Neue DIN VDE V 0825 für Personennotrufanlagen

Im August 2016 ist eine überarbeitete Fassung der DIN VDE V 0825-11 erschienen mit dem Titel „Geräte und Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze“. Diese Vornorm nennt Mindestanforderungen an Ausführung, Funktion und Prüfungen.

Aufgabe einer Personennotrufanlage (PNA) ist es, für in Not geratene Personen bei Alleinarbeiten unverzüglich Hilfe herbeizurufen. Denn viele Berufsgruppen sind während ihrer täglichen Arbeit ohne Begleitung unterwegs und besonderen Risiken ausgesetzt. Dies gilt zum Beispiel bei Lagerarbeitern in Kühlräumen: Geraten sie in Schwierigkeiten, drohen schnell Kälteschäden oder Erfrieren. Auch Beschäftigte in Krankenhaus-Notaufnahmen brauchen oft schnelle Hilfe gegen aggressive Patienten oder Besucher.

Die Vornorm ersetzt nicht staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften sowie andere Anforderungen zum Personenschutz. Wenn eine Gefährdungsermittlung ergibt, dass der Einsatz von Personennotsignalanlagen nicht ausreichend ist, so dürfen diese nur ergänzend verwendet werden.

Anforderungen an PNA sind auch in der DGUV-Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ nachzulesen. Dabei wird zum Beispiel zwischen willensabhängigem und willensunabhängigem Alarm unterschieden. Letzterer kann je nach Gefährdungssituation über Lageänderung ausgelöst werden (Person liegt am Boden), aber auch durch Ruhealarm (Person bewegt sich nicht mehr), Zeitalarm (Person betätigt nicht mehr regelmäßig einen Quittierungsknopf) oder technischen Alarm (Anzeige von Betriebsstörungen auf der PNA). Für jede der Alarmarten gelten unterschiedliche Voralarm- und Auslösefristen. Voralarme sind nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Funktionen von angebotenen Anlagen gehen oft über die Anforderungen der DIN-Norm hinaus und bieten mehr Komfort oder einen erweiterten Schutz. Beispielsweise gibt es Systeme, die nicht nur die Zentrale, sondern auch in der Nähe befindliche Kollegen alarmieren.

Autor: Dirk-Olaf Groschke, Vorsitzender Arbeitskreis DKE/AK 713.1.4 Personen-Notsignal-Anlagen, Vertriebsleiter Deutschland, Multiton Elektronik GmbH

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Neue DIN VDE V 0827

Seit 1. Juli 2016 ist die DIN VDE V 0827-1 in Kraft getreten. Damit gelten erstmalig konkrete Anforderungen an Kommunikationsanlagen für Not- und Gefahrenfälle.

Vor allem Schulen, Universitäten sowie Arbeits- und Sozialämter, aber auch Krankenhäuser und Banken, gehören heute zu den gefährdeten Bereichen; spezifische Sicherheitslösungen sind dort unerlässlich.

Da es bislang keine technischen Vorgaben zur Errichtung entsprechender Kommunikationssysteme gab, hat der VDE in Kooperation mit der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) die Vornorm DIN VDE V 0827-1 auf den Weg gebracht. Dargestellt werden unter anderem technische Systeme, die sich im Gefahrenfall dafür eignen, Hilfe herbei zu rufen, Amokalarme auszulösen, Betroffene zu warnen und Handlungsanweisungen zu übertragen.

Konkrete Verhaltensvorgaben, etwa bei einem Amokalarm, gibt die Norm nicht. Hier gelten die von der Schule, Behörde oder Institution ausgearbeiteten Pläne und Konzepte.

Neu ist die Definition eines internen technischen Risikomanagers, der bestimmt, welcher Sicherheitsgrad umgesetzt werden muss. Er ist es auch, der entscheiden kann, ob eventuell von den Vorgaben der Norm abgewichen werden kann.

