Neue F-Gase-Verordnung: Fluorierte Gase durch natürliche Kältemittel ersetzen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-08 vom 21. März 2024

Am 11. März 2024 trat die novellierte F-Gase-Verordnung als „Verordnung (EU) 2024/573“ in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Vorrangiges Ziel der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) ist es, die Emissionen von fluorierten Gasen in der Atmosphäre zu beschränken (Phase-down). Hierzu umfasst die F-Gase-Verordnung zum einen Verbote zur Nutzung fluorierter Gase (F-Gase) in verschiedenen Anwendungen. Zum anderen enthält sie Vorschriften für den Umgang mit F-Gasen und Geräten, in denen diese verwendet werden. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Damit sollen laut EU-Kommission bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden werden.

Zudem dürfen bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gase-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen. Neuanlagen sollten daher zukünftig nur noch mit natürlichen Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak beziehungsweise mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen Global Warming Potential-Wert (GWP) geplant werden. Allerdings gilt es bei diesen Kältemitteln zu beachten, dass sie entweder brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind oder eine erstickende Wirkung haben (Kohlendioxid).

Auch bei Service und Wartung greift die novellierte F-Gase-Verordnung. So darf bereits seit 2020 bei größeren Kälteanlagen kein Kältemittel mehr mit einem GWP über 2.500 als Frischware verwendet werden. Ab 2025 entfallen die Ausnahmen für kleine Anlagen, ab 2032 gilt für Frischware GWP 750 als maximal erlaubte Obergrenze. Mit einem GWP ab 2.500 darf recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel allerdings für Servicezwecke bis 2030 eingesetzt werden. Bei Klimaanlagen und Wärmepumpen ist der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP über 2.500 ab 2026 als Frischware verboten. Recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel mit einem GWP von 2.500 und mehr darf noch bis 2032 eingesetzt werden.

Das Inverkehrbringen von Teilen, wie Verdichter und Ventile, die für die Reparatur und Wartung bestehender Anlagen mit F-Gasen erforderlich sind, ist dauerhaft zulässig. Die Anforderungen und Intervalle – abhängig von den Kältemittelfüllmengen – für Dichtheitskontrollen bleiben bestehen. Allerdings müssen nun auch Anlagen mit Hydrofluorolefin- (HFO) Kältemitteln wie z.B. R1234yf oder R1234ze künftig auf Dichtheit kontrolliert werden, wenn sie mehr als 1 Kilogramm Füllmenge enthalten.

Darüber hinaus wird der Einsatz von Schwefelhexafluorid (SF6) in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden.

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Kälteanlagen und Wärmepumpen

Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde für Personal

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Fassung der Norm DIN EN ISO 22712: „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal“. Sie löst die DIN EN 13313:2011-02 ab.

Die komplett überarbeitete Norm legt die Tätigkeiten in Zusammenhang mit Kühlsystemen nach ISO 5149-1, ISO 5149-2, ISO 5149-3 und ISO 5149-4 und anderen äquivalenten Normen wie EN 3781, EN 3782-4, EN 3783-5, EN 3784-6 und die dazugehörigen Sachkundeprofile fest. Das aktualisierte Dokument legt zudem die Sachkundekriterien für Personen, die diese Tätigkeiten ausführen, fest. Tätigkeiten in Bezug auf Elektrizität sind ausgenommen.

DIN EN ISO 22712 ist nicht für Personen anwendbar, die Arbeiten an Kältesätzen nach ISO 5149-1 oder EN 3781 von der Vorplanung des Produkts bis zur kompletten Fertigstellung des Produkts verrichten, sofern der Ablauf von einer Organisation oder Einzelperson überwacht wird und die angewendeten Verfahren von dieser überprüft werden, die für das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umwelt verantwortlich ist.

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Sind Blockheizkraftwerke zukunftsfähig?

Blockheizkraftwerke (BHWK) sind kompakte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Sie werden in Diskussionen über die Energiezukunft oftmals negativ dargestellt. Völlig zu Unrecht. Denn heute installiert, können sie morgen mit wenigen Handgriffen auf neue Gase wie Wasserstoff und Biomethan umgestellt werden.

