Die Kombination von Brandschutz und Barrierefreiheit

Besonders für Personen wie Kinder, Senioren oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen stellen Türen im Alltag oft eine Barriere dar. Die Möglichkeit zur freien Bewegung in öffentlichen oder privaten Gebäuden sowie das ungehinderte Betreten und Verlassen, vor allem im Fluchtfall, ist eine – auch gesetzlich geregelte – Voraussetzung.  Das gilt nicht nur für solche sensiblen Bereiche wie Krankenhäuser oder Pflegeheime. Auch in Hotels, Schulen, Einkaufszentren – im Grunde in jedem Gebäude – ist Barrierefreiheit ein Thema.

Eine Herausforderung stellen dabei Feuer- und Rauchschutztüren dar. Für diese gilt grundsätzlich, dass sie selbstschließend sein müssen, um im Brandfall das Eindringen von Rauch und Feuer zu verhindern. Dadurch werden solche Türen schnell zu Barrieren, da Kinder, ältere oder behinderte Menschen häufig nicht die Kraft haben, schwere Brandschutztüren ohne fremde Hilfe zu öffnen. Personen, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, sind in ihrer Bewegungsfreiheit ebenfalls eingeschränkt.

Die Kombination von Brandschutz und Barrierefreiheit wurde in der Vergangenheit durch die seit langen Jahren gültigen Brandschutzbestimmungen für Feuer- und Rauchschutztüren erschwert.

Grundlagen des Brandschutzes und Normenlage

Die DIN 4102 ist in allen Bundesländern geltendes Baurecht für den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Sie definiert Brandschutztüren und -tore als “Feuerschutzabschlüsse”.

Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließende Abschlüsse wie Türen und Tore, die dazu bestimmt sind, den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden zu verhindern. Üblicherweise werden für diese Anwendung nach DIN EN 1154 zugelassene Türschließer eingesetzt. Oft werden Feuerschutzabschlüsse auch mit Feststellanlagen betrieben. Dies bedeutet, dass die Tür für die tägliche Nutzung elektromagnetisch offengehalten wird. Im Brandfall jedoch schließt sie selbsttätig über eine zugelassene Auslösevorrichtung, die über einen eigensicheren Brandmelder angesteuert wird.

Rauchschutztüren müssen gemäß DIN 18095 ebenfalls selbstschließend sein.

Als geeignete Schließmittel, die Türen selbsttätig schließen, gelten in der Regel Türschließer und immer häufiger auch Drehtürantriebe (siehe Abb. 1), die nach folgenden Normen / Richtlinien zertifiziert sind.

  • Gemäß MBO müssen Feuerschutzabschlüsse selbstschließend sein. Dies wird in den Zulassungsverfahren des DIBt entsprechend geprüft
  • DIN EN 1154 thematisiert Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf. Die Berechnung des erforderlichen Schließmoments ist hier definiert. Im Kern heißt es: Je breiter und schwerer eine Tür ist, desto höher ist das erforderliche Schließmoment und damit auch die aufzubringende Öffnungskraft.
  • DIN EN 14637 behandelt elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/ Rauchschutztüren. Sie ist seit Januar 2009 Bestandteil der Bauregelliste A Teil 1
  • DIN 18263-4 behandelt Türschließer mit hydraulischer Dämpfung, speziell Türschließer mit Öffnungsautomatik (Drehtürantriebe). Drehtürantriebe sichern einerseits den kontrollierten Schließablauf, andererseits öffnen sie Türen in der täglichen Nutzung automatisch. Nach Auslösen der Feststellung wird der Antrieb stromlos und öffnet die Türen nicht mehr automatisch. Sie sind dann schwergängiger zu handhaben.

Die DIN EN 14637 behandelt, wie die meisten Normen rund um Brandschutz, größtenteils die Funktion einer elektrisch gesteuerten Feststellanlage mit Türschließern und automatischen Türantrieben.

