Rauchmelderpflicht

Mit ihrer Einführung in Berlin und Brandenburg ist die Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert. In Brandenburg müssen Neubauten ab 1. Juli 2016, in Berlin ab 1. Januar 2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Ausstattungspflicht gilt für alle Aufenthaltsräume sowie für Flure, über die Rettungswege führen. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten endet in beiden Bundesländern am 31. Dezember 2020.

Autor: Philip Kennedy, Geschäftsführer, Ei Electronics GmbH

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Energieeffizienz durch Gebäudeautomation

Kosten senken, das kann man heute nicht mehr nur mit Dämm-Maßnahmen und intelligenter Architektur. Bei der Energieeffizienz wird die Gebäudeautomation immer wichtiger.

Während in der Vergangenheit die Bedienung von Anlagen das Hauptziel der Gebäudeautomation war, hat sich ihr Funktionsumfang in den letzten Jahren stark erweitert (siehe VDI 3813 Blatt 2). Dabei rückt die Energieeffizienz zunehmend in den Mittelpunkt. Nicht nur in Privathaushalten werden zum Beispiel einfache Heizkörperthermostate durch intelligente Stellglieder ersetzt, welche die Raumtemperatur bei Abwesenheit herunter regeln. Bei der nutzungsabhängigen Automatisierung gibt es allerdings noch viel Luft nach oben. Nach wie vor brennt permanent Licht in unbenutzten Aufzügen, Besprechungsräume werden auf wohlige 22 Grad geheizt – obwohl kein Meeting stattfindet.

Entscheidend für ein effizientes Energiemanagement ist die Vernetzung: Je mehr Informationen die Gebäudeautomation beispielsweise über Zustand, die Nutzung oder Anwesenheit von Personen hat, umso exakter können die definierten Raumparameter während der Nutzung eingehalten und danach die jeweils energiesparendsten Anlagenzustände herbeigeführt werden. Den Belegungsplan für das Besprechungszimmer mit der TGA zu vernetzen, ist heute technisch kein Problem mehr – eher eine Frage von Organisation, Akzeptanz und Flexibilität.

Autor: Thomas Terhorst, Geschäftsführer, Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik im VDI – Verein Deutscher Ingenieure e.V.

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Kühle Gebäude

40 Prozent der Betriebskosten legt der Architekt bereits in seinem ersten Entwurf für ein Gebäude fest: Die Ausrichtung nach der Sonne, die Bemessung der Fensterflächen, die Auswahl der Baustoffe. Das wird besonders an heißen Sommertagen offenbar, wenn die Innentemperaturen klettern und Klimaanlagen einen Großteil des Stroms fressen.

Wer bereits hinter einer Glasfassade nach Süden schwitzen muss, dem helfen nur noch kühle Getränke, ein Ventilator, ein nasses Handtuch und der baldige Sommerurlaub.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH

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Videotechnik und Zäune am Flughafen

Im Zuge des Ausbauprogramms der neuen Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens führte die Fraport AG als Betreiber zwei Feldversuche zum Perimeterschutz durch. Der Außenzaun um das gesamte Areal hat eine Länge von ca. 45 km. Getestet wurden 2010 und 2015 jeweils intelligente Videotechnik, Videomanagement- und Zaunsysteme.

„In einem speziellen Sicherheitsbereich des Flughafens wurden zunächst die Detektionssysteme unter realistischen Bedingungen aufgebaut“, erinnert sich Manfred Reinhard, Videobeauftragter der Fraport AG. „Bei dem Feldversuch simulierten Großlöschfahrzeuge unserer Flughafenfeuerwehr unterschiedliche Wetterbedingungen. Ziel war es, die einzelnen Technologien unter gleichen Bedingungen zu prüfen, die Ergebnisse auszuwerten und in ein Sicherheitskonzept zu integrieren.“

Die Ansprüche waren hoch: So wurde bei der Videotechnik die Zuverlässigkeit der Sensoren, eine exzellente Bildqualität der Kameras sowie eine fehlalarmfreie Detektion vorausgesetzt. Schwerpunkte bei der Zaundetektion waren die Reaktionen der Sensorik auf Angriffs-, Überwindungs- und Durchdringungsversuche. Die Ergebnisse zeigten, dass bei allen Systemen und deren Wirksamkeit die Umweltbedingungen eine große Rolle spielten. Im Anschluss folgten die Planungsphase und Ausschreibung.

