Aktualisiertes Whitepaper zu Brandschutz veröffentlicht

Aktualisiertes Whitepaper zu Brandschutz veröffentlicht

Das aktualisierte Whitepaper von ORCA Software hilft bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes nach Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Die MVV TB spielt eine zentrale Rolle in der Brandschutzplanung. Dabei wird ein umfassendes Brandschutzkonzept entwickelt, das vor allem den Personen-, Nachbar- und Umweltschutz berücksichtigt. Darüber hinaus werden auch weitere, private Schutzziele in die Planung einbezogen. Das Whitepaper wurde im August 2024 an die Änderungen der MVV TB, 2023 angepasst. Im Fokus der Änderungen stehen die Möglichkeiten und vorgabenrechtlichen Anforderungen des Holzbaus.  

Das Whitepaper kann unter folgendem Link angefordert werden: WHITEPAPER TECHNIK | Brandschutz

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Neue ASR A2.3 erschienen

Neue ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen

Im November 2024 wurden Änderungen an den ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“, ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume“ und ASR A4.4 „Unterkünfte“ veröffentlicht.

Die Neufassung der ASR A2.3 trat im März 2022 in Kraft. Die Änderungen von November 2024 beziehen sich auf diese Fassung. Betroffen sind die Regelungen zu dynamischen optischen Sicherheitsleitsystemen, die präzisiert wurden. Abschnitt 9 erhielt eine formale Überarbeitung der Struktur und wurde um spezifische Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ergänzt, die technisch bedingt mit netzersatzfähigen Anlagen auf Verbrennungsmotorbasis betrieben werden, beispielsweise in medizinischen Einrichtungen. Die Übergangsregelung für bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wurde auf Gebäude beschränkt, deren Bau bis zum 30. April 2025 abgeschlossen ist oder deren Bauantrag bis zu diesem Datum gestellt wurde. Außerdem wurden zwei zusätzliche Normen in die Literaturhinweise aufgenommen, um die fachlichen Änderungen zu unterstützen. Ferner wurden im gesamten Text redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und bieten praktische Orientierung für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsplätzen. Sie definieren verbindliche Mindeststandards für Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz. Durch die ASR erhalten Unternehmen klare Leitlinien, um die gesetzlichen Anforderungen effizient und praxisgerecht umzusetzen, und tragen so aktiv zur Schaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsumgebungen bei. Die Verantwortung für die ASR liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) für Erarbeitung und Aktualisierung der ASR zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sorgt schließlich für die Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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ifo-Geschäftsklimaindex gesunken

ifo-Geschäftsklimaindex gesunken

Unternehmen in Deutschland erwarten 2025 keinen Aufschwung. Der ifo-Geschäftsklimaindex ist auch im Dezember gesunken. Der Index sank auf 84,7 Punkte. Im Vormonat lag er bei 85,6 Punkten. Trotz dieser Entwicklung hat sich die aktuelle Stimmung im Bauhauptgewerbe leicht gebessert. Unternehmen beurteilen ihre aktuelle Lage etwas besser, blicken jedoch pessimistisch in die Zukunft. Ferner erwartet laut einer Konjunkturumfrage des ifo-Instituts nur jedes achte Unternehmen (12,6 %) im kommenden Jahr einen Aufschwung. Eine Mehrheit (56,1 %) geht hingegen davon aus, dass die Lage unverändert bleibt. Und fast ein Drittel (31,6 %) rechnet mit einer Verschlechterung der Situation.  

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Die VDI 3805 unterstützt die Digitalisierung des Bauwesens

Die VDI 3805 unterstützt die Digitalisierung des Bauwesens

Die Digitalisierung der Planungs- und Bauprozesse mit Hilfe von Building Information Modelling (BIM) adressiert den Mangel an Fachkräften und die steigende Komplexität der Bauwerke. BIM unterstützt dabei den Planungs- und Ausführungsprozess als auch die Kommunikation zwischen Planern, Ausführenden und Betreibern. In einer Zeit, in der digitale Prozesse und Automatisierung auch in der Baubranche an Bedeutung gewinnen, ist die Notwendigkeit für klare Standards unerlässlich.