Um die erneuerbaren, klimaneutralen Brennstoffe nicht zu verschwenden, werden KWK-Anlagen zukünftig stromnetzdienlich, flexibel und integriert eingesetzt. Dies bedeutet, dass Flex-KWK-Anlagen nur dann betrieben werden, wenn der Strompreis besonders hoch ist, was gleichbedeutend mit einem Mangel an grünem PV- und Windstrom ist. Damit wird das Stromsystem der Zukunft maßgeblich gestützt. Zusätzlich werden KWK-Anlagen mit Wärmespeichern ausgerüstet, um die hocheffizient erzeugte Wärme zu keiner Zeit ungenutzt an die Umgebung zu verlieren. Dies unterscheidet sie deutlich von den durch die Bundesregierung für den Spitzenlastbetrieb vorgesehenen und auf der grünen Wiese fernab von Wärmenutzern geplanten Gasturbinen-Anlagen.

Die in die kommunale Wärmeplanung integrierte KWK kann im Zusammenspiel mit Wärmepumpen sowie Wind- und Sonnenenergie eine verlässliche, kostengünstige und erneuerbare Wärme- und Energieversorgung garantieren.

Autor: Thomas Wencker, fachlicher Leiter und Referent für erneuerbare Gase und effiziente Energiesysteme, Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) im Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

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BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-12 vom 13. Juni 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) ist seit Mai 2023 als Anbieter in die öffentliche Bildungsträgerliste zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpen (BAW) aufgenommen worden. Damit ist das DGWZ-Seminar „Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645“ als förderfähige Qualifizierungsmaßnahme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt.

Pro Schulungstag und Teilnehmer liegt der maximale Förderbetrag bei 250 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Antragsberechtigt für Schulungen sind Handwerksunternehmen aus den Gewerken Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Kälte-Klima sowie Schornsteinfeger und Planungsunternehmen für die technische Gebäudeausrüstung. Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks anbieten oder auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Personen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online anhand des elektronischen Antragsformulars, das auf der Webseite des BAFA unter der Rubrik „Formulare“ hinterlegt ist. Der Antrag kann ausschließlich unter Nutzung des Elster-Unternehmenskontos gestellt werden. Per Post eingereichte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden.

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude, das darauf abzielt, die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen. Es fördert den vermehrten Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Ziel ist es, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb zu nehmen. Allerdings fehlen qualifizierte Fachkräfte, um dieses Ziel zu erreichen. Daher werden Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte gefördert, die von gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern angeboten werden.

Das BAFA fördert gezielt Unternehmen, die ihre Beschäftigten im Bereich Wärmepumpen qualifizieren lassen. Die bereits gut ausgebildeten Kräfte im Handwerk, in der Beratung und Planung werden so bei der Neuausrichtung unterstützt und für die Wärmewende fit gemacht.

Mit der BAW wird die Teilnahme von Fachkräften an Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand durch das BAFA gefördert. Förderfähig sind die Ausgaben für Schulungsanbieter nur, wenn die Anbieter auf der öffentlichen Bildungsträgerliste beim BAFA aufgeführt sind.

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DGWZ-Seminare werden durch die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) gefördert. #Aufbauprogramm #Wärmepumpe #Handwerk #Planung #Energieberatung www.dgwz.de/foerderung-seminar-waermepumpen

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BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Wärmepumpen"

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch „Wärmepumpen“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-11 vom 17. Mai 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) veröffentlicht im Juli 2023 das Planerhandbuch „Wärmepumpen“. Das Handbuch dient als Entscheidungshilfe für TGA-Fachplaner, die Öffentliche Hand sowie Betreiber von Gebäuden, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, SHK-Installateure sowie Sachverständige und Energieberater. Es enthält die Unternehmensprofile und Ansprechpartner der führenden Hersteller, deren Wärmepumpen die Mindestanforderungen der „Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ erfüllen. Weiterhin werden die Funktionsweise, Normen und Vorschriften zu Wärmepumpen sowie wissenschaftliche Studien benannt.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2024 jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen zum Heizen von Häusern installiert werden. Bis zum Jahr 2030 sollen es sechs Millionen werden. „Durch umweltfreundliche Energiequellen, niedrige Emissionswerte, eine lange Lebensdauer und geringe jährliche Betriebskosten sollen Wärmepumpen einen wertvollen Beitrag im Rahmen der Energiewende leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Hersteller ihre Produktionskapazitäten kräftig nach oben schrauben“, kommentiert Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die Sanierung mit umweltfreundlichen und effizienten Wärmepumpen wird gemäß Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Zusätzlich gibt es eine Unterstützung für den Austausch von funktionierenden Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen mit einem Heizungstausch-Bonus von 10 Prozent.

