Geführte Messerundgänge auf der ISH in Frankfurt 2025

Geführte Messerundgänge auf der ISH in Frankfurt 2025

Die ISH 2025 findet vom 17. bis 21. März in Frankfurt am Main statt und ist die Weltleitmesse für Wasser, Wärme und Klima. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet täglich fachlich moderierte Messerundgänge an, die speziell für Planer, Ingenieure, Gebäudebetreiber sowie Fachkräfte aus Bau- und Planungsabteilungen konzipiert sind.

Geführte Messerundgänge auf der ISH in Frankfurt 2025

Innerhalb von zwei Stunden gewinnen Sie einen umfassenden Einblick in aktuelle Produkte, innovative Lösungen und neueste Technologien. Die Rundgänge besuchen acht ausgewählte Aussteller, bei denen Ihnen jeweils eine kurze Einführung in aktuelle Lösungen und Produkte gegeben wird. Darüber hinaus haben Sie Gelegenheit, die fachlichen Ansprechpartner vor Ort kennenzulernen.

 

Die Teilnahme an den Rundgängen ist kostenfrei und beinhaltet eine Eintrittskarte zur Messe, ein Teilnahmezertifikat, das gedruckte Planerhandbuch sowie ein Informationspaket, das Ihnen im Anschluss per Post zugesandt wird. Ausgestattet mit einem Audio-Headset werden die Teilnehmer in Gruppen von erfahrenen Experten durch die Messe geführt. Die Rundgänge starten täglich um 10:30 Uhr und 14:00 Uhr.

Autor: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können seit Ende August einen Antrag auf die neue Heizungsförderung bei der KfW stellen.

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

  • Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Die Grundförderung wird als Zuschuss gezahlt und beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss kann für Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden.
  • Wenn schon eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt, kann für Nichtwohngebäude zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden.
  • Hinzu kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau besonders effizienter, elektrisch angetriebener Wärmepumpen.
  • Für effiziente Biomasseanlagen wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt.

Die KfW sorgt für die nötige Beschleunigung der Wärmewende und weitet die Heizungsförderung aus. Neben Privatpersonen können nun auch Unternehmen Zuschüsse und Ergänzungskredite erhalten, wenn sie ihre bestehende Immobilie mit einer neuen, klimafreundlichen Heizung ausstatten oder an ein Wärme- oder Gebäudenetz anschließen. Zu der möglichen Empfängergruppe gehören unter anderem auch Wohnungsbaugenossenschaften, Kammern, Verbände und gemeinnützige Organisationen. Die Heizungsförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und kann ab sofort im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden.

Als Grundförderung gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu zählen grundsätzlich die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Herstellung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Dieser Zuschuss kann für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden, deren Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Unternehmen erhalten den Zuschuss, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Bedingungen dafür erfüllt wurden. Neben der Grundförderung gibt einen Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Für besonders  umweltfreundliche Biomasseanlagen gibt es zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro. Unterschieden wird bei der Förderung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der größte Unterschied liegt im Förderhöchstbetrag. Er legt fest, wie viel Förderung Unternehmen maximal für ihr Vorhaben erhalten können. Bei Wohngebäuden wird dieser nach Wohneinheiten berechnet und gestaffelt, bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmetern.

Für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden kann außerdem ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden, wenn bereits die Zusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Vorhaben vorliegt. Der Kreditbetrag hängt von den förderfähigen Kosten und der Summe der geförderten Quadratmeter ab.

Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor das Vorhaben startet. Es gibt aber eine Übergangsregelung: Wenn das Vorhaben zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurde, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Ab dem 01.09.2024 muss der Antrag aber vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass in Deutschland mehr Energie gespart und mehr erneuerbare Energie genutzt wird. Dadurch sollen auch die Treibhausgas-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen KfW-Krediten der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist es nicht nötig, dass die Maßnahmen zu einer neuen Effizienzgebäude-Stufe führen.

