Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-14
vom 14. April 2025

Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen. Die Einspruchsfrist endet am 21. Juli 2025. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Der Norm-Entwurf enthält Änderungen und Ergänzungen gegenüber der noch gültigen Fassung vom Juni 2016.

Der Abschnitt „Planen und Errichten“ in der bisherigen Norm wurde im neuen Norm-Entwurf in zwei Abschnitte „Planen“ und „Errichten“ aufgeteilt. Der Abschnitt „Planen“ wurde um die „Mindestanforderungen an die Dokumentation der Planung“ ergänzt. Im Abschnitt „Errichten“ wurden Details verändert, wie z.B. die Abstände zwischen den Leitungen der Rufanlage und der Niederspannungsanlage.

Eine weitere Neuerung betrifft die Übertragungswege der Rufanlagen. In dem aktuellen Norm-Entwurf dürfen innerhalb der Rufanlage ausschließlich systemeigene Übertragungswege verwendet werden. Diese müssen vor externen Einflüssen geschützt und von der Anlage überwacht sein. Systemfremde Übertragungswege sind nur außerhalb der Rufanlage zulässig – etwa zur Anbindung von Dokumentations- oder Kommunikationssystemen. Im Gegensatz zur Vorgängerversion der Norm von 2016 ist die Nutzung systemfremder Übertragungswege innerhalb der Rufanlage nicht mehr erlaubt.

In dem neuen Abschnitt „Besondere Anwendungen“ gibt es eine Regelung für „Öffentlich zugängliche WCs für barrierefreies Bauen“. Bei der Nutzung von einem oder mehreren WCs ist eine zentrale Stelle vor Ort erforderlich, an der Hilferufe und Störungen optisch und akustisch signalisiert werden. Diese Signalisierung darf nicht dauerhaft deaktivierbar sein. Bei Einrichtungen ohne ständig besetzte zentrale Stelle vor Ort ist eine Weiterleitung an hilfeleistende Personen über systemfremde Übertragungswege zulässig. Zusätzlich wurde ein neuer Abschnitt aufgenommen, der besondere Anforderungen an „Justizvollzugsanstalten und Räume in ähnlichen Einrichtungen“ formuliert.

Der Norm-Entwurf wurde um einen Anhang ergänzt. Dieser besteht aus vier Teilen und enthält erstmals standardisierte Vorlagen für zentrale Dokumentations- und Nachweispflichten im Zusammenhang mit Rufanlagen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie vergleichbaren Einsatzbereichen. Der Anhang umfasst eine „Einweisung in den Betrieb der Rufanlage – Verantwortliche Person des Betreibers“, eine „Eigenerklärung Fachkraft für Rufanlagen“, eine „Eigenerklärung Fachplaner für Rufanlagen“, sowie ein „Fertigstellungsprotokoll (FP) für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 (VDE 0834-1)“.

Zudem wurden einige Bilder in der Norm aktualisiert oder ergänzt. Die Struktur der Rufanlage wurde definiert und eine neue Darstellung hinzugefügt. Die Bilder zur sicheren Trennung wurden überarbeitet und es gibt drei neue Bilder zur optischen und akustischen Signalisierung. Dabei wurde auch neu der gemerkte und der reservierte Ruf aufgenommen.

„Die DIN VDE 0834 wurde grundlegend und umfassend überarbeitet und aktualisiert, um den Stand der Technik widerzuspiegeln. Dabei wurde aber trotzdem der Charakter der bisherigen Norm erhalten“, erklärt Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer der EFE GmbH und Mitglied des Normenausschusses, zu dem Norm-Entwurf.

Bis zum Ende der Einspruchsfrist steht der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 im Entwurfsportal des VDE-Verlags zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung. Fachleute können damit auf Unklarheiten oder Anwendungsprobleme in der Praxis hinweisen. Anschließend prüft und diskutiert das zuständige Normungsgremium die eingegangenen Stellungnahmen und übernimmt die Einsprüche oder lehnt sie begründet ab. Mit Veröffentlichung der finalen Fassung wird dann die DIN VDE 0834-1 vom Juni 2016 ersetzt.

