Elektronische Sicherheitstechnik steigert Umsatz

Sicherheitstechnik im Plus

Im Vergleich zum Vorjahr legte der Markt für elektronische Sicherheitstechnik um 4,5 Prozent auf knapp über 4,9 Milliarden Euro zu. Im nach wie vor größten Segment der Sicherheitstechnik, der Brandmeldetechnik, stieg der Umsatz in 2021 um 4,1 Prozent auf knapp 2,3 Milliarden Euro. Spitzenreiter beim Wachstum sind aber die Sprachalarmanlagen mit einem Plus von fast 14 Prozent auf 130 Millionen Euro. Eine überdurchschnittliche Entwicklung zeigten auch die Videosysteme mit einem Anstieg von 7,7 Prozent auf 700 Millionen Euro. Auch Zutrittssteuerungssysteme haben sich im Markt mit einem Plus von 8,8 Prozent auf 420 Millionen Euro gut behauptet.

Die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen konnten 2021 mit einem Zuwachs von 0,6 Prozent auf 875 Millionen Euro ihren Negativtrend aus dem Vorjahr in ein leichtes Plus umwandeln. Erstmals separat ausgewiesen werden in der Statistik die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) mit einem Umsatz von 160 Millionen Euro. Zusammen mit sonstigen Technologien, wie Rufanlagen nach DIN VDE 0834, Fluchttürsysteme, Personenhilferuf und weitere Systeme und Komponenten, verzeichnete dieser Block 2021 insgesamt ein Wachstum von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 

Elektronische Sicherheitstechnik steigert Umsatz

Insbesondere Dienstleistungen, wie Wartung und Instandsetzung, haben einen erheblichen Anteil am Wachstumsschub des vergangenen Jahres. Digitalisierung und Vernetzung in der Sicherheitstechnik, aber auch bei der Gebäudeautomation und in angrenzenden Gewerken zeichnen sich immer deutlicher als Trends ab. Zudem entwickelt sich der Markt immer mehr hin zu digitalen Services, vernetzten Produkten und Systemen. Allerdings nimmt der Fachkräftemangel auf allen Wertschöpfungsstufen zu. Unter anderem belasten Engpässe bei elektronischen Komponenten aller Art die Branche.

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Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Das Whitepaper „Anlagentechnischer Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser“ zeigt, welche Detektions- und Alarmierungslösungen sich für unterschiedliche Nutzungskonzepte eignen. Auch die geltenden normativen und gesetzlichen Grundlagen werden hier erläutert.

Gerade in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen befinden sich viele hilfsbedürftige und zum Großteil alte Menschen auf relativ geringem Raum. Das Risiko, dass Bewohner oder Patienten eine Evakuierungsmaßnahme nicht ohne Folgeschäden überstehen, ist groß. Dass viele von ihnen zudem nicht selbstrettungsfähig sind, stellt hohe Anforderungen an den Brandschutz. Daher stehen beim anlagentechnischen Brandschutz der Personenschutz sowie die Aufrechterhaltung der Kritischen Infrastruktur, wie zum Beispiel der eines Krankenhauses, im Mittelpunkt.

Um ausreichend Zeit für die Personenrettung zu gewinnen, ist es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen deshalb elementar, Entstehungsbrände zuverlässig so früh wie möglich zu erkennen und zu melden. Gleichzeitig muss jedoch die Anzahl von Täuschungsalarmen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Nicht nur, um Störungen im Betriebsablauf zu verhindern, sondern auch, weil ein Alarm demente oder schwerkranke Menschen in Stresssituationen versetzt.

Das Whitepaper zum anlagentechnischen Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser wurde von der Firma Hekatron herausgegeben und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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Neue Geschäftsmodelle für Aufzüge

Neue Geschäftsmodelle für Aufzüge

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-10 vom 23. Juni 2022

Zum 1. Juli 2022 erscheint der Planerbrief Nr. 36. Themen der Ausgabe Juli-August 2022 sind die Digitalisierung im Aufzugsmarkt, Messerundgänge auf der Light + Building, Wärmepumpen in Bestandsgebäuden, Nachbehandlung von Trinkwasser, Rufanlagen und IP-Vernetzung sowie Blitzschutz bei Ladesäulen.

Tim Ebeling, Geschäftsführer bei der Henning GmbH & Co. KG, erläutert die Zukunftschancen im Aufzugsmarkt: „Die Digitalisierung im Aufzugsmarkt schreitet kontinuierlich voran, eröffnet neue Chancen, aber auch Risiken und bringt neue Geschäftsmodelle hervor, die durchaus das Potential haben, Althergebrachtes zu verdrängen. Für alle Beteiligten gilt es nun zukunftsweisende und ausbaufähige Lösungen zu identifizieren und nutzbar zu machen.“

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 37 erscheint am 1. September 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Bildunterschrift: Der Planerbrief 36 informiert über neue Geschäftsmodelle für Aufzüge.