Bei Feststellanlagen mit automatischen Drehtürantrieben muss bei einem Feuer oder einer Störung die Einleitung der automatischen Öffnung der Tür durch elektrisch wirkende Schutzeinrichtungen oder automatische Impulsgeber sowie jegliche Feststell- und Schließverzögerungsfunktionen eines automatischen Türantriebs abgeschaltet werden (DIN EN 14637:2008-01, 5.5.4).

Antriebssysteme für automatische Feuer-/Rauchschutztürsysteme (automatische Türantriebe) dürfen die wesentliche Feuerschutzfunktion und/oder Rauchschutzeigenschaft einer Türanlage nicht beeinträchtigen.

Barrierefreie Begehung bei vollem Brandschutz

Die DIN EN 14637 ist die erste Norm, die das Thema Barrierefreies Bauen mit Brandschutz in Einklang bringt.

Beispielsweise sind Türschließer mit Freilauffunktion nicht nur in der DIN EN 14637 erfasst, sondern nach DIN 18040 und DIN SPEC 1104 ab Schließergröße EN 3 für barrierefreie Türen empfohlen. Freilauftürschließer, wie z.B. Türschließmittel mit elektrisch betriebener Feststellvorrichtung und Freilaufgestänge, dürfen dort eingesetzt werden, wo Feuer-/Rauchschutztüren frei beweglich bleiben müssen – in der Funktion vergleichbar mit Türen ohne Türschließer. Eine konstante Feststellung der Tür ist nicht möglich (DIN EN14637, A.4.2.5).

Bei Türen, die mit Türschließern versehen werden, unterstützt die Freilauffunktion den barrierefreien Durchgang einer Feuer- und Rauchschutztür (z. B. dormakaba TS 99 FL/TS 99 FLR, als integrierte Variante ITS 96 FL). Schließer mit Freilauffunktion sind somit gleichzeitig für das Barrierefreie Bauen und für den vorbeugenden Brandschutz geeignet.

Niedrigenergie-Antriebe/kraftunterstützte Antriebe dürfen, wenn sie nicht als Feststellanlage geplant sind, die kraftunterstützte Öffnungsfunktion dieser Geräte im Brandfall nicht unterbrechen oder automatisch abschalten, damit der erleichterte Ausgang für die Gebäudebenutzer so lange wie möglich erhalten bleibt. Aus diesem Grunde werden derartige Geräte nicht als Komponenten einer Feststellanlage angesehen. Die Funktion muss in der Installationsanleitung deutlich angegeben sein, so dass der Gebrauch elektrisch wirkender Schutzeinrichtungen und/oder automatischer Impulsgeber ausgeschlossen ist (DIN EN 14637:2008-01, 5.5.5). Die Herausforderung dabei: Sämtliche Prüfgrundlagen für Drehtürantriebe an Feuer- und Rauchschutztüren gehen immer von einer Feststellanlage aus. Die DIN EN 14637, Punkt 5.5.5, Abschnitt 2 stellt keine Prüfgrundlage dar, so dass die Ausführung eine Zustimmung im Einzelfall mit sich bringen kann.

Der Niedrigenergieantrieb unterstützt die manuelle Öffnung und der eingebaute Türschließer im Antriebssystem stellt sicher, dass die Tür nach den Brandschutzbestimmungen selbstschließend bleibt. Mit Aufnahme der DIN EN 14637 in die Bauregelliste wird normenseitig explizit auf ein leichtes Begehen von Brandschutztüren hingewiesen.

Barrierefreies Bauen stellt eine gesellschaftliche Verantwortung für alle dar. Vorausschauend geplante Gebäude stehen allen Menschen offen und sind damit für jedermann nutzbar – ohne fremde Hilfe und Einschränkung. Eine wichtige Basis für barrierefreies Bauen sind die Normen und Standards. Die Teile 1 (öffentliche Gebäude) und 2 (Wohnungen) der DIN 18040 beschreiben insbesondere die Anforderungen für Türen.

