Planerbrief 39 – Januar-Februar 2023. Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Agile Unternehmensentwicklung

Agile Unternehmensentwicklung

Wie können Unternehmen ihre Innovations- und Reaktionsgeschwindigkeit erhöhen? Hier steht als Erstes die Projektarbeit auf dem Prüfstand. Das „Agile Projektmanagement“ gestaltet dabei die Projektarbeit nicht nur effektiver, sondern stellt diese auf ein ganz neues Fundament.

Die meisten Unternehmen verfügen derzeit über eine Linienorganisation. Jeder Mitarbeiter ist genau einer Abteilung zugeordnet, die jeweils einen Leiter hat. Wäre es nicht zielführender, die Arbeit anders zu strukturieren – beispielsweise in themenbezogenen Kreisen? Hier sind die einzelnen Mitarbeiter nicht jeweils einer Abteilung zugeordnet, sondern arbeiten stattdessen abhängig von ihrer Funktion in der Organisation in mehreren Kreisen mit.

Diese Form der Organisation setzt außer gewissen Kompetenzen bei den Mitarbeitern eine bestimmte Kultur voraus. Sie sind das Ergebnis einer längerfristigen Unternehmensentwicklung unter dem Motto: Wir wollen und müssen dieses Ziel erreichen, damit wir auch künftig zu den Top-Performern in unserem Markt zählen. Sofern ein Unternehmen über die hierfür nötige Ausdauer verfügt, lohnt sich ein solches Engagement, weil dann in der Organisation der Innovations- und Unternehmergeist entsteht, der zu Spitzenleistungen führt. Agile Ansätze können in Unternehmen allerdings nur entwickelt werden, wenn zugleich im Umfeld ein entsprechender Lern- und Veränderungsprozess erfolgt.

Autorin: Katja von Bergen, Change- und Managementberaterin, Dr. Georg Kraus Unternehmensberatung e.K.

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ISH 2023 Frankfurt

ISH 2023 Frankfurt

Die ISH vom 13. bis 17. März 2023 in Frankfurt am Main ist die Weltleitmesse für Wasser, Wärme, Klima. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet täglich geführte Messerundgänge für Planer und Gebäudebetreiber an.

Die Rundgänge geben in zwei Stunden einen Überblick über die Messe- und Produktneuheiten. Die Teilnahme ist kostenlos und beinhaltet eine Eintrittskarte, ein Teilnahmezertifikat sowie ein gedrucktes Planerhandbuch und ein Informationspaket nach der Messe.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Gut gerüstet für Energiekrise und Blackout

Gut gerüstet für Energiekrise und Blackout

Zahlreiche Empfehlungen und Maßnahmen, Prognosen und Wahrscheinlichkeiten für einen Stromausfall beherrschen die Medien. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat für Privatpersonen eine Liste herausgegeben, was man am besten zuhause haben sollte: Wasser, Lebensmittel, Wärme und Licht. Doch bei Unternehmen sind die Herausforderungen viel differenzierter und schwerer greifbar. In der klassischen Krisenbewältigung greift man auf Erfahrungen, vorliegende Daten und Analysen zurück. Für einen Blackout ist eine solche Datenlage nicht gegeben, sodass viele auf unsichere Annahmen zurückgreifen, um sich vorzubereiten.

Überlegen wir uns ein mögliches Blackout-Szenario und spielen dieses durch: Wird dabei von einem spontanen oder angekündigten, einem längeren oder einem kurzen Blackout ausgegangen? Allein dies sind schon vier Möglichkeiten. Passiert das Ganze im Winter oder im Sommer, während der Regelarbeitszeit oder nachts? Schon sind wir bei 16 unterschiedlichen Szenarien. Jetzt kann man für jedes Szenario einen Maßnahmenplan erstellen und diesen auf Basis vieler Annahmen aufbauen. Damit wird ein immenser Aufwand betrieben. Vieles vom Geplanten kann am Ende nicht genutzt werden, denn seit der Planung ist einige Zeit vergangen und die Annahmen passen nicht mehr.