Die einheitliche Anwendung von Open-BIM über die Schnittstelle VDI 3805 „Elektronischer Produktdatenaustausch in der TGA“ ist dabei der Standard für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Aktuell stehen mit der VDI 3805 rund 60 Blätter für die Gewerke Gebäudeautomation, Elektrotechnik, Gebäude-Armaturen und der Heiz- und Lüftungstechnik als normativen Grundlagen zur Verfügung.

Die VDI 3805 „Produktdatenaustausch in der Technischen Gebäudeausrüstung“ wird im BIM eingesetzt, um eine einheitliche Strukturierung und Standardisierung von Produktdaten in der TGA sicherzustellen. Hersteller können nun ihre Produktdaten in einem standardisierten Format bereitstellen, was es Planern erleichtert, diese Daten zu finden und zu nutzen. Die VDI 3805 bietet Herstellern eine klare Struktur für die Produktdokumentation, was die Qualität der Informationen verbessert und potenzielle Fehlerquellen reduziert. Der Open-BIM-Ansatz ermöglicht den Im- und Export von Daten in das im Projekt vereinbarte Informationsmodell. Dabei kann Software von unterschiedlichen Herstellern eingesetzt werden.

Für Softwarehäuser besteht nun die Möglichkeit, die in der VDI 3805 definierten Bauteilbeschreibungen zu nutzen, um ihre Bauteilbibliotheken im Bereich Gebäudeautomation und Elektrotechnik zu erweitern. Dies ermöglicht eine schnellere und präzisere Modellierung von Bauprojekten, da Planer auf eine umfangreiche und standardisierte Sammlung von Bauteilen zugreifen können.

Aktuell liegt der Fokus der BIM-Entwicklung im Bereich Planung und Ausführung. In Zukunft ist eine stärkere Einbindung von BIM und die Nutzung eines digitalen Zwillings im Gebäudebetrieb notwendig.

Autor: Thomas Müller, Geschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft BIM Gebäudeautomation und Elektrotechnik im VDMA

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Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können seit Ende August einen Antrag auf die neue Heizungsförderung bei der KfW stellen.

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

  • Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Die Grundförderung wird als Zuschuss gezahlt und beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss kann für Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden.
  • Wenn schon eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt, kann für Nichtwohngebäude zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden.
  • Hinzu kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau besonders effizienter, elektrisch angetriebener Wärmepumpen.
  • Für effiziente Biomasseanlagen wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt.

Die KfW sorgt für die nötige Beschleunigung der Wärmewende und weitet die Heizungsförderung aus. Neben Privatpersonen können nun auch Unternehmen Zuschüsse und Ergänzungskredite erhalten, wenn sie ihre bestehende Immobilie mit einer neuen, klimafreundlichen Heizung ausstatten oder an ein Wärme- oder Gebäudenetz anschließen. Zu der möglichen Empfängergruppe gehören unter anderem auch Wohnungsbaugenossenschaften, Kammern, Verbände und gemeinnützige Organisationen. Die Heizungsförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und kann ab sofort im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden.

Als Grundförderung gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu zählen grundsätzlich die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Herstellung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Dieser Zuschuss kann für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden, deren Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Unternehmen erhalten den Zuschuss, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Bedingungen dafür erfüllt wurden. Neben der Grundförderung gibt einen Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Für besonders  umweltfreundliche Biomasseanlagen gibt es zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro. Unterschieden wird bei der Förderung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der größte Unterschied liegt im Förderhöchstbetrag. Er legt fest, wie viel Förderung Unternehmen maximal für ihr Vorhaben erhalten können. Bei Wohngebäuden wird dieser nach Wohneinheiten berechnet und gestaffelt, bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmetern.

Für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden kann außerdem ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden, wenn bereits die Zusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Vorhaben vorliegt. Der Kreditbetrag hängt von den förderfähigen Kosten und der Summe der geförderten Quadratmeter ab.

Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor das Vorhaben startet. Es gibt aber eine Übergangsregelung: Wenn das Vorhaben zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurde, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Ab dem 01.09.2024 muss der Antrag aber vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass in Deutschland mehr Energie gespart und mehr erneuerbare Energie genutzt wird. Dadurch sollen auch die Treibhausgas-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen KfW-Krediten der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist es nicht nötig, dass die Maßnahmen zu einer neuen Effizienzgebäude-Stufe führen.

Autor: Olivia Kullik, Redakteurin, Axel Springer Corporate Solutions

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Jahresausblick 2025

Jahresausblick 2025

Das alte Jahr geht in die letzte Runde und mit der Weihnachtszeit und den zwölf Raunächten holt die Welt Atem für ein neues Jahr. Wofür ein Jahresausblick? Nun zum einen, was steht an, was nehme ich mir selbst vor für das nächste Jahr, welche Ereignisse darf ich dabei im Blick haben und was können wir lernen aus der Geschichte – und besser machen. Nur die innere Einstellung lässt uns an unseren Aufgaben wachsen, Vorbilder suchen und an höheren Zielen orientieren.

Zum 1. Januar tritt das neue Grundsteuergesetz (GrStG) in Kraft, mit dem alle steuerpflichtigen Grundstücke neu bewertet werden. Durch die neue Berechnungsmethode soll die Grundsteuer grundsätzlich nicht steigen, allerdings heben einige Gemeinden ihre Hebesätze gewaltig an, Mainz zum Beispiel um satte 25 Prozent, von bisher 480 auf 600 Prozent.

Auch der Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar planmäßig von bisher 12,41 auf 12,82 Euro. Die Lohnerhöhung ist erfreulich für Arbeiten im Niedriglohnsektor und deren positive Auswirkungen auf die Lohnsteigerungen insgesamt. Ob damit allerdings ein nachhaltiger Beitrag für die Lösung der andauernden wirtschaftlichen Probleme des Wirtschaftsstandorts Deutschland geleistet wird, sei dahingestellt. Mit unseren hohen Löhnen und Sozialkosten müssen wir auch auf dem Weltmarkt konkurrieren.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführender Gesellschafter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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VDI-EE 4031 Empfehlung zur Arbeitssicherheit

VDI-Empfehlung zur Arbeitssicherheit

Im August 2024 ist die neue VDI-EE 4031 erschienen. Die Expertenempfehlung verfolgt mit der darin vorgestellten „Vision Zero“ eine teamorientierte Arbeits- und Gesundheitsschutzkultur, die auf eine unfall- und krankheitsfreie Arbeitsumgebung abzielt. Die „Vision Zero“ wurde von der International Social Security Association (ISSA) konzipiert und richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit in mittelständischen und großen Unternehmen und stellt praktische Empfehlungen zur Verbesserung bestehender Arbeitsschutzprozesse bereit.

Die VDI-EE 4031 kann ab 67,60 EUR inkl. MwSt. erworben werden.

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Perimeter Protection 2025

Perimeter Protection 2025

Vom 14. bis 16. Januar 2025 findet die internationale Fachmesse für Perimeterschutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit am Messezentrum Nürnberg statt. Auf der dreitägigen Messe geht es um Zaun- und Torsysteme, Zutritts- und Zufahrtskontrolle, Überwachung und Alarmierungssysteme in den Bereichen Freigelände und sensible Gebäudeeinrichtungen.

Die Messe findet alle zwei Jahre statt und richtet sich an Fachleute aus den Bereichen ganzheitliche Sicherheitstechnik und Perimeterschutz. Auf der vergangenen Messe im Jahr 2023 waren knapp 200 Aussteller und über 5000 Fachbesucher zu Gast.

Frank Venjakob, Veranstaltungsleiter der Perimeter Protection, rechnet damit, dass die Besucherzahl im kommenden Jahr bei gleichbleibender Anzahl der Aussteller auf etwa 6000 steigen wird.

Eine Tageskarte kostet 37 Euro, eine Dauerkarte kostet 57 Euro.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-20

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Oktober 2024 das neue Verfahren zur Zertifizierung von Technischen Risikomanagern nach DIN VDE V 0827-1 vorgestellt.