Praxistaugliche Lösungen

Der Konflikt, der durch die Kombination von Brandschutz und Barrierefreiheit entstehen kann, lässt sich durch frühzeitige Zusammenarbeit von Planern und Architekten mit den Experten der Hersteller vermeiden.

Dabei helfen vor allem Produktlösungen, die den kombinierten Anforderungen an Brandschutz und Barrierefreiheit gerecht werden – und dies auch noch mit ansprechendem Design. Türschließer mit einem stark abfallenden Öffnungsmoment ermöglichen eine leichte Türbegehung nach DIN 18040 und DIN SPEC1104 (z. B. dormakaba TS 98 XEA). Türschließer mit einer Freilauffunktion erlauben bereits ab 0° Türöffnungswinkel ein nahezu widerstandsloses Begehen von Türen.

Wenn die Bestimmungen der Richtlinien für Feststellanlagen und DIN 18263-2 gefordert sind, können automatische Drehtürantriebe (z. B. dormakaba ED 100/250) als zugelassene Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren eingesetzt werden.

Im Türschließer-Modus sind diese Drehtürantriebe für die manuelle Bedienung optimiert. Hier erleichtert die von dormakaba eingesetzte Power-Assist-Funktion zusätzlich das Öffnen der Tür von Hand. Mit dieser Funktion kann die Tür barrierefrei nach DIN 18040 und DIN SPEC 1104 begangen werden, und das bis zum für den jeweiligen Antriebstyp vorgesehenen Maximum von Türbreite und Gewicht. Mittels Taster kann die Tür im Türschließer-Modus vollautomatisch geöffnet werden. Kombinationen aus manueller Türbegehung und automatischer Öffnung sind ebenfalls möglich.

Eine weitere Besonderheit ist die Servounterstützung für Drehtürantriebe (z. B. bei ED 100/250), die aufgewendete Kraft wird erkannt und die benötigte Unterstützung entsprechend angepasst, individuell je Nutzer. Dies erzeugt somit das positive Gefühl, die Tür leicht begehen zu können.

Um im Brandfall diese Funktion weiter nutzen zu können, gibt es Lösungen, die der DIN EN 14637, Punkt 5.5.5, Abschnitt 2 entsprechen (z. B. dormakaba ED 250 PA).

Solche Lösungen können als Türschließer mit Öffnungshilfe angesehen werden, sofern sie nicht Bestandteil einer Feststellanlage sind. Demnach muss der Nutzer die Tür immer von Hand öffnen. Der Antrieb unterstützt die Öffnung und überwindet dabei die Schließkräfte so, dass die Öffnungskraft je nach Einstellung nur noch 23 N beträgt. Sobald der Nutzer die Tür loslässt, sorgt der eingebaute Türschließer dafür, dass die Tür nach eingestellter Schließkraft selbstständig schließt.

Da diese Lösung keine Komponente einer Feststellanlage ist, darf die kraftunterstützte Öffnungsfunktion im Brandfall nicht unterbrochen oder automatisch abgeschaltet werden.

Damit bleibt der erleichterte Ausgang für die Gebäudenutzer erhalten.

Normativ dürfen elektrisch wirkenden Schutzeinrichtungen und/oder automatischer Impulsgeber nicht angeschlossen werden.

Die im Markt erhältlichen kombinierten Lösungen sind nicht als gleichwertig sicher einzustufen, von einem Einsatz ist daher abzuraten. Meist greift dabei eine Sondersteuerung in das zugelassene Sicherheitssystem einer Feststellanlage ein, indem es die Rauchschaltzentrale überbrückt, einen automatischen Reset nach Auslösung ermöglicht, sodass das eigentliche Schutzziel der Feststellanlage nicht mehr vollständig gewährleistet werden kann. Diese Lösungen sind als kritisch anzusehen, da die verwendeten Grundsteuerungen nicht für sicherheitstechnische Anwendungen geeignet und die Schaltung nicht redundant (einfehlersicher) ausgelegt ist.

