Die DGWZ bietet geführte Messerundgänge zur ISH 2025 in Frankfurt an.

Geführte Messerundgänge zur ISH 2025

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-03
vom 17. Januar 2025

Vom 17. bis 21. März 2025 bietet die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) als offizieller Partner der Messe Frankfurt auf der ISH täglich fachlich moderierte Messerundgänge an. Die Rundgänge richten sich an technische Planer, Mitarbeiter von Ingenieurbüros sowie den Bauabteilungen von Unternehmen und Behörden und geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die Weltleitmesse für Gebäude-, Energie-, Heizungs- und Klimatechnik, Baddesign und Installation. Fach- und Führungskräfte präsentieren Produktneuheiten, Innovationen und Technologien, die aus planerischer und technischer Sicht besonders interessant sind.

Die Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/ish. Die Rundgänge starten täglich um 10:30 Uhr und 14:00 Uhr. Die Teilnahme an den Messerundgängen ist kostenlos und beinhaltet die Eintrittskarte, Teilnahmeurkunde und Sonderkonditionen für die Bahn-Anreise. Für die Orientierung auf der Messe bekommen alle Teilnehmer das DGWZ-Planerhandbuch „ISH 2025“ mit Hallenplan, Ausstellerübersicht, Neuheiten und Ansprechpartnern mit Kontaktdaten. Die Produktinformationen der besuchten Aussteller werden den Teilnehmern nach der Messe in einem Messepaket zugesandt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.

Die ISH ist die Weltleitmesse für Gebäude-, Energie-, Heizungs-, Klimatechnik, Baddesign und Installation. Veranstalter ist die Messe Frankfurt. Die Messe findet alle zwei Jahre in Frankfurt am Main statt und präsentiert sich in diesem Jahr mit einem überarbeiteten Konzept. Die Messe führt acht Lösungsfelder ein, die eine bessere Orientierung ermöglichen und auf die Interessen der Teilnehmer zugeschnitten sind: Sanitärräume, Wasserführende Systeme, Installation, Wärmeerzeugung, Raumluft, Intelligente Gebäudesteuerung, Software sowie Herstellung von SHK-Produkten.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Die DGWZ bietet täglich geführte Messerundgänge auf der ISH 2025 an. #ish25 www.dgwz.de/ish

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Pressemitteilung: PM-2025-03-Gefuehrte-Messerundgaenge-ISH-2025.pdf

Die DGWZ bietet geführte Messerundgänge zur ISH 2025 in Frankfurt an.

Bild: ISH-Rundgaenge-Messe-Frankfurt-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet geführte Messerundgänge auf der ISH 2025 an.

Weiterführende Informationen

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können seit Ende August einen Antrag auf die neue Heizungsförderung bei der KfW stellen.

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

  • Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Die Grundförderung wird als Zuschuss gezahlt und beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss kann für Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden.
  • Wenn schon eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt, kann für Nichtwohngebäude zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden.
  • Hinzu kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau besonders effizienter, elektrisch angetriebener Wärmepumpen.
  • Für effiziente Biomasseanlagen wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt.

Die KfW sorgt für die nötige Beschleunigung der Wärmewende und weitet die Heizungsförderung aus. Neben Privatpersonen können nun auch Unternehmen Zuschüsse und Ergänzungskredite erhalten, wenn sie ihre bestehende Immobilie mit einer neuen, klimafreundlichen Heizung ausstatten oder an ein Wärme- oder Gebäudenetz anschließen. Zu der möglichen Empfängergruppe gehören unter anderem auch Wohnungsbaugenossenschaften, Kammern, Verbände und gemeinnützige Organisationen. Die Heizungsförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und kann ab sofort im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden.

Als Grundförderung gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu zählen grundsätzlich die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Herstellung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Dieser Zuschuss kann für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden, deren Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Unternehmen erhalten den Zuschuss, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Bedingungen dafür erfüllt wurden. Neben der Grundförderung gibt einen Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Für besonders  umweltfreundliche Biomasseanlagen gibt es zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro. Unterschieden wird bei der Förderung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der größte Unterschied liegt im Förderhöchstbetrag. Er legt fest, wie viel Förderung Unternehmen maximal für ihr Vorhaben erhalten können. Bei Wohngebäuden wird dieser nach Wohneinheiten berechnet und gestaffelt, bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmetern.

