Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-01 vom 13. Januar 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ neu an. Die dreitägige Weiterbildung vermittelt die rechtlichen Verordnungen sowie die methodische Vorgehensweise und bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und rechtssicher dokumentiert werden.

Die Schulung richtet sich vor allem an verantwortliche Personen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Sicherheitsingenieure und Behördenvertreter. Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 890 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 29. bis 31. März 2022 in Frankfurt am Main und vom 12. bis 14. Juli 2022 in Stuttgart statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 6. Mai 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung abgerufen werden.

„Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden, sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Diese führt eine fachkundige Person in enger Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Betriebsleiter, dem Meister und einem oder mehreren Sicherheitsbeauftragten durch. In der Regel begleiten auch Arbeitsmedizin und Betriebsrat die Erstellung aktiv“, weiß Kay Glombik, Geschäftsführer bei Arfa – Sicherheit und Innovation sowie Referent bei der DGWZ. Die Vorgehensweise ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht festgelegt, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Gefährdungsbeurteilung (ASR V3) gliedern die Schritte in Ermitteln der Gefährdungen, Beurteilen der Gefährdungen (Risikobewertung), Festlegen von Maßnahmen, Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen, erneute Beurteilung nach Umsetzung der Maßnahmen sowie Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen sind unabhängig von deren Rechtsgrundlage regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und spätestens bei Änderung des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverfahrens, bei dem Einsatz neuer Stoffe und Geräte, aber auch bei Änderungen rechtlicher Bestimmungen oder anlassbezogen bei Vorfällen, fortzuschreiben. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Laut § 5 des ArbSchG und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Gefährdungen am Arbeitsplatz können sich durch Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sowie Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit ergeben. Zudem können die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, die unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten und die psychischen Belastungen bei der Arbeit die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern gefährden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Bildquelle: DEKRA
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ aus.

Weiterführende Informationen
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Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-17 vom 16. Dezember 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Notstromversorgung – USV-Anlagen und Ersatzstromanlagen“ an. Das zweitägige Seminar vermittelt die technischen Normen und rechtlichen Verordnungen und bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV-Anlagen) und Ersatzstromanlagen aus. Die Weiterbildung richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber und Mitarbeiter aus dem Öffentlichen Dienst, Hersteller und Dienstleister von Notstromversorgung sowie Betreiber von Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, Kritische Infrastrukturen (KRITIS), Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker und Technische Leiter.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar beträgt 830 Euro zzgl. MwSt. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 25. bis 26. Januar 2022 in Dortmund und vom 15. bis 16. März 2022 in München statt. Das erste Online-Seminar findet vom 10. bis 11. März 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/notstromversorgung abgerufen werden.

In der Normung setzen sich zurzeit neue Definitionen für die Notstromversorgung durch, die in zukünftige Normenprojekte einfließen werden.

Notstromversorgung
Eine Notstromversorgung bezeichnet die Versorgung mit elektrischer Energie im Notfall. Da zu jeder Tages- und Nachtzeit die Versorgung mit Strom gewährleistet sein muss, darf das Risiko einer vollkommen eingestellten Stromversorgung niemals eingegangen werden. Deshalb ist es erforderlich, in bestimmten Bereichen jederzeit auf eine Notstromversorgung zurückgreifen zu können. Für den kurzfristigen Gebrauch können als Versorger unterbrechungsfreie Stromversorgungen, sogenannte USV-Anlagen, für den langfristigen Gebrauch Ersatzstromanlagen, wie einzelne Generatoren, ganze Aggregate sowie vollständige Anlagen zum Einsatz kommen. Welche Geräte jeweils benötigt werden, hängt von den räumlichen Gegebenheiten ab, aber auch von der zu produzierenden Strommenge.

Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) bezieht ihre Energie aus Akkumulatoren und wird zum Schutz hochsensibler technischer Systeme wie Großrechner, Server, Telefonanlagen und medizinischer Geräte eingesetzt. Sie gewährleistet beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung einen unterbrechungsfreien Betrieb. USV-Anlagen sind in der Regel nur für eine kurze Überbrückungszeit dimensioniert. In dieser Zeit können technische Systeme in einen sicheren Betriebszustand zurückgefahren werden, oder eine Ersatzstromanlage kann die weitere Stromversorgung übernehmen.