Im DGWZ-Planerhandbuch werden alle Informationen für die Entscheidungsfindung zusammengestellt. Das Planerhandbuch „Wärmepumpen“ kann kostenlos bei der DGWZ über die Website www.dgwz.de/planerhandbuch oder per E-Mail an planerhandbuch@dgwz.de angefordert werden.

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Die DGWZ veröffentlicht im Juli das Planerhandbuch „Wärmepumpen“. #Wärmepumpen #Wärmewende #Energiewende #GEG www.dgwz.de/neues-planerhandbuch-waermepumpen

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Wärmepumpen"

Bildquelle: Vaillant
Bildunterschrift: Die DGWZ veröffentlicht im Juli das Planerhandbuch „Wärmepumpen“.

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Die Neutralität des Fachplaners im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-10 vom 2. Mai 2023

Zum 1. Mai 2023 ist der neue Planerbrief Nr. 41 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial setzt sich Gastautor Dr. Peter Burnickl, Gründer und CEO der Burnickl Ingenieure Holding GmbH, mit der zur Neutralität, Compliance und Beratung verpflichteten Aufgabe eines Fachplaners auseinander.

Weitere Themen im Planerbrief sind Wärmepumpen, das KRITIS-Dachgesetz, Stromüberlastung durch E-Ladesäulen und künstliche Intelligenz im Brandschutz. Die aktualisierte Fassung der VDI-Richtlinie 4645 zu Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern gibt detaillierte Empfehlungen zur Auswahl der geeigneten Wärmepumpe und zur Auslegung der Anlage, um eine hohe Effizienz und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Was wird auf Unternehmen mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz zukommen, dessen Eckpunkte Ende 2022 veröffentlicht wurden? Ein Stromanbieter zeigt auf, wie eine Stromüberlastung durch E-Ladesäulen vermieden werden kann. Darüber, wie der Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der videobasierten Branderkennung bereits heute genutzt werden kann, informiert ein weiterer Beitrag.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 42 erscheint am 1. Juli 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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Die Neutralität des Fachplaners ist Thema im Planerbrief Nr. 41 vom Mai 2023. www.planerbrief.de

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Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Die Neutralität des Fachplaners ist Thema im Planerbrief Nr. 41 vom Mai 2023.

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Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

Neue VDI 4645 zu Planung, Errichtung, Betrieb von Wärmepumpen

Wer auf der Weltleitmesse der Heizungstechnik, der ISH, in Frankfurt war, für den war unübersehbar: Wärmepumpen werden zum wichtigsten Wärmeerzeuger in Gebäuden. Fast pünktlich dazu, zum 1. April 2023, ist die VDI-Richtlinie 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“ aktualisiert erschienen. Diese Richtlinie bietet einen umfassenden Leitfaden für die Planung, Ausführung und den Betrieb von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen zur Raumheizung und Trinkwassererwärmung.

Die aktualisierte Technische Regel gibt detaillierte Empfehlungen zur Auswahl der geeigneten Wärmepumpe und zur Auslegung der Anlage, um eine hohe Effizienz und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Die Besonderheiten des Einbindens von Wärmepumpen in bestehende Heizanlagen werden ausführlich behandelt, ein Thema, das aktueller wohl kaum sein kann.

Sie ist damit ein wertvolles Werkzeug für Ingenieure, Planer, Installateure und andere Fachleute im Bereich der Gebäudetechnik, indem sie praxisnahe Anleitungen für die Umsetzung von energieeffizienten Konzepten in Gebäuden, gleich, ob Neubau oder Bestandsgebäude, bietet.

Gegenüber der Vorgängerversion gibt es unter anderem folgende Änderungen: Aktualisierung von benannten deutschen und europäischen Gesetzen und Verordnungen im Fließtext und im Anhang, Berücksichtigung von Energieberatern im Rahmen der Voruntersuchungen, textliche Präzisierungen zum Beispiel in der Tabelle für schalltechnische Anforderungen gemäß TA Lärm/VDI 2058. Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden an Wärmepumpenanlagen sowie die Optimierung solcher Anlagen.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2024 jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen zum Heizen von Häusern installiert werden. Bis zum Jahr 2030 sollen es sechs Millionen werden. Zur Unterstützung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktuell eine gesonderte „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ aufgelegt, um die Teilnahme von Handwerkern an Schulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching) als Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zu fördern.

