Messen 2024

Messen 2024
Gebäudetechnik – Elektrotechnik – Sicherheitstechnik

Aktuelle Messen

  • 20.-24. Februar 2024
    didacta, Köln (www.didacta-koeln.de)
    Bildungsmesse
  • 03.-08. März 2024
    Light+Building, Frankfurt (www.light-building.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Licht und Gebäudetechnik
  • 19.-22. März 2024
    Fensterbau Frontale, Nürnberg (www.frontale.de)
    Internationale Fachmesse für Fenster, Tür und Fassade
  • 19.-22. März 2024
    SHK, Essen (www.shkessen.de)
    Fachmesse für Sanitär, Heizung, Klima und digitales Gebäudemanagement
  • 19.-22. März 2024
    Prolight + Sound, Frankfurt am Main (www.pls.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Veranstaltungs- und Kommunikationstechnik, AV-Produktion und Entertainment
  • 26.-27. Juni 2024
    FeuerTrutz, Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 17.-20. September 2024
    Security, Essen (www.security-messe.de)
    Fachmesse für Sicherheit und Brandschutz
  • 18.-19. September 2024
    Krankenhaus Technologie, Gelsenkirchen (www.fachmesse-krankenhaus-technologie.de)
    Fachmesse für Technologien und Services rund um das Krankenhaus
  • 25.-26. September 2024
    Braunschweiger Brandschutz-Tage (www.brandschutztage.info)
    Fachtagung und Ausstellung für Brandschutz.
  • 08.-10. Oktober 2024
    Chillventa, Nürnberg (www.chillventa.de)
    Internationale Fachmesse Kälte, Klima, Lüftung, Wärmepumpen
  • 05.-07. November 2024
    belektro, Berlin (www.belektro.de)
    Fachmesse für Elektrotechnik, Elektronik und Licht
  • 11.-14. November 2024
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 21.-23. November 2024
    GET Nord, Hamburg (www.get-nord.de)
    Fachmesse Elektro, Sanitär, Heizung, Klima
  • 04.-05. Dezember 2024
    VdS-BrandSchutzTage, Köln (www.bst.vds.de)
    Fachtagung & Brandschutz-Messe

Weitere Informationen

Stichworte
Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2024

VDI 6211: Entrauchung von Aufzugsanlagen

VDI 6211: Entrauchung von Aufzugsanlagen

Im Oktober 2024 ist die Richtlinie VDI 6211 zur Entrauchung und Belüftung von Aufzugsanlagen sowie Aufzugsschächten veröffentlicht worden.

Höhere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und die daraus resultierende zunehmende Dichtheit von Gebäuden führen dazu, dass die Thematik der Lüftung von Fahrkörben und der Rauchableitung aus Aufzugsschächten eine Neubetrachtung erforderlich machen. Besonderer Fokus wird nicht zuletzt auf die Be- und Entlüftung von Fahrkörben und Aufzugsschächten gelegt. Für die daraus resultierenden Fragestellungen bietet die Richtlinie Hilfestellung und Lösungsansätze. Sie gibt alle wichtigen Informationen, Hinweise und Empfehlungen für eine richtige Auslegung der notwendigen Rauchableitung sowie der Be- und Entlüftung von Aufzugsschächten und Fahrkörben, um dem Schutzziel der sicheren Verwendung der Aufzüge gerecht zu werden. Die Richtlinie wendet sich an Hersteller, Planer und Betreiber von Aufzugsanlagen und die am Prozess beteiligten Kreise.

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Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen

ZVEI-Leitfaden: Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen

Im November 2024 ist der überarbeitete ZVEI-Leitfaden „Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen“ in dritter Auflage erschienen. Der Leitfaden beschreibt die Planung, Konzeptionierung und Installation von Systemen zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten und Triebwerksräumen. Im Mittelpunkt steht dabei der Zielkonflikt zwischen den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Denn einerseits fordern die Landesbauordnungen eine Öffnung am Schachtkopf der Aufzugsanlage, damit Rauchableitung und Lüftung sichergestellt werden können. Zugleich schreibt jedoch das GEG eine luftdichte Gebäude hülle vor, um zu verhindern, dass durch den thermischen Auftrieb Wärmeenergie verloren geht.

Systeme zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten (RLA) helfen dabei, das Dilemma zu lösen. Die Permanentöffnung wird hierbei verschlossen und kann, je nach Bedarf, im Brandfall oder im Regelbetrieb geöffnet werden.

