicht für die bauaufsichtlich geforderte Abnahme von Feststellanlagen für Abschlüsse. Für die Norm ist der Nationale Arbeitsausschuss NA 031-02-06 AA “Planung, Instandhaltung, Montage – SpA zu CEN/TC 72/WG 11” im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN 14677-1:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-2 die DIN 14677:2001-03.

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

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Inhalt

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Instandhaltung
4.1 Überprüfungs- und Wartungsintervalle sowie Qualifikation der Instandhalter
4.2 Pflichten des Betreibers
4.3 Pflichten des Instandhalters

5 Instandhaltungsmaßnahmen
5.1 Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen
5.2 Austausch von Brandmeldern für die Ansteuerung von Feststellanlagen
5.3 Instandsetzung von Feststellanlagen

Anhang A Typen und Bestandteile von Feststellanlagen (informativ)

Anhang B Instandhaltungsdokumente einer Feststellanlage (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

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Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN 146771-1, Feststellanlage, Rauchschutzabschluss, Feuerschutzabschluss

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Übersicht | DIN 14677-1 | DIN 14677-2 | DIN EN 14637 | DIBt-Richtlinien | TRBS 1203Normen bestellenWeitere Informationen

Übersicht

Feststellanlagen (FSA), auch Türfeststellanlagen (TFA) genannt, dienen dem Offenhalten von Brandabschlüssen wie Brandschutztüren, Rolltoren, Rauchschutztüren und Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten. Im Falle eines Brandes schließt die Feststellanlage sicher den Feuerschutzabschluss.

Übersicht Normen und Vorschriften für Feststellanlagen (PDF)

DIN 14677-1

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

  • Legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse in Gebäuden fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-1:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-2 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-1

DIN 14677-2

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • Legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-2:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-1 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-2

DIN EN 14637

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

  • Legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien fest, mit deren Hilfe die Vereinbarkeit von Komponenten und deren Leistung beurteilt werden können, wenn diese Komponenten miteinander verbunden werden, um eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage zu bilden
  • Legt auch Anforderungen an die Integrität einer derartigen Feststellanlage fest, wenn diese an eine Brandmeldeanlage oder andere Systeme angeschlossen ist, einschließlich des Signalaustauschs und der technischen Daten für die Schnittstellen
  • Die aktuell gültige Norm DIN EN 14637:2008-01 ist im Januar 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN V 18269:2006-07 vom Juli 2006
  • Weitere Informationen zur DIN EN 14637

DIBt-Richtlinien

TRBS 1203

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

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Stichworte
Normen, Vorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, Fluchttüren, Fluchtwege, Fachkraft, DIN 14677-1, DIN 14677-2, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar "Trinkwasser Probenahme"

Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar „Trinkwasser Probenahme“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-05 vom 12. Mai 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr Programm um das Seminar “Trinkwasser Probenahme“ erweitert. Wasserleitungen in gewerblichen Gebäuden müssen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) alle drei Jahre und in öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Sportstätten, Hotels, Altenheimen und Krankenhäusern jährlich auf Legionellen untersucht werden. Betreiber haben die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen zu erfüllen und sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Das eintägige Seminar “Trinkwasser Probenahme” vermittelt die Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Durchführung von Trinkwasserprobenahmen und richtet sich an Fachinstallateure, Sanitärfachbetriebe, Prüflabore, Trinkwasseruntersuchungsstellen, Wasserversorger, Gesundheitsämter, Lebensmittel- und Pharmaindustrie, Probenehmer und Hygienefachkräfte, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Trinkwasseranlagen und erforderliche Prüfungen durchführen und Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis als „Probenehmer Trinkwasser nach TrinkwV“ auffrischen müssen. Trinkwasserprobenahmen dürfen nach § 15 Absatz 4 der TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die in einem Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Untersuchungslabor stehen.

Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 ist der Bedarf an Probenehmern für Trinkwasser mit einem Probenahmeschein gestiegen. Betreiber sind verpflichtet, das Trinkwasser, welches sie zur Verfügung stellen, durch qualifiziertes Personal überprüfen zu lassen. „Um offizielle Trinkwasserproben für zugelassene Untersuchungsstellen durchzuführen und diese in einem akkreditierten Labor auswerten zu lassen, benötigt der Probenehmer einen Sachkundenachweis. Unsere Seminare vermitteln die Kenntnisse zur Trinkwasserhygiene und Probenahme gemäß den aktuellen Normen und Richtlinien,“ so Eckart Roeder, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar „Trinkwasser Probenahme“ beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltung findet regelmäßig bundesweit statt und wird auch als Online-Seminar angeboten. Das nächste Präsenz-Seminar ist für den 8. Juli 2021 in Nürnberg geplant. Das nächste Online-Seminar findet am 16. Juli 2021 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/trinkwasser-probenahme heruntergeladen werden.