Ersatzstromversorgung
Ersatzstromanlagen, wie beispielsweise dieselbetriebene Notstromaggregate, kommen häufig beim Ausfall der öffentlichen Energieversorgung zum Einsatz. Sie werden zur Versorgung des Notstromnetzes der Liegenschaft eingesetzt. Die Übernahme dieser Versorgung erfolgt nicht unterbrechungsfrei. Im günstigsten Fall liegt deren Anlaufzeit im Sekundenbereich. Die Betriebsdauer ist in hohem Maße abhängig von einer sicheren Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Kraftstoff. Alternative und umweltfreundlichere Lösungen zur Versorgung des Notstromnetzes können auch Batteriespeichersysteme oder Brennstoffzellen sein.

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Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Bildquelle: Rolls-Royce Power Systems AG
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar „Notstromversorgung“ bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV-Anlagen) und Ersatzstromanlagen aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/notstromversorgung

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Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

DGWZ-Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-16 vom 15. Dezember 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr Seminarprogramm für das Jahr 2022 veröffentlicht. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz, Betriebssicherheit, Betreiberverantwortung und Arbeitsschutz finden mehr als 255 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich rund 100 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen.

Bei allen Seminaren bietet die DGWZ größtmögliche Flexibilität und Sicherheit. Alle Seminare finden als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar statt. Das trifft nicht für praxisorientierte Themen, die zum Beispiel Schulungen an Geräten beinhalten, zu. Diese werden auch weiterhin ausschließlich als Präsenzseminar angeboten, sofern es die pandemische Lage zulässt. Abhängig von den aktuell geltenden Corona-Bestimmungen zum Veranstaltungstermin haben Teilnehmer von Präsenzseminaren die Möglichkeit zum kostenfreien Stornieren. Bei allen Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit der Teilnehmer und Referenten hat höchste Priorität. Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2022. #Seminare #TGA #Brandschutz www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2022

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DGWZ-Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

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Bildunterschrift: Das DGWZ-Seminarprogramm für 2022 ist erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-15 vom 24. November 2021

Zum 1. Dezember 2021 wird die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ veröffentlicht. Damit wird der Entwurf vom Juli 2019 ersetzt. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Zudem dokumentiert die neue Norm DIN VDE V 0827-3 einen technischen Risikomanagementprozess nach DIN VDE V 0827-1 als Voraussetzung zur Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung eines NGRS und folgt dessen zeitlichen Projektablauf in unterschiedlichen Phasen:

  • Phase 1: Objektbezogener Kontext, Risikobeurteilung, Risikobehandlung,
  • Phase 2: Auswahl des Umfangs eines NGRS bis zur Bestimmung des technischen Restrisikos,
  • Phase 3: Planung und Errichtung des NGRS,
  • Phase 4: Betrieb und Instandhaltung des NGRS.

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht. #NGRS www.dgwz.de/neue-din-vde-v-0827-3-ngrs-risikomanagementakte

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

Bildquelle: Schneider Intercom
Bildunterschrift: DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827-3

Neues DGWZ-Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-14 vom 16. September 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ an. Damit werden Fachleute zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen zum sogenannten Regalinspekteur ausgebildet. Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Montage und Statik, Instandhaltung und Reparatur, Gefährdungsbeurteilung und Unfallgefahren sowie Schutzmaßnahmen.

Nach DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ und DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und Geräte“ (BGR 234) müssen Einfahr-, Durchfahr-, Durchlauf-, Fachboden- und Kragarmregale, Mehrgeschossanlagen und Palettenregale von einer sachkundigen Person überprüft werden. Für die jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 muss eine Ausbildung zum Regalinspekteur absolviert werden. Zur wöchentlichen Sichtkontrolle sind unter anderem Personen befähigt, die ein Seminar zum Regalprüfer besucht haben.

Regalanlagen sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu unterziehen. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von Befähigten Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ und die DGUV-Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ einzubeziehen.

Das zweitägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte der Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar mit Zertifizierung beträgt 645 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 9. bis 10. November 2021 in Hamburg und vom 23. bis 24. November 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare finden vom 18. bis 19. November 2021 und vom 6. bis 7. Januar 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/regalanlagen heruntergeladen werden.