Autor: Frank Wienböker, Geschäftsführer, Kingspan STG GmbH

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Feuerwehraufzüge: Neue Prüfpflicht

Feuerwehraufzüge: Prüfpflicht beachten

Feuerwehraufzüge in hohen Gebäuden und Sonderbauten müssen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Dies schreibt die Technische Regel zur Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4, erweitert durch Anhang 3 „Anforderungen an die Prüfungen von Feuerwehraufzügen“, vor.

Feuerwehraufzüge sind Personen- und Lastenaufzüge, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Aufsicht der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen. Für die Prüfung müssen zusätzlich zum Aufzugssachverständigen mehrere Gewerke sowie die Feuerwehr eingebunden sein. Die Änderung schreibt zusätzliche Prüfschritte z.B. im Hinblick auf die Steuerungs- und Gebäudetechnik vor.

Autor: Tilman Vögele-Ebering, Pressesprecher Industrie, DEKRA e.V.

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Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen

Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen

Laut TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ müssen Betreiber von Aufzugsanlagen sicherstellen, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden können. Auch bei regelmäßiger Wartung können Aufzüge ausfallen und der Fahrkorb stecken bleiben. Der Betreiber muss eine qualifizierte Person beauftragen, welche die Aufzugsanlagen überwacht, regelmäßige Kontrollen durchführt und Personen im Falle einer Einklemmung befreit. Beauftragte Personen, früher Aufzugswärter, sind speziell geschult. Sie müssen zusätzlich zum theoretischen Sachkundenachweis eine praktische anlagenbezogene Einweisung durch ein Aufzugsunternehmen am zu betreuenden Aufzug nachweisen, bevor sie eingesetzt werden können. Nach einer erfolgreichen Personenbefreiung darf die Aufzugsanlage erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung behoben wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.

Autorin: Rea Saleh, Referentin Veranstaltungsorganisation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neues DGWZ-Seminar für Aufzugsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-05 vom 20. Februar 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)“ an. Die eintägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und vermittelt die Aufgaben der Beauftragten Person für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Aufzugsanlagen inklusive notwendiger Maßnahmen zur Personenbefreiung.

Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen, die Inhalte der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 3121 und TRBS 2181 und das technische Fachwissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen. Ihnen wird die Fachkunde vermittelt, um geeignete Personenbefreiungsmaßnahmen sachgerecht einleiten und durchführen zu können.

„Der Betreiber einer Aufzugsanlage muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen“, so die Referentin des Seminars, Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin des EZ Ingenieurbüros.

Die Schulung richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen, Mitarbeiter aus Facilitymanagement, Wartungsunternehmen, Feuerwehren, öffentlichen Einrichtungen, Betriebsschlosser, Techniker, Elektriker, Instandhaltungs- und Servicepersonal sowie Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion. Nach erfolgreich absolvierter schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer ein DGWZ-Zertifikat mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Zur Vollständigkeit der Sachkunde sind die Beauftragten Personen gemäß § 4.3 Absatz 3 TRBS 2181 regelmäßig zu unterweisen und es sind entsprechende Übungen durchzuführen. Die Personenbefreiung darf erst nach praktischer Einweisung am zu betreuenden Aufzug durchgeführt werden.

Die Teilnahmegebühr für das eintägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 540 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die nächsten Präsenzveranstaltungen finden am 18. April 2024 in Hamburg und am 16. Mai 2024 in Stuttgart statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 13. Mai 2024 und am 8. Juli 2024 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/aufzugsanlagen abgerufen werden.

Betreiber von Aufzugsanlagen müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den ordnungsgemäßen Betrieb eines Aufzuges gewährleisten. Dazu ist neben der regelmäßigen Prüfung, Wartung und Instandsetzung auch sicherzustellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und eine sichere Befreiung von Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, mindestens eine Beauftragte Person für Aufzüge zu benennen.

2.748 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

 

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
E-Mail     presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues DGWZ-Seminar „Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)“. #Aufzugsanlagen #Aufzug #Seminar www.dgwz.de/neues-seminar-beauftragte-person-aufzugsanlagen

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Bildquelle: Schindler Deutschland – Michael Reinhard
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet das Seminar zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen neu an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/aufzugsanlagen

Messen 2023

Fachmessen in Deutschland 2023
Elektrotechnik – Gebäudetechnik – Sicherheitstechnik