Autor: André Hugendick, Product Management Market, dormakaba Deutschland GmbH

Weitere Informationen:

  • DIN 4102: „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“
  • DIN EN 1154: „Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf“
  • DIN 18095: „Rauchschutztüren“
  • DIN EN 14637: „Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren“
  • DIN 18263-4: „Türschließer mit hydraulischer Dämpfung; Teil 4: Türschließer mit Öffnungsautomatik (Drehflügelantrieb)“
  • DIN 18040: „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen; Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude; Teil 2: Wohnungen“
  • DIN SPEC 1104: „Türbeschläge zur Nutzung durch Kinder, ältere und behinderte Personen in privaten und öffentlichen Gebäuden – Ein Leitfaden für Planer“
  • Planerbrief 21 – Juli-Agust 2019
  • Planerbrief – Übersicht

Neue Norm für Linienförmige Wärmemelder

Wo Standardbrandmelder an ihre Grenzen stoßen, kommen Linienförmige Wärmemelder zum Einsatz. Diese ermöglichen Branddetektion auch bei schwierigen Umgebungsbedingungen wie extremen Temperaturen, Luftfeuchtigkeit oder verschmutzter Luft. Seit Mai 2019 ist für „Rückstellbare Linienförmige Wärmemelder“ die neue Europäische Produktnorm DIN EN 54-22 für Brandmeldeanlagen in Kraft getreten. Linienförmige Wärmemelder, die bisher in Anlehnung an die DIN EN 54-5 für „Punktförmige Wärmemelder“ zertifiziert wurden, dürfen seit Ablauf der Übergangsfrist nun nicht mehr eingesetzt werden. Damit erfüllen nur noch DIN EN 54-22 geprüfte und zertifizierte Geräte die Normen- und Richtlinienkonformität.

Autor: Markus Meer, Produktmanager Brandmeldesysteme, Securiton GmbH Alarm- und Sicherheitssysteme

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4. Fachmesse Krankenhaus Technologie und Fachtagung Technik im Krankenhaus am 17.-18. September 2019 in Gelsenkirchen

4. Fachmesse Krankenhaus Technologie am 17. und 18. September 2019 in Gelsenkirchen

Vom 17.-18. September 2019 findet in Gelsenkirchen die Fachtagung und Messe Krankenhaus Technologie statt. Der Schwerpunkt in diesem Jahr ist das Thema Projektmanagement.

Eingebunden in die 4. Fachmesse Krankenhaus Technologie wird diese neue Gemeinschaftsveranstaltung der Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. (FKT) und der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Krankenhaustechnik e.V. (WGKT) zeigen, wie anstehende Maßnahmen erfolgreich kommuniziert, effizient umgesetzt, finanziert und kontrolliert werden. Best Practice-Beispiele ergänzen sich auf der Fachtagung Technik im Krankenhaus mit Experten- und Erfahrungswissen zu leicht umsetzbaren Gebrauchsanleitungen für die zahlreichen großen und kleinen Projekte, die jeder Mitarbeiter im Krankenhaus tagein tagaus zu bewältigen hat – mit deutlichem Verbesserungspotenzial.

Die Aussteller der 4. Fachmesse Krankenhaus Technologie präsentieren in den bewusst großzügig bemessenen Vortragspausen praktische Lösungen, Werkzeuge und Services für eine leistungsstarke technische Performance als Grundlage für ein erfolgreiches Kerngeschäft – mit allen in diesem Zusammenhang anstehenden Projekten. Entscheidern im Gesundheitswesen bietet das Branchentreffen eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen, Wissen und Bedürfnissen. Im Mittelpunkt steht das Gespräch über praxistaugliche Produkte und Lösungen für Gesundheitszentren von heute und morgen. Mit ihrer persönlichen Atmosphäre und der auf das Wesentliche verdichteten Darbietung von Neuheiten auf bewusst kleinen Ständen gilt die Fachmesse Krankenhaus Technologie längst als Juwel unter Kennern. Dass in diesem Jahr die maßgeblichen Krankenhaustechnikerverbände Deutschlands ihr Wissen, ihre Kompetenzen und Kontakte bündeln, um den Teilnehmern der Messe und der Tagung gesammelte Genialitäten für die Steigerung ihrer Innovationsleistung zu bieten, erhöht die Attraktivität des jungen Events.

