Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-22

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die MBO bringt Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die geänderte MBO bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren. Die MBO dient als Vorlage und muss nun durch Änderungen der Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in geltendes Recht umgesetzt werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Im Juli 2024 trat die neue Musterbauordnung (MBO) mit gelockerten Abstandsregeln für Solaranlagen in Kraft. www.dgwz.de/neue-musterbauordnung-2024

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
https://www.dgwz.de/neue-musterbauordnung-2024

Pressemitteilung:PM-2024-22-Neue-Musterbauordnung-2024.pdf (PDF)

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Bild 1:
PM-2024-22-Neue-Musterbauordnung-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen von November 2023 in Kraft

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Bild 2:
Neue-Musterbauordnung-Titel-Presse.jpg (JPG)
Neue-Musterbauordnung-2024-Titel-Presse.pdf (PDF)
Bildquelle: IS-Argebau
Bildunterschrift: Titel der neuen Musterbauordnung (MBO) vom Juli 2024.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/musterbauordnung

Neue Musterbauordnung erschienen (MBO)

Neue Musterbauordnung (MBO)

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Die Musterbauordnung bringt wichtige Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die Musterbauordnung 2023 bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren.

 

Autor: Aimée Dietrich, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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VDI-EE 4031 Empfehlung zur Arbeitssicherheit

VDI-Empfehlung zur Arbeitssicherheit

Im August 2024 ist die neue VDI-EE 4031 erschienen. Die Expertenempfehlung verfolgt mit der darin vorgestellten „Vision Zero“ eine teamorientierte Arbeits- und Gesundheitsschutzkultur, die auf eine unfall- und krankheitsfreie Arbeitsumgebung abzielt. Die „Vision Zero“ wurde von der International Social Security Association (ISSA) konzipiert und richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit in mittelständischen und großen Unternehmen und stellt praktische Empfehlungen zur Verbesserung bestehender Arbeitsschutzprozesse bereit.

Die VDI-EE 4031 kann ab 67,60 EUR inkl. MwSt. erworben werden.

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bvfa veröffentlicht Merkblatt zu Wandhydranten

bvfa veröffentlicht Merkblatt zu Wandhydranten

Der Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) hat im Juli 2024 ein Merkblatt zur überarbeiteten Norm DIN 14462:2023-07 veröffentlicht, welche die vorige Fassung DIN 14462:2012 ohne Übergangszeit ersetzt. Das Merkblatt informiert umfassend über die wesentlichen Änderungen, die sich auf die Anforderungen und den Einsatz von Wandhydranten in Gebäuden auswirken. Die neue DIN 14462 gilt seit Juli 2023 und regelt die Planung, Installation und Wartung von Wandhydrantenanlagen und enthält wichtige Neuerungen, die auf die Erhöhung der Sicherheit und Effizienz im Brandschutz abzielen.

In dem Merkblatt werden die relevanten Punkte der Normänderung praxisnah erläutert, um Fachleuten eine aktuelle Orientierungshilfe zu bieten. Besonders hervorgehoben werden Aspekte wie die Anpassung der Prüfanforderungen, neue Installationsvorgaben sowie die veränderten Wartungsintervalle. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur für den Brandschutz wichtig, sondern auch für die Sicherheit aller Gebäudenutzer.

Das Merkblatt steht auf der Website des bvfa kostenlos zum Download bereit und richtet sich an Planer, Installateure und Betreiber von Brandschutzanlagen, die sich über die aktuellen rechtlichen und technischen Standards informieren möchten.

Autor: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Farbige LED-Leuchten für Augenduschen

Augenduschen richtig ausleuchten

Bei der Umsetzung von Beleuchtungskonzepten rücken verstärkt Produktionsstätten und Einrichtungen in den Fokus, die in besonderer Weise beleuchtet werden müssen. Ein spezieller Bedarf besteht bei Sicherheitseinrichtungen, die unverwechselbar farbig markiert werden müssen. Durch Leuchten mit farbigen LED ist dies besonders möglich, da monochrome LED mit einer sehr hohen Farbsättigung einhergehen. Vorteilhaft ist dies für die Standorte von Not- und Augenduschen. Denn als technische Einrichtung zur Ersten Hilfe müssen Notduschen jederzeit schnell auffindbar sein, um bei akuten Verätzungen, Verbrennungen oder eingedrungenen Fremdkörpern ein sofortiges Ab- oder Ausspülen zu gewährleisten.

