Neue Seminare zur Persönichkeitsentwicklung

Neue Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet zehn neue Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung an: „Projektmanagement“, „Vom Mitarbeiter zur Führungskraft“, „Führen ohne Vorgesetztenfunktion“, „Umgang mit schwierigen Mitarbeitern und Kunden“, „Zeitmanagement und Selbstorganisation“, „Nutzung von KI-Tools“, „Stressbewältigung und mentale Stärke – Burnout vorbeugen“, „Präsentationstraining“, „Rhetorik“ und „Konfliktmanagement“. Die Seminare dauern jeweils zwei Tage und sollen ab Sommer 2025 regelmäßig bundesweit in Präsenz und online durchgeführt werden.

Bei der Persönlichkeitsentwicklung geht es darum, sich seiner Stärken und Schwächen bewusst zu werden und gezielt daran zu arbeiten. Die Persönlichkeitsentwicklung ist dann der bewusste Prozess, die eigene Persönlichkeit systematisch zu verbessern und ein besseres Verständnis von sich selbst zu bekommen. Die Seminare richten sich an alle Personen, die ihre persönlichen Kompetenzen stärken und andere Menschen begeistern und mitnehmen wollen.

Weitere Informationen

Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-14
vom 14. April 2025

Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen. Die Einspruchsfrist endet am 21. Juli 2025. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Der Norm-Entwurf enthält Änderungen und Ergänzungen gegenüber der noch gültigen Fassung vom Juni 2016.

Der Abschnitt „Planen und Errichten“ in der bisherigen Norm wurde im neuen Norm-Entwurf in zwei Abschnitte „Planen“ und „Errichten“ aufgeteilt. Der Abschnitt „Planen“ wurde um die „Mindestanforderungen an die Dokumentation der Planung“ ergänzt. Im Abschnitt „Errichten“ wurden Details verändert, wie z.B. die Abstände zwischen den Leitungen der Rufanlage und der Niederspannungsanlage.

Eine weitere Neuerung betrifft die Übertragungswege der Rufanlagen. In dem aktuellen Norm-Entwurf dürfen innerhalb der Rufanlage ausschließlich systemeigene Übertragungswege verwendet werden. Diese müssen vor externen Einflüssen geschützt und von der Anlage überwacht sein. Systemfremde Übertragungswege sind nur außerhalb der Rufanlage zulässig – etwa zur Anbindung von Dokumentations- oder Kommunikationssystemen. Im Gegensatz zur Vorgängerversion der Norm von 2016 ist die Nutzung systemfremder Übertragungswege innerhalb der Rufanlage nicht mehr erlaubt.

In dem neuen Abschnitt „Besondere Anwendungen“ gibt es eine Regelung für „Öffentlich zugängliche WCs für barrierefreies Bauen“. Bei der Nutzung von einem oder mehreren WCs ist eine zentrale Stelle vor Ort erforderlich, an der Hilferufe und Störungen optisch und akustisch signalisiert werden. Diese Signalisierung darf nicht dauerhaft deaktivierbar sein. Bei Einrichtungen ohne ständig besetzte zentrale Stelle vor Ort ist eine Weiterleitung an hilfeleistende Personen über systemfremde Übertragungswege zulässig. Zusätzlich wurde ein neuer Abschnitt aufgenommen, der besondere Anforderungen an „Justizvollzugsanstalten und Räume in ähnlichen Einrichtungen“ formuliert.

Der Norm-Entwurf wurde um einen Anhang ergänzt. Dieser besteht aus vier Teilen und enthält erstmals standardisierte Vorlagen für zentrale Dokumentations- und Nachweispflichten im Zusammenhang mit Rufanlagen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie vergleichbaren Einsatzbereichen. Der Anhang umfasst eine „Einweisung in den Betrieb der Rufanlage – Verantwortliche Person des Betreibers“, eine „Eigenerklärung Fachkraft für Rufanlagen“, eine „Eigenerklärung Fachplaner für Rufanlagen“, sowie ein „Fertigstellungsprotokoll (FP) für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 (VDE 0834-1)“.

