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Coronavirus: Informationen zu DGWZ-Veranstaltungen

Coronavirus: Informationen zu DGWZ-Veranstaltungen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) ist von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Seit 1. August 2020 finden unsere Verstaltungen regulär statt. Dafür haben wir ein Hygienekonzept erarbeitet und mit den Tagungshotels abgestimmt. Sollten Kontaktbeschränkungen oder behördliche Auflagen eine reguläre Durchführung verhindern, finden unsere Veranstaltungen ersatzweise als Online-Seminar statt. Falls die Teilnehmer kein Online-Seminar wünschen, können Sie kurzfristig stornieren oder auf ein anderes Präsenz-Seminar umbuchen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Finden Veranstaltungen trotz der Coronakrise statt?
    Seit 1. August 2020 finden unsere Verstaltungen regulär statt. Dafür haben wir ein Hygienekonzept erarbeitet und mit den Tagungshotels abgestimmt. Sollten Kontaktbeschränkungen oder behördliche Auflagen eine reguläre Durchführung verhindern, finden unsere Veranstaltungen ersatzweise als Online-Seiminar statt. Falls die Teilnehmer kein Online-Seminar wünschen, können Sie kurzfristig stornieren oder auf ein anderes Präsenz-Seminar umbuchen.
  • Kann ich meine Teilnahme an einer Veranstaltung absagen?
    Wenn Veranstaltungen behördlich nicht möglich sind, können Sie alternativ an einem Online-Seminar teilnehmen oder Ihre Teilnahme kostenlos stornieren. Grundsätzlich können Sie Ihre Teilnahme an DGWZ-Veranstaltungen jederzeit absagen. Durch Ihre Absage können gemäß den Stornierungsbedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kosten entstehen (www.dgwz.de/agb). Müssen Sie kurzfristig stornieren, sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
  • Kann ich auf einen anderen Termin umbuchen?
    Grundsätzlich können Sie jede Veranstaltung nach unseren AGB bis vier Wochen vorher kostenlos umbuchen. Müssen Sie kurzfristig umbuchen, sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
  • Meine Veranstaltung wurde abgesagt. Was muss ich tun?
    Sie müssen nichts weiter tun. Sollte eine DGWZ-Veranstaltung abgesagt werden müssen, teilen wir Ihnen dies möglichst frühzeitig persönlich mit und Sie können sich für eine von drei Möglichkeiten entscheiden: 1. Sie können auf einen Ersatztermin umbuchen, 2. Sie können auf ein Online-Seminar umbuchen, 3. Sie können Ihre Buchung stornieren und erhalten Ihr Geld zurück.
  • Bekomme ich für eine abgesagte Veranstaltung mein Geld zurück?
    Wenn wir Veranstaltungen absagen, und Sie nicht auf einen Ersatztermin umbuchen möchten, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Für die Rückerstattung erhalten Sie eine Gutschrift und eine Überweisung. Sie können uns bei der Rückabwicklung unterstützten, indem Sie uns eine E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de schicken mit Angabe der Rechnungsnummer und dem Datum, wann Sie den Betrag überwiesen haben.
  • Wie funktioniert ein Online-Seminar?
    Sie melden sich zu einem Webinar über die Website des Seminars an (www.dgwz.de/seminare). Sie erhalten dann per E-Mail eine Anmeldebestätigung mit einem Registrierungs-Weblink, wo Sie sich mit Namen und E-Mail zum Webinar registrieren. In einer weiteren E-Mail erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Weblink, den Sie zur festgelegten Zeit über Ihren Internetbrowser (z.B. Firefox, Chrome, Safari) aufrufen. Sie können am Webinar von jedem Ort teilnehmen. Sie benötigen dafür einen Computer mit Internet. Da Sie das Webinar über Ihren Internetbrowser verfolgen, benötigen Sie keine spezielle Software. Um nichts zu verpassen, können Sie sich zusätzlich auch mit dem Telefon in das Webinar einwählen. Sie können während des Seminars jederzeit Fragen stellen. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Fragen schriftlich per Chat stellen oder Ihr Mikrofon und Videobild zuschalten wollen. Es können auch mehrere Teilnehmer gleichzeitig mit dem Referenten diskutieren.
  • Was ist der Unterschied von einem Online-Seminar und einem Präsenz-Seminar?
    Präsenzveranstaltung und Online-Seminar sind gleichwertige Veranstaltungen. Der einzige Unterschied ist, dass Sie beim Seminar gemeinsam mit dem Referenten und den Teilnehmern im Seminarraum sitzen. Beim Online-Seminar ist dieser Seminarraum virtuell, d.h. Teilnehmer und Referent nehmen gleichzeit teil, aber sind räumlich getrennt und werden mit einer Webkonferenz-Software miteinander verbunden. Per Bild und Ton verfolgen die Teilnehmer am Computer den Vortrag des Referenten und können miteinander kommunizieren. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der errichte Abschluss sind identisch.
  • Welchen Preisunterschied haben Online-Seminar und Präsenz-Seminar?
    Die Teilnahmegebühren für ein Online-Seminar und ein Seminar sind identisch. Die Organisation, das vermittelte Wissen und die Abschlussqualifikation sind es auch. Der Veranstalter übernimmt bei einem Seminar im Hotel die Kosten für Verpflegung und Tagungsraum. Bei ein em Online-Seminar hingegen ist eine personalintensive persönliche und technische Betreuung notwendig. Die Teilnehmer sparen jedoch beim Online-Seminar Arbeitszeit und Reisekosten. Sie entscheiden selbst, welches Medium Sie zum Lernen bevorzugen: Das echte Seminar vor Ort oder virtuell vom Arbeitsplatz oder von Zuhause aus.
  • Wie funktioniert die schriftliche Prüfung in einem Online-Seminar?
    Wenn eine schriftliche Prüfung gefordert ist, findet diese bei einem Online-Seminar in derselben Zeit online am Computer statt. Sie erhalten ein Online-Formular, das Sie in der vorgegebenen Zeit ausfüllen und direkt zurücksenden. Sie stehen die gesamte Zeit mit dem Prüfer in Kontakt.
  • Bekomme ich beim Besuch eines Online-Seminars ein Zertifikat?
    Sie bekommen beim Besuch eines Online-Seminars dieselben Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate wie bei einem echten Seminar und erhalten damit die gleiche fachliche Qualifikation wie beim Besuch einer Präsenz-Veranstaltung.

