Architektenkammern
Mit der Eintragung in einer Architektenkammer ist man berechtigt die Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner zu führen. Architektenkammern vertreten all diese in relevanten Rechtsentwicklungen sowie in politischen, sozialen und kulturellen Aspekten der Architektentätigkeit. Darüber hinaus sind sie für die ständige Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitglieder, für die Wahrung des Ansehens des Berufstandes in der Öffentlichkeit und für die Überwachung der Berufspflichten der Architekten verantwortlich.
Alle Architektenkammern in Deutschland
- Architektenkammer Baden‐Württemberg
- Bayerische Architektenkammer
- Architektenkammer Berlin
- Brandenburgische Architektenkammer
- Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen
- Hamburgische Architektenkammer
- Architekten‐ und Stadtplanerkammer Hessen
- Architektenkammer Mecklenburg‐Vorpommern
- Architektenkammer Niedersachsen
- Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
- Architektenkammer Rheinland‐Pfalz
- Architektenkammer des Saarlandes
- Architektenkammer Sachsen
- Architektenkammer Sachsen‐Anhalt
- Architekten‐ und Ingenieurkammer Schleswig‐Holstein
- Architektenkammer Thüringen
Weiterführende Informationen
Stichworte
Architektenkammern, Architekten, Kammern, Fortbildung, Fortbildungspunkte