Krisenvorsorge als Daueraufgabe

Krisenvorsorge als Daueraufgabe

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Veränderung der sicherheitspolitischen Lage stellt Unternehmen vor Herausforderungen, die nicht nur wirtschaftlicher Art sind, sondern auch dazu führen, die eigene Krisenvorsorge kritisch zu hinterfragen und insgesamt breiter zu denken.

Mit der vielzitierten „Zeitenwende“ sieht sich die Wirtschaft nach Corona wiederum vor ungeahnten Herausforderungen, die sie als Akteurin in der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge bewältigen muss: Sie gewährleistet die Versorgung der Bevölkerung, unterstützt im Rahmen der zivilen Verteidigung die Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und trägt dazu bei, die Rolle Deutschlands als Host Nation Support, d. h. als Gastgeberland und Drehscheibe beim Transit alliierter Truppen, sicherzustellen.

Für Unternehmen ergeben sich hieraus neue Fragen, z. B.: Ist Personal als Reserve der Bundeswehr freizustellen? Sind die Ansprechpersonen auf ziviler und militärischer Seite bekannt? Gibt es Unternehmensbereiche, die vor physischen Einwirkungen besonders zu schützen sind? Wie sieht der Bedarf der militärischen Seite aus und kann er mit den vorhandenen Kapazitäten erfüllt werden? Mit diesen und weiteren Aspekten wird sich die Wirtschaft künftig auch befassen und bei der Krisenvorsorgeplanung ihren Anteil an der Sicherheitsvorsorge im Blick haben müssen.

Autorin: Dr. Monika John-Koch, Referatsleiterin, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

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DIN EN 1838 überarbeitet

Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-16
vom 07. Mai 2025

Im März 2025 ist die aktualisierte Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ erschienen und ersetzt damit die vorherige Fassung vom November 2019 mit Übergangsfrist bis Juni 2027. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN EN 1838 wurde komplett überarbeitet und noch stärker an gesamteuropäische Anforderungen angepasst. „Die aktuelle Norm wurde trotz Kontroversen verabschiedet, um die gewünschte Mitgeltung mit der zwischenzeitlich erschienenen DIN EN 50172 VDE 0108-100:2024-10 ‚Sicherheitsbeleuchtungsanlagen‘ sicherzustellen“, erklärt Marco Köhler, Experte im DIN-Normungsausschuss NA058-00-16AA Notbeleuchtung.

In der um ein Drittel umfangreicheren aktuellen Fassung der Norm findet der Anwender diverse Neuerungen aber auch zahlreiche Neuformulierungen mit komplexen Beispielen und Klarstellungen. Der individuellen Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung wird als Grundlage aller projektspezifischen Festlegungen ein wesentlich höherer Stellenwert beigemessen. Neben einer kompletten Neugliederung wurden Begrifflichkeiten auf Basis der DIN EN 12665:2024-10 „Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung“ neu formuliert, einige neue ergänzt und ausführlich mit Beispielen beschrieben. Als Beispiele werden Aktivierungszeit und Systembetriebsdauer genannt.

„Unsicherheit für den Anwender schafft der beschriebene Wartungsfaktor in Anlehnung an die DIN EN 12665, wo er in etwa gleichlautend definiert ist. Die Anforderungen an hervorzuhebende Stellen und spezifische Bereiche wurden erweitert. Überlegungen zu einer im Bedarfsfall verzögerten Evakuierung werden angestellt, obwohl Evakuierungsszenarien gesetzlich geregelt sind“, meint Köhler.

Außerdem wurde der Norm ein neues, umfangreiches Kapitel zur Messung und Prüfung der lichttechnischen Werte mit Beispielen zur Umsetzung hinzugefügt. Ein neuer informativer Anhang gibt Empfehlungen zur Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit von Notbeleuchtungsanlagen je nach Anwendungsart und betont ausdrücklich die Bedeutung einer Risikobewertung zur richtigen Festlegung der tatsächlich notwendigen Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit.

Die DIN EN 1838 regelt die notwendigen Bedingungen für eine wirksame Notbeleuchtung und Fluchtweg-Kennzeichnung mit künstlichem Licht in baulichen Anlagen, welche öffentlich zugänglich oder die Arbeitsstätten sind und gibt Aufschluss über die richtige Ausführung und den wirksamen Betrieb der dazu notwendigen netzunabhängigen künstlichen Beleuchtung, sowie deren erforderliche Dauer und Beleuchtungsstärke. Weiterhin stellt die Norm Anforderungen an eine wirksame Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, an die Messung der lichttechnischen Werte und an die regelmäßigen Prüfungen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

Schlagworte
DIN EN 1838, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Norm, 2025, Lichttechnik

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Im März 2025 ist die Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ erschienen. www.dgwz.de/neue-din-en-1838-2025-notbeleuchtung-sicherheitsbeleuchtung-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-en-1838-2025-notbeleuchtung-sicherheitsbeleuchtung-pm

