VDI 4068 Blatt 5 – Befähigte Personen – Flurförderzeuge, Anbaugeräte, Anhänger

VDI 4068 Blatt 5
Befähigte Personen – Flurförderzeuge, Anbaugeräte, Anhänger

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „Befähigte Personen für Flurförderzeuge, Anbaugeräte, Anhänger“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nicht behandelt in dieser Richtlinie werden Prüfungen von Flurförderzeugen, die ihrer Bauart nach für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr geeignet sind, Arbeitsmaschinen (Einrichtungen) auf Fahrgestellen von Straßenfahrzeugen, Fahrzeugkranen, Hebebühnen, Regalbediengeräten, Baumaschinen sowie Flurförderzeugen mit Teleskopausleger o. Ä. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel.Für Befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die Befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für Befähigte Personen definiert.

Die aktuell gültige Norm VDI 4068 Blatt 5:2011-06 ist im Juni 2011 in Kraft getreten.

Inhalt

VDI 4068 Blatt 5 – Flurförderzeuge – Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Begriffe

4 Anwendung von VDI 4068 Blatt 1 Abschnitt 3 zur Prüfung von Flurförderzeugen

4.1 Prüfung von Mitgänger-Flurförderzeugen

4.2 Prüfung von Flurförderzeugen mit Fahrersitz

4.3 Prüfung von Anhängern für Flurförderzeuge

4.4 Prüfung von Anbaugeräten und Arbeitskörben für Flurförderzeuge

4.5 Flurförderzeuge mit Handfahrantrieb und Handhubantrieb
Hand-Mitgänger-geführter (Geh-)Gabelhubwagen

4.6 Prüfung anderer Flurförderzeuge

4.7 Zusätzliche Prüfungen

5 Inhalte und Qualifikationen der Befähigten Person

5.1 Inhalt und Qualifikation zur Prüfung von Flurförderzeugen

5.2 Besondere Qualifikation für elektrotechnische Prüfungen
unter elektrischer Spannung

5.3 Inhalt und Qualifikation zur Prüfung von Anhängern und Anbaugeräten

6 Nachweis der Befähigung

7 Qualifikationsnachweis der Befähigten Person

Schrifttum

Norm bestellen

Die Norm kann unter folgendem Link bestellt werden:

Weitere Informationen

Stichworte
VDI 4068 Blatt  5, Flurförderzeuge, Industrie­fahrzeuge Sicherheitsanforderungen, Flurförderzeuge Normen, Sicherheitsanforderungen und Verifizierung

Herstellerverzeichnis für Flurförderzeuge

Hersteller und Anbieter von Flurförderzeugen

Hersteller und Anbieter von Flurförderzeugen

Einführung | Herstellerverzeichnis Flurförderzeuge | Clark | Genkinger | Gesutra | Hubtex | Jungheinrich | Kion | Linde | Löwe | Still | Suffel | Toyota | Weitere Informationen

Einführung

Flurförderzeuge (FFZ) sind essenzielle Hilfsmittel zur Bewegung, zum Heben und Stapeln von Gütern in verschiedenen gewerblichen Bereichen. Sie werden vor allem in der Logistik, der Produktion, im Handel sowie in Lager- und Distributionszentren eingesetzt, wo sie für die Erhöhung der Umschlagleistung und den effizienten Materialfluss sorgen.

Der einwandfreie Betrieb dieser Geräte ist entscheidend für die termingerechte Abwicklung von Aufträgen und die Sicherheit im Lagerbetrieb. Betreiber sind für die regelmäßige Wartung, die jährliche UVV-Prüfung und die ordnungsgemäße Schulung (Staplerschein) des Fahrpersonals verantwortlich.

Herstellerverzeichnis Flurförderzeuge

Herstellerverzeichnis Flurförderzeuge

Herstellerverzeichnis Flurförderzeuge (PDF)

 

Clark Europe GmbH

Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 33
47228 Duisburg

Telefon: 02065 499 13-0
E-Mail: info-europe@clarkmheu.com
Webseite: https://www.clarkmheu.com

Genkinger GmbH

Albstraße 49
72525 Münsingen

Telefon: 07381 186-0
E-Mail: info@genkinger.de
Webseite: https://www.genkinger.de/de/unternehmen/baka-und-genkinger

Gesutra GmbH

Straubinger Straße 20
28219 Bremen

Telefon: 0421 33636 -0
E-Mail: info@gesutra.de
Webseite: https://www.gesutra.de

Hubtex Maschinenbau GmbH & Co. KG

Werner-von-Siemens-Straße 8
36041 Fulda

Telefon: 0661 8382-0
E-Mail: info@hubtex.com
Webseite: https://www.hubtex.com

Jungheinrich Vertrieb Deutschland AG & Co. KG

Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg

Telefon: 040 6948-0
E-Mail: vertrieb-deutschland@jungheinrich.de
Webseite: https://www.jungheinrich.de

Kion Group AG

Thea-Rasche-Straße 8
60549 Frankfurt am Main

Telefon: 069 201100
E-Mail: info@kiongroup.com
Webseite: https://www.kiongroup.com

Linde Material Handling GmbH

Carl-von-Linde-Platz
63743 Aschaffenburg

Telefon: 06021 99-0
E-Mail: info@linde-mh.com
Webseite: https://www.linde-mh.com/en/

Löwe Spitzentechnologie GmbH

Empterweg 2
49152 Bad Essen

Telefon: 05221 1028820
E-Mail: info@loewe-motors.de
Webseite: https://www.loewe-motors.de/

Still GmbH

Berzeliusstraße 10
22113 Hamburg

Telefon: 040 7339 2040
E-Mail: info@still.de
Webseite: https://www.still.de/

Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG

Wailandtstraße 11
63741 Aschaffenburg

Telefon: 06021 861-0
E-Mail: suffel@suffel.com
Webseite: https://www.suffel.com/

Toyota Material Handling Deutschland GmbH

Hannoversche Straße 113
30916 Isernhagen

Telefon: 0511 7262-0
E-Mail: info@de.toyota-industries.eu
Webseite: https://toyota-forklifts.de

 

Weitere Informationen

Übersicht Flurförderzeuge

Flurförderzeuge

Übersicht Flurförderzeuge

Einführung | Einsatzbereiche | Vorschriften | Hersteller | FAQWeitere Informationen

Einführung

Flurförderzeuge (FFZ) sind eine essenzielle Kategorie von Arbeitsmitteln in der modernen Intralogistik und Lagerhaltung. Es handelt sich um radbewegliche, nicht schienengebundene Transportmittel, die zum Heben, Stapeln und Bewegen von Lasten auf ebenen, innerbetrieblichen Flächen dienen.

Der bekannteste Vertreter dieser Gerätekategorie ist der Gabelstapler. Zu der Gruppe der Flurförderzeuge gehören Handhubwagen, Schubmaststapler, fahrerlose Transportsysteme (FTS). Ihre Hauptaufgabe ist die Steigerung der Effizienz und die Sicherstellung eines reibungslosen Materialflusses in Lägern, Produktionshallen und Verteilzentren. Die Auswahl des richtigen Flurfördergeräts ist entscheidend für die Optimierung von Arbeitsabläufen und die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards.

Einsatzbereiche

1. Lagerung und Kommissionierung

  • Hochregallager: Schubmaststapler und Hochhubwagen sind ideal für das Ein- und Auslagern von Paletten in große Höhen und auf engem Raum.
  • Kommissionierung: Niederhubkommissionierer und Horizontal-Kommissionierer ermöglichen das effiziente Sammeln von Einzelartikeln aus Regalen.
  • Blocklager: Gegengewichtsstapler (Verbrenner- oder Elektrostapler) sind das Mittel der Wahl für das Stapeln und den Transport schwerer Paletten über kurze und mittlere Strecken.

2. Innerbetrieblicher Transport

  • Horizontales Bewegen: Niederhubwagen (Ameisen), sowohl elektrisch als auch manuell, werden primär für den Transport von Paletten am Boden und das Be- und Entladen von Lkw eingesetzt.
  • Automatisierung: Fahrerlose Transportsysteme (FTS/AGVs) übernehmen zunehmend repetitive Transportaufgaben zwischen Produktionslinien und Lagerbereichen.

3. Sonderanwendungen

  • Geländeeinsatz: Geländestapler sind speziell für unebene Böden oder den Einsatz im Freien (z. B. auf Baustellen oder in Sägewerken) konzipiert.
  • Schmalgänge: Spezielle Schmalgangstapler arbeiten effizient in extrem engen Lagergassen und können Paletten beidseitig aufnehmen, ohne die Gasse verlassen zu müssen.

Vorschriften

Hersteller

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Flurförderzeugen

Was gehört alles zu den Flurförderzeugen?
Zu den Flurförderzeugen gehören alle nicht-schienengebundenen, radbeweglichen Geräte zum Heben, Stapeln und Transportieren von Lasten. Die Hauptgruppen sind: Gabelstapler (Gegengewichtsstapler), Hubwagen (Hand- und Elektro-Niederhubwagen), Schubmaststapler, Hochhubwagen, Kommissionierfahrzeuge und Fahrerlose Transportsysteme (FTS).

Was ist der Unterschied zwischen Hubwagen und Stapler?
Der Hubwagen dient primär dem horizontalen Transport von Lasten am Boden und kann diese nur minimal anheben. Der Stapler (z. B. Gabelstapler) dient zusätzlich zum Transport auch dem vertikalen Transport, sprich dem Stapeln von Lasten in große Höhen. Stapler benötigen in der Regel einen Staplerschein, Hubwagen nicht immer.

Wer darf Flurförderzeuge bedienen?
Das Bedienen von Flurförderzeugen, insbesondere von Gabelstaplern, ist nur Personen gestattet, die:
1. Mindestens 18 Jahre alt sind.
2. Körperlich und geistig geeignet sind (betriebsärztliche Untersuchung).
3. Theoretisch und praktisch ausgebildet wurden (gemäß DGUV Vorschrift 68) und einen Fahrausweis (Staplerschein) besitzen.

Welche Antriebsarten gibt es bei Gabelstaplern?
Die gängigsten Antriebsarten sind:
Elektrostapler: Emissionsfrei und leise, ideal für Innenbereiche. Betrieben mit Blei-Säure- oder Lithium-Ionen-Batterien.
Verbrennungsmotorische Stapler: (Diesel oder Flüssiggas/LPG): Hohe Leistung, geeignet für den Außeneinsatz und schwere Lasten.

Welches Gesetz oder welche Vorschrift regelt den Betrieb?
In Deutschland regelt die DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge), zusammen mit der DGUV Regel 108-004, die sichere Auswahl, den Betrieb und die Prüfung der Geräte sowie die Qualifikation der Bediener.

Weitere Informationen

DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge

DGUV Vorschrift 68
Flurförderzeuge

Übersicht | Inhalt | Regel herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Hinweis: DGUV Vorschrift ist die aktuelle Bezeichnung für Unfallverhütungsvorschriften nach §15 SGB VII.

Durchführungsanweisungen geben vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. Durchführungsanweisungen enthalten darüber hinaus weitere Erläuterungen zu DGUV Vorschriften.
Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser Stellen zugrundeliegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.

Die aktuell gültige Vorschrift DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ ist in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen erschienen und ersetzt die frühere Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D27.

Inhalt

DGUV Vorschrift 68 – Inhaltsverzeichnis

I. Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

II. Begriffsbestimmungen

§ 2 Begriffsbestimmungen

III. Beschaffenheit

§ 3 Beschaffenheit

IV. Betrieb
A . Gemeinsame Bestimmungen

§ 4 Allgemeines
§ 5 Betriebsanweisung
§ 6 Bestimmungsgemäße Verwendung
§ 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen
§ 8 Standsicherheit
§ 9 Mängel
§ 10 Instandsetzungsarbeiten
§ 11 Beladung
§ 12 Fahren
§ 13 Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten
§ 14 Befördern von Flurförderzeugen in Aufzügen
§ 15 Verlassen des Flurförderzeuges
§ 16 Verhalten während des Betriebes
§ 17 Be- und Entladen von Fahrzeugen und Wechselaufbauten
§ 18 Flüssiggasantrieb
§ 19 Einsatz im Freien
§ 20 Einsatz in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen
§ 21 Abgase

B. Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugen besonderer Bauart

§ 22 Flurförderzeuge mit hebbarem Fahrer- oder Bedienplatz§ 23 Flurförderzeuge mit Anbaugeräten
§ 23 Flurförderzeuge mit Anbaugeräten
§ 24 Flurförderzeuge zum Verfahren von Anhängern

C. Besondere Bestimmungen für die Mitnahme von Versicherten

§ 25 Mitnahme von Versicherten

D. Besondere Bestimmungen für den Einsatz von Flurförderzeugen mit Arbeitsbühnen

§ 26 Einsatz von Flurförderzeugen mit Arbeitsbühnen

E. Besondere Bestimmungen für den Transport hängender Lasten

§ 27 Transport hängender Lasten

F. Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugenin Schmalgängen

§ 28 Zugangssicherung an Schmalgängen
§ 29 Fluchtwege, Notausgänge
§ 30 Quergänge
§ 31 Abstandshaltung
§ 32 Kennzeichnung von Zugangsverboten
§ 33 Aufenthalt von Fußgängern
§ 34 Nebenarbeiten
§ 35 Arbeiten mit Regal- und Kommissionierstaplern
§ 36 Durchgangsverkehr

V. Prüfung

§ 37 Wiederkehrende Prüfungen
§ 38 Prüfumfang
§ 39 Prüfnachweis

VI. Ordnungswidrigkeiten

§ 40 Ordnungswidrigkeiten

VII. Inkrafttreten

§ 41 Inkrafttreten

Anhang 1

Auszug aus der DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“ § 29 Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor

Anhang 2

Auszug aus der DGUV Vorschrift 73 „Schienenbahnen“ § 27 Zusatzbestimmungen für das Bewegen von Schienenfahrzeugen ohne Einsatz von Triebfahrzeugen

Anhang 3

Quellenverzeichnis

Regel herunterladen

Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV Vorschrift 68, BGV D27, Flurförderzeuge , Gabelstapler Regeln, Staplerschein Anforderungen, UVV Prüfung Gabelstapler,  Betreiberpflichten, Vorschrift

Flurförderzeuge Befähigte Person zur Prüfung DGUV Vorschrift 68 Gabelstapler Hubwagen

Seminar Flurförderzeuge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

Seminar Flurförderzeuge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

Seminareinladung | Termine | Inhouse | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt das erforderliche Fachwissen für die sachgerechte Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von Flurförderzeugen.

Seminareinladung

Online-Seminar Flurförderzeuge

Online-Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Flurförderzeuge

Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Seminar Flurförderzeuge dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Rechtliche Grundlagen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Anwendung und Prüfung

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Rechtliche Grundlagen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Anwendung und Prüfung

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 18.-19. Mai 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 20.-21. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 21.-22. September 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 03.-04. Dezember 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 04.-05. November 2026 – Frankfurt freie Plätze

Inhouse

Dieses Seminar ist auch als Inhouse-Seminar buchbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Teilnahmegebühr

890,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen oder Schubmaststapler sind zentrale Arbeitsmittel der innerbetrieblichen Logistik. Ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit sind entscheidend für einen reibungslosen und sicheren Betriebsablauf. Um dies zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig von sachkundigen Personen geprüft werden.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden zu können. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, die einschlägigen Vorschriften sowie die praktischen Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der Prüfungen kennen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Meister, Ingenieure und Techniker
  • Betriebs-, Werkstatt- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter in Logistik, Lagerhaltung und Fördertechnik

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Flurförderzeuge dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und 68, TRBS 1203
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Arten und Baugruppen von Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler, Schubmaststapler, Hubwagen)
  • Prüfung von Flurförderzeugen
  • Ablauf und Dokumentation
  • Erkennen und Beurteilen typischer Mängel
  • Prüfintervalle, Prüfumfang und Bewertungsmaßstäbe
  • Kennzeichnung und sicherheitstechnische Anforderungen
  • Praktische Beispiele und Schadensbilder
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Horst Hoffmann ist Havariekommissar und Sachverständiger für Transport-, Verpackung-, Waren-, Lager-, Umzugsschäden sowie technische Anlagen und Maschinen.

Dipl.-Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom-Sicherheitsingenieurin, Schadensgutachterin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK-Prüferin.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Flurförderzeuge

Online-Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Flurförderzeuge

Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Flurförderzeug, Gabelstapler, Hubwagen, Schubmaststapler, Prüfung, Befähigte Person, DGUV Vorschrift 68, Instandhaltung, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Event, Veranstaltung, 2026

Wie gefällt Ihnen diese Seite?