Brandschutz durch KI

Künstliche Intelligenz (KI) eröffnet viele Möglichkeiten – so auch in der videobasierten Branderkennung: Flammen und Rauch können mithilfe von KI-Algorithmen bereits bei der Brandentstehung erkannt werden. Das funktioniert auch in schwierigen Umgebungen wie zum Beispiel in Industrie- und Lagerhallen mit hohen Decken und im gebäudenahen Außenbereich bei geringer Beleuchtung bis zu zwei Lux oder auch bei völliger Dunkelheit mit reiner Infrarotbeleuchtung. Durch Ursachenanalysen mittels Videobildverifikation und Machine Learning können Täuschungsalarme minimiert und somit wiederkehrende Schadensfälle verhindert werden.

Autor: Karl-Heinz Mast, Fachreferent Normen und Richtlinien, Building Technologies, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Technische Regel zur Gebäudeinstandhaltung

Die technische Regel VDI-MT 3810 Blatt 1 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Grundlagen“ der Richtlinienreihe VDI 3810 ist zum März 2023 neu erschienen. Sie ersetzt damit die Vorgängerversion vom Mai 2012. Blatt 1 bietet grundlegende Informationen für den sicheren Betrieb und die Instandhaltung von Gebäuden und TGA-Anlagen, damit Anlageneigentümer und Betreiber ihre Betreiberpflichten wahrnehmen können.

Es werden die Betreiberpflichten, insbesondere die Voraussetzungen zum Betreiben, die Anforderungen an den Betreiber, die Grundsätze des Betreibens sowie der Aufbau einer Betreiberorganisation und der rechtssicheren Dokumentation erläutert.

Wie die gesamte Richtlinienreihe VDI 3810 richtet sich Blatt 1 an Planer, Erbauer und Betreiber von Gebäuden und TGA-Anlagen sowie an Investoren und Verwaltungen.

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Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Der Bundesrat hat am 31. März 2023 der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung mit Änderungen  zugestimmt, so dass in Kürze eine überarbeitete und neu strukturierte Trinkwasserverordnung in Kraft treten wird. Die neue Trinkwasserverordnung nimmt mit einer Vielzahl von Anpassungen die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf.

Die Änderungen betreffen insbesondere das Risikomanagement, die Qualitätsparameter und die Grenzwerte für Legionellen und Blei. So sieht die Verordnung erstmals verpflichtende, umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern vor. Zu den neu eingeführten Parametern zählen zum Beispiel per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Zukünftig müssen die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser auf PFAS untersuchen und gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern. PFAS werden nicht vollständig abgebaut und reichern sich im Laufe der Zeit im menschlichen und tierischen Gewebe und in der Umwelt an. Zu den geänderten Parametern zählen unter anderem die Grenzwerte für Legionellen und Blei. Da sich der in der EU-Trinkwasserrichtlinie erstmals festgelegte Grenzwert für Legionellen vom deutschen Wert unterscheidet, wird dies zu Änderungen im deutschen Trinkwasserrecht für den Bereich Trinkwasser-Installation führen. Zudem wird der Grenzwert für Blei weiter gesenkt. Das betrifft sowohl das Trinkwasser als auch die verwendeten Materialien und Werkstoffe. Hinzu kommt ein Verbot für noch vorhandene Bleileitungen. Bisher durften Bleileitungen bei Einhaltung der Grenzwerte in der Versorgung belassen werden. Die neue Trinkwasserverordnung legt eine Frist fest, in der vorhandene Bleileitungen stillgelegt oder ausgetauscht werden müssen.

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Neustart der BAFA-Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen

Neustart der BAFA-Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen

Luft/Luft-Wärmepumpen sind nun wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen. Damit können diese nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden. Als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft/Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie wird der FGK-Status-Report 60/Version 2 Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert.

Darüber hinaus wurde mit der aktualisierten Fachunternehmererklärung klargestellt, dass für Luft/Luft-Wärmepumpen, die als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte einsetzen, kein Hydraulischer Abgleich erforderlich ist.

Luft/Luft-Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 sind energieeffiziente Heizgeräte – sowohl für Neubauten als auch für eine einfache Nachrüstung im Bestand. Grundsätzlich sind diese Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen nach der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Im Februar 2023 kam es jedoch wegen Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle dazu, dass die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen wurden.

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Transparenzregister - Frist für GmbHs endet

Transparenzregister – Frist für GmbHs endet

Die Bußgeldfreiheit für Firmen mit der Rechtsform GmbH endet zum 30. Juni 2023. Bis dahin können GmbHs ihren Eintrag in das Transparenzregister noch nachholen.

Am 1.8.2021 ist das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Firmen, die bislang von der Mitteilungspflicht befreit waren, weil Angaben über das Unternehmen in anderen Registern standen, mussten den Eintrag innerhalb von bestimmten Fristen nachholen.

