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Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) – Übersicht

Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL)
Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau

Mehr Klarheit für Planer, Errichter und Genehmigungsbehörden beim Thema Brandschutz verspricht die neue Fassung der Muster-Industriebaurichtlinie 2014. Wenn es um die Umsetzung von Schutzzielen in Industriegebäuden geht, soll das überarbeitete Regelwerk eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen und entsprechende Mindestanforderungen festlegen.

Die „MIndBauRL 2014“ beschäftigt sich intensiv mit der Rauchableitung. Wesentlich ausführlicher als in der Vergangenheit. Zum Beispiel gibt es nun konkrete Aussagen zu Zuluft-Öffnungen und Auslösegruppen.

Zu den vielen neuen Anforderungen gehört unter anderem, dass bei Räumen größer 1.600 Quadratmeter natürliche Rauchabzugsgeräte nach DIN EN 12102-2 zu verwenden sind. Darüber hinaus ist eine automatische Auslösung gefordert. Je angefangener 400 Quadratmeter Grundfläche eines Raumes sind zudem mindestens 1,5 Quadratmeter aerodynamische Rauchabzugsfläche zu berücksichtigen.

Wenn neben dem Mindestschutzziel der Bauordnung z.B. noch der Sachschutz hinzukommt oder Abweichungen von den quantitativen Anforderungen des Baurechts vorliegen, sind zur Bemessung der RWA die allgemein anerkannten Regeln der Technik wie die DIN 18232-2 anzuwenden. An anderer Stelle vermissen jedoch viele Experten dezidierte Angaben. So würde der elementaren Bedeutung der Rauchschichtung für den Einsatz der Feuerwehr sowie zur Rettung von Opfern zu wenig Bedeutung beigemessen.

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Muster-Industriebau-Richtlinie, MIndBauRL

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (NSR, LVD)

Die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (NSR, LVD) stellt sicher, dass Elektrogeräte sicher sind, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Elektrische Geräte müssen alle wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (EHSR) erfüllen. Bevor die Geräte in Verkehr gebracht werden, muss eine Konformitätsbewertung durchgeführt und eine Konformitätserklärung abgegeben werden. Die Richtlinie gilt für Elektrogeräte mit einer Spannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom.

Ab 20. April 2016 gilt die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU vom 26. Februar 2014.

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Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (NSR, LVD)