Bisher wurden alle geschulten Technischen Risikomanager nach erfolgreich bestandener schriftlicher Prüfung in das öffentliche Verzeichnis der DGWZ aufgenommen. Mit der neuen Zertifizierungsordnung muss nun ein Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Technischen Risikomanager gestellt werden. Die DGWZ prüft die Erfüllung der Voraussetzungen und nimmt anschließend die Eintragung in das Verzeichnis vor. Die Eintragung muss nach fünf Jahren erneut beantragt werden. Durch das neue Aufnahmeverfahren wird sichergestellt, dass die gelisteten Personen aktiv als Technische Risikomanager tätig sind und der Eintrag im Verzeichnis aktuell gehalten wird.

Das DGWZ-Verzeichnis umfasst Name, Firma und Kontaktdaten der Technischen Risikomanager. Diese haben ihre Sachkunde mit erfolgreich bestandener Prüfung und eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachgewiesen. Die gelisteten Personen können eine Risikobewertung für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen vornehmen, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) nach DIN VDE V 0827-1 eingesetzt werden soll.

Die Aufgaben des Technischen Risikomanagers sind in der DIN VDE V 0827-1 beschrieben. Auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr nimmt der Technische Risikomanager eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Die Ergebnisse werden in der Risikomanagementakte dokumentiert. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten für ein NGRS ab.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ stellt im Oktober 2024 neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827-1 vor. www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung: PM-2024-20-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager.pdf

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor
Bild: Neue-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager-DIN-VDE-V-0827-Presse.jpg
Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ stellt die neue Zertifizierung für Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 vor.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/personal/technischer-risikomanager-din-vde-v-0827

Neue DIN EN 50172 zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erschienen

Neue DIN EN 50172 zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-19 vom 7. Oktober 2024

Zum 1. Oktober 2024 ist die überarbeitete Fassung der DIN EN 50172 VDE 0108-100:2024-10 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom Januar 2005. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Mit der Veröffentlichung treten wichtige Änderungen der DIN EN 50172 VDE 0108-100 in Kraft, die alle Betreiber von Gebäuden und Anlagen mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen betreffen. Eine der zentralen Änderungen betrifft die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der eingesetzten Geräte und Betriebsmittel. Diese müssen den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen und unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen besonders langlebig und kompatibel mit anderen Komponenten der Sicherheitsbeleuchtungsanlage sein. Zusätzlich wurde eine klare Kennzeichnung aller Betriebsmittel vorgeschrieben, um die Wartung und Identifikation der Bauteile zu erleichtern. Strengere Prüfanforderungen, sowohl vor der Inbetriebnahme als auch im laufenden Betrieb, sind ebenfalls neu hinzugekommen, um die Funktionalität der Anlagen zu garantieren.

Die Erstprüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erfordert nun eine detaillierte Dokumentation aller Tests und Inspektionen, die bei der Übergabe an den Betreiber übergeben werden muss. Auch das Prüfbuch, in dem sämtliche Wartungs- und Prüfungsarbeiten dokumentiert sind, muss künftig umfassendere Informationen enthalten und regelmäßig aktualisiert werden.

Für Betreiber von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gibt es ebenfalls wesentliche Änderungen. So wurden spezifische Qualifikationsanforderungen für das Wartungspersonal eingeführt. Es wird nun verlangt, dass die für Wartung und Prüfung zuständigen Personen über eine elektrotechnische Ausbildung und praktische Erfahrung im Umgang mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen verfügen. Zudem sind regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen erforderlich, um sicherzustellen, dass das Personal stets auf dem aktuellen Stand der Technik ist und die geltenden Normen, einschließlich der neuen DIN EN 50172 VDE 0108-100, sicher anwenden kann.

Neue Empfehlungen gibt es auch in Bezug auf die Betriebsdauern und Aktivierungszeiten. Diese sollen helfen, die Leistung der Anlagen je nach Anwendungsfall zu optimieren. Besonders in Ausnahmesituationen, wie temporären Außerbetriebsetzungen oder längeren Stromausfällen, müssen spezielle Schaltuhren eingesetzt oder die Anlagen abgeschaltet werden, um die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten.