Seit dem 31. Dezember 2022 ist die Eintragung in das Transparenzregister für fast alle Firmen verpflichtend, unabhängig davon, ob es sich um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt. Firmen mit der Rechtsform AG, GmbH, UG, Vereine und Genossenschaften und eingetragene Personengesellschaften wie OHG, KG und Partnerschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Register eintragen. Gleiches gilt für die Verwalter von Trusts und für Treuhänder von nichtrechtsfähigen Stiftungen. Ausgenommen sind derzeit die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Einzelunternehmen.

Um gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Korruption in der EU gezielter vorgehen zu können, wurde 2017 das Transparenzregister geschaffen. In diesem elektronischen Register sollen Informationen über alle Personen stehen, die in einer Firma großen Einfluss haben. Die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten. Laut Geldwäschegesetz sind das Personen, die mehr als 25 Prozent der Unternehmensanteile oder Stimmrechte besitzen oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben können.

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Neu: Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet das zweitägige Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“ ab Juni 2023 neu an. Das Seminar vermittelt herstellerneutrale Kenntnisse zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern zum Beispiel zur Voruntersuchung, Konzepterstellung und Detailplanung, Betriebsart, Heizleistung und Heizlastberechnung, Auslegung, Dokumentation, Inbetriebnahme und Prüfung. Neben den gültigen rechtlichen Grundlagen und der aktuellen Richtlinie VDI 4645 rundet ein Praxisbeispiel inklusive Ablaufplan, Beispielsrechnung und Auslegung die Schulung ab.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Fachhandwerker, SHK-Installateure, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, TGA-Fachplaner, Ingenieure, Sachverständige und Energieberater, Technische Leiter sowie Gebäudebetreiber einen Sachkundenachweis und werden bei Nachweis der Voraussetzungen in das öffentliche DGWZ-Register als Fachkraft für Wärmepumpen eingetragen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Entwicklung

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Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-09 vom 28. März 2023

Zum 1. April 2023 erscheint eine aktualisierte Fassung der Technischen Regel VDI 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom August 2018 ersetzt.

Die überarbeitete Richtlinie behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Ziel ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden an Wärmepumpenanlagen sowie die Optimierung solcher Anlagen. Enthalten sind weiterhin Hinweise zu empfohlenen hydraulischen Schaltungen, zur Dimensionierung von Anlagenkomponenten, zur Dokumentation, zur Inbetriebnahme der Anlage und Unterweisung des Betreibers und auch zu Kostenbetrachtungen. Im Anhang der Richtlinie sind Checklisten und Beispiele zur Unterstützung der Vorgehensweise bei der Planung enthalten. Auch das sinnvolle Zusammenwirken mit anderen Anlagenbauteilen, wie weiteren Wärmeerzeugern, Wärmespeicherung, -verteilung und -übergabe wird betrachtet.

Gegenüber der Vorgängerversion gibt es unter anderem folgende Änderungen: Aktualisierung von benannten deutschen und europäischen Gesetzen und Verordnungen im Fließtext und im Anhang, Berücksichtigung von Energieberatern im Rahmen der Voruntersuchungen, textliche Präzisierungen z. B. in der Tabelle für schalltechnische Anforderungen gemäß TA Lärm/VDI 2058.

„Die Besonderheiten des Einbindens von Wärmepumpen in bestehende Heizanlagen ist ein Thema, das aktueller wohl kaum sein kann. Die VDI 4645 ist damit ein wertvolles Werkzeug für Ingenieure, Planer, Installateure und andere Fachleute im Bereich der Gebäudetechnik, indem sie praxisnahe Anleitungen für die Umsetzung von energieeffizienten Konzepten in Gebäuden, gleich, ob Neubau oder Bestandsgebäude, bietet“, kommentiert Harald Fonfara, Vorsitzender des Richtlinienausschusses der VDI 4645, die innerhalb des VDI vom VDI-Fachbereich Energie- und Umwelttechnik betreut wird.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neue VDI 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“ zum 1. April 2023 veröffentlicht. #Wärmepumpen #VDI4645 #Seminar www.dgwz.de/neue-vdi-4645-planung-waermepumpen

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Neue VDI 4645 zur Planung von Wärmepumpen

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Bildunterschrift: Die neue VDI 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“ wird zum 1. April 2023 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/vdi-4645

Neuer Planerbrief informiert über Elektrothermografie

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-07 vom 28. Februar 2023

Die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs Nr. 40 vom März-April 2023 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) stellt die Elektrothermografie als ein Untersuchungsverfahren zur Früherkennung von Fehlerstellen in elektrischen Anlagen vor. Mittels Wärmebildkamera werden elektrische Bauteile und Anschlüsse thermisch geprüft und so Gefahrenquellen frühzeitig aufgedeckt. Der Anwendungsbereich für Elektrothermografie deckt eine große Bandbreite ab und eignet sich auch für die Prüfung von Photovoltaikanlagen.