Die DIN VDE V 0827 gilt als Vornorm, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie in eine Norm überführt werden kann.

Autor: Michael Schenkelberg, Leiter Vertrieb & Marketing, Schneider Intercom GmbH

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Perimeterschutz

Perimetersicherung durch RFID-Zaundetektion

Batteriebetriebene RFID-Beschleunigungssensoren können Bewegungen an Zäunen detektieren und ermöglichen die kabellose, schnelle und somit kostengünstige Installation eines Systems zur Geländesicherung. Hierzu werden die einzelnen Sensoren in regelmäßigen Abständen am Zaun befestigt und kommunizieren über ein sicheres Funkprotokoll mit einer Zentrale in bis zu 80 Metern Entfernung.

Herzstück des Systems ist die Software, die Bewegungssignale auswertet und durch den Vergleich mit den Nachbarsensoren interpretiert,  ob es sich um harmlose Schwingungen durch Wind oder den Versuch eines Zaundurchbruchs handelt und entsprechend Alarm schlägt.

  • Novatec Sicherheit und Logistik GmbH

Perimeterschutz mit RFID-Zaundetektion

Batteriebetriebene RFID-Beschleunigungssensoren können Bewegungen an Zäunen detektieren und ermöglichen die kabellose, schnelle und somit kostengünstige Installation eines Systems zur Geländesicherung. Hierzu werden die einzelnen Sensoren in regelmäßigen Abständen am Zaun befestigt und kommunizieren über ein sicheres Funkprotokoll mit einer Zentrale in bis zu 80 Metern Entfernung.

Herzstück des Systems ist die Software, die Bewegungssignale auswertet und durch den Vergleich mit den Nachbarsensoren interpretiert,  ob es sich um harmlose Schwingungen durch Wind oder den Versuch eines Zaundurchbruchs handelt und entsprechend Alarm schlägt.

Autor: Ulrich Wirtz, Leiter Marketing, Novatec Sicherheit und Logistik GmbH

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Videotechnik und Zäune am Flughafen

Im Zuge des Ausbauprogramms der neuen Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens führte die Fraport AG als Betreiber zwei Feldversuche zum Perimeterschutz durch. Der Außenzaun um das gesamte Areal hat eine Länge von ca. 45 km. Getestet wurden 2010 und 2015 jeweils intelligente Videotechnik, Videomanagement- und Zaunsysteme.

„In einem speziellen Sicherheitsbereich des Flughafens wurden zunächst die Detektionssysteme unter realistischen Bedingungen aufgebaut“, erinnert sich Manfred Reinhard, Videobeauftragter der Fraport AG. „Bei dem Feldversuch simulierten Großlöschfahrzeuge unserer Flughafenfeuerwehr unterschiedliche Wetterbedingungen. Ziel war es, die einzelnen Technologien unter gleichen Bedingungen zu prüfen, die Ergebnisse auszuwerten und in ein Sicherheitskonzept zu integrieren.“

Die Ansprüche waren hoch: So wurde bei der Videotechnik die Zuverlässigkeit der Sensoren, eine exzellente Bildqualität der Kameras sowie eine fehlalarmfreie Detektion vorausgesetzt. Schwerpunkte bei der Zaundetektion waren die Reaktionen der Sensorik auf Angriffs-, Überwindungs- und Durchdringungsversuche. Die Ergebnisse zeigten, dass bei allen Systemen und deren Wirksamkeit die Umweltbedingungen eine große Rolle spielten. Im Anschluss folgten die Planungsphase und Ausschreibung.

2015 wurde der Feldversuch erneut durchgeführt. „Dabei überprüften wir, ob die eingesetzten Technologien sich mit Blick auf den ersten Feldversuch im Praxisbetrieb erneut bewährten oder ob es noch Optimierungsbedarf gibt“, so Reinhard. Die Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen.