Autor: Olivia Kullik, Redakteurin, Axel Springer Corporate Solutions

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Jahresausblick 2025

Jahresausblick 2025

Das alte Jahr geht in die letzte Runde und mit der Weihnachtszeit und den zwölf Raunächten holt die Welt Atem für ein neues Jahr. Wofür ein Jahresausblick? Nun zum einen, was steht an, was nehme ich mir selbst vor für das nächste Jahr, welche Ereignisse darf ich dabei im Blick haben und was können wir lernen aus der Geschichte – und besser machen. Nur die innere Einstellung lässt uns an unseren Aufgaben wachsen, Vorbilder suchen und an höheren Zielen orientieren.

Zum 1. Januar tritt das neue Grundsteuergesetz (GrStG) in Kraft, mit dem alle steuerpflichtigen Grundstücke neu bewertet werden. Durch die neue Berechnungsmethode soll die Grundsteuer grundsätzlich nicht steigen, allerdings heben einige Gemeinden ihre Hebesätze gewaltig an, Mainz zum Beispiel um satte 25 Prozent, von bisher 480 auf 600 Prozent.

Auch der Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar planmäßig von bisher 12,41 auf 12,82 Euro. Die Lohnerhöhung ist erfreulich für Arbeiten im Niedriglohnsektor und deren positive Auswirkungen auf die Lohnsteigerungen insgesamt. Ob damit allerdings ein nachhaltiger Beitrag für die Lösung der andauernden wirtschaftlichen Probleme des Wirtschaftsstandorts Deutschland geleistet wird, sei dahingestellt. Mit unseren hohen Löhnen und Sozialkosten müssen wir auch auf dem Weltmarkt konkurrieren.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführender Gesellschafter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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VDI-EE 4031 Empfehlung zur Arbeitssicherheit

VDI-Empfehlung zur Arbeitssicherheit

Im August 2024 ist die neue VDI-EE 4031 erschienen. Die Expertenempfehlung verfolgt mit der darin vorgestellten „Vision Zero“ eine teamorientierte Arbeits- und Gesundheitsschutzkultur, die auf eine unfall- und krankheitsfreie Arbeitsumgebung abzielt. Die „Vision Zero“ wurde von der International Social Security Association (ISSA) konzipiert und richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit in mittelständischen und großen Unternehmen und stellt praktische Empfehlungen zur Verbesserung bestehender Arbeitsschutzprozesse bereit.

Die VDI-EE 4031 kann ab 67,60 EUR inkl. MwSt. erworben werden.

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Perimeter Protection 2025

Perimeter Protection 2025

Vom 14. bis 16. Januar 2025 findet die internationale Fachmesse für Perimeterschutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit am Messezentrum Nürnberg statt. Auf der dreitägigen Messe geht es um Zaun- und Torsysteme, Zutritts- und Zufahrtskontrolle, Überwachung und Alarmierungssysteme in den Bereichen Freigelände und sensible Gebäudeeinrichtungen.

Die Messe findet alle zwei Jahre statt und richtet sich an Fachleute aus den Bereichen ganzheitliche Sicherheitstechnik und Perimeterschutz. Auf der vergangenen Messe im Jahr 2023 waren knapp 200 Aussteller und über 5000 Fachbesucher zu Gast.

Frank Venjakob, Veranstaltungsleiter der Perimeter Protection, rechnet damit, dass die Besucherzahl im kommenden Jahr bei gleichbleibender Anzahl der Aussteller auf etwa 6000 steigen wird.

Eine Tageskarte kostet 37 Euro, eine Dauerkarte kostet 57 Euro.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-20

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Oktober 2024 das neue Verfahren zur Zertifizierung von Technischen Risikomanagern nach DIN VDE V 0827-1 vorgestellt.

Bisher wurden alle geschulten Technischen Risikomanager nach erfolgreich bestandener schriftlicher Prüfung in das öffentliche Verzeichnis der DGWZ aufgenommen. Mit der neuen Zertifizierungsordnung muss nun ein Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Technischen Risikomanager gestellt werden. Die DGWZ prüft die Erfüllung der Voraussetzungen und nimmt anschließend die Eintragung in das Verzeichnis vor. Die Eintragung muss nach fünf Jahren erneut beantragt werden. Durch das neue Aufnahmeverfahren wird sichergestellt, dass die gelisteten Personen aktiv als Technische Risikomanager tätig sind und der Eintrag im Verzeichnis aktuell gehalten wird.