3.816 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
DIN VDE 0834-1, Rufanlage, Krankenhaus, Pflegeheim, JVA, Norm, Entwurf, 2025

Tweet-Vorschlag
Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen erschienen. www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-vde-0834-1-rufanlagen

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-vde-0834-1-rufanlagen

Pressemitteilung: Neuer-Norm-Entwurf-DIN-VDE-0834-1-Rufanlagen.pdf

Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Bild: DIN-VDE-0834-1-Rufanlagen-Presse.jpg
Bildquelle: auremar – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen erschienen.

Weiterführende Informationen
https://www.dgwz.de/din-vde-0834

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-08
vom 05. März 2025

Am 1. März 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 52 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial geht Gastautor Paul Seifert, Leiter des Referats Technik und Digitalisierung im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), auf die Planung von Übertragungswegen in Gebäuden ein, die einen reibungslos funktionierenden Datenfluss sicherstellen sollen.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind TGA als Gefahr für die Cybersicherheit, der Berufsabschluss zum Gebäudesystemintegrator, ortsfeste CO2-Löschanlagen sowie die neue F-Gase-Verordnung. Der Beitrag zur Cybersicherheit zeigt, warum hochvernetzte Systeme in Gebäuden ein bevorzugtes Angriffsziel für Cyberkriminelle sind. Ein anderer Artikel geht auf den neu geschaffenen Meister Gebäudesystemintegration (GSI) ein. Der Artikel über die ortsfesten CO2-Löschanlagen stellt die Neuerungen der DIN EN 17966 vor. Ein weiterer Beitrag schildert die Neuerungen der F-Gase-Verordnung und was diese für Planung, Installation und Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen bedeuten. Außerdem wird das neue DGWZ-Seminar zum Thema Photovoltaikanlagen vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 53 erscheint am 1. Mai 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

1.568 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Datenübertragung, F-Gase-Verordnung, Cybersicherheit, CO2-Löschanlagen, Gebäudesystemintegration, Photovoltaikanlagen, 2025, Planen, Errichten, Betreiben

Tweet-Vorschlag
Die Planung von Übertragungswegen ist Thema im Planerbrief Nr. 52 der März-April-Ausgabe. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung: PM-2025-08-Uebertragungswege-Planerbrief-52.pdf

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Bild 1: Uebertragungswege-Planerbrief-52-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Am 1. März 2025 ist die 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 52 - März-April 2025

Bild 2: Planerbrief-52-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

Seminar Wärmepumpen - Sachkunde nach VDI 4645

Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645

Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645

Verzeichnis der Fachkräfte | Antragsunterlagen zur Zertifizierung | Seminar Wärmepumpen | Übersicht Wärmepumpen | VDI 4645 | Weitere Informationen

In das Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 kann sich durch die DGWZ eintragen lassen, wer erfolgreich zum Sachkundigen für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 geschult worden ist, über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachweisen kann.

Die DGWZ überprüft zur Eintragung in das Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen eine Person und ihre zugehörige Firma. Voraussetzung zur Eintragung in das Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen ist ein vollständiger und unterzeichneter Antrag sowie die Vorlage der entsprechenden Nachweise.

Verzeichnis der Fachkräfte

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 (PDF)

Antragsunterlagen zur Zertifizierung

Bitte stellen Sie den Antrag gemäß Zertifizierungsordnung schriftlich mit dem Antragsformular und fügen Sie die Nachweise bei. Der Antrag kann digital oder postalisch eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen, wird die Eintragung in das Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 vorgenommen. Die Eintragung ist personen- und firmengebunden und nicht übertragbar.

