Antriebe sichern

Seit Mai 2016 ist die neue Fassung der EN 60335-2-103 für Antriebe für kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster in Kraft. Sie stellt Hersteller, Planer und Errichter vor neue Herausforderungen.

Die Produktnorm regelt sicherheitsrelevante Anforderungen für Antriebe zur vertikalen und horizontalen Bewegung von Toren, Türen und Fenstern. Sie setzt die Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG um.

Laut Norm gelten kraftbetätigte Fenster als sicher, wenn der Antrieb auf einer Höhe über Fußboden größer 2,5 m eingebaut ist oder wenn die Öffnungsweite an der Hauptschließkante 200 mm nicht überschreitet und dabei die Schließgeschwindigkeit unter 15 mm/s bleibt. In allen anderen Fällen, sind Schalter mit Aus-Voreinstellung oder Einklemm-Schutzsysteme erforderlich. Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) nach EN 12101-2 ohne Doppelfunktion zur Lüftung fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Norm.

Hersteller dürfen Antriebe für Tore, Türen und Fenster, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung alle Sicherheitsanforderungen der EN 60335-2-103 erfüllen, als Maschinen erklären. Dadurch entfällt die Risikobeurteilung am Einbauort. Diese müssen Planer oder Errichter nur noch dann erstellen, wenn Antriebe mit einer Einbauerklärung als „unvollständige Maschinen“ in Verkehr gebracht werden.

Autor: Ramona Meinzer, Geschäftsführerin, Aumüller Aumatic GmbH

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KRITIS - IT-Sicherheit für kritische Infrastrukturen

KRITIS ist Chefsache

Kritische IT-Infrastrukturen der Bereiche Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung sollen besser geschützt werden.

Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) hat Betreiber im Fokus, die ein Mindestniveau an IT-Sicherheit gewährleisten und IT-Störungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden müssen. Die Vorgaben für Energieeffizienz-Messwerte, Verfügbarkeits- und Schutzklassen schafft die europäische Rechenzentrum-Norm EN 50600. Das BSI als Bundesbehörde ist für die Unterstützungs- und Überwachungsfunktion zuständig.

Autor: Thomas Grüschow, Auditor kritische Infrastruktur Data Center, TÜV SÜD Industrie Service GmbH

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Security Essen: Messebesuch mit Rundgang

Vom 27. bis 30. September 2016 findet die Security in Essen statt, die weltweit führende Fachmesse für Sicherheit und Brandschutz. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet als Partner der Messe Essen ein Komplettpaket für den Messebesuch für Planer, Sicherheitsbeauftragte, Gebäudebetreiber und Mitarbeiter aus Planungsabteilungen und Behörden an. Zum Komplettpreis von 17 Euro brutto erhalten Besucher eine Eintrittskarte, einen geführten Rundgang zu den Höhepunkten der Messe, exklusiven Zugang zur Messe-Lounge, ein Messehandbuch mit den Profilen der Aussteller und im Anschluss ein Informationspaket mit der Post. Der Messebesuch wird mit einer schriftlichen Teilnahmeurkunde bestätigt.

Die Rundgänge finden täglich vormittags und nachmittags statt, dauern zwei Stunden und besuchen zehn Aussteller. Die Teilnehmer sind mit einem Audiosystem ausgestattet und werden in kleinen Gruppen zu den wichtigen Ausstellern geführt. Auf den Ständen der Hersteller lernen sie die fachlichen Ansprechpartner kennen und erhalten eine kurze Einführung zu besonderen Produkten und Lösungen.

Weiterführende Informationen

Security, Essen, Messe, 2016, Messerundgang, Planerrundgang, Besuch, Messebesuch, Eintrittskarte, Messehandbuch, Planerhandbuch

Neue Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 für Rufanlagen

Neue DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-06 vom 30. Juni 2016

Im Juni 2016 wurde die geänderte DIN VDE 0834-1:2016-06 mit dem Titel „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“ veröffentlicht. Sie ersetzt die bisher gültige Fassung DIN VDE 0834-1:2000-04. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Für Rufanlagen gelten nun ausnahmslos dieselben hohen Anforderungen wie für medizinische elektrische Geräte bezüglich der elektrischen Sicherheit. In der DIN EN 60601-1 werden zum Patientenschutz zwei unabhängige Schutzmaßnahmen gefordert (engl. Means of Patient Protection = MOPP). Dafür sind von den Rufanlagen zwingend Mindestanforderungen bezüglich der Spannungsfestigkeit, Ableitströme sowie der Luft- und Kriechstrecken zu erfüllen.