Pressemitteilung: Neue-DIN-EN-1838-Notbeleuchtung-Sicherheitsbeleuchtung.pdf

DIN EN 1838 überarbeitet

Bild: DIN-EN-1838-2025-Notbeleuchtung-Sicherheitsbeleuchtung-Presse.jpg
Bildquelle: ABB Kaufel
Bildunterschrift: Im März 2025 ist die neue DIN EN 1838 für Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-1838

 

DIN EN 1838 überarbeitet

Not- und Sicherheitsbeleuchtungen nach DIN EN 1838 komplett überarbeitet

Damit Personen in Notsituationen wie Netzausfällen oder Bränden nicht buchstäblich im Dunkeln stehen, muss eine geordnete Evakuierung sichergestellt werden. Die Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik –Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ regelt die notwendigen Bedingungen für eine wirksame Notbeleuchtung und Fluchtweg-Kennzeichnung mit künstlichem Licht in baulichen Anlagen, welche öffentlich zugänglich oder Arbeitsstätten sind.

Die Norm gibt Aufschluss über die richtige Ausführung und den wirksamen Betrieb der dazu notwendigen netzunabhängigen künstlichen Beleuchtung, sowie deren erforderliche Dauer und Beleuchtungsstärke. Weiterhin stellt sie Anforderungen an eine wirksame Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, sowie an die Messung der lichttechnischen Werte und zu regelmäßigen Prüfungen.

Die DIN EN 1838 wurde komplett überarbeitet und noch stärker an gesamteuropäische Anforderungen angepasst. Die Novelle trat mit Wirkung vom 01. März 2025 in Kraft. Sie ersetzt die Ausgabe vom November 2019 mit Übergangsfrist bis Juni 2027.

Geplant war die Neufassung bereits für 2022. Diese musste jedoch nach massiven Einsprüchen der Mitgliedsländer des Europäischen Komitees für Normung (CEN) nochmals bei CEN/TC 169 „Licht und Beleuchtung“ überarbeitet werden. Der nun vorliegende Stand der Norm ist zwar unter Fachleuten durchaus umstritten, wurde aber dennoch verabschiedet – auch um die gewünschte Mitgeltung mit der zwischenzeitlich erschienenen DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ sicherzustellen.

In der gut ein Drittel umfangreicheren Novelle findet der Anwender diverse Neuerungen aber auch zahlreiche Neuformulierungen mit komplexen Beispielen und Klarstellungen. Augenfällig wird der individuellen Gefährdungsbeurteilung (hier Risikobewertung), als Grundlage aller projektspezifischen Festlegungen, ein wesentlich höherer Stellenwert beigemessen als bisher.

Neben einer kompletten Neugliederung wurden Begrifflichkeiten auf Basis von DIN EN 12665:2024-10 „Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung“ neu formuliert, einige neue ergänzt und ausführlich mit Beispielen beschrieben, z.B. Aktivierungszeit und Systembetriebsdauer. Unsicherheit für den Anwender schafft etwa der sicherlich gut gemeinte, aber inkonsistent beschriebene Wartungsfaktor in Anlehnung an die DIN EN 12665, wo er in etwa gleichlautend definiert ist.

Die Anforderungen an hervorzuhebende Stellen und spezifische Bereiche wurden erweitert. Überlegungen zu einer im Bedarfsfall verzögerten Evakuierung werden angestellt, obwohl Evakuierungsszenarien gesetzlich geregelt sind. Außerdem wurde der Norm ein neues, umfangreiches Kapitel zur Messung und Prüfung der lichttechnischen Werte mit Beispielen zur Umsetzung hinzugefügt. Ein neuer informativer Anhang gibt Empfehlungen zur Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit von Notbeleuchtungsanlagen je nach Anwendungsart und betont ausdrücklich die Bedeutung einer Risikobewertung zur richtigen Festlegung der tatsächlich notwendigen Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit.

Autor: Marco Köhler, Schulungsleiter ABB Kaufel GmbH und Experte im DIN Normungsausschuss NA058-00-16AA Notbeleuchtung

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Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Die Videosicherheit steht vor einem Wandel: Gesetzliche Vorgaben, technologische Entwicklungen und neue Bedrohungslagen erfordern ein Umdenken bei Planung, Installation und Betrieb. Moderne Systeme schützen nicht nur Gebäude und Sachwerte, sondern auch Menschen und Umwelt – oft durch intelligente Vernetzung mit Gebäudeleittechnik, IoT-Sensoren und KI.

Mit dem EU Artificial Intelligence Act sind strengere EU-weite Vorschriften für den Einsatz von KI-gestützten Sicherheitslösungen in Kraft getreten. Besonders biometrische Gesichtserkennung wird künftig als „hochriskant“ eingestuft, was zu umfangreichen Prüf- und Dokumentationspflichten für Hersteller und Betreiber führt. Gleichzeitig schafft die Verordnung mehr Transparenz und Sicherheit, um Missbrauch vorzubeugen.