Weitere Informationen

Stichworte
Wärmepumpe, VDI 4645, Heizung, Heizungsanlagen, Bestandsgebäude, Wärmepumpensystem, Firmenverzeichnis, Verzeichnis, Register, Index, Katalog, Unternehmensverzeichnis, Firmenliste, Unternehmensliste, Firmendatenbank, Unternehmensdatenbank, Adressliste, Adressen, Adressverzeichnis, Fachkraft, Zertifizierung, Fachbetrieb, Sachkundiger, Errichtung, Planung, Betrieb, Unternehmen, Fachunternehmen

Planerbrief 51 - Januar-Februar 2025

Wärmewende im Fokus des Planerbriefs Nr. 51

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-02
vom 14. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 51 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial erläutert Dr. Jan Rosenow, Vice President und Europäischer Direktor des Regulatory Assistance Project (RAP), wie die Wärmewende global durch Dekarbonisierung, den Einsatz erneuerbarer Energien und innovative Technologien wie Großwärmepumpen und saisonale Wärmespeicher vorangetrieben werden kann.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos, die Digitalisierung im Bauwesen gemäß Richtlinie VDI 3805, der überarbeitete ZVEI-Leitfaden zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen sowie die Pflicht zur E-Rechnung.

Sebastian Ewert, Geschäftsführer der LichtBlick eMobility GmbH, erläutert in seinem Beitrag die neuen Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), das den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos ab 2025 vorschreibt. Thomas Müller, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft BIM Gebäudeautomation und Elektrotechnik im VDMA, erklärt wie die Richtlinie VDI 3805 durch standardisierten Produktdatenaustausch und die Anwendung von Building Information Modelling (BIM) die Digitalisierung in der Bauplanung nachhaltig voranbringt. In seinem Beitrag zum überarbeiteten ZVEI-Leitfaden zeigt Frank Wienböker, Geschäftsführer von Kingspan STG GmbH, wie Rauchableitungs- und Lüftungssysteme in Aufzugsanlagen geplant und installiert werden können, um den Zielkonflikt zwischen bauordnungsrechtlichen Anforderungen und den energetischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu lösen. Schließlich thematisiert Christian Steiger, Geschäftsführer der Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, die Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025 zwischen Unternehmen, die gemäß Wachstumschancengesetz neue Möglichkeiten zur Prozessoptimierung bietet.

Der nächste Planerbrief Nr. 52 erscheint am 1. März 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

2.233 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Wärmewende im Fokus des Planerbriefs Nr. 51 der DGWZ vom Januar 2025. www.planerbrief.de

Pressemitteilung und Pressebild zum Download

www.dgwz.de/neuer-planerbrief-51

Pressemitteilung: PM-2025-02-Waermewende-Planerbrief-51.pdf

Planerbrief 51 - Januar-Februar 2025

Bild 1: Planerbrief-51-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Zum 1. Januar 2025 ist die 51. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 51 - Januar-Februar 2025
Bild 2: Planerbrief-51-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 51. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

VDI 6211: Entrauchung von Aufzugsanlagen

VDI 6211: Entrauchung von Aufzugsanlagen

Im Oktober 2024 ist die Richtlinie VDI 6211 zur Entrauchung und Belüftung von Aufzugsanlagen sowie Aufzugsschächten veröffentlicht worden.

Höhere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und die daraus resultierende zunehmende Dichtheit von Gebäuden führen dazu, dass die Thematik der Lüftung von Fahrkörben und der Rauchableitung aus Aufzugsschächten eine Neubetrachtung erforderlich machen. Besonderer Fokus wird nicht zuletzt auf die Be- und Entlüftung von Fahrkörben und Aufzugsschächten gelegt. Für die daraus resultierenden Fragestellungen bietet die Richtlinie Hilfestellung und Lösungsansätze. Sie gibt alle wichtigen Informationen, Hinweise und Empfehlungen für eine richtige Auslegung der notwendigen Rauchableitung sowie der Be- und Entlüftung von Aufzugsschächten und Fahrkörben, um dem Schutzziel der sicheren Verwendung der Aufzüge gerecht zu werden. Die Richtlinie wendet sich an Hersteller, Planer und Betreiber von Aufzugsanlagen und die am Prozess beteiligten Kreise.

