Flucht- und Rettungspläne – Brandschutzordnung schon erneuert?

Seit März 2014 gelten mit der aktuellen DIN 14096 neue Regeln für Brandschutzordnungen (BSO). Bereits 2013 wurde mit der ASR 1.3 die Gestaltung von Sicherheitszeichen sowie von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten aktualisiert. Alles austauschen müssen Gebäudebetreiber jedoch nicht in jedem Fall.

Viele Sicherheitszeichen wurden mit der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 1.3 einheitlich gestaltet und wirken sich auf Flucht- und Rettungspläne aus. Die alte Beschilderung kann weiterverwendet werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass damit die Sicherheit im Betrieb gewährleistet ist. Nicht erlaubt dagegen ist das Mischen von alten und neuen Zeichen: werden zum Beispiel bei einem Umbau neue Zeichen verwendet, muss die Beschilderung im gesamten Unternehmen ausgetauscht werden. Sofort erneuert werden sollten die Brandschutzordnungen, denn diese müssen stets auf aktuellem Stand gehalten und alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person geprüft werden. (jw)

Sicherheit an Schulen – Neue Norm DIN VDE V 0827 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)

Die neue DIN VDE V 0827 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)“ unterstützt Schulen und andere öffentliche Einrichtungen zukünftig bei der Bewältigung von Not- und Gefahrensituationen.

Bombendrohungen und Amokläufe sind an deutschen Schulen glücklicherweise äußerst selten. Trotzdem stellen solche Gefahren wegen der dramatischen Folgen ein hohes und leider auch reales Risiko dar. Aus diesem Grund treffen Kommunen und Schulen aufwändige Schutzmaßnahmen: Notfallordner, Krisenteams und zunehmend auch Amokalarmsysteme sollen für die größtmögliche Sicherheit der Kinder sorgen. Die Planung von technischen Unterstützungssystemen ist für Behörden und Schulen allerdings nicht einfach. Fehlende Richtlinien führen zu Planungsunsicherheiten und kreativen Umsetzungen in die Praxis. Die Folge sind nicht selten Probleme im laufenden Betrieb.

Eltern und Schüler berichten von Fehlalarmen inklusive Sondereinsatzkommando und von verwechselten Brand- und Amokalarmen. Abhilfe schafft die neue DIN VDE V 0827, die Anfang 2015 veröffentlicht werden soll. Sie beschreibt unter anderem technische Prozesse und Verantwortlichkeiten sowie ein technisches Risikomanagementsystem zur Unterstützung aller Abläufe von der Erfassung eines Notfall- bzw. Gefahrenereignisses bis zur abschließenden Bearbeitung. Schulen und andere öffentliche Einrichtungen können damit technische Systeme besser in die vorhandenen Alarmund Organisationsabläufe integrieren. (ms)

Lichtsteuerung – Pflicht nach EnEV 2014

Die seit 1. Mai 2014 gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) erfordert neue Konzepte bei der Innenbeleuchtung. Strengere Grenzwerte setzen den Einsatz von Lichtsteuerungen voraus.

Viele Gebäudebetreiber werden die Grenzwerte der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) für Beleuchtung ohne eine Lichtsteuerung nicht umsetzen können. Denn das Referenzgebäude zur Energieberechnung setzt für bestimmte Nutzungen eine präsenz- und tageslichtabhängige Steuerung voraus. Die gute Nachricht: von der einfachen Ein-Aus-Schaltung über Präsenzmelder bis hin zur nutzungsoptimierten DALI-Anlage mit Tageslichtregelung sind vielfältige Lösungen am Markt vorhanden. Willkommene Nebeneffekte sind Komfortsteigerungen und Energieeinsparungen. (nh)

Seminar: Rauchwarnmelder – Geprüfte Fachkraft nach DIN 14676

Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat neue Termine für das eintägige Seminar “Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676″ angesetzt. Die Schulungen finden bundesweit in verschiedenen Städten statt. Der Einsatz von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und Wohnhäusern ist nach den Landesbauordnungen in den meisten Bundesländern vorgeschrieben. Die Qualifikation für Planung, Installation und Prüfung ist in der Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Das eintägige Seminar bildet zur qualifizierten Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 aus und schließt mit einer Fachprüfung ab. Die Teilnehmer erhalten das herstellerunabhängige Zertifikat „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ und erfüllen damit die Anforderungen der Norm und sind zur Projektierung, Montage, Prüfung und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern berechtigt. Das Seminar richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Sachverständige, Hersteller, Prüforganisationen, Öffentliche Hand, Fachleute, die Rauchwarnmelder planen, installieren, prüfen und instandhalten, Mitarbeiter von Wohnungswirtschaft, Elektrounternehmen, Ablesefirmen und Facility Management-Unternehmen und Kaminkehrer / Schornsteinfeger.

Alle Seminar-Termine und weitere Informationen sind auf der Website www.dgwz.de/rauchmelder erhältlich.

Veranstaltungsformat: Seminar, Schulung, Lehrgang, Kurs, Training, Fortbildung, Weiterbildung.