Ein weiteres regulatorisches Thema ist NIS-2, das die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen stärken soll. Für Planer und Betreiber bedeutet das: höhere Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Ausfallsicherheit. Wer Videosicherheitssysteme implementiert, muss sich frühzeitig auf die neuen EU-Regularien einstellen.

Vernetzung und KI: Chancen und Herausforderungen

Die zunehmende Integration von Videosicherheit mit anderen (IT-)Systemen bietet effizienteres Monitoring und schnellere Reaktionsmöglichkeiten. So lassen sich mit intelligenten Kameras und IoT-Sensoren Überschwemmungen frühzeitig erkennen oder Verkehrsleitsysteme optimieren. Diese Entwicklungen steigern nicht nur die Sicherheit, sondern auch die betriebliche Effizienz.

KI bleibt dennoch auf kurze und lange Sicht eine Assistenzfunktion: Trotz aller Fortschritte ersetzt sie kein menschliches Urteilsvermögen, da menschliches Urteilsvermögen für die Überprüfung und Interpretation von Ergebnissen trotzdem benötigt wird. Künstliche Intelligenz spielt dabei eine wichtigere Rolle, um Prozesse zu vereinfachen und zu unterstützen, aber mangelhafte Trainingsdaten oder fehlerhafte Algorithmen können zu Falschalarmen oder Verzerrungen führen. Deshalb sollten Planer und Errichter auf verlässliche KI-Anwendungen setzen, die durch nachvollziehbare Standards reguliert sind.

Die Videosicherheit unterliegt verschiedenen Gesetzgebungen und Regelungen, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der DIN EN 62676-4 „Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen – Teil 4: Anwendungsregeln“. Diese Vorgaben bieten einen Mehrwert bei der Entwicklung und dem Einsatz von Videosicherheitslösungen, werden jedoch oft unterschiedlich interpretiert und umgesetzt. Eine konsequente Umsetzung von Gesetzesvorgaben ist daher wichtig.

Ein Blick in die Zukunft: Was kommt als Nächstes?

Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren. Folgende Entwicklungen sind absehbar:

  • KI wird präziser: Durch verbesserte Algorithmen und größere Datenmengen werden KI-gestützte Sicherheitssysteme noch leistungsfähiger
  • Cybersicherheit wird weiter reguliert: Künftige Anpassungen von NIS-2 könnten auch kleinere Betriebe stärker in die Pflicht nehmen
  • Smart Cities setzen neue Standards: Die Vernetzung von Gebäuden, Infrastruktur und Sicherheitstechnik wird neue Normen und Best Practices erfordern

Die Videosicherheit entwickelt sich von einer reaktiven zu einer proaktiven Disziplin. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Mit den neuen Regelungen stehen Planer und Betreiber vor großen Herausforderungen, aber auch vor der Chance, effizientere, sicherere und vor allem intelligentere Sicherheitssysteme zu implementieren. Wer frühzeitig handelt, kann technologische Innovationen nutzen und gleichzeitig regulatorische Fallstricke vermeiden.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Fachplaner, Errichter und Betreiber von Gebäuden ergeben sich daraus klare Handlungsfelder:

  • Regulierungen beachten: Der EU AI Act und NIS-2 definieren neue Anforderungen, die frühzeitig eingeplant werden sollten
  • Vernetzung nutzen: Die Kombination aus Videosicherheit, Gebäudeleittechnik und IoT verbessert Schutz und Effizienz
  • KI gezielt einsetzen: Automatische Erkennungssysteme bieten Vorteile, müssen aber kontrollierbar bleiben
  • Standards berücksichtigen: DIN EN 62676-4 und andere Normen sorgen für Einheitlichkeit und Sicherheit in der Umsetzung.

Fazit: Prävention statt Reaktion

Die Videosicherheit wandelt sich von einer isolierten Sicherheitsmaßnahme zu einem vernetzten, intelligenten Schutzkonzept. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch proaktiv Bedrohungen zu verhindern. Doch nur mit Standards, verantwortungsbewusstem KI-Einsatz und konsequenter Gesetzeskonformität kann diese Entwicklung sicher und nachhaltig sein. Um die ganzheitliche Sicherheit von Gebäuden, Menschen und Umwelt zu fördern, sind verbindliche, branchenübergreifende Standards notwendig: Durch die Anwendung von Standards und Normen kann eine gemeinsame Sprache und ein gemeinsames Verständnis von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsmaßnahmen geschaffen werden. Schließlich bietet der Einsatz von KI und anderen Technologien einen enormen Vorteil, da hierdurch die Videosicherheit kontinuierlich optimiert und effizienter gestaltet werden kann.

Autor: Jochen Sauer, Architect & Engineering Manager bei Axis Communications

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