Weitere Informationen

Aktualisiertes Whitepaper zu Brandschutz veröffentlicht

Aktualisiertes Whitepaper zu Brandschutz veröffentlicht

Das aktualisierte Whitepaper von ORCA Software hilft bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes nach Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Die MVV TB spielt eine zentrale Rolle in der Brandschutzplanung. Dabei wird ein umfassendes Brandschutzkonzept entwickelt, das vor allem den Personen-, Nachbar- und Umweltschutz berücksichtigt. Darüber hinaus werden auch weitere, private Schutzziele in die Planung einbezogen. Das Whitepaper wurde im August 2024 an die Änderungen der MVV TB, 2023 angepasst. Im Fokus der Änderungen stehen die Möglichkeiten und vorgabenrechtlichen Anforderungen des Holzbaus.  

Das Whitepaper kann unter folgendem Link angefordert werden: WHITEPAPER TECHNIK | Brandschutz

Weitere Informationen

Neue ASR A2.3 erschienen

Neue ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen

Im November 2024 wurden Änderungen an den ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“, ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume“ und ASR A4.4 „Unterkünfte“ veröffentlicht.

Die Neufassung der ASR A2.3 trat im März 2022 in Kraft. Die Änderungen von November 2024 beziehen sich auf diese Fassung. Betroffen sind die Regelungen zu dynamischen optischen Sicherheitsleitsystemen, die präzisiert wurden. Abschnitt 9 erhielt eine formale Überarbeitung der Struktur und wurde um spezifische Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ergänzt, die technisch bedingt mit netzersatzfähigen Anlagen auf Verbrennungsmotorbasis betrieben werden, beispielsweise in medizinischen Einrichtungen. Die Übergangsregelung für bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wurde auf Gebäude beschränkt, deren Bau bis zum 30. April 2025 abgeschlossen ist oder deren Bauantrag bis zu diesem Datum gestellt wurde. Außerdem wurden zwei zusätzliche Normen in die Literaturhinweise aufgenommen, um die fachlichen Änderungen zu unterstützen. Ferner wurden im gesamten Text redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und bieten praktische Orientierung für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsplätzen. Sie definieren verbindliche Mindeststandards für Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz. Durch die ASR erhalten Unternehmen klare Leitlinien, um die gesetzlichen Anforderungen effizient und praxisgerecht umzusetzen, und tragen so aktiv zur Schaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsumgebungen bei. Die Verantwortung für die ASR liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) für Erarbeitung und Aktualisierung der ASR zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sorgt schließlich für die Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Die VDI 3805 unterstützt die Digitalisierung des Bauwesens

Die VDI 3805 unterstützt die Digitalisierung des Bauwesens

Die Digitalisierung der Planungs- und Bauprozesse mit Hilfe von Building Information Modelling (BIM) adressiert den Mangel an Fachkräften und die steigende Komplexität der Bauwerke. BIM unterstützt dabei den Planungs- und Ausführungsprozess als auch die Kommunikation zwischen Planern, Ausführenden und Betreibern. In einer Zeit, in der digitale Prozesse und Automatisierung auch in der Baubranche an Bedeutung gewinnen, ist die Notwendigkeit für klare Standards unerlässlich.

Die einheitliche Anwendung von Open-BIM über die Schnittstelle VDI 3805 „Elektronischer Produktdatenaustausch in der TGA“ ist dabei der Standard für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Aktuell stehen mit der VDI 3805 rund 60 Blätter für die Gewerke Gebäudeautomation, Elektrotechnik, Gebäude-Armaturen und der Heiz- und Lüftungstechnik als normativen Grundlagen zur Verfügung.

Die VDI 3805 „Produktdatenaustausch in der Technischen Gebäudeausrüstung“ wird im BIM eingesetzt, um eine einheitliche Strukturierung und Standardisierung von Produktdaten in der TGA sicherzustellen. Hersteller können nun ihre Produktdaten in einem standardisierten Format bereitstellen, was es Planern erleichtert, diese Daten zu finden und zu nutzen. Die VDI 3805 bietet Herstellern eine klare Struktur für die Produktdokumentation, was die Qualität der Informationen verbessert und potenzielle Fehlerquellen reduziert. Der Open-BIM-Ansatz ermöglicht den Im- und Export von Daten in das im Projekt vereinbarte Informationsmodell. Dabei kann Software von unterschiedlichen Herstellern eingesetzt werden.