Die Teilnahmegebühr beträgt 250 Euro netto.

Mehr Informationen finden Sie auf der Messehomepage:
www.fachmesse-krankenhaus-technologie.de

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VDI-Richtlinie für Elektro-Ladestationen

Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ zeigt, wie Ladeplätze für verschiedene Fahrzeugtypen an Gebäuden konkret ausgestaltet sein können. Sie zeigt Ladeplatzformen für verschiedene Gebäudetypen u.a. an Wohngebäuden, Geschäften, Einkaufszentren, Arbeitsstätten sowie öffentlichen Parkhäusern und Tiefgaragen auf. Das neue Blatt 2 gilt als Ergänzung zur VDI-Richtlinie 2050 Blatt 5 „Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik“, das die Anforderungen an Elektromobilität noch nicht beschreibt.

Die Richtlinie erschien als Entwurf im Juni 2019.

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Leitfaden für die Sicherheitsstromversorgung

Im VDE-Verlag ist das Fachbuch „Elektroinstallationen in baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung“ von Wolgang Matheis für 29,80 Euro erschienen. Das Buch umfasst 260 Seiten.

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Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Auffrischungsseminare BMA und SAA nach DIN 14675

Ab September 2019 bietet die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bundesweit Auffrischungsseminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der neuen DIN 14675-2 an. Diese Norm fordert zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA seit April 2018 dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Das Seminar vermittelt die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 sowie DIN VDE 0833-4 und zeigt relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie und bei der Sprachalarmierung praxisgerecht auf. Das eintägige Seminar richtet sich an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik sowie an Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind. Mit der Teilnahme an dem Auffrischungsseminar erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der neuen DIN 14675-2 erfüllt.

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Leitfaden zum Building Information Modeling (BIM) im Mittelstand

Ein vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) herausgegebener „BIM-Leitfaden für den Mittelstand“ zeigt anhand eines mittelgroßen Bauprojekts mit einem Bauvolumen von ca. 7,5 Mio. Euro netto, wie sich kleinere Projekte mit BIM planen und umsetzen lassen. Der Leitfaden richtet sich an Architekten, Fachplaner, BIM-Experten und Bauherren. Er bietet grundlegendes Wissen zur BIM-Methodik sowie Anwenderwissen zur Umsetzung von BIM in eigenen mittelgroßen Bauprojekten. Für Interessierte steht die Broschüre zum kostenfreien Download bereit.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Link zu diesem Artikel: https://www.dgwz.de/bim-mittelstand

EMV bei Erdungsanlagen: DIN VDE 0100-410 versus DIN VDE 0100-444

Auch die aktuelle DIN VDE 0100-410:2018-10 berücksichtigt nicht die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) für moderne Gebäude. Die Ansprüche an die Ausstattung von Wohnungen, Büros und Arztpraxen mit sensiblen Betriebsmitteln steigen und erfordern eine sorgfältige Planung im Hinblick auf die EMV. Derzeit entstehen viele Gebäude, in denen sich unter einem Dach und auf einer gemeinsamen Tiefgarage Wohnräume und Arbeitsstätten befinden.

Umfangreiche Erdungsmaßnahmen gemäß der DIN 18014:2014-03 sowie entsprechende Forderungen aus der DIN VDE 0100-410:2018-10, DIN VDE 0100-540:2012-06 sowie der aktuellen VDE-AR-N 4100:2019-04 und die Tatsache, dass die öffentliche Netzversorgung im überwiegend angewandten TN-System immer als TN-C-Systeme vorliegen, führen zu enormen Streuströmen auf dem Schutz-, Erdungs- und Potentialausgleichssystem.