Weitere Informationen

 

Stichworte
Corona, Virus, COVID-19, SARS-CoV-2, Neuartiges Coronavirus, Krise, Krankheit, Lungenkrankheit, Seuche, Pandemie, Epidemie, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit, DGWZ, Erreichbarkeit, Seminare, Veranstaltungen

Leben retten mit Rauchschutz-Druckanlagen

Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) stellen lebensrettende Funktionen sicher. Bei Ausbruch von Feuer und Rauch in Gebäuden sichern diese Anlagen durch Überdruck und Durchströmung die Rauchfreihaltung der Flucht- und Rettungswege zur Eigenrettung von Personen. Mit RDA ausgestattete Feuerwehraufzüge ermöglichen der Feuerwehr einen rauchfreien Rettungs- und Löschangriff bis in die Brandetage. Die intelligenten Systeme müssen den individuellen Anforderungen moderner Gebäude gerecht werden. Zugleich müssen sie in der Lage sein, mit den thermischen Effekten und Windlasten bei hohen Gebäuden umzugehen. Bei der Auslegung solcher Systeme sind von der Planung bis zur Abnahme die jeweiligen Landesbauordnungen, Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VVTB) sowie weitere Normen und Richtlinien zu berücksichtigen. Dabei sollte die schutzziel-orientierte Umsetzung und die funktionale Sicherheit des Systems im Fokus der Beteiligten stehen. Gerade die funktionale Sicherheit einer RDA ist oftmals ein Diskussionspunkt. Hier gibt es verschiedene Lösungen, um eine hohe Verfügbarkeit des Systems sicherzustellen.

Autor: Christoph Sommer, Geschäftsführer, GBS-Consulting GmbH, Frankfurt am Main

Weitere Informationen

vfdb-Merkblatt zu Wassernebel-Löschanlagen

Ein neues Merkblatt der Vereinigung zur Förderung des Deutschen
Brandschutzes e.V. (vfdb) zeigt die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen von Wassernebel-Löschanlagen auf. Auch wird die Abgrenzung zu anderen Löschtechniken wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und Gaslöschanlagen erläutert.

Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Personen, die regelmäßig mit
derartigen Systemen beschäftigt sind. Dazu gehören Betreiber,
Brandschutzbeauftragte, Architekten und Planer. Das Merkblatt ist kostenlos als PDF zum Download erhältlich.

Weitere Informationen:

DB-Veranstaltungsticket Deutsche Bahn

Zum DGWZ-Seminar zum Sonderpreis mit der Deutschen Bahn

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-10 vom 17. November 2019

Auch in 2020 können Teilnehmer zu Veranstaltungen der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit dem Veranstaltungsticket zu Sonderkonditionen mit der Deutschen Bahn (DB) anreisen. Die DGWZ hat hierzu ein neues Kooperationsangebot mit der DB abgeschlossen.

Das DB-Veranstaltungsticket gilt von jedem DB-Bahnhof zum bundesweit gültigen Festpreis von 54,90 Euro in der 2. Klasse und 89,90 Euro in der 1. Klasse für eine einfache Fahrt mit Zugbindung, solange der Vorrat reicht. Ohne Zugbindung kosten die Tickets 74,90 Euro in der 2. Klasse und 109,90 Euro in der 1. Klasse und sind immer verfügbar.

Die Buchung des Tickets ist bis kurz vor Abfahrt des Zuges möglich und erfolgt online über die Website www.dgwz.de/bahn. Für Reisestrecken größer 100 km ist das City-Ticket in über 120 deutschen Städten im jeweiligen Geltungsbereich inklusive. Umtausch oder Stornierung des Veranstaltungstickets ist bis einschließlich erstem Geltungstag gegen ein Entgelt von 19 Euro möglich.

Dieses Angebot gilt für alle Veranstaltungen der DGWZ in Deutschland bis 12. Dezember 2020. Alle Informationen zum DB-Veranstaltungsticket und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Buchung der Fahrkarte sowie ein Erklärvideo können über die Website www.dgwz.de/bahn abgerufen werden.

1.282 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Fax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Mit dem DB-Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn zu Sonderkonditionen zum DGWZ-Seminar anreisen. #dgwz #bahn www.dgwz.de/bahn

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/bahn

Sorgenfrei durch LED-Straßenleuchten?

Leuchten mit LED-Technologie lösen konventionelle Beleuchtung im Außenraum zunehmend ab. Neben deutlichen Vorteilen wie höherer Energieeffizienz und besserer Lichtlenkung und -steuerung besitzen LED-Leuchten jedoch manche technische Eigenschaften, die bei unzureichender Beachtung zu negativen Effekten führen können.

Der Lichtstrom ist in hochwertigen LED-Leuchten einstellbar, somit können die Leuchten für den jeweiligen Standort angepasst werden. Zusätzlich ist eine zeitliche Änderung des Lichtstroms während der Dunkelstunden ebenfalls möglich. Diese Freiheiten sind einerseits ein Gewinn für die Lichtplanung, andererseits macht es diese komplexer und aufwendiger.

Eine weitere neue Möglichkeit besteht in der allmählichen Erhöhung der elektrischen Leistung während des mehrjährigen Betriebszeitraums. Dies ist nötig, falls die Beleuchtung einen konstanten Lichtstrom liefern soll. Die Leistungserhöhung ist im Treiber programmierbar und wird oft vor der Installation festgelegt. Dazu muss jedoch der zeitliche Rückgang des Lichtstroms aufgrund von Alterung bekannt sein, was über einen Zeitraum von 100.000 h sehr schwierig ist. Außerdem ist die Elektronik um ein Vielfaches komplexer als bei konventioneller Beleuchtung, was die Untersuchung der Zuverlässigkeit erschwert. Das Fachgebiet Lichttechnik der TU Darmstadt forscht dazu im vom BMWi geförderten Projekt „Zuverlässigkeit und Lebensdauer von LED-Komponenten, Modulen und Systemen und Konsequenz für die Auslegung langzeitstabiler LED-Leuchten“.