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Die Zukunft der Aufzugstechnik ist digital

Die Digitalisierung im Aufzugsmarkt schreitet kontinuierlich voran, eröffnet neue Chancen, aber auch Risiken und bringt neue Geschäftsmodelle hervor, die durchaus das Potential haben, Althergebrachtes zu verdrängen. Diese Entwicklung hat sich auch im April 2022 auf der Interlift in Augsburg, einer der weltweit bedeutendsten Messen im Aufzugsbau, bestätigt.

Building Information Modeling (BIM) ist mittlerweile im Aufzugbau fester Bestandteil geworden. So kommunizieren Aufzüge und Serviceroboter miteinander, um letzteren auch die vertikale Gebäudedimension zu eröffnen.

Industrial Internet of Things (IIot) für Aufzüge beschränkt sich nicht mehr nur auf Monitoringfunktionen, die auch mit der Fernanbindung einer Steuerung zu erreichen wären. Stattdessen sind inzwischen raffinierte Konzepte etabliert, die, gepaart mit künstlicher Intelligenz, dem Ziel der zustandsorientierten Instandhaltung (Predictive Maintenance) über tatsächliche Verschleißerkennung an Komponenten schon sehr nah kommen. Darauf stützen sich neue Aufzug-Managementkonzepte, die den Betreibern ungeahnte Anlagenverfügbarkeit bei gleichzeitiger Kosteneffizienz versprechen.

Die eigentlich recht konservative Aufzugbranche hat sich in Sachen Digitalisierung zu einem sehr agilen Marktumfeld entwickelt. Für alle Beteiligten gilt es nun die zukunftsweisenden und ausbaufähigen Lösungen zu identifizieren und nutzbar zu machen.

Autor: Tim Ebeling, Geschäftsführer, Henning GmbH & Co. KG

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Light + Building

Messerundgänge zur Light + Building

Die Light + Building findet vom 2. bis 6. Oktober 2022 in Frankfurt am Main statt. Im Fokus stehen unter anderem Gebäudeautomation, Smart City, Energiekonzepte, E-Mobilität und vernetzte Sicherheit. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet für Planer, Architekten, Betreiber und Mitarbeiter der Gebäudetechnik fachlich geführte Messerundgänge an. Die Teilnahme ist kostenlos und beinhaltet Eintrittskarte, Teilnahmezertifikat, Planerhandbuch sowie ein umfassendes Informationspaket.

Light + Building

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Wärmepumpen in Bestandsgebäuden

Wärmepumpen in Bestandsgebäuden

Die Situation rund um die Wärmepumpen hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert. So mussten vor 15 Jahren die Menschen noch davon überzeugt werden, dass die Technik überhaupt funktioniert. Heute bestätigen Studien, Szenarien und Prognosen, dass die Wärmepumpe eine wichtige, ja sogar entscheidende Rolle für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors übernehmen wird. So sollen bis 2030 in Deutschland bis zu sechs Millionen Wärmepumpen installiert werden.

Derzeit werden die Wärmepumpen vor allem in Neubauten installiert. Allerdings sind in Deutschland rund 75 Prozent der Wohn- und Gewerbeimmobilien älter als 40 Jahre. In vielen europäischen Ländern ist die Situation vergleichbar. Die Zahl verdeutlicht, wie wichtig die richtige energetische Strategie für Bestandsgebäude ist. Wo immer möglich, sollte zuerst der Heizenergiebedarf reduziert werden. Aus technischer Sicht gibt es kaum Gründe, Wärmepumpen in Bestandsgebäuden nicht heute schon einzusetzen. Sicherlich ist die Herausforderung, eine passende technische Lösung zu finden und diese erfolgreich zu implementieren, in einigen Fällen größer als in anderen. Aber grundsätzlich gilt: Wärmepumpen arbeiten erfolgreich nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand.

