KI als Hilfsmittel für die gesetzeskonforme Betreiberverantwortung?

KI als Hilfsmittel für die gesetzeskonforme Betreiberverantwortung?

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-27
vom 16. September 2025

Die Betreiberverantwortung im technischen Betrieb von Gebäuden, Anlagen und technischen Infrastrukturen unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Eine sichere, rechtskonforme und effiziente Umsetzung dieser Pflichten ist ohne den Einsatz digitaler Hilfsmittel heute kaum noch möglich. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Insbesondere CAFM-Systeme (Computer Aided Facility Management) spielen eine zentrale Rolle: Sie ermöglichen eine strukturierte Wartungs- und Prüfplanung, die lückenlose Dokumentation der Leistungen und gewährleisten den notwendigen Überblick über die Vielzahl technischer und gesetzlicher Pflichten. Um arbeitsschutzrechtliche Verpflichtungen bei technischen Anlagen zu erfüllen, stehen verschiedene digitale Tools zur Verfügung, die teilweise durch die Berufsgenossenschaften bereitgestellt werden. Diese helfen dabei Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen zu erstellen, um Prüfzyklen festzulegen und relevante Schutzmaßnahmen zu identifizieren.

Allerdings bringen digitale Hilfsmittel auch Gefahren mit sich. Durch die wachsende Verbreitung KI-gestützter Systeme wie ChatGPT, Gemini, Claude und Mistral greifen immer mehr Nutzer auf diese Technologien zur Informationsrecherche zurück. Doch gerade im sicherheits- und rechtsrelevanten Kontext ist große Vorsicht geboten: Wenn KI-Modelle ohne präzise Fragestellungen, Einschränkungen oder fachlichen Kontext verwendet werden, liefern sie oft veraltete, nicht vollständige oder schlichtweg falsche Ergebnisse.

In mehreren Praxistests wurden durch generative KI-Inhalte Gesetze oder Pflichten zitiert, die in Wirklichkeit nicht existieren und auch Pflichten nicht vollständig dargestellt. Dies stellt ein erhebliches Risiko für Betreiber dar, die sich bei der Umsetzung ihrer Betreiberpflichten auf solche Quellen verlassen.

„Digitale Werkzeuge sind heute das Rückgrat der Betreiberverantwortung allerdings nur, wenn sie fachlich fundiert eingesetzt werden. Wer KI-gestützte Systeme nutzt, ohne die Ergebnisse kritisch zu prüfen, läuft Gefahr, auf falsche Informationen zu bauen,“ warnt Bernd Lausch, Leiter Gebäudetechnik Deutschland bei der Dussmann GmbH. Deshalb „gewährleistet nur die Kombination aus digitalen Lösungen und qualifizierter Fachkenntnis die Rechtssicherheit im technischen Betrieb“, so Lausch weiter.

2.346 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
KI als Hilfsmittel für die gesetzeskonforme Betreiberverantwortung? www.dgwz.de/betreiberverantwortung-ki-tools-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/betreiberverantwortung-ki-tools-pm

Pressemitteilung: Betreiberverantwortung-KI-Tools.pdf

KI als Hilfsmittel für die gesetzeskonforme Betreiberverantwortung?

Bild: Betreiberverantwortung-KI-Tools-Presse.jpg
Bildquelle: Wolfgang Bellwinkel / DGUV
Bildunterschrift: Die Betreiberverantwortung im technischen Betrieb von Gebäuden, Anlagen und Infrastrukturen unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/betreiberverantwortung

Krisenvorsorge als Daueraufgabe

Krisenvorsorge als Daueraufgabe

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Veränderung der sicherheitspolitischen Lage stellt Unternehmen vor Herausforderungen, die nicht nur wirtschaftlicher Art sind, sondern auch dazu führen, die eigene Krisenvorsorge kritisch zu hinterfragen und insgesamt breiter zu denken.

Mit der vielzitierten „Zeitenwende“ sieht sich die Wirtschaft nach Corona wiederum vor ungeahnten Herausforderungen, die sie als Akteurin in der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge bewältigen muss: Sie gewährleistet die Versorgung der Bevölkerung, unterstützt im Rahmen der zivilen Verteidigung die Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und trägt dazu bei, die Rolle Deutschlands als Host Nation Support, d. h. als Gastgeberland und Drehscheibe beim Transit alliierter Truppen, sicherzustellen.