Die überarbeitete Norm DIN EN 50172 VDE 0108-100 enthält nun detaillierte Anweisungen zur Durchführung von Vor-Ort-Messungen, um genaue und zuverlässige Ergebnisse zu gewährleisten. Zu Beginn müssen alle relevanten Dokumente und Pläne überprüft werden, um sicherzustellen, dass die zu messenden Bereiche und Punkte klar definiert sind. Für die Messungen kommen präzise Messgeräte wie Laserdistanzmesser und Luxmeter zum Einsatz, mit denen die Beleuchtungsstärke sowie andere relevante Parameter erfasst werden.

Die Messungen selbst beinhalten unter anderem die Überprüfung der Beleuchtungsstärke an verschiedenen Punkten, um die Einhaltung der Mindestanforderungen zu gewährleisten. Außerdem wird kontrolliert, ob die Notbeleuchtung ordnungsgemäß funktioniert und die geforderten Beleuchtungsstärken erreicht werden. Zusätzlich werden Tests an den Batterien und dem gesamten System durchgeführt, um deren Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Nach Abschluss der Messungen müssen alle Ergebnisse detailliert dokumentiert werden. Dies erfolgt durch die Erstellung von Prüfprotokollen, die alle relevanten Daten und Messergebnisse enthalten. Schließlich sieht die Norm regelmäßige Wartungen und Nachprüfungen vor, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen stets den geltenden Anforderungen entsprechen.

Die Anforderungen an die Verkabelung von Anlagen wurden erweitert, um sicherzustellen, dass sie den neuesten Sicherheits- und Leistungsstandards entsprechen. Dabei müssen bestimmte Kabeltypen verwendet werden, die sowohl feuerbeständig als auch mechanisch belastbar sind. Diese Kabel sind speziell für den Einsatz in Notbeleuchtungssystemen geeignet.

Die Verlegung der Kabel erfolgt so, dass sie vor mechanischen Beschädigungen geschützt sind, beispielsweise durch Kabelkanäle oder Schutzrohre. Zudem wird darauf geachtet, dass die Kabel im Brandfall nicht durch herabfallende Teile beschädigt werden können. Um die Ausfallsicherheit der Anlage zu erhöhen, wird empfohlen, redundante Kabelwege zu planen. Dies stellt sicher, dass bei einem Ausfall eines Kabelwegs ein alternativer Weg die Stromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung übernimmt.

Darüber hinaus müssen alle Kabel und Anschlüsse klar gekennzeichnet und dokumentiert werden, um Wartung und Prüfung zu erleichtern sowie im Notfall eine schnelle Reaktion zu ermöglichen. Schließlich muss die Verkabelung ordnungsgemäß geerdet sein, um elektrische Schläge zu vermeiden, und es sind Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen und Kurzschlüsse zu treffen.

Im Vergleich zur vorherigen Version der DIN EN 50172 VDE 0108-100 wurden die Anforderungen an die Geräte und deren Prüfungen deutlich präzisiert und verschärft. Zudem wurden die Regelungen zur fachlichen Qualifikation des Wartungspersonals und die Dokumentationspflichten bei der Erstprüfung sowie während des laufenden Betriebs deutlich erweitert. „Die neuen Regelungen zur Verkabelung und die Einführung von Empfehlungen zur Betriebsdauer und Aktivierungszeit tragen dazu bei, die Ausfallsicherheit der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen zu optimieren“, zeigt sich Detlef Rengshausen, Technischer Leiter bei der RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH, überzeugt.

Die neue Norm kann zum Preis von 77,91 Euro netto zzgl. 7 % MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Telefon 06172 98185-30 | Fax 06172 98185-99
E-Mail presse@dgwz.de | www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, DIN EN 50172, VDE 0108-100

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Im Oktober 2024 ist die neue Norm DIN EN 50172; VDE 0108-100 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erschienen. #Sicherheitsbeleuchtung #Norm www.dgwz.de/neue-din-en-50172

Pressemitteilung und Pressebild zum Download

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-en-50172