Für Softwarehäuser besteht nun die Möglichkeit, die in der VDI 3805 definierten Bauteilbeschreibungen zu nutzen, um ihre Bauteilbibliotheken im Bereich Gebäudeautomation und Elektrotechnik zu erweitern. Dies ermöglicht eine schnellere und präzisere Modellierung von Bauprojekten, da Planer auf eine umfangreiche und standardisierte Sammlung von Bauteilen zugreifen können.

Aktuell liegt der Fokus der BIM-Entwicklung im Bereich Planung und Ausführung. In Zukunft ist eine stärkere Einbindung von BIM und die Nutzung eines digitalen Zwillings im Gebäudebetrieb notwendig.

Autor: Thomas Müller, Geschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft BIM Gebäudeautomation und Elektrotechnik im VDMA

Weitere Informationen

Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen

ZVEI-Leitfaden: Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen

Im November 2024 ist der überarbeitete ZVEI-Leitfaden „Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen“ in dritter Auflage erschienen. Der Leitfaden beschreibt die Planung, Konzeptionierung und Installation von Systemen zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten und Triebwerksräumen. Im Mittelpunkt steht dabei der Zielkonflikt zwischen den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Denn einerseits fordern die Landesbauordnungen eine Öffnung am Schachtkopf der Aufzugsanlage, damit Rauchableitung und Lüftung sichergestellt werden können. Zugleich schreibt jedoch das GEG eine luftdichte Gebäude hülle vor, um zu verhindern, dass durch den thermischen Auftrieb Wärmeenergie verloren geht.

Systeme zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten (RLA) helfen dabei, das Dilemma zu lösen. Die Permanentöffnung wird hierbei verschlossen und kann, je nach Bedarf, im Brandfall oder im Regelbetrieb geöffnet werden.

Autor: Frank Wienböker, Geschäftsführer, Kingspan STG GmbH

Weitere Informationen

Übersichtsseite Lastaufnahmemittel

Übersicht zu Lastaufnahmemitteln

Übersicht zu Lastaufnahmemitteln

EinführungVorschriften | Hersteller | Publikationen| Weitere Informationen

Einführung

Lastaufnahmemittel sind Hilfsmittel zum sicheren Heben, Transportieren und Positionieren von Lasten. Sie stellen die Verbindung zwischen einem Hebezeug und der Last her und sorgen dafür, dass die Last stabil und kontrolliert bewegt wird. Da Lastaufnahmemittel durch den ständigen Einsatz hohen Belastungen ausgesetzt sind, müssen sie regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung wird von einer „Befähigten Person“ durchgeführt, die speziell dafür ausgebildet ist, die Eignung und Sicherheit von Lastaufnahmemitteln zu beurteilen.

Zu den am häufigsten verwendeten Lastaufnahmemitteln gehören:

  • Lasttraversen: Balken, die die Last gleichmäßig verteilen und mehrsträngige Hebevorgänge ermöglichen.
  • Greifer: Mechanische Vorrichtungen, die Lasten wie Platten oder Rohre sicher greifen.
  • Magnetheber: Magnetische Systeme, die ferromagnetische Lasten heben, ohne dass zusätzliche Anschlagmittel erforderlich sind.
  • Vakuumheber: Geräte, die mithilfe von Unterdruck glatte Oberflächen wie Glas oder Metallplatten sicher anheben.
  • Klemmen: Mechanische Haltevorrichtungen, die Lasten an ihren Seiten fassen und stabil halten.

Vorschriften

Für Lastaufnahmemittel gelten folgende technische Normen und rechtliche Vorschriften:

Hersteller

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Lastaufnahmemittel, befähigte Person, Sicherheitsanforderungen, Betreiben, Errichten, Instandhaltung, Inspektion, Prüfung