Für Unternehmen ergeben sich hieraus neue Fragen, z. B.: Ist Personal als Reserve der Bundeswehr freizustellen? Sind die Ansprechpersonen auf ziviler und militärischer Seite bekannt? Gibt es Unternehmensbereiche, die vor physischen Einwirkungen besonders zu schützen sind? Wie sieht der Bedarf der militärischen Seite aus und kann er mit den vorhandenen Kapazitäten erfüllt werden? Mit diesen und weiteren Aspekten wird sich die Wirtschaft künftig auch befassen und bei der Krisenvorsorgeplanung ihren Anteil an der Sicherheitsvorsorge im Blick haben müssen.

Autorin: Dr. Monika John-Koch, Referatsleiterin, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Weitere Informationen

DIN EN 1838 überarbeitet

Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-16
vom 07. Mai 2025

Im März 2025 ist die aktualisierte Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ erschienen und ersetzt damit die vorherige Fassung vom November 2019 mit Übergangsfrist bis Juni 2027. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN EN 1838 wurde komplett überarbeitet und noch stärker an gesamteuropäische Anforderungen angepasst. „Die aktuelle Norm wurde trotz Kontroversen verabschiedet, um die gewünschte Mitgeltung mit der zwischenzeitlich erschienenen DIN EN 50172 VDE 0108-100:2024-10 ‚Sicherheitsbeleuchtungsanlagen‘ sicherzustellen“, erklärt Marco Köhler, Experte im DIN-Normungsausschuss NA058-00-16AA Notbeleuchtung.

In der um ein Drittel umfangreicheren aktuellen Fassung der Norm findet der Anwender diverse Neuerungen aber auch zahlreiche Neuformulierungen mit komplexen Beispielen und Klarstellungen. Der individuellen Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung wird als Grundlage aller projektspezifischen Festlegungen ein wesentlich höherer Stellenwert beigemessen. Neben einer kompletten Neugliederung wurden Begrifflichkeiten auf Basis der DIN EN 12665:2024-10 „Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung“ neu formuliert, einige neue ergänzt und ausführlich mit Beispielen beschrieben. Als Beispiele werden Aktivierungszeit und Systembetriebsdauer genannt.

„Unsicherheit für den Anwender schafft der beschriebene Wartungsfaktor in Anlehnung an die DIN EN 12665, wo er in etwa gleichlautend definiert ist. Die Anforderungen an hervorzuhebende Stellen und spezifische Bereiche wurden erweitert. Überlegungen zu einer im Bedarfsfall verzögerten Evakuierung werden angestellt, obwohl Evakuierungsszenarien gesetzlich geregelt sind“, meint Köhler.

Außerdem wurde der Norm ein neues, umfangreiches Kapitel zur Messung und Prüfung der lichttechnischen Werte mit Beispielen zur Umsetzung hinzugefügt. Ein neuer informativer Anhang gibt Empfehlungen zur Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit von Notbeleuchtungsanlagen je nach Anwendungsart und betont ausdrücklich die Bedeutung einer Risikobewertung zur richtigen Festlegung der tatsächlich notwendigen Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit.

Die DIN EN 1838 regelt die notwendigen Bedingungen für eine wirksame Notbeleuchtung und Fluchtweg-Kennzeichnung mit künstlichem Licht in baulichen Anlagen, welche öffentlich zugänglich oder die Arbeitsstätten sind und gibt Aufschluss über die richtige Ausführung und den wirksamen Betrieb der dazu notwendigen netzunabhängigen künstlichen Beleuchtung, sowie deren erforderliche Dauer und Beleuchtungsstärke. Weiterhin stellt die Norm Anforderungen an eine wirksame Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, an die Messung der lichttechnischen Werte und an die regelmäßigen Prüfungen.

2.849 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
DIN EN 1838, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Norm, 2025, Lichttechnik

Tweet-Vorschlag
Im März 2025 ist die Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ erschienen. www.dgwz.de/neue-din-en-1838-2025-notbeleuchtung-sicherheitsbeleuchtung-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-en-1838-2025-notbeleuchtung-sicherheitsbeleuchtung-pm

Pressemitteilung: Neue-DIN-EN-1838-Notbeleuchtung-Sicherheitsbeleuchtung.pdf

DIN EN 1838 überarbeitet

Bild: DIN-EN-1838-2025-Notbeleuchtung-Sicherheitsbeleuchtung-Presse.jpg
Bildquelle: ABB Kaufel
Bildunterschrift: Im März 2025 ist die neue DIN EN 1838 für Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-1838

 

DIN EN 1838 überarbeitet

Not- und Sicherheitsbeleuchtungen nach DIN EN 1838 komplett überarbeitet

Damit Personen in Notsituationen wie Netzausfällen oder Bränden nicht buchstäblich im Dunkeln stehen, muss eine geordnete Evakuierung sichergestellt werden. Die Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik –Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ regelt die notwendigen Bedingungen für eine wirksame Notbeleuchtung und Fluchtweg-Kennzeichnung mit künstlichem Licht in baulichen Anlagen, welche öffentlich zugänglich oder Arbeitsstätten sind.