Für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden kann außerdem ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden, wenn bereits die Zusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Vorhaben vorliegt. Der Kreditbetrag hängt von den förderfähigen Kosten und der Summe der geförderten Quadratmeter ab.

Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor das Vorhaben startet. Es gibt aber eine Übergangsregelung: Wenn das Vorhaben zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurde, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Ab dem 01.09.2024 muss der Antrag aber vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass in Deutschland mehr Energie gespart und mehr erneuerbare Energie genutzt wird. Dadurch sollen auch die Treibhausgas-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen KfW-Krediten der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist es nicht nötig, dass die Maßnahmen zu einer neuen Effizienzgebäude-Stufe führen.

Autor: Olivia Kullik, Redakteurin, Axel Springer Corporate Solutions

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Endlich ökologisch wirksam heizen!

Um im Gebäudebereich energetische Verbesserungen zu erreichen, müssen politisch ambitionierte Maßnahmen und mutige ordnungsrechtliche Entscheidungen getroffen werden. Mit Gebäude und Verkehr rutschen genau jene Sektoren in die roten Klimazahlen, die bislang nicht vom EU-Emissionshandel erfasst waren. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt die richtigen Weichen.

Im Kern sieht das GEG Verpflichtungen zum Austausch klimaschädlicher Heizungen für öffentliche Gebäudeeigentümer vor. Wie sind die Auswirkungen auf die Planungspraxis? Individuelle Planungen einer Heizanlage – unabhängig, ob im Neubau oder im Bestand – sind im besten Fall mit kommunalen Wärmekonzepten verbunden. Wenn die Gemeinde zum Beispiel ein mit Wasserstoff betriebenes Netz plant, dürfen Gasheizungen weiter genutzt oder neu eingebaut werden. Wenn ohne kommunale Wärmekonzepte geplant wird, gilt für alle Energieträger: 65 Prozent müssen aus erneuerbaren Energien stammen. Doch was ist, wenn sich der Einbau einer Heizung nicht rechnet? Die Austauschpflicht entfällt, wenn die dazu nötigen Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Immobilie stehen. Niemand muss eine Schrottimmobilie zwangssanieren.

Das Prinzip Ursache und Wirkung ist keine abstrakte physikalische Regel, sondern beeinflusst unsere Lebensrealität. Es muss bei all unserem Tun um ökologische Wirksamkeit gehen.

Autorin: Andrea Gebhard, Präsidentin, Bundesarchitektenkammer (BAK)

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Neue F-Gase-Verordnung: Fluorierte Gase durch natürliche Kältemittel ersetzen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-08 vom 21. März 2024

Am 11. März 2024 trat die novellierte F-Gase-Verordnung als „Verordnung (EU) 2024/573“ in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Vorrangiges Ziel der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) ist es, die Emissionen von fluorierten Gasen in der Atmosphäre zu beschränken (Phase-down). Hierzu umfasst die F-Gase-Verordnung zum einen Verbote zur Nutzung fluorierter Gase (F-Gase) in verschiedenen Anwendungen. Zum anderen enthält sie Vorschriften für den Umgang mit F-Gasen und Geräten, in denen diese verwendet werden. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Damit sollen laut EU-Kommission bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden werden.

Zudem dürfen bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gase-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen. Neuanlagen sollten daher zukünftig nur noch mit natürlichen Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak beziehungsweise mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen Global Warming Potential-Wert (GWP) geplant werden. Allerdings gilt es bei diesen Kältemitteln zu beachten, dass sie entweder brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind oder eine erstickende Wirkung haben (Kohlendioxid).