Nach der DGUV Information 213-850 sind seitens des Arbeitgebers die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Wo eine Gefährdungsbeurteilung die Installation von Körper- und Augenbrausen erforderlich macht, sollten diese Einrichtungen von jedem Ort innerhalb von fünf Sekunden zu erreichen sein. Deshalb muss dafür gesorgt sein, dass im Augenblick der Orientierung keine Zeit verloren geht. Dabei sollte die Lichtquelle zwei Funktionen erfüllen und neben der Kennzeichnung der Sicherheitseinrichtung die nähere Umgebung der Einrichtung ausleuchten.

Autor: Rico Schulz, Produktmanager Leuchten, R. STAHL Schaltgeräte GmbH

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Sichere Lagerung von Lösungsmitteln

Sichere Lagerung von Lösungsmitteln

Lösungsmittel sind Gefahrstoffe, die in der Regel brennbar und flüchtig sind. Daher sind spezielle Schutzmaßnahmen für die Lagerung zu treffen, die überwiegend durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 vorgegeben werden.

Bei Säuren oder Laugen ist beispielsweise auf die Medienbeständigkeit der Auffangwanne zu achten. Bei entzündbaren Medien sind gesetzliche Brandschutzvorschriften zu berücksichtigen. Liegt eine explosionsfähige Atmosphäre vor, ist die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU einzuhalten. Sollen verschiedene Medien gelagert werden, sind die Zusammenlagerungsvorschriften gemäß TRGS 510 zu beachten.

Autorin: Maren Matzeik, Marketing Managerin Engineered Solutions, Denios Direct GmbH

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Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Müssen Gefährdungsbeurteilungen aktuell sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz mit der angehängten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Mitarbeiter vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sowie den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen. Arbeitsmittel und die Umgebungsbedingungen der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt und die Gefährdungen analysiert werden, die von den Arbeitsgegenständen ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt ist ebenso die Einbindung der Herstellerinformationen und die Bewertung von Sicherheitsdatenblättern bei Gefahrstoffen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen die Bezeichnung des Arbeitsbereiches/Arbeitsplatzes sowie den Betriebszustand zum Zeitpunkt der Analyse. Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen werden hierbei systematisch aufgeführt. Es folgt eine Einschätzung des Risikos und Dokumentation der herangezogenen Beurteilungskriterien. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung sind umzusetzen. Abschließend wird deren Wirkung kontrolliert und der Ersteller der GBU dokumentiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Betriebsanweisung erstellt, um Mitarbeiter korrekt einzuweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Wenn es Änderungen im Arbeitsablauf, den verwendeten Arbeitsmitteln oder in einem Gesetz gibt, ist es notwendig, die Risiken neu zu bewerten. Auch ein Arbeitsunfall ist ein Grund für eine Überprüfung. Wenn bei schweren Unfällen die Behörden eingeschaltet werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen i.d.R. direkt bei der Befragung mit vorgelegt werden. Auch wenn der Verantwortliche Pflichten delegiert oder extern beauftragt hat, ist die Einhaltung vom Delegierenden zu überwachen. Die Erstellung und ständige Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um Sicherheit für die Beschäftigten und Rechtssicherheit für den Unternehmer zu gewährleisten.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona GmbH

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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-01 vom 13. Januar 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ neu an. Die dreitägige Weiterbildung vermittelt die rechtlichen Verordnungen sowie die methodische Vorgehensweise und bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und rechtssicher dokumentiert werden.

Die Schulung richtet sich vor allem an verantwortliche Personen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Sicherheitsingenieure und Behördenvertreter. Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 890 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 29. bis 31. März 2022 in Frankfurt am Main und vom 12. bis 14. Juli 2022 in Stuttgart statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 6. Mai 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung abgerufen werden.

„Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden, sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Diese führt eine fachkundige Person in enger Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Betriebsleiter, dem Meister und einem oder mehreren Sicherheitsbeauftragten durch. In der Regel begleiten auch Arbeitsmedizin und Betriebsrat die Erstellung aktiv“, weiß Kay Glombik, Geschäftsführer bei Arfa – Sicherheit und Innovation sowie Referent bei der DGWZ. Die Vorgehensweise ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht festgelegt, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Gefährdungsbeurteilung (ASR V3) gliedern die Schritte in Ermitteln der Gefährdungen, Beurteilen der Gefährdungen (Risikobewertung), Festlegen von Maßnahmen, Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen, erneute Beurteilung nach Umsetzung der Maßnahmen sowie Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen sind unabhängig von deren Rechtsgrundlage regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und spätestens bei Änderung des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverfahrens, bei dem Einsatz neuer Stoffe und Geräte, aber auch bei Änderungen rechtlicher Bestimmungen oder anlassbezogen bei Vorfällen, fortzuschreiben. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Laut § 5 des ArbSchG und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Gefährdungen am Arbeitsplatz können sich durch Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sowie Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit ergeben. Zudem können die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, die unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten und die psychischen Belastungen bei der Arbeit die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern gefährden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
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61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Neues DGWZ-Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“. #Gefährdungsbeurteilung #Arbeitsschutz www.dgwz.de/seminar-gefaehrdungsbeurteilungen-Arbeitsschutz

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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Bildquelle: DEKRA
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung

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Torabsicherung durch Lichtgitter

Torabsicherung durch Lichtgitter

In Produktions- und Lagerhallen werden an kraftbetätigten Toren Gefahren beim Schließen durch Schaltleisten oder berührungslos wirkende Sensoren abgesichert. Dies geschieht immer häufiger über Lichtgitter, die in der Führungsschiene verbaut werden. Ist einer der Lichtstrahlen unterbrochen, weil sich eine Person oder ein Fahrzeug im Schließbereich des Tores befindet, schließt das Tor nicht beziehungsweise die bereits eingeleitete Schließbewegung wird zur Öffnungsbewegung umgekehrt. Jedoch durchbricht der Torflügel selbst beim Schließen die Strahlen des Lichtgitters, da sie in der Schließebene verlaufen. Die Detektion muss also Stück für Stück ausgeblendet werden, damit das Tor schließen kann.

An vielen Toren wird das Ausblenden bereits eingeleitet, wenn der oberste Strahl zuerst und dann alle folgenden durchbrochen werden. Diese Abfolge kann aber auch anders als durch den Torflügel ausgelöst werden. So deaktiviert zum Beispiel die Durchfahrt einer Gelenkmast-Bühne ungewollt die Lichtstrahlen und es entsteht ein ungesicherter Abschnitt.

Die Folgen können fatal sein, da für den Nutzer das Deaktivieren der Sicherheitseinrichtung in dieser Situation nicht erkennbar ist. Die Entwicklung der Schutzeinrichtungen geht jedoch stetig weiter und an der Beseitigung dieser Sicherheitslücke wird gearbeitet. Zudem sind Ergänzungen für Normanforderungen in Vorbereitung.

Torabsicherung durch Lichtgitter

Autorin: Sonja Frieß, Referentin des Themenfelds „Fenster, Türen, Tore“, Sachgebietsleiterin „Bauliche Einrichtungen und Leitern“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

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Neues DGWZ-Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-14 vom 16. September 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ an. Damit werden Fachleute zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen zum sogenannten Regalinspekteur ausgebildet. Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Montage und Statik, Instandhaltung und Reparatur, Gefährdungsbeurteilung und Unfallgefahren sowie Schutzmaßnahmen.

Nach DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ und DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und Geräte“ (BGR 234) müssen Einfahr-, Durchfahr-, Durchlauf-, Fachboden- und Kragarmregale, Mehrgeschossanlagen und Palettenregale von einer sachkundigen Person überprüft werden. Für die jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 muss eine Ausbildung zum Regalinspekteur absolviert werden. Zur wöchentlichen Sichtkontrolle sind unter anderem Personen befähigt, die ein Seminar zum Regalprüfer besucht haben.

Regalanlagen sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu unterziehen. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von Befähigten Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ und die DGUV-Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ einzubeziehen.

Das zweitägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte der Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar mit Zertifizierung beträgt 645 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 9. bis 10. November 2021 in Hamburg und vom 23. bis 24. November 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare finden vom 18. bis 19. November 2021 und vom 6. bis 7. Januar 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/regalanlagen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neues DGWZ-Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“. #Arbeitssicherheit #BefaehigtePerson #Regalanlagen #Regalprüfung www.dgwz.de/seminar-regalanlagen-befaehigte-person-pruefung-din-en-15635

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Bildquelle: Hekatron Vertriebs GmbH
Bildunterschrift: Regalanlagen müssen regelmäßig gemäß DIN EN 15635 durch eine Befähigte Person geprüft werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/regalanlagen