DIN EN 1838 überarbeitet

Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-16
vom 07. Mai 2025

Im März 2025 ist die aktualisierte Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ erschienen und ersetzt damit die vorherige Fassung vom November 2019 mit Übergangsfrist bis Juni 2027. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN EN 1838 wurde komplett überarbeitet und noch stärker an gesamteuropäische Anforderungen angepasst. „Die aktuelle Norm wurde trotz Kontroversen verabschiedet, um die gewünschte Mitgeltung mit der zwischenzeitlich erschienenen DIN EN 50172 VDE 0108-100:2024-10 ‚Sicherheitsbeleuchtungsanlagen‘ sicherzustellen“, erklärt Marco Köhler, Experte im DIN-Normungsausschuss NA058-00-16AA Notbeleuchtung.

In der um ein Drittel umfangreicheren aktuellen Fassung der Norm findet der Anwender diverse Neuerungen aber auch zahlreiche Neuformulierungen mit komplexen Beispielen und Klarstellungen. Der individuellen Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung wird als Grundlage aller projektspezifischen Festlegungen ein wesentlich höherer Stellenwert beigemessen. Neben einer kompletten Neugliederung wurden Begrifflichkeiten auf Basis der DIN EN 12665:2024-10 „Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung“ neu formuliert, einige neue ergänzt und ausführlich mit Beispielen beschrieben. Als Beispiele werden Aktivierungszeit und Systembetriebsdauer genannt.

„Unsicherheit für den Anwender schafft der beschriebene Wartungsfaktor in Anlehnung an die DIN EN 12665, wo er in etwa gleichlautend definiert ist. Die Anforderungen an hervorzuhebende Stellen und spezifische Bereiche wurden erweitert. Überlegungen zu einer im Bedarfsfall verzögerten Evakuierung werden angestellt, obwohl Evakuierungsszenarien gesetzlich geregelt sind“, meint Köhler.

Außerdem wurde der Norm ein neues, umfangreiches Kapitel zur Messung und Prüfung der lichttechnischen Werte mit Beispielen zur Umsetzung hinzugefügt. Ein neuer informativer Anhang gibt Empfehlungen zur Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit von Notbeleuchtungsanlagen je nach Anwendungsart und betont ausdrücklich die Bedeutung einer Risikobewertung zur richtigen Festlegung der tatsächlich notwendigen Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit.

Die DIN EN 1838 regelt die notwendigen Bedingungen für eine wirksame Notbeleuchtung und Fluchtweg-Kennzeichnung mit künstlichem Licht in baulichen Anlagen, welche öffentlich zugänglich oder die Arbeitsstätten sind und gibt Aufschluss über die richtige Ausführung und den wirksamen Betrieb der dazu notwendigen netzunabhängigen künstlichen Beleuchtung, sowie deren erforderliche Dauer und Beleuchtungsstärke. Weiterhin stellt die Norm Anforderungen an eine wirksame Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, an die Messung der lichttechnischen Werte und an die regelmäßigen Prüfungen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Christoph Härtl
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Schlagworte
DIN EN 1838, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Norm, 2025, Lichttechnik

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Im März 2025 ist die Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ erschienen. www.dgwz.de/neue-din-en-1838-2025-notbeleuchtung-sicherheitsbeleuchtung-pm

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DIN EN 1838 überarbeitet

Bild: DIN-EN-1838-2025-Notbeleuchtung-Sicherheitsbeleuchtung-Presse.jpg
Bildquelle: ABB Kaufel
Bildunterschrift: Im März 2025 ist die neue DIN EN 1838 für Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-1838

 

DIN EN 1838 überarbeitet

Not- und Sicherheitsbeleuchtungen nach DIN EN 1838 komplett überarbeitet

Damit Personen in Notsituationen wie Netzausfällen oder Bränden nicht buchstäblich im Dunkeln stehen, muss eine geordnete Evakuierung sichergestellt werden. Die Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik –Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ regelt die notwendigen Bedingungen für eine wirksame Notbeleuchtung und Fluchtweg-Kennzeichnung mit künstlichem Licht in baulichen Anlagen, welche öffentlich zugänglich oder Arbeitsstätten sind.

Die Norm gibt Aufschluss über die richtige Ausführung und den wirksamen Betrieb der dazu notwendigen netzunabhängigen künstlichen Beleuchtung, sowie deren erforderliche Dauer und Beleuchtungsstärke. Weiterhin stellt sie Anforderungen an eine wirksame Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, sowie an die Messung der lichttechnischen Werte und zu regelmäßigen Prüfungen.

Die DIN EN 1838 wurde komplett überarbeitet und noch stärker an gesamteuropäische Anforderungen angepasst. Die Novelle trat mit Wirkung vom 01. März 2025 in Kraft. Sie ersetzt die Ausgabe vom November 2019 mit Übergangsfrist bis Juni 2027.

Geplant war die Neufassung bereits für 2022. Diese musste jedoch nach massiven Einsprüchen der Mitgliedsländer des Europäischen Komitees für Normung (CEN) nochmals bei CEN/TC 169 „Licht und Beleuchtung“ überarbeitet werden. Der nun vorliegende Stand der Norm ist zwar unter Fachleuten durchaus umstritten, wurde aber dennoch verabschiedet – auch um die gewünschte Mitgeltung mit der zwischenzeitlich erschienenen DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ sicherzustellen.

In der gut ein Drittel umfangreicheren Novelle findet der Anwender diverse Neuerungen aber auch zahlreiche Neuformulierungen mit komplexen Beispielen und Klarstellungen. Augenfällig wird der individuellen Gefährdungsbeurteilung (hier Risikobewertung), als Grundlage aller projektspezifischen Festlegungen, ein wesentlich höherer Stellenwert beigemessen als bisher.

Neben einer kompletten Neugliederung wurden Begrifflichkeiten auf Basis von DIN EN 12665:2024-10 „Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung“ neu formuliert, einige neue ergänzt und ausführlich mit Beispielen beschrieben, z.B. Aktivierungszeit und Systembetriebsdauer. Unsicherheit für den Anwender schafft etwa der sicherlich gut gemeinte, aber inkonsistent beschriebene Wartungsfaktor in Anlehnung an die DIN EN 12665, wo er in etwa gleichlautend definiert ist.

Die Anforderungen an hervorzuhebende Stellen und spezifische Bereiche wurden erweitert. Überlegungen zu einer im Bedarfsfall verzögerten Evakuierung werden angestellt, obwohl Evakuierungsszenarien gesetzlich geregelt sind. Außerdem wurde der Norm ein neues, umfangreiches Kapitel zur Messung und Prüfung der lichttechnischen Werte mit Beispielen zur Umsetzung hinzugefügt. Ein neuer informativer Anhang gibt Empfehlungen zur Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit von Notbeleuchtungsanlagen je nach Anwendungsart und betont ausdrücklich die Bedeutung einer Risikobewertung zur richtigen Festlegung der tatsächlich notwendigen Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit.

Autor: Marco Köhler, Schulungsleiter ABB Kaufel GmbH und Experte im DIN Normungsausschuss NA058-00-16AA Notbeleuchtung

Weitere Informationen

 

Neues Seminar Sicherheitsbeauftragte - Sachkunde nach DGUV 211-042

Neues DGWZ-Seminar Sicherheitsbeauftragte nach DGUV 211-042

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-06
vom 11. Februar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab März 2025 neu das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“ an. Das zweitägige Seminar wird in Präsenz und online durchgeführt. Es vermittelt die notwendige Sachkunde gemäß § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII und der DGUV Information 211-042 sowie der DGUV Vorschrift 1. Mit dieser Sachkunde dürfen Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragte tätig werden und aktiv zu einer sicheren Arbeitsumgebung beitragen. Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefährdungsbeurteilung, die Entwicklung von Sicherheitskonzepten und das Notfallmanagement behandelt.

Das Seminar richtet sich an vertrauensvolle Mitarbeiter, die als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollen, an Fachkräfte, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind, sowie an Betriebsräte. Für die Teilnahme sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich, allerdings sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion innehaben, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042“ mit Angabe der Lehrinhalte und Schulungszeiten.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 700 Euro zzgl. MwSt. Die nächste Präsenzveranstaltung findet vom 18. bis 19. März 2025 in Berlin statt. Das nächste Online-Seminar findet vom 13. bis 14. März 2025 statt. Weitere Termine, Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung stehen auf der Website www.dgwz.de/sicherheitsbeauftragte.

Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind gemäß § 22 SGB VII sowie den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, um die betriebliche Sicherheit und den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung, in der Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften, Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen zur Unfallverhütung vermittelt werden. Kay Glombik, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator sowie Referent des DGWZ-Seminars „Sicherheitsbeauftragte“, betont: „Das Seminar vermittelt ein Grundverständnis für den Arbeitsschutz und schärft das Bewusstsein für potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz. Nach der Schulung sind die Teilnehmer in der Lage, sich kompetent in die Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) einzubringen.“

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Sicherheitsbeauftragter, Sachkunde, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, DGUV 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, Seminar, 2025

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Die DGWZ bietet neu das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“ an. www.dgwz.de/sicherheitsbeauftragte

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
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Pressemitteilung: PM-2025-06-Neues-Seminar-Sicherheitsbeauftragte-Sachkunde-DGUV-211-042.pdf

Neues Seminar Sicherheitsbeauftragte - Sachkunde nach DGUV 211-042
Bild: Neues-Seminar-Sicherheitsbeauftragte-Presse.jpg
Bildquelle: DGUV
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet neu das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“ an.

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DGUV Information 208-043

DGUV Information 208-043
Sicherheit von Regalen

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Übersicht

Die DGUV Information 208-043 behandelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Lagern und Transportieren von Lasten mit Regalen und Regalanlagen gemäß der DIN EN 15 635.

Die Information gibt umfassende Anweisungen zur sicheren Nutzung und Wartung von Regalsystemen. Themen wie die richtige Montage, regelmäßige Inspektion und die Schulung der Mitarbeiter zur Prüfung der Anforderungen werden detailliert behandelt. Auch die Dokumentation der Anforderungsprüfung wird ausführlich beschrieben.

Generell trägt die Einhaltung dieser Vorschriften zur Minimierung von Unfallrisiken in Lagerbereichen bei.

 

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Arbeitsschutzvorschriften, DGUV, DGUV Regel, DGUV Regel 208-043, Lager, Lagereinrichtung, Lagergeräte, Logistik, Unfallverhütungsvorschrift, Unternehmer

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