Darüber hinaus wird im aktuellen DGWZ-Newsletter thematisiert, wie Gewerbeimmobilien an die geänderten Nutzeranforderungen seit der Pandemie auszurichten sind, die Datensicherheit in Unternehmen gewährleistet werden kann, welche Beleuchtungskonzepte für Augenduschen in Produktionsstätten im Rahmen des Arbeitsschutzes geeignet sind und welche besonderen Anforderungen an notwendige Flure gemäß der Musterbauordnung (MBO) gestellt werden.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 41 erscheint am 1. Mai 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Louisenstraße 120
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Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, 2023, Gebäudetechnik, Elektrothermografie, Photovoltaikanlagen, Datensicherheit, notwendige Flure, Musterbauordnung, MBO, Augenduschen, Arbeitsschutz, Gewerbeimmobilien, Planen, Errichten, Betreiben

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Neuer Planerbrief Nr. 40 vom März 2023 informiert über Elektrothermografie. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-40

  • Pressemitteilung Nr. 2023-07 (PDF)
  • Bild: Elektrothermografie-Planerbrief-40.jpg

    Bildquelle:
    DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief Nr. 40 vom März 2023 informiert über Elektrothermografie an elektrischen Anlagen.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

 

 

Neues DGWZ-Seminar zu Elektrischen Verriegelungen von Türen in Rettungswegen

Neues DGWZ-Seminar zu Elektrischen Verriegelungen von Türen in Rettungswegen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-06 vom 23. Februar 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen“ neu an. Die eintägige Weiterbildung vermittelt firmen- und produktneutrale Kenntnisse, um die elektrischen Verriegelungen an den Türen fachgerecht prüfen, warten und instand halten zu können. Damit erhalten Teilnehmer die nach der Richtlinie „Elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR)“ und der Norm DIN EN 13637:2015-12 „Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen – Anforderungen und Prüfverfahren“ geforderte Sachkunde für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Türen.

Türen in Fluchtwegen müssen im Rahmen der Betreiberverantwortung ständig betriebsfähig sein. Ist im Betriebsablauf die Begehung der Türen nicht gewünscht oder sollen nur berechtigte Personen diese Türen begehen können, werden Elektrische Verriegelungen nach EltVTR und EN 13637 verbaut. Über die Nottaste kann die Tür im Gefahrenfall freigegeben werden. Diese Verriegelungen unterliegen einer jährlichen Prüf- und Wartungspflicht.

Die Schulung richtet sich vor allem an Planer, Errichter, Gebäudebetreiber, Behörden, Technische Leiter, Facility Manager, Fachmonteure, Service-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Verantwortliche Personen für Arbeitssicherheit sowie Brandschutzbeauftragte. Die Teilnehmer werden über die aktuellen Gesetzeslagen, Normen und Regelungen informiert und erlernen, wie sie elektrische Verriegelungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen an den Brandschutz planen und umsetzen können. Damit stellen die Teilnehmer sicher, dass sie den hohen Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden gerecht werden und ihre Projekte entsprechend den geltenden Regelungen planen und umsetzen.

Die Teilnahmegebühr dafür beträgt 480 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden am 15. Juni 2023 in Dortmund und am 14. September 2023 in Berlin statt. Das erste Online-Seminar findet am 3. August 2023 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/fluchttueren abgerufen werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neues DGWZ-Seminar „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen“. #seminar #panikschloss #rettungswegtechnik #fluchttür www.dgwz.de/seminar-elektrische-verriegelungen-tueren-rettungswege

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Neues DGWZ-Seminar zu Elektrischen Verriegelungen von Türen in Rettungswegen

Bildquelle: Primoss GmbH
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet neu das Seminar „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen“ an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/fluchttueren

Immobilien neu denken

Die Nutzeranforderungen an Gewerbeimmobilien haben sich stark gewandelt. So hat die COVID-19-Pandemie die Bedarfe an viele Immobiliengattungen neu bestimmt. Homeoffice-Möglichkeiten, digitale Ausstattungsanforderungen und Nachhaltigkeitsvorgaben definieren die Gewerberäume der Zukunft. Büroräume haben flexibler, smarter und nachhaltiger zu sein. Eigentümer und Vermieter müssen umgehend ihre Immobilien neu positionieren.

Neben objekt- und fachplanerischen Problemen sind baugenehmigungsrechtliche Aspekte zu beachten. Auch Vergabe und Gewährleistung werfen spezifische Fragen auf, wenn Baumaßnahmen im Bestand mit Nutzungsänderung einhergehen. Die Umnutzung von Gewerbeimmobilien setzt die Überprüfung des architektonischen Zustandes, der technischen Ausstattung und der Umsetzbarkeit von Nachhaltigkeitsanforderungen voraus. Gefragt sind hier Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung. Um die Transformationsprozesse erfolgreich zu gestalten, ist die Einschaltung von Know-how aus verschiedenen Bereichen erforderlich. Die zu bearbeitenden Themen sind komplex, aber beherrschbar. Gewerbeimmobilien sind dringend an aktuelle Nutzeranforderungen auszurichten. Wird dies versäumt, droht Leerstand und Wertverlust.

Autor: Dr. Frank Stollhoff, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Theißen Stollhoff & Partner (TSP) sowie Mitherausgeber des im Fraunhofer IRB Verlag erschienenen Fachbuches „Umnutzung von Gewerbeimmobilien“.

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