Momentan läuft eine neue Planungsphase für das nächste Projekt. Reinhard: „Im Fokus stehen die Energieeinsparung und Reduzierung der CO2-Emission durch intelligenten Perimeterschutz. Dabei spielt die Beleuchtung, etwa die Umstellung auf LED-Technik, eine wichtige Rolle.“ Diese Energieeffizienz passt zum „Airport Environmental Partnership“-Programm. Dort setzt sich Fraport gemeinsam mit Luftfahrtgesellschaften, Energieversorgern und der Deutschen Flugsicherung für den Klimaschutz ein.

Autor: Manfred Reinhard, Videobeauftragter, Fraport AG

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Antriebe sichern

Seit Mai 2016 ist die neue Fassung der EN 60335-2-103 für Antriebe für kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster in Kraft. Sie stellt Hersteller, Planer und Errichter vor neue Herausforderungen.

Die Produktnorm regelt sicherheitsrelevante Anforderungen für Antriebe zur vertikalen und horizontalen Bewegung von Toren, Türen und Fenstern. Sie setzt die Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG um.

Laut Norm gelten kraftbetätigte Fenster als sicher, wenn der Antrieb auf einer Höhe über Fußboden größer 2,5 m eingebaut ist oder wenn die Öffnungsweite an der Hauptschließkante 200 mm nicht überschreitet und dabei die Schließgeschwindigkeit unter 15 mm/s bleibt. In allen anderen Fällen, sind Schalter mit Aus-Voreinstellung oder Einklemm-Schutzsysteme erforderlich. Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) nach EN 12101-2 ohne Doppelfunktion zur Lüftung fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Norm.

Hersteller dürfen Antriebe für Tore, Türen und Fenster, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung alle Sicherheitsanforderungen der EN 60335-2-103 erfüllen, als Maschinen erklären. Dadurch entfällt die Risikobeurteilung am Einbauort. Diese müssen Planer oder Errichter nur noch dann erstellen, wenn Antriebe mit einer Einbauerklärung als „unvollständige Maschinen“ in Verkehr gebracht werden.

Autor: Ramona Meinzer, Geschäftsführerin, Aumüller Aumatic GmbH

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Security Essen: Messebesuch mit Rundgang

Vom 27. bis 30. September 2016 findet die Security in Essen statt, die weltweit führende Fachmesse für Sicherheit und Brandschutz. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet als Partner der Messe Essen ein Komplettpaket für den Messebesuch für Planer, Sicherheitsbeauftragte, Gebäudebetreiber und Mitarbeiter aus Planungsabteilungen und Behörden an. Zum Komplettpreis von 17 Euro brutto erhalten Besucher eine Eintrittskarte, einen geführten Rundgang zu den Höhepunkten der Messe, exklusiven Zugang zur Messe-Lounge, ein Messehandbuch mit den Profilen der Aussteller und im Anschluss ein Informationspaket mit der Post. Der Messebesuch wird mit einer schriftlichen Teilnahmeurkunde bestätigt.

Die Rundgänge finden täglich vormittags und nachmittags statt, dauern zwei Stunden und besuchen zehn Aussteller. Die Teilnehmer sind mit einem Audiosystem ausgestattet und werden in kleinen Gruppen zu den wichtigen Ausstellern geführt. Auf den Ständen der Hersteller lernen sie die fachlichen Ansprechpartner kennen und erhalten eine kurze Einführung zu besonderen Produkten und Lösungen.

Weiterführende Informationen

Security, Essen, Messe, 2016, Messerundgang, Planerrundgang, Besuch, Messebesuch, Eintrittskarte, Messehandbuch, Planerhandbuch

Neue Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 für Rufanlagen

Neue DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-06 vom 30. Juni 2016

Im Juni 2016 wurde die geänderte DIN VDE 0834-1:2016-06 mit dem Titel „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“ veröffentlicht. Sie ersetzt die bisher gültige Fassung DIN VDE 0834-1:2000-04. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Für Rufanlagen gelten nun ausnahmslos dieselben hohen Anforderungen wie für medizinische elektrische Geräte bezüglich der elektrischen Sicherheit. In der DIN EN 60601-1 werden zum Patientenschutz zwei unabhängige Schutzmaßnahmen gefordert (engl. Means of Patient Protection = MOPP). Dafür sind von den Rufanlagen zwingend Mindestanforderungen bezüglich der Spannungsfestigkeit, Ableitströme sowie der Luft- und Kriechstrecken zu erfüllen.