Die Norm gibt Aufschluss über die richtige Ausführung und den wirksamen Betrieb der dazu notwendigen netzunabhängigen künstlichen Beleuchtung, sowie deren erforderliche Dauer und Beleuchtungsstärke. Weiterhin stellt sie Anforderungen an eine wirksame Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, sowie an die Messung der lichttechnischen Werte und zu regelmäßigen Prüfungen.

Die DIN EN 1838 wurde komplett überarbeitet und noch stärker an gesamteuropäische Anforderungen angepasst. Die Novelle trat mit Wirkung vom 01. März 2025 in Kraft. Sie ersetzt die Ausgabe vom November 2019 mit Übergangsfrist bis Juni 2027.

Geplant war die Neufassung bereits für 2022. Diese musste jedoch nach massiven Einsprüchen der Mitgliedsländer des Europäischen Komitees für Normung (CEN) nochmals bei CEN/TC 169 „Licht und Beleuchtung“ überarbeitet werden. Der nun vorliegende Stand der Norm ist zwar unter Fachleuten durchaus umstritten, wurde aber dennoch verabschiedet – auch um die gewünschte Mitgeltung mit der zwischenzeitlich erschienenen DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ sicherzustellen.

In der gut ein Drittel umfangreicheren Novelle findet der Anwender diverse Neuerungen aber auch zahlreiche Neuformulierungen mit komplexen Beispielen und Klarstellungen. Augenfällig wird der individuellen Gefährdungsbeurteilung (hier Risikobewertung), als Grundlage aller projektspezifischen Festlegungen, ein wesentlich höherer Stellenwert beigemessen als bisher.

Neben einer kompletten Neugliederung wurden Begrifflichkeiten auf Basis von DIN EN 12665:2024-10 „Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung“ neu formuliert, einige neue ergänzt und ausführlich mit Beispielen beschrieben, z.B. Aktivierungszeit und Systembetriebsdauer. Unsicherheit für den Anwender schafft etwa der sicherlich gut gemeinte, aber inkonsistent beschriebene Wartungsfaktor in Anlehnung an die DIN EN 12665, wo er in etwa gleichlautend definiert ist.

Die Anforderungen an hervorzuhebende Stellen und spezifische Bereiche wurden erweitert. Überlegungen zu einer im Bedarfsfall verzögerten Evakuierung werden angestellt, obwohl Evakuierungsszenarien gesetzlich geregelt sind. Außerdem wurde der Norm ein neues, umfangreiches Kapitel zur Messung und Prüfung der lichttechnischen Werte mit Beispielen zur Umsetzung hinzugefügt. Ein neuer informativer Anhang gibt Empfehlungen zur Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit von Notbeleuchtungsanlagen je nach Anwendungsart und betont ausdrücklich die Bedeutung einer Risikobewertung zur richtigen Festlegung der tatsächlich notwendigen Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit.

Autor: Marco Köhler, Schulungsleiter ABB Kaufel GmbH und Experte im DIN Normungsausschuss NA058-00-16AA Notbeleuchtung

Weitere Informationen

 

Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Die Videosicherheit steht vor einem Wandel: Gesetzliche Vorgaben, technologische Entwicklungen und neue Bedrohungslagen erfordern ein Umdenken bei Planung, Installation und Betrieb. Moderne Systeme schützen nicht nur Gebäude und Sachwerte, sondern auch Menschen und Umwelt – oft durch intelligente Vernetzung mit Gebäudeleittechnik, IoT-Sensoren und KI.

Mit dem EU Artificial Intelligence Act sind strengere EU-weite Vorschriften für den Einsatz von KI-gestützten Sicherheitslösungen in Kraft getreten. Besonders biometrische Gesichtserkennung wird künftig als „hochriskant“ eingestuft, was zu umfangreichen Prüf- und Dokumentationspflichten für Hersteller und Betreiber führt. Gleichzeitig schafft die Verordnung mehr Transparenz und Sicherheit, um Missbrauch vorzubeugen.

Ein weiteres regulatorisches Thema ist NIS-2, das die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen stärken soll. Für Planer und Betreiber bedeutet das: höhere Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Ausfallsicherheit. Wer Videosicherheitssysteme implementiert, muss sich frühzeitig auf die neuen EU-Regularien einstellen.