In den letzten Jahren wird der Lichtfarbe mehr Beachtung geschenkt. So wird in vielen deutschen Kommunen kaltweißes Licht mit Farbtemperaturen von 5000 K und höher nicht mehr eingesetzt. Die örtliche Verteilung der Farbtemperatur auf der Straßenoberfläche wird meist nicht betrachtet, da die Farbtemperatur einer Leuchte nur in senkrechter Richtung gemessen wird. Daher kann es dazu kommen, dass sich je nach Winkel die Lichtfarbe stark ändert, obwohl für die Leuchte nur ein Wert der Farbtemperatur von beispielsweise 4000 K deklariert wurde. Es lohnt sich daher, die technischen Eigenschaften von LED-Straßenleuchten bereits vor der Umrüstung genau zu betrachten.

Autor: Dr.-Ing. Max Wagner, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Fachgebiet Lichttechnik, TU Darmstadt

Weitere Informationen:

Neue Norm für Linienförmige Wärmemelder

Wo Standardbrandmelder an ihre Grenzen stoßen, kommen Linienförmige Wärmemelder zum Einsatz. Diese ermöglichen Branddetektion auch bei schwierigen Umgebungsbedingungen wie extremen Temperaturen, Luftfeuchtigkeit oder verschmutzter Luft. Seit Mai 2019 ist für „Rückstellbare Linienförmige Wärmemelder“ die neue Europäische Produktnorm DIN EN 54-22 für Brandmeldeanlagen in Kraft getreten. Linienförmige Wärmemelder, die bisher in Anlehnung an die DIN EN 54-5 für „Punktförmige Wärmemelder“ zertifiziert wurden, dürfen seit Ablauf der Übergangsfrist nun nicht mehr eingesetzt werden. Damit erfüllen nur noch DIN EN 54-22 geprüfte und zertifizierte Geräte die Normen- und Richtlinienkonformität.

Autor: Markus Meer, Produktmanager Brandmeldesysteme, Securiton GmbH Alarm- und Sicherheitssysteme

Weitere Informationen

Studie Wohnen 65plus

Eine Studie im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel liefert aktuelle Zahlen zur demografischen Entwicklung und gibt Aufschluss über die Wohnverhältnisse und -ansprüche älterer Menschen. Sie ist in der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller erschienen und kostet 399,00 Euro.

Weitere Informationen:

Vorausschauende Instandhaltung von Aufzügen

Im Gegensatz zur Präventiven Instandhaltung basiert bei Aufzügen die Vorausschauende Instandhaltung, engl. Predictive Maintenance (PdM), nicht auf Zeitintervallen, Betriebsstunden-, Tür- und Fahrtzählern. Stattdessen werden durch eine Verschleißüberwachung voraussehbare Defekte verhindert, Ausfallzeiten planbar und damit die Anlagenverfügbarkeit erhöht. Das verringert die Unterhaltungskosten.

Die Diskussion um das Internet der Dinge lenkt den Fokus auf die Vorausschauende Instandhaltung von komplexen Maschinen, zu denen auch Aufzüge gehören. Wie so oft gibt es eine gute Portion Hype und Optimismus auf Seiten der Technologieexperten und Skepsis bzw. sogar Widerstand von Wartungsorganisationen und erfahrenen Technikern. Dieser Widerstand lässt sich gut nachvollziehen, wird die aktuellen Entwicklungen am Aufzugsmarkt aber nicht aufhalten.

Ein gesundes Maß an Skepsis ist dennoch angebracht. Für komplexe Maschinen wie Aufzüge ist es heute noch nicht möglich, einfach Gigabyte an Mess- und Steuerungsdaten in die Cloud zu übertragen und auf die Magie der Künstlichen Intelligenz (KI) zu setzen, in der Hoffnung, dass daraus sinnvolle Wartungsmaßnahmen abgeleitet werden.

