DIN VDE V 0827-3
Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 3: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele

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Die aktuell gültige Norm DIN VDE V 0827-3:2021-12 ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN VDE V 0827-3:2019-07 vom Juli 2019.

Dieses Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1). Es beschreibt die Struktur, den Aufbau, die Inhalte und den Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Es beschreibt auch Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1). Ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) dient dem Schutz von Menschen. Es wirkt als Krisenmeldesystem und anschließend als Krisenbewältigungssystem mit der Zielsetzung, Personenschäden zu vermeiden oder zu begrenzen. Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der nachfolgenden Verordnungen, um das darin definierte Schutzziel (körperliche Unversehrtheit) zu erreichen. Daher ist es erforderlich, eine Gefährdungsbeurteilung (zum Beispiel Prävention vor Gewalttaten) für Arbeitnehmer und alle im Objekt befindlichen Personen durchzuführen. Grundsätzlich sind die Vorgaben durch das Arbeitsschutzgesetz bei der Erstellung eines Sicherungskonzeptes und im Rahmen des technischen Risikomanagementprozesses anzuwenden. Die Norm gehört mit DIN VDE V 0827-1:2016-07 und DIN VDE V 0827-2:2016-07 zur Normreihe der DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS).

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systemen (NGRS) bestellen

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Stichworte

DIN VDE V 0827-3, Sicherheit, Krisenprävention, Gefahrenmanagement, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, Risikomanagementakte, Anwendungsbeispiele, Arbeitsschutzgesetz, Norm, Vorschrift, Gesetz