Auch bei Service und Wartung greift die novellierte F-Gase-Verordnung. So darf bereits seit 2020 bei größeren Kälteanlagen kein Kältemittel mehr mit einem GWP über 2.500 als Frischware verwendet werden. Ab 2025 entfallen die Ausnahmen für kleine Anlagen, ab 2032 gilt für Frischware GWP 750 als maximal erlaubte Obergrenze. Mit einem GWP ab 2.500 darf recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel allerdings für Servicezwecke bis 2030 eingesetzt werden. Bei Klimaanlagen und Wärmepumpen ist der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP über 2.500 ab 2026 als Frischware verboten. Recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel mit einem GWP von 2.500 und mehr darf noch bis 2032 eingesetzt werden.

Das Inverkehrbringen von Teilen, wie Verdichter und Ventile, die für die Reparatur und Wartung bestehender Anlagen mit F-Gasen erforderlich sind, ist dauerhaft zulässig. Die Anforderungen und Intervalle – abhängig von den Kältemittelfüllmengen – für Dichtheitskontrollen bleiben bestehen. Allerdings müssen nun auch Anlagen mit Hydrofluorolefin- (HFO) Kältemitteln wie z.B. R1234yf oder R1234ze künftig auf Dichtheit kontrolliert werden, wenn sie mehr als 1 Kilogramm Füllmenge enthalten.

Darüber hinaus wird der Einsatz von Schwefelhexafluorid (SF6) in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Ilka Klein
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Die novellierte F-Gase-Verordnung trat am 11. März 2024 als (EU) 2024/573 in Kraft. #Kältemittel #Wärmepumpe #Kälteanlage www.dgwz.de/neue-f-gase-verordnung www.dgwz.de/neue-f-gase-verordnung

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www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/kaeltemittel

Kälteanlagen und Wärmepumpen

Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde für Personal

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Fassung der Norm DIN EN ISO 22712: „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal“. Sie löst die DIN EN 13313:2011-02 ab.

Die komplett überarbeitete Norm legt die Tätigkeiten in Zusammenhang mit Kühlsystemen nach ISO 5149-1, ISO 5149-2, ISO 5149-3 und ISO 5149-4 und anderen äquivalenten Normen wie EN 3781, EN 3782-4, EN 3783-5, EN 3784-6 und die dazugehörigen Sachkundeprofile fest. Das aktualisierte Dokument legt zudem die Sachkundekriterien für Personen, die diese Tätigkeiten ausführen, fest. Tätigkeiten in Bezug auf Elektrizität sind ausgenommen.

DIN EN ISO 22712 ist nicht für Personen anwendbar, die Arbeiten an Kältesätzen nach ISO 5149-1 oder EN 3781 von der Vorplanung des Produkts bis zur kompletten Fertigstellung des Produkts verrichten, sofern der Ablauf von einer Organisation oder Einzelperson überwacht wird und die angewendeten Verfahren von dieser überprüft werden, die für das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umwelt verantwortlich ist.

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Sind Blockheizkraftwerke zukunftsfähig?

Blockheizkraftwerke (BHWK) sind kompakte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Sie werden in Diskussionen über die Energiezukunft oftmals negativ dargestellt. Völlig zu Unrecht. Denn heute installiert, können sie morgen mit wenigen Handgriffen auf neue Gase wie Wasserstoff und Biomethan umgestellt werden.

Um die erneuerbaren, klimaneutralen Brennstoffe nicht zu verschwenden, werden KWK-Anlagen zukünftig stromnetzdienlich, flexibel und integriert eingesetzt. Dies bedeutet, dass Flex-KWK-Anlagen nur dann betrieben werden, wenn der Strompreis besonders hoch ist, was gleichbedeutend mit einem Mangel an grünem PV- und Windstrom ist. Damit wird das Stromsystem der Zukunft maßgeblich gestützt. Zusätzlich werden KWK-Anlagen mit Wärmespeichern ausgerüstet, um die hocheffizient erzeugte Wärme zu keiner Zeit ungenutzt an die Umgebung zu verlieren. Dies unterscheidet sie deutlich von den durch die Bundesregierung für den Spitzenlastbetrieb vorgesehenen und auf der grünen Wiese fernab von Wärmenutzern geplanten Gasturbinen-Anlagen.

Die in die kommunale Wärmeplanung integrierte KWK kann im Zusammenspiel mit Wärmepumpen sowie Wind- und Sonnenenergie eine verlässliche, kostengünstige und erneuerbare Wärme- und Energieversorgung garantieren.