Die Steuerungen der Maschinen über das Internet an eine Cloud anzubinden, ist nicht weit entfernt von der bereits vor mehr als 20 Jahren praktizierten Datenfernübertragung für Aufzugsteuerungen. Diese Methode ermöglicht im Wesentlichen nur eine Präventive Instandhaltung und beschränkt sich mangels offener Protokolle auf die Aufzugsteuerungen eines Herstellers. Die Anbindung der Aufzugsteuerung an die Cloud bietet nicht mehr Informationen über den Aufzug als sie auch dem Techniker vor Ort vorliegen. Natürlich ist der Zugriff, die Verwaltung und die Verknüpfung mit Supportdokumenten aber viel komfortabler. Eine Vorausschauende Instandhaltung mit all ihren Vorteilen ist dies aber noch nicht.

Nur wenn das Domänenwissen um Aufzüge, das messtechnische Wissen und das Wissen von Datenanalysten um Algorithmen und Statistik zusammengebracht werden, wird eine effiziente, wirtschaftliche und vor allen Dingen funktionsfähige Lösung geschaffen.

Autor: Tim Ebeling, Geschäftsführer, Henning GmbH & Co. KG

Weitere Informationen:

DGWZ-Fachbeirat erarbeitet White Paper über Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-03 vom 19. Februar 2019

Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erarbeitet ein White Paper über NGRS. Der Entwurf des White Papers befindet sich derzeit in der Kommentierungsphase. Die Publikation bietet Verantwortlichen und Gebäudemanagern in öffentlichen Einrichtungen ein umfassendes Gesamtbild über die grundlegenden technischen und organisatorischen Anforderungen, die an ein NGRS nach der im Juli 2016 erschienenen Vornorm DIN VDE V 0827-1 gestellt werden.

NGRS nach DIN V VDE 0827-1 dienen zur Bewältigung von Notfällen sowie Gefahren- und Krisensituationen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Dazu zählen insbesondere Bildungseinrichtungen, Behörden und Kindergärten, aber auch private Objekte mit ähnlichem Schutzbedarf wie beispielsweise Krankenhäuser. Die primäre Aufgabe von NGRS ist die schnelle und zuverlässige Alarmierung hilfeleistender Einsatzkräfte im Notfall. Obwohl die DIN VDE V 0827-1 die Zusammenhänge und Maßnahmen der Krisenbewältigung detailliert beschreibt, tauchen bei der Umsetzung in die Praxis immer wieder Fragen auf, beispielsweise beim Neubau und der Sanierung von Schulen.

Das White Paper soll bei der Planung, Umsetzung und Anwendung von NGRS sowie der Ausarbeitung von Risikoanalysen und Sicherheitskonzepten für Notfälle ergänzend unterstützen. Es richtet sich an Planer, Architekten, Behörden, Polizei, Feuerwehren, Versicherer, Hersteller und Errichter von Sicherheitsanlagen sowie an Bauherren, Eigentümer und Betreiber von gefährdeten Objekten, die NGRS planen, umsetzen und anwenden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Der DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme erarbeitet White Paper über NGRS. #NGRS www.dgwz.de/whitepaper-ngrs

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  • Pressemitteilung Nr. 2019-03 (PDF, TXT)
  • Bild: Dritte-Sitzung-DGWZ-Fachbeirat-NGRS.jpg

    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme hat anlässlich seiner dritten Sitzung am 7. Februar 2019 einen Entwurf des White Papers diskutiert (v.l.n.r.): Axel Schmidt (Salto Systems GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Jochen Sauer (Axis Communications GmbH), Jürgen Wulf (Freiwillige Feuerwehr Bad Homburg), Oliver Hart (Com.Point oHG), Michaela Heinze (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Markus Wennrich (Gehrke Sales GmbH), Bastian Nagel (Hekatron Vertriebs GmbH), Christof Radusch (VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft), Michael Schenkelberg (Schneider Intercom GmbH), Thilo Meisel (Meiknologic GmbH), Daniel Dupont (Funkwerk AG), Raphael Mayer (Bosch Sicherheitssysteme GmbH), Wolfgang Unger (Novar GmbH), Christian Müller (Scanvest Deutschland GmbH).

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/whitepaper-ngrs

Energieeffizienz von Aufzügen

Die Richtlinie VDI 4707 Blatt 3 beschreibt eine Klassifizierung von Aufzügen abhängig vom Energieverbrauch und sicherheitstechnischer Ausstattung.

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