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2023

  • 17.-19. Januar 2023
    Perimeter Protection, Nürnberg (www.perimeter-protection.de)
    Internationale Fachmesse für Perimeter-Schutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit
  • 08.-10. Februar 2023
    Elektrotechnik, Dortmund (www.elektrotechnik.info)
    Regionalfachmesse für Elektrotechnik und Industrie-Elektronik
  • 07.-11. März 2023
    didacta Stuttgart, Stuttgart (www.messe-stuttgart.de/didacta/)
    Bildungsmesse
  • 13.-17. März 2023
    ISH, Frankfurt am Main (ish.messefrankfurt.com)
    Weltleitmesse für Bad, Gebäudetechnik, Energietechnik,
    Klimatechnik & erneuerbare Energien
  • 21.-23. März 2023
    ISH, Frankfurt am Main (ish.messefrankfurt.com)
    Weltleitmesse für Bad, Gebäudetechnik, Energietechnik,
    Klimatechnik & erneuerbare Energien
  • 17.-22. April 2023
    BAU, München (www.bau-muenchen.com)
    Weltleitmesse für Architektur, Materialien, Systeme
  • 25.-27. April 2023
    Altenpflege, Essen (www.altenpflege-messe.de)
    Die Leitmesse der Pflegewirtschaft
  • 25.-28. April 2023
    Prolight + Sound, Frankfurt am Main (pls.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Veranstaltungs- und Kommunikationstechnik, AV-Produktion und Entertainment
  • 23.-25. Mai 2023
    ELTEC, Nürnberg (www.eltec-messe.de)
    Fachmesse für Gebäude- und Lichttechnik, Schaltgeräte und Industriesteuerungen
  • 21.-22. Juni 2023
    FeuerTrutz, Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 28.-29. Juni 2023
    Sicherheitsexpo, München (www.sicherheitsexpo.de)
    Sicherheitsmesse mit Kongress für Schutz und Sicherheit
  • 12.-14. September 2023
    efa, Leipzig (www.efa-messe.com)
    Fachmesse für Elektro-, Gebäude-, Licht- und Energietechnik
  • 17.-20. Oktober 2023
    interlift, Augsburg (www.interlift.de)
    Weltleitmesse der Aufzugsbranche
  • 13.-16. November 2023
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 06.-07. Dezember 2023
    VdS-BrandSchutzTage, Köln (www.bts.vds.de)
    Fachtagung & Brandschutz-Messe

Stichworte

Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2023

Aufzüge: Die Pflichten eines Betreibers

Aufzüge: Pflichten des Betreibers

Im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage mit einem Arbeitgeber gleichzustellen, da die Verordnung explizit den Arbeitgeber anspricht und somit die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes mit einschließt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Bereitstellung von Arbeitsmitteln die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet. Daraus ergeben sich spezifische Pflichten für den Betreiber bzw. Arbeitgeber einer Aufzugsanlage, denen er nachkommen muss.

Die Betreiberpflichten erstrecken sich über verschiedene Bereiche. So ist der Betreiber auch dann als Arbeitgeber anzusehen, wenn er das Gebäude lediglich vermietet. In dieser Rolle ist er Arbeitgeber für Wartungsfirmen, Hausmeister, Reinigungskräfte etc. Zudem muss er die Aufzugsanlage nach dem aktuellen Stand der Technik betreiben.

Darüber hinaus hat er die Verantwortung, regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu minimieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt ein Soll-Ist-Vergleich, um festzustellen, ob die Aufzugsanlage den aktuellen technischen Standards entspricht. Bei Abweichungen sind entsprechende Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Außerdem muss der Betreiber periodische Sicherheitsprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften durchführen, um sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Eine umfassende Dokumentation aller relevanten Unterlagen und Maßnahmen in Bezug auf die Aufzugsanlage ist zu führen und aufzubewahren.

Aufzugsanlagen müssen zudem regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch eine Beauftragte Person unterzogen werden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Schulungen und Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. 

Autorin: Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin, EZ Ingenieurbüro

Weitere Informationen

Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Neue Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-17 vom 7. September 2023

Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Richtlinie VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2019. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Das aktualisierte Einheitsblatt des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister, einschließlich Interventionsdienst und Wartungsunternehmen. Für Aufzüge gelten zudem weitere Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem, welche in der TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ konkretisiert sind. Diese gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge mit Personenbeförderung nach der 2014/33/EU:2014-02-26 „Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge“. Für Aufzüge nach der Maschinenrichtlinie gelten reduzierte Anforderungen. Es wird jedoch empfohlen, für diese Art von Aufzugsanlagen die gleichen Punkte zu erfüllen, wie für Aufzüge nach der Aufzugsrichtlinie.

Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Kapitel 4.6 „Sonderthemen“. Dieses wird nun in 4.6 „Routineruf“ und 4.7 „Technische Meldungen“ aufgeteilt. So muss das Notrufsystem nach DIN EN 81-28:2022-08 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge“ zu Prüfzwecken regelmäßig das Eingangssignal eines Alarms automatisch simulieren (Routineruf) und nachfolgend eine Verbindung zur Aufzug-Notrufempfangsstelle über den selben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen. Die Häufigkeit des Routinerufs kann vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darf jedoch nach EN 81-28 drei Tage nicht überschreiten. Das Fehlschlagen des Routinerufs wird im Fahrkorb angezeigt und der Betreiber muss sicherstellen, dass zusätzliche geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da der Routineruf die Überwachung des gesamten Übertragungsweges einschließt, ist eine weitere darüberhinausgehende Überwachung des Übertragungsweges nicht erforderlich.

Bei Unterschreiten der Mindestkapazität oder dem Ausfall der Ersatzstromversorgung muss eine Information an die Aufzug-Notrufleitzentrale erfolgen. Bei Erhalt dieser Meldung müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Eingang einer technischen Defektmeldung des Notrufsystems muss die Aufzug-Notrufleitzentrale geeignete Maßnahmen einleiten.

Die VDMA 15324:2023-06 liefert damit einen Leitfaden zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen, die durch Zweiwege-Kommunikationssysteme ausgelöst werden. Zudem dient das Dokument als Empfehlung für die Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen und den Umgang mit eingehenden Meldungen in Leitstellen. Die VDMA 15324:2023-06 kann über den Beuth-Verlag zum Preis von 27,60 Euro inkl. MwSt. bezogen werden.

3.265 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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VDMA 15324:2023-06 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen. #Aufzugnotruf #Leitstelle #Aufzug www.dgwz.de/neue-richtlinie-vdma-15324

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www.dgwz.de/neue-richtlinie-vdma-15324

Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Bildquelle: Schindler Deutschland
Bildunterschrift: Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Technischen Regel VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/aufzugsanlagen

Behandlung und Verarbeitung von "Aufzugs-Notrufen"

VDMA 15324 Aufzugs-Notrufe

Der Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen, hat mit der Technischen Regel VDMA 15324:2023-06 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ ein aktualisiertes Einheitsblatt erstellt, um für die Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen als auch im Umgang mit den eingehenden Meldungen in den Leitstellen einen Leitfaden für die Handhabung als Empfehlung zu haben.

Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Kapitel 4.6 „Sonderthemen“. Dieses wurde in 4.6 „Routineruf“ und 4.7 „technische Meldungen“ aufgeteilt. So muss das Notrufsystem nach EN 81-28 zu Prüfzwecken regelmäßig das Eingangssignal eines Alarms automatisch simulieren (Routineruf) und nachfolgend eine Verbindung zur Aufzug-Notrufempfangsstelle über den selben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen. Die Häufigkeit des Routinerufs kann vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darf jedoch nach EN 81-28 drei Tage nicht überschreiten. Das Fehlschlagen des Routinerufs wird im Fahrkorb angezeigt und der Betreiber muss sicherstellen, dass zusätzliche geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da der Routineruf die Überwachung des gesamten Übertragungsweges einschließt, ist eine weitere darüberhinausgehende Überwachung des Übertragungsweges nicht erforderlich.

Bei Unterschreiten der Mindestkapazität oder dem Ausfall der Ersatzstromversorgung muss eine Information an die Aufzug-Notrufleitzentrale erfolgen. Bei Erhalt dieser Meldung müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Eingang einer technischen Defektmeldung des Notrufsystems muss die Aufzug-Notrufleitzentrale geeignete Maßnahmen einleiten.

Das VDMA-Einheitsblatt richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister, einschließlich Interventionsdienst und Wartungsunternehmen. Die Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem, welche in der TRBS 3121 konkretisiert sind, gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge mit Personenbeförderung nach der Richtlinie 2014/33/EU. Für Aufzüge nach der Maschinenrichtlinie gelten reduzierte Anforderungen. Es wird jedoch empfohlen, für diese Art von Aufzugsanlagen die gleichen Punkte zu erfüllen, wie für Aufzüge nach der Aufzugsrichtlinie. Es gilt nicht für Personen-Umlaufaufzüge, Aufzüge in Windkraftanlagen und Fassadenbefahranlagen.

VDMA-Mitglieder können VDMA 15324:2023-06 (de) in der Datenbank VDMA-Einheitsblätter kostenfrei herunterladen. Nicht-Mitglieder können das VDMA-Einheitsblatt über den Beuth-Verlag beziehen.

Weitere Informationen