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Neues DGWZ-Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“. #Arbeitssicherheit #BefaehigtePerson #Regalanlagen #Regalprüfung www.dgwz.de/seminar-regalanlagen-befaehigte-person-pruefung-din-en-15635

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Bildquelle: Hekatron Vertriebs GmbH
Bildunterschrift: Regalanlagen müssen regelmäßig gemäß DIN EN 15635 durch eine Befähigte Person geprüft werden.

Weiterführende Informationen
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DGWZ stellt Seminarprogramm 2021/2022 vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-13 vom 25. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2021 und das erste Halbjahr 2022 veröffentlicht. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit, Brandschutz und Betreiberverantwortung ergänzt das Fachgebiet Arbeitsschutz das Programm. In diesem Zeitraum finden regelmäßig mehr als 240 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich 90 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen.

Im neuen Themenbereich Arbeitsschutz vermitteln zwei Seminare die Sachkunde, die zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln erforderlich ist. Das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ vermittelt den Teilnehmern die notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen über Bauarten und Kennzeichnung, Einsatzmöglichkeiten, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflichten. Das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ schult Fachkräfte, damit sie die Prüfungen selbständig durchführen dürfen. Es richtet sich an das Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die DGWZ bietet die Seminare in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare an. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch.

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Neues DGWZ-Programm für 2021-2022 veröffentlicht

Bildquelle: bnenin – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2021/2022 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Mobile Luftreiniger"

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-12 vom 12. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) veröffentlicht im September 2021 das Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“. Das Handbuch dient als Entscheidungshilfe für Planer, die Öffentliche Hand sowie Betreiber von Kinder- und Jugendeinrichtungen. Es enthält die Unternehmensprofile und Ansprechpartner der führenden Hersteller von mobilen Luftreinigern sowie eine Übersicht der einzelnen Geräte. Weiterhin werden die technischen Parameter für den Unterhalt und die Wirksamkeit gegen Viren, die öffentlichen Förderprogramme und wissenschaftlichen Studien benannt.

Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ, erläutert: „Mobile Luftreiniger sind eine mögliche Maßnahme, um Viren aus der Luft zu filtern und einen Beitrag für einen sicheren Innenbetrieb zu leisten. In dem Planerhandbuch stellen wir alle Informationen für die Entscheidungsfindung gebündelt zusammen.“ Derzeit müssen sich zahlreiche Schulträger, Einrichtungen und Fördervereine mit diesem Thema beschäftigen, um im Herbst einen reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten. Zudem werden neue Förderprogramme aufgelegt und die Wirksamkeit der Geräte wird öffentlich diskutiert.

Das Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“ kann kostenlos bei der DGWZ über die Website www.dgwz.de/luftreiniger oder per E-Mail an planerhandbuch@dgwz.de angefordert werden.

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Das Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“ wird im September 2021 von der DGWZ veröffentlicht. #Luftreiniger #Luftfilter #Infektionsschutz www.dgwz.de/planerhandbuch-mobile-luftreiniger

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Mobile Luftreiniger"

Bildquelle: Philips GmbH
Bildunterschrift: Das DGWZ-Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“ liefert einen Überblick über die wichtigsten Hersteller der Branche.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/luftreiniger

Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Neues DGWZ-Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-11 vom 05. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Damit können sich Interessenten zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten ausbilden lassen. Referenten sind Experten für Arbeitsschutz, Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien sowie Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller mit Praxisbezug und Vortragserfahrung. Vermittelt werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, ein sicherheitsgerechter Umgang, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Instandhaltung und Reparatur.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand muss gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Für die Sicherheit beim Umgang mit Steiglösungen gelten Normen wie die DIN EN 131 „Leitern“, die DIN EN 14183:2004-03 „Tritte“ sowie die DIN EN 1004-1:2021-02 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“.

Um Unglücke und Verletzungen zukünftig einzudämmen beziehungsweise zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den zweiten Teil der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 aktualisiert. So sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Zudem stürzen laut Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2019“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in knapp 30 Prozent aller meldepflichtigen Absturzunfälle die Verletzten von Leitern oder Tritten (11.612 Fälle). Ursachen sind oftmals defekte Steigmittel oder der unsachgemäße Gebrauch von Leitern und Tritten.

Das eintägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Konstruktion, Montage, Wartung und Instandhaltung sowie Ingenieure, Handwerker und Mechaniker.