Zur Bewältigung von Krisen geht es darum, vorauszuplanen, eine sinnvolle Vorratshaltung zu betreiben und die richtigen Personen zu identifizieren und zu schulen. Es geht um die Methodenkompetenz, flexibel und kreativ reagieren zu können. Und genau das kann im Rahmen einer Simulation geübt werden. Am besten entscheidet man sich für ein Blackout-Szenario und spielt dieses durch, um schnell auf erste Erkenntnisse zu kommen. So werden zukünftig nur noch Laptops (diese laufen zumindest noch ein paar Stunden) gekauft oder Fahrzeuge nicht mehr leerer als 2/3 gefahren, um im Notfall einen besseren Handlungsspielraum zu haben. Mitarbeiter müssen vorab informiert werden, um ein Bewusstsein zu schaffen. Vor allem gilt: Üben, üben, üben!

Autor: Ralf Marczoch, Geschäftsführer, Mata solutions GmbH

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Energieleck: Öffnungen im Aufzugsschacht

Energieleck durch Öffnungen im Aufzugsschacht

Um den Energieverbrauch im Immobiliensektor zu senken, liegt der Fokus auf der Erneuerung von Heizungs- und Klimaanlagen, der Abdichtung der Gebäudehülle und Verbesserung der Gebäudedämmung. Dabei wird der Aufzugsschacht häufig übersehen. An dessen obersten Ende führt in den meisten Gebäuden eine Öffnung direkt ins Freie. Die Türen des Aufzuges sind nicht luftdicht, sodass die Luft aus dem Gebäudeinneren direkt entweichen kann.

Aus energetischer Sicht ist die dauerhafte Öffnung im Fahrschacht nicht tragbar. Dies bestätigt auch ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragtes Gutachten. Die Empfehlung lautet, bei Neubauten verpflichtend automatisch öffnende Systeme zu installieren und in Bestandsgebäuden entsprechende Systeme nachzurüsten.

Wird die Öffnung verschlossen, muss sichergestellt sein, dass das System im Brandfall selbsttätig öffnet und die Lüftungsanforderungen erfüllt sind. Für Bestandsgebäude ist die Nachrüstung solcher Systeme als Umfeldmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig.

Autor: Lars Walter-Sinsel, Geschäftsführer, B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH

 

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Norm-Entwurf DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Autor: Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz

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Sichere Lagerung von Lösungsmitteln

Sichere Lagerung von Lösungsmitteln

Lösungsmittel sind Gefahrstoffe, die in der Regel brennbar und flüchtig sind. Daher sind spezielle Schutzmaßnahmen für die Lagerung zu treffen, die überwiegend durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 vorgegeben werden.

Bei Säuren oder Laugen ist beispielsweise auf die Medienbeständigkeit der Auffangwanne zu achten. Bei entzündbaren Medien sind gesetzliche Brandschutzvorschriften zu berücksichtigen. Liegt eine explosionsfähige Atmosphäre vor, ist die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU einzuhalten. Sollen verschiedene Medien gelagert werden, sind die Zusammenlagerungsvorschriften gemäß TRGS 510 zu beachten.

Autorin: Maren Matzeik, Marketing Managerin Engineered Solutions, Denios Direct GmbH

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Fachmesse eltefa 2023 in Stuttgart

Fachmesse eltefa 2023 in Stuttgart

Die Fachmesse für Elektrotechnik und Elektronik eltefa findet vom 28. bis zum 30. März 2023 auf dem Stuttgarter Messegelände statt. Der Fokus der Messe liegt in diesem Jahr auf den zentralen Zukunftsthemen der Branche. Mit den Ausstellungsschwerpunkten Gebäudetechnik, Erneuerbare Energien, Energietechnik und E-Mobilität bietet der Branchentreffpunkt ein umfassendes Angebot für Industrie, Handwerk und Dienstleistungen.