Das DGWZ-Verzeichnis umfasst Name, Firma und Kontaktdaten der Technischen Risikomanager. Diese haben ihre Sachkunde mit erfolgreich bestandener Prüfung und eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachgewiesen. Die gelisteten Personen können eine Risikobewertung für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen vornehmen, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) nach DIN VDE V 0827-1 eingesetzt werden soll.

Die Aufgaben des Technischen Risikomanagers sind in der DIN VDE V 0827-1 beschrieben. Auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr nimmt der Technische Risikomanager eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Die Ergebnisse werden in der Risikomanagementakte dokumentiert. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten für ein NGRS ab.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ stellt im Oktober 2024 neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827-1 vor. www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung: PM-2024-20-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager.pdf

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor
Bild: Neue-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager-DIN-VDE-V-0827-Presse.jpg
Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ stellt die neue Zertifizierung für Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 vor.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/personal/technischer-risikomanager-din-vde-v-0827

Neue DIN EN 50172 zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erschienen

Neue DIN EN 50172 zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-19 vom 7. Oktober 2024

Zum 1. Oktober 2024 ist die überarbeitete Fassung der DIN EN 50172 VDE 0108-100:2024-10 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom Januar 2005. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Mit der Veröffentlichung treten wichtige Änderungen der DIN EN 50172 VDE 0108-100 in Kraft, die alle Betreiber von Gebäuden und Anlagen mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen betreffen. Eine der zentralen Änderungen betrifft die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der eingesetzten Geräte und Betriebsmittel. Diese müssen den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen und unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen besonders langlebig und kompatibel mit anderen Komponenten der Sicherheitsbeleuchtungsanlage sein. Zusätzlich wurde eine klare Kennzeichnung aller Betriebsmittel vorgeschrieben, um die Wartung und Identifikation der Bauteile zu erleichtern. Strengere Prüfanforderungen, sowohl vor der Inbetriebnahme als auch im laufenden Betrieb, sind ebenfalls neu hinzugekommen, um die Funktionalität der Anlagen zu garantieren.

Die Erstprüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erfordert nun eine detaillierte Dokumentation aller Tests und Inspektionen, die bei der Übergabe an den Betreiber übergeben werden muss. Auch das Prüfbuch, in dem sämtliche Wartungs- und Prüfungsarbeiten dokumentiert sind, muss künftig umfassendere Informationen enthalten und regelmäßig aktualisiert werden.

Für Betreiber von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gibt es ebenfalls wesentliche Änderungen. So wurden spezifische Qualifikationsanforderungen für das Wartungspersonal eingeführt. Es wird nun verlangt, dass die für Wartung und Prüfung zuständigen Personen über eine elektrotechnische Ausbildung und praktische Erfahrung im Umgang mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen verfügen. Zudem sind regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen erforderlich, um sicherzustellen, dass das Personal stets auf dem aktuellen Stand der Technik ist und die geltenden Normen, einschließlich der neuen DIN EN 50172 VDE 0108-100, sicher anwenden kann.

Neue Empfehlungen gibt es auch in Bezug auf die Betriebsdauern und Aktivierungszeiten. Diese sollen helfen, die Leistung der Anlagen je nach Anwendungsfall zu optimieren. Besonders in Ausnahmesituationen, wie temporären Außerbetriebsetzungen oder längeren Stromausfällen, müssen spezielle Schaltuhren eingesetzt oder die Anlagen abgeschaltet werden, um die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten.

Die überarbeitete Norm DIN EN 50172 VDE 0108-100 enthält nun detaillierte Anweisungen zur Durchführung von Vor-Ort-Messungen, um genaue und zuverlässige Ergebnisse zu gewährleisten. Zu Beginn müssen alle relevanten Dokumente und Pläne überprüft werden, um sicherzustellen, dass die zu messenden Bereiche und Punkte klar definiert sind. Für die Messungen kommen präzise Messgeräte wie Laserdistanzmesser und Luxmeter zum Einsatz, mit denen die Beleuchtungsstärke sowie andere relevante Parameter erfasst werden.

