Übersicht über die aktuell gültigen Normen.

Brandschutzschalter (AFDD) - Fehlerlichtbögen als Brandursache

Fehlerlichtbögen als Brandursache

Rund 200.000 Brände gibt es jährlich in Deutschland, wovon rund 33 % der Brandursachen auf Fehler in der Elektroversorgung zurückzuführen sind. Hauptursache solcher Brände sind Störlichtbögen, welche von vorhandenen Schutzeinrichtungen, wie Sicherungen und Fehlerstromschutzschaltern, nicht erfasst werden. Diese technische Lücke schließt der Brandschutzschalter (Arc Fault Detection Device = AFDD).

In den USA sind Brandschutzschalter seit vielen Jahren vorgeschrieben. Mit der Veröffentlichung der Errichtungsbestimmung IEC 60364-4-42 bzw. des HD 60364-4-42 wurde die Dringlichkeit erkannt und die Installation von Brandschutzschaltern empfohlen. Diese Empfehlung wird in der EU sukzessive in nationale Bestimmungen überführt.

So sind in Deutschland seit Februar 2016 AFDD‘s per Norm für bestimmte Gebäude gefordert. Mit der Veröffentlichung der nationalen Norm DIN VDE 0100-420:2016-02 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Schutz gegen thermische Auswirkungen“ wird die Installation des Brandschutzschalters für Endstromkreise für bestimmte Gebäude definiert. Die Norm ist nach Ablauf der Einspruchsfrist seit 19. Dezember 2017 „aktiv“ und gilt nun für Neuanlagen und Anlagen die verändert werden.

Die in der Norm definierten Liegenschaften sind Gebäude u.a. mit Schlaf- und Aufenthaltsräumen (Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheime), öffentliche Gebäude mit unersetzbaren Gütern (Museen, Bahnhöfe, Flughäfen) und Gebäude mit gelagerten oder gefertigt aus leicht brennbaren Gütern (holzverarbeitende Betriebe, Druckereien, Textilfabriken, Holzwohnhäuser).

Bei der Einhaltung der Norm kann der Anspruch geltend gemacht werden, den aktuellen Stand der Technik erfüllt zu haben. Generell sollte der Einsatz von AFDD’s über die aufgeführten Anwendungsbereiche hinaus überdacht werden. Speziell Gebäude-Betreiber sollten ihre Kunden über die neue Norm informieren und dahingehend beraten, ob gefährdete Bereiche abgesichert werden sollten. Auf diese Weise können AFDD’s eine sinnvolle Ergänzung des technischen Brandschutzes darstellen und Menschenleben sowie Güter nachhaltig schützen.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona HSG GmbH

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Inhaltsverzeichnis: DIN VDE 0834-2 Rufanlagen

Inhaltsverzeichnis:
DIN VDE 0834-2:2000-04, Teil 2: Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit

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Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Defintionen

4 Allgemeines

5 Umweltklassen
5.1 Umweltklasse I
5.2 Umweltklasse II
5.3 Umweltklasse III

6 Klimatische und mechanische Prüfungen
6.1 Allgemeine Anforderungen
6.2 Funktionsprüfungen
6.3 Übersicht der durchzuführenden Prüfungen
6.4 Umweltprüfungen
6.4.1 Kälte (in Betrieb)
6.4.2 Trockene Wärme (in Betrieb)
6.4.3 Feuchte Wärme, konstant (in Betrieb)
6.4.4 Feuchte Wärme, konstant (Dauerprüfung)
6.4.5 Feuchte Wärme, zyklisch (in Betrieb)
6.4.6 Feuchte Wärme, zyklisch (Dauerprüfung)
6.4.7 Tropfwasser und Sprühwasser (in Betrieb)
6.4.8 Schwingungen sinusförmig (in Betrieb)
6.4.9 Schlag (in Betrieb)
6.4.10 Freier Fall (in Betrieb)

7 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
7.1 Aussendung
7.2 Störfestigkeit
7.3 Herstellerangaben

Tabellen
Tabelle 1 – Zu erwartende Umwelteinflüsse
Tabelle 2 – Prüfungen in den einelnen Umweltklassen
Tabelle 3 – Beanspruchung Kälte (in Betrieb)
Tabelle 4– Beanspruchung Trockene Wärme (in Betrieb)
Tabelle 5 – Beanspruchung Feuchte Wärme, konstant (in Betrieb)
Tabelle 6 – Beanspruchung Feuchte Wärme, konstant (Dauerprüfung)
Tabelle 7 – Beanspruchung Feuchte Wärme, zyklisch (in Betrieb)
Tabelle 8 – Beanspruchung Feuchte Wärme, zyklisch (Dauerprüfung)
Tabelle 9 – Beanspruchung Tropfwasser und Sprühwasser (in Betrieb)
Tabelle 10 – Beanspruchung Schwingungen sinusförmig (in Betrieb)

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Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2
  • Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf
  • Krankenhaus, Pflegeheim
  • Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

DIN VDE 0834 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen (Norm)