2015 wurde der Feldversuch erneut durchgeführt. „Dabei überprüften wir, ob die eingesetzten Technologien sich mit Blick auf den ersten Feldversuch im Praxisbetrieb erneut bewährten oder ob es noch Optimierungsbedarf gibt“, so Reinhard. Die Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen.

Momentan läuft eine neue Planungsphase für das nächste Projekt. Reinhard: „Im Fokus stehen die Energieeinsparung und Reduzierung der CO2-Emission durch intelligenten Perimeterschutz. Dabei spielt die Beleuchtung, etwa die Umstellung auf LED-Technik, eine wichtige Rolle.“ Diese Energieeffizienz passt zum „Airport Environmental Partnership“-Programm. Dort setzt sich Fraport gemeinsam mit Luftfahrtgesellschaften, Energieversorgern und der Deutschen Flugsicherung für den Klimaschutz ein.

Autor: Manfred Reinhard, Videobeauftragter, Fraport AG

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Antriebe sichern

Seit Mai 2016 ist die neue Fassung der EN 60335-2-103 für Antriebe für kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster in Kraft. Sie stellt Hersteller, Planer und Errichter vor neue Herausforderungen.

Die Produktnorm regelt sicherheitsrelevante Anforderungen für Antriebe zur vertikalen und horizontalen Bewegung von Toren, Türen und Fenstern. Sie setzt die Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG um.

Laut Norm gelten kraftbetätigte Fenster als sicher, wenn der Antrieb auf einer Höhe über Fußboden größer 2,5 m eingebaut ist oder wenn die Öffnungsweite an der Hauptschließkante 200 mm nicht überschreitet und dabei die Schließgeschwindigkeit unter 15 mm/s bleibt. In allen anderen Fällen, sind Schalter mit Aus-Voreinstellung oder Einklemm-Schutzsysteme erforderlich. Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) nach EN 12101-2 ohne Doppelfunktion zur Lüftung fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Norm.

Hersteller dürfen Antriebe für Tore, Türen und Fenster, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung alle Sicherheitsanforderungen der EN 60335-2-103 erfüllen, als Maschinen erklären. Dadurch entfällt die Risikobeurteilung am Einbauort. Diese müssen Planer oder Errichter nur noch dann erstellen, wenn Antriebe mit einer Einbauerklärung als „unvollständige Maschinen“ in Verkehr gebracht werden.

Autor: Ramona Meinzer, Geschäftsführerin, Aumüller Aumatic GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Teilnahme an Veranstaltungen der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)

Stand 17.02.2020

Die Teilnahmebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Seminargebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen und ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Für einen Rücktritt zwischen vier und zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Gebühr von 100 Euro berechnet, ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder wenn der Teilnehmer nicht erscheint wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Ersatzteilnehmer können ohne Mehrkosten gestellt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere bei Ausfall des Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Andere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Gerichtsstand ist Bad Homburg.

Datenschutzerklärung: Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH speichert Ihre Angaben elektronisch zur Durchführung der Veranstaltung und zum Versand des Newsletters. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen und die Löschung verlangen.

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Telefon 06172 98185-0
Fax 06172 98185-99
E-Mail info@dgwz.de
Web www.dgwz.de

Neue Betriebssicherheitsverordnung

Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) seit 1. Juni 2015 in Kraft

Einige wichtige Änderungen für Unternehmer und Arbeitgeber:

Die notwendige Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur das Arbeitsmittel selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände. Sie muss bereits vor dem Beschaffungsprozess begonnen und fachkundig durchgeführt werden, z.  B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen, die die Ergreifung notwendiger Schutzmaßnahmen durch fachkundige Beschäftigte sicherstellt.

Fremdfirmen müssen vom Unternehmer vorher über Gefährdungen durch Arbeitsmittel und über besondere Verhaltensregeln im Betrieb informiert werden.Umgekehrt müssen Auftragnehmer über Gefährdungen, die durch ihre Arbeiten entstehen, den Auftraggeber und andere beteiligte Firmen informieren.

In Aufzügen muss bis spätestens 31.12.2020 ein wirksames, mit einer Notrufzentrale verbundenes Zweiwege-Kommunikationssystem montiert sein. Zu jeder Aufzugsanlage muss ein Notfallplan erstellt werden. Prüfungen erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). (hk)

Autor: Holger Kück (hk), Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von KUECK Industries Ltd.