Die zukünftige technologische Entwicklung sollte in Richtung einer breiteren Produktpalette für Bestandsgebäude gehen. Dabei sind besonders standardisierte Gesamtlösungen wichtig, die sich möglichst schnell und im Idealfall kostengünstig installieren lassen. Weitere Entwicklungsziele sind noch höhere Effizienzen, leisere Geräte sowie der Umstieg auf klimafreundliche Kältemittel wie zum Beispiel Propan. Vor allem aber eine weitere Kostenreduktion spielt hier eine entscheidende Rolle. Die Investitionskosten von Wärmepumpenanlagen sind derzeit leider oft noch ein Ausschlusskriterium für diese Technologie. Auch sollten Wärmepumpen einfacher zu installieren sein. Die gezielte Nutzung von Werkzeugen und Methoden der Digitalisierung beziehungsweise der künstlichen Intelligenz kann einen großen Beitrag leisten. Zudem müssen für die stärkere Verbreitung von Wärmepumpen zukünftig mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen. 

Autor: Dr. Marek Miara, Business Developer Heat Pumps, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE

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Nachbehandlung von Trinkwasser

Die Nachbehandlung von Trinkwasser

Aus gesundheitlich-hygienischen Gründen besteht keine Notwendigkeit, das vom Wasserversorger gelieferte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation nachzubehandeln. In Deutschland muss das vom öffentlichen Wasserversorger zur Verfügung gestellte Trinkwasser die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Das leitungsgebundene Trinkwasser gehört damit zu den am besten überwachten Lebensmitteln.

Zum Schutz der Trinkwasser-Installation vor Partikeln oder zur Verbesserung von Gebrauchseigenschaften kann eine Nachbehandlung jedoch sinnvoll sein. Ist dies der Fall, so müssen diese Nachbehandlungsanlagen als Bestandteil der Trinkwasser-Installation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Nach DIN 1988-200 dürfen festgelegte Nachbehandlungsverfahren angewendet werden, wobei mit Ausnahme der vorgeschriebenen mechanischen Filtration die anderen Nachbehandlungsverfahren nur in begründeten Fällen erfolgen dürfen. Hierzu zählen Chemikaliendosierung, Enthärtung durch Ionenaustausch und Härtestabilisierung durch Kalkschutzgeräte. Desinfektionsverfahren dürfen nur anlassbezogen und keinesfalls prophylaktisch angewendet werden.

Autor: Christoph Theelen, Referent Wasserwirtschaft, -güte und -verwendung, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

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Rufanlagen und IP-Vernetzung

Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und IP-Vernetzung

Im neuen überarbeiteten ZVEI-Merkblatt „Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und IP-Vernetzung“ werden Risiken beschrieben, die bei Rufanlagen im Zusammenhang mit der Nutzung systemfremder IT-Infrastrukturen entstehen können. Rufanlagen zur Alarmierung sind dafür ausgelegt, speziell in Notsituationen Menschen zu helfen, die sich nicht selbst helfen können, Leben zu retten und Gefahren abzuwenden.

Daher müssen sie gemäß DIN VDE 0834 ein eigenes, von Fremdsystemen unabhängiges Leitungs- und Übertragungsnetz besitzen, das durch die Geräte der Rufanlage überwacht und gesteuert wird. Die Ruffunktion muss stets höchste Priorität haben und jederzeit gewährleistet sein. Aktive Netzwerkkomponenten der Rufanlage dürfen ausschließlich nur durch diese genutzt werden. Eine sichere Trennung nach EN 60601-1 mit 2 x MOPP (Means of Patient Protection) und die Rückwirkungsfreiheit verbundener Systeme für die Rufanlage sind umzusetzen.

Im Merkblatt werden mögliche und normativ unzulässige Konstellationen beim Einsatz von Rufanlagen beschrieben. Sicher ist ein eigenes, von anderen Systemen unabhängiges Netz. Die Nutzung fremder Übertragungswege zwischen Organisationsgruppen ist bereits kritisch zu betrachten. Werden diese auch nur gelegentlich zusammengelegt oder wird gar stets die allgemeine IT-Infrastruktur genutzt, ist dies auf keinen Fall erlaubt.

Autor: Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Vorsitzender Fachkreis Rufanlagen, Verband der Elektro- und Digitalindustrie e. V. (ZVEI), Geschäftsführender Gesellschafter EFE Elektronik- Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H

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Blitz- und Überspannungsschutz bei Ladesäulen

Blitz- und Überspannungsschutz bei Ladesäulen

Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge gilt es auch, den Schutz vor Blitz- oder Überspannungsschäden zu erweitern. Passende Schutzkonzepte müssen dabei mit dem Einsatz effizienter Schutzgeräte kombiniert werden. Die E-Mobilität nimmt immer mehr Fahrt auf. So ist die Anzahl der Neuzulassungen von Elektromobilen (ohne Hybridfahrzeuge) in Deutschland seit 2015 von rund 12 500 auf fast 200 000 gestiegen. Im gleichen Zeitraum wurde die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte von rund 5 900 auf rund annähernd 25 000 erweitert, Tendenz: weiter steil steigend.