Inhaltsverzeichnis: DIN VDE 0834-1 Rufanlagen

Inhaltsverzeichnis:
DIN VDE 0834-1: 2016-06 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1 – Geräteanforderungen, Errichten und Betrieb

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Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe
3.1 Grundbegriffe
3.2 Funktionen
3.3 Geräte

4 Anforderungen
4.1 Allgemeine Anforderungen, Funktionen
4.2 Signalisierung
4.3 Rufabstellung

5 Allgemeine Anforderungen an die elektrische Sicherheit
5.1 Elektrische Sicherheit
5.2 Anforderungen an die Energieversorgung
5.2.1 Energieversorgung der Geräte
5.2.2 Anschluss an die allgemeine Stromversorgung
5.2.3 Verteilungsnetz der Kleinspannung
5.3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
5.3.1 Störaussendung
5.3.2 Störfestigkeit
5.3.3 Herstellerangaben

6 Planen und Errichten
6.1 Planen
6.2 Errichten

7 Anforderungen an die Anlage bei Störungen
7.1 Allgemeines
7.2 Sicherheit und Funktionsüberwachung

8 Verwendung der Rufanlage als Komponente eines verteilten Alarmsystems oder Informationssystems
8.1 Allgemeines
8.2 Anwendungsmöglichkeiten
8.3 Funktion und Anzeige
8.4 Verhalten im Störungsfall und Kennzeichnung
8.5 Risikoanalyse

9 Aufschriften und Begleitpapiere
9.1 Allgemeines
9.2 Aufschriften
9.3 Begleitpapiere
9.3.1 Allgemeines
9.3.2 Gebrauchsanweisung/Bedienungsanleitung
9.3.3 Technische Beschriebung und Installationsanweisung
9.3.4 Installationsdokumentation
9.3.5 Betriebsbuch

10 Prüfungen
10.1 Fertigstellungsprüfung
10.2 Sichtprüfung
10.3 Funktionsprüfung
10.4 Prüfung nach Änderung
10.5 Dokumentation und Einweisung bei der Übergabe an den Betreiber
11 Betrieb der Rufanlage
11.1 Anforderungen an den Betreiber
11.2 Inspektion
11.3 Instandsetzung
11.4 Wartungsarbeiten

Bilder
Bild 1 – Horizontaler und vertikaler Erkennbarkeitsbereich für Signalleuchten
Bild 2 – Horizontaler und vertikaler Erkennbarkeitsbereich für Anzeigeeinheiten
Bild 3 – Optische Signalisierung
Bild 4 – Akustische Signalisierung
Bild 5 – Elektrische Sicherheit, A-Systemtrennung
Bild 6 – Elektrische Sicherheit, B-lokale Trennung

Tabellen
Tabelle 1 – Belastbarkeit der Leitungen

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Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2
  • Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf
  • Krankenhaus, Pflegeheim
  • Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

DIN VDE 0834 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen (Norm)

DIN VDE 0834-2 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen EInrichtungen - Teil 2: Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit

DIN VDE 0834-2 Rufanlagen

DIN VDE 0834-2 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen EInrichtungen - Teil 2: Umweltbedingungen und Elektromagnetische VerträglichkeitDIN VDE 0834-2 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen Teil 2: Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit

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Übersicht

Die Norm DIN VDE 0834-2 gilt unabhängig von der verwendeten Technologie für Anlagen, welche die Zweckbestimmung einer Rufanlage erfüllen.
Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Ändern, Erweitern und Prüfen sowie für den Betrieb von Rufanlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht werden können; darüber hinaus können zusätzliche Informationen übertragen werden. Kennzeichnend für diese Anlagen ist eine mehr oder minder große Gefährdung, die für den Rufenden oder Dritte auftreten kann, wenn Rufe infolge einer Störung nicht signalisiert werden oder Störungen nicht rechtzeitig erkannt werden.
Die Norm gilt für Rufanlagen in:

  • Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegestationen;
  • Alten- oder Seniorenwohnheimen; Reha-Einrichtungen;
  • öffentlich zugänglichen Behinderten-WCs; psychiatrischen und forensischen Einrichtungen;
  • Justizvollzugsanstalten und in allen vergleichbaren Einrichtungen.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0834-2:2019-02 ist im Februar 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0834-2:2000-04.

Inhalt

  • Nähere Informationen zum Inhalt der DIN VDE 0834-2 finden Sie hier.

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

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Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2, Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, Krankenhaus, Pflegeheim, Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

DIN VDE 0834-1:2016-06 - Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen

DIN VDE 0834-1 Rufanlagen

DIN VDE 0834-1
Rufanlagen –
Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN VDE 0834-1 enthält wesentliche Sicherheitshinweise für den möglichen Einsatz einer Rufanlage in verteilten Alarmsystemen in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Pflege- und Überwachungsinstitutionen. Die Norm gilt für das Planen, Errichten, Ändern, Erweitern und Prüfen sowie für den Betrieb von Rufanlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht werden können. Darüber hinaus können zusätzliche Informationen übertragen werden. Kennzeichnend für diese Anlagen ist eine mehr oder minder große Gefährdung, die für den Rufenden oder Dritte auftreten kann, wenn Rufe infolge einer Störung nicht signalisiert werden oder Störungen nicht rechtzeitig erkannt werden.