Neben der Elektrobranche aus der südlichen Region Deutschlands werden auf der 21. Veranstaltung für Elektro, Energie, Gebäude und Industrie auch viele überregionale Unternehmen vertreten sein. Die letzte eltefa, die im Jahr 2019 stattfand, verzeichnete mehr als 470 Aussteller und 23.000 Besucher.

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EnSimiMaV verpflichtet zur Prüfung von Gasheizungen

Pflicht zum Prüfen von Gasheizungen

Zum 1. Oktober 2022 ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) in Kraft getreten. Sie gilt für die nächsten zwei Jahre und verpflichtet alle Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.

Für Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation, besteht die Verpflichtung zur Heizungsprüfung nicht. Gebäude, in denen seit dem 1. Oktober 2020 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und dabei kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist, sind ebenso von der Verpflichtung befreit.

Die Heizungsprüfung ist von einer fachkundigen Person, zum Beispiel Schornsteinfeger, Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer, nach Anlage A Nummer 24 der Handwerksordnung sowie Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 der Handwerksordnung sowie Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind.

Der Nachweis der Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs erfolgen, der für bestimmte Gaszentralheizungssysteme ebenfalls verpflichtend ist. So sind bis zum 30. September 2023 Gaszentralheizungssysteme in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 m2 beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten hydraulisch abzugleichen. Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt die Frist bis zum 15. September 2024.

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IT-Sicherheit weiter gefährdet

BSI-Lagebericht zur Cybersicherheit

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den IT-Lagebericht 2022 veröffentlicht. Aus diesem geht hervor, dass sich die Gefährdungslage im Cyber-Raum von Juni 2021 bis Mai 2022 weiter zugespitzt hat. Die Gründe für die hohe Bedrohungslage sind anhaltende Aktivitäten im Bereich der Cyber-Kriminalität, Cyber-Angriffe im Kontext des russischen Angriffs auf die Ukraine und auch in vielen Fällen eine unzureichende Produktqualität von IT- und Software-Produkten.

Jede Schwachstelle in Soft- oder Hardware-Produkten ist ein potenzielles Einfallstor für Angreifer und gefährdet die Informationssicherheit in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft. So wurden im Jahr 2021 über 20.000 Schwachstellen in Software-Produkten registriert. Das entspricht einem Zuwachs von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ransomware-Angriffe, also Cyber-Angriffe auf Unternehmen, Universitäten und Behörden, mit dem Ziel, Lösegeld zu erpressen, gilt aktuell als größte Bedrohung im Cyber-Bereich. Hier ist es im Berichtszeitraum zu mehreren Ransomware-Vorfällen gekommen bei denen Kommunen in Deutschland angegriffen wurden. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte wurde in Folge eines Cyber-Angriffs von der betroffenen Kommune der Katastrophenfall ausgerufen.

Mit seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland legt das BSI als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes jährlich einen umfassenden Überblick über die Bedrohungen im Cyber-Raum vor.

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Elektrische Schutzeinrichtungen

Elektrische Schutzeinrichtungen

Die aktualisierte Richtlinie VdS 2349-1:2022-11 (02) „Auswahl von Schutzeinrichtungen für den Brandschutz in elektrischen Anlagen“ gibt einen Überblick über verschiedene elektrische Schutzeinrichtungen zum Schutz vor Bränden in elektrischen Anlagen und deren Auswahl.

Im Dokument werden Schutzeinrichtungen beschrieben, die bei Überstrom, impedanzbehafteten Isolationsfehlern und Störlichtbögen beziehungsweise Fehlerlichtbögen schützen. Der Schutz gegen den elektrischen Schlag wird nicht betrachtet. Die Richtlinien enthalten Mindestanforderungen. Ihre Anwendung entbindet nicht von der Beachtung der gesetzlichen Forderungen, einschlägigen Normen oder sonstiger technischer Regeln. Die Richtlinie gilt für die Planung und Errichtung elektrischer Niederspannungsanlagen und richtet sich hauptsächlich an Planer und Errichter elektrischer Niederspannungsanlagen.

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