Für die Übertragungswege in geschlossenen Organisationsgruppen wie z.B. ein Stationenverbund ist weiterhin ein geschlossenes Netz für Ausfall- und Manipulationssicherheit vorgeschrieben, um die Sicherheit von lebenssichernden Notrufen zu gewährleisten. Zwischen verschiedenen Organisationsgruppen sind nun auch alternative Übertragungswege möglich. Tatsächlich wird die Praxis zeigen, wie dieser Interpretationsspielraum tatsächlich genutzt wird und wie sichergestellt werden kann, dass die Anforderungen der Norm eingehalten werden.

Rufanlagen dürfen nun auch als verteiltes Alarmsystem verwendet werden. Das hat jedoch eine umfangreiche und permanente Risikoanalyse für das medizinisch-elektrische System (ME-System) zur Folge und kommt somit nur für große Kliniken in Betracht.

Die DIN VDE 0834-1 regelt die Qualifikation der Fachkräfte, die Rufanlagen planen, errichten, ändern, erweitern, prüfen und betreiben. Rufanlagen sind für Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Pflegestationen, Alten-, Seniorenwohnheime, Rehaeinrichtungen, öffentlich zugängliche Behinderten-WCs, psychiatrische und forensische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten (JVA) vorgeschrieben und dienen dem Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten. Rufanlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet.

Die DGWZ bildet in Seminaren bundesweit Fachkräfte nach der neuen DIN VDE 0834-1 aus, damit sie Rufanlagen planen, errichten, betreiben und instand halten dürfen. Weitere Informationen zum Seminar und zur neuen Norm sowie ein Verzeichnis der Fachkräfte und Anbieter können über die Website www.dgwz.de/rufanlagen abgerufen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde in 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, DIN VDE 0834-1, Fachkraft, Krankenhaus, Klinik, Pflegeheim, JVA

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Für Rufanlagen gilt seit Juni 2016 die neue Norm DIN VDE 0834-1:2016-06. #Rufanlagen #Lichtruf www.dgwz.de/rufanlagen

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    Neue Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 für Rufanlagen
    Bildquelle: Jenny Sturm –­ Fotolia
    Bildunterschrift: Die neue DIN VDE 0834-1 schafft seit Juni 2016 neue Rahmenbedingungen für Rufanlagen.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/rufanlagen

Neue Konzepte beim Brandschutz im Krankenhaus

Die Risikosituation in Kliniken hat sich über die Jahre verschärft: So muss unter anderem die Haustechnik höhere Brandlasten und eine deutliche Straffung des Personalbestandes ausgleichen. Gleichzeitig stellen Krankenhäuser wie auch Pflegheime immer schon besondere Ansprüche an den Brandschutz. Denn Detektion, Alarmierung und Evakuierung sind auf die besondere Situation zumeist immobiler Menschen abzustimmen. Gerade dafür gilt es, die richtigen Voraussetzungen zu schaffen: So brauchen zum Beispiel sämtliche Geschosse eine Unterteilung in zwei Brandabschnitte. Dann können auch bei knappem Personalbestand die Patienten in noch sichere Bereiche verschoben werden, ohne dass Treppen oder Aufzüge erforderlich sind.

Wichtig ist zudem die frühzeitige Branddetektion durch professionelle Melder in jedem Zimmer. Schließlich haben sich die Risikofaktoren verschärft: Neue Materialien und besonders dicht schließende Fenster führen bei einem Brand zur deutlich höheren CO-Belastung als noch vor zwanzig Jahren. Umso wichtiger ist die direkte Aufschaltung der Anlagen zur Feuerwehr – aber auch die Fehlalarmsicherheit durch Auswertung mehrerer Brandfaktoren, wie sie bei modernen Systemen Standard ist.

Brandschutz ist bekanntlich Ländersache. Zu begrüßen sind jedoch übergreifende Standards, denn das Risiko bleibt länderübergreifend gleich.

Autor: Prof. Dr. Jörg Reintsema, Fakultät für Anlagen-, Energie- und Maschinensysteme, Institut für Technische Gebäudeausrüstung an der TH Köln

Brandschutz, Branddetektion, Brandabschnitte, Krankenhaus, Klink, Pflegeheim

Belüftung und Entrauchung im Aufzugsschacht

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt eine immer dichtere Gebäudehülle vor, um den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig zu senken. In diesem Zusammenhang werden Planer und Architekten immer wieder vor die Anforderung gestellt, die technisch notwendigen Öffnungen so auszuführen, dass die EnEV eingehalten wird.