Die Messungen selbst beinhalten unter anderem die Überprüfung der Beleuchtungsstärke an verschiedenen Punkten, um die Einhaltung der Mindestanforderungen zu gewährleisten. Außerdem wird kontrolliert, ob die Notbeleuchtung ordnungsgemäß funktioniert und die geforderten Beleuchtungsstärken erreicht werden. Zusätzlich werden Tests an den Batterien und dem gesamten System durchgeführt, um deren Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Nach Abschluss der Messungen müssen alle Ergebnisse detailliert dokumentiert werden. Dies erfolgt durch die Erstellung von Prüfprotokollen, die alle relevanten Daten und Messergebnisse enthalten. Schließlich sieht die Norm regelmäßige Wartungen und Nachprüfungen vor, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen stets den geltenden Anforderungen entsprechen.

Die Anforderungen an die Verkabelung von Anlagen wurden erweitert, um sicherzustellen, dass sie den neuesten Sicherheits- und Leistungsstandards entsprechen. Dabei müssen bestimmte Kabeltypen verwendet werden, die sowohl feuerbeständig als auch mechanisch belastbar sind. Diese Kabel sind speziell für den Einsatz in Notbeleuchtungssystemen geeignet.

Die Verlegung der Kabel erfolgt so, dass sie vor mechanischen Beschädigungen geschützt sind, beispielsweise durch Kabelkanäle oder Schutzrohre. Zudem wird darauf geachtet, dass die Kabel im Brandfall nicht durch herabfallende Teile beschädigt werden können. Um die Ausfallsicherheit der Anlage zu erhöhen, wird empfohlen, redundante Kabelwege zu planen. Dies stellt sicher, dass bei einem Ausfall eines Kabelwegs ein alternativer Weg die Stromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung übernimmt.

Darüber hinaus müssen alle Kabel und Anschlüsse klar gekennzeichnet und dokumentiert werden, um Wartung und Prüfung zu erleichtern sowie im Notfall eine schnelle Reaktion zu ermöglichen. Schließlich muss die Verkabelung ordnungsgemäß geerdet sein, um elektrische Schläge zu vermeiden, und es sind Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen und Kurzschlüsse zu treffen.

Im Vergleich zur vorherigen Version der DIN EN 50172 VDE 0108-100 wurden die Anforderungen an die Geräte und deren Prüfungen deutlich präzisiert und verschärft. Zudem wurden die Regelungen zur fachlichen Qualifikation des Wartungspersonals und die Dokumentationspflichten bei der Erstprüfung sowie während des laufenden Betriebs deutlich erweitert. „Die neuen Regelungen zur Verkabelung und die Einführung von Empfehlungen zur Betriebsdauer und Aktivierungszeit tragen dazu bei, die Ausfallsicherheit der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen zu optimieren“, zeigt sich Detlef Rengshausen, Technischer Leiter bei der RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH, überzeugt.

Die neue Norm kann zum Preis von 77,91 Euro netto zzgl. 7 % MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Sidney Grunenberg
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Schlagworte

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, DIN EN 50172, VDE 0108-100

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Im Oktober 2024 ist die neue Norm DIN EN 50172; VDE 0108-100 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erschienen. #Sicherheitsbeleuchtung #Norm www.dgwz.de/neue-din-en-50172

Pressemitteilung und Pressebild zum Download

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-en-50172

Die Neutralität des Fachplaners im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-10 vom 2. Mai 2023

Zum 1. Mai 2023 ist der neue Planerbrief Nr. 41 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial setzt sich Gastautor Dr. Peter Burnickl, Gründer und CEO der Burnickl Ingenieure Holding GmbH, mit der zur Neutralität, Compliance und Beratung verpflichteten Aufgabe eines Fachplaners auseinander.