Die Norm gilt für Rufanlagen, unter anderem in:

  • Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegestationen;
  • Alten- oder Seniorenwohnheimen; Rehaeinrichtungen;
  • öffentlich zugängliche Behinderten WCs;
  • Psychiatrische und Forensische Einrichtungen;
  • Justizvollzugsanstalten;
  • und in allen vergleichbaren Einrichtungen.

Die aktuelle Ausgabe der Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 ist im Juni 2016 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN VDE 0834-1:2000-04.

Titelblatt: DIN VDE 0834-1:2016-06 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen - Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb

Inhalt

  • Nähere Informationen zum Inhalt der Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 finden Sie hier.

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2, Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, Krankenhaus, Pflegeheim, Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

Antriebe sichern

Seit Mai 2016 ist die neue Fassung der EN 60335-2-103 für Antriebe für kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster in Kraft. Sie stellt Hersteller, Planer und Errichter vor neue Herausforderungen.

Die Produktnorm regelt sicherheitsrelevante Anforderungen für Antriebe zur vertikalen und horizontalen Bewegung von Toren, Türen und Fenstern. Sie setzt die Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG um.

Laut Norm gelten kraftbetätigte Fenster als sicher, wenn der Antrieb auf einer Höhe über Fußboden größer 2,5 m eingebaut ist oder wenn die Öffnungsweite an der Hauptschließkante 200 mm nicht überschreitet und dabei die Schließgeschwindigkeit unter 15 mm/s bleibt. In allen anderen Fällen, sind Schalter mit Aus-Voreinstellung oder Einklemm-Schutzsysteme erforderlich. Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) nach EN 12101-2 ohne Doppelfunktion zur Lüftung fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Norm.

Hersteller dürfen Antriebe für Tore, Türen und Fenster, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung alle Sicherheitsanforderungen der EN 60335-2-103 erfüllen, als Maschinen erklären. Dadurch entfällt die Risikobeurteilung am Einbauort. Diese müssen Planer oder Errichter nur noch dann erstellen, wenn Antriebe mit einer Einbauerklärung als „unvollständige Maschinen“ in Verkehr gebracht werden.

Autor: Ramona Meinzer, Geschäftsführerin, Aumüller Aumatic GmbH

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Aufzugsanlagen

Übersicht zu Aufzugsanlagen

Einführung | Beauftragte Person | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Hersteller, Importeure, Händler und Montagebetriebe von Personen- und Lastenaufzügen müssen regelmäßig für die ordnungsmäßige Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen sorgen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber einige Normen und Richtlinien überarbeitet und neu eingeführt. Die neuesten Richtlinien betreffen unter anderem Aufzugsschachtentrauchung, Aufzugsnotrufsysteme sowie vorausschauende Wartung. Die Technische Richtlinie für Betriebssicherheit TRBS 3121 regelt zudem, welche Pflichten Arbeitgeber haben, um Aufzüge betreiben zu dürfen. Befähigte Personen (früher: Aufzugswart) müssen sich regelmäßig fortbilden.

Maßgeblich für die ,,Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“ ist die Normenreihe DIN EN 81-20/50. Zudem regelt die Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV) sowie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Weiteres. Auch die Technischen Richtlinien für Betriebssicherheit (TRBS) und VDI-Richtlinien sorgen für den sicheren Betrieb von Aufzusganlagen.

Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber mit der Neuordnung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) festgelegt, dass bis 2020 alle Aufzüge mit einem Fernnotrufssystem ausgestattet sein müssen. Technisch veraltete Systeme müssen zudem erneuert werden. Welche technischen Anforderungen die Notrufsysteme haben müssen, legt die Europanorm DIN EN 81-28 fest

Beauftragte Person

Laut TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ müssen Betreiber von Aufzugsanlagen sicherstellen, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden können. Auch bei regelmäßiger Wartung können Aufzüge ausfallen und der Fahrkorb stecken bleiben. Der Betreiber muss eine qualifizierte Person beauftragen, welche die Aufzugsanlagen überwacht, regelmäßige Kontrollen durchführt und Personen im Falle einer Einklemmung befreit. Beauftragte Personen, früher Aufzugswärter, sind speziell geschult. Sie müssen zusätzlich zum theoretischen Sachkundenachweis eine praktische anlagenbezogene Einweisung durch ein Aufzugsunternehmen am zu betreuenden Aufzug nachweisen, bevor sie eingesetzt werden können. Nach einer erfolgreichen Personenbefreiung darf die Aufzugsanlage erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung behoben wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.

Normen und Vorschriften

Für Aufzugsanlagen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Anbieter und Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Aufzug, Fahrstuhl Aufzusganlagen, Aufzugsnotruf, DIN EN 81-20/50, Aufzugswart, befähigte Person, Betriebssicherheitsverordnung, Produktsicherheitsgesetz, Wartung, Instandhaltung