Autor: Thomas Wencker, fachlicher Leiter und Referent für erneuerbare Gase und effiziente Energiesysteme, Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) im Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

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BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-12 vom 13. Juni 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) ist seit Mai 2023 als Anbieter in die öffentliche Bildungsträgerliste zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpen (BAW) aufgenommen worden. Damit ist das DGWZ-Seminar „Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645“ als förderfähige Qualifizierungsmaßnahme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt.

Pro Schulungstag und Teilnehmer liegt der maximale Förderbetrag bei 250 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Antragsberechtigt für Schulungen sind Handwerksunternehmen aus den Gewerken Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Kälte-Klima sowie Schornsteinfeger und Planungsunternehmen für die technische Gebäudeausrüstung. Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks anbieten oder auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Personen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online anhand des elektronischen Antragsformulars, das auf der Webseite des BAFA unter der Rubrik „Formulare“ hinterlegt ist. Der Antrag kann ausschließlich unter Nutzung des Elster-Unternehmenskontos gestellt werden. Per Post eingereichte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden.

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude, das darauf abzielt, die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen. Es fördert den vermehrten Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Ziel ist es, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb zu nehmen. Allerdings fehlen qualifizierte Fachkräfte, um dieses Ziel zu erreichen. Daher werden Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte gefördert, die von gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern angeboten werden.

Das BAFA fördert gezielt Unternehmen, die ihre Beschäftigten im Bereich Wärmepumpen qualifizieren lassen. Die bereits gut ausgebildeten Kräfte im Handwerk, in der Beratung und Planung werden so bei der Neuausrichtung unterstützt und für die Wärmewende fit gemacht.

Mit der BAW wird die Teilnahme von Fachkräften an Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand durch das BAFA gefördert. Förderfähig sind die Ausgaben für Schulungsanbieter nur, wenn die Anbieter auf der öffentlichen Bildungsträgerliste beim BAFA aufgeführt sind.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DGWZ-Seminare werden durch die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) gefördert. #Aufbauprogramm #Wärmepumpe #Handwerk #Planung #Energieberatung www.dgwz.de/foerderung-seminar-waermepumpen

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BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

Bildquelle: Stiebel Eltron
Bildunterschrift: DGWZ-Seminare werden durch die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) gefördert.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/foerderung-waermepumpen

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Wärmepumpen"

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch „Wärmepumpen“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-11 vom 17. Mai 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) veröffentlicht im Juli 2023 das Planerhandbuch „Wärmepumpen“. Das Handbuch dient als Entscheidungshilfe für TGA-Fachplaner, die Öffentliche Hand sowie Betreiber von Gebäuden, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, SHK-Installateure sowie Sachverständige und Energieberater. Es enthält die Unternehmensprofile und Ansprechpartner der führenden Hersteller, deren Wärmepumpen die Mindestanforderungen der „Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ erfüllen. Weiterhin werden die Funktionsweise, Normen und Vorschriften zu Wärmepumpen sowie wissenschaftliche Studien benannt.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2024 jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen zum Heizen von Häusern installiert werden. Bis zum Jahr 2030 sollen es sechs Millionen werden. „Durch umweltfreundliche Energiequellen, niedrige Emissionswerte, eine lange Lebensdauer und geringe jährliche Betriebskosten sollen Wärmepumpen einen wertvollen Beitrag im Rahmen der Energiewende leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Hersteller ihre Produktionskapazitäten kräftig nach oben schrauben“, kommentiert Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die Sanierung mit umweltfreundlichen und effizienten Wärmepumpen wird gemäß Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Zusätzlich gibt es eine Unterstützung für den Austausch von funktionierenden Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen mit einem Heizungstausch-Bonus von 10 Prozent.

Im DGWZ-Planerhandbuch werden alle Informationen für die Entscheidungsfindung zusammengestellt. Das Planerhandbuch „Wärmepumpen“ kann kostenlos bei der DGWZ über die Website www.dgwz.de/planerhandbuch oder per E-Mail an planerhandbuch@dgwz.de angefordert werden.