Weitere Themen im Planerbrief sind Wärmepumpen, das KRITIS-Dachgesetz, Stromüberlastung durch E-Ladesäulen und künstliche Intelligenz im Brandschutz. Die aktualisierte Fassung der VDI-Richtlinie 4645 zu Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern gibt detaillierte Empfehlungen zur Auswahl der geeigneten Wärmepumpe und zur Auslegung der Anlage, um eine hohe Effizienz und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Was wird auf Unternehmen mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz zukommen, dessen Eckpunkte Ende 2022 veröffentlicht wurden? Ein Stromanbieter zeigt auf, wie eine Stromüberlastung durch E-Ladesäulen vermieden werden kann. Darüber, wie der Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der videobasierten Branderkennung bereits heute genutzt werden kann, informiert ein weiterer Beitrag.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 42 erscheint am 1. Juli 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Die Neutralität des Fachplaners ist Thema im Planerbrief Nr. 41 vom Mai 2023. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-41

Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Die Neutralität des Fachplaners ist Thema im Planerbrief Nr. 41 vom Mai 2023.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

DGWZ sucht Referenten für Seminar "Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645"

Experten für Wärmepumpen als Referenten für Seminare gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-04 vom 25. Januar 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Fachexperten als Referenten für das Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“. Das Seminar behandelt alle Schritte zur Planung, Errichtung und Betrieb von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Das Seminar soll ab März 2023 regelmäßig bundesweit und online durchgeführt werden.

Für die Referententätigkeit werden Experten mit Vortragserfahrung gesucht, die zum Beispiel als Sachverständige, Techniker, Energieeffizienzberater, Meister des Sanitär-, Heizung- oder Kältehandwerks oder in Forschung und Entwicklung tätig sind.

Die Teilnehmer des Seminars sollen entsprechend der Richtlinie VDI 4645 Einblick in die Voruntersuchung, Konzepterstellung und Detailplanung, Betriebsart, Kältemittel, Jahresarbeitszahl, Heizleistung und Heizlastberechnung, Auslegung, Voraussetzung für einen Heizungstausch sowie in die Dokumentation, Inbetriebnahme und Prüfung erhalten. Zudem werden ihnen die gültigen rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften vermittelt. Zielgruppen der Schulung sind Fachhandwerker, SHK-Installateure, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, TGA-Fachplaner, Ingenieure, Sachverständige und Energieberater, Technische Leiter sowie Gebäudebetreiber und Bauherren. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Rea Saleh, Telefon 06172 98185-28, E-Mail referenten@dgwz.de, wenden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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DGWZ sucht Referenten für das Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“. www.dgwz.de/waermepumpen

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www.dgwz.de/referenten-seminar-waermepumpen-vdi-4645

DGWZ sucht Referenten für Seminar "Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645"

Bildquelle: BWP
Bildunterschrift: Die DGWZ sucht Referenten für Seminar „Sachkunde für Wärmepumpen nach VDI 4645“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/waermepumpen

Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-12 vom 30. August 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet zur Light + Building vom 2. bis 6. Oktober 2022 in Frankfurt am Main täglich fachlich moderierte Messerundgänge für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Gebäudebetreiber und Mitarbeiter aus Planungsabteilungen und Behörden an. Die Rundgänge geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik.

In Kleingruppen, die mit professioneller Audiotechnik ausgestattet sind, geht es zu den Ständen von acht bis zehn Ausstellern. Hier präsentieren Fach- und Führungskräfte Produktneuheiten, Innovationen, Technologien und Designs, die unter planerischen und technischen Gesichtspunkten besonders interessant sind.

Die Rundgänge sind kostenlos. Darin enthalten sind eine Eintrittskarte für den Tagesbesuch und ein Planerhandbuch mit den Höhepunkten und Ansprechpartnern der Aussteller. Im Anschluss an die Messe erhalten die Teilnehmer die Informationen der besuchten Aussteller zugeschickt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/light-building.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Geführte Messerundgänge für Planer zur Light + Building 2022. #LB22 www.dgwz.de/light-building-messerundgang

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www.dgwz.de/light-building-messerundgang

Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Zur Light + Building 2022 veranstaltet die DGWZ täglich geführte Messerundgänge für Planer.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/light-building