Zudem wurden einige Bilder in der Norm aktualisiert oder ergänzt. Die Struktur der Rufanlage wurde definiert und eine neue Darstellung hinzugefügt. Die Bilder zur sicheren Trennung wurden überarbeitet und es gibt drei neue Bilder zur optischen und akustischen Signalisierung. Dabei wurde auch neu der gemerkte und der reservierte Ruf aufgenommen.

„Die DIN VDE 0834 wurde grundlegend und umfassend überarbeitet und aktualisiert, um den Stand der Technik widerzuspiegeln. Dabei wurde aber trotzdem der Charakter der bisherigen Norm erhalten“, erklärt Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer der EFE GmbH und Mitglied des Normenausschusses, zu dem Norm-Entwurf.

Bis zum Ende der Einspruchsfrist steht der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 im Entwurfsportal des VDE-Verlags zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung. Fachleute können damit auf Unklarheiten oder Anwendungsprobleme in der Praxis hinweisen. Anschließend prüft und diskutiert das zuständige Normungsgremium die eingegangenen Stellungnahmen und übernimmt die Einsprüche oder lehnt sie begründet ab. Mit Veröffentlichung der finalen Fassung wird dann die DIN VDE 0834-1 vom Juni 2016 ersetzt.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Schlagworte
DIN VDE 0834-1, Rufanlage, Krankenhaus, Pflegeheim, JVA, Norm, Entwurf, 2025

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Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen erschienen. www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-vde-0834-1-rufanlagen

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-vde-0834-1-rufanlagen

Pressemitteilung: Neuer-Norm-Entwurf-DIN-VDE-0834-1-Rufanlagen.pdf

Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Bild: DIN-VDE-0834-1-Rufanlagen-Presse.jpg
Bildquelle: auremar – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen erschienen.

Weiterführende Informationen
https://www.dgwz.de/din-vde-0834

Referenten für neue Seminare Persönlichkeitsentwicklung gesucht

Referenten für neue Seminare Persönlichkeitsentwicklung gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-13
vom 04. April 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Referenten für zehn neue Seminare: „Projektmanagement“, „Vom Mitarbeiter zur Führungskraft“, „Führen ohne Vorgesetztenfunktion“, „Umgang mit schwierigen Mitarbeitern und Kunden“, „Zeitmanagement und Selbstorganisation“, „Nutzung von KI-Tools“, „Stressbewältigung und mentale Stärke – Burnout vorbeugen“, „Präsentationstraining“, „Rhetorik“ und „Konfliktmanagement“. Die Seminare dauern jeweils zwei Tage und sollen ab Sommer 2025 regelmäßig bundesweit in Präsenz und online durchgeführt werden.

Für die Referententätigkeit werden erfahrene Fachleute mit oder ohne Vortragserfahrung gesucht. Die Seminare richten sich an alle Personen, die ihre persönlichen Kompetenzen stärken und andere Menschen begeistern und mitnehmen wollen. Interessenten an der Referententätigkeit können sich für weitere Informationen an Frau Yolanda Rank, Telefon 06172 98185-29, E-Mail yolanda.rank@dgwz.de, wenden.

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Über die DGWZ
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Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
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DGWZ sucht Referenten für neue Seminare zum Thema Persönlichkeitsentwicklung.
www.dgwz.de/referenten-seminare-persoenlichkeitsentwicklung

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Pressemitteilung: Referentenaufruf-Seminare-Persoenlichkeitsentwicklung-Konfliktmanagement-Fuehrung.pdf

Referenten für neue Seminare Persönlichkeitsentwicklung gesucht

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Bildquelle: Jacob Lund – stock.adobe.com
Bildunterschrift: DGWZ sucht Referenten für neue Seminare zum Thema Persönlichkeitsentwicklung.

Neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erscheinen

Neue DIN 18232-10 mit Anforderungen an Dienstleister für Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-12
vom 01. April 2025

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10:2024-12 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Für sie legt die neue Norm DIN 18232-10 nun detailliert und konkret alle Anforderungen fest, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betreffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten direkt am Installationsort oder durch Fernzugriff erfolgen. Für jede einzelne dieser Projektphasen ist von den ausführenden Dienstleistern ein schriftlicher Nachweis über Wissen, Kompetenz und Qualifikation zu erbringen. Das neue, ordentliche Verfahren schafft für alle Beteiligten Verbindlichkeit und Transparenz.

Besonders Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren mitbieten, haben zu belegen, dass sie den ausgeschriebenen Anforderungen nachkommen können und über die geforderte Sachkunde verfügen. Dieser Eignungsnachweis erhöht die Chance, bei einem Bauvorhaben den Zuschlag zu erhalten. So sichert sich also der Dienstleister mit den entsprechenden Dokumenten einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. „Die neuen Anforderungen an Dienstleister sowie die verbindlichen Nachweispflichten für Qualifikation und Sachkunde sorgen für mehr Transparenz und Sicherheit im Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung“, zeigt sich Rainer Schulze, Teamleitung strategisches Produktmanagement bei der Hautau GmbH, überzeugt.

Die 28-seitige DIN 18232 Teil 10 ist Element eines umfangreichen Regelwerkes, das sich mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen befasst. Ihr Ziel ist die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Erhöhung der Sicherheit bei allen Tätigkeiten in diesem Bereich. An der Errichtung und Betreuung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage sind zahlreiche Unternehmen beteiligt.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Schlagworte
DIN 18232-10, Norm, Rauch- und Wärmefreihaltung, Rauchschutz, Wärmeabzug, Rauchableitung, Brandschutz, Gebäudeschutz, Entrauchungssysteme

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Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10 für Dienstleister von Rauch- und Wärmefreihaltung erscheinen. www.dgwz.de/neue-din-18232-10-rauch-waermefreihaltung

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-18232-10-rauch-waermefreihaltung

Pressemitteilung: DIN-18232-10-Dienstleister-Rauch-Waermefreihaltung.pdf

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Bild: DIN-18232-10-Rauch-Waermefreihaltung-Presse.jpg
Bildquelle: LAMILUX
Bildunterschrift: Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10 für Dienstleister von Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-18232-10

Die DGWZ bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an.

Neues DGWZ-Seminar zu Anschlagmitteln, Ladungssicherung und Lastaufnahmemitteln

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-10
vom 12. März 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Das zweitägige Seminar findet in Präsenz und online statt und vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln, Ladungssicherung sowie Lastaufnahmemitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen, die Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Prüfverfahren und deren korrekte Dokumentation, um die Prüfungen selbständig durchführen zu können.

Das Seminar richtet sich an Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Meister und Techniker. Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel dürfen nach BetrSichV nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderliche Sachkunde sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit. Nach erfolgreich absolvierten Prüfungen erhalten die Teilnehmer die Zertifikate als Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln, Ladungssicherungshilfsmitteln und Lastaufnahmemittel mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 820 Euro zzgl. MwSt. Die erste Präsenzveranstaltung findet vom 20. bis 21. Mai 2025 in Frankfurt am Main statt. Das erste Online-Seminar findet vom 12. bis 13. Juni 2025 statt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Interessierte unter www.dgwz.de/anschlagmittel-lastaufnahmemittel.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Schlagworte
Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, Ladungssicherung, Ladungssicherungshilfsmittel, Befähigte Person, DGUV Regel 109-017, DGUV Information 209-013, VDI 2700 Blatt 3.1, Inspektion, Prüfung, Fachkraft, Seminar, 2025

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Die DGWZ bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an. www.dgwz.de/seminar-anschlagmittel-lastaufnahmemittel

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neues-seminar-anschlagmittel

Pressemitteilung: Neues-Seminar-Anschlagmittel-Lastaufnahmemittel.pdf

Die DGWZ bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an.

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Bildquelle: Philippe Minisini – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/anschlagmittel-lastaufnahmemittel

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-09
vom 6. März 2025

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit.

Neuerungen der DIN EN IEC 31010
Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich. Professor Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management, hat gegenüber der DGWZ Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden
Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode
Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen
Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000
Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit
Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung
Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele
Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings
Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung
Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Fazit
„Durch die neue DIN EN IEC 31010 wird die Risikobeurteilung strukturierter, moderner und praxisnaher“ erklärt Prof. Dr. Udo Weis. Denn „insbesondere durch die Integration neuer Technologien, Klimafaktoren und verbesserter Prozessabläufe bietet die Norm eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen, Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen bei einer vorausschauenden Risikobeurteilung.“

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen. www.dgwz.de/neue-din-en-iec-31010

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-en-iec-31010

Pressemitteilung: DIN-EN-IEC-31010-VDE-0050-1-Risikomanagement.pdf

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Bild: DIN-EN-IEC-31010-Risikomanagement-Presse.jpg
Bildquelle: industrieblick – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen.

Weiterführende Informationen

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-08
vom 05. März 2025

Am 1. März 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 52 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial geht Gastautor Paul Seifert, Leiter des Referats Technik und Digitalisierung im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), auf die Planung von Übertragungswegen in Gebäuden ein, die einen reibungslos funktionierenden Datenfluss sicherstellen sollen.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind TGA als Gefahr für die Cybersicherheit, der Berufsabschluss zum Gebäudesystemintegrator, ortsfeste CO2-Löschanlagen sowie die neue F-Gase-Verordnung. Der Beitrag zur Cybersicherheit zeigt, warum hochvernetzte Systeme in Gebäuden ein bevorzugtes Angriffsziel für Cyberkriminelle sind. Ein anderer Artikel geht auf den neu geschaffenen Meister Gebäudesystemintegration (GSI) ein. Der Artikel über die ortsfesten CO2-Löschanlagen stellt die Neuerungen der DIN EN 17966 vor. Ein weiterer Beitrag schildert die Neuerungen der F-Gase-Verordnung und was diese für Planung, Installation und Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen bedeuten. Außerdem wird das neue DGWZ-Seminar zum Thema Photovoltaikanlagen vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 53 erscheint am 1. Mai 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Datenübertragung, F-Gase-Verordnung, Cybersicherheit, CO2-Löschanlagen, Gebäudesystemintegration, Photovoltaikanlagen, 2025, Planen, Errichten, Betreiben

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Die Planung von Übertragungswegen ist Thema im Planerbrief Nr. 52 der März-April-Ausgabe. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung: PM-2025-08-Uebertragungswege-Planerbrief-52.pdf

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Bild 1: Uebertragungswege-Planerbrief-52-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Am 1. März 2025 ist die 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 52 - März-April 2025

Bild 2: Planerbrief-52-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

DGWZ 100. Seminarteilnehmer Notstromversorgung

DGWZ: 100 Seminarteilnehmer Notstromversorgung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-07
vom 28. Februar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Februar 2025 den 100. Teilnehmer zum Seminar „Notstromversorgungsanlagen – Grundlagen Planung und Betrieb“ geschult. Das neu konzipierte Seminar fand erstmalig im August 2024 statt. Die Seminarteilnehmer werden zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Notstromversorgungsanlagen ausgebildet. Sie erlernen firmen- und produktneutrales Fachwissen, um vorbeugende Maßnahmen für einen Stromausfall zu ergreifen, wichtige Parameter für einen sicheren Aufbau und den Einsatz der Anlagen und die notwendigen Tätigkeiten für einen funktionstüchtigen Betrieb.

Für das Seminar wurde ein neuer Referentenkreis gebildet. Die Referenten sind qualifizierte Fachleute mit elektrotechnischer Berufsausbildung und mehrjähriger Erfahrung im elektrotechnischen Bereich und der Notstromversorgung. Sie haben aktuell eine leitende oder verantwortliche Funktion und verfügen über eine hohe fachliche Qualifikation als Meister, Ingenieur oder Sachverständiger.

Zielgruppen der Seminare sind Planer, Errichter und Betreiber von Gebäuden, Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, und Kritischer Infrastruktur (KRITIS) sowie Öffentlicher Dienst, Hersteller und Dienstleister für Notstromversorgung. Die Teilnehmer sind in der Regel Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker oder Technische Leiter.

1.424 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Notstromversorgung, Seminar, 2025, Grundlagen, Planung, Betrieb

Tweet-Vorschlag
Die DGWZ hat im Februar 2025 den 100. Teilnehmer zum Seminar Notstromversorgungsanlagen geschult. www.dgwz.de/100-teilnehmer-seminar-notstromversorgung

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/100-teilnehmer-seminar-notstromversorgung

Pressemitteilung: PM_2025_07_100_Teilnehmer_Seminar_Notstromversorgung.pdf

DGWZ 100. Seminarteilnehmer Notstromversorgung
Bild: 100-Teilnehmer-Seminar-Notstromversorgung-Presse.jpg
Bildquelle: ShDrohnenFly – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ hat im Februar 2025 den 100. Teilnehmer zum Seminar Notstromversorgungsanlagen geschult.

Weiterführende Informationen
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Neue Regelungen zum Umgang mit Asbest

Am 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten, die den Umgang mit Asbest in bestehenden Gebäuden neu regelt. Kernstück der neuen Verordnung ist ein risikobasierter Ansatz, das so genannte Ampelmodell. Dieses teilt Tätigkeiten mit Asbest in drei Risikobereiche ein: grünes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 10.000 Fasern/m³), gelbes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 100.000 Fasern/m³) und rotes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung über 100.000 Fasern/m³). Je nach Einstufung sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die neue Gefahrstoffverordnung 2024 erlaubt nun bestimmte Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien mit geringer und mittlerer Gefährdung unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Tätigkeiten mit hoher Gefährdung bleiben Fachbetrieben vorbehalten. Gebäude, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, gelten als potenziell asbestbelastet, wodurch eine Informationspflicht für Auftraggeber eingeführt wurde. Unternehmen müssen das Baujahr bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und bei Unsicherheiten eine Erkundung veranlassen. Neue Anforderungen an die Sachkunde betreffen neben Aufsichtspersonen nun auch Beschäftigte, die Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien ausführen, für die eine Übergangsfrist von drei Jahren gilt. Außerdem wurden neue Verbote eingeführt, darunter das Überdecken von Asbestzement-Wänden, -Decken und -Böden sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestflächen. Die Meldepflicht für Arbeiten mit Asbest an die Arbeitsschutzbehörde bleibt bestehen.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue DIN 18232-10 mit Anforderungen an Dienstleister für Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10:2024-12 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“ erschienen.

Für sie legt die neue Norm DIN 18232-10 nun detailliert und konkret alle Anforderungen fest, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betreffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten direkt am Installationsort oder durch Fernzugriff erfolgen. Für jede einzelne dieser Projektphasen ist von den ausführenden Dienstleistern ein schriftlicher Nachweis über Wissen, Kompetenz und Qualifikation zu erbringen. Das neue, ordentliche Verfahren schafft für alle Beteiligten Verbindlichkeit und Transparenz.

Besonders Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren mitbieten, haben zu belegen, dass sie den ausgeschriebenen Anforderungen nachkommen können und über die geforderte Sachkunde verfügen. Dieser Eignungsnachweis erhöht die Chance, bei einem Bauvorhaben den Zuschlag zu erhalten. So sichert sich also der Dienstleister mit den entsprechenden Dokumenten einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Die 28-seitige DIN 18232 Teil 10 ist Element eines umfangreichen Regelwerkes, das sich mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen befasst. Ihr Ziel ist die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Erhöhung der Sicherheit bei allen Tätigkeiten in diesem Bereich. An der Errichtung und Betreuung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage sind zahlreiche Unternehmen beteiligt.

Autor: Rainer Schulze, Teamleitung strategisches Produktmanagement, Hautau GmbH

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