Gefährdungsbeurteilung
Übersicht Gefährdungsbeurteilung
Einführung | Vorschriften | Zielsetzung | Schritte | Bereiche | Dokumentation | Weitere Informationen
Einführung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales und gesetzlich vorgeschriebenes Instrument im deutschen Arbeitsschutz. Sie dient der systematischen Ermittlung, Bewertung und Behebung von Gefährdungen am Arbeitsplatz, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Vorschriften
Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz
Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.
Die Pflicht zur Durchführung liegt beim Arbeitgeber, der für die ordnungsgemäße Erstellung und Aktualisierung verantwortlich ist. Fachkundige Personen können interne Mitarbeiter (z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte) oder externe Dienstleister sein.
Zielsetzung der Gefährdungsbeurteilung
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.
Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt typischerweise in einem systematischen, sich wiederholenden Prozess:
- Vorbereitung: Festlegung von Zuständigkeiten und Arbeitsbereichen
- Ermittlung der Gefährdungen: Systematisches Erfassen aller potenziellen Gefahren
- Bewertung der Gefährdungen: Einschätzung des Risikos
- Ableitung von Maßnahmen: Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technische, organisatorische, persönliche Schutzmaßnahmen)
- Umsetzung der Maßnahmen: Durchführung der festgelegten Maßnahmen
- Wirksamkeitskontrolle: Überprüfung, ob die Maßnahmen die Gefährdung beseitigt oder das Risiko ausreichend minimiert haben
- Dokumentation: Schriftliche Festhaltung des gesamten Prozesses und der Ergebnisse
Bereiche potenzieller Gefährdungen
Eine Gefährdung kann sich ergeben durch:
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
- physikalische, chemische und biologische Entwicklungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, Viren)
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
- psychische Belastung bei der Arbeit
Dokumentationspflicht
Die Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation muss mindestens Folgendes enthalten:
- Bewertung der Gefährdungen: Eine Beschreibung der identifizierten Risiken am Arbeitsplatz
- Schutzmaßnahmen: Konkrete Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung, inklusive der zugeordneten Verantwortlichen und der Fristen für die Umsetzung
- Umsetzung und Wirksamkeitsprüfung: Ein Nachweis, dass die Maßnahmen durchgeführt wurden und wie wirksam sie sind
- Datum: Das Datum der Erstellung und aller nachfolgenden Aktualisierungen