2.511 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit erweitert ihr Angebot um ein Seminar zur Trinkwasserprobenahme. #Trinkwasserprobenahme #TGA www.dgwz.de/neues-dgwz-seminar-trinkwasser-probenahme

Download
www.dgwz.de/neues-dgwz-seminar-trinkwasser-probenahme

  • Pressemitteilung Nr. 2021-05 (PDF)
  • Bild: Trinkwasser-Probenahme.jpg

Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar "Trinkwasser Probenahme"

Bildquelle: Viega Deutschland GmbH & Co. KG
Bildunterschrift: Betreiber sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/trinkwasser-probenahme

Gebäude Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Übersicht zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Übersicht zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

EinführungPublikationen | Weitere Informationen

Einführung

Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) zielt darauf ab, den Aufbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen und die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens zu bewahren. Das GEIG verpflichtet Unternehmen und Immobilienbetreiber, die Eigentümer von Gebäuden sind, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Betroffen sind Wohnungsgebäude mit mehr als fünf Stellplätzen und Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen. Es wird außerdem die Anzahl der Stellplätze festgelegt, die mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden müssen.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist am 11. Februar 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden und erhielt die Zustimmung vom Bundesrat in der zweiten Lesung am 5. März 2021. Das GEIG ist am 25. März 2021 in Kraft getreten. Es setzt die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um.

Publikationen

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) (PDF)

Weitere Informationen

Stichworte

GEIG, Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Gebäude, Elektromobilität, Infrastruktur, Ladeinfrastruktur, Gesetz, Bestandsgebäude, Elektromobilität, EU-Richtlinie, EU-Gebäuderichtlinie 2018/844, Ladepunkt, Ladesäule, Ladestation, Leitungsinfrastruktur, Neubau, Nichtwohngebäude, Stellplatz, Wohngebäude

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore - Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren, damit Sie die Anlagen selbstständig regelmäßig prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Online-Seminar Kraftbetätigte Fenster Türen Tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Seminar Kraftbetätigte Fenster Türen Tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 04.-05. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 06.-07. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29.-30. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 26.-27. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 21.-22. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09.-10. April 2024 – Stuttgart – keine Anmeldung mehr möglich
  • 14.-15. Mai 2024 – Berlin – freie Plätze
    Hotel Grenzfall | Ackerstraße 136 | 13355 Berlin
  • 18.-19. Juni 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Station Lounge | Am Hauptbahnhof 10 | 60329 Frankfurt am Main
  • 09.-10. Juli 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 03.-04. September 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 08.-09. Oktober 2024 – Essen – freie Plätze
    Hotel Bredeney | Theodor-Althoff-Straße 5 | 45133 Essen
  • 12.-13. November 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Galerie Hotel Leipziger Hof | Hedwigstraße 1-3 | 04315 Leipzig
  • 17.-18. Dezember 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen gemäß ASR A1.7 und DIN EN 16005 mindestens einmal jährlich, auf deren sichere Funktionsfähigkeit durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren aus. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen. Mit der regelmäßigen Prüfung erfüllt der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Haustechniker, Hausmeister,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, beauftragte Personen,
  • technisches Personal von Hersteller-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie von  öffentlichen Einrichtungen.

Voraussetzungen

Eine Befähigte Person benötigt gemäß TRBS 1203 und § 2 Absatz 6 BetrSichV eine Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, damit sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen, Richtlinien und Anforderungen
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7, ASR A 1.6
  • Normen: DIN EN 12604, DIN EN 12453, DIN EN 12635, DIN EN 13241, DIN EN 16005 u. a.
  • DGUV-Information 208-022, 208-023 u. a.
  • Bauarten von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
  • Mechanische Aspekte und Elektrotechnische Grundlagen
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Durchführung von Prüfung und Dokumentation (DGUV Grundsatz 308-006)
  • Betriebskräftemessung
  • Gefahrenanalyse und Begutachtung
  • Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
  • Beispiele von Mängeln und Unfällen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus den einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller sowie mit Praxisbezug und Vortragserfahrungen.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Thomas Sommer ist Feinmechaniker Meister und Inhaber der Firma Projektmanagement Thomas Sommer.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Online-Seminar Kraftbetätigte Fenster Türen Tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Seminar Kraftbetätigte Fenster Türen Tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar hat mir viele Erkenntnisse gebracht, welche mir vorher nicht bekannt oder bewusst waren.“
    Christian Krause, Krause Werk GmbH & Co. KG, Alsfeld
  • „Die Veranstatung war sehr lehrreich. Ich weiß jetzt, auf was ich bei Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore zu beachten habe und wie die Vorschriften lauten. Herr Altmann hat alles sehr verständlich erklärt.“
    Dimitrios Hantzaras, The Westin Grand Hotel Frankfurt
  • „Eine kompetente neue Thematik wurde verständlich und ausgiebig vermittelt.“
    Christian Schmunk, Vamed VSB-Betriebstechnik Mitte-Ost GmbH, Berlin
  • „Das Seminar war sehr informativ. Ich konnte vergangenes Wissen festigen und auch neues Wissen erlangen. Die Fargen, die gestellt wurde, konnte der Referent gut beantworten.“
    Stefan Flath, Langer Metallbau GmbH, Griesheim
  • „Die Veranstaltung war sehr informativ. Mein WIssen über das Thema hat sich durch den Lehrgang erweitert. Der Referent war sehr gut.“
    Manfred Kraus, Technsiche Universität Dortmund
  • „Die Veranstaltung war für mich sehr informativ und umfangreich. Das lockere Umfeld während der Veranstaltung hat mir besonders gut gefallen.“
    André Wach, IMS Messsysteme GmbH, Heiligenhaus