Vernetzung und KI: Chancen und Herausforderungen

Die zunehmende Integration von Videosicherheit mit anderen (IT-)Systemen bietet effizienteres Monitoring und schnellere Reaktionsmöglichkeiten. So lassen sich mit intelligenten Kameras und IoT-Sensoren Überschwemmungen frühzeitig erkennen oder Verkehrsleitsysteme optimieren. Diese Entwicklungen steigern nicht nur die Sicherheit, sondern auch die betriebliche Effizienz.

KI bleibt dennoch auf kurze und lange Sicht eine Assistenzfunktion: Trotz aller Fortschritte ersetzt sie kein menschliches Urteilsvermögen, da menschliches Urteilsvermögen für die Überprüfung und Interpretation von Ergebnissen trotzdem benötigt wird. Künstliche Intelligenz spielt dabei eine wichtigere Rolle, um Prozesse zu vereinfachen und zu unterstützen, aber mangelhafte Trainingsdaten oder fehlerhafte Algorithmen können zu Falschalarmen oder Verzerrungen führen. Deshalb sollten Planer und Errichter auf verlässliche KI-Anwendungen setzen, die durch nachvollziehbare Standards reguliert sind.

Die Videosicherheit unterliegt verschiedenen Gesetzgebungen und Regelungen, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der DIN EN 62676-4 „Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen – Teil 4: Anwendungsregeln“. Diese Vorgaben bieten einen Mehrwert bei der Entwicklung und dem Einsatz von Videosicherheitslösungen, werden jedoch oft unterschiedlich interpretiert und umgesetzt. Eine konsequente Umsetzung von Gesetzesvorgaben ist daher wichtig.

Ein Blick in die Zukunft: Was kommt als Nächstes?

Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren. Folgende Entwicklungen sind absehbar:

  • KI wird präziser: Durch verbesserte Algorithmen und größere Datenmengen werden KI-gestützte Sicherheitssysteme noch leistungsfähiger
  • Cybersicherheit wird weiter reguliert: Künftige Anpassungen von NIS-2 könnten auch kleinere Betriebe stärker in die Pflicht nehmen
  • Smart Cities setzen neue Standards: Die Vernetzung von Gebäuden, Infrastruktur und Sicherheitstechnik wird neue Normen und Best Practices erfordern

Die Videosicherheit entwickelt sich von einer reaktiven zu einer proaktiven Disziplin. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Mit den neuen Regelungen stehen Planer und Betreiber vor großen Herausforderungen, aber auch vor der Chance, effizientere, sicherere und vor allem intelligentere Sicherheitssysteme zu implementieren. Wer frühzeitig handelt, kann technologische Innovationen nutzen und gleichzeitig regulatorische Fallstricke vermeiden.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Fachplaner, Errichter und Betreiber von Gebäuden ergeben sich daraus klare Handlungsfelder:

  • Regulierungen beachten: Der EU AI Act und NIS-2 definieren neue Anforderungen, die frühzeitig eingeplant werden sollten
  • Vernetzung nutzen: Die Kombination aus Videosicherheit, Gebäudeleittechnik und IoT verbessert Schutz und Effizienz
  • KI gezielt einsetzen: Automatische Erkennungssysteme bieten Vorteile, müssen aber kontrollierbar bleiben
  • Standards berücksichtigen: DIN EN 62676-4 und andere Normen sorgen für Einheitlichkeit und Sicherheit in der Umsetzung.

Fazit: Prävention statt Reaktion

Die Videosicherheit wandelt sich von einer isolierten Sicherheitsmaßnahme zu einem vernetzten, intelligenten Schutzkonzept. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch proaktiv Bedrohungen zu verhindern. Doch nur mit Standards, verantwortungsbewusstem KI-Einsatz und konsequenter Gesetzeskonformität kann diese Entwicklung sicher und nachhaltig sein. Um die ganzheitliche Sicherheit von Gebäuden, Menschen und Umwelt zu fördern, sind verbindliche, branchenübergreifende Standards notwendig: Durch die Anwendung von Standards und Normen kann eine gemeinsame Sprache und ein gemeinsames Verständnis von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsmaßnahmen geschaffen werden. Schließlich bietet der Einsatz von KI und anderen Technologien einen enormen Vorteil, da hierdurch die Videosicherheit kontinuierlich optimiert und effizienter gestaltet werden kann.

Autor: Jochen Sauer, Architect & Engineering Manager bei Axis Communications

Weitere Informationen

Seminar Ladestation für Elektroautos

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen, Prüfung, Management

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen, Prüfung, Management

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | VoraussetzungenInhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Grundlagen, Management und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus.

Seminareinladung

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)

Online-Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)
Online-Seminar ohne Praxisteil „Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln“

Nächste Termine 2026

Das Seminar dauert drei Tage. Die Tage bauen aufeinander auf und können auch einzeln gebucht werden.
1. Tag: 10:00-17:00 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen
2. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Prüfung
3. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Management
 
bzw. das Online-Seminar dauert zwei Tage. Die Tage können auch einzeln gebucht werden.
1. Tag: 09:00-16:00 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen
2. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Management

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 29.-30. Januar 2026 – Online-Seminar – wenige freie Plätze
  • 13.-14. August 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 14.-16. April 2026 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein
  • 06.-08. Oktober 2026 – Essen – freie Plätze
    Hotel Bredeney | Theodor-Althoff-Straße 5 | 45133 Essen

Teilnahmegebühr

1 Tag 590 Euro, 2 Tage 890 Euro, 3 Tage 1.100 Euro zzgl. 19 % MwSt., inkl. Seminar, Verpflegung, Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

Nutzen

Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Grundlagen, Management und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Sie lernen die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung die Sachkundenachweise „Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen“, „Ladestationen für Elektroautos – Prüfung“ und „Ladestationen für Elektroautos – Management“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Ladestationen für Elektroautos wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Als Online-Seminar:

Als Präsenz-Seminar:

Das Seminar Ladestationen für Elektroautos wird vom Wirtschaftsministerium und der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste anerkannt:

Als Online-Seminar:

  • 16 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Als Präsenz-Seminar:

  • 24 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 24 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 24 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 1 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Hersteller, Planer, Errichter, Betreiber und Dienstleister von Ladestationen,
  • elektrotechnisch unterwiesene Personen,
  • Elektrofachkräfte,
  • Befähigte Personen nach TRBS 1203

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen nötig.

Die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen darf nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen. Nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 13 muss zudem die Eintragung des Installationsunternehmens in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers erfolgen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person die Tätigkeiten ausführen.

Inhalte

Die 3 Tage bauen aufeinander auf und können auch einzeln gebucht werden. Das Wissen der vorherigen Tage wird jeweils vorausgesetzt.

1. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen

  • Aufbau von Ladestationen, Anforderungen an Ladestationen
  • Ladearten, Ladekabeltypen, Ladesteckersysteme, Schutzeinrichtungen
  • Kommunikation zwischen Ladeeinrichtung, Ladekabel und Fahrzeug
  • Normen und Vorschriften: VDE 0122, DIN EN ISO 15118, Ladesäulenverordnung (LSV)
  • Schriftliche Prüfung

2. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Prüfung

  • Normen und Vorschriften: DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702
  • Sicherheitsvorschriften: DGUV-Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10, TRBS, ArbSchG, BetrSichV
  • Messgeräte, Prüfmethoden, Prüfprotokollierung, Software
  • Praktische Mess-Übungen
  • Schriftliche Prüfung

3. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Management

  • Rechtsgrundlagen: DIN VDE 0100-722, Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), VDI 2166 Blatt 2
  • Anforderungen bei Errichtung, Netzsysteme, Schutzeinrichtungen
  • Statisches, dynamisches und intelligentes Lastmanagement
  • Abrechnung und Verwaltung
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Nikolay Bauszus ist Elektrotechnikmeister, geprüfter Sachverständiger für Elektrotechnik und Dozent für Elektrosicherheit.
  • Thomas Pöttgen ist Gesellschaftler, Geschäftsführer der PRO-EL GmbH und Berater und Dozent auf dem Gebiet der Elektrosicherheit.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)

Online-Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)
Online-Seminar ohne Praxisteil „Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln“

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung hat meine Erwartungen erfüllt. Der Referent hat alle speziellen Fragen der Teilnehmer beantwortet.“
    Jörg Schulze, Schäffler Technologies AG & Co. KG, Luckenwalde

Weitere Informationen

Stichworte
Ladestationen, Ladeinfrastruktur, Ladekabel, Ladepunkt, VDE 0122, DIN VDE 0100-722, VDI 2166 Blatt 2, Ladesäulenverordnung (LSV), Niederspannungsanschlussverordnung (NAV),  Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), DIN EN ISO 15118, Errichtung, Installation, Instandhaltung, Prüfung, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702, Messgeräte, Protokollierung, Software, Seminar, Online-Seminar, Event, Veranstaltung, 2026

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

Unternehmenssicherheit

Arbeitsschutz und Betriebssicherheit

Arbeitsschutz und Betriebssicherheit

Weitere Informationen

Stichworte
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebssicherheit, Unternehmenssicherheit, Datenschutz, Brandschutz