Autor: Harald Fonfara, Vorsitzender des Richtlinienausschusses der VDI 4645, VDI-Fachbereich Energie- und Umwelttechnik

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Neustart der BAFA-Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen

Neustart der BAFA-Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen

Luft/Luft-Wärmepumpen sind nun wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen. Damit können diese nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden. Als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft/Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie wird der FGK-Status-Report 60/Version 2 Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert.

Darüber hinaus wurde mit der aktualisierten Fachunternehmererklärung klargestellt, dass für Luft/Luft-Wärmepumpen, die als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte einsetzen, kein Hydraulischer Abgleich erforderlich ist.

Luft/Luft-Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 sind energieeffiziente Heizgeräte – sowohl für Neubauten als auch für eine einfache Nachrüstung im Bestand. Grundsätzlich sind diese Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen nach der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Im Februar 2023 kam es jedoch wegen Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle dazu, dass die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen wurden.

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Neu: Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet das zweitägige Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“ ab Juni 2023 neu an. Das Seminar vermittelt herstellerneutrale Kenntnisse zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern zum Beispiel zur Voruntersuchung, Konzepterstellung und Detailplanung, Betriebsart, Heizleistung und Heizlastberechnung, Auslegung, Dokumentation, Inbetriebnahme und Prüfung. Neben den gültigen rechtlichen Grundlagen und der aktuellen Richtlinie VDI 4645 rundet ein Praxisbeispiel inklusive Ablaufplan, Beispielsrechnung und Auslegung die Schulung ab.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Fachhandwerker, SHK-Installateure, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, TGA-Fachplaner, Ingenieure, Sachverständige und Energieberater, Technische Leiter sowie Gebäudebetreiber einen Sachkundenachweis und werden bei Nachweis der Voraussetzungen in das öffentliche DGWZ-Register als Fachkraft für Wärmepumpen eingetragen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Entwicklung

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Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-09 vom 28. März 2023

Zum 1. April 2023 erscheint eine aktualisierte Fassung der Technischen Regel VDI 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom August 2018 ersetzt.

Die überarbeitete Richtlinie behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Ziel ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden an Wärmepumpenanlagen sowie die Optimierung solcher Anlagen. Enthalten sind weiterhin Hinweise zu empfohlenen hydraulischen Schaltungen, zur Dimensionierung von Anlagenkomponenten, zur Dokumentation, zur Inbetriebnahme der Anlage und Unterweisung des Betreibers und auch zu Kostenbetrachtungen. Im Anhang der Richtlinie sind Checklisten und Beispiele zur Unterstützung der Vorgehensweise bei der Planung enthalten. Auch das sinnvolle Zusammenwirken mit anderen Anlagenbauteilen, wie weiteren Wärmeerzeugern, Wärmespeicherung, -verteilung und -übergabe wird betrachtet.

Gegenüber der Vorgängerversion gibt es unter anderem folgende Änderungen: Aktualisierung von benannten deutschen und europäischen Gesetzen und Verordnungen im Fließtext und im Anhang, Berücksichtigung von Energieberatern im Rahmen der Voruntersuchungen, textliche Präzisierungen z. B. in der Tabelle für schalltechnische Anforderungen gemäß TA Lärm/VDI 2058.

„Die Besonderheiten des Einbindens von Wärmepumpen in bestehende Heizanlagen ist ein Thema, das aktueller wohl kaum sein kann. Die VDI 4645 ist damit ein wertvolles Werkzeug für Ingenieure, Planer, Installateure und andere Fachleute im Bereich der Gebäudetechnik, indem sie praxisnahe Anleitungen für die Umsetzung von energieeffizienten Konzepten in Gebäuden, gleich, ob Neubau oder Bestandsgebäude, bietet“, kommentiert Harald Fonfara, Vorsitzender des Richtlinienausschusses der VDI 4645, die innerhalb des VDI vom VDI-Fachbereich Energie- und Umwelttechnik betreut wird.

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Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

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