Gerade beim Aufzugsschacht und der gesetzlich vorgeschriebenen Öffnung zur Entrauchung und Belüftung gibt es noch immer verschiedene Herangehensweisen die leider nicht immer mit den gültigen Normen und Richtlinien vereinbar sind. Zum Beispiel wird teilweise beim Blower Door Test die Öffnung vom Aufzugsschacht temporär abgedichtet und nach dem Test wieder geöffnet oder die Öffnung vom Aufzugsschacht ins Freie wird komplett weggelassen. Beim Weglassen der Öffnung wird hier leider vergessen, dass der Schacht nicht nur entraucht, sondern auch belüftet werden muss. Durch die fehlende Öffnung im Schachtkopf findet keine ausreichende Lüftung der Kabine im Störungsfall des Aufzuges statt. Dies hat zur Folge, dass die CO2-Konzentration in der Kabine schon innerhalb der ersten zehn Minuten gesundheitsgefährdende Ausmaße erreichen kann.

Durch den Einsatz moderner Systeme zur kontrollierten Entrauchung und Belüftung von Aufzugsschächten können die Sorgen der Architekten und Planer einfach gelöst werden. Systeme zur Aufzugsschachtentrauchung sind so konzipiert, dass die Öffnung mit einem Lamellenfenster oder einer Jalousieklappe temporär verschlossen wird und somit der unkontrollierte Verlust von Heiz- und Klimaenergie entscheidend reduziert wird.

Die Systeme sind so ausgelegt, dass mittels Rauchdetektoren, Temperatursensoren oder der direkten Kommunikation mit der Aufzugssteuerung der Bedarf zum Öffnen des Fensters individuell ermittelt wird. Besonders zu beachten ist, dass neben der Entrauchung ein Öffnen des Fensters im Störungsfall des Aufzuges sichergestellt ist. Nur so erfolgt ein Luftaustausch in der Kabine und die Personen werden geschützt.

Der Einsatz von herkömmlichen Lichtkuppeln ist nicht möglich, denn auch bei Regen muss das Fenster geöffnet werden können ohne das Wasser in den Schacht dringt. (lw) www.dgwz.de/aufzugsschachtentrauchung

Autor: Lars Walter (lw), Geschäftsführer, B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH

Weiterführende Informationen

Aufzugsschachtentrauchung, Entrauchung, Lüftung, Belüftung, Energieeinsparverordnung, EnEV, Aufzug, Energieverbrauch

Neue Lüftungsanlagen-Richtlinie

Der im Arbeitskreis Technische Bauaufsicht erarbeitete neue Entwurf der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) wurde durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 11. Dezember 2015 geändert. Die M-LüAR soll eine einheitliche Basis für die Richtlinien der einzelnen Bundesländer schaffen. Sie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach §41 Musterbauordnung (MBO) gestellt werden. Sie wird kontinuierlich von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz aktualisiert, in der alle Bundesländer vertreten sind.

Modifiziert wurden vor allem die Abschnitte 4 und 7: „Anforderungen an den Feuerwiderstand von Luftleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen“ sowie „Lüftungsanlagen für besondere Nutzung“. Der Abschnitt 4.2 enthält zum Beispiel zusätzliche Anforderungen an Brandschutzklappen. Geändert wurden die Vorgaben für die Feuerwiderstandsfähigkeit von Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen sowie die Richtlinien für Lüftungsleitungen mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr und chemischer Kontamination. Abschnitt 7 bringt neue Festlegungen für die Be- und Entlüftung von Wohnungen sowie abgeschlossenen Nutzungseinheiten bis 200 m². (mb) www.dgwz.de/lueftungsanlagen

Autor: Michael Buschmann (mb), Leiter Brandschutz- und Entrauchungssysteme, Trox GmbH

Weiterführende Informationen

Lüftungsanlage, Muster, Richtlinie, Lüftungsanlagenrichtlinie, M-LüAR

Dynamische Fluchtwegsteuerung

Statische Rettungszeichenleuchten zeigen im Brandfall den Weg – aber nicht immer den richtigen. Nur intelligente Leitsysteme können sich der Gefährdungslage dynamisch anpassen.

Traditionelle Fluchtwegbeschilderungen haben vielfach Nachteile. Ihre statische Anzeige weist stets denselben Fluchtweg, auch wenn dieser schon voller Rauch ist. Sicherer ist ein dynamisches Fluchtweg-Leitsystem. Es kommuniziert mit der Brandmeldeanlage und erkennt automatisch, wenn der Standard-Fluchtweg bereits unpassierbar ist. Dann zeigt es eine alternative Fluchtrichtung an.

Der Zeichenwechsel kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, etwa mit einzelnen hinterleuchteten Kammern, die entsprechend geschaltet werden, oder in Form einer LED-Matrix. Hierbei werden verschiedene Richtungen oder ein Sperrsymbol angezeigt. Eine mögliche Blinkfunktion steigert die Aufmerksamkeit flüchtender Personen. Ergänzend zu hoch montierten Rettungszeichen kann bei vermehrter Gefährdung ein bodennahes Sicherheitsleitsystem erforderlich sein. Eine erhöhte Gefährdung kann zum Beispiel in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen oder bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität vorliegen. Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die jeweils günstigste Fluchtrichtung anzeigt [ASR A2.3 Pkt. 7(2)]. (uh) www.dgwz.de/fluchtwegsteuerung

Autor: Ulrich Höfer (uh), Projektmanager Dynamic Escape Routing (D.E.R.), Inotec Sicherheitstechnik GmbH

Weiterführende Informationen

Dynamische Fluchtwegsteuerung, Dynamische Fluchtweglenkung, Fluchtwegleitsystem, Rettungswegbeleuchtung, Fluchtwegplanung, Sicherheitsleitsystem

Neue Vergabeordnung

Seit April 2016 ist die neue VOB/A in Kraft. Umfassende Modifikationen gibt es vor allem im Bereich der europaweiten Vergaben. Planer, die öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen unterstützen, werden sich an die neue Rechtslage anpassen müssen.

Für die Vergaben ist besonders die Umstellung auf elektronische Kommunikation, aber auch die klarere Fassung von Eignungs- und Zuschlagskriterien relevant. Interessante Neuerungen finden sich ferner bei den niedrigeren Anforderungen an die Verfahrenswahl als auch bei der Rückkehr des Selbstausführungsgebots: Bei kritischen Leistungen kann vorgegeben werden, dass diese nicht an Nachunternehmen weiter vergeben werden. (af) www.dgwz.de/vob

Autor: Dr. Alexander Fandrey (af), Rechtsanwalt, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Weiterführende Informationen

Vergabeordnung, Vergaberecht, VOB, Vergabe, Bauleistungen

Fachbeirat Entrauchung und Lüftung - Sitzung zur Gründung am 21. April 2016

Fachbeirat Entrauchung und Lüftung gegründet

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat am 21. April 2016 in Bad Homburg den Fachbeirat Entrauchung und Lüftung gegründet. Der Fachbeirat ist eine unabhängige Plattform von Sachverständigen für Brandschutz, Entrauchung, Lüftung und Fassade. Die Mitglieder wollen neutrale Fachinformationen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und die natürliche, ventilatorische und maschinelle Lüftung erstellen und damit zu aktuellen Fragestellungen, Normen, Richtlinien und Vorschriften fachlich Stellung beziehen. Die Ergebnisse sollen sich an Fachplaner, Errichter und Betreiber richten und in Publikationen und Veranstaltungen veröffentlicht werden.

Auf der Gründungssitzung wurden drei erste Projekte gestartet. Erstens die Konzipierung von Seminaren für die Sachkunde von RWA-Fachkräften. Zweitens die Erarbeitung der Rechte und Pflichten für Betreiber von Rauchabzugsanlagen. Und drittens die Erstellung von technischen und wirtschaftlichen Lösungsansätzen für die Aufzugsschachtentrauchung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den aktuellen Vorschriften und der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Gründungsmitglieder des Beirats sind Michael Fröhlcke (Aumüller Aumatic GmbH), Siegfried Gruber (Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik GmbH), Christian Kühn (Schlentzek & Kühn GmbH), Kerstin Reichau (Hautau GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Marcus Schnabel (K + G Pneumatik GmbH), Jürgen Schulin (JET Tageslicht & RWA GmbH) und Jens Westphal (B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH).

Die nächste Sitzung des Fachbeirats Entrauchung und Lüftung findet am 1. Juni 2016 in Bad Homburg statt. Zu dieser Sitzung sollen weitere Sachverständige berufen und Projekte u.a. zu Rauchdruckanlagen und Feuerschutzvorhängen initiiert werden. www.dgwz.de/entrauchung

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