Weitere Informationen

Stichworte
Kraftbetätigte, Fenster, Türen, Tore, ASR A 1.7, DIN EN 16005, Automatische Türsysteme, Maschinenrichtlinie, Prüfung, Befähigte Person, Betriebskräftemessung, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Fachkraft, Sachkunde, 2023, 2024

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Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft

Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-04 vom 28. April 2021

Seit dem 25. März 2021 ist das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft und schreibt für Gebäude die Ladestationen pro PKW-Stellplatz vor. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Das neue Gesetz gilt ab sofort für neue Wohngebäude (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen) sowie neue Nichtwohngebäude (beispielsweise Verwaltungsgebäude, gewerbliche Betriebsgebäude, Hotels, Krankenhäuser, Schulen und Museen) oder größere Bestandsgebäude im Zuge einer Sanierung. Eine Übergangsfrist existiert nicht.

Damit muss zukünftig beim Neubau oder umfangreicher Sanierung eines Wohngebäudes mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet sein. Bei neuen Nichtwohngebäuden ist dies ab sechs Stellplätzen verpflichtend: Hier muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein. Zudem muss zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Darüber hinaus muss bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt gebaut werden.

Die Leitungsinfrastruktur umfasst bauliche Vorrüstungen für die Verlegung von Elektro- und Datenleitungen sowie ausreichende Installationsräume für intelligente Mess- und Lademanagementsysteme. Zur Ladeinfrastruktur gehören Installationseinrichtungen wie Umspann-, Schalt- und Verteileranlagen, Verbrauchererfassungen oder Sicherungselemente.

Ausnahmen gelten für Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und vorwiegend selbst genutzt werden. Auch wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung bei Bestandsgebäuden überschreiten, greift das Gesetz nicht. Zudem wird mit der sogenannten Quartierslösung eine Möglichkeit geschaffen, die Ladepunkt-Verpflichtungen bei Nichtwohngebäuden gebündelt an einem oder mehreren Standorten zu erfüllen. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz setzt die EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht um.

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Über die DGWZ
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Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft

Bildquelle: ArGe Medien im ZVEH
Bildunterschrift: Das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz definiert notwendige Ladeinfrastruktur für Wohn- und Nichtgebäude.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/logistik-mobilitaet/ladestationen-elektroautos-uebersicht

Entwicklungen in der Sicherheitstechnik

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Die Produkte der Sicherheitstechnik waren immer schon „smart“, doch der Trend wird sich in Zukunft durch Künstliche Intelligenz (KI) sowie dem massiven Vormarsch von Cloud-Lösungen beschleunigen. Künftig werden cloudbasierte Systeme durch ihre enorme Rechenleistung zunehmend KI-Anwendungen vor Ort unterstützen. Allerdings ist der Umgang mit sicherheitsrelevanten Informationen diffizil – für große Konzerne wie KMU gleichermaßen. Deshalb wird die europäische Gaia-X-Initiative für Daten- und Cloud-Dienste nach europäischen Datenschutzstandards auch für den Mittelstand, der sich eigene, datensichere Lösungen nicht leisten kann, interessant sein.

In der Vergangenheit war die Branche stark durch die physische Infrastruktur wie eine Vielzahl verschiedenster Sensoren für Brand- und Einbruchmeldeanlagen, Videokameras und eine zentrale Einheit zur Verarbeitung der Daten bzw. eine komplexe Leitstelle definiert. Kurz- bis mittelfristig werden die Technologietrends zu einem Paradigmenwechsel führen: Persönliche Sicherheitsdienstleister werden zunehmend auf IT-Support angewiesen sein, „Internet of Things“- (IoT)-Geräte und vernetzte Systeme stellen hohe Anforderungen an die Cyber Security. Zudem werden sicherheitstechnische Leitstände intelligenter und benötigen verstärkt IT-Knowhow. Errichter sollten sich überlegen, wie sie IT-Knowhow in ihr Leistungsspektrum integrieren können.

Autor: Dr. Peter Fey, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Sicherheitstechnik, Dr. Wieselhuber & Partner GmbH

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