Entscheidend für den Aufbau einer zuverlässigen Ladeinfrastruktur ist dabei nicht nur die Anzahl an verfügbaren Ladestationen, sondern auch die Qualität der in den Ladeparks und -stationen verbauten, in der Regel hochempfindlichen elektronischen Komponenten. Dem Schutz gegen Überspannungen und Blitzeinwirkungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, zumal sich die Ladestationen häufig im Freien und dort an exponierter Stelle befinden. Bei Ladeparks kommen bei Einrichtungen für das Last- und Energiemanagement weitere elektronische Bauteile zum Einsatz, die ebenso zuverlässig vor transienten Überspannungen geschützt werden müssen.

Die Gefahr von Überspannung und Blitzeinschlägen betrifft dabei nicht nur die Stationen selbst, sondern auch die Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt dort für den Ladevorgang angeschlossen sind. Die Ladeschnittstelle von Elektromobilen ist üblicherweise für eine Spannungsfestigkeit von maximal 2 500 V ausgelegt. Selbst ferne Blitzeinschläge im erweiterten Radius der Stationen können Spannungen erzeugen, die um eine Vielfaches höher ausfallen. Schäden an Batterien und Ladereglern sind in solchen Fällen vorprogrammiert, dadurch ausgelöste Batteriebrände können sogar zum Totalschaden des Fahrzeugs führen; im schlimmsten Fall sind davon in der Nähe befindliche Personen betroffen.

Neben den oft erheblichen Schaden auslösenden Blitzeinwirkungen sind auch die Folgen zu berücksichtigen, die durch die eher energiearmen Schaltüberspannungen verursacht werden. Auch wenn sie nicht immer unmittelbaren Schaden an der Einrichtung verursachen, tragen sie zur Verkürzung der Lebenszeit der eingesetzten elektrischen und elektronischen Komponenten bei.

Wirklich wirksamen Schutz dagegen bietet nur die Umsetzung eines übergreifenden Blitz- und Überspannungsschutzkonzeptes. Dabei gilt es insbesondere die Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 sowie DIN VDE 0100-722 und VDE-AR-N 4100 zu berücksichtigen.

Hochgradig wirksame Überspannungsschutzgeräte sorgen zuverlässig für eine Ableitung von Stoßströmen. Die durch Blitzeinschläge erzeugte Überspannung reduziert sich dabei in einem Maß, dass die Spannungsfestigkeit zentraler Komponenten nicht überschritten wird und sich Funkenbildung oder Kurzschlüsse verhindern lassen. Darüber hinaus können durch ihren Einsatz Alterungsprozesse der verbauten Elektronik verzögert oder gänzlich vermieden werden.

Vor solchen Schäden und den damit einhergehenden Anlagenausfällen bewahrt ein Überspannungsschutz. Schon in der Planungsphase wird das entsprechende Schutzkonzept an die spezifischen Verhältnisse vor Ort angepasst. Häufig tritt bei Wallboxen das Problem auf, dass der Raum für die Installation von Überspannungsschutz sehr begrenzt ist, oft so begrenzt, dass der Einsatz eines zusätzlichen Gehäuses nötig wird; ein solches wiederum erhöht die Kosten. In Fällen wie diesen sollte ein Überspannungsableiter zum Einsatz kommen, der alle relevanten Normen und zuverlässigen Schutz bietet– und das bei einer Bauform, die maximal platzsparend ist und zudem auch außerhalb der Wallbox einfach installiert werden kann.

Autor: Fabio Pafumi, Business Development Manager Utilities & Smart Grid/E-Mobility, DEHN SE

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EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft

EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft

Bereits im April hat der Bundestag dem vorgezogenen Aus der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Entlastung der Haushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen zugestimmt. Damit reduzieren sich die Stromrechnungen für Verbraucher und Unternehmen zum 1. Juli 2022 um die zuletzt gültigen 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom wird ab dem Stichtag aus dem Bundeshaushalt und dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) gezahlt. Energiekonzerne werden verpflichtet, die Entlastung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.

Die EEG-Umlage wurde in Deutschland seit rund 20 Jahren zur Finanzierung von Ökostrom-Anlagen, das heißt die Umstellung auf Erneuerbare Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse verwendet. Neben Steuern, Produktionskosten und den Netzentgelten war die Umlage fester Bestandteil der Stromrechnung. Mit der Umlage wurde die Differenz zwischen den garantierten Vergütungen für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien und den an der Strombörse erzielten Erlösen ausgeglichen. Die EEG-Umlage wurde bisher jährlich von der Bundesregierung so festgelegt, dass mit ihr der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert werden konnte.

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