Die Teilnahmegebühr für die Zertifizierung beträgt 420 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die ersten Veranstaltungen finden am 7. Oktober 2021 in Köln und am 21. Oktober 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare werden am 15. Oktober 2021 und am 26. November 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/leitern-tritte-fahrgerueste heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Louisenstraße 120
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Neues DGWZ-Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“. #Arbeitssicherheit #BefähigtePerson www.dgwz.de/seminar-leitern-tritte-fahrgerueste-befaehigte-person

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Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Bildquelle: Günzburger Steigtechnik GmbH
Bildunterschrift: Die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten erfolgt durch Befähigte Personen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/leitern-tritte-fahrgerueste

Neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702 zur Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-10 vom 20. Juli 2021

Seit dem 1. Juni 2021 ist die neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Entstanden ist diese durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der erste Teil DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ ist seit dem 1. Februar 2021 gültig. Der zweite Teil, die DIN EN 50699:2021-06; VDE 702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ ist seit dem 1. Juni 2021 gültig. Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene wurden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben. Für die DIN VDE 0701- 0702:2008-06 gilt eine Übergangsfrist bis 21. September 2023.

Bernd Lausch, Diplomingenieur Elektrotechnik und Leiter Operational Technical Support, Apleona GmbH: „Eine Elektrofachkraft muss damit künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. So gilt die neue DIN VDE 0702 für die Wiederholungsprüfungen, unter den Anwendungsbereich der neuen DIN VDE 0701 fallen die Prüfung von Geräten nach Reparatur. Für Leitungen über 1,5 mm² gilt eine neue Berechnungsgrundlage. Die Ableitstrommessung an isolierten Eingängen ist nun normativ festgelegt. Ergänzt wurde die Verwendung von Messgeräten nach DIN EN 61557-16 (VDE 0413-16).“

Die DIN VDE 0702 beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten. Damit erfüllt sie die europäische Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer. Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte, die über einen Stecker oder die fest an Endstromkreise mit einer Bemessungsspannung von mehr als 25 V AC und 60 V DC bis 1000 V AC und 1500 V DC und Strömen bis zu 63 A angeschlossen sind.

Die neue Norm DIN VDE 0702 ist nicht anwendbar für Geräte und Einrichtungen, die Teil von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100-600 sind. Außerdem gilt sie nicht für Geräte, deren Installationsprüfungen und regelmäßigen Überprüfungen durch die DIN VDE 0100-600 abgedeckt sind. Hierzu zählen unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Photovoltaik-Wechselrichter und Stromrichter, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Speicherprogrammierbare Steuerungen, Leistungsantriebe, Geräte für EX-Bereiche oder den Bergbau allgemein, Geräte, für die andere Vorschriften für die Instandhaltung oder Überprüfung gelten, fallen ebenfalls nicht in den Geltungsbereich.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702 zur Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten erschienen. #Elektrofachkraft www.dgwz.de/neue-din-en-50699-vde-0702-wiederholungspruefung-elektrogeraete

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Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN EN 50699; VDE 0702 regelt Wiederholungsprüfungen für Elektrogeräte.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ortsveraenderliche-elektrische-betriebsmittel

Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-09 vom 13. Juli 2021

Mit der Förderung von Investitionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden sollen künftig noch stärkere Anreize zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 gesetzt werden. Hierfür sind im Rahmen der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Neufassungen der Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) am 8. Juni 2021 sowie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die Bündelung der Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vereinfacht die Antragstellung und bietet einen besseren Zugang zu den Förderungen, indem sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (BAFA oder KfW) beantragt werden können. Zudem wird jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten. Für den Einsatz Erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierungen werden sogenannte EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) eingeführt und die Förderquote angehoben. Eine erhöhte Förderung erhalten ebenso Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) mit sogenannter NH-Klassifizierung. Zugleich wird die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung ausgeweitet.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractor-Geber.

Für weitere Fragen stehen die KfW (www.kfw.de/beg) und das BAFA (www.bafa.de/beg) mit ihren Info-Centern zur Verfügung.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Bildquelle: SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
Bildunterschrift: Die Bundesförderung für Gebäude beinhaltet auch eine energieeffiziente Dämmung von Dächern.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/beg-em-wg-nwg