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Fernwartung vernetzter Gebäudetechnik

Fernwartung vernetzter Gebäudetechnik

Die digitale Vernetzung von Gebäudetechnik bietet Chancen

Fernwartung vernetzter GebäudetechnikSämtliche Informationen der gebäude-technischen Systeme stehen im gesamten Netzwerk zu Verfügung und ermöglichen neue Funktionen und mehr Komfor

Die Nutzung von Standard-IT-Geräten und die Verbindung über vorhandene IT-Netze oder das Internet erhöhen die Wirtschaftlichkeit. So können Diagnose, Entstörung und Softwareaktualisierungen aus der Ferne erfolgen, ohne den Geschäftsbetrieb zu stören. Die Fernwartung von Gebäudetechnik und Sicherheitssystemen ist heute bereits Realität und spart Zeit und Kosten durch weniger Service-Einsätze vor Ort. Die sichere Verbindung mit dem Servicecenter der Wartungsfirma erfolgt verschlüsselt und durch zugriffsgeschützte Verbindungen.

Allerdings birgt die Vernetzung auch Risiken durch unerlaubte Zugriffe von außen. Dafür müssen entsprechende IT-Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Voraussetzung für eine digitale Vernetzung gebäudetechnischer Systeme sind daher IT-Sicherheitsfunktionen wie Firewalls, Verschlüsselung und Authentifizierung. Betreiber, Planer und Errichter müssen sich darauf einstellen, zukünftig noch mehr IT-Wissen aufzubauen oder externe Dienstleister einbinden. (ns)

Autor: Norbert Stühmer, Produktbereich Gebäudesicherheit, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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  • Der Planerbrief – Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung

Light+Building 2014: Messerundgang für Architekten und Ingenieure

Planerrundgänge auf der Light+Building 2014

Light+Building 2014: Messerundgang für Architekten und IngenieureDie Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet auf der Light+Building vom 30. März bis 4. April 2014 in Frankfurt am Main fachlich geführte Messerundgänge für Planer, Architekten und Ingenieure an. Gezeigt werden Produktneuheiten, Innovationen, Technik und Design der Aussteller, die besonders unter planerischen und architektonischen Gesichtspunkten interessant sind. Die Rundgänge dauern zwei Stunden und starten jeden Messetag um 10:00 und um 14:00 Uhr. Die kostenlose Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/planerrundgang.

Nach der Anmeldung erhält jeder Teilnehmer eine kostenlose Eintrittskarte für den Tagesbesuch der Light+Building, besondere Anreisekonditionen, einen kompakten Messeführer mit vielen Neuheiten einzelner Hersteller, eine Auflistung der zuständigen Planer-Ansprechpartner und ein Messepaket mit Produktinformationen für Planer. Die Light+Building ist die weltgrößte Messe für Architektur, Licht, Elektrotechnik und Gebäudeautomation.

Sicherheitsseminare für medizinische Einrichtungen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr bundesweites Angebot an firmen- und produktneutralen Seminaren zur Gebäudetechnik für medizinische Einrichtungen in 2014 weiter ausgebaut. Neu hinzugekommen ist die eintägige Schulung „Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834„. Das eintägige Training kostet 420 Euro netto und richtet sich an verantwortliche und haustechnische Mitarbeiter in Krankenhaus, Klinik, Alten- und Pflegeheim, damit sie die Anlagen selbständig projektieren, installieren und die Instandhaltung durchführen können. Die aktuellen Kurs-Termine können auf der Website www.dgwz.de/rufanlagen abgerufen oder per E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de angefordert werden. Rufanlagen werden auch als Schwesternrufanlagen, Lichtrufanlagen, Personenrufanlagen und Patientenrufanlagen bezeichnet.

Zwei weitere DGWZ-Fortbildungen für medizinische und Pflegeeinrichtungen dauern jeweils zwei Tage und kosten je 630 Euro netto. Der Lehrgang „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme“ schult die Teilnehmer auf den rechtssicheren Betrieb. Die Anlagen sind auch für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe vorgeschrieben. Neue Termine werden auf der Website www.dgwz.de/notbeleuchtung eingestellt.

Der Lehrgang „Sicherheitsstromversorgung“ versetzt die Teilnehmer in die Lage, ihre Anlagen wirtschaftlich zu betreiben und dass bei Stromausfall überlebenswichtige Geräte weiter funktionieren und Menschen über beleuchtete Flucht- und Rettungswege sicher ins Freie geleitet werden können. Die relevanten Normen, Vorschriften, Richtlinien, Gesetze und die Veranstaltungs-Termine werden auf der Website www.dgwz.de/sicherheitsstromversorgung aufgelistet.