Neue Vergabeordnung

Seit April 2016 ist die neue VOB/A in Kraft. Umfassende Modifikationen gibt es vor allem im Bereich der europaweiten Vergaben. Planer, die öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen unterstützen, werden sich an die neue Rechtslage anpassen müssen.

Für die Vergaben ist besonders die Umstellung auf elektronische Kommunikation, aber auch die klarere Fassung von Eignungs- und Zuschlagskriterien relevant. Interessante Neuerungen finden sich ferner bei den niedrigeren Anforderungen an die Verfahrenswahl als auch bei der Rückkehr des Selbstausführungsgebots: Bei kritischen Leistungen kann vorgegeben werden, dass diese nicht an Nachunternehmen weiter vergeben werden. (af) www.dgwz.de/vob

Autor: Dr. Alexander Fandrey (af), Rechtsanwalt, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

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Vergabeordnung, Vergaberecht, VOB, Vergabe, Bauleistungen