Für die Übertragungswege in geschlossenen Organisationsgruppen wie z.B. ein Stationenverbund ist weiterhin ein geschlossenes Netz für Ausfall- und Manipulationssicherheit vorgeschrieben, um die Sicherheit von lebenssichernden Notrufen zu gewährleisten. Zwischen verschiedenen Organisationsgruppen sind nun auch alternative Übertragungswege möglich. Tatsächlich wird die Praxis zeigen, wie dieser Interpretationsspielraum tatsächlich genutzt wird und wie sichergestellt werden kann, dass die Anforderungen der Norm eingehalten werden.

Rufanlagen dürfen nun auch als verteiltes Alarmsystem verwendet werden. Das hat jedoch eine umfangreiche und permanente Risikoanalyse für das medizinisch-elektrische System (ME-System) zur Folge und kommt somit nur für große Kliniken in Betracht.

Die DIN VDE 0834-1 regelt die Qualifikation der Fachkräfte, die Rufanlagen planen, errichten, ändern, erweitern, prüfen und betreiben. Rufanlagen sind für Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Pflegestationen, Alten-, Seniorenwohnheime, Rehaeinrichtungen, öffentlich zugängliche Behinderten-WCs, psychiatrische und forensische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten (JVA) vorgeschrieben und dienen dem Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten. Rufanlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet.

Die DGWZ bildet in Seminaren bundesweit Fachkräfte nach der neuen DIN VDE 0834-1 aus, damit sie Rufanlagen planen, errichten, betreiben und instand halten dürfen. Weitere Informationen zum Seminar und zur neuen Norm sowie ein Verzeichnis der Fachkräfte und Anbieter können über die Website www.dgwz.de/rufanlagen abgerufen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde in 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, DIN VDE 0834-1, Fachkraft, Krankenhaus, Klinik, Pflegeheim, JVA

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Für Rufanlagen gilt seit Juni 2016 die neue Norm DIN VDE 0834-1:2016-06. #Rufanlagen #Lichtruf www.dgwz.de/rufanlagen

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    Neue Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 für Rufanlagen
    Bildquelle: Jenny Sturm –­ Fotolia
    Bildunterschrift: Die neue DIN VDE 0834-1 schafft seit Juni 2016 neue Rahmenbedingungen für Rufanlagen.

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DIN EN 60335-2-103 setzt Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um

Neue Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-05 vom 12. Mai 2016

Im Mai 2016 ist die geänderte DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) in Kraft getreten. Die Norm ist damit an die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst worden. Für Hersteller, Planer, Errichter und Betreiber ergeben sich geänderte Rahmenbedingungen für die Konformitätserklärung und Risikobeurteilung von kraftbetätigten Toren, Türen und Fenstern.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) weist auf die geänderte Norm DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) „Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster“ hin. Die Neufassung wurde im Mai 2016 veröffentlicht. Die europäische Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke und setzt die Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG um. Im Teil 2-103 der Normenreihe DIN EN 60335 geht es auch um die Gefahren, die von der Bewegung motorisch angetriebener Teile ausgehen. Mechanische Gefahren bei kraftbetätigten Toren, Türen und Fenster müssen ausreichend abgesichert sein – etwa durch Einklemmschutzsysteme. Die notwendigen Sicherheitsanforderungen sind in den Anhängen der Norm aufgeführt.

Im Anhang ZZ beschreibt die Norm den Zusammenhang mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das lässt für auf dem Markt als Maschine eingeführte Antriebe die Annahme zu, dass bei Einhaltung der Anforderungen und Prüfungen nach dieser neuen Norm die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten sind. Für Einbau und Betrieb dieser Antriebe entfällt somit eine gesonderte Risikobeurteilung.

Die Norm ist die Grundlage für die Konformitätserklärung der Hersteller für Antriebe von Toren, Türen und Fenstern. „Hersteller müssen immer Richtlinienkonformität herstellen, um Rechtssicherheit zu erlangen“, erklärt Thomas Brüggemann, zuständiger Referent des Normengremiums DKE/UK 511.11 Motorische Geräte bei der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE, das die Norm DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) bearbeitet. „Produkte dürfen nur als CE-konforme Maschine deklariert werden, wenn die in der Herstellererklärung aufgeführten EU-Richtlinien auch eingehalten werden. Für die Vermutung, dass die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten sind, bietet diese neue Norm nun ein geeignetes Mittel.“

Der DGWZ-Fachbeirat Entrauchung und Lüftung wird sich mit den Auswirkungen der neuen Norm auseinandersetzen. Die Sachverständigen des Beirats wollen die Anforderungen insbesondere für den Einsatz von kraftbetätigten Fenstern in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) mit Lüftungsfunktionen untersuchen. Die Ergebnisse werden auf der Website des Beirats unter www.dgwz.de/entrauchung veröffentlicht.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde in 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Maschinenrichtlinie, 2006/42/EG, DIN EN 60335-2-103, kraftbetätigt, Antrieb, Türen, Tore, Fenster, CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Risikobeurteilung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, RWA

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Neue Norm DIN EN 60335-2-103:2016-05 setzt #Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um. www.dgwz.de/entrauchung

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    DIN EN 60335-2-103 setzt Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um
    Bildquelle: Schüco International KG
    Bildunterschrift: Die neue Norm DIN EN 60335-2-103:2016-05 setzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um.

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www.dgwz.de/entrauchung

Neue Konzepte beim Brandschutz im Krankenhaus

Die Risikosituation in Kliniken hat sich über die Jahre verschärft: So muss unter anderem die Haustechnik höhere Brandlasten und eine deutliche Straffung des Personalbestandes ausgleichen. Gleichzeitig stellen Krankenhäuser wie auch Pflegheime immer schon besondere Ansprüche an den Brandschutz. Denn Detektion, Alarmierung und Evakuierung sind auf die besondere Situation zumeist immobiler Menschen abzustimmen. Gerade dafür gilt es, die richtigen Voraussetzungen zu schaffen: So brauchen zum Beispiel sämtliche Geschosse eine Unterteilung in zwei Brandabschnitte. Dann können auch bei knappem Personalbestand die Patienten in noch sichere Bereiche verschoben werden, ohne dass Treppen oder Aufzüge erforderlich sind.

Wichtig ist zudem die frühzeitige Branddetektion durch professionelle Melder in jedem Zimmer. Schließlich haben sich die Risikofaktoren verschärft: Neue Materialien und besonders dicht schließende Fenster führen bei einem Brand zur deutlich höheren CO-Belastung als noch vor zwanzig Jahren. Umso wichtiger ist die direkte Aufschaltung der Anlagen zur Feuerwehr – aber auch die Fehlalarmsicherheit durch Auswertung mehrerer Brandfaktoren, wie sie bei modernen Systemen Standard ist.

Brandschutz ist bekanntlich Ländersache. Zu begrüßen sind jedoch übergreifende Standards, denn das Risiko bleibt länderübergreifend gleich.

Autor: Prof. Dr. Jörg Reintsema, Fakultät für Anlagen-, Energie- und Maschinensysteme, Institut für Technische Gebäudeausrüstung an der TH Köln

Brandschutz, Branddetektion, Brandabschnitte, Krankenhaus, Klink, Pflegeheim