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Ansprechpartner
Ilka Klein
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Die DGWZ veröffentlicht im Juli das Planerhandbuch „Wärmepumpen“. #Wärmepumpen #Wärmewende #Energiewende #GEG www.dgwz.de/neues-planerhandbuch-waermepumpen

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Wärmepumpen"

Bildquelle: Vaillant
Bildunterschrift: Die DGWZ veröffentlicht im Juli das Planerhandbuch „Wärmepumpen“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerhandbuch

Die Neutralität des Fachplaners im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-10 vom 2. Mai 2023

Zum 1. Mai 2023 ist der neue Planerbrief Nr. 41 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial setzt sich Gastautor Dr. Peter Burnickl, Gründer und CEO der Burnickl Ingenieure Holding GmbH, mit der zur Neutralität, Compliance und Beratung verpflichteten Aufgabe eines Fachplaners auseinander.

Weitere Themen im Planerbrief sind Wärmepumpen, das KRITIS-Dachgesetz, Stromüberlastung durch E-Ladesäulen und künstliche Intelligenz im Brandschutz. Die aktualisierte Fassung der VDI-Richtlinie 4645 zu Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern gibt detaillierte Empfehlungen zur Auswahl der geeigneten Wärmepumpe und zur Auslegung der Anlage, um eine hohe Effizienz und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Was wird auf Unternehmen mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz zukommen, dessen Eckpunkte Ende 2022 veröffentlicht wurden? Ein Stromanbieter zeigt auf, wie eine Stromüberlastung durch E-Ladesäulen vermieden werden kann. Darüber, wie der Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der videobasierten Branderkennung bereits heute genutzt werden kann, informiert ein weiterer Beitrag.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 42 erscheint am 1. Juli 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Die Neutralität des Fachplaners ist Thema im Planerbrief Nr. 41 vom Mai 2023. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-41

Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Die Neutralität des Fachplaners ist Thema im Planerbrief Nr. 41 vom Mai 2023.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

Neue VDI 4645 zu Planung, Errichtung, Betrieb von Wärmepumpen

Wer auf der Weltleitmesse der Heizungstechnik, der ISH, in Frankfurt war, für den war unübersehbar: Wärmepumpen werden zum wichtigsten Wärmeerzeuger in Gebäuden. Fast pünktlich dazu, zum 1. April 2023, ist die VDI-Richtlinie 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“ aktualisiert erschienen. Diese Richtlinie bietet einen umfassenden Leitfaden für die Planung, Ausführung und den Betrieb von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen zur Raumheizung und Trinkwassererwärmung.

Die aktualisierte Technische Regel gibt detaillierte Empfehlungen zur Auswahl der geeigneten Wärmepumpe und zur Auslegung der Anlage, um eine hohe Effizienz und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Die Besonderheiten des Einbindens von Wärmepumpen in bestehende Heizanlagen werden ausführlich behandelt, ein Thema, das aktueller wohl kaum sein kann.

Sie ist damit ein wertvolles Werkzeug für Ingenieure, Planer, Installateure und andere Fachleute im Bereich der Gebäudetechnik, indem sie praxisnahe Anleitungen für die Umsetzung von energieeffizienten Konzepten in Gebäuden, gleich, ob Neubau oder Bestandsgebäude, bietet.

Gegenüber der Vorgängerversion gibt es unter anderem folgende Änderungen: Aktualisierung von benannten deutschen und europäischen Gesetzen und Verordnungen im Fließtext und im Anhang, Berücksichtigung von Energieberatern im Rahmen der Voruntersuchungen, textliche Präzisierungen zum Beispiel in der Tabelle für schalltechnische Anforderungen gemäß TA Lärm/VDI 2058. Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden an Wärmepumpenanlagen sowie die Optimierung solcher Anlagen.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2024 jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen zum Heizen von Häusern installiert werden. Bis zum Jahr 2030 sollen es sechs Millionen werden. Zur Unterstützung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktuell eine gesonderte „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ aufgelegt, um die Teilnahme von Handwerkern an Schulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching) als Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zu fördern.

Autor: Harald Fonfara, Vorsitzender des Richtlinienausschusses der VDI 4645, VDI-Fachbereich Energie- und Umwelttechnik

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