In der aktuellen DIN VDE 0100-444:2010-10 darf dagegen das TN-C-System in neu errichteten Gebäuden, die eine wesentliche Anzahl von informationstechnischen Betriebsmitteln enthalten oder wahrscheinlich enthalten werden, nicht verwendet werden.

Bei Gebäude-Konstellationen wie z.B. Doppel- und Reihenhäusern sowie Anlagen, die auf einer gemeinsamen Fundamentierung bzw. Betonplatte oder Tiefgarage angeordnet sind, widerspricht die derzeitige Installationspraxis diesen Anforderungen, da in solchen Anlagen mehrfach eingeführte PEN-Leiter aus dem öffentlichen TN-C-System an jedem Hausanschlusskasten mit dem Fundamenterder verbunden werden. Die Folge sind Streuströme auf allen elektrischen Leitern sowie Objekte, die mit dem Schutz- und Potentialausgleichssystem verbunden sind. Die EMV ist in diesen Gebäuden in Frage gestellt; ein Konflikt mit dem EMV-Gesetz vorprogrammiert. Besonders betroffen sind hierbei Arztpraxen mit Diagnoseeinrichtungen wie EMG, EEG und EKG, bei denen Immissionen durch magnetische Wechselfelder mit einer magnetischen Flussdichte von 0,1 µT, 0,2 µT und 0,4 µT unterschritten werden müssen. Auf diese Problematik wies der Sachverständigen-Verband BVS in seinem Standpunkt „Fundamenterder-Erdungsanlagen“ bereits 2016 hin.

Autor: Martin Schauer, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder

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Stromausfall: Präventive Maßnahmen für Gebäude

Die Abhängigkeit im täglichen Leben vom Strom ist groß. Im Falle eines Stromausfalls kommen nicht nur Licht, Computer und Kommunikation zum Erliegen. Um größere Ausfälle in einem Gebäude zu vermeiden, ist eine regelmäßige standortinterne Wartung und Prüfung durch Sachverständige besonders wichtig. Kontrolliert werden dabei die Mittelspannungsschaltanlagen inkl. Mittel- und Niederspannungsschaltfeldern, die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel mit allen Haupt- und Unterverteilungen und die Netzersatzanlagen.

Sollte es trotzdem zum Totalausfall der Netzversorgung kommen, kann die Stromversorgung ganz oder teilweise durch Netzersatzaggregate (NEA) gewährleistet werden. Diese erkennen im Notfall eine Unterbrechung der Stromversorgung und werden über eine Steuerungs- und Regelungsautomatik aktiviert. Eine dem jeweiligen Dieselaggregat zugehörige Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sorgt für ein Anlaufen des Dieselmotors. Damit werden wichtige elektrische Anlagen in Gebäudeteilen und Funktionen zeitweilig aufrechterhalten. Diese Art der Notstromversorgung ist vor allem bei Polizei, Feuerwehr, Krankenhäusern und  Justizvollzugsanstalten Standard.

Autor: Thomas Roscher, Referent Immobilienbewirtschaftung, Property Management, BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

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Klimafreundliche Kältemittel für Kälteanlagen und Klimanlagen - F-Gas-Verordnung, Fluorierte Treibhausgase

F-Gas-Verordnung: Onlineportal bietet Hilfe

Unterstützung für Kälteanlagen-Betreiber beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen bietet das von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online und dem Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit realisierte Informationsportal „Klimafreundliche Kälte“. Auf dem Portal werden die Folgen der EU-F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase – die schrittweise von 2015 bis 2030 in Kraft tritt – dargestellt. Es zeigt zudem, wie bei der Modernisierung und beim Neubau von Anlagen sowohl Klimaschutz als auch die Energieoptimierung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen gelingen.

Autor: Jens Hakenes, Leiter Redaktion, co2online gGmbH

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