Architektenkammern

Mit der Eintragung in einer Architektenkammer ist man berechtigt die Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner zu führen. Architektenkammern vertreten all diese in relevanten Rechtsentwicklungen sowie in politischen, sozialen und kulturellen Aspekten der Architektentätigkeit. Darüber hinaus sind sie für die ständige Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitglieder, für die Wahrung des Ansehens des Berufstandes in der Öffentlichkeit und für die Überwachung der Berufspflichten der Architekten verantwortlich.

Seminar Betreiberverantwortung

Architektenkammern (PDF)

Alle Architektenkammern in Deutschland

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammern, Architekten, Kammern, Fortbildung, Fortbildungspunkte