Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Teilnahme an Veranstaltungen der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)

Stand 17.02.2020

Die Teilnahmebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Seminargebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen und ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Für einen Rücktritt zwischen vier und zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Gebühr von 100 Euro berechnet, ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder wenn der Teilnehmer nicht erscheint wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Ersatzteilnehmer können ohne Mehrkosten gestellt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere bei Ausfall des Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Andere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Gerichtsstand ist Bad Homburg.

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Neue Betriebssicherheitsverordnung seit 1. Juni 2015 in Kraft

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist seit dem 01.06.2015 in Kraft. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen für Unternehmer und Arbeitgeber zusammengefasst:

Die notwendige Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur das Arbeitsmittel selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände. Sie muss bereits vor dem Beschaffungsprozess begonnen und fachkundig durchgeführt werden, z.  B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen, die die Ergreifung notwendiger Schutzmaßnahmen durch fachkundige Beschäftigte sicherstellt.

Fremdfirmen müssen vom Unternehmer vorher über Gefährdungen durch Arbeitsmittel und über besondere Verhaltensregeln im Betrieb informiert werden.Umgekehrt müssen Auftragnehmer über Gefährdungen, die durch ihre Arbeiten entstehen, den Auftraggeber und andere beteiligte Firmen informieren.

In Aufzügen muss bis spätestens 31.12.2020 ein wirksames, mit einer Notrufzentrale verbundenes Zweiwege-Kommunikationssystem montiert sein. Zu jeder Aufzugsanlage muss ein Notfallplan erstellt werden. Prüfungen erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Gefährdungsbeurteilung

Jetzt umfasst die Gefährdungsbeurteilung nicht nur die Gefährdungen bei der Verwendung des Arbeitsmittels durch das Arbeitsmittel selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände. Dabei sind vor allem folgende Kernpunkte zu berücksichtigen:

  • die Gebrauchstauglichkeit inkl. der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung
  • die sicherheitsrelevanten und ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe
  • die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
  • vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdungen bei Maßnahmen zu deren Beseitigung Gefährdungsbeurteilung auch für alle überwachungsbedürftigen Anlagen, also auch für Anlagen, bei denen ausschließlich Dritte gefährdet sind.

Außerdem soll mit der Gefährdungsbeurteilung bereits vor dem Beschaffungsprozess – also schon in der Planung – begonnen werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss fachkundig, zum Beispiel durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt durchgeführt werden, wenn der Unternehmer nicht selber fachkundig ist.

Praktische Konsequenz: Die Gefährdungsbeurteilung ist nun viel umfassender definiert, als bisher. Sie beginnt jetzt schon bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln für das Unternehmen. Achtung, das Vorhandensein eines CE-Zeichens reicht nicht mehr aus, denn der Hersteller des Arbeitsmittels kann nicht die Bedingungen im Betrieb kennen, die aber nun zu berücksichtigen sind. Denken Sie außerdem daran, dass bei der Verwendung von Arbeitsmitteln altersbedingt unterschiedliche Belastungen auftreten können. Das muss berücksichtigt werden, zum Beispiel durch die Bereitstellung altersvariabler Arbeitsmittel.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen zukünftig noch mehr und früher in den Planungs- und Beschaffungsprozess für Arbeitsmittel eingebunden werden.

Instandhaltung

Der Unternehmer muss Instandhaltungsmaßnahmen treffen, die sicherstellen dass Arbeitsmittel während ihrer gesamten Verwendungsdauer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und sich in einem sicheren Zustand befinden.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen, die die Ergreifung notwendiger Schutzmaßnahmen durch fachkundige, beauftragte und unterwiesene Beschäftigten oder in gleicher Weise geeigneten Auftragnehmern sicherstellt.

Es muss eine verantwortliche Person für die Durchführung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden. Werden bei Instandhaltungsmaßnahmen die für den Normalbetrieb getroffenen technischen Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder müssen solche Arbeiten unter Gefährdung durch Energie durchgeführt werden, so ist die Sicherheit der Beschäftigten durch andere geeignete Maßnahmen sicher zu stellen.

Praktische Konsequenz: Vor jeder Instandhaltungsmaßnahme benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung. Ohne die geht es nicht mehr. Eine unverzügliche Instandhaltung unter Leitung einer verantwortlichen Person ist Pflicht.

Betriebsstörungen

Unsichere Betriebszustände sind unzulässig und zu vermeiden. Das gilt besonders bei An- und Abfahr- sowie Erprobungsvorgängen. Geht das nicht, müssen Sie Maßnahmen zu deren Beherrschung zu treffen.

Beschäftigte und Dritte müssen bei einem Unfall oder Notfall unverzüglich gerettet und ärztlich versorgt werden können. Dazu sind geeignete Zugänge zu schaffen und ggf. Befestigungsmöglichkeiten für Rettungseinrichtungen vorzusehen. Sind spezielle Informationen über Maßnahmen bei Notfällen erforderlich, müssen diese auch Rettungsdiensten zur Verfügung stehen.

Müssen Sie bei Rüst-, Einrichtungs- und Erprobungsarbeiten oder ähnlichen Vorgängen, beispielsweise bei der Fehlersuche, die technischen Schutzmaßnahmen für den Normalbetrieb ganz oder teilweise außer Betrieb nehmen, oder müssen solche Arbeiten unter Gefährdung durch Energie durchgeführt werden, so müssen Sie die Sicherheit der Beschäftigten durch andere geeignete Maßnahme gewährleisten. Besonders sind dabei Gefahrenbereiche mit Zutrittsverbot abzugrenzen. Ist ein Aufenthalt im Gefahrenbereich erforderlich, müssen Sie die Sicherheit der Beschäftigten durch weitere Maßnahmen gewährleisten.

Praktische Konsequenz: Sie müssen mittels Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen für Betriebsstörungen und besondere Betriebszustände festlegen und umsetzen. Der Dokumentationsaufwand wird höher werden.

Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

Arbeiten dürfen nur durch betriebsfremde Personen (Fremdfirmen) ausgeführt werden, wenn diese über die nötige Fachkunde verfügen. Fremdfirmen müssen vom Unternehmer vorher über Gefährdungen durch Arbeitsmittel und über besondere Verhaltensregeln im Betrieb informiert werden. Auf der anderen Seite müssen die Auftragnehmer über Gefährdungen, die durch ihre Arbeiten entstehen, den Auftraggeber und andere beteiligte Firmen informieren. Diese gegenseitige Informationspflicht gilt auch, wenn mehrere Unternehmen in einem Betrieb arbeiten. In diesem Fall müssen sie sich auch gegenseitig über auftretende Gefährdungen informieren.

Bei der Gefährdungsbeurteilung und der Abstimmung von Schutzmaßnahmen müssen alle betroffenen Arbeitgeber zusammenarbeiten. Tritt eine zusätzliche Gefährdung für Beschäftigte anderer Arbeitgeber auf, ist für die Abstimmung der Schutzmaßnahmen eine, hinsichtlich der zu treffenden Schutzmaßnahmen weisungsbefugte, Person zu bestellen. Die Bestellung einer solchen Person entbindet die einzelnen Arbeitgeber aber nicht von ihren Pflichten.

Praktische Konsequenz: Der gegenseitigen Abstimmung und Dokumentation wird eine höhere Bedeutung zukommen, als oftmals bisher gelebt. Betriebsordnungen für Fremdfirmen werden zunehmend zum Alltag werden.

Neuregelung zu Aufzugsanlagen

Im Fahrkorb muss bis spätestens bis zum 31.12.20202 ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem montiert sein, welches ständig eine Notrufzentrale erreichen kann.

Zu jeder Aufzugsanlage muss bis zum 31.05.2016 ein Notfallplan erstellt werden, der mindestens folgende Angaben enthält:

  • Standort der Anlage
  • Verantwortlicher Arbeitgeber
  • Personen, die Zugang zu der Anlage haben
  • Personen, die eine Befreiung eingeschlossener Personen vornehmen können
  • Kontaktdaten von Personen, die Erste Hilfe leisten können
  • Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage

Instandhaltungsarbeiten müssen anhand der Art und Intensität der Nutzung der Anlage festgelegt werden.

Mit dem Ziel der Sicherheit der Anlage bis zur nächsten Prüfung müssen diese durchgeführt werden. Dabei sind auch alle externen Sicherheitseinrichtungen zu betrachten. Prüfungen erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und zwar

  • vor erstmaliger Inbetriebnahme
  • regelmäßig Wiederkehrend, längstens alle 2 Jahre (Hauptprüfung)
  • in der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen als Zwischenprüfung

dabei ist in der Aufzugskabine eine Prüfplakette anzubringen, aus der sich das Datum der nächsten Prüfung (Monat/Jahr) und die prüfende ZÜS ergeben.

Der Autor
Holger Kück ist Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von KUECK Industries Ltd.

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Die Nutzung von Standard-IT-Geräten und die Verbindung über vorhandene IT-Netze oder das Internet erhöhen die Wirtschaftlichkeit. So können Diagnose, Entstörung und Softwareaktualisierungen aus der Ferne erfolgen, ohne den Geschäftsbetrieb zu stören. Die Fernwartung von Gebäudetechnik und Sicherheitssystemen ist heute bereits Realität und spart Zeit und Kosten durch weniger Service-Einsätze vor Ort. Die sichere Verbindung mit dem Servicecenter der Wartungsfirma erfolgt verschlüsselt und durch zugriffsgeschützte Verbindungen.

Allerdings birgt die Vernetzung auch Risiken durch unerlaubte Zugriffe von außen. Dafür müssen entsprechende IT-Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Voraussetzung für eine digitale Vernetzung gebäudetechnischer Systeme sind daher IT-Sicherheitsfunktionen wie Firewalls, Verschlüsselung und Authentifizierung. Betreiber, Planer und Errichter müssen sich darauf einstellen, zukünftig noch mehr IT-Wissen aufzubauen oder externe Dienstleister einbinden. (ns)

Autor: Norbert Stühmer, Produktbereich Gebäudesicherheit, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Nach der Anmeldung erhält jeder Teilnehmer eine kostenlose Eintrittskarte für den Tagesbesuch der Light+Building, besondere Anreisekonditionen, einen kompakten Messeführer mit vielen Neuheiten einzelner Hersteller, eine Auflistung der zuständigen Planer-Ansprechpartner und ein Messepaket mit Produktinformationen für Planer. Die Light+Building ist die weltgrößte Messe für Architektur, Licht, Elektrotechnik und Gebäudeautomation.

Sicherheitsseminare für medizinische Einrichtungen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr bundesweites Angebot an firmen- und produktneutralen Seminaren zur Gebäudetechnik für medizinische Einrichtungen in 2014 weiter ausgebaut. Neu hinzugekommen ist die eintägige Schulung „Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834„. Das eintägige Training kostet 420 Euro netto und richtet sich an verantwortliche und haustechnische Mitarbeiter in Krankenhaus, Klinik, Alten- und Pflegeheim, damit sie die Anlagen selbständig projektieren, installieren und die Instandhaltung durchführen können. Die aktuellen Kurs-Termine können auf der Website www.dgwz.de/rufanlagen abgerufen oder per E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de angefordert werden. Rufanlagen werden auch als Schwesternrufanlagen, Lichtrufanlagen, Personenrufanlagen und Patientenrufanlagen bezeichnet.

Zwei weitere DGWZ-Fortbildungen für medizinische und Pflegeeinrichtungen dauern jeweils zwei Tage und kosten je 630 Euro netto. Der Lehrgang „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme“ schult die Teilnehmer auf den rechtssicheren Betrieb. Die Anlagen sind auch für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe vorgeschrieben. Neue Termine werden auf der Website www.dgwz.de/notbeleuchtung eingestellt.

Der Lehrgang „Sicherheitsstromversorgung“ versetzt die Teilnehmer in die Lage, ihre Anlagen wirtschaftlich zu betreiben und dass bei Stromausfall überlebenswichtige Geräte weiter funktionieren und Menschen über beleuchtete Flucht- und Rettungswege sicher ins Freie geleitet werden können. Die relevanten Normen, Vorschriften, Richtlinien, Gesetze und die Veranstaltungs-Termine werden auf der Website www.dgwz.de/sicherheitsstromversorgung aufgelistet.

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Sicherheitsstromversorgung für KrankenhäuserDie Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit führt das zweitägige Seminar „Sicherheitsstromversorgung in medizinischen Einrichtungen“ in 2014 in verschiedenen Städten wie Mülheim an der Ruhr, Hildesheim, Mannheim und Erfurt durch. Die Notstromversorgung in Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeheimen dient dem Schutz der Patienten, Mitarbeiter und Besucher. Bei Stromausfall gewährleistet eine unterbrechungsfreie Stromversorgung weiterhin den Betrieb von elektrischen Anlagen und hilft beim Fortführen und Beenden von kritischen Tätigkeiten und dem Verlassen von Gebäuden. Batteriegestützte zentrale Stromversorgungsanlagen sorgen bei Stromausfall für die unterbrechungsfreie Stromversorgung. Der Betreiber ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen durch geschultes Personal und hat nicht zuletzt ein starkes Interesse an einem wirtschaftlichen Betrieb.

Alle Seminar-Termine und weitere Informationen sind auf der Website www.dgwz.de/ssv erhältlich.

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Honorare durchsetzen mit der neuen HOAI 2013

Seit 17. Juli 2013 unterliegen Architekten- und Bauverträge zwingend dem neuen Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013). Die Honorarordnung legt zwar höhere Honorare fest, aber in der Praxis lassen sich diese von Planern nur schwer erzielen. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet deshalb ein Kompakt-Seminar für Architekten, Planer und Ingenieure aller Fachrichtungen an, wie sie ihre Honorare auch mit der neuen HOAI 2013 richtig durchsetzen und sichern. Die Veranstaltung findet bundesweit an außergewöhnlichen zentralen Orten an zehn Terminen im Herbst 2013 statt und kann über die Website www.dgwz.de/hoai gebucht werden.

In dem Tages-Seminar erhalten die Teilnehmer praktische Tipps für die Honorarabrechnung und juristische Empfehlungen für die Vertragsgestaltung für die Durchsetzung und Sicherung ihrer Honorare mit der neuen HOAI 2013 und die Änderungen zur Vorgängerfassung HOAI 2009.

Weiterführende Informationen

Seminar: Neue HOAI 2013 – Honorare richtig durchsetzen und sichern

DB-Veranstaltungsticket Deutsche Bahn

DB-Veranstaltungsticket Deutsche Bahn

DB-Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn

Ab 59 Euro einfache Fahrt zur DGWZ-Veranstaltung mit dem Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn.

Direkt zur Buchung

Die Buchung des DB-Veranstaltungstickets ist mit folgendem Link möglich:

https://www.veranstaltungsticket-bahn.de/?event=23840&language=de

  • Die Buchung ist bis kurz vor Abfahrt des Zuges möglich.
  • Bei Fragen während der Buchung wenden Sie sich bitte an die technische Hotline der Bahn unter Telefon 030 586020901.
  • Für Reisestrecken größer 100 km ist das City-Ticket in über 120 deutschen Städten im jeweiligen Geltungsbereich inklusive.
  • Umtausch oder Stornierung bis einschließlich 1. Geltungstag gegen ein Entgelt von 19 Euro.
  • BahnComfort-Punkte können gutgeschrieben werden
  • BahnCard-Rabatte werden nicht angerechnet.

DB-Veranstaltungsticket Deutsche Bahn

DB-Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn (PDF)

Mit dem Kooperationsangebot der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) und der Deutschen Bahn (DB) reisen Sie mit Sonderkonditionen zu den Veranstaltungen der DGWZ.

Preise

Mit dem Veranstaltungsticket beträgt der bundesweite Festpreis von jedem DB-Bahnhof für eine einfache Fahrt mit der Bahn:

Mit Zugbindung, solange der Vorrat reicht
2. Klasse: 59,00 Euro
1. Klasse: 95,00 Euro

Ohne Zugbindung, vollflexibel, immer verfügbar
2. Klasse: 82,00 Euro
1. Klasse: 119,00 Euro

Dieses Angebot gilt für alle Veranstaltungen der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Deutschland bis zum 30. Juni 2025.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Deutsche Bahn wünschen Ihnen eine gute Reise!

Buchungsanleitung

Nachhaltig Reisen

Das ist grün! 100 % Ökostrom mit dem DB-Veranstaltungsticket

Der Fernverkehr der Deutschen Bahn fährt zu 100 % mit Ökostrom.

Weitere Informationen

DB-Veranstaltungsticket Deutsche Bahn - Banner

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