IT-Kühlung mit Propan

IT-Kühlung mit Propan

Dass sich Umweltschutz und Energieeffizienz nicht ausschließen, zeigt sich am Beispiel eines kürzlich in Betrieb genommenen Rechenzentrums eines Kommunalversorgers in Österreich. Installiert wurde eine Kälteerzeugung mit neun wassergekühlten Kältemaschinen mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290). Propan leistet aufgrund seines niedrigen Global Warming Potential (GWP) einen aktiven Beitrag zur Reduzierung klimaschädlicher Gase. Durch die Kombination der Kälteerzeugung mit großflächig ausgelegter freier Kühlung wird CO2 eingespart sowie die Rentabilität für das Unternehmen erhöht. Der modulare Anlagenbau mit maximaler Vorfertigungstiefe verkürzte zudem die Bauzeit.

Autor: Alexander Streit, Geschäftsführer, Streit-TGA GmbH & Co. KG

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Whitepaper zu Green Buildings

Whitepaper zu Green Buildings

Das Whitepaper „Green Buildings – Der kompakte Leitfaden für ein nachhaltiges Bau- und Instandhaltungsgewerbe“, herausgegeben vom Unternehmen KONE, informiert über die Planung und Umsetzung nachhaltiger technischer Gebäudelösungen. Ziel von Green Buildings ist es, die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu minimieren.

Der Leitfaden ist unter Mitwirken von zwei Experten der nachhaltigen Gebäudetechnik entstanden. Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer erläutert Anforderungen an Green Buildings sowie bewährte und für die Zukunft relevante Verfahren und Technologien der Bau- und Anlagentechnik. Zudem zeigt er auf, wie der für nachhaltiges Bauen angewandte Ansatz des Life-Cycle-Engineering optimal umgesetzt werden kann. Prof. Dr.-Ing. Jörn Krimmling gewährt einen Einblick in die Rolle und Entwicklung von nachhaltigem Facility Management und informiert über den Einfluss der Digitalisierung auf den Bereich der Instandhaltung.

Das Whitepaper Green Buildings ist kostenlos und kann über die Website des Unternehmens heruntergeladen werden.

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BHE-Praxis-Ratgeber Rauch- und Wärmeabzug neu aufgelegt

BHE-Praxis-Ratgeber zu RWA neu aufgelegt

Der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) hat den Praxis-Ratgeber zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) überarbeitet und in der 3. Auflage veröffentlicht. RWA sind wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes. Sie sorgen für eine raucharme Schicht, erleichtern die Evakuierung von Personen sowie den Einsatz der Rettungskräfte und können somit Leben retten.

Das Nachschlagewerk bietet ausführliche Hinweise zu den relevanten Normen und Richtlinien sowie zu den rechtlichen Grundlagen und bauaufsichtlichen Forderungen für Entrauchungssysteme. Es liefert einen detaillierten Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Arten von RWA und deren Komponenten. Es vermittelt zahlreiche Praxistipps zur fachgerechten Planung, Installation, Instandhaltung und Dokumentation. Der über 100 Seiten umfassende Praxis-Ratgeber zu RWA kann über die Webseite des BHE zum Preis von 17,80 € (zzgl. MwSt. und Versand) bestellt werden.

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Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zum August 2023 die aktualisierte Richtlinie VDI-EE 5950 Blatt 2 „Elektromobilität – Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge – Empfehlungen für Bestands- und Neubauten“ veröffentlicht. Die Expertenempfehlung liefert Hinweise zur brandsicheren Gestaltung von Garagen sowie offenen Parkflächen ohne Gebäude, mit einem besonderen Fokus auf Pkw. Die Empfehlungen gelten für Neubauten; für Bauwerke im Bestand werden Hinweise zur Anpassung gegeben.

Die aktualisierte Richtlinie bietet eine klare und umfassende Anleitung zur Minimierung von Brandschutzrisiken in Zusammenhang mit Elektromobilitätseinrichtungen. Sie enthält Empfehlungen für bauliche Maßnahmen, technische Ausrüstung und organisatorische Maßnahmen, um potenzielle Gefahren zu minimieren.

Zu den wichtigsten Punkten, die in der neuen Richtlinie behandelt werden, gehören:

  1. Trennung von Ladestationen und parkenden Fahrzeugen, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern.
  2. Empfehlungen zur Auswahl von feuerhemmenden Materialien für den Bau von Ladeinfrastruktur.
  3. Anforderungen an Löschsysteme und Brandfrüherkennungseinrichtungen.
  4. Maßnahmen zur Schulung des Personals und der Nutzer in Bezug auf den sicheren Umgang mit Elektrofahrzeugen und Ladeeinrichtungen.

Die VDI-Expertenempfehlung ist als Basis für Entscheidungen von Genehmigungsbehörden und Brandschutzdienststellen gemäß den landesrechtlichen Vorschriften nutzbar. Gleiches gilt für das Parken und Laden von E-Scootern, E-Bikes und E-Lastenrädern, etc. Sie gilt für private, betriebliche wie auch für öffentliche Park- und Lademöglichkeiten. Die Expertenempfehlung richtet sich an planende und ausführende Unternehmen, Parkflächenbetreibende, Immobilienverwaltende, Feuerwehren, Städte und Gemeinden sowie allgemein Bauherrinnen und Bauherren. Die VDI-EE 5950 Blatt 2 ist für 65 Euro inklusive MwSt. über den Beuth-Verlag beziehbar.

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Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Der Deutsche Verband für Facility Management gefma hat die Technische Regel GEFMA 190:2023-06 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inklusive ESG)“ überarbeitet. Änderungen ergeben sich für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen (inklusive Gebäudetechnik und Außenanlagen) in Deutschland vor allem in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG).

Damit gibt die Richtlinie GEFMA 190 klare Hinweise für einen zukunftssicheren Betrieb und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von Facility-Management-(FM)-Leistungen. Die Grundlage für die ESG-Aspekte bildet die Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“, in der unter anderem die wichtigen Weichenstellungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (künftige Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung) dargestellt werden.

Die Betreiberverantwortung wird in der aktualisierten GEFMA 190 auf den Betrieb aller Arten von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bezogen, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Produktions- und Lagergebäude, Energieanlagen und deren Gebäude, Verkaufsstätten, Versammlungs- und Sportstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime, Hotels und Gaststätten, Schulen und Hochschulen, Flughäfen und Bahnhöfe, Messebauten usw. Auch auf Wohngebäude kann der Begriff des Betreibens angewandt werden, wenngleich hier nur einzelne Aspekte zutreffen (zum Beispiel Betrieb von Aufzugsanlagen, Feuerungsanlagen, Großgaragen innerhalb von Wohnanlagen). Selbst bei leerstehenden Gebäuden sind noch eine Reihe von Pflichten zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Sinne dieser Richtlinie zu beachten. GEFMA 190 kann für 231,12 EUR inkl. MwSt. über den Beuth-Verlag bezogen werden.

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Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Neue Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-17 vom 7. September 2023

Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Richtlinie VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2019. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Das aktualisierte Einheitsblatt des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister, einschließlich Interventionsdienst und Wartungsunternehmen. Für Aufzüge gelten zudem weitere Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem, welche in der TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ konkretisiert sind. Diese gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge mit Personenbeförderung nach der 2014/33/EU:2014-02-26 „Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge“. Für Aufzüge nach der Maschinenrichtlinie gelten reduzierte Anforderungen. Es wird jedoch empfohlen, für diese Art von Aufzugsanlagen die gleichen Punkte zu erfüllen, wie für Aufzüge nach der Aufzugsrichtlinie.

Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Kapitel 4.6 „Sonderthemen“. Dieses wird nun in 4.6 „Routineruf“ und 4.7 „Technische Meldungen“ aufgeteilt. So muss das Notrufsystem nach DIN EN 81-28:2022-08 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge“ zu Prüfzwecken regelmäßig das Eingangssignal eines Alarms automatisch simulieren (Routineruf) und nachfolgend eine Verbindung zur Aufzug-Notrufempfangsstelle über den selben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen. Die Häufigkeit des Routinerufs kann vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darf jedoch nach EN 81-28 drei Tage nicht überschreiten. Das Fehlschlagen des Routinerufs wird im Fahrkorb angezeigt und der Betreiber muss sicherstellen, dass zusätzliche geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da der Routineruf die Überwachung des gesamten Übertragungsweges einschließt, ist eine weitere darüberhinausgehende Überwachung des Übertragungsweges nicht erforderlich.

Bei Unterschreiten der Mindestkapazität oder dem Ausfall der Ersatzstromversorgung muss eine Information an die Aufzug-Notrufleitzentrale erfolgen. Bei Erhalt dieser Meldung müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Eingang einer technischen Defektmeldung des Notrufsystems muss die Aufzug-Notrufleitzentrale geeignete Maßnahmen einleiten.

Die VDMA 15324:2023-06 liefert damit einen Leitfaden zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen, die durch Zweiwege-Kommunikationssysteme ausgelöst werden. Zudem dient das Dokument als Empfehlung für die Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen und den Umgang mit eingehenden Meldungen in Leitstellen. Die VDMA 15324:2023-06 kann über den Beuth-Verlag zum Preis von 27,60 Euro inkl. MwSt. bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

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VDMA 15324:2023-06 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen. #Aufzugnotruf #Leitstelle #Aufzug www.dgwz.de/neue-richtlinie-vdma-15324

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Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Bildquelle: Schindler Deutschland
Bildunterschrift: Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Technischen Regel VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/aufzugsanlagen

Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Pressemitteilung Nr. 2023-16 vom 5. September 2023

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Grundlage für die Prüf- und Überwachungspflichten bilden die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 43 hin, der zum 1. September 2023 erschienen ist.

Als weitere Themen werden im Planerbrief aufgegriffen: Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI) und welche Schritte zum Schutz vor Cyberkriminalität erfolgen müssten. Dies erläutert Gastautor Wolfgang Kurz von der indevis GmbH im Editorial. Am 24. Juni 2023 ist die überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Worauf haben Planer nun zu achten? In einem weiteren Beitrag wird der Nutzen von Workflow-Szenarien für die Elektronische Zutrittskontrolle erläutert. Zum Thema Brandschutz werden Mängel an Feuerschutzabschlüssen vorgestellt.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 44 erscheint am 1. November 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief Nr. 43 vom September 2023. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-43


Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Das Prüfen von Verdunstungskühlanlagen ist Thema im neuen Planerbrief vom September 2023.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

KI-Systeme: Chancen nutzen, Risiken kennen

Künstliche Intelligenz (KI) ist zweifelsfrei eine bahnbrechende Erfindung, doch wir müssen uns frühzeitig mit den Risiken beschäftigen. Die Einsatzgebiete von KI sind vielfältig – und natürlich loten auch Cyberkriminelle aus, welche neuen Möglichkeiten die Technologie bietet. So lassen sich etwa gängige Angriffsvektoren wie Phishing oder Malware durch Automatisierung unterstützen. Umgekehrt hilft KI aber auch in der Verteidigung: So kann sie bei der proaktiven Suche nach Sicherheitslücken unterstützen, die Beschaffenheit von Angriffsvektoren erlernen und durch prädiktive Analyse Sicherheitsvorfälle prognostizieren und abwehren.

Doch auch die Technologie selbst kann zum Ziel von Cyberangriffen werden: Wer verstanden hat, wie ein Algorithmus funktioniert, findet auch Möglichkeiten, ihn zu beeinflussen. Zudem bilden die Daten, aus denen die KI lernt, einen Angriffspunkt. Wenn es Hackern gelingt, die Trainingsdaten zu manipulieren oder das System mit falschen Informationen zu füttern, können sie das Lernverhalten der KI steuern und Fehlfunktionen provozieren.

Rund um KI kommen also völlig neue Angriffsszenarien auf uns zu, bei denen etablierte Security-Tools und Best Practices nicht greifen. Dieses Feld gilt es nun zu adressieren. Der wichtigste Schritt dafür ist, zunächst überhaupt ein Bewusstsein für Chancen und Risiken von KI-Systemen zu schaffen.

Autor: Wolfgang Kurz, Geschäftsführer und Gründer, indevis IT-Consulting and Solutions GmbH

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BGV Expertentag Elektrotechnik 2023

Vom 16. bis 18. Oktober 2023 veranstaltet die BGV Immobilien (Badische Versicherungen) in Karlsruhe den BGV Expertentag Elektrotechnik. Sachverständige und Fachleute sind eingeladen, um Wissen, Informationen und Neuigkeiten im Kollegenkreis auszutauschen. Ein umfangreiches Vortragsprogramm liefert Hintergrundinformationen, praktische Aufbauten laden zum Messen, Prüfen und Simulieren ein. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis 10. September 2023 erforderlich. Die Teilnahmegebühr beträgt 299 Euro netto.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Gefährdungsbeurteilung - Kür oder Pflicht?

Gefährdungsbeurteilung – Kür oder Pflicht?

Verdunstungskühlanlagen sind nicht nur in der Industrie und Energiewirtschaft, sondern auch im Handel, in der Gastronomie sowie an Hotel- oder Bürogebäuden weit verbreitet. Um Schäden für Mensch und Umwelt zu verhindern und die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, sind Betreiber gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Zudem müssen regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen des Nutzwassers durchgeführt werden, in der Regel alle drei Monate, bei Kühltürmen sogar monatlich. Zusätzlich sind interne Untersuchungen des Nutzwassers alle zwei Wochen vorzunehmen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Meldung von Überschreitungen des Maßnahmenwertes im Zusammenhang mit Legionellen. Nach der Wiederinbetriebnahme der Anlage ist eine „hygienefachliche Untersuchung“ erforderlich, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktioniert. Bestandsanlagen und neue Anlagen oder Änderungen und Stilllegungen müssen der Fachbehörde gemeldet werden. Zudem sind alle fünf Jahre Überprüfungen durch öffentlich bestellte Sachverständige durchzuführen.

Die Grundlage für diese Prüf- und Überwachungspflichten bildet die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Diese Vorgaben dienen dem Schutz von Umwelt und Gesundheit und gewährleisten eine verantwortungsbewusste Nutzung von Verdunstungskühlanlagen.

Ein entscheidender Schritt im Umgang mit Verdunstungskühlanlagen ist auch die Durchführung einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden potenzielle Gefahrenquellen ermittelt und die mit dem Betrieb der Anlagen verbundenen Risiken bewertet. Dadurch können mögliche Gefährdungen minimiert oder beseitigt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung einer Verdunstungskühlanlage identifiziert potenzielle Gefahrenquellen wie Legionellen, bewertet die Risiken, analysiert Expositionsmöglichkeiten für Menschen und legt Schutzmaßnahmen sowie einen Notfallplan fest.

Autor: Dr. Andreas Laborius, Geschäftsführer, Ladotec GmbH

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