DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-22
vom 11. Juli 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das Jahr 2025/2026 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit über 330 Präsenzveranstaltungen und 210 Online-Seminare.

Das firmen- und produktneutrale Seminarangebot legt seinen Schwerpunkt auf Themen rund um Planung, Errichtung und Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu hinzugekommen ist der Bereich Persönlichkeitsentwicklung mit Seminaren wie „Zeitmanagement und Selbstorganisation“, „Konfliktmanagement“ sowie „Führen ohne Vorgesetztenfunktion“.

Das Seminarangebot der DGWZ umfasst 41 Themen. Die Seminare werden sowohl als Präsenzveranstaltungen als auch als interaktive Online-Seminare live durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Führungskräfte, Projektmanager, Selbstständige, Mitarbeiter, Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden, die Öffentliche Hand, Facility Manager, Verantwortliche Personen sowie Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Die Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung richten sich an alle Personen, die ihre berufliche Entwicklung aktiv vorantreiben möchten. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026 für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Persönlichkeitsentwicklung. www.dgwz.de/seminarprogramm-2025-2026-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/ seminarprogramm-2025-2026-pm

Pressemitteilung: PM-2025-22-DGWZ-Seminarprogramm-2025-2026.pdf

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026

Bild: DGWZ-Seminarprogramm-2025-2026-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026 für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Persönlichkeitsentwicklung

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

DGUV Vorschrift 3 – „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Übersicht | Inhalt | Regel herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals bekannt als BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt die Prüfung und den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Ziel ist es, Unfälle durch elektrischen Strom zu verhindern und die Sicherheit der Beschäftigten im Umgang mit elektrischen Geräten zu gewährleisten. Die Vorschrift verpflichtet Arbeitgeber dazu, elektrische Betriebsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen und damit potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Die aktuell gültige Regel DGUV Vorschrift 3 ist im Januar 1997 in Kraft getreten und ersetzt die BGV A3.

 

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffe
§ 3 Grundsätze
§ 4 Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln
§ 5 Prüfungen
§ 6 Arbeiten an aktiven Teilen
§ 7 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile
§ 8 Zulässige Abweichungen
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten

Regel herunterladen

Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

DGUV_Regel_208-061DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutzvorschriften, Arbeitsschutz, DGUV, DGUV Vorschrift 3, Elektirsche Anlagen, Betriebsmittel, Regeln, Vorschriften

DGUV Information 203-080 „Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen“

DGUV Information 203-080
Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen

Übersicht | Inhalt | Richtlinie herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und bei Prüfungen können elektrische Gefährdungen auftreten. Diese Schrift erleichtert die Beurteilung der möglichen Gefährdungen.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffe
3 Gefährdungsbeurteilung
4 Organisation und Verantwortung
4.1. Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers
4.2. Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers/Betreibers
5 Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
5.1. Absturz, Durchsturz
5.2. Elektrische Gefährdungen
5.3. Weitere Gefährdungen
5.4. Kurzzeitige Arbeiten, Wartung und Instandhaltung
6 Anhang
6.1. Weitere Informationen
6.2. Literatur
6.3. Überstieg von einer Hubarbeitsbühne
6.4. Hinweise zum Brandschutz

Richtlinie herunterladen

Die Richtlinie kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DGUV Information 203-080, Photovoltaikanlagen, Photovoltaik, PV-Anlagen, Prüfung, Sicherheitsprüfung, Wartung, Instandhaltung, Elektro, Prüfung, Sachkunde, Schulung, Normen, Richtlinien

Neue Regelungen zum Umgang mit Asbest

Am 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten, die den Umgang mit Asbest in bestehenden Gebäuden neu regelt. Kernstück der neuen Verordnung ist ein risikobasierter Ansatz, das so genannte Ampelmodell. Dieses teilt Tätigkeiten mit Asbest in drei Risikobereiche ein: grünes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 10.000 Fasern/m³), gelbes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 100.000 Fasern/m³) und rotes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung über 100.000 Fasern/m³). Je nach Einstufung sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die neue Gefahrstoffverordnung 2024 erlaubt nun bestimmte Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien mit geringer und mittlerer Gefährdung unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Tätigkeiten mit hoher Gefährdung bleiben Fachbetrieben vorbehalten. Gebäude, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, gelten als potenziell asbestbelastet, wodurch eine Informationspflicht für Auftraggeber eingeführt wurde. Unternehmen müssen das Baujahr bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und bei Unsicherheiten eine Erkundung veranlassen. Neue Anforderungen an die Sachkunde betreffen neben Aufsichtspersonen nun auch Beschäftigte, die Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien ausführen, für die eine Übergangsfrist von drei Jahren gilt. Außerdem wurden neue Verbote eingeführt, darunter das Überdecken von Asbestzement-Wänden, -Decken und -Böden sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestflächen. Die Meldepflicht für Arbeiten mit Asbest an die Arbeitsschutzbehörde bleibt bestehen.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Neues Seminar Sicherheitsbeauftragte - Sachkunde nach DGUV 211-042

Neues DGWZ-Seminar Sicherheitsbeauftragte nach DGUV 211-042

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-06
vom 11. Februar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab März 2025 neu das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“ an. Das zweitägige Seminar wird in Präsenz und online durchgeführt. Es vermittelt die notwendige Sachkunde gemäß § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII und der DGUV Information 211-042 sowie der DGUV Vorschrift 1. Mit dieser Sachkunde dürfen Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragte tätig werden und aktiv zu einer sicheren Arbeitsumgebung beitragen. Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefährdungsbeurteilung, die Entwicklung von Sicherheitskonzepten und das Notfallmanagement behandelt.

Das Seminar richtet sich an vertrauensvolle Mitarbeiter, die als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollen, an Fachkräfte, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind, sowie an Betriebsräte. Für die Teilnahme sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich, allerdings sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion innehaben, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042“ mit Angabe der Lehrinhalte und Schulungszeiten.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 700 Euro zzgl. MwSt. Die nächste Präsenzveranstaltung findet vom 18. bis 19. März 2025 in Berlin statt. Das nächste Online-Seminar findet vom 13. bis 14. März 2025 statt. Weitere Termine, Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung stehen auf der Website www.dgwz.de/sicherheitsbeauftragte.

Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind gemäß § 22 SGB VII sowie den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, um die betriebliche Sicherheit und den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung, in der Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften, Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen zur Unfallverhütung vermittelt werden. Kay Glombik, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator sowie Referent des DGWZ-Seminars „Sicherheitsbeauftragte“, betont: „Das Seminar vermittelt ein Grundverständnis für den Arbeitsschutz und schärft das Bewusstsein für potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz. Nach der Schulung sind die Teilnehmer in der Lage, sich kompetent in die Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) einzubringen.“

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
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Schlagworte
Sicherheitsbeauftragter, Sachkunde, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, DGUV 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, Seminar, 2025

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Die DGWZ bietet neu das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“ an. www.dgwz.de/sicherheitsbeauftragte

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neues-seminar-sicherheitsbeauftragte

Pressemitteilung: PM-2025-06-Neues-Seminar-Sicherheitsbeauftragte-Sachkunde-DGUV-211-042.pdf

Neues Seminar Sicherheitsbeauftragte - Sachkunde nach DGUV 211-042
Bild: Neues-Seminar-Sicherheitsbeauftragte-Presse.jpg
Bildquelle: DGUV
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet neu das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“ an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/sicherheitsbeauftragte

Seminar Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die wiederkehrenden Prüfungen von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln gemäß DGUV Regel 109-017 und BetrSichV.

Seminareinladung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur PrüfungSeminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Anschlagmittel
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Lastaufnahmemittel

bzw. als Online-Seminar 1. Tag: 09:00-15:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-15:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 04.-05. August 2025 – Online-Seminar – keine Anmeldung mehr möglich
  • 29.-30. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22.-23. Januar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19.-20. März 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11.-12. Mai 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15.-16. Juli 2025 – München – keine Anmeldung mehr möglich
  • 16.-17. September 2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 14.-15. Oktober 2025 – Stuttgart – freie Plätze
  • 11.-12. November 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 09.-10. Dezember 2025 – Leipzig – freie Plätze
  • 27.-28. Januar 2026 – Nürnberg – freie Plätze
  • 17.-18. Februar 2026 – Mannheim – freie Plätze
  • 17.-18. März 2026 – Köln – freie Plätze
  • 14.-15. April 2026 – Hannover – freie Plätze
  • 05.-06. Mai 2026 – Berlin – freie Plätze
  • 09.-10. Juni 2026 – Frankfurt – freie Plätze

Teilnahmegebühr

780,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel sind gemäß DGUV Regeln 109-017 und 100-500 sowie Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Betreiber müssen die ordnungsgemäße Nutzung dieser Arbeitsmittel sicherstellen.

Nutzen

Das Seminar qualifiziert zur befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln. Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen sowie die Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Lagerung dieser Arbeitsmittel. Sie werden mit den Aufgaben und Pflichten des Betreibers sowie der befähigten Person vertraut gemacht und erhalten praxisrelevante Kenntnisse zur sicheren Prüfung und Dokumentation.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln nach DGUV Regel 109-017“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Leiter von Betrieben, Fertigungen, Montagen
  • Meister, Techniker

Dieses Seminar ist für alle Personen geeignet, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an Anschlagmitteln oder Lastaufnahmemitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen für Befähigte Personen gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen:
    ArbschG, BetrSichV, MVO, TRBS 1203, VDI 4068 Blatt 1, VDI-MT 4068 Blatt 2, VDI 2700 Blatt 3.1, DIN EN 12195, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-013
  • Befähigte Person – Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Grundlagen Arbeitsschutz, Betriebssicherheit
  • Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Arten, Auswahl, Einsatz, EU-Konformität und CE-Kennzeichnung
  • Sachgerechte Aufbewahrung
  • Ablegereife
  • Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
  • Dokumentationspflichten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Horst Hoffmann ist langjähriger Ausbilder, freiberuflicher Sachverständiger und Havariekommissar
  • Marco Kolender ist langjähriger freiberuflicher Ausbilder rund um die Logistik und zertifizierter Arbeitsmittel Prüfer. Inhaber von MaKo Ausbildung und Schulungen. Schwerpunkte sind Ladungssicherung, Krane und Anschlagmittel
  • Dipl. Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom Sicherheitsingenieurin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK Prüferin
  • Michael Simon ist Schulungsleiter und Geschäftsführer der Schulungsbox GbR, Sachverständiger für Ladungssicherung und Gefahrengutachter
  • Karsten Stein ist freiberuflicher Dozent und staatlich geprüfter Logistiker
  • Dipl. Ing. Volker Sukany ist langjähriger Referent, Ausbilder und Prüfer von Arbeitsmitteln

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Bei Fragen zur Veranstaltung richten Sie sich gerne an Frau Nevena Vasilachi, Referentin für Veranstaltungsorganisation, Telefon 06172 98185-37, E-Mail nevena.vasilachi@dgwz.de.

Weitere Informationen

Stichworte
Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-013, VDI-MT 4068 Blatt 2:2024-10, Prüfung, Dokumentation, Lasten, Anschlagseile, Hebezeuge, Schäkeln, Kran, Ketten, Hebetechnik, Sicherheit, Unfallprävention, Arbeitsschutz, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit, TRBS 1203, Befähigte Person, Instandhaltung, Wartung, Seminar, Online-Seminar, Schulung, Sachkunde, 2025, 2026

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Neue ASR A2.3 erschienen

Änderungen der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-24

Im November 2024 sind Änderungen an der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Änderungen von November 2024 beziehen sich auf die Fassung von März 2022.

Die Regelungen zu dynamischen optischen Sicherheitsleitsystemen wurden präzisiert. Abschnitt 9 erhielt eine formale Überarbeitung der Struktur und wurde um spezifische Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ergänzt, die technisch bedingt mit netzersatzfähigen Anlagen auf Verbrennungsmotorbasis betrieben werden, beispielsweise in medizinisch genutzten Bereichen.

Die Übergangsregelung für bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wurde auf Gebäude beschränkt, deren Bau bis zum 30. April 2025 abgeschlossen ist oder deren Bauantrag bis zu diesem Datum gestellt wurde. Außerdem wurden zwei zusätzliche Normen in die Literaturhinweise aufgenommen und der gesamte Text wurde redaktionell überarbeitet.

Neben der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ wurden auch Änderungen an den ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume“ sowie an der ASR A4.4 „Unterkünfte“ vorgenommen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und bieten praktische Orientierung für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsplätzen. Sie definieren verbindliche Mindeststandards für Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz. Durch die ASR erhalten Unternehmen klare Leitlinien, um die gesetzlichen Anforderungen effizient und praxisgerecht umzusetzen, und tragen so aktiv zur Schaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsumgebungen bei. Die Verantwortung für die ASR liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) für Erarbeitung und Aktualisierung der ASR zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sorgt schließlich für die Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax  06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
ASR, A2.3, Fluchtwege, Notausgänge, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsleitsysteme, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitssicherheit, Technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenrichtlinie

Tweet-Vorschlag
Im November 2024 sind Änderungen an der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen.
www.dgwz.de/aenderungen-asr-a2-3

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/aenderungen-asr-a2-3

Pressemitteilung: PM-2024-24-Aenderungen-ASR-A2.3-Fluchtwege-Notausgaenge.pdf (PDF)

Neue ASR A2.3 erschienen

Bild: ASR-A2-3-Fluchtwege-Notausgaenge-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Im November 2024 traten Änderungen der ASR in Kraft.

Weiterführende Informationen
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge

Neue ASR A2.3 erschienen

Neue ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen

Im November 2024 wurden Änderungen an den ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“, ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume“ und ASR A4.4 „Unterkünfte“ veröffentlicht.

Die Neufassung der ASR A2.3 trat im März 2022 in Kraft. Die Änderungen von November 2024 beziehen sich auf diese Fassung. Betroffen sind die Regelungen zu dynamischen optischen Sicherheitsleitsystemen, die präzisiert wurden. Abschnitt 9 erhielt eine formale Überarbeitung der Struktur und wurde um spezifische Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ergänzt, die technisch bedingt mit netzersatzfähigen Anlagen auf Verbrennungsmotorbasis betrieben werden, beispielsweise in medizinischen Einrichtungen. Die Übergangsregelung für bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wurde auf Gebäude beschränkt, deren Bau bis zum 30. April 2025 abgeschlossen ist oder deren Bauantrag bis zu diesem Datum gestellt wurde. Außerdem wurden zwei zusätzliche Normen in die Literaturhinweise aufgenommen, um die fachlichen Änderungen zu unterstützen. Ferner wurden im gesamten Text redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und bieten praktische Orientierung für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsplätzen. Sie definieren verbindliche Mindeststandards für Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz. Durch die ASR erhalten Unternehmen klare Leitlinien, um die gesetzlichen Anforderungen effizient und praxisgerecht umzusetzen, und tragen so aktiv zur Schaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsumgebungen bei. Die Verantwortung für die ASR liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) für Erarbeitung und Aktualisierung der ASR zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sorgt schließlich für die Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Übersichtsseite Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte – Übersicht

Übersicht zu Sicherheitsbeauftragte

Einführung | Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen. Der Begriff „Sicherheitsbeauftragter“ wird im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Unternehmen, die unter den Geltungsbereich dieser Regelungen fallen, sind verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu benennen, um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen.

Artikel 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, eine sichere Umgebung im Unternehmen zu schaffen und geeignete Mittel bereitzustellen, um die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu sichern. Sicherheitsbeauftragte unterstützen hierbei durch Überwachung, Beratung und Identifikation von Gefährdungen.

Verfügt die Unternehmensleitung nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, kann sie die Verantwortung für bestimmte Aufgaben an geeignete Sicherheitsbeauftragte übertragen. Die Beauftragung erfolgt schriftlich und legt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar fest. Sicherheitsbeauftragte haben eine besondere Stellung und sind verpflichtet, Maßnahmen zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit zu fördern. Sie können sowohl interne Mitarbeiter als auch externe Dienstleister sein, die speziell geschult und qualifiziert sind. Durch ihr Fachwissen tragen sie maßgeblich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zur Sicherheit der Mitarbeiter bei.

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Laut Arbeitsschutzgesetz und weiterer Vorschriften haben Sicherheitsbeauftragte die Aufgabe, den Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterstützen. Zu ihren Kernaufgaben zählen:

  • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen
  • Identifikation von Gefährdungen am Arbeitsplatz und Einleitung geeigneter Maßnahmen
  • Beratung von Mitarbeitern und Arbeitgebern zu sicherheitsrelevanten Themen
  • Dokumentation und Meldung von Unfällen, Beinaheunfällen und Gefährdungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen

Normen und Vorschriften

Für Sicherheitsbeauftragte gelten folgende Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Sicherheitsbeauftragter, Sachkunde, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-22

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die MBO bringt Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die geänderte MBO bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren. Die MBO dient als Vorlage und muss nun durch Änderungen der Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in geltendes Recht umgesetzt werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax  06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag

Im Juli 2024 trat die neue Musterbauordnung (MBO) mit gelockerten Abstandsregeln für Solaranlagen in Kraft. www.dgwz.de/neue-musterbauordnung-2024

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
https://www.dgwz.de/neue-musterbauordnung-2024

Pressemitteilung:PM-2024-22-Neue-Musterbauordnung-2024.pdf (PDF)

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Bild 1:
PM-2024-22-Neue-Musterbauordnung-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen von November 2023 in Kraft

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Bild 2:
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Neue-Musterbauordnung-2024-Titel-Presse.pdf (PDF)
Bildquelle: IS-Argebau
Bildunterschrift: Titel der neuen Musterbauordnung (